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aus gehen sie bis nach Gießen. Also weil in Kalk Wagen reparirt werden, die über die Cöln⸗Mindener Bahn laufen, muß man an⸗ nehmen, daß die Kalker Werkstatt auch für die Interessen der Cöln- Mindener Bahn arbeitet; folglich muß der Gemeinde Kalk auch ein Theil des Rein- Einkommens, der Cöln-Mindener Bahn zufallen. Was diese Deduktion anbetrifft, meine Herren, so würde ich sie ugeben, wenn wirklich nachgewiesen wäre, daß die Werk⸗ tätte in Kalk dazu beiträgt, Reinerträge für die. Cöln⸗ Mindener Bahn zu erzielen; dann, würde es auf die Lage der Werkstätte resp. darauf, daß sie nicht unmittelbar an der Eöln⸗ Mindener Bahn liegt, nicht weiter ankommen. Aber die Deduktion sst thatfächlich unrichtig. Die Kommission hat nicht genügend beachtet, daß die Eöln⸗Mindener Bahn ihre eigenen, für ihre Zwecke vollkommen
ausreichenden Werkstätten, namentlich die Centralwerkstätte in Dort⸗
mund besizt. Will man nun auch der Kommission so weit entgegen⸗ kommen wie irgend möglich, so entsteht doch immerhin sofort die Frage: wie soll denn der Antheil der Kalker Werkstatt an dem e ertrage von Eöln⸗-Minden ermittelt werden? Das kann doch nur in folgender Weise geschehen: die Gesammtleistun⸗ gen der Dortmunder Werkstatt und der Kalker Werkstatt muß man zunächst zusammenrechnen und sie dann auf die beiden Bahnen Deutz Gießen und Cöͤln⸗Minden nach dem Verhältniß repartiren, welches sich ergiebt, wenn man den gesammten Betriebsumfang auf Deutz⸗Oießen einerseits und auf Cöln Minden andererfeits mit einander vergleicht; alsdann aber muß man zusehen, ob nunmehr die Werkstatt in Kalk mehr leistet, als bei dieser Repar⸗ tirung auf sie entfällt. Das Resultat ist alsdann aber dieses, daß die Dortmunder Werkstatt eher für Deutz Gießen mitarbeitet, als, umge— kehrt die Kalker Werkstatt für Cöln-Minden. Demnach treffen die Voraussetzungen der Kommission nicht zu, und man muß daher sagen, daß für die Erzielung des Reinertrages von Cöln-Minden die Kalker Werkstatt von keinem Einfluß ist, daß sie keine Reinerträge für Cöln⸗ Rinden erzielen hilft. Weil das nun nicht der Fall ist, so muß der ÄAnspruch der Gemeinde Kalk zurückgewiesen werden. Alus allen die⸗ sen Gründen bitte ich das Hohe Haus, den Antrag der Kommission
abzulehnen.
— Im Verlauf der Diskussion nahm der Regierungs⸗ Kommissar noch einmal das Wort:
Ich möchte zunächst, meine Herren, mir erlauben, hervorzuheben, daß S sich hier um eine administrative Rechtssache handelt, daß es lediglich darauf ankommt, welche der beiden Parteien nach Lage der Gesetzgebung und der faktischen Verhältnisse Recht hat, so daß alle die von einem geehrten Herrn Vorredner hervorgehobenen vermeint⸗ lichen Billigkeitsgründe, Belastung der Gemeinde ꝛc. 2, nach Lage der Gen g, ohne jeden Bel ang sind.
