1872 / 27 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Im März führten die vorherrschenden westsüdlichen Winde die fi 3 ordwest · und Nord⸗

Auch im Sommer blieb das Wetter noch bis Ende Juni kalt

Zwar kamen in der Mitte dieses Monats einige warme Tage vors diesen folgte aber am 21. aufs Neue kaltes, dunkles Wetter. Am 23. Juni endlich wurde es mehr sommerlich und blieb

Wärme, im April und Mai die präͤvalirenden Winde bie Kälte herbei. ;

und rauh.

dann so bis zum 12. September.

Die mittlere Temperatur der Tage bis zum 11. Juni war 8s“ vom 12. bis 18. 14,5, vom 19. bis 27. 10,337. Das Minimum Thermometer zeigte am 3. 22, das Maximum⸗Thermometer am ]J7. 24522. Der höchste Wärmegrad im Sommer, 25, kam am 13. August der niedrigste, 22, am 3. Juni vor. Die mittlere Tem⸗ peratur war für Juni 1984 *, für Juli 13,802, für August 1408“,

für den Sommer 128335.

Es kommen vor 11 3 mit sonnenhellem Himmel, 45 mit em Himmel und 9 mit ganz bedecktem

heiterem Hinmel, 27 mit trü

ß An 47 Tagen regnete es. s Par.

Der mittlere Barometerstand war

vor. Die Winde waren: im Juni NWi5ß—=9 Ne3—=0 Noijig-5 O5 2 J August NMiz 3 Ng 1 Noi (9 Oig - Windstille kam 50 Mal vor. .

Der H erb st war ebenfalls ; kalt und zwar blieb vom 17. Sep⸗ tember bis zum 30. November die mittlere Temperatur aller Tage unter der normalen. Die höchste Temperatur 13,0 wurde am 19. Oktober, die niedrigste 637 am 21. November beobachtet. Die mittlere Teniperatur war für September 10,a17, für Oktober 5iss“, für November 132 und für den Herbst H 297. Diese Tempe—= raturgrade sind sämmtlich kleiner als die normalen, der letztere um

221875. Bis 1836 zurückgehend, ist bei keinem Jahre der Herbst so

kalt gewesen. Die mittlere Temperatur des Herbstes im Jahre 1836 war immer noch 6, 22.

Die Regenmenge betrug ͤ Zoll, die des verdunsteten Wassers 16,12 P. Zoll; erstere ist um Os Zoll kleiner, letztere um 242 Zoll größer als die mittlere. Gyogilt. Der niedrigste, 2716 4,821! fam am 25. Juli, der höchste, W 5,28!“ am 21. August

600

Es kamen 3 Tage mit Niederschlag vor. Die Höhe des letzteren beträgt 7. o 29. Die Höhe des verdunsteten Wassers ist 6.32 Zoll. An 12 Tagen war der Himmel sonnenhell, an 32 heiter, an 22

trübe und an 25 ganz bedeckt. Der Barometerstand war höchst veränderlich. X ,

Stand hatte die Quecksilbersäule am 20. Oktober N!“ Zros lt, den

höchsten am 20. November 28! Gas!“, der mittlere Barometer-

stand für den Herbst 28 1,a0“ . Die Luftströme waren

im September NW 5 N 3 Noi 7 oi 11

63 Mal war die Luft windstill.

Im Allgemeinen hatte das Wetter des verflossenen Jahres in ganz Central-Europa denselben Charakter. Ueberall blieb die Wärme in allen Jahreszeiten hinter der mittleren zurück. Nach einer Mit— theilung in der Zeitschrift der österreich. Gesellsch. für Meteorol. war

in Wien 9 im ez. ; ebr. Winter die Temp. C.“ 5 9 ö 389 9 . die Abweich. 276 im i i Mai rühlin die Temp. C.“ . 9 n ; die Abweich. 13 im ĩ ĩ . Sommer die Temp. C.) 18505 die Abweich. 33 / —1 2

w erb

die Temp C.“ 9 f

die Abweich. Oo 216 / 113

Die Mittel⸗Temperatur des meteorol. Jahres 1871 war 837 C.

die Abweichung 1,63.

