1872 / 15 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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in den abgetretenen Landestheilen belegenen Departements, Städten und Gemeinden geliehen hat. . .

u diesem Behufe wird die Kommission die Feststellung und Liquidation der Summen, welche von der einen und der anderen Seite retlamirt werden, bewirken und die Zahlungsart bestimmen.

Sie wird zugleich mit der Uebergabe der Schuldscheine und Ur kunden beguftragt werden, welche sich auf die ihr überwiesenen For- derungen beziehen. Die Arbeilen dieser Kommission sind erst dann als definitiv verbindlich zu betrachten, wenn sie die Genehmigung der Hohen vertragenden Theile erhalten haben.

rt 1g. Um die Bewirthschaftung der an der Grenze gelegenen Landgüter und Wälder zu erleichtern, werden von allen Eingangs Ausgangs- und Verkehrsabgaben befreit: ö

Getreide in Garben oder Aehren, Heu Stroh, Grünfutter, die Rohprodukte der Wälder Holz, Kohlen oder Pottasche, ebenso wie Dungstoffe, Sämereien, Bretter, Stangen, Hfähle⸗ Thiere und Werk zeuge jeder Art, welche zur Bestellung der Güter dienen, die innerhalb einer Zone von zehn Kilometern 3 jeder Seite der Grenze liegen, Alles Unter dem Vorbehalte der vorschriftsmäßigen Kontrole, welche in em der beiden Länder zur Unterdrückung des Schmuggels

steht. In demselben Umkreise und unter denselben Garantien werden e ls von allen Eingangs-, Ausgangs- oder Verkehrsabgaben efreit:

Getreide und Holz welches von den Einwohnern des einen der beiden Länder nach einer Mahl oder Sägemühle gesandt wird die auf dem Gebiete des andern Landes belegen ist, eben so wie Mehl und Bretter, welche daraus hergestellt sind. ; .

Dieselbe Der e r gn, wird den Einwohnern beider Länder für die Gewinnung des Sels aus den auf ihren Gütern gepflanzten Sämereien gewährt, ebenso für das Bleichen der Gespinnste und ungebleichten Leinwand, welche von Produkten des von ihnen bebau— ten Landes herstammen. .

Art. 13. Die deutsche Regierung erkennt an und bestätigt die Konzessionen, welche für Straßen, Kanäle und Bergwerke, sei es von der französischen Regierung, sei es von den Departements oder Ge⸗ meinden in den abgetretenen Landestheilen, ertheilt worden sind.

Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der Kontrakte, welche die fran⸗ zösische Regierung, die Departements oder die Gemeinden abgeschlossen haben Behufs der Bewirthschaftung oder Verwaltung von Domanial⸗ Departemental⸗ oder Gemeindegütern, die in den abgetretenen Landes⸗ theilen liegen.

Alle Rechte und Verbindlichkeiten, welche sich aus de. Konzes⸗ sionen und Kontrakten für die französische Regierung ergeben, gehen auf das Deutsche Reich über. ̃

In Folge dessen werden die Subventionen an Geld oder in Naturalien, die Forderungen der Bau- Unternehmer, Pächter und Lieferanten, ebenso wie die n e n für Expropriation von Fand oder andere, die noch nicht bezahlt sein sollten, von der deutschen Regierung übernommen werden. ͤ

Hinsichtlich der Zahlungs- oder anderen Verpflichtungen, welche diese Konzessionen oder Kontrakte den Departements oder Gemeinden der abgetretenen Landestheile auferlegen sollten, wird das Deutsche Reich Fafür Sorge tragen, daß dieselben zu Gunsten der Konzessionäre, Pächter oder Kontrahenten genau erfüllt werden.

