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und insbesondere auch durch eine nach Maaßgabe der diessei
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' Ju stiz ⸗Ministerium.
. Verfügung vom 19. Januar 1872, —
end die in die gerichtlichen Depositorien gelangenden aus⸗ ländischen Inhaberpapiere. .
Nach Anordnung des Neskripts vom 13. Juni 1831 (Jahrb. Band 37 S. 333 sollen alle in die Depositorien ge⸗ langenden Werthpapiere auf Inhaber in den Fällen außer Kurs gesetzt werden, in welchen die Wiederinkurssetzung von den Gerichten bewirkt werden kann. Die letztgedachte Voraus- setzung trifft bei ausländischen Werthpapieren insofern nicht u, als erfahrungsmäßig die Börsengängigkeit solcher Papiere ö. einen Außerkurssetzungs Vermerk dauernd bent,
1⸗
betre
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gen Gesetze bewirkte Wiederinkurssetzung nicht, oder doch nicht in vollem Umfange, wiederhergestellt wird. 5
Aus Anlaß einiger, in neuerer Zeit zur Kenntniß des Justiz⸗Ministers gebrachten Fälle, in welchen, ungeachtet dessen, Papiere der fraglichen Art bei ihrer Annahme zum Deposito⸗ rium außer Kurs gesetzt, und den Betheiligten in Folge dessen empfindliche Nachtheile verursacht worden sind, werden die Ge⸗ richte darauf hingewiesen, daß das oben bezeichnete Reskript auf ausländische Inhaberpapiere nicht bezogen werden kann, und daß demgemäß von der Außerkurssetzung derartiger, in die Depositorien 2 Papiere Abstand zu nehmen ist.
Berlin, den 19. Januar 1872.5
Der Justiz⸗Minister. ger, . An die Gerichtsbehörden im Geltungsbereich! der Deposital⸗Ordnung vom 15. September 1783.
Mini sterium des Innern.
Cirkular-⸗Erlaß vom 9. Januar 1872 — hetreffend die
Vornahme von Trauungen niederländischer Staatsangehöriger innerhalb Preußens. .
Seitens der Königlich niederländischen r n g ist
die Erklärung abgegeben worden, daß niederländische Unter-
thanen zur Eingehung einer Ehe im Auslande keiner Erlaub—⸗ niß ihrer Heimathsbehörde bedürfen, daß nach Artikel 6 des dortigen Civilgesetzbuchs die Ehefrau eines Niederländers und die aus der Ehe hervorgehenden Kinder von selbst die nieder— ländische Staatsangehörigkeit erwerben, und daß deutsche Unter⸗ thanen im Falle ihrer Verheirathung in den Niederlanden weder eines Trau⸗Erlauhnißscheines, noch eines Wieder-Auf⸗ nahme⸗Reverses ihrer zuständigen Heimathsbehörde bedürfen.
Mit Rücksicht auf diesen Stand der niederländischen Gesetz⸗ gebung unterliegt es keinem Bedenken, die Vornahme von Trauungen niederländischer Staatsangehöriger innerhalb Preußens auch ohne Beibringung der im 5§. 1 des Gesetzes vom 13. März 1854 für Ausländer vorgeschriebenen Bescheini⸗ ung der Heimathsbehötde gi gestatten. Indem wir demzu⸗ olge in Gemäßheit des §. 2 des gedachten Gesetzes bezüglich der , niederländischen Staatsangehörigen die Bei⸗ bringung des im §. 1 1. C. bezeichneten Attestes der Heimaths⸗ behörde hierdurch allgemein erlassen, veranlassen wir die König⸗ liche Regierung, in allen vorkommenden Fällen von Bei⸗ bringung des fraglichen Attestes Seitens Königlich nieder—⸗ ländischer Staatsangehöriger Abstand zu nehmen.
Diese Aenderung ist mittelst Veröffentlichung durch das Amtsblatt zur Kenntniß der Geistlichen und des Publikums zu bringen.
Berlin, den 9. Januar 1822.