Nach Herrn Dir. Karlinski stellt sich die mittlere Temperatur des

meteorol. Jahres 1871 nach den Beobachtungen in Krakau zu 5,9? und die Abweichung zu 20 heraus. Es wird dabei ebenfalls hervorgehoben, daß eine so niedrige Temperatur nur im mrteorol. Jahre 1838, wo sie 60” C. war, vorgekommen sei.

Emden. Professor Dr. Prestel.

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Oeffentlicher Anzeiger.

Sandels⸗Register.

. Zufolge Verfügung vom 26. d. Mts. ist heute bei der sub Nr. 51 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen Firma »C. L. Melosch⸗ vermerkt worden: . Durch den Tod des Kaufmanns Peter de Voß ist die von diesem und dem Kaufmann Christian Ludwig Melosch hierselbst unter der Firma „C. L. Melosch“ betriebene Handelsgesellschaft aufgelöst und wird das Geschäft von dem genannten Melosch unter

unveränderter Firma fortgeführt; vergl. Nr. 1054 des Firmen⸗ registers.

Altona, den N. Januar 1872. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

In das hiesige Handelsregister ist am heutigen Tage eingetragen. . In das Gesellschaftsregister:

Ad Nr. 130 zur Firma Joh. Frers Co.: der Gesellschafter Wilhelm Christian Jürgen Fiehn in Kiel ist am 17. April 1871 aus der Gesellschaft ausgetreten, in Folge 5 die Gesellschaft aufgelöst und die Firma hier gelöscht und in das Firmenregister übertragen. cfr. Nr. S. 4. . B. In das Firmenregister: sub Nr. S4 die Firma Joh. Frers & Co. und als deren Inhaber Johannes Henning Frers in Kiel.

Kiel, den B. Januar 1872. sönigliches Kreisgericht. Abtheilung JI.

Im hiesigen Handelsregister ist auf Fol. 1017 zur Firma: . Adolph Michaelis

heute Folgendes eingetragen

Der bisherige Prokurist Weinhändler Eduard Michaelis hier ist in das Handelsgeschäft eingetreten und haben dieser und der bisherige alleinige Inhaber Weinhändler Adolph Michaelis hierselbst eine am 135. d. M. begonnene offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Hannover gegründet. Die Prokura des jetzigen Gesellschafters Weinhändlers Eduard Michaelis hier ist gelöscht.

Haunover, den 25. Januar 1872.

Königliches ö, Abtheilung I. oyer.

Im hiesigen Handelsregister ist auf Folium 1589 zur Aktien- gesellschaft unter der Firma:

Oldenburasche Ver sicherungs⸗Gesell schaft

heute folgendes eingetragen.

j Die zeitigen Mitglieder der Direktion sind:

Ober Slaats anwalt Maximilian get irich Rüder zu Oldenburg, 2 Kaufmann Heinrich Harbers daselbst,

9 . Heinr. Christian Georg Friedr. Lange daselbst,

eren Stellvertreter in Behinderungsfällen: I) Banquier Carl Thorade zu Oldenburg,

2) Ober Kammerherr und Schloßhauptmann iedr. Kurt von Alten daselbst, 3 *

Generalbevollmächtigter:

Friedrich Stötzer zu Oldenburg und dessen Stellvertreter H. T. Victors daselbst. Hannover, den 26. Januar 1872. Königliches . Abtheilung J. o yer.

Im hiesigen Handelsregister ist auf Folium 1603 die Firma: Lois Sehlmehyer

(jetzt: Vermittelung von San elsgeschäften für andere Personen; jetziges Geschäftslokal: Breitestraße Nr. 22, als Ort der gie derlan 9.

annover und als Firmeninhaber der Kaufmann Ernst Friedri Louis Sehlmeyer hier, heute eingetragen.

Hannover, den 26. Januar 1872. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hoyer.

Im hiesigen Handelsregister ist auf Folium 1604 die Firma: Carl Hattenbach 3

jetzt: Farben und Lackgeschäft; jetziges Geschäftslokal: Nikolaistraße Nr. 8), als Ort der 3 . ! 3.

der Kaufmann Carl Hattenbach hier, heute eingetragen.

erlassung Hannover und als deren Inhaber

Hannover, den 26. Januar 1872.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hoyer.

