Bank für handei und Industrie.
Eos) Darmstadt, 19. Januar 1872. P. PF.
In Gemaͤßheit unseres Statuts bringen wir zur oͤffentlichen Kenntniß, daß wir auf Grund der §§5. 28 (Schlußsatz) und 29 desselben den Bureau ⸗Chef .
hgerrn Ernst Schlapp
ermaͤchtigt haben, in Vertretung eines der Direktoren die Firma der Gesellschaft in Gemein⸗ schaft mit einem Mitgliede der Direktion zu zeichnen.
Der Aufsichtsrath der Bank für Handel und Industrie.
Bank für Süddeutschland.
Darmstadt, 18. Januar 1872. P. P.
Nach Vorschrift unseres Statuts machen wir bek e n, vertretenden Direktoren, ö Herren chen wir bekannt, daß wir die seitherigen stell
Heinrich Bopp us Geer Schmoller
zu Direktoren unserer Bank ernannt haben. Zugleich haben wir
den Bureauchef Herrn Aclolf Hügel und
t ö 66 . y Wilhelm Sammet auf Grund der 88. Schlußsatz und 29 des Statuts ermaͤchtigt, in Vertret i Direktoren in der Art die Firma der Gesellschaft zu zeichen, daß ** . n schaft mit einem Mitgliede der Direktion zu zeichnen errut ist. ; Der, Aufsichtsrath der Bank für Süddeutschland.
Bekanntmachung.
[7l x Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
Zur Beschlußnahme über
a) eine zum Zwecke der Konvertirung der Prioritäts-⸗Obligationen der ö Littr. D. und gleichzeitig zur ig g der 3) in Magdeburg , ,,. 2. e,, . e. der Biederitz⸗ . am 15. Februar 1872, . ? ioritäts · Anle 3 . y 5 . . . ö. m . 1 meg, ö. ahnhofsgebäude, Vormittags von 13 — 2 Uhr, Betrie unkte der Stammbahn direkt nach ls Bevollmächtigte können ĩ iftli ü . . M. führenden Eisenbahn nebst einer Zweigper. sehene Aktionäre r fh . . irn nf, — e. a ung h n,, , . dazu erforder ⸗ und Ls, e n,. für ihre ö erhalten haben j ö 36a. . atuten, ie von der General-Versammlung gefaßten Beschli ist ein außer ordentliche General ⸗Versammlung statutenmäßig, ohne Rücksicht auf die 2 6 iber freie en der Aktionäre der Berlin⸗ Potsdam ⸗Magdeburger Eisenb Ge auch , , , m,, rn, ,,, felschaft 9g enbahn Ge⸗ Die bei der Anmeldung ertheilten Eintrittskarten legitimiren die auf Montag, den 19. Februar 8. J. Vormittags 11 Uhr, ö e , r. einmaligen freien Fahrt nach Berlin am 18 oder i en, im Englischen Hause (Mohrenstraße 49 oder . a nn,, ,, 6 wm worden, zu welcher die Aktionäre hierdurch eingeladen Berlin, 26. Januar 1872 Die Legitimation als Besitz von zehn und mehr Aktien Sei ) , . da, , ,, ; ĩ ei⸗ des Ausschusses der Berlin ⸗Potsdam⸗Ma . k 2 elche an der General ⸗Versammlung Theil . FEisenbahn Gefellschaft gdeburger
I) in Berlin am 15. Februar D J.
im Direktions ⸗ Lokale, Köthener ; Hor, Nach ul iags von Er fraß 895, Vormittags von 10—
2) in Potsdam ; am 15. Tebruar d. J. . im Bahnhofsgebäude, Vormittags 26 10 —12 Uhr,
. .
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Das Abonnement detrãgt A Thlr. 2 Sgr. G Pfg. für das Dierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeil 8 Sgr.
Alle post⸗-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. X. — —
M 21.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Professor Dr. Trendelenburg zu Berlin nach statt⸗ gehabter Wahl zum stimmfähigen Ritter des Ordens pour lo mörite für i en chien und Künste, sowie den Direktor der Sternwarte zu Armagh in Irland, Robinson, den emeri⸗ tirten . an der Universität zu Helsingfors, Loennrot, und den Maler Sir Edwin Landseer zu London, zu aus⸗ wärtigen Rittern des Ordens zu ernennen.
Se. Majestät der König
haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der
ihnen verliehenen , , . Dekorationen zu ertheilen,
und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des König lich fächfischen Albrechts Ordens: dem. Ober. ost⸗ Direktor Letz zu Leipzig; des Königlich sächsischen rinnerungskreuzes für die Jahre 1870—71: dem Kaufmann ger n n Rothschild aus Frankfurt a. M. ur Zeit in Stuttgart; des Großherzoglich hessischen
ilftär⸗Sanitatskreuzes und des Comman deur. Kreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen Falken: dem Kammerherrn, Major und Land⸗ rath a. D. Freiherrn von Gaffron-⸗Kunern auf Haltauf, Kreis Münsterberg.