In den Fällen, wo diese Verpflichtungen und Verträge sich auf gemeinnützige Anlagen beziehen, die von der neuen Grenze durchschnitten werden, wird die im Art. 11 erwähnte ih, Kommission mit der allgemeinen Regulirung der Rechnungen un der Auseinandersetzung der Lasten beauftragt werden, welche in jedem der beiden Länder, sei es dem Staate, sei es den Verwaltungsbezirken, zufallen. Diese Lasten werden vertheilt werden nach dem? erhältnisse des Theiles der Ar= beiten, welcher auf jeder Seite der neuen Grenze liegt.

Art. 14. Da der Saar⸗Kanal, der Kanal des Salines de Dien ze und der Zweigkanal von Colmar welcher die Verbindung zwischen diefer Städt und dem Rheine herstellt, ihrer ganzen Ausdehnung nach innerhalb der abgetretenen Landestheile liegen, übernimmt die deutsche Regierung alle Kosten dieser drei Kanäle, welche noch zu bezahlen sind.

Die Jahresraten, welche noch zu bezahlen bleiben, um die von der Stadf Colmar und den Industriellen der abgetretenen Landes- theile dem französischen Staate vor eschossene Summe t nn werden vom . 1871 ab von der deutschen Regierung entrichtet.

In Betreff des Rhein- Rhone Kanals, welcher von der neuen Grenze durchschnitten wird, ist die Verabredung getroffen worden, a die . Jahresraten] welche den früheren Unternehmern auf Grun des Rückkaufes ihrer Illtien noch zu zahlen sind zwischen den Hohen vertragenden Theilen in dem Verhältnisse der Strecken, die in jedem der belden Länder belegen sind, getheilt werden sollen.

Die im Artikel 11 erwähnte Kommission wird mit der Reguli⸗ rung der Rechnungen, welche sich auf die oben bezeichneten Kanäle beziehen, beauftragt werden, ebenso mit der Liquidation der Rechnun⸗

en, welche auf die Kanalisation der Mosel und die genen e, , Interesfen der nunmehr getrennten Theile des Murthe und des Mosel⸗ Departements Bezug haben.

Die französische Regierung verpflichtet sich, dieser Kommission alle Verträge, Dokumente u. s. w. Rur Verfügung zu stellen, deren sie zur Ausführung ihres Auftrages bedürfen wird.

Die Hohen vertragenden Theile werden Kommissarien ernennen, welche für den Rhein -Khone⸗ und den Rhein Marne Kanal die geeig⸗ neten Bestimmungen über die Speisung der Wasserhaltungen im beiderseitigen Einverständnisse festsetzen in.

Art. 15. Die Hohen vertragenden Theile werden die Bildung von gemischten Kemmissioenen Synditgten S Llleichtern, wesche die Reinigung und, Unterhaltung der . überwachen sollen, von denen ein Theil in den abgetretenen Gebieten liegt.

Der jetzige Zustand der Wasserläufe wird übrigens derart erhal—

I) von Saarburg über Finstingen nach Saargemünd,

ten werden, daß die erworbenen Rechte sowohl der früher franzoͤsischen Uferbewohner, welche jezt deutsch geworden sind, als diejenigen der fran gz sisch gebliebenen Uferbewohner nicht heeinträchtigt werden,

Art. 16. Das Deutsche Reich tritt rücksichtlich der Konzessionen für die nachstehend benannten Eisenbahnanlagen, nämlich: 1 von Münster nach Colmar, 2 von Steinburg na Buchsweiler, 37) von

Tolmar nach dem Rheine, 4 von Styringen nach Rosseln und 3 von

mr, , nach Moycuvre in alle Rechte und Verpflichtungen Frank- reichs ein. Das Deutsche Reich behält sich vor; über die Konzessions⸗Be— dingungen für die nachstehend benannten ö n, , . nämlich: rg ü von Cour- celles an der Nied über olchen nach Teterchen, 3) von Mutzig nach Schirmeck und von Nancy nach Salzburg und Vie, sich mit den n , . zu verständigen.

