; 110
wird für . Kreis ein Kreis⸗Steuerkontroleur mit dem erforder⸗ lichen Hülsspersonal bestellt.
Der Geschäftskreis der 3 sowie der Umfang der Hebungsbezirke wird durch den Ober-Praäͤsidenten festgestellt
§. 13. Bezirksräthe) An Stelle des Präfekturrathes tritt eine kollegialische Behörde, welche aus dem Bezirks⸗Präsidenten und den ihm beigegebenen Rathen einschließlich des Steuerdirektors und des Ober⸗ 6 meisters 9 eßbz betr. die Einrichtung der Forstverwaltung vom
. ö 871 J. 2) besteht und den Namen »Kaiserlicher Bezirks⸗ rath« führt. .
Der Bezirks⸗Präsident führt den Vorsitz in demselben, ist aber be⸗ fugt, lc vertreten zu lassen.
; n den Beschlüssen müssen mindestens drei Mitglieder, den Vor⸗ fitzenden eingerechnet, Theil nehmen. Bei Entscheidungen über strei⸗ tige Sachen . im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzungen der Bezirksräthe sind öffentlich bei ,, . aller Angelegenheiten, in welchen bisher vor den Prafekturräthen öffentlich verhandelt wurde.
Im . wird der Geschäftsgang bei den Bezirksräthen, das Verfahren bei den , vor denselben, die Wahrnehmung der Verrichtungen der Staatsanwaltschaft, die i und Form ö Einlegung des Rekurses gegen ergangene Entscheidungen und der Kostentarif durch den Reichskanzler geordnet. J
8 14. (Kreis⸗Direktoren) Der Verwaltung jedes Kreises . ein Kreis⸗Direktor vor, welchem das erforderliche Hülfspersonal, dar⸗ unter ein zu seiner Vertretung befähigter Beamter, beigegeben wird.
h den Stadtkreisen Straßburg und Metz nimmt der Bezirks— Präsident die Befugnisse des Kreis-Direktors wahr; die Polizei, so— weit sie nicht nach der Bestimmung des Ober⸗Präsidenten der Ge⸗ , überlassen wird, wird durch einen Polizei⸗Direktor unter der Aufsicht des Bezirks-Präsidenten verwaltet.
Auch in der Stadt Mühl 66 ist für die Verwaltung der
olizei in dem vorbezeichneten Umfange ein Polizei⸗Direktor zu be⸗ 3 dessen Funktionen dem Kreis-Direktor übertragen werden nnen.
Die Kreis⸗Direktoren üben die Befugnisse aus, welche durch die bestehenden Gesetze den Unter⸗Präfekten übertragen sind. Sie 364 ihren Amtssitz an dem Orte, nach welchem der Kreis benannt i
Der Reichskanzler wird , . ihnen Befugnisse zu über⸗ tragen, welche das Gesetz gegenwärtig den Bezirksbehörden zuweist.
§. 15. Unterrichtswesen) In der Unterrichtsverwaltung übt der QAber⸗-Präsident diejenigen Befugnisse aus, welche nach den bestehenden Gesetzen in Betreff der Anstellung und Disziplin der Lehrer und Angestellten an allen Staats -Unterrichtsanstalten und höheren Unter- richksanstalten dem Unterrichts Minister, und welche in Betreff der Disziplin und Aufsicht den Akademie⸗Rektoren und Inspektoren und dem akademischen Rathe . In Betreff des Elementar⸗Schul⸗ wesens gehen die Befugnisse der Departements⸗Inspektoren auf die Bezirks⸗Präsidenten über. Zur e,, ,, der Aufsicht über das Schulwesen werden dem e, ,, . und den Bezirks⸗Präsidenten
lachverständige Räthe beigegeben; die Beaufsichtigung des Elementar⸗ 2 in den r. wird durch Kreis⸗Schul⸗Inspektoren ausgeübt.
§. 16. (Bauverwaltung) Zur Leitung und em,. der Strom⸗ und Kanalbauten, deren unmittelbare Verwaltung dem Qber⸗ Präsidenten nach §. 6 übertragen ist, wird demselben ein Bauverstän⸗ diger Jm, , welcher den Amtscharakter »Wasserbau⸗Direktor« führt, und welchem die erforderliche i, ,. von Hülfsarbeitern zur Seite steht. Für die örtliche Kontrolle und Ausführung werden Bezirke gebildet, deren Abgrenzung dem Qber⸗-Präsidenten zusteht, und deren je einer einem Bezirks⸗-Ingenieur übertragen wird.
