ä. . 9 e, J . ; l 1 . n . — ,, , , . 5 , er rn, m, . *. 238 ö
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. Nach Becker. Gräfin Josephine Seydewitz. Musik fer re ber 2. VIII. Adios. Nach Haynes Williams. Com⸗ tesse Harig Schlippenbach und Herzog Elimar von Oldenburg. Musik von Donizetti: — IX. Erste . Nach It Fräulein Hedwig v. Blumenthal, Fräulein Marie ö n Lortzing.
i : v menthal, Fräulein Alexandrine v. Grimm, . . und glhr v. Hülsen. Musik von Mozart un
— Der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Am 24. Mai 1871 faßte der deutsche Reichstag den Beschluß: »den Reichskanzler aufzufordern, , einer deutschen Universität in Straßburg baldmöglichst in Werk zu setzen.“ Er gab damit einem in Deutschland weit⸗ verbreiteten Wunsche Ausdruck, für dessen Erfüllung auch nahe liegende politische Erwägungen sprechen. Der geschichtlichen, wie der gegenwärtigen politischen Bedeutung der Stadt Straß⸗ burg ö 5 ge Lande, deren Mittelpunkt diese Stadt bildet, ent⸗ spricht es, daß die daselbst zu gründende Hochschule eine deutsche Universität ersten Ranges, eine Bildun sstätte deutschen Geistes und Pflegerin deutscher Wissenschaftlich eit werde. Zur men, Erreichung dieses Zieles sind, wie schon jetzt mit Bestimmthei zu übersehen ist, die eigenen Mittel Clsaß-Lothringens nicht ge— nügend, und es muß daher vorbehalten werden, eine Betheili⸗ gung des Reichs an den Kosten dieses, nicht blos im Landes- Interesse, sondern im politischen ,, . e Deutschlands siegenden Instituts in Antrag zu bringen. Inzwischen aber ist es dringend wünschenswerth, daß die Eröffnung der Lehrthätig= keit an der neuen Hochschule schon mit dem n , , dieses Jahres beginne, wenn auch zunächst nur in der Be— schränkung, zu welcher der Mangel an geeigneten Räumlich⸗ keiten und das Maß der verfügbaren, aus der Landeskasse zu entnehmenden Geldmittel nöthißen. Bei den bereits im Som⸗ mer 1871 begonnenen Vorarbeiten wurde daher als das zunächst zu erreichende Ziel die Eröffnung einer dem Umfange nach zwischen den Universitäten zu Leipzig und zu Heidelberg in der Mitte stehenden Anstalt ins Auge gefaßt, und zwar wurde die Berufung von etwa 42 ordentlichen und 20 außerordent⸗ lichen Professoren — einschließlich der zu übernehmenden Lehrer der ehemals französischen Fakultäten — in Aus- sicht genommen, während in Leipzig 59 ordentliche und 42 außerordentliche, in Heidelberg 365 ordentliche und 7 außer⸗ ordentliche Professoren angestellt sind. Die Vorarbeiten, na⸗ mentlich die Verhandlungen mit den zu berufenden Professoren und die Herstellung der zunächst erforderlichen Räumlichkeiten sind nunmehr so weit eh, daß es möglich sein wird, die Universität zu Ostern d. J. zu eröffnen. Die Vorbedingung hierfür ist aber die im Wege der elsaß lothringenschen Gesetz⸗
ebung zu ertheilende Ermächtigung für die Landeskasse zur . nr der für das Jahr 1872 zu bestzeitenden Kosten, welche sich auf ungefähr 200000 Thlr. belaufen werden. Die Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für die Unterbringung, Unterhaltung und Vermehrung der neubegründeten Bibliothek, für die wünschenswerthe Einrichtung einer Sternwarte, für den Neubau und die Einrichtung der Universitäts-Institute und Kliniken, für die Dotation eines Stipenzienfonds, einer Wittwen⸗ und Waisenkasse und eines Beamtenpensionsfonds sind indessen in diesem Betrage nicht mit veranschlagt, weil die Vorarbeiten zur Bemessung der für diese Anstasten 2c, er⸗ forderlichen Beträge noch nicht beendet sind. — Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse hat der Reichskanzler dem Bundesrath unter dem 26. Januar d. J. den Entwurf eines gn, be⸗ treffend die aus der Landeshauptkasse von Elsaß⸗Lo hringen für die Universität Straßburg im Jahre 1872 zu verwenden⸗ den Mittel, zur Beschlußnahme vorgelegt, durch welchen für das Jahr 1872 die Verwendung des Betrages von 200,000 Thlrn. aus der Landes-Hauptkasse von Elsaß⸗Lothringen zur Einrich⸗ . und Unterhaltung der Universität zu Straßburg geneh⸗ migt wird.