ann erlaube ich mir, dem Herrn Abg. Lauenstein nochmals zu erwidern, daß er das Restript des Ministers von 1869 durchaus un- richtig auslegt / eventuell bitte ich den Hrn. Abg. Lauenstein, mir diejenigen Stellen des Fteskriptes vorzulesen, aus denen er dasjenige folgern will, was er behauptet. Ich behaupte bestimmt, daß es nicht richtig ist wenn der Herr Abgeordnete Lauenstein sagt, nach dem Reskript habe der Minister des Innern die Ansicht, daß, wenn eine Eisenbahngesell⸗ haft sich eine Maschinenwerkstätte für ihre eigenen Zwecke anlegt, as wie ein n Gewerbetrieb betrachtet werden und if. Betrieb der Maschinenwerkstätte ganz für sich allein und abgesondert von dem Eisenbahnbetriebe betrachtet und beurtheilt werden müsse. Das hat der Herr Minister des Innern nicht gesagt“ sondern das Gegentheil. In dem Restkript heißt es, soweit es hier in Frage kommt: „dein entsprechend hängt auch die Entscheidung davon ab, ob die in der Maschinenwerkstatt zu Langenberg zur Ausführung kommenden Arbeiten als zum Gewerbebetrlebe der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn gehörig, anzusehen sinde. Es wird also die Frage estellt: gehören die in der Werkstatt gemachten Arbeiten zum Elfe nbahnbetriebe? Und die Frage wird demnächst dahin beantwortet, es liegt kein Grund vor, die gedachten Arbeiten für etwas anderes, als für einen integrirenden Theil des Gewerbebetriebes der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn zu erklären. Demnach kommt es bei der Beurtheilung der Sache lediglich darauf an: erzielt die Eisenbahn⸗ gefellschaft durch ihren Eisenbahn-Gewerbebetrieb ein Einkommen? und wenn sie ein solches nicht erzielt, so ist es meines Erachtens völlig unzulässig, zu sagen; die Eisenbahngesellschaft vertheilt zwar keine Zinsen und Dividenden aber sie bat irgendwo eine Werkstatt und die dat sie nicht zu ihrem Vergnügen, sondern, so deduzirt der Hr. Abg. Tauenstein, sie hat daraus jedenfalls den Vortheil, daß sie sich die Sachen, die dort gemacht werden, nicht an einen dritten Ort bestellen und theurer bezahlen muß, folglich profitirt sie so und so viel dadurch, daß sie die Werkstatt hat und das⸗ jenige, was sie iveniger Schaden hat, rechnen wir ihr als Einkommen an und beziehen davon Einkommensteuer. Das ist meines Erachtens eine unrichtige Deduktton.
Endlich komme ich darauf zurück daß es in der That vollhlommen gleichgültig ist, daß die Eigenthümerin der Deutz⸗Gießener Eisenbahn noch eine zweite Bahn hat, die sich rentirt. Man wird nun und nimmermehr behgupten wollen daß, wenn Jemand in der Gemeinde A eine rentable Fabrik hat und in der Gemeinde B gleichzeitig eine nicht rentable Fabrik, daß er dann in der Gemeinde B deshalb zur Einkommensteuer heranzuziehen ist, weil die Fabrik in der Gemeinde A sich rentirt. Aus diesen Gründen kommt es auch für die Gemeinde Kalk gar nicht in Betracht, daß die Gesellschaft, welcher die Deutz. Gießener Bahn gehört, noch eine zweite Eisenbahn hat, die rentabel ist.
Ich bitte wiederholt um Ablehnung des Antrages der Kommission.