Der Minister der geist, Der Minister des Der Justiz⸗ lichen, Unterrichts- und Innern. Minister. Medizinalangelegenheiten. In Vertretung: In dessen Im Auftrage: Bitter. Vertretung: de la Croix. de Rege. An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.
Finanz ⸗inister ium.
Die Geheimen Kanzlei-Diätarien Knabe und Franz sind zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt.
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26. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 5. Februar 1872, Vormittags 11 Uhr.
Tagesordnung.
I) Verlesung der Interpellation des Abg. Mohr, betref⸗ fend eine noch dem gegenwärtigen Landtage zu machende Ge⸗ setzesz vorlage, welche geeignet ist, die Mißstände und Ungleich⸗ 6 bezüglich des Besteuerungsrechtes der Gemeinden in ver⸗ chiedenen Provinzen zu beseitigen. 2) Bericht der ver⸗ einigten Kommissionen für Handel und Gewerbe und für Finanzen und Zölle über den Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung des Staats- Eisenbahnnetzes, die Vermehrung
des Betriebsmaterials der Staatsbahnen, sowie die Ertheilung der Indemnität bezüglich der Verwendung von Ersꝑarnissen bei den durch Gesetz vom 2. Juli 1859 bewilligten Fonds zum Umbau des Bahnhofs der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn in Berlin. 3) Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be— treffend die den Medizinal⸗Beamten für die Besorgung gerichts⸗ ärzlicher, medizinal⸗ oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen. Referent: Abg. Dr. Karsten. 4) Zweiter Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über
etitionen. 5) Bericht der J. . über die Wahlen im
. Wahlkreise des Regierungsbezirks Königsberg (Landkreis Labiau und Wehlau).
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heut die gewöhnlichen Vorträge
machten eine Spazierfahrt. Um 105 Uhr empfingen Ihre Majestäten den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten
107 Uhr Sr. Majestät dem Kaiser und König Meldung ab⸗ stattete. Vorher war der Großfürst schon, beim Eintreffen im Kaiserlich russischen Palais, Unter den Linden, von Sr. Majestät begrüßt worden. J . — Beide Kaiserliche und Königliche Majestäten waren 6 in dem Wohlthätigkeitsverkauf im Fürstlich Radziwillschen Palais anwesend und dinirten bei Ihren Kaiser⸗
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önigliche Hoheit der Prinz Arthur
verabschiedete. — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin beglück⸗ wünschte heute Ihre Königliche ö die Prinzessin Carl zu deren Geburtstage und empfing den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Michael von Nußland. — Im König— lichen Palais findet heute Familientafel statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der KLron⸗ prinz empfing gestern Vormittag eine Deputation aus Herrn⸗ stadt in Schlesien unter Führung des Bürgermeisters Goebel und besuchte später den zum Besten des katholischen St. Hedwigs—⸗ Krankenhauses veranstalteten Bazar im Fürstlich Radziwillschen Palais. Um 5 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und König— lichen Hoheiten ein Diner statt, an welchem Ihre Kaiserlichen
Sohn Theil nahmen. Abends 9 Uhr begab Se. Kaiserliche Hoheit sich zum Empfange des Großfürsten Michael von Ruß⸗ land Kaiserliche Hoheit nach dem Anhaltischen Bahnhofe und begleitete Abends 10 Uhr mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin den Prinzen
wo Höchstdessen Abreise nach Darmstadt erfolgte.
— Zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen fanden heute Vormittag zwischen 11 und 12 Uhr die Gratulationsbesuche der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften im Palais statt. Ferner hatten zur Beglückwünschung sich eingefunden die Generale
den Offiziere des Westfälischen Feld⸗Artillerie⸗Regimeñts Nr. 7, mit dem aus Münster hierzu eingetroffenen Commandeur
Abend findet in althergebrachter Weise im Palais eine Auf⸗ von etwa 200 Gedecken statt.