— Das Herrenhaus beschäftigte sich im weiteren Ver⸗ laufe seiner (7.) Sitzung am 3. d. M. mit Petitionen. Die erste derselben, von C. Keiling und Genossen in Reppen um Gehaltserhöhung der Beamten und Unterbeamten um Erlaß eines Pensionsgesetzes, wurde mit Rücksicht darauf, daß dieselbe inzwischen bereits ihre Erledigung, gefunden. durch Tagesordnung erledigt. — Eine andere Petition, die des Gym— nasial⸗Direktors Friede zu Schweidnitz und Genossen, welche sich an das Herrenhaus mit dem Antrage wendet, dahin wirken zu wollen, daß der evangelischen Kirche in Preußen auf Grund hoher Verheißung und, im Sinne der Verfassung eine ihrer Würde und ihren Bedürfnissen angemessene, sowie der Parität im Verhältniß zur römisch⸗-katholischen Kirche entsprechende
littel zur Durchführung ihrer Selbständigkeit bereit nn a, t wurde nach kurzer Diskussion, an er sich die Herren Graf York, von Kleist⸗Retzow und Graf Brühl, sowie der Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. Falk, betheiligten, auf Antrag des Referenten Dr. Meyer der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. — Eine Petition des vormaligen hessischen e ger, von Baumbach zu Cassel, dahin gehend, »das Herrenhaus wolle sich an geeigneter Höchster Stelle dahin verwenden, daß die der wirksamen Ausübung seines Patro⸗ r entgegengesetzten Hindernisse in Wegfall kommen und seiner Präsentation zur Pfarrei Roppenhausen die erfor⸗ derliche kirchenregimentliche Bestätigung zu Theil werde, wurde
auf Antrag‘ der Kommission durch Tagesordnung erledigt.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Deich der ö kommission . den Gesetzentwurf, betreffend die Verwendun . der Staatskasse im Jahre 1872 auf Zoll— und Steuerkredite zufließenden einmaligen Einnahmen. Se S. 3940 Jahrg. 1871 d. Bl.) Der Bexichterstatter, Herr Hassel⸗ bach, empfahl ö Antrag der Kommission, dem vorgedachten Gesetzentwurf unverändert k und das Haus nahm den Gesetzentwurf ohne Debatte an.
— In der heutigen 8) Sitzung des Herrenhauses, welcher als Vertreter der . der Geh. Ober Justiz⸗ Rath Dr. Förster und der Geh. Ober⸗Fingnz Rath Wollny bei⸗ wohnten, theilte der Präsident Eberhard Graf zu Stolberg⸗ Wernigerode nach der um 1126. Uhr, erfolgten i, r, zu⸗ nächst mit, daß der Herr Ober⸗ am , Ondereyck sein Amt als Bürgermeister der Stadt Erefeld niedergelegt habe und dadurch sein Mandat für das Herrenhaus erloschen sei. Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegen⸗
Belastun . (S. S. 379, hig. 1871) war. Diskussion über den Gegenstan
Die General⸗
gefunden habe.
. erfahren.
