1872 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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HP Hh önmix, Aktien · Gesellschaft für 4 und Hüttenbotrieh

m C r ren Li min rn. J Deutscher Neichs⸗Anzeiger

Auf Grund Beschlusses der Generalversammlun

n —— ng vom 7I. Oktober 1871, wonach die in Art. 5 lit. C. der Statuten dachten So,. 00 Thlr. in 2500 Aktien Lit. A, jede zu ö e, g , n.

FThirs, mit gisichen Rechten wie die bereits ausgegeben 1 Lit. A. in der Meise emittirt werden sollen, dass: . ö . ö

auf 1350 bis ausschliesslich Bo Fhir. Nominalbetrag Aktien Lit. A. oder B. eine neus Aktie,

auf Bob bis ausschliesssich 3800 Thlr. Nominalbetrag Aktien Lit. A. oder B. zwei neue Aktien, auf 3800 bis ausschliesslich So00 Lhlr. Nominalbetra

. ,. G r St Anzeiger auf 5099 bis ausschliesslich , gen nnn, i ö. * ö . 2 333 und niglich Pr euszi er aats ö 1 en 9 auf 62900 Thlr. Nominalbetrag ; *

; au minalbe tisn Lit. . oder B. fünf nene Aktien entfallen und dass die von den Aktignären

bis zu einem durch den Administrationsrath an bestimmenden und in den Gesellschaftsblättern bekannt zu gebenden Präklusiv-

termine nieht beanspruchten Aktien zum Vortheile der gesellschast bestmöglichst verwerthet werden, wobei die Bestimmung t detrůgt des Leitpunktes und der sonstigen Modalitäten der Emission dem Administrationsrathe überlassen worden sind, hat der ee, , ee Administrationsrath Folgendes festgesetzt:

Alle Post ⸗Anstalten des In⸗ und Thlr. ? Sgr. G Pfg. i,, 2 36 66 Auslandes . gehseinng an, 2 r . ; ; * z 1 für das bierteljahr. ; ; 2. ; für gerlin die Expedition: 1) als Präklustermin für die Anmeldung auf die neuen Aktien wird der 15. März 1872 bestimmt, so dass diejenigen zuserttonspr:is für den Raums einer Aÿxtionäre unserer Gesellschaft, welchs bis dahin ihre Aktien zur Abstempelung bei den nachbenannten Stellen * moht vorgelegt haben, mit Ablauf dieses Termins ihres Anrechts verlustig gehen.

8 Zietenplatz Rr. 2. —⸗ . Druchzeile S Sgr. Denn, . ö ĩ 27 Pie Anmęeldun R Abstempelung erfolgt bei:

y. . K jon der Hisconto-Gesellschaft in Herkfim, den Herren Sal. Oppenheim jr. c Comp. in Cäüölm,

AM 27 Berlin, Mittwoch den 31. Januar Abends. 1872. dem A. Schaan ff hausen ' schen Hank verein jn Cöln, / / den Herren Charlier G Scheihler in Anchen,

der Dire

i igli i Dem bet = der Socictè GiGndralo Pour fa voriser 1ẽ0 dGveloppem ent du Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Schnitt der Königlich preußischen Armee maßgebend. Dem etreffen

glalhsh und Kaufmann Cleemann zu Frau⸗ den Kontingentsherrn bleibt es überlassen, die äußeren Abzeichen (Ko- 3 , e. Dem Ra errn Commerce et de BFHndustrie en France, 5A und 5G ruc de

den 2c. zu bestimmen. . stadt den Königlichen Kronen Orden vierter Klasse⸗ dem pen⸗ lar 8 Xe get hat die Pflicht und das Recht, dafür Sorge zu tra— Provence zu Paris 5

; ̃ ; e ile vollzähli , , , f) den Herren Vagelmackers et sils zu Läuttich und ö. ö re elch, Fächer Besatzung Sr. Majestät Panzer. lien und ,,, ö . . an. ) bei UUsorer Hauptkasse zu Hnanr bei Ruhrort. fahrzeuges Prinz Adalbert« die ettungsmedaille am Bande ie gh. ö. 2 2. . ker e nne, . 39 en zar Abstempelnng eidkeureichenden Aktien sind Nummer voõrzeichnisse in quplo boiaufügen, zu denen For- zu berleihen. , . k . . ,, ö 33 mulare bei den vorbezoichneten Stellen von beute ab in Empfang genommen werden können-. 2 ! n, Yi re. anzuordnen.