Die Regulirung des Hochbau. und Wegebauwesens, sowie des Gemeinde⸗Bauwesens bleibt vorbehalten.
§. 17. Zölle, indirekte Steuern, Enregistrement Die Verwal⸗ tung der Zölle, der Verbrauchssteuern, des Enregistrements einschließlich der orm n , der Domanialnutzungen, des Stempelwesens, einschließlich der Erbschaftssteuer sowie die Einziehung und Verwaltung der sonstigen bisher mit dem Enregistrement verhundenen Stantsein⸗ künfte wird von einem Direktor der Zölle und indirekten Steuern mit dem Amtssitz in Straßburg geführt.
Demselben wird das nöthige Hülfspersonal beigegeben. Ueber seine Kompetenz bestimmt ein von dem Reichsfanzler zu erlassendes Regulativ. Bis dasselbe vagen üht er die Befugnisse aus, welche nach den fange fh Gesetzen der General Direktion und den Depar⸗- tements-Direktoren der ihm übertragenen Verwaltungszweige zustehen.
Die Geschäftsbezirke der Einnehmer der indirekten Steuern, der Enregistrements - Einnehmer und der Hypothekenhewahrer stellt der Direktor mit Genehmigung des Ober⸗Präsidenten eh.
§. 18. Durch a he Verordnung können fig e, welche in den ste nr chen Gesetzen dem Staatsoberhaupt vorbehalten sind, den Central oder Bezirksbehsrden übertragen werden.
An dem Amts⸗
§. 19. W ebnen. Landes⸗ . ,, icht eine Bezirks⸗
sitze jedes Bezirks⸗Praͤsidenten besteht unter dessen Au Hauptkasse, welcher ein Land-Rentmeister vorsteht.
n zie Bezirks-Hauptkasse fließen sämmtliche dem Staate zukom= mende Einnahmen des Bezirks, so weit deren Vereinnahmung nicht anderen h überwiesen ist.
Sie leistet und verrechnet sämmtliche Zan e des Bezirks auf Anweisung der zuständigen Direktivbehörde, sowie diejenigen der Ge⸗ meinden und Korporationen, in Betreff deren die Anweisung dem Bezirks- Präsidenten . zusteht oder übertragen wird.
Mit der Bezirks-Hauptkasse zu Straßburg ist die Landes⸗Haupt⸗
kasse für . verbunden. Sie sammelt die Einnahmen
des Landes bezw. die Ueberschüsse der Bezirks Hauptkassen und leistet und verrechnet ihre Zahlungen auf Anweisung des Ober⸗Präsidenten.
Der Geschäftsgang bei den Kassen wird vom Reichskanzler ge
regelt.
20. Die Kontrolle des gesammten Landeshaushalts durch Prüfung und Feststellung der Rechnungen über Einnahmen und Aus . wird für die a. 1871 und 1872 von dem Rechnungshofe es Deutschen Reichs 6 ührt. Die für 6 Rechnungshof nach dem Gesetz vom B. Oktober 1871 (Reichsgesetzbl. S. 344 geltenden r, , finden auch bezüglich der Kontrolle des Landeshaus⸗ halts von Elsaß-Lothringen Anwendung.
Die Rechnungen sämmtlicher Empfänger von Gemeinde und Korporationsgeldern werden von den Bezirksräthen in letzter Instanz gehe ul und festgestellt. . die Entscheidung derselben findet der
ekurs an den Kaiserlichen Rath in denselben Jann statt, in wel⸗ 6 er nach den bestehenden Gesetzen gegen die Entscheidungen des , , . an den Staatsrath gegangen ist.
S§. 21. Berufung und Anstellung der Beamten) Die oberen Verwaltungsbeamten mit Einschluß der bei dem Ober⸗Präsidenten, den Bezirks⸗Präsidenten und den Direktivbehörden g em fc angestellten Räthe, sowie die Kreisdirektoren, , . und Landrent⸗ meister werden von Uns ernannt. ie Ernennung der Kataster⸗In⸗ spektoren, , , Hypothekenbewahrer, der Ober⸗
ollinspektoren, der Mitglieder der Hauptzollämter, der Steuer⸗In⸗ . und der Kreis⸗Schul⸗Inspektoren erfolgt durch den Reichs⸗ anzler.