Im hiesigen Handelsregister ist auf ö 1605 die Firma: Fr. Künsemüller

jetzt: Maskenfabrikation), als Ort der Nicderlaf ung Hainholz und als 3 der Kaufmann Johann Friedr. Gabriel Künsemüller zu ain holz, ĩ

als Prokurist des Firmeninhabers Vater Kaufmann Carl Künse⸗ müller zu Hainholz heute eingetragen.

sowie

Hannover, den 25. Januar 1872. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

Hoyer. . . Zweite Beilage

601 8 weite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Mittwoch den 31. Januar.

M 27.

1872.

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 31. Januar. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses er lärte ö in der Distussion über die Pelition des Guts besitzers Steube und Genossen in ö welche um Wiederherstel= lung der zollfreien Passage über die Kösener Saalbrücke oder Er gchnd gun für dies ihnen genommenen Rechtes bitten:

Meine Herren! Aus dem Vortrag des Herrn Kommissarius ist bereits hervorgegangen, daß die ganze Frage, um die es sich hier handelt auf einer Entscheidung beruht, die vor meiner Zeit en, ist. Die Akten ergeben, daß von Seiten der Verwaltungsbehörden die Frage sehr sorgfältig geprüft worden ist, ob eine faktische Be⸗ 86 die anerkannter Maßen hestanden hat, zugleich eine rechtliche

efreiung gewesen, ob ihr ein spezieller Nechtztitel zu Grunde lag oder nicht. Ich darf vielleicht hinzufügen, daß die Frage vom ersten Augenblick in ein großes finanzielles Interesse überall nicht gehabt hat und auch heute nicht hat, daß der Straßenzug um den es sich ndelt, außerordentlich eingebüßt hat, und daß die Abgabe, wenn * gezahlt werden muß, der Staatskasse nur , erhebliche Be⸗ träge zuführen wird. Es hat sich bei der ganzen ngelegenheit we⸗ enilich um eine Rechtsfrage gehandelt.“ . Rechtsfrage ist im ahre 1863 vom Provinzial - Steuer Direktor der Brehm dowie von der Bezirks n in der eingehendsten Weise eprüft worden, von der Bezirks ⸗Negierung, die ja diesen Verhältnissen sehr nahe steht, der Regierung in erseburg, die e g nicht unterlassen haben dürfte, den Schutz der Gesetze für die bekreffenden Gemeinden anzurufen, wenn das nach Lage der Ver⸗ hältnisse thunlich gewesen wäre. Es ist in Folge der früher stattge⸗ habten Untersuchungen im Jahre 1868 der Bescheid Seitens des Fi⸗ nanz⸗Ministeriums ergangen, daß diese faktischen Befreiungen in Zu⸗ kunft nicht mehr anerkannt werden können und 26 das Brückengeld oder das Chausseegeld auch von den Angehörigen der fraglichen Ge⸗ meinden zu zahlen sei.

Die Gemeinden sind dann dazu übergegangen, den Nechtsweg zu be⸗

reiten, haben eine Klage in possessorio ange ellt. Die Behörden haben r verpflichtet gehalten, gegen diesen Antra den Kompetenzkonflikt zu erheben. Man hat auch in der höheren Inslanz diesem Antrage nicht entgegentreten können und der Kompetenz erichtshof hat in seiner rechtlichen Entscheidung ausgesprochen: die Erhebung des nge gn konflittes ist vollftändig gerechtfertigt. In dieser Lage befindet sich die Sache heute. Der Herr Staats⸗Minister von Uhden hat bereits darauf hingewiesen, daß die Erhebung eines Rechtsstreites in Petitorio nicht ausgeschlossen sei, und, meine Herren ich stehe zu der Sache so, daß wenn es den betheiligten Gemeinden möglich ist, ihr wirkliches oder vermeintliches Recht noch im Rechtswege geltend zu machen, ich mich sehr darüber freuen werde, wenn sie den Prozeß gewinnen. Benn wenn der Hr. Hasselbach die Ansicht ausgesprochen hat, wir lebten nicht mehr im patriarchalischen Staate so ist das zwar richtig / aber auch die gegenwärtige Verwaltung wünscht stets nach Recht und