menen Abänderungen der Vorlage. Es sei allerdings mehrfach die Ansichten der Obergerichte eingeholt hätte darüber, ob bei
gen das Hypothekenbuch dem Richter vorgelegt werden müsse,
Urkunde auch die Veräußerungszulässigkeit enthalte oder nicht. in Betreff der bona fides und der mala fides vornehmen zu
Uebervortheilten, dem rechtmäßigen Eigenthümer, einen Rechts⸗ anspruch nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem bei der Vinkulation mitwirkenden Käufer gegenüber einräumt. Im Großen und Ganzen habe sich, wie er konstatiren wolle, die Kommission in voller Harmonie mit dem Regierung Kom⸗ missar und der Regierung befunden. — Der Regierungs⸗ Kommissar Geheime Ober -Justiz⸗ Rath, Dr. Förster be⸗ merkte, daß er sich gegenüber den Ausführungen des Re— ferenten und des Kommissionsberichts kurz fassen könne. Er wolle sich speziell auf die Abweichungen der Kommission beschränken und von vorn herein erklären, daß, wenn es nicht gelingen sollte, mit den beiden Häusern des Landtages eine andere Vereinbarung zu Stande zu bringen, das Gesetz ge⸗ fährdet sei. In Bezug auf die n,, Bedeutung des Grund⸗ buches wolle die Regierung den Aenderungen der Kommission beitreten. Dagegen werden vu völlig vernichtet durch andere Aenderungen der Kommission, und bitte die Regierung, 1diesen unter allen Umständen nicht heizutreten. Der Regierungs⸗Kommissar schloß mit der Hinweisung auf die dringende Nothwendigkeit einer Regelung der Verhältnisse des Grundbesitzes im Sinne der Auffassung und der Verhältnisse der Neuzeit. Im weiteren Verlauf der Diskussion bis zum Schlusse des Blattes sprachen noch Graf Rittberg und Graf zur Lippe für den Kommissionsantrag, Hr. Dr. Schulze (Breslau) für die Vorlage der Regierung.
— Die heutige (26) Sitzung des Hauses der Ab⸗
Dotation überwiesen und ihr insbesondere zunächst die
geordneten, welcher am Ministertische die Staats-Minister
d der Vericht der Visf. Kommiffion über den Entwurf . 6c es sr den Eigenthumserwerb und die dingliche er Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge⸗ .
leitete e . . der Kommission Herr Dr. von Goßler ein. erselbe erkannte zunächst die a . sachgemäße Ausgrbeitung der Regierungs⸗ vorlage an, welche den allgemeinsten Beifall in der Lommission
in Das im Großen n u hn (. 9h . entwurf zu Grunde liegende Prinzip sei von der Kommission 3 lorben und habe nur in den Spezialitäten Abände⸗ Redner erläuterte sodann in ausführlicher Weise das Prinzip und die von der Kommission vorgenom-
und zwar mit Recht der Wunsch ausgesprochen, daß man zuvor den Auflassungen und Aufnahme von hypothekarischen Verträ üum zuvor genaue Prüfungen vorzunehmen, Hier stehen sich allerdings auch die Ansichten des Justiz-Ministers und des U Finanz-Ministers gegenüber, und die Kommission habe sich nicht enthalten können, in dies er 3 , von der Vorlage abzuweichen, indem sie dem Richter die Aufgabe ertheilt, zu prüfen, ob die Eine zweite Abweichung von der Vorlage habe die Kommission
müssen geglaubt, indem sie in den Fällen der Vinkulation dem,
die Prinzipien des Entwurfs
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Graf zu Eulenburg, Graf von Itzenplitz und Camphausen, so— wie mehrere Regierungskommissarien bliwohnten, wurde durch eine Interpellation des 3 Mohr eröffnet, welche an die Königliche Staatsregierung die Anfrage stellt, ob dieselbe ge⸗ willt sei, gemäß der am 15. Februar v. J. gemachten Zusage, noch dem gegenwärtigen Landtage eine Gese esvorlage zu machen, welche geeignet ist, die Mißstände und Un— gleichheiten bezü lich des Besteuerungsrechts der Gemeinden in verschiedenen Provinzen zu beseitigen. Der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg beantwortete die Anfrage e. daß eine Vorlage, betreffend die Kommunalbesteuerun der Forensen und juristischen Personen voraussichtlich noch in dieser Session dem Hause zugehen werde;, ein allgemeines Gesetz über den in Rede stehenden Gegenstand könne mit Rücksichw auf die ent— ,,, See reiten für die nächste Zeit nicht in ussicht gestellt werden.