Art. 17. Die Hohen vertragenden Theile verpflichten sich, in möglichst kurzer Frist sich gegenseitig das Verzeichniß der Zollämter und Lokalitäten mitzutheilen, welche für die in Art. 2, 19 und 17 der Konvention vom 2. August 1862, betreffend die Zollabfertigung des internationalen Verkehrs auf den Eisenbahnen, verabredeten Ueber⸗ gangs und Umladungs⸗Opergtionen eröffnet werden .

Der Artikel 23 des Handelsvertrages w rn em Zollvereine und Frankreich vom 2. August 1862, welcher die Freiheit der gegen⸗ eitig ein. und ausgehenden Wagren ven Durchgangs- Abgaben gus= pricht, tritt für die im Art. 32 desselben Vertrages festgesetzte Zeit⸗ auer wieder in Kraft.

Art. 18. Abgesehen von den internationalen Vereinbarungen, die der Friedensverkrag vom 16. Mai 1871 erwähnt, sind die Hohen Theile übereingekommen, die verschiedenen Verträge und onventionen wieder in Kraft zu setzen, welche vor dem Kriege i chen den deutschen Staaten und Frankreich bestanden haben / Alles unter

orbehalt der Zustimmungserklärungen der betreffenden Regierungen, welche bei Gelegenheit der Auswechselung der Ratifikationen der gegen⸗ wärtigen Uebereinkunft werden beigebracht werden.

Hiervon sind jedoch , ,, die besonderen Verabredungen . Preußen und Frankreich, welche sich auf den Saarkanal be⸗ ziehen. t

Auch berühren die Bestimmungen dieses Artikels die postalischen Verhältnisse nicht, welche einer anderweitigen Verständigung der beiden Regierungen vorbehalten bleiben.

Ferner wird verabredet, daß die Bestimmungen des badisch⸗fran⸗ len Rechtshülfevertrages vom 18. April 1846, des zwischen

reußen und Frankreich am 21. Juli 1845 ges lossenen an dieter n vertrages und der Literarkonvention zwischen Bayern und Frankreich vom 24. März 1865 vorläufig auf Elsaß-Lothringen angewandt wer. den, und daß diese drei, Verträge, bezüglich der darin bezeichneten Verhältnisse, für die Beziehungen zwischen den abgetretenen Gebieten und Frankreich bis auf Weiteres als Richtschnur ienen sollen.

Art. 19 Die gegenwärtige, in deutscher und französischer Sprache redigirte Konvention wird voön Sr. Majestät dem. Deutschen Kaiser einer seits und dem Präsidenten der französischen Republik, nach Ge⸗ nehmigung der er, enen, , andererseits ratisizirt, und die Ratisikationsurkunden werden innerhalh eines Monats, oder wenn möglich noch früher, zu Versailles ausgetauscht werden.

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die⸗ selbe . und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Frankfurt, den Eilften Dezember Eintausend⸗ achthunderteinundsiebenzig.

Weber. E. de Goulard. (L. S.) (L. S)

v. Uxkull. de Clercg. (L S.) (L. S.)

Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat i t am 1I. Januar 1873 stattgefunden. hat in Nersaillee

Zandtags⸗ A ngelegenheiten.

Berlin, 18. Januar. In der Spezialberathung des Etats der Eisenbahnverwaltung nahm in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten zu dem Antrag der Kommis⸗ sarien, »die Staatsregierung aufzufordern, die von ihr bereits getroffenen Maßnahmen behufs Beseitigung der jetzigen Verkehrs⸗ stockungen ah vielen Eisenbahnen zu vervollständigen und die Wiederkehr ähnlicher Kalamitäten möglichst zu verhindern« nach dem Abg. Overweg das Wort der Regierungs-Kommissar, Ministerial⸗ Direktor Weishaupt;