— Bei der Berathung des Etats der Staats⸗Lotterie er⸗ klärte zu dem Antrage des Abg. Schröder, die Gehälter des Vorstehers und des zweiten Direktors als künftig wegfallend zu
r. der Regierungs⸗Kommissar Geheime Finanz⸗Rath Hoffmann: . Meine Herren! Die Zahl von Stellen für diejenige Behörde, welche die Lotterie verwastet, erscheint in ihrer jetzigen Gestaltun nicht neu in dem diesjährigen Etat, sondern sie ist in gleicher Weise unverändert in einer ganzen Reihe von früheren Etats schon vor⸗ handen. Wenn man in früherer Zeit es zweckmäßig . hat gerade diese Behörde kollegiglisch einzurichten und diesen Verwaltungs⸗ zweig nicht einem einzelnen Beamten in die Hand zu geben, so glaube ich liegen die Gründe, die dafür obgewaltet haben, ziemlich nahe, Einerseits handelt es fich hier um eine Geldverwaltung von ziemlich erheblichem Um⸗ fange; sodann aber — und das ist der San e e,, handelt es sich hier um einen Zweig des Dienstes, wo dem lückszufall ein unge⸗ heurer Spielraum eingeräumt ist. Das Zutrauen zu einer Staats⸗ lotterie wird natürlich in dem Maße bestehen al die vollständige Garantie dafür gegeben ist daß bei der Vertheilung der Gewinne eben nur der Zufall und nichts weiter als der Zufall entscheidet. Diese Gründe sind glaube ich, ziemlich gewichtig, und sie sind es gewesen, die dazu bestimm haben, die BVchorde in dieser Weise zu organisiren, und diese Gründe würden es un zulässig erscheinen lassen, an der kollegialischen Einrichtung der Behörde etwas zu ändern. Nun, meine Herren, wenn Sie einen Blick auf die Zahlen werfen, so werden Sie sehen, daß im übrigen die kollegialische Behörde so billig wie möglich eingerichtet ist. Ein einziger von den Beamten bezieht ein volles Gehalt, die übrigen Beaniten sind durchweg aus anderen Stellen herangezogen und beziehen nur neben⸗ her Gehälter für die Geschäfte. Ich glaube, daß sachlich kein Grund vorliegt, in dieser Einrichtung etwas zu ändern.
— Bei Berathung einer Petition aus Alt-Rahlstadt: »zu veranlassen, daß mit der Einführung des Gesetzes über die Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in
Schleswig- Holstein, auch die bisher gezahlten Jagdablösungs⸗ gelder in Wegfall kommen«, erklärte der Staats⸗Minister von Selchow:
Ich kann auf die gestellte Frage eine sehr bestimmte Antwort eben. Es hat unpassend geschienen, gegenwärtig in einer einzelnen zrovinz des Staates das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden
fortbestehen zu lassen, während es in allen übrigen Provinzen bereits beseitigt ist. Desivegen ist von mir eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und wird auch , wie ich glaube voraussetzen h dürfen, noch während dieser Session dem . vorgelegt werden können. Es ist nicht die Absicht, sie . andern Hauüse vorzulegen, weil auch ich meiner⸗ 6 die innere Verwandtschaft mit dem allgemeinen Abloͤsungsgesetze, as ich heute vorzulegen die Ehre gehabt habe, anerkenne. Das Gesetz ist in meinem Ministerium bearheitet und in den weiteren Stadien, die es zu durchlaufen hat, nur dadurch etwas aufgehalten worden, daß ein n Bedenken dagegen angeregt worden sind, die aber zum großen Theile mehr formaler Natur sind, und ich laube, die Er- klärung meines Herrn Kommissarius in der Kommission hier nicht blos wiederholen, sondern, wenn es gewünscht wird, auch dahin de⸗ a r können, daß die Einbringung dieses Gesetzes sehr nahe zevorsteht.
— In der Berathung des Etats der Seehandlung nahm nach dem Abgeordneten Schröder (Königsberg) zu dem An⸗ trage der Kommissare des Hauses I) die Staatsregierung auf⸗ zufordern: auf die baldige Veräußerung der gewerblichen Eta⸗ blissements der Seehandlung ernstlich Bedacht zu nehmen, 2 zu erklären: der Nettogewinn der Seehandlung aus dem Jahre 1870 im ö von 558,593 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. ist zu allgemeinen Staatszwecken verfügbar und dem Landtag ist über Verwendung dieser Summe eine Vorlage zu machen, der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Meine Herren! Was den Antrag betrifft, mit der Veräußerung der gewerblichen Etablissements der Seehandlung vorzugehen, so würde ich diesen Antrag utheißen, wenn die Ausführung ebenso leicht wäre, als wie es leicht ig einen solchen Antrag hinzustellen und die Be⸗ hauptung aufzustellen: ja die Veräußerung müsse doch gelingen, wenn der gute Wille da wäre. .