illigkeit zu verfahren. . . 2 6. Kun 9 Antrag ih Kommission betrifft, so kann dieser Antrag so wie er gestellt ist, seitens der Staatsregierung nicht acceptirt werden Denn der Antrag lautet: die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen. Das würde doch den Ausspruch enthalten. den Petenten ist ein Unrecht geschehen, dieses Unrecht muß geführt werden und dazu ist die Aluf. gabe der Staatsregierung. Allerdings hat der Herr Referent beiseinem Vor⸗ trage einen wesentlich anderen Standpunkt . gemacht, denn er hat gesagt: das kann entweder heißen, die Befreiung muß anerkannt werden, oder es kann heißen, es muß eine Entschädigung gegeben wer⸗ den, oder es kann heißen: wenn sich die Betheiligten auf den Rechts⸗ weg einlassen wollen, so macht er ihnen keine Schwierigkeit. Wenn der Antrag Uur diese letzte Bedeutung hätte, den Betheiligten nicht die Geltendmachung ihres Rechtes im Wege des Prozesses . zu machen, und wenn eine solche Geltendniachung noch ür statthaft zu halten ist worüber ich nicht absprechen will, ich gebe mich nicht für eine jurlstische Autorität aus so glaube ich zusichern zu können, daß wir ihnen keine Schwierigkeiten in den Weg legen werden.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten bend, ele der Minister des Innern Graf zu Eulen⸗ burg die Interpellation des Abg. Schröder in Betreff der Beschlagnahme einiger Berliner Zeitungen, wie folgt:

Die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen hat einen Prospektus über die Emisston von Prämien- fandbriefen nd Aufforderungen u Zeichnungen, außerdem eine Bekanntmachung wegen Ausgabe von h Gd Aktien, namentlich auch durch hiesige Zeitungen vers m n lassen. Nachdem der Prospektus hier veroffentlicht war, hat der 26 Handels ⸗Minister ob aus erh . . e n ftr n.

. icht den Polizei⸗Präsidenten uf auf⸗ ö e m gh . dieser Prospektus mit dem RNeichsgesetze nicht im Einklange zu lehr scheine, und hat das olizei⸗Präsidium aufgefordert, irn Bekanntmachungen und Aufforderungen seine . zuzuwenden, eventualiter mit m m ,. gehen. Das Polizei⸗Präsidium hatte die Bekanntmachungen übersehen

und hat in Folge dieser Aufforderung diejenigen Rummern der Zeitung in . .. enthalten waren, k der Staatsanwalt⸗ schaft übersendet, um Anklage. zu erheben, Fast gleichzeitig damit erschien aber die Bekanntinachung wegen Ausgabe von Aktien, und das Polizei⸗Präsidium war der Ansicht, daß diese Aktienausgabe mit der Emifflon von Pfandbriefen in einem inneren Zusammen⸗ ange stehe. k 1

; Eg J. deshalb die 4 Zeitungen, von welchen in der Interpella⸗ tion die Rede ß mit Beschlag, und übergab sie sofort der Staats⸗ anwaltschaft. ie Staatsanwaltschaft hat von dem ihr nach dem Preßgefetz zustehenden Rechte die Beschlagnahme sofort aufzuheben nicht i. gemacht. Sie muß also auch wohl darüber zweifelhaft gewesen sein, ob ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Inseraten bestehe, und hat die Angelegenheit der Rathskammer vorgelegt. Diese hat entschieden, daß ein Zusammenhang zwischen den, beiden Bekannt⸗ machungen nicht bestehe, wenigstens nicht nachgewiesen sei und daß deshalb die Freigebung der Exemplare stattzusinden habe, die dann auch am A. glaube ich stattgefunden hat.

Wenn ich nun ein Urtheil über dieses Verfahren aussprechen soll so bin ich auch der Ansicht, daß der Raths kammerbeschluß richtig ist. Allein hier kommt es doch darauf an, ein Urtheil zugleich darüher zu fällen, ob der beschlagnehmenden Polizeibehörde eine Gesetz⸗ widrigkeit oder eine Frivolität zur Last enn das muß ich bestreiten. Eine Beschlagnahme an und für sich ist deshalb noch nicht n, , oder frivol, weil sie nicht aufrecht erhalten wird und eine Beschlagnahme, die sich auf alle Beilagen erstreckt, ist auch an sich nicht ungesetzmäßig; das ist nirgends ausgesprochen; sie foll sich aber, wenn es irgend möglich ist (und deshalb sind auch Anweisungen ergangen) auf die inkriminirte Stelle beschränken. Nun läßt sich aber wohl der Fall denken, daß namentlich bei Nummern, die sehr zahlreiche Beilagen haben, eine Aus⸗ sonderung des einzelnen Blattes die Beschlagnahme illusorisch machen würde: die Kräfte hierfür stehen gar nicht zu Gebot. Es kann also in solchen Fällen, wo es auf eine sehr ö Beschlag⸗ nahme ankommt, wohl als zulässig erscheinen, das ganze Blatt in Beschlag zu nehmen, vorbehaltlich dessen, daß hinterher das Straf⸗ verfahren und das Strafurtheil sich nur auf diejenigen Theile des Blattes beziehe, die den betreffenden Artikel enthalten.

