1872 / 13 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Eisenbahn- Prioritäts- Aktien und Obligationen.

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Bank- und Industrie - Papiere. 18701 45 Adler Brauerei.

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Desterreichische Banknoten Rugaisehe Banknoten

Silber in Barren und Sorten per Pfd. fein

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Gothaer St.- Anl.... Uanheimer Stadt-Anl. 47

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Redackion und Rendantur: Schwieger.

R. v. Decker)

niglichen Geheimen Ober⸗ Hofbuchdruckerel

Folgen drei Beilagen

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Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats-A1Anzeiger.

AM 13.

Dienstag den 16. Januar.

1872.

*

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 16. Januar. In der gestrigen . Sitzung des Hauses der Abgeordneten, nahm in der Distussion üher den

tat für das Ministerium der , , , Angelenheiten in Betreff der von dem Abg. Dr. Löwe beanstandeten 30,000 Thlr. Averstonalentschädigung an das Deutsche Reich für die Be— sorgung speziell preußischer Angelegenheiten, der Präsident des Staats⸗Ministeriums Fürst von Bismarck nach dem ge⸗ nannten Abgeordneten das Wort:

Der Vorredner hat jedesmal, wo diese Frage n ist, Gelegenheit genommen, ich kann nur sagen, über dieselbe zu sprechen und an dieselbe einen Tadel der bestehenden Einrichtung zu knüpfen; er hat aber nicht gesagt, wie es besser zu machen wäre, und ich glauhe, er würde auch in großer Verlegenheit sein, wenn er von meiner Stelle aus Vorschläge machen sollte die leichzeitig seinen Tadel beseitigen und dennoch die Geschäfte, deren Vorhandensein auch er nicht be— streitet, in ihrer e, ,. sicher stellen. Er hat meines Erachtens bei ö. Tadel mehr Beredsamkeit, als Schärfe der Logik entwickelt; ich finde, er macht sich die Sache etwas wohlfeih, indem er sie mehr in allgemeinen Phrasen abhandelt, ohne ihr praktisch im Detail näher zu treten. Das ist nun leider einem ausführenden Beamten, wie mir, nicht möglich; ich muß diesen Dingen ganz genau praktisch näher treten. Der Vorredner kommt dabei zu dem eigenthümlichen Schluß, ver⸗ möge seiner Logik, daß ich der ich hier im preußischen Landtag die Ehre habe, zu Ihnen zu reden, kein Preußischer Beamter mehr wäre, da er das von allen Beamten meines Ministeriums behauptet, zwischen mir und den übrigen aber ein wesentlicher n nicht bestehen kann; im , , . man kann grade von mir sagen, daß ich mein Gehalt eigentlich ausschließlich aus der Bundes kasse beziehe was von den andern nicht zu behaupten ist, und daß ich dem preuglschen Staate