Erlauben Sie mir, daß ich auf das, was geschehen ist, nachdem wir zuletzt über diesen Gegenstand verhandelt haben, etwas näher eingehe. Das Haus hat im vorigen Jahre den Wunsch ausgesprochen, ö. die Seehandlung, wenn irgend möglich, jedoch ohne sie zu verschleudern, mit dem Verkaufe der Aktien der Patent⸗Papierfabrik vorgehen möge. Meine Herren! Das ist geschehen; die Seehandlung ist in die Lage gebracht worden, daß ihr, nachdem ihr mehrere un acceptable Offerten gemacht waren, auch eine acceptable Offerte gemacht worden ist, und sie hat im Laufe des vorigen Jahres weit mehr wie die Hälfte der sämmtlichen Aktien, die sie in Bezug auf dieses Etablissement noch besaß, zur Veräußerung gebracht. Sie hat in solchen Aktien einen Betrag von WMMGYo Thlr. zu Preisen verkauft, die weit über pari gehen, einen Posten zu 1437 pCt. und einen anderen Posten zu 139 pCt. Die Seehandlung wird auch heute bereit sein, mit diesem Verkaufe vor⸗ zugehen, wenn sie Käufer zu annehmbaren Preisen findet.
Dann, meine Herren, hatte die Seehandlung die Veräußerung
des großen Mühlen⸗-Etablissements in Bromberg ins Auge gefaßt.
Es ist Ihnen bei den früheren Verhandlungen — wenn ich mich recht entsinne, war es schon vor zwei Jahren — ange⸗ kündigt worden, daß man die Vorbereitungen treffe, um mit einer sol⸗ chen Veräußerung vorgehen zu können. Diese Vorbereitungen haben zunächst darin bestehen müsseng die Bedingungen genau zu formu⸗ liren, unter welchen ein solches Etablissement veräußert werden könnte.
Es liegen dort sehr schwierige Verhältnisse vor. Die Besitzung selbst
in ihren
ursprünglich, im Jahre 1842, in der
ersten Anfängen ist worden, um das große Beriese⸗
Absicht erworben
lungsprojekt in der Tucheler Haide zur Dun ng bringen zu können. Zu dem Ende war es nöthig, daß der Besitz und die Beherrschung der Wasserkraft bei der damaligen Herkules⸗ Mühle in Bromberg in die Hände des Staates übergehe, der auf dieses allgemeine Interesse Rücksicht nehmen könnte. Die Seehandlung at num eine ziemlich ausgedehnte Korrespondenz darüber gehabt, wie . die Bedingungen würden formuliren lassen, um jenem Zwecke el einer Veräußerung nicht in den Weg zu treten. Als man glaubte, hiermit fertig zu sein, da blieb noch übrig, sich mit der Verwaltung des Handels⸗Ministerii in Verbindung zu setzen, um festzustellen, wie es hinsichtlich der Schiffahrtsverhälinisse auf der Brahe sich ge— stalten würde, wenn diefes bis dahin in den Händen der Staats- Verwaltung befindlich gewesene Etablissement in Privathände über⸗ ginge. Diese Verhandlungen haben geraume Zeit in Anspruch ge⸗ nommen; 56 schon im Februar vorigen Jahres hat zunächst der Herr Handels⸗Minister den lebhaften Wunsch ausgesprochen, daß zu einer solchen Veräußerung nicht geschritten werden möge, und zwar im dringendsten Inkeresse der Schiffahrt, weil viele Dinge, die der Besitzer, so lange wie das Eigenthum sich in den Händen der Staats⸗ regierung befindet, sich füglich gefallen läßt, ie er bereitwillig thut, nicht erfüllt werden würden, sobald das Etablissement in den Händen eines Privatbesitzefrs wäre, und, wenn alle die Bedingungen dem Kontrakt -Abschlusse hinzugefügt wer⸗ den sollten, die den Privatbesitzer in dieser Beziehung voͤllig abhängig machen von der Verwaltung der Schiffahrts-Interessen, dann war vorauszusehen, daß irgend ein Privatbesitzer sich nicht dazu entschließen würde, jenes Etablissement zu erwerben. Das hat dahin geführt, daß sich die Regierung — ich kann sagen zu meinem personlichen Bedauern — wird entschließen müssen, auf die Veräußerung des Etablissements in Bromberg zu verzichten.