Meine Herren! Es ing ja eingeräumt werden, daß die Verkehrs— zustände auf den westlichen Bahnen Manches zu wünschen übrig lassen. Die Ursachen sind vorgestern in den einleitenden Bemerkungen von mir bereits angeführt worden. Zunächst die Verkehrseinstellungen und Stockungen in Folge des Krieges, welche ungefähr die halbe Jahres- leistung absorbirt haben, demnächst die Ermüdung und Abspannung des Personals und die Abnutzung des Materials, ferner die Unmög— lichkeit, das Abgenutzte rasch zu ergänzen, zu ersetzen, wieder herzu— stellen, dazu die Entsendungen nach dein Elsaß., Die Vermehrungen haben nicht 6 rasch erfolgen können, wie sie im Interesse des Ver⸗ kehrs gewünscht werden mußten, dazu kommt der neue Zuwachs an Verkehr, die überseeische Zuführung einer Menge von Stoffen, die früher den Weg nicht durch Deutschland, sondern durch Frankreich i en, Ferner trat hinzu der frühe Winter, dann die Verkehrs-

örungen durch Unfälle, die hohen Kohlenpreise und der natürliche

Wunsch der Kohlenbesitzer, dav , ., h sitzer, davon so rasch und viel wie möglich zu

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Dies sind die Ursachen, welche die Zustände erklären und Billig⸗ ringischen Bahnen einen ziemlich bedeutenden Fuhrpark bestellt; be— denkenden gegenüber auch wohl entschüldigen. Die Staatsregierung n fg gelang es ihm e. kahn so rasch , . ö als und die Eisenbahnverwaltung haben diesen Zuständen keines-! die. Deckung der nothwendigsten Bedürfnisse in den neuen wegs mit 4 reuzten Armen gegenübergestanden, sie haben wacker Reichslanden dies erheischte. In Folge dessen wandte sich und energisch eingegriffen, um ioleder zu gefunden Verhältnissen zu das Reichskanzleramt, an sämmtliche Staatsregierungen von elangen und die alte Ordnung, Regelmäßigkeit und Sicherheit wieder Deutschland und bat dringend, Aushülfe zu leisten. Das Reichs- rzustellen, deren Besitz der Rühm der preußischen Eisenbahnen war. kanzler⸗Amt hat dabei gewiß nicht . denn die Verkehrsnoth ch glaube, daß diese Bemühungen nicht ohne Erfolg gewesen sind, war damgls schon sehr groß daß darunter die Heimath leiden es wird dies auch konstatirt un eingeräumt durch den Herrn Vor⸗ würde. Nichts destoweniger setzte es das Vertrauen in den Patriotis⸗ redner. Die Klagen haben sich nicht unerheblich vernündert, die mus, daß derselbe in gleicher Heise sich bewähren würde, wie während 8 . sich vermehrt. Durch die definitine Austellung int Elsaß des Krieges und keine Klagen darüber erhoben werden würden, wenn un n, ist es möglich geworden endlich zur iederbeseßung ein Theil unserer Vorräthe an Material und Personal nach Elsaß⸗ der für diese Beamten offen