Bekanntmachung. Verpackung der Packetsendungen.
Zur Umhüllung von Packetsendungen wird von den Ab⸗ sendern häufig Packpapier von sehr geringer Güte, 3. B. sprödes Strohpapier benutzt, welches nicht den .
chutz gegen Beschädigungen des Inhalts der Packete gewährt. Das Publikum wird daher ersucht, im eigenen Interesse zur ö. von Packetsendungen festes und dauerhaftes Material zu verwenden. 2 Berlin, den 14. Januar 1872. Kaiserliches General⸗Postamt. Step han. ;
Bekanntmachung die neuen Postmaxken e, en Mit Bezug auf die wiederholt veröffentlichten ea beben
Bekanntmachungen, macht das General ⸗Postamt bei liegenden Erfahrungen nochmals darauf aufmerksam, daß die
Ende 18971 außer Geltung gekommenen Norddeutschen Frei⸗ marken, Franko⸗Couverts und gestempelten Streifbänder nur
bis einschließlich 15. Februar d. J. bei den Deutschen
Reichs⸗Postanstalten n r mene , , umgetauscht wer⸗
den Vom 16. Februar d. J. ab werden die früheren Norddeutschen Freimarken ꝛc. zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. Berlin, den 15. Januar 1872. Kaisẽrliches General⸗Postamt. Step han.
Bekannt mach un g. .
Auf den Wunsch der Kaiserlichen Admiralität soll dem
im Auslande befindlichen Personal der Kaiserlichen
Marine die Möglichkeit geboten werden, Gelder von der Hei⸗
math durch Postanweisungen übermittelt zu erhalten.
Die betreffenden Geldbeträge können von je t ab bei allen
Reichs ⸗Postanstalten auf Grund der gewöhnlichen Postan⸗ weisungen , , werden. . . .
Die Uebermittelung dieser Beträge an die Adressaten wird
Berlin, Mittwoch den 24. Januar, Abends.
D e n fg es R e n ch
en vor⸗
1872.
das Marine⸗Postbureau in Berlin zu denselben Terminen
bewirken, welche für die Absendung der Privathriefe an die
im Auslande befindlichen Personen der deutschen Marine bestimmt sind.
Vom Absender ist zu erheben: a) Bei Zahlungen an die Offiziere und an die im Offizierrange stehenden Beamten für Beträge bis 25 Thlr. eine ebühr von? Gr. und für Be⸗ träge über 25 bis 50 Thlr. eine Gebühr von 4 Gr., bei Post⸗ anweisungen aus Berlin selber in beiden ällen eine Gebühr von 2 Gr. P) Bei Zahlungen an Mannschaften vom Deck⸗ offizier erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a.
Außer der Adresse und der Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders dürfen anderweite Mittheilungen auf dte Postanweisung nicht niedergeschrieben werden. ie Adresse selbst muß neben dem Namen und Dienstcharakter 2c. des Adressaten ins besondere auch die . enthalten:
»An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffes) Per adr. des Kaiserlichen K in Berlin.“
Berlin, 20. Januar 1872.
Kaiserliches General-Postamt. Stephan.
ww Königr e i ch P᷑ ren ß e n.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bei der Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover angestellten Kommissär Ern st Focke daselbst den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen. Am Donnerstag den 25. d. Mts. wird bei Ihren Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten in den Parade⸗Kammern, in der Bilder⸗Gallerie und im Weißen Saale des Köni lichen Schlosses hierselbst Cour und nach derselben Concert stattfinden. Die Damen erscheinen im Hofkleide (robe de cour), die Herren in Gala, die Militairs ebenfalls in weißen Unterkleidern; wegen Anlegung der Uniform wird auf die deshalb unterm 1I. Januar 1851 bekannt gemachten Bestimmungen Bezug ge⸗ nommen. Für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prin⸗ zessinnen ist die Anfahrt gegn 8 Uhr von der Lustgartenseite her unter Portal Rr. 4, die Versammlung in der Rothen Sammet⸗Kammer. J Die Obersten Hof., Ober⸗Hof und ofchargen, die Gene⸗ ral⸗ und die Flügel⸗Adjutanten, so wie die Gefolge der Prinzlichen errschaften nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich gegen 2. Uhr in der alten Kapelle. . Für alle anderen Personen, mit Ausschluß der Offizier⸗ Corps, ist die Anfahrt um 7 Uhr von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. Die ,. ist: für das Corps 2 omatique und die von demselben einge⸗ führten . en — im Rittersaal; . ) sämmtliche Damen — in der Brandenburgischen Kammer; ür die Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vor⸗ zustẽllenden inländischen Damen und Herren — in der othen (Drap d'or) Kammer; für die Fürsten und für die Excellenzen⸗Herren — in dem Königszimmer; . . für die General- Majors, insofern dieselben nicht mit den Offizier ⸗Lorps erscheinen, für die Räthe erster Klasse und die Kammerherren — in der zweiten Vorkammer