Wenn nun aber etwa gemeint werden sollte, daß diese An⸗ forderung für die Staatsinteressen eine besonders nachtheilige sei, so will ich mir erlauben, dem Hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß in den 19 Jahren von 1861 bis 1871 es nur ein einziges Jahr gegeben hat, in welchem dieses Etablissement mit Verlust gearbeitet hat, daß aber in allen anderen Jahren . zum Theil außerordent⸗ lich hohe Gewinne dadurch erzielt worden sind, daß die Verzinsung des Buchwerthes des Etablissements, sowie der durchschnittlich verwendeten Betriebskapitalien in diesen Jahren 203276 Thlr. betragen hat; man würde also in, diese Zahl mit 10 dividiren müssen, um zu dem Jahresdurchschnitt zu gelangen, d. h. 203327 Thlr. und daß während diefes Zeitraumes ein Reingewinn von 4151174 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. aufgekommen ist. Demnach hat sich das bei dem Etablisse⸗ ment ie ftigz Betriebskapital, das sich die Seehandlung zu . billigen Zinsen verschaffen kann, und ferner der Buchwerth
er Etablissements, der zu 4 Prozent Zinsen gerechnet wird, — also das in dieser Weise theils durch Festlegung in Immobilien, theils durch Hergabe zum Betriebskapital beschäftigte Kapital hat während eines Zeitraums von 10 Jahren durchschnittlich gerechnet — nicht in jedem einzelnen Jahre 121½ ., pCt. Zinsen aufgebracht. Meine Herren Sie werden begreifen daß das Staatsinteresse nicht sehr lebhaft dazuhindrängt, dieses Etablissement veräußern zu müssen, und daß, wie der Staat ich des Besitzes von Mühlen überhaupt nicht durchgängig entschlagen ann, er von diesem Standpunkte aus es verschmerzen kann, wenn ö en bthigt ist, das Etablissement in Bromberg noch weiter zu be— reiben.
Hiervon abgesehen, meine Herren, besitzt die Seehandlung über= haupt, Alles in Allem gerechnet, nur noch zwei gewerbliche Etablisse⸗ ments, ein sehr großes in Erdmannsdorf, und ein zweites kleineres in Landeshut. Beide sind bestimmt für Flachsspinnerei, Erdmannsdorf weitergehend, zugleich Weberei umfassend, und ursprünglich lfte lediglich aus der wohlwollenden Absicht, der dortigen eberbevölkerung dauernde Beschäftigung zu sichern. Als ich vor Jahren das Präsidium der Seehandlung über⸗ nahm, war Das Etablissement in Erdmannsdorf meine ehh Sorge. Damals sah man es als völlig selbstverständlich an,
aß der Staat in Beziehung auf dieses Etablissement keine andere Aufgabe lösen könne, als mit einem mehr oder weniger grossen Verluste die philanthropischen Zwecke die man ins Auge gefaßt . zu unterstützen. Das Etablissement wurde ursprünglich für lebenskräftig . es ist mehrmals dem Publi⸗ kum zum Ankauf angeboten worden, zuletzt, wie ich den Herren seiner= . mitgetheilt habe, 1370. Und, meine Herren, hei der letzten Aus= etzung dieses Etablissements, wo die Bedingungen für die Suhmission auf den Wunsch einzelner Abgeordneten, völlig frei auch hier mit⸗ 8 worden sind, ist überhaupt gar kein Gebot abgegeben worden.
ie soll es denn nun die Staatsregierung anfangen, es zu veräußern, meine Herren? Ich sage: es ist überhaupt gar kein Gebot abgegeben worden. Seitdem haben wir den ig gehabt und jez haben wir eine Periode großen, gewerblichen Aufschwungs, bis zum heutigen Tage ist aber auch während dieser Periode des großen gewerblichen Aufschwungs irgend eine ernstlich gemeinte Offerte für das Etablissement in Erdmannsdorf nicht abgegeben worden.