gehaltenen Stellen zu schreiten; die neuen Sothringen auf einige Zeit übergingen. Die Bergisch⸗Märkische Eisen- Kräfte haben an Uebung gewonnen. . bahn⸗Dlrektion erklärte sich bereit, 5900 Wagen dorthin zu senden, Bedauerlicherweise sind die Betriebsmittel, auf deren Mangel gleichzeitig aber kam sie um die Ermäßigung ein, sich einen Ersatz von vorzugsweise die jetzigen Verhältnisse geschoben werden, nicht so rasch Wo anderen Wagen zu beschaffen. Meine Herren! Diese 500 Wagen vermehrt worden, als die Bestellungen in Aussicht genommen hatten. hatten nicht die Tragfähigkeit, wie sie jetzt üblich ist, von 200 Centner, , um gerade von der Bergisch⸗Märlischen Bahn zu nh nur von 126 oder 150 Centnern. Die Bahn wurde bei die⸗ sprechen ist von . Lokomotiven, die eine Fabrik zu liefern ser Gelegenheit ein Material los, das sie wahrscheinlich binnen weni⸗ atte, und die am 3. Oktober an Ort und Stelle sein sollten, am gen Jahren doch beseitigt haben würde, und sie bekam gleichzeitig die Januar erst die Hälfte dagewesen. Was aber die Klagen betrifft, Mittel in die Hand, sich neue, ihrem System entsprechende Wagen daß die Staatsbahnen vorzu sweise mit der ‚Austüstung an zu beschaffen. * Material im Rückstand gewesen seien, so mag ich nicht leugnen daß In Betreff der Stellung der Beamten, meine Herren, möchte ich es dem Handelsministerium erwünscht gewesen wäre, mehr beschaffen darauf aufmerksam machen, daß das Hohe Haus sich wiederholt mit * können als dies im 2 1869 der Fall gewesen ist. Leider haben der Erhöhung der Besoldungen beschäftigt hat, und Dank der Be⸗ ie Forderungen die dieffeits gestellt werden mußten, nicht immer be⸗ willigungen, die der Staatsregierung gewährt sind, haben Erhöhungen willigt werden können; was wir haben belommen können ist K9 der Besoldungen namentlich in den unteren Stellen, wo ein besonderes angelegt. In wischen muß doch hervorgehoben werden, daß die Aus- Vedürfniß vorlag, in den Jahren 1867 und 1869 in erheblichem . der Staatsbahnen sich nicht so ungünstig gestellt hat, wie der Maße . Es läßt sich nicht läugnen, daß weitere Er⸗ Herr orredner angeführt hat, wenn man nämlich den Vergleich zieht . edürfniß sind, namentlich auch in den höheren Stellen, wischen derselben und der Ausrüstung der Privathahnen. Ich dafür soll jetzt Sorge getragen werden, und es liegt in diesem Augen- abe schon vorgestern angeführt, daß für die , blick dem Hohen 9 ein bezüglicher Gesetzentwurf zur Berathun der Ausrüstung einer Sisenbahn mit Lokomotiven nicht die Meilenzaht vor. Dieselben Sätze, die hieraus hervorgehen, werden selbstreden maßgebend ist; maßgehend ist die Ire enn die Tracirung der Bahn, bi

