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ECiuenbahn- Prioritits- Aktien nnd Obligationen.
Aus läindigehe Fonds.
In du stri - Papiere.
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U o. Ostbahn Vorarlberger Lemberg- Czernowitz do. Il. Em. do. III. Em. Mãhr. - Schles. Centralbahn Mainz - Ludwigshafen Oestr.· franz. do. Ergänzungsneta Kronprinz Rudolf-Bahn .. do. b9ger
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Ge
(R. v. Decker).
heimen Ober / Hofbuchdruckerel
Folgen zwei Beilagen
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ö Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
AM 25.
Montag den 29. Januar.
1872.
nichtamtliches.
Italien. Rom, N. Januar. (W. T. B.) Von der Zeitung - Ruoyg Roman werden die Nachrichten mehrerer auswärtiger Zeitungen, daß die französische Regierung wegen der von der italienischen Regierung beabsichtigten militärischen Maßnahmen eine Anfrage hierher . 6 für unbe⸗ dingt unrichtig und unbegründet erklärt.
Türkei. Kon stantinopel, 2. . (W. T. . Kiamil Pgaschg wurde an Stelle Mustapha Hazyl Pascha zum JustizMinister, Achmed Vefik zum Mustachar im Groß⸗ vezirate und Ghalib Bey zum Chef des Zollwesens ernannt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. Januar. Am 22. Januar fand am Kaiserlichen Hofe ein Ball im Nikolaisaal des Winterpalais statt, welchem̃ das ganze diplo⸗ matische Corps beiwohnte.
Odessa, 21. Januar. Die O. Z.« berichtet ,,, über ein Fest, zu welchem am 18. Januar gegen 200 deutsche Männer aller Stände sich vereinigt hatten, um die erste Jahres feier der Errichtung des Deutschen Kaiserreichs zu begehen. Als Festgäste waren anwesend der General-Gouverneur' von Neu⸗Rußland, General⸗Adjutant von Kotzebue, der Graf Stro⸗ ganow und ber Odessaer Stadtchef, Gehrtime Rath Bucharin, welche um den Präsidenten, den General⸗Konsul des Deutschen Reichs, Herrn Etlinger, 56 genommen hatten. In Erwide⸗ 2 von Herrn E. Berndt ausgebrachten Toastes auf Se. Majestät den Kaiser Alexander brachte der General-⸗Gouver— 3 . Kotzebue ein »Hoch« dem Gedeihen des Deutschen
eichs.
Vor Beginn des Festes hatte der General⸗Konsul e,. einen tele e, w,. Glückwunsch der Versammlung an Se. 2 n Deutschen Kaiser abgefertigt, und noch vor Schluß der Tafel, gegen 8 Uhr, traf folgende Bepesche aus Berlin ein:
Dem General⸗Konsul Etlinger in Odessa:
Ich spreche den heute in Odessa festlich vereinten Deutschen Meinen besten Dank aus, für deren Gedenken an den hochwichtigen Jahrestag der Proklamirung des neuen Deutschen Reichs.
Wilhelm.
Auf die Schlußrede des Freiherrn von Seckendorff über die deutsche Arbeit und Pflichttreue, antwortete die Versammlung mit dem Gesange des Liedes: »Eine feste Burg ist unser Gott.“
Am Schlusse des Festes wurde eine Sammlung für die verwundeten deutschen Krieger veranstaltet.
Dänemark. Kopenhagen, 26. Januar. Der Kron— prinz-Regent empfing gestern in besonderer Audienz den 1 Gesandten am hiesigen Hofe, Charles
ennox Wyke, welcher demselben ein Schreiben der Königin von Großbritannien und Irland überreichte, worin dieselbe ihren Dank für die, während der Krankheit des Prinzen von
sales vom Kronprinzen und dem dänischen Königshause, so— wie von der ganzen dänischen Nation erwiesene Theilnahme ausspricht.
— In der gestrigen Sitzung des Folkething wurden mehrere Interpellationen beantwortet. Dem Interpellanten Abg. Lehrer Paulsen, welcher eine Reform des Voölksschulweseng befürwortet hatte, gab bei dieser Gelegenheit der Kultus⸗Minister Hall eine ausführliche Antwort. Der Minister stellte für die nächste Session einen umfassenden Gesetzentwurf in Aussicht, wel⸗
cher namentlich das Landschülwesen auf einen bessern Fuß bringen
solle, Der Schulbesuch auf dem Lande dürfe nicht mehr in' so frühzeitigem Alter wie jetzt aufhören; die Zahl der Schultage im Jahre werde vermehrt und durch verschärfte Geldstrafen der Schulversäumniß vorgebeugt werden. Die Schullehrer würden den Geistlichen gegenüber selbständig ,,. und zu ihrer Kon⸗ trolle spezielle Schul-Inspektoren-Uemter errichtet werden. Ferner versprach der Minister die Exrichtung besonderer Schulen für die reifere Jugend, als Mittelglied zwischen der Volksschule und den Gymnafien. Für die Durchführung einer
solchen Neuordnung würden Seitens des Staats reichlichere
Mittel als bis fetzt bewilligt werden. — Die dritte Berathung des allgemeinen Finanzgesetzes soll am Montag nächster Woche ihren Anfang nehmen.
Amerika. Eine neue westindische Post bringt die Kunde von der Zerstörung der chilenischen Stadt Oran durch ein Erdbeben. Die Stadt hatte ungefähr S0 Einwohner und war gut gebaut. — In Cobquecura, Departement Atata, sind . Kohlenlager entdeckt worden. — In Peru dauerte die Wahlagitation noch immer fort.