Der Herr Vorredner verwahrt sich dagegen, daß er den Staat nicht darauf hinweisen wolle, sich mit den Herren Gründern ein— zulassen. Meine Herren, das würde auch nicht gut möglich sein, wenigstens nach dein, was mir üher ähnliche Prozeduren berichtet wor— den ist; da beginnt man ja gewöhnlich damit, daß man ein Objekt für einen mäßigen Preis ersteht und dann Abnehmer für einen bei weitem höheren Preis findet. Wenn der Stgat auf eine Veräußerung ich einlassen will, dann wird er natürlich sagen; ich lege den Preis, der bedingt wird, bis auf Heller und Pfennig der ande vertretung vor; er wird sagen, ich biete auch nicht den Schatten einer Hand wi, daß Aktionäre herangezogen werden, die nachher übervortheilt werden.
Und so bitte ich, meine Herren, wenn Sie in allen Zeitungen
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lesen, daß hier dies in die Hände einer Aktien · Gesellschaft übergeht und dort jenes, nicht den Schluß daraus zu ziehen, daß nun auch Etablisse⸗ ,. die dem Staate gehören, in dieser Weise veräußert werden önnten.
Würde es sich nun empfehlen, nachdem wir erst — wie lange wird es her sein? — vor zwei Jahren die ganze mühsame Prozedur durchgemacht haben S eine Prozedur, die für die Verwaltung ja nach⸗ theilig ist, weil sie überall Unsicherheit bei dem Beamtenstande her⸗ a, weil sie überall bei den Beamten das Gefühl hervor= ruft, daß sie nicht wissen, woran sie sind und deshalb die Freudigkeit in der Verwaltung und also auch die Erfolge in der Verwaltung be⸗ einträchtigt würde es sich also empfehlen, wieder mit einem solchen Submisstonsverfahren vorzugehen? Ich würde in der That glauben, daß die Verwaltung den Vorwurf verdiene, sie habe es nicht ernst⸗ lich gemeint, wenn sie gegenwärtig zu einem solchen Schritt übergehen wollke. Ich habe erklärt und will wiederholen: wenn der geehrte Herr Vorredner oder irgend Jeman uns Kauf⸗ Offerten it e ring, oder zu beschaffen vermag, die annehmbar zu erachten sind — und ich, kann versichern, daß dabei ein pretinm affectionis nicht mitspielen wird, sondern daß wir uns dem Urtheilsspruch von Sachverständigen in dieser Beziehung unterwerfen wollen — wenn also solche Offerten zu bringen sind, so dürfen Sie sich verlassen, daß die Staatsverwaltung durchaus nicht säumen wird, in die Veräußerung der Etablissements zu willigen; erzwingen aber, meine Herren, können wir sie nicht. Ich möchte, nun glauben, daß es auch hinsichtlich dieser Etablissements vielleicht von Werth ist, wenn ich über die Resultate der Verwaltung, auch noch einige Mittheilungen mache. Bei dem Etablissement in Erdmanngdorf haben wir, wie g sagt, mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Dessen= ungeachtet hat dieses Etablissement, bei dem die Zinsen vom Betriebs⸗ Kapital und vom Buchwerth in den 10 Jahren von 1861 bis 1870 49981 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. betragen haben — für das einzelne ahr ergiebt sich also, mit 10 dividirt, 74,998 Thlr. und so viel Groschen und Pfennige — während jenes Zeitraumes nicht ein einziges Jahr gehabt, in dem ein Verlust stattgefunden hat, und hat während jenes Zeitraumes einen Gewinn von 777949 Thlr. 24 Sgr. 4 Pf. erzielt, und auch selbst bei diesem Etablissement, das mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, hat sich das gesammte, darin theils festgelegte, theils als Betriebskapital beschäftigte Geld in dem zehnjährigen Zeitraum mit mehr als acht pCt. verzinst.