ratis diene. Deshalb habe ich aber doch die Ehre, preußischer

eamter zu sein und werde mich durch keine Anfechtung dieser Eigen⸗ schaft weder hier im Hause, noch anderwärts an dieser Ansicht irre machen lassen und nicht zugeben, daß wir, sobald wir dem Deutschen Reiche Dienste leisten, damit in die Kategorie der Ausländer ver—⸗ wiesen werden. Der Vorredner gt, die Geschäfte sind vorhanden, sie müssen auch besorgt werden, aber seiner Meinung nach nicht grade auf diese Weise. Die einzige, praktische Andeutung darüber, wie es, um ihn zufrieden zu stellen, zu machen sein würde, hat er dahin aes e. es müßten Kaiserliche Kommissarien ernannt werden, ie dieselben Geschäfte besorgten. Ich kann mich zu solchem Arrange⸗ ment nicht herbeilassen, denn es wäre, meines Erachtens eine . Finanzspekulation dem Reiche gegenüber, die mir des preußischen Staates nicht ganz würdig erscheint, indem man durch den Namens. wechsel dem Reiche Pflichten aufzubürden sucht / Dienste, welche 4 dem besonderen Interesse der preußischen Politik geleistet . Es hat vor 1866 Niemand daran gezweifelt wenigstens in em Etat hat auch der Vorredner niemals die Institution angefochten daß es ö Preußen nützlich wäre, Gesandte bei den einzelnen deutschen Höfen zu unterhalten. . hatten wir auch damals eine Bundesinstitution, und die Mittheilungen an deutsche Regierungen konnten ebensogut durch die Bundesgesandten gegenseitig ausgetauscht werden wie J . Es fragt sich nun, war der Gesichts⸗ kreis der deutschen Gesandtschaften Preußens vor 1866 ein bedeuten⸗ derer oder jetzt? 6 behaupte unbedingt das letztere: Die eigentliche große Politik, wie sie mit den europäischen Mächten verhandelt wurde, kam auch damals an den süddeutschen Höfen, obschon unsere Verbin⸗ dung dem Auslande gegenüber nicht so geschlossen war, wie jetzt, nur 14 und ausnahmsweise zur Sprache und immer nicht in der irekten, absoluten und unabhängigen Gestalt, wie mit den fremden Höfen. Es war die Frage immer eine gemischte von der anderen Furchsetzte ob am Bunde für Preußen, ob für Oesterreich in ,. Dingen stimmen. Also diese große Politik war kein entscheidender Grund Gesandtschaften in Deutschland zu unterhalten; die eigent⸗ lichen Angelegenheiten, wie wir sie unter dem Namen zweite Ab⸗ theilung« im Ministerium begreifen, d. h. der Schutz der Unter⸗ thanen, die Reklamationssachen, haben damals allerdings einen andern Umfang gehabt als jetzt, aber doch keinen so bedeutenden wie mit dem außerdeutschen Auslande indem auch damals schon in Deutschland weite Gebiete, die so vielfach zu diplomnatischem Verkehr mit dem Auslande Anlaß geben, durch Verträge bereits derart gere⸗ gelt waren, daß sie durch Korrespondenz der den einzelnen Staaten angehörigen Behörden bearbeitet wurden. Ich brauche blos an den

Zollverein zu erinnern, an die Auslieferungs⸗ und Heimathsverträge,

an die Korrespondenz der Gerichte unter sich mit, den Requisitionen; kurz, es wurde das Gebiet der diplomatischen Thätigkeit unserer in München und Dresden akkreditirten Gesandten mannigfach veschränkt auf allen andern Gebieten, nur nicht in dem, was ihre Hauptauf⸗ gabe war: die Verständigung über das Auftreten am Bunde herbei⸗ zuführen und auf die einzelnen Regierungen und auf deren Stimm⸗ abgabe am Bunde einzuwirken. Wenn ich vorhin sagte, die Thätigkeit dieser Gesandten ist jetzt eine wichtigere, so ist das in demselben Maße, in dem die Stimmabgaben unserer