ülfsbeamte des höheren Verwaltungsdienstes werden durch den
Ober ⸗Präsidenten berufen.
Die Subalternbeamten werden durch den Qber⸗Präsidenten auf Vorschlag der Direktivbehörde des betreffenden Verwaltungszweiges die Kanzlei⸗ und Unterbeamten durch die Direktivbehörden angestellt.
Die Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern, Zölle und des Enregistrements soweit sie nicht bereits erwähnt sind, ernennt der Direktor dieser Verwaltung.
Die Vorschriften über Ausbildung, Prüfung und sonstige Be⸗ , der Anstellungsfähigkeit für die Verwaltungsbeamten werden vom Reichskanzler erlassen.
§. 22. Die zur Zeit bestehenden Behörden bleiben bis zur Ein- sezung der neuen Behörden in ihrer bisherigen Wirksamkeit.
er Tag der Aufhebung jeder eingehenden Verwaltungsstelle und der Einsetzung jeder neuen wird durch den Ober⸗Präsidenten be⸗
kannt gemacht.
§. 23. Wenn die Nothwendigkeit eintritt, Handlungen vorneh⸗ men oder Befugnisse ausüben zu lassen, welche durch die . en Gesetze nicht mehr vorhandenen Behörden, Vertretungsköͤrpern oder Kommissionen zugewiesen und noch nicht durch die Reichsgesetzgebung auf andere Stellen übertragen sind, so trifft der Ober Präsident pro- visorisch die zum Ersatz kee, erforderlichen Einrichtungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Linn e heift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. . Gegeben Berlin, den 30. Dezember 1871. 6. S8. Wilhelm. Fürst von Bismarck.
Gesetz, betreffend die Einrichtung der Forstverwaltung. ; Vom 39 Dezember 1371.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, 13 i r Zustimmung des Bundezrathes, für Elsaß⸗Lothringen was folgt
S. 1. Der Reichskanzler ist die oberste Forstbehörde und ent⸗ 6 in allen unter die Forstgesetze fallenden, nicht zur Kompetenz
er Gerichte oder der Bezirksräthe und des Kaiserlichen Rathes ge— hörigen Angelegenheiten in letzter Instanz.
Insbesondere gehen die nach den bestehenden Gesetzen dem Finanz- Minister und der General⸗Direktion der Forsten obliegenden . auf den Reichskanzler über. Derselbe ist jedoch befugt, seine Funk— tionen auf ihm untergeordnete Behörden zu übertragen. 8 2. Behufs der Beaufssichtigung werden Aussichtsbezirke gebildet, von denen jeder einem Forstmeister übertragen wird. ie ger ren. zung dieser Bezirke steht dem Reichskanzler zu. Die Aufsichtsbeamten jedes ö bilden an dem Amtssitze des Bezirks-⸗Präsidenten eine
orstdirektion, in welcher einer von ihnen mit dem Amtscharakter
ber⸗Forstmeister den Vorsitz führt und welche sämmtliche Geschäfte der örtlichen Leitung und Aufsicht zu besorgen hat. Sie steht bezüg- lich der Staats⸗Forstverwaltung unter dem Ober⸗Präsidenten, bezüg- lich der Verwaltung der Forsten der Gemeinden, , . Anstal⸗ ten und Privaten in den durch das Gesetz geordneten Beziehungen zu dem Bezirks⸗Präsidenten. .
Dem Ober⸗Präsidenten wird ein technischer Rath mit dem Amts- charakter eines Land⸗Forstmeisters beigegeben, welcher zugleich den Vorsitz in der Forst⸗Direktion zu Straßburg ane
8. 3. Behufs der örtlichen Verwaltung der Forsten des Staates, der Gemeinden und öffentlichen Anstalten werden Oberförsterei⸗Bezirke gebildet, deren jeder einem Oberförster übertragen wird.
§. 4. Die . haben den vor thun zu hand⸗ haben und den Forstbetrieb nach den Anweisungen des Oberförsters zu besorgen. Sie werden durch das Friedensgericht vereidet.
8§. 5. Die Beschränkungen in Betreff des Alters für die An⸗
S gan als Forstbeamter, sowie das Verbot, dem Forstschutz⸗Personal
eine zu ertheilen, werden aufgehoben. .