. : auch übertragen auf ejenigen Privatbahnen, die von der Staats- deren Steigungen und Krümmungen Es giebt Bahnen meine Herren, regierung verwaltet werden. Die Staatsregierung hat übrigens nie- wo eine Lokomotive pro Meile noch zu viel ist, es giebt Bahnen, wo

e, werner ghchste hen wenig sind, und ich habe spezigll h 8 ,, ,. . , Verhähtnissen, in welchen de , , n, e,, e,, nis sind, und ich habe speziell her. sich die ihrer Verwaltung, unterstehenden Privatbahnen, namentli vorgehoben, daß gergde im Jahre 1869 die Staatsbahnen für jed g h Privatbahnen, ch

; ; ; im westfälischen Reviere befinden, Nechnung zu tragen durch Be⸗ zurückgelegte 10006. Nutzmeilen mit 3, Lokomgtiven ebenso gut aus : , . ; h

e waren, wie die Privatbahnen. In diesem ahr. stand die

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willigung reichlicher besonderer Unterstützungen.

ö Dem Abg. Thomsen, welcher beantragt, die Regie—⸗ run aufzufordern, von dem Etat der Eisenbaͤhnverwaltung alljaͤhrlich die Zulagen oder Remunerationen nachzuweisen, welche die mit dem Bau von Staatseisenbahnen betrauten Staatsbeantten aus den Baufonds erhalten, erwiderte der Re= gierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Direktor Weishaupt:

Meine Herren! Zunächst besteht gar kein Zu . wischen dem Antrage Thomsen und der bekreffenden Stelle des ener. Etats. Die n, . Stelle handelt von den Kosten für Dienstauf⸗ wand, Dienst Lokale und Büreau-Bedürfnisse der Eisenbahn⸗Kom⸗ missariate. Nun haben die Eisenbahn⸗Kommissariate mit dem Bau und Betrieb der Staats , n, gar nichts zu thun, ihre Ge—⸗ schäfte beziehen sich auf die Ueberwachung des Baues und Betriebes der Privatbahnen. Außerdem muß dem Antrage auch aus dem Grunde widersprochen werden, weil sich der vorliegende Etat mit der Ausführung neuer Bahnen nicht befaßt.

, Bahn trotz ihrer großen Ausrüstung sogar zurück, sie halte nur resp. 34 Lokomotiven und wenn sie dazu geschritten ist, eine Vermehrung eintreten zu lassen, dann hat sie weiter nichts gethan, als 3 Pflicht und Schuldigkeit. Auch im Jahre 1870 stand sie nur auf dem urchschnitt der übrigen Bahnen. In Bezug auf die Wagen muß aller⸗ dings zugegeben werden, daß der ö,, von etwa 67 auf eine Million Centnermeilen, den sämmtliche Staatsbahnen hahen, bei der Bergisch⸗Märkischen Bahn überschritten wird; ich glaube aber, das ist sehr verständig, weil diejenigen Bahnen, die am Ursprungsorte eines großen Verkehrs beginnen, vorzugsweise ausgerüstet 6 und immer einen gewissen Ueberschuß haben müssen, um allen Anforderun⸗ gen Genüge leisten zu können. Es sind im vorigen Jahre nicht weniger als 4 Millionen Thlr. auf die Ausrüstung der taatsbahnen mit Material verwandt worden; für dieses Jahr werden die Aufwendungen noch viel erheblicher sein, und es werden durch die Vorlage deren Be⸗ rathung noch bevorsteht, noch weitere Mittel hierfür in Aussicht ge— nommen. ö ; Was Übrigens die Sache an sich anlangt, so werden allerdings Wenn nun gerade von der Hannoverschen Bahn behauptet wird, . Remunerationen als auch Bauzulagen unter Umständen aus daß fur diese außerordentlich wenig geschehen sei so (rifft dice Be. bem Vaufonds bewilligt. Die Bewilligung der Nemuntrationen, ge. merkung in keiner Weise zu. Für die Hannoverschen Bahnen ist mehr Hhieht nur am T n einer längeren Bauthätigkeit, um besondere e e err als für alle übrigen Staatsbahnen; die Aufwendungen Verdienste anzuerkennen und zu belohnen; sie werden stets nur nach laufen! sich von 1857 bis 15371 allein für Betriebsmittel auf nicht vorher eingeholter Allerhöchster Genehmigung gewährt. Die Bau— weniger als 353566069 Thlr. es ist im Jahre 1371 für mehr als ulägen werden zu dem Zwecke bewilligt, üm besonders tüchtige Kräfte goon Thlr. beschafft worden, und die Bestellungen für das heranzuziehen und, sie möglich an ihre Stellen zu fesseln. Es ist dies laufende Jahr erreichen eine Höhe von über 26bo 0M. Thlr. um so nothwendiger, als dergleichen Kräfte heute bei . Ich glaube, das sind Verwendungen, wie sie nicht größer ge. nehmungen bei Weitem lohnender Stellen einnehmen können, als s es bei dem Staals-Eifenbahnbau der Fall ist. Der Herr Abgeordnete Thomsen möge vertrauen, daß die Staatsregierung von bin Mit⸗ feln nur in dem Umfange Gebrauch macht, als es durchaus geboten