3) Pie Aktien sind spätestens am 1. Juli 1872 bei der Stello, wo die Anmeldung erfolgt ist, mit Ihlr, 20 pro Stück Deutsches Rei ch. ge . h enger n ' ben sräsenzstand, die Gliederung und Ein⸗ voll einzuzahlen. Bei Vollzahlung vor jenem Termine, welche jederzeit, jedoch mit Tusschluss aller Theilzahlu en, . thell net 1e anden 56 gl ier e, die die Irgan ation nach Konvenienz der betreffenden Aktionüre erfolgen kann, werdsn 4 pot Zinsen p. a. vom Zahltag bis zum 1. Juli d. J. Se. Majestät der Kaiser haben den bisherigen vor heilung der ige ö in Abzug gebracht. Wird die Vollzahlung bis 2 ; n

; 6 as Recht, innerhalb des Bundesgebietes die ] um 1. Juli 1872 nicht geleistei, so köÿönnen die säumigen Aktionäre tragenden Rath beim Königlich preußischen Ministerium für 5 ,. 18 gat. 266 3 4 al . ö. mn unter Béobaghtung der in Art. I des H. G. B. enthaltenen Vorschriften ihrer Anrechte aus der Anmeldung auf ö. bb ud öffentliche Arbeiken, Geheim au⸗ Garnison , reh an ,

die neuen Aktien verlustig erklärt werden. . f Sun 61

6 Gewerbe un? ö e, e, . 6 eden Theiles des R ; . w M ö , 4e nden 9 n Reichsk im R. nenkbehrlichen Einheit in der Admini⸗ Pie neuen Mtien nehmer an der Dividende des Geschäöftsjahres 1871/72 nicht Theil, partizzipiren vielmehr zum . mn meta ö . Di nun 26 Ausrüftung aller Truppen ersten Male an dem Reingewinn des Jahres 187275. Sie werden bei der Stelle, wo die Zahlung geleistet worden, ernennen geruht. . ö. ; gegen Rückgabe der Quittung verabfolgt, ohne Prüfung der Legitimation des luhabers. Der Zeitpunkt dieses Um- tausches wird näher bestimmt. .

thelle des deutschen Heeres sind die bezüglichen künftig ergehenden An⸗ Gesetz, betreffend die Linführung von Bestimmungen über das ordnungen für die Preußische Armee den Commandeuren der rigen Wir fordern demnach die zeitigen Aktionäre unserer Gesellschaft auf, von dem ihnen .

i indente durch den Art. 8 Nr. J bezeichneten Ausschuß für z zustehenden Anrechte unter Beach- Reichs kriegs wesen. Kontingente ch tung der vorstehenden Bestimmungen Gebrauch zu machen.

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Reichs nach Ant 64. Alle deutschen Truppen sind verpflichtet den Befehlen von Bänken ach erordnen in Ranhen dern det lt Tac h des dchrs snbehngt Jolge zu lessen. Dicse Werpflichtung ist in PHönmtk, Aktien-Gesolls chaft für Berghaun und Hüttenbetriob. d Pie Pirektion. . 3. 1. Die nachstehenden das Neichskriegswesen betreten = wan tikel 5

. Verfassung des Deutschen Reichs treten in Elsaß Lothringen welche Truppen mehr als eines Kontingents befehligen, und alle

estun S⸗Koömmandanten werden von dem Kaiser ernannt. Die ven . ö g . ö 57. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Aus⸗ R. en ernannten Offiziere leisten Ihm den Fahneneid. Bei Ge Verschiedene Bekanntmachungen. rt, 57.

ubung dieser . nicht vertreten lassen. neralen und den Gengralstellungen derfehenden Offizieren innerhalb Vint er- Saison *

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i : s des Kontingents ist die Ernennung von der jedesmaligen Zustimmung rt 5s. Die Kosten und Lasten des gesammten Kriegswesens de ist i en und ihren Angehürigen gleich! des Kaisers abhängig zu machen. in i. . . 4 16 ö ford Der gg ert! ö , . ö. n . ö dfäßlich zulässig sind. Wo die förderung . z . ein z lug . , n, nan, atüora nicht herstellen läßt Heere oder in anderen dontingenten zu besetzenden Stellen aus den . 1 * = ; i . 6 ie hr, X ele gl g ige, ist die Ausgleichung nach Offizieren aller Kontingente des Reichsheeres ,, cbietes 6 m U V 9 6 8 E v I. E ohne die aseneuchhez' ä Gerechtigkeil im Wege der Gesctzgebung fest— Art. 65. Das Necht, Festungen. mn czhäh rg. . ; . den Grundsätzen anzulegen, steht dem Kaiser zu, welcher die Bewi aun . 6. 3 poi Frankfurt am Kain. J ; ; ; . 1 3646 ] ĩ 866 en s⸗ ni ö 2 . z . . . fan ere n en . . . , bei den §ę. 2. Das in der Anlage beigefügte Neichsgesez vom 9, Novemt Das Casinod von Homburg ist das einzige in den Taunusbaͤdern, welches das