— Der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarische Botschafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der gestern veröffentlichten amtlichen Ansage e n . nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder dasel und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Montag den 5. und am Dienstag den 6. d. M., jedesmal Abends von
reicher Toilette (runden Kleidern), für die Herren, welche nicht K tragen, en frac mit Ordensband über der este.
— In der en 4. , ,. des Herren⸗ hauses, welche der Präsident Eberhard Graf zu Stolberg— Wernigerode um 127 Uhr eröffnete und welcher der Handels— Minister Graf von Itzenplitz, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regierungs-Kom— missare belwohnten, empfahl der Präsident vor Eintritt ln die
Tagesordnung, zur Berathung der zu dem Gesetzentwurf über
entgegen, arbeiteten mit dem Militär⸗ und Civilkabinet und
Michael von Rußland, Höchstwelcher noch gestern Abend um
lichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin, wo Se. von Großbritannien und Irland sich vor seiner Abreise
Majestäten und Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht
Arthur von Großbritannien zum Potsdamer Bahnhofe, von
und Stabs-⸗Offiziere der Artillerie, sowie die in Berlin anwesen⸗
dieses Regiments, dessen Chef hae Königliche Hoheit ist. Heute
führung von lebenden Bildern nebst sich anreihendem Souper
st vorgestellten Herren
9-11 Uhr, stattfinden. Der Anzug ist für die Damen in
die Schulaufsicht eingegangenen sehr zahlreichen Petitionen eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern zu wählen. Das Haus erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden und trat demnächst in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war der mündliche Bericht der Kommission für Han— del und Gewerbe über die provisorische Verordnung vom 10. Juni 1871 und der Gesetzentwurf, betreffend die Aller— höchste Verordnung von demselben Tage und die Ausdehnung der Geschäfte der Preußischen Bank 2. Elsaß und Lothringen. (S. S. 3662 Jahrgang 1871 d. Bl). Ohne Debatte er⸗ theilte das Haus nach dem Antrage der Kommission dem von dem Abgeordnetenhause beschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige . Der zweite e nm der Tagesordnung ist der mündliche Bericht der Kommission für Eisen⸗ bahn-Angelegenheiten über den Fortgang des Baues, resp. über die Ergebnisse des Betriebes der preußischen Staats-Eisenbahnen im 2 1869 und 1870. — Der Berichterstatter Graf von Rittherg empfahl folgenden Antrag der Kommission:
Das Herrenhaus wolle unter Anerkennung der thätigen und um— sichtigen Leitung des Eisenbahnwesens die vorgelegte Ulebersicht für er⸗ ledigt erachten. — ;
Das Haus stimmte diesem Antrdge ohne Debatte zu. — Als dritter Gegenstand der Tagesordnung folgte der mündliche Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesetzentwurf, betreffend die Leinwandleggen. (S. S. 3686, Jahrg. 1871 d. Bl) — Der Berichterstatter, Herr Bey er, er— klärte, daß der vorliegende Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause war eine wichtige materielle Aenderung erfahren, dennoch habe ie Kommission nach eingehender Berathung den ein— stimmigen Beschluß gefaßt, dem Herrenhause die unver⸗ änderte Annahme des Gesetzentwurfs, wie solcher aus den Berathungen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen, zu empfehlen. Der Graf zu Münster sprach gegen den Antrag der Kommission und hielt es für seine Pflicht, darauf hinzu—⸗ weisen, daß durch diesen Gesetzentwurf wichtige Interessen eines großen Theils preußischer Staatsbürger berührf würden, und daß die Provinzialstände in Hannover, welchen dieser Gesetz— entwurf vorgelegen, mit sehr großer Majorität beschlossen haben, denselben abzulehnen. Er schließe sich den Ansichten der hannoverschen Provinzialstände überall