Asten. Nach den neuesten Nachrichten, in Konstantinopel 25. Januar eingetroffen, aus Bagdad, belagerte Ismael Said den sesten Platz Rorra bei Souleimanla. Romqaäͤga eilte ber Stadt zu Hülfe. Nach hartem Kampf unterlagen die Insur⸗ genten und verloren ihre Munition und Bagage. Sie sind in voller Flucht. Auch die Regierungstruppen litten stark.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 29. Januar. Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf zu einem neuen Rormaletat' nebst Aus üb rn gabe immun gen, betreffend die Besoldungen er Direktoren und Lehrer an den Gymnafien und an den denselben gleich stehenden höheren Unterrichts ⸗An⸗ stalten, welche aus unmittelbaren oder mittelbaren Staatsfonds Unterhaltungszuschüsse beziehen, vorgelegt worden. Derselbe lautet:
8. J. Die Besoldungen betragen jährlich: A. für die Direktoren: L. in Berlin, à 2200 Thlr.; Y) in den Städten mit mehr als 50 0090 Livileinwohnern, sowie in Altong, Cassel und Wiesbaden, à 1766 Thaler bis 2000 Thlr., im Durchschnitt 1850 Thlr.; 3) in allen übri⸗ gen Orten, d 15090 Thlr. bis 1861 Thlr., im Durchschnitt 1655 Thlr. B. für die definitiv angestellten ordentlichen Gymnasiallchrer, mit , der etwa gleichfalls definitiv angestellten Hülfslehrer und der technischen Lehrer, mithin für die definitiv angestellten Inhaber sowohl der Professoren⸗ und Oberlehrerstellen, als auch derjenigen Stellen, welche in den Etats als ordentliche Lehrer Kolläborator-⸗ c. Stellen bezeichnet sind; 1) in Berlin, à 70 Thlr. bis 1765 Ther., im Durchschnitt 1209 Thlr.; Y in allen übrigen Srten à 760 bis 1400 . im Durchschnitt 1050 Thlr.
Der Durchschnittsgehaltssatz der Direktor⸗ resp. der ordentlichen Lehrerstellen, so oft mal genonimen, als dergleichen Stellen vorhan⸗ den sind, ergiebt für diese Stellen die nun . Gesammtsumme — Normaletats Summe — an Besoldungen.
§. 2. Die Besoldungen der Stellen z 1A. Rr. 2 unter sich, und der Stellen K! A. Rr. 3 unter sich, sind innerhalb der Grenzen der Minimal⸗ und Maximal ⸗Besoldungssätze, sowie der Besoldungẽ⸗ Summe jeder Abtheilung für . zu der betreffenden Abthei- lung gehörige Stellen übertragbar.
Bei den ordentlichen Lehrerstellen, 8. 1B. Nr. 1 und 2, beschränkt 6h die Uebertragbarkeit . die Normal -⸗Besoldungssumme jeder Anstalt für sich, so daß Uebertragungen der Lehrerbesoldungen von einer Anstalt 2 andere nicht stattfinden.
S. 3. Durch diesen Normaletat wird nicht beabsichtigt, zur Er⸗ reichung der Besoldungssätze desselben in der Fürsorge des Staats für die betheiligten Anstalten über die ihm obliegenden rechtlichen Ver⸗ pflichtungen hinguszugehen.
4. Die Bewilligung der einzelnen Besoldungen innerhalb der Vormaletats Säße steht, im Fall es dazu der Ueberweifung neuer Zuschüsse aus S . nicht bedarf, dem Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten mit der Maßgabe zu, daß dabei das Maximum des Normalgehalts für den Direktor und den einzelnen Lehrer nicht überschritten und daß dem jüngsten oder zuletzt angestellten Lehrer nicht mehr als das geringste Normalgehalt beivilligt werden darf. 9
§8. 5. Vorhandene Besoldungen, welche über die im 5§. 1 festge— n Normalgrenzen hinausgehen, sind bei eintretender Erledigung er betreffenden Stellen um den überschießenden Betrag zu vermindern.
§. 6. Emolumente, mit Ausschluüß der Dienstwohnungen, sowie unfixirte, in Form von Schulgeld⸗ und Gebühren⸗ 2c. Antheilen be⸗ willigte Gehaltstheile, sollen 6. nicht stistungsmäßige Bestimmun⸗ in oder andere besondere glchtgverh a in fft entgegenstehen, bei Neu⸗
lnstellungen, Ascensionen und Bewilligung von Gehaltszulagen ꝛc. zu den Anstaltskassen eingezogen werden.
Für Dienstwohnungen ist den Inhabern aus ihren Besoldungen von dem Zeitpunkt ab, wo letztere mit Rücksicht hierauf anderweit regulirt sein werden, eine Miethe welche bis auf Weiteres a) in den Städten mit mehr als oM Civileiniwohnern zehn Prozent, ö) in den Städten mit 10090 bis 5oCo0 Civileinwohnern en und ein halbes Prozent, ünd () in allen übrigen Orten ie. Prozent des gesammten, aus Königlichen Kassen fließenden Einkommens ' des betreffenden Beamten betragen soll und mit den hinfichtlich der Höhe dieses Einkommens durch Bewilligung von Gehaltszulagen, durch Personenwechsel 2c. eintretenden Veränderungen steigt und fällt, in Abzug zu bringen und zu den Anstaltskassen besonders zu verein⸗ nahmen. Müssen Dienstivohnungen zu Anstaltszwecken zurückgezogen werden, so haben die Inhaber derselben für die JÄusg be nur den Er— laß der Miethe, sonst aber keinerlei Entschädigung zu beanspruchen.