. legsdi d Bundes⸗ ĩ ĩ Reserve und die folgenden ber 1867, die Verpflichtung zum Kriegsdienste betreffend s J hi d ch off t bl ibt , En 3 ö Bundesstaaten, gesetzbl. für 1867 S 151), wird hierdurch in Elsaß⸗Lothringen ein ganze Jahr hindurch geoͤffnet bleibt.

Da

; ö osfjähri i it ge⸗ ührt. be findet auf die vor dem 1. Januar 1851 geborenen . . an lenen debe ehe langere s en n ,, . . . Elsaß ⸗Lothringen keine Anwendung. .

elbe enthaͤlt einen großen Ball und Concertsaal, einen Speisesalon, Kaffee und Rauch. eil ing f ne ef lf li , , zimmer, sowie mehrere geschmackvoll ausgestattete Conversationssaͤle ꝛc. Das große Lesekabinet steht

̃ i 1872, di l der einzustellenden Wehr⸗ h . , . lr glumwanderun der Reservisten sollen lediglich = . dem . Reichsgesetze vom 9. De⸗ dem Publikum unentgeltlich zu Gebote, und enthaͤlt die bedeutendsten deutschen, franzöͤsischen, engli⸗ e W am

ö diejenigen tin mungen 26 wan n, mihche ir dr Run, d. Sn hic der Zulassung zum einjährigen Dienste 5. 11 des schen, hollaͤndischen, italienischen , russischen und polnischen politi chen und belletristischen Journale. mung , .

ist i ie bei Beurtheilung der au ,,. 2c. Verhältnisse j ĩ ĩ f ; At rt. 61. ilit De gn h n 8 9 . en Gin ao auf He n. vom Militärdienst, soll während Die Restauration ist dem ruͤhmlichst bekannten Hause ( UHbEIEI aus Paris anvertraut. 3 die gesammte preu scßgebung üngesaäumt einzufüh ere e 9

; ie zu ih ů Erläuterung oder nächsten Jahre auf die besonderen Verhältnisse von Elsaß⸗Lothrin⸗ * run . r 6 9 n , . e, e. . ein quder. . . . ö k n r . men n enn ger en g zchhteigenhändigen Unterschrift und Theater woͤchentlich zweimal, und zwar abwechselnd sowohl Oper wie Schauspiel, Lustspiel, Si e n,, ,, 6 / Sing⸗

bu ; . a ö ichts⸗Srdnung vom 3. April 1845 die Verordnung über die beigedrucktem Kaiserlichen i . spiel und Ballet. Eine wohlgeheizte Gallerie verbindet das Theatergebaͤude mit dem Conversationshause. . n ö 26 . ö ; Wilhelm. Große Jagden in weitem Umkreise sind von der Administration zum Vergnuͤgen der Fremden nere eil i und Frieden. Häörs von Bismarc.

gepachtet, und en 7 reichen Wildstand sowohl von Hochwild wie an allen anderen Wildgattungen. 5 r ee er e gor mach. .

Sechsschn Eisenbahn;äge gehen täglich wischen Frankfurt und Homburg hin und her, und ö . . i ches 24 ö moͤglich, auch an den dorten gebotenen mannigfaltigen Unterhaltungen bequem Theil un, Lanna be Rägh Pe ge. Das ö. Stück des Gesetzklatts für Elsaß Lothringen, welche zu nehmen.

; heute ausgegeben wird, enthält unter

euch. es in Krieg und Frieden unter dem Be ⸗· h Nr. . Geseg, betreffend die En ch von 6

far. , 2c, führen fortlaufende Nummern durch das mungen über das Reichskriegswesen. Vom 23. Januar 1812. i 2,

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ganze deutsche Heer. Für die Bekleidung sind die Grundfarben und und unter