Meine Herren, so hat das Ober-Tribunal erkannt; es hat er= kannt, daß das Strafurtheil und die etwa in Folge desselben eintre⸗ tende Vernichtung sich nur auf diejenigen Theile der Schrift erstrecke, die eben das strafwürdige Objekt enthalten; nirgend aber ist ausge⸗ sprochen, daß auch nur diese, getrennt, mit Beschlag belegt werden dürften. ö

fc sage also: ich kann in dem Verfahren des Polizei⸗Präsidtums weder eine Gesetzwidrigkeit noch eine offenbare Frivolität erkennen; daffelbe ist von einer Auffassung ausgegangen, die sich nicht als richtig bewährt hat, aber ich schließe daraus, daß auch der Staats anwalt zweifelhaft gewesen ist, daß die Sache nicht so einfach liegt, wie der Herr Referent sie dargestellt hat. . ö

Wenn der Herr Interpellant seine i noch mit einer Menge von Illustratlonen über die Handhabung der hiesigen, Preß⸗ polizei ausstattet, so sind mir . von den Fällen die er citirt hat, n bekannt, und ich kann nicht darauf eingeben, Im Ganzen aber ist der Vorwurss daß das hiesige Polizei⸗Präsidium die Preßpolizei irgendwie rigoroz oder den Ansichten der Staatsregierung entgegen handhabe, nicht zutreffend. Ich kann Ihnen das Faktum mittheilen, daß im ganzen Jahre 1871, bei der doch reichlich vertretenen Presse, überhaupt nur vier Beschlagnahmen stattgefunden haben und zwar eine Rummer des »Sozialdemokrat«, eine Nummer des »neuen Sozialdemokrat« und zwei Nummern des »Figaro⸗. Diese Beschlag⸗ nahmen sind sämmtlich von der Raths kammer aufrecht erhalten worden. Das ist die ganze Thätigkeit, welche das Polizei⸗Präsidium in Bezug auf die Preßpolizei im Jahre 1871 geübt hat. Aus dem vorliegenden Falle werde ich Veranlassung nehmen, dem Polizei⸗Präsidium 6. wieder- holen, daß es sich, wie es ja auch in den letzten Jahren gescheben ist, in Acht nehmen mo eine Beschlagnahme zu verfügen deren Auf⸗ rechterhaltung durch die Rathskammer nicht mit großer Wg rscheinlich⸗ keit vorauszusehen sei; das Polizei⸗Präsidium aber im Allgemeinen wegen seiner Handhabung der Preßpolizei zu rektifiziren, dazu, meine Herren, liegt keine Veranlassung vor un das werde ich auch nicht thun!

Vor Berathung des Etats des Ministeriums der

geistlichen 2c. Angelegenheiten nahm der Staats⸗Minister Pr. Falk das Wort; . . /e.

er Etat des Kultus⸗Ministeriums hat eine so außerordentlich eingehende Berathung Seitens Ihrer Herren Kommissarien gefunden, wie dies Anfragen, Antworten und Anträge zeigen, daß ich wohl glaube, auf die Zustimmung des Hohen . rechnen zu können, wenn ich den Herrn Regierungs⸗Kommissarius davon e eine Zahlengruͤppirung vorzutragen. Ergreife ich selbst das ort, so habe ich dafür nur zwei Gründe. Der eine steht mit der Berathung des Etats in engem Zusammenhange der andere ist ein äußerer, er giebt mir zu einer allgemeinen Vemerkung Gelegenheit, die für das Haus von Interesse sein dürfte. .

ch halte mich zunächst an dasjenige, was den Etat betrifft, und