Bei dein Etablissement in Landeshut, meine irn, haben wir unter günstigen Verbältnissen zu arbeiten gehabt, und das Etablissement in Landeshut — ich glaube, es wird für das Haus kaum von Inter⸗ esse sein, wenn ich alle einzelnen Ziffern anführe hat während des zehnjährigen Zeitraums mehr als 12 pet, durchschnittlich geliefert. Dessenungeachket ist die Staatsregierung sich dessen bewußt, daß sie den dauernden Besitz von solchen gewerblichen Anstalten nicht zu wünschen hat. Sie wird nach wie vor trotz aller Opposition, der . begegnen mag, nicht dazu die Hand bieten, um die Etablissements zu verschleudern. Sie wird nach wie vor, mag nun ein solcher Antrag
gestellt werden oder nicht, gern darauf Bedacht nehmen, diese Etablisse⸗
ments in Privathände übergehen zu lassen und vorzugsweise in solche, von denen sie überzeugt sein kann, daß sie den im Interesse jener Landestheile hochwichtigen Fortbetrieb dieser Etablissements in solider verständiger Weise sichern.
PEProdkaktem- und Wanrenm- Käöse-
KBerlim, 19. Januar. (Amtliche Freisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eideten Waaren- und Produktenmakler
Weizen pr. 1909 Kilogr. locę 68 = 84 Thlr. nach qualität, gelber Märker 75 Thlr. bez., fein, gelb, Märker 80 Thlr. bez., gelber: pr. diesen Monat 793 Bre, 79 3.6, Januar-Februar 7, Br., Februar-März 799 Br., April-Mai 80 pez, Mai- Juni Soz bez., Juni - Juli 8l bez.
Roggen pr. 10099 Kilogr. loco 55 — 59 Thlr. nach Qual. ge- fordert, 55 - 59 Thlr. nach Qual. bez., pr. diesen Ronat 56
A4 565 bez., Februar-März 56; bez., April Mai 5ßz à 567 à 56
bez., Mai- Juni 56z à 575 à 57 bez., Juni - Juli 5735 aà 58 à 573 2 Gekünd. 1000 Ctr. Kündigungspreis 567 Thlr. pr. 1000 ogr.
Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse 45 — 61 Thlr. nach Qual, kleine 46 - 61 Thlr. nach Qualität.
Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 43 50 Thlr. nach Gualität, pr. diesen Monat 473 Br., April- Mai 473 Br., 473 G., Mai- Juni 48 bez, Juni-quli 48. Br., 483 G.
Roggenmehl No. Ou. 1 pr. 1090 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 5 Sgr. nominell, Jangar- Februar S Fhlr. 6 Sgr. nominell, April-Mai S Thlr. 6 Sgr. bez, 8 Thlr. 6z Sgr. nominell, Mai-Juni 8 Thlr. S Sgr. bez.
Erbsen pr. 100 iogr. Kochwaare 52 · 8 Thlr. nach Qual. Futterwaare 48 - 51 Thlr. nach Qualität.
Rüböl pr. 100 Kilegr. ohne Fass loco 28 Thlr, pr. diesen Monat 27 bez., Jmanuar- Februar 274 bez., Kebruar-März 273 bez., April-Mai 27 à 2744 bez, Mai- Juni 2dr à 281. à 28 bez. Gek. 2000 Ctr. Kündigungspreis 273 Thlr. pr. 1090 EKilogr.
Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco zz Thlr.
Petroleum, raffinirtes Standard white pr 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 59 Barrels (125 Cir) loco 14 Thlr., pr. diesen Monat 13 bez., Januar - Februar 13 bez, Februar-Märæz 13 bez., April-Mai 123 bez.
Spiritus pr. C66 liter d 190 pCt. — 10000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 23 Thlr. 15 à 20 Sgr. bez, Jmunuar-Februar