Es folgte hierauf der Bericht über den Gesetz Entwurf, betr. die Erweiterung des Staats-Eisenbahnnetzes, die Vermeh⸗ rung des, Betriebs-Materials, sowie die Ertheilung der Indemnität bezüglich der Verwendung von Erspar— nissen bei den Fonds zum Umbau des . der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn in Berlin (S. S. 3940, Jahrg. 1871). Der Referent, Abg. Berger . empfahl Namens der vereinigten Kommissionen für Handel und Ge— werbe und für Finanzen und 4. die unveränderte Annahme der Vorlage. Der Abg. Glaser wies auf den Mangel an Kommunikationsmitteln in der Provinz Pommern, so wie in den Kreisen Biedenkopf und Wittgenstein hin, dessen Abhülfe er für nothwendiger erklärte, als den im Gefetz Entwurf pro— ö Bau der Bahnen Harburg⸗-Stade und Eschhofen⸗Cam— erg. Gegen diese Auffassung wendete sich der Abg. Ham— macher, erkannte das Beben nn, der vom Vorredner genannten Landestheile zwar an, bestritt jedoch, daß der Staat bei dem Bau seiner Bahnen im Charakter einer Wohlthätigkeitsanstalt handeln dürfe. In erster Linie müsse die Berücksichtigung der allgemeinen wirthschaftlichen Interessen für die Verwen ung der zum Eisenbahnbau bereit gestellten Mittel maßgebend sein. Der Abg. von Benda erklärte sich bereit, der Vorlage zuzu⸗ stimmen, benutzte jedoch die Gelegenheit, die Verwaltungs⸗ nn der Regierung, namentlich betreffs der Heranziehung er Kreise und Gemeinden zur Subventionirung durch Hergabe von Grund und Boden, einer Kritik zu unterwerfen. — In demselben Sinne sprach sich der Abg. Zuckschwerdt aus, worauf der Staats-Minister Graf Itzenplit das Wort nahm, um das von ihm . verfolgte System zu vertheidigen. Der Abg. Dr. Braun glaubte, dem Minister keinen Vorwurf machen zu können, weil ihm die Richtung seines Systems durch seine Amtsvorgänger vorgeschrieben sei. Das System selbst bekämpfte er als verderblich und wünschte eine Aenderung desselben durch Beseitigung der Omnipotenz des Territorialstaates und Uebertragung der wichtigsten Verwaltungsangelegenheiten auf das Reich. Der Staats⸗Minister, Graf Itzen litz erklärte sich n bereit, aus den in der Debatte entwickelten . en
elehrung zu schöpfen; es sei dies jedoch sehr schwierig, da die Vorschläge selbst sich diametral 'gegenüherständen. Beim Schluß des Blattes nahm der Abg. Heise das Wort, um nochmals die Annahme der Regierungsvoͤrlage zu empfehlen.
Der großbritannische Botschafter am Hofe zu St. ,, Lord Loftus, hat sich auf seinen Posten zurück— zegeben.
— Der bayerische Gesandte beim päpstlichen Stuhle, Graf Tauffkirchen, hat sich am Königlichen Hofe verabschiedet und ist nach Rom abgereist.
= Der Königlich spanische Gesandte Graf Castellanos ist, von Wien kommend, hier eingetroffen und im Grand Hotel de Rome abgestiegen.
Bayern. München, 3. Februar. In der 7. öffentlichen Sitzung der Kammer der Reichsräthé erstattete der Reichs⸗ rath von Niethammer Namens des 1. Ausschusses Bericht über den Antrag der Königl. Staatsregierung, betr. die außer— ordentlichen gastuñ en des Personals der Königl. Verkehrs⸗ anstalten während des Krieges, und beantragte“ ustimmung zu dem Beschlusse der Kammer der Abgeordneten, dahin gehend, daß der Bedarf zur , , jener außerordent⸗ lichen Leistungen bis zu einem Maximalbektrage von zusammen 360, 9000 Fl. aus den laufenden Einnahmen der hetreffenden Königl. Verkehrsanstalten Pro 1871 gedeckt werde gegen seiner— zeitige Refundirung aus den Kriegsentschädigungsgeldern. Die Kammer trat dem Ausschußanträage ohne Biskussion einstim— mig bei.
Hessen.
Darmstadt, 2. Februar. Die neueste Num⸗ mer des ,,
hessischen Regierungs—
den Anträgen der Konimission erledigt.
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des Großherzogthums in Landwehr. Bezirke die Vorschriften über die Maß- ünd Gewichtspolizei und den Verkehr zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vercins. staaten mit steuerpflichtlgen Getränken betreffend.