3 . werden können. Allerdings ist die Zunahme des Verkehrs

auf der Hannoverschen Bahn auch J. gewaltig. Ich erlaube mir in Bezug auf diesen Punkt auf einige ahlen hin a e nr die gleich⸗ eitig darthun, daß, wenn auch die Klagen groß sind, die Leistungen

t mind ß sind. Nach ei en und nothwendig ist. och ni inder groß sind. ach einer Zusammenstellung die 9 um eloes e v. J. reicht, war der Versandt bon Zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

Bremen 29 den 11 Monaten des Vorjahres gewachsen auf (Eisenbahnverwaltung beantragten die Kommissarien des auses: 37001000 Centner während in derselben Zeit im Jahre Die Regierung aufzufordern, die , ,, . des Eisenbahn⸗ 1867 nur 2900 009 Centner befördert wurden. In Geestemünde wesens auf denselben , ,. wie es nach. em vorliegenden hatte sich der Versandt in denselben Jahren wieder zum Vergleich Etat für einzelne Privatbahnen eahsichtigt ist, zu fördern insbe ondere estellt, verdoppelt von 800 00 auf L60b 000 Centner, in Bremer⸗ aber die gesetzliche Regulirung der Subvention von Eisenbahnen, die . von 1000 QQ Centner auf 1980 600 Centner, in Harburg vorwiegend einem lokalen Interesse dienen, in ernste Erwägung zu von 2460000 auf 3 2bMοOοοO Centner gesteigert. Dabei war das Ver nehmen. . .

hältmiß ber Gestellung der Wagen die sen Irghsporten ein schr Der Finanz⸗Minister Camphausen erklärte hierüber: ungänstiges, insofern als der Versandt meistens stärker war als der Meine Herren! Ich würde Ihnen nicht empfehlen können, diese Empfang, so daß ein großer Theil der Wagen leer nach den Lade⸗ Resolution anzunchmen. Ich würde Ihnen das , . . einpfeh⸗ stellen hintransportirt werden mußte. In früheren Zeiten war dies len können vom Standpunkte des Abgeordnetenhauses; denn Sie Verhältniß gänstiger, aber nachdem durch die hohen Kohlenpreise haben in der Zhgt heute größere Rechte, als Sis besitzen würden, s unter anderm dahin gekommen ist, daß wieder englische Kohlen wenn ein solches Gesetz festgestellt werden sollte. Dann aber sprechen nach Bremerhaven und be nf de kommen und von dort aus nach Sie in der Resolution von, den lokalen Interessen. Gerade die ben Vinnenlande transporlirt werden können und, englische Kohlen sökalen Intereffen sind verschieden zu beurtheilen; in dem einen Falle in Folge der ungünstigen e,, in Westfalen 24, Märkte kann es füglich sehr zulässi . und kann man seinen Zweck er wie Breslau, Magdeburg und selbst Cöln aufsuchen, ist es in Folge reichen mit einer kleinen Su vention; unter anderen Verhästnissen dieser außerordentlichen Zuflüsse allerdings nicht möglich gewesen, muß der doppelte und dreifache Betrag gewährt werden. Die Ein⸗ allen Transport ⸗Anforderungen, die gestellt werden mußten, zu ge⸗ richtung die wir gegenwärtig in unserem Staate haben, ist die, daß nügen, eine Subvention nie anders gewährt werden kann, als unter spezieller Was die 5o0 Kohlenwagen betrifft, die auf Veranlassung des Vorlage des Eisenbahnprojekts bei dem Landtgge, und daß dann nach Herrn Handels- Ministers nach Elsaß⸗Lothringen gegangen ö. = den Verhältnissen jedes fonkreten Falle jedesmal die Entscheidung von der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn * so hat diese Sache folgende getroffen wird. Ich glaube, daß auf diese Weise sowohl die erwal⸗ Vewandlniß Das Reichskanzleramt hatte zwar für die elsaß⸗loth⸗ l kung sich einer freieren Bewegung erfreut, um im gegebenen Falle.