an, denn die Leinen— industrie in Hannover, namentlich im Kreise Osnabrück, würde durch die Annahme dieses k empfindlich gad gt werden. Er empfahl deshalb die Ablehnung des Gesetzentwurfs. — Herr von Kleist⸗Retzow erklärte sich ebenfalls gegen den Geßtzentwurf, während der n . Graf . die Annahme besselben empfahl, indem er ausführte, daß es sich hierbei nur darum handele, ob der preußische Staat jährlich eirea 40, 00 Thlr. dafür ausgeben solle, daß einzelne Leute gezwungen werden, ihre Leinenindustrie⸗Erzeugnisse bei den Leggen abstempeln zu lassen. Der 8 6 wolle nur diesen Zwang aufhehen und es Jedem fer— ner überlassen, seine Leinwand nach Belieben abstempeln zu lassen oder nicht, Es liege der Staatsregierung fern, die kleinen Leute zu schädigen, umsoweniger, als es den Gemeinden ja überlassen bleibe, eigene Anstalten zu begründen. — Herr Tellkampf erklärte sich ebenfalls 6h den Gesetzentwurf, da er die 6 der Legge⸗Anstalten für nothwendig halte. Die Abstempelung der Leinwand durch diese Anstalten hätte einen bedeutenden Kredit im Handel, der verloren gehen wurde, wenn die Leggen kommunale Anstalten werden sollten. — Der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗-Direktor Moser, hob hervor, daß die Stagtsregierung vor Einbringung der Vor— lage die bestehenden . einer gründlichen Prüfung unterzogen und zu dem Resultake gelangt sei, daß eine Schädi⸗ gung der Interessen nach keiner Seite hin zu befürchten sei. Nachdem die Herren Hasselbach, Meyer . und Senfft⸗ , . gegen das Gese . hob der Handels-Minister Fraf Itzenplitz nochmals hervor, daß von der Regierung weder
an eine Schädigung der Leinen⸗Industrie gedacht werde, noch eine
solche überhaupt zu befürchten sei. — Herr Wilckens empfahl hierauf die Annahme des Kommissionsantrags. Graf von Krassow sprach an denselben, ebenso Herr von Kleist-Retzow.
Bei der Abstimmung wurde der §. 1 des Gesetzentwurfs mit großer Majorität abgelehnt; ebenso §§. 2 und 3 und sodann bei Schluß des Blattes das ganze Gesetz.
—— S. M. S. »Vineta«, welches am 19. Dezember v. J auf der Rhede von Montevideo eingetroffen war,) hat bieselbe am 27. Dezember wieder verlassen. 9 uf hat Hiebe lbe
= Der von Frankfurt 4. M. um 73 Uhr früh fahrplan⸗ mäßig hier ankommende Schnellzug ist um 1 Stunde 30 Mi—⸗ nuten verspätet hier eingetroffen, weil in der Nähe der Station Zahna (Berlin⸗Anhalter Bahn) an der Triebachse der Loko— motive ein Reifensprung stattgefunden, und durch die Um— wechselung der Maschinen der lange Aufenthalt nöthig wurde.
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Cassel, 2. Februar. Der bereits erwähnte Erlaß, durch welchen der Ober⸗Präsident die Uebernahme seines Amtes mit— theilt, hat folgenden Wortlaut:
Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König , . ge⸗
ruht haben, mich zum Ober⸗Präsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau — ernennen, habe ich die Verwaltung dieses Amtes übernommen. Es wird mein Bestreben sein, durch gerechte und wohlwollende Ver⸗ waltung die Inttressen der Provinz zu fördern und das Vertrauen der Bewohner derselben zu erwerben. Cassel, den 25. Januar 1872. . ö Der Ober⸗Präsident. von Bodelschwingh.
Bayern. München, 31. Januar. Der heutige Hofball vereinigte in den Räumen des Saalbaues in der Residenz die höchste und glänzendste Gesellschaft. Bald nach 7 Uhr erschien unter Vortritt seines Hofdienstes der König, die Prinzessin Adalbert führend, gefolgt von den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Der König begrüßte zunächst das vollständig erschienene diplomatische Corps, an dessen Spitze den päpstlichen Nuntius, und sodann die übrigen hohen Herrschaf⸗ ten. Den Ball eröffnete der König mit der 5 des Königlich württembergischen Gesandten, Frhrn. v. Soden, und betheiligte sich dann noch am Tanze in der ersten Quadrille.