266 ie Ernennung der oberen Forstbeamten einschließlich der Forstmeister behalten Wir Uns vor. Die ennung der Qberförster erfolgt durch den de, m,, diejenige der übrigen im Forstdienst angestellten Beamten durch die Forst⸗Direktionen. Soweit die Ernen⸗ nung der Forstbeamten für Gemeinden und öffentliche Anstalten bisher dem . zustand, erfolgt sie durch den Bezirks⸗Präsidenten auf Vorschlag des Ober⸗Forstmeisters. .
r die Forsten der Gemeinden und 6. aus den für den
Anstellung und die Dienstverhältnisse der Forstbeamten,
i g. w über die Verwaltung und
gedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
111
orstschutzbeamten, sowohl für die Staatsforsten als an ; ae n n. Anstalten sind in der orstdienst ausge bildeten Anwärtern der deut. chen Armee . aus den im Forstschutzdienst in deutschen Staaten ereit peschh igten und als geeignet erkannten Fele zu wählen.
§. 8. Ueber die Ausbildung, Prüfung, die edin nin gn gf ar die Reichsbeamten nicht allgemein geregelt werden, wird vom eichskanzler Anordnung irn werden.
z
g. Der Reichskanzler ist ermächtigt, die ge een , .
§. 7. Die
em Staate gehörigen Forsten abzuändern. r Er erläß agrar ls suhrung dieses Gesetzes noͤthigen Anord⸗
en. — mn ng unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ ben Berlin, den 35. Dezember 1871. . 3
Wilhelm. Fürst von Bismarck.
me ee . w k
Personal⸗beränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen Beförderüngen und Versetzungen. 43 23. B n, . 1871. Richrath, Ob. Lt. und Adjut. des Chefs der Land · Gendarmerie, zum Brigadier der 8. Gendarmerie
ig. ernannt. 86 . 36. Dezember 1871. Dr. Großheim, Assist. Arzt Nr. 3, nach
om 1. Brandenb. Ulan. Regt. (Kaiser von Rußland tien bir Behufs Uebernahme der etatsmäß. Assist. Arzt ⸗Stelle beim Gen. Arzt des Königl. Württembergischen (8‚lll.) Armee⸗Corps
ndirt. i . B. Abschiedsbewilligungen re. Den 30 Dezember 1871. Braune, Pr. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, mit Pension der Abschied
bewilligt. Beamte der Vtilitãr · Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs -Ministeriums. ⸗ Den 21. n 5 Sterb el, Intendantur⸗Sekretär vom II. Armee⸗Torps, zum III. Armee-Corps verseßzt.
Produk tem- Gν Uanren- Hörgse.
Kerlim, 5. Januar. (Amtliche Ereisfęststellung von Getreide, Mehl, Oel, Fetrole num und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- gideten Waaren. und Produlktenmakler.) ö
Weizen pr. 1109 Kilogr. loco 68 - 34 Thlr. nach Qualität, gelber: pr. diesen Monat 78 nominell, Februar - Märæ 78 bez., April -- Mai 793 à . Gekündigt 2000 Otr Kiündigungspr.
lx. pr. I000 Kilogr. 2. . pr. 1000 Rilegr. loco 55 - 57 Thlr. naeh Qual. ge- fordert, ordinärer 55 Thlr. bez, besserer 55t - 56 Thlr. bez., pr. diesen Monat 55r à 66 bez.. Januar- ebruar S5 à 56 bez., April-Mai 555 à 385 6 J, 6 bez. Gek. 18, 000 Ctr. indigungspreis 5 1. pr. ogr ö 2. . e, . 16 — 59 Thlr. nach Qual.,
i —59 Thlr. nach Qualitt .
. pr. 106 Kislogr. 1oc9 43 50 Thir, nach Qualität, r. diesen Monat 47 bez, April-Mai 4 Br, 465 6. Gek. 600 Ctr. ündigungspreis 47 Thlr. pr. 1099 Eilogr. Roggenmehl No. O9 u. i pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert
inkl. Sack Pr. diesen Monat s Thlr. 73 Sgr. Br, Januar- Februar
8 Thlr. 6; Sgr. nominell, April- Mai 8 Thlr. 5 * nominell.
Erbsen pr. IM Küloegr. Kochwaare 52 58 Thlr. nach Qual.,
Futierwaars 48 -51 Thlr. nach Qualität. ;
Riüböl pr. 100 Kislegr. obne Fass 1000 28 bez, Pr; diesen
Monat 27. d 274 bez., Januar- Februar 273 2744 bez Februar;
März 25 à 2715 bez, April-Mai 274 à 2Inz bez, Mai - Jquni 28
Thlr, Se tember-Oktober 2 * à 265 bez.
Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 266 Thlr. . Petroienm, raffinirkes Standard white) Pr. 100 Kilogr. mit
Fass in Fostèn von 50 Barrels (125 Gtr) loco 14 Thlr., pr.
diesen Monat 13 bez, Jannar-Februar I5 bez, Februar, Mär
133 à 13 bez. Gekünd. 500 Gtr. Kündigungspr. 13 Thlr. pr.
1060 Kilogr. ; . on ͤ 3 100 pet — 10000 pOt. mit Fass Spiritus Pr . hlr. 2 gr. —ᷣ Januar-
x ⸗ 3 ,,. 23 .
Sgr. bez., April- Mai 23 Thlr. 12. Sgr. bez., Mai- 5 gin 16 36 Sgr. bez, Juni-Juli 233 Thlr., 24 à 25 Sgr. bez., Juli-August 24 Thlr. hez, August allein 24 Ihlr, 9 Sgr. bez, August September 246 Thlr. bez. Gekünd. 20, 000 Liter.
ündi r. 23 Thlr. 3 . r. G0 Liter à 190 pot. 106000 pot. ohne Fass loco
ir. à 23 Thlr. 29 Sgr. bez. .
9. emen No. 0 5er 2 107 No. O u. 1 103 3 95. Roggen- mehl No. 0 & à 6 . 18 8 pr. 100 Kilogramm tenert inkl. Sack. . . , * . (West pr. Ztg.) Weizen locg ruhig und obne grösseren Begehrz Preise un verändertz Umsat? II5 Tonnen. Bezahlt Funde für: roth 118pfd. 697 Lhlr., Som-
schen 555 Thlr. Termine unverändert. Auf x. Ir nnn 53 Thlr. Br., 525 Thlr G., inländ. 535 Thlr. Br.,
des Staats Anzeigers.) ᷣ Frübjahr 79 bez., Mai-Juni 795 Br. n. G. Rogg Januar 5iz, Frübjahr 55 - S5pß = S5, Mai- Juni 55 box. 2 januar 27, April Mai 277 Br. Spiritus 227, Januar 22, Früb- jahr 22* bez. .
, , in, henlbunt 129 36pid. Ig, Id; Fhir, hoch- . 1p ch hr 6 nnr, fepid. Söß rFhir, isü-= pid.
r. Januar 523, Jninuar-Eebruar 5 ! P, nf we 53. — Spiritus (mit Fass) (pr. 100 Liter — 106. 05 pOt Tralles), gekünd 12009 Qrt, r / Februar 223, März 2353, April —, Mai 253 s6., Juni 233, April- Mai im Verbande 236
des Staats - Anzeigers.) 1 2 Br., 3 Gd. Weizen, weisser 207 243 Sgr, gelber 198 bis
228 Sgr ; 136— 54 Sgr. pro 200 Zollpfund — 10 Eilogramm
bis 81 Thlr. 305-32 Thlr.
Woyolff's Tel. Bur.)
Wolff's Tel.
unverändert, Galatzmer 214. Hafer geschästslos. Donau 17.
SI Thlr., weiss 127 pfd. Sor Thlr, 129psd. 813 Lhlr. een, ugspreis für 12pfd. bunten ker mmer 7 Thlr. Termine aber u n, , , , rn. 126pfd. bunt pr. ren 79 Thlr. Br., r G4. — ꝛ
2 Tonnen. Es bedang 1Xpfd. 525 IThir. 126pfd. iz Thlr. Re-
ne fest, Roggen loc matt. msatz
; is fir 125pfd sicferungsfüähigen 50 Thlr, inliindi- irungs preis für. 1p were we. 8 Lieterung 1200sd.
Thlr. G. — Gerste loco Kleine 104ptd mit 443 Thlr. bez. -=
Hafer loc geschüftslos. — Eribsen looo Koch- 5G, 5lz ol Thlr. bez. — Dotter loco mit 83 Thlr. bez. Woo Pfd. Zollgewicht. — Spiritus loco 23, 2e, Thlr. pr. 100 Lit. à 100 pCt. bez.