Bundesgenossen im Bundesrathe heutzutage wichtiger sind als

damals im Bundestage, namentlich aber für Preußen. Die Vertreter der verbündeten deutschen Regierungen rechen heute mit über unser preußisches Wohl und 6 in allen Detgils der Gesetzgebung. Es kann für uns von großer Wichtigkeit sein, die Zustimmung des einen oder des andern Staates im Bundesrathe um das Stiminenverhält⸗ niß herzustellen, zu gewinnen oder einen Widerstand, der dagegen ge⸗ leistet wird, zu überwinden. Dabei sind die 24 Millionen Preußen heute zu Tage viel direkter und viel . interessirt, als früher in Frankfurt jemals der Fall war. Daß diese Verständigung über das Auftreten im Bundesrathe, lediglich im Schooße des Bundesrathes stattfinden könne, das ist eine Fiktion, die sehr bald schwindet, so⸗ wie man den , , , prallisch näher tritt. Es ist vielleicht gerade der Widerstand meines Kollegen im Bundesrath, seine persönliche Abneigung gegen (ine vorgeschlagene Maßregel, die ich zu, überwinden habe; das kann ich nur, wenn mir die tittel geboten werden, an die Quelle zu appelliren, aus der er seine Instruktion bezieht. Dort ist es vielleicht sehr wichtig, sich darüber aufzuklären, aus welcher von den verschiedenen Richtun⸗ 6 die die Entschließung einer Regierung zu bestimmen pflegen, der Widerstand stammt, in welcher Richtung man wirksam sein muß, um ihn zu beseitigen. Es werden jg in allen Staaten die Abstim= mungen doch nicht so glatt und ausschließlich nach dem Bericht des Vertreters im Bundesrathe hergestellt, sondern dergleichen wird in jedem einzelnen Staate kollegialisch berathen, und es ist gewiß richtig, wenn die einzelnen Regierungen dabei Rückicht nehmen nicht nur auf die Vota aller ihrer Ministerien, auch derjenigen, die gerade nicht mit den Reichsangelegenheiten betraut sind, und zur Besorgung dieser glaube ig wird auch jeder Bundesstaat ein, wenn auch noch so kleines, für ihn auswärtiges Amt besitzen müssen, d. h. einen Beamten, der a il die Korrespondenz mit dem Vertreter am Reich besorgt. Aber man hat nicht nur auf die Stimmung der Gesammt⸗ ministerium, sondern auch auf die Stimmung und die Auffassung des eigenen Landtags Rücksicht zu nehmen. Ich bin weit entfernt, der Theorie gnzuhängen die jede Entwickelung des Bundesrechts und unseres ß untergraben würde, 3 in irgend einem Falle die Abstimmungen eines Mitgliedes des Bundesraths, um juristische Gültigkeit für die Reichsgesetzgebung zu haben, der Zu⸗ stimmung eines Partikulgr-Landtages . könnten; aber das ist außer Zweifel, daß jede Regierung sehr wohl thut, 64 in der Lage zu leg, daß sie ihrer eigenen Landesvertretung mit Erfolg Rechen⸗ chaft ablegen kann über die Politik, die sie am Reiche befolgt. Je verschiedener aber die Elemente sind, welche auf die Haltung eines Bundesstaats, besonders eines der e, ,, im Reich Ei*l haben können, um so unentbehrlicher ist es mir, dort ein vertrautes eingelebtes, mit allen Faktoren bekanntes Organ zu haben, mit dem ich korrespondiren kann, und das mich aufklärt über die Saiten, die man etwa anschlagen muß, um zu einer Verständigung zu gelt gen Daß dies nun Kaiserliche Kommissarien sein sollen, d. h. daß die Funktionen der Vertretung n ch. preußischer In⸗ teressen, der Geltendmachung unserer ö chen Wünsche am Reich, der Bringung zur Anerkennung derselben bei den übrigen Regierun⸗ en auf . geschehen könnten damit kann ich mich nicht be— teunden. Wie käme das bayerische e. 5. in seinen Reichs⸗ matrikularbeiträgen dafür zu zahlen, damit in München die preußische Ansicht geltend gemacht werden kann damit sie dort Anklang findet? Umgekehrt, man müßte dann schon so weit gehen, daß man auch Ge⸗ sandte der Einzelnstaaten in Berlin als i fd Kommissarien be⸗ zahlte, damit diese bei uns die bayerischen Interessen plaidiren und für ihre , . am Reich plaidiren. Es würde das doch zu keiner haltbaren und praktisch als möglich zu denkenden Einrichtung führen. Ich möchte überhaupt dringend empfehlen, und namentlich dem Vor⸗ redner, der mir so sehr häufig Gelegenheit gegeben hat, mit ihm theo⸗ retische Ansichten , . coram publico und auch sonst —, daß wir die Politik doch etwas mehr vom praktischen Gesichtspunkt betrachten; sie ist in der That eine eminent praftische Wissenschaft, bei der man sich an die Form, an die Namen, an Theorien, in die es gerade hineinpassen soll, nicht so sehr kehren darf. Noch ein Wort über die Militär evollmächtigten. Die Nothwendigkeit eines solchen in München und eine andere haben wir in Deutschland nicht mehr hat der Vorredner ja ebenfalls zugegeben; ich habe aber auch da einen Vorschlag vermißt, wie er das Verhältniß anderweit eingerichtet haben möchte, wenn wir diese Einrichtung nicht behlelten. Es würde doch auch da, wie mit den Kaiserlichen Koni missarien, wahrscheinlich wesentlich nur auf einen Namenswechsel hinauskommen. Der Militärbevollimächtigte in München ist wefentlich ein Hülfsbeamter der preußischen Gesandtschaft in München, der auf dem militärischen Gebiet dasselbe zu erstreben hat, wie ein Anderer auf dem politischen, nämlich die Verständigung über gemeinsame Ein= richtungen, die Herbeiführung von solchen anzustreben da, wo sie noch nicht thatsächlich sind. Er ist ein für die Gesandtschaft und deren Gesammtwirken ganz unentbehrlicher Hülfsbeamter. Es könnte unter Umständen, wenn unsere, Zolleinrichtungen in einer, analogen Lage wären, wie unsere militärischen, ein Bedürfniß sein, bei der dortigen Gesandtschast einen Zollsachverständigen zu haben; es könnte, wenn wir unsere Gesetzgebung auf dem Gebiete des Justizfaches in einer anderen Form vorbereiteten, ebenso da