Sachsen. Dresden, 2. Februar. Beide Kammern waren heute zu Sitzungen versammelt. Die Erste Kammer ertheilte dem Gesetzentwurfe, die Regelung der durch Aufhebung des Lehnsverbandes berührten Privatrechts— verhältnisse betreffend, nach den Anträgen der 1. Deputation ihre Zustimmung, bewilligte auf Antrag der 2. Deputation die bei Pos. 5. des außerordentlichen Ausgabebudgets für den Rothschönberger Stolln geforderten 150,690 Thaler und trat auf mündlichen Vortrag der 3. Deputation dem von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlusse wegen Bewilligung einer sechsmonatlichen Nachfrist für die Umwechselung der Königlich sächsischen Kassenbillets der Emission von 1855 bei. = Der Zweiten Kammer wurden heute durch die König⸗ liche Staats- Regierung außer dem Eisenbahndekret mehrere Gesetzentwürfe über die Emeritirung sowohl der evangelisch—⸗ lutherischen Geistlichen, als „der ständigen Lehrer, ferner Nachträge zu den ren über Exrichtung einer Prediger— wittwen und Waisenkasse und über die Errichtung einer Pen⸗ sionskasse für die Wittwen und Waisen der Lehrer an den evangelisch⸗lutherischen Volksschulen betreffend, überreicht. Sie berieth hierauf den Gesetzentwurf, welcher eine Aufbesse— rung der Gehalte der Lehrer an den Elementar-Volks— schulen bezweckt. Nach langer General- und Spezial⸗ debatte wurde bei §8. 1 der Antrag, das Einkommen vom Kirchendienste überhaupt nicht in das Einkommen eines ständigen Lehrers einzurechnen, mit großer Mehrheit abgelehnt, dagegen der Antrag der Deputation gegen 15 Stimmen ange— nommen, wonach nur das Einkommen vom Kirchendienste, soweit es 200 Thlr. übersteigt, in das Gesammteinkommen ein— zurechnen sei. Bei . 2 wurde der Antrag, daß alle Alters— zulagen der Elementarschullehrer ohne . der Staat zu zahlen habe (nicht die Gemeinden, wie der Gesetzentwurf vor— schlägt, mit sehr überwiegender Mehrheit abgelehnt und der Antrag der Deputation auf Vorlage der Grundsätze, nach welchen unvermögende Schulgemeinden Seitens des Staats unterstützt werden, angengmmen. Im AUebrigen wurde der . selbst mit einer unwesentlichen Abänderung in der Fassung der Vorlage einstimmig angenommen.
Württemberg. Stuttgart, 31. Januar. Der Großfürst Michael von Rußland ist heute Mittag von hier wieder abgereist. .
Baden., Karlsruhe, 1. Februar. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt Nr. 5 enthält Verordnungen und Bekannt— machungen 1) des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: das Verfahren in Forst= straffachen, sowie einige Abänderungen der Dienstweisung für Gerichts ⸗Aerzte und Untersuchungen gegen Militär— pflichtige betreffend. 2 Des Ministerlums des Innern: die Gebühren der Leichenschauer, das Verfahren in Poltzeistrafsachen und einige Aenderungen in der rg n sellh der Verwaltungsbehörden de Großherzogthums betreffend. Im Einverständniß mit dem Königlichen Generalkommando Des XIV. Armee⸗Corps wird bestimmt, daß die in der höchsten . vom 5. Januar d. J. verfügte Abänderung in der Organi ation der Verwaltungsbehörden in allen Militair⸗ k bereits am 1. Februar d. J. in Wirk—⸗ samkeit zu treten habe. 3) Des Finanzministeriums: das Ver⸗ fahren in Finanzstrafsachen betreffend.
Hesterreich⸗ Ungarn. Wien, 2. Februar. Der Kaiser
und die Kaiserin sind am 39. v. M. Mittags in Meran eingetroffen und auf Schloß Rotenstein ö Der