Alles pr. Tonne von
gtettim, 5. Januar, Nachm. i Uhr 26 Min. (Lel Dep. Weizen 68-78 bez., Jannar 78 nom, en 50-54,
Rüböl 7.
Posen, 5. Januar. (Pos. It Roggen (pr. 20 gentner),
. Febr-März — , Erihjahr r. Januar 225 - 1, Kresliam, 5 Januar, Nachm. 1 Uhr 5s Min. (Lel. Dep. Spiritus pr. 1090 Liter à 100 pP
Hater
Hag aäceblnrg, 5 Januar (Magdebh. Eig.) Weizen 76 ö e m Gator
(Wolf's Tel. Bur.)
Roggen 118 167 Sgr. Gerste 138 - 154 Sgr.
CöIm, 5. Januar, Nachmittags 1 Uhr.
Getreidemarkt. Wetter: Milde. Weizen flau, hiesiger leo g, fremder loco 825, pr. Mürz S2, pr. Mai 85,
Roggen niedriger, r. Inli 5.2 er 18*/..
5, pr. Juli 86. soco 6 77, pr März S 29, hr. Mai 3 23, KFüböl still, loco 113, pr. Mai 14/a., Pr. Okto- einöl loco 135. Spiritus loco 26.
Hen Ran hen n,, 5. Junuar, Nachmittags. (Wolffs Tel. Bur.
getr eiödem ark t. Weizen und Roggen loco preishaltend, auf Termine ruhig. 8 in Mark Banco 159 Br., 158 G1d.R, h 2000 Pfd. in Mk. Beo. 59 Br., 158 Gid, 20605 Pfd. in Mark Banco 162 Br.,
Februar 112 Br., 111 Gd., P ; 56 . pr. April Mai 113 Br. z Iz G1d. Hater preishaltend.
Gerste ruhig. Rüböl behauptet, loco 293, pr. Mai BT, pr, Okto- ber 274. . geschäftsfos, pr. 100 Liter 1090 pCt. pr. Januar u. . januar - Februar 19, pr. April - Mai 20 preuss. Thaler, Kasfos
pr Januar - Febr. iMNpfd. 200 Pig. r. Februar - März 127pfd. r. April-Mai 127pfd. 161 061d. Roggen pr. Ja- r. Fehruar-März 112 Br., 111
Wei zen
unverändert, Umsais 3000 Sack. Petreleum Stan dard
whne pr. Januar 125 Br., 12 G., pr. Januar · Februar 122 G., pr. April- Mai 122 6G.
KHræenmenm, 5 Januar. (Molff a Tel. Bur. Petroleum Stan-
dard white loco 5ꝑ.
Arnasterdamn, 5. Januar, Nachmitt. 4 Uhr 30 Minuten.
Getreide markt (Schlussbericht Weizen geschäftslos.
an, loco geschäftslos, pr. März 198335, pr; Mai 2035 Raps P
orbst 441 FI. Rüben l0co 5oz, pr. NMai 483, pr. Herbst 45. Antwerpen, 5. Januar, Nadchmitt. 2 Uhr 30 Mĩinuten.
ar . getreidemarkt. Weizen rubig, dänischer 38. Roggen Gerste matt,
Seh ussbericht, Raffinirtes, Typo
T.
Petroleum - Markt.
weiss, loco u. pr. Januar 48 bez, 485 Br., pr. Junuar- Februar 48 Br, pr. März 47 Br.
Behr, re. Bug) LHLondonm, 5. Januar. solff's Tel. Bur; get rerd markt Anfangsbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 17,20, Gerste 11,590, Hafer
2773365 Grtrs.
Fer Markt eröffnete fest, aber ruhig.
Hie dn. 5. Junuar, Nachmittags, l
Getreide markt (Scßlussbericht). ruhig, aber fest.
Liverpool, 5. Januar. bericht. (Wolff's Tel. Bur.)
—
Wolf's Tel. Bar. Der Markt schloss
(Baum wollen Wochen-
Wochenamsatꝝ dsgl. v. amerikan dsl. für Spekulat.
* * Export... ..... ...
— wirkl. Konsum ...... Wirklicher Export.... .... . Import der Woche.... ...... , Vorrath .
1. v. amerikan.. .
Schwim. n. Grossbritannien
desgl. v. amerikan. ......