Anhalt. Dessau, 5. Februar. Im Landtage waren zur Sigung vom 2. Februar zwei Vorlagen der Herzoglichen Stagtsregierung eingegangen, betreffend die Ueberweisung eines Hülfsfonds an die Kreise zur Deckung der ihnen obliegenden
lilitärlasten, und die Dauer der Wahlen zur Reklamgtions— kommission für die Steuereinschätzung, welche den Kommissionen für innere und für juristische Angelegenheiten überwiesen wer⸗ den. Hierauf wurde in die . eingetreten und
unächst der Haupt- Finanzetat für 1871 in zweiter
Sesung bergthen; sodann dem von der Staats. regierung, mit der Stadt Cöthen geschlossenen Vertrage, wegen Aufhebung verschiedener Verpflichtungen ꝛc.,, naͤch dem die Stadt Cöthen eine Kapitalsumme von circa 27000 Thlr. erhält, die J ertheilt. Ferner wurden die Gesetzes vorlage, betreffend die Aen erung der Kompetenz der Schwurgerichte; ein Antrag, betreffend die gesetzliche Regelung der Umzügskosten der Geistlichen un Schullehrer, und der bezüg—⸗ lich des Antrags des Abg. Lucke und Genossen, betreffend die Be— freiung der Geistlichen von Beiträgen zur Wegebaulast und zu Ge— meindesteuern, von der Kommission gestellte Antrag: über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, hierbei aber Herzog⸗ liche Staatsregierung um möglichst baldige Vorlage einer neuen Gemeindeordnung mit Berücksichtigung des Antrages, zu ersuchen, angenommen.
. , nach ist innerhalb des Landtags und mit dem Stagats-Ministerium, in Betreff der Abänderungen der Landschaftsordnung, ein Kompromiß zu Stande gekomnien, dem jedoch die . im Landtage noch nicht unbedingt ,. sein soll. Als die wesentlichsten Punkte desselben wer— en bezeichnet: Der Landtag besteht aus ? vom Herzog zu er⸗ nennenden, 8 von den Großgrundbesitzern, welche Über 5 Thlr. zu einer Einheit an Grundsteuer, 2 von den Großindustriellen, welche über 5 Thlr. zu einer Einheit an Gewerbesteuer, 4 von den Wahlberechtigten der Städte und 10 von den Wahlberech⸗ tigten des platten Landes, zu wählenden Mitgliedern.
Die aktive Wahlfähigkeit ist, wie im Reichswahlgesetze, be— stimmt. Die städtischen und ländlichen Wahlen sind indirekte, indem auf 150-209 Einwohner ein Wahlmann zu wählen. Die eln e Wahl fahigte ist auf die betreffende Wählerklasse be—
ränkt.
Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. Februar. Der deutsche Botschafter, General-Lieutenant v. Schweinitz, ist nach Schlesien abgereist.
Pesth, 3. Januar. In der heutigen gikung des Ober⸗ hauses wurde das Budgetgesetß überbracht un hierauf der Antrag Lönvay's auf Entsenduͤng einer Kommisston in An— gelegenheiten des Parlamentsgebäudes genehmigt. -Die Gesetz⸗ entwürfe in Betreff der Diosgyör-Miskolzer und der Sziget⸗ Szlatinger Flügelbahnen, ferner bezüglich der Gomörer Bahnen wurden angenommen.
w Bei dem Grafen Lönyay fand gestern eine Konferenz der Führer der eroatischen National-Partei statt, mit denen, wie der »Pesther Lloyd« erfährt, bis auf einige weniger , n Punkte eine vollkommene Verständigung erzielt wurde. .
Schweiz. Bern, 3. Februar. Im Ständerath wur—⸗ den die Artikel 52 bis (Sonntagsheillgung), 56 (Abschaffung der Schuldhäft), 69 (Abschaffung der Todes- und körperlichen Strafen), 64 (Verbannung der Jesuiten), ferner 7 und 48 (Glaubensfreiheit) auf nächste Woche verschoben; im Uebrigen wurde der Rest des ersten Theiles der Bundesverfassung nach Ueher das Budget wurde völlige Uebereinstimmung mit dem Nationalrath erzielt.
Der . behandelte die Art. 109 —=113; dabei entspannen sich lange Debatten darüber, ob das Bundesgericht nicht nur als Kassationsinstanz gegenüher letztinstanzlichen kan⸗ tonalen Urtheilen aufgestellt werden solle, sondern auch die Appellation an dasselbe ergriffen werden könne, was schließlich der Gesetzgebung überlassen wurde. .
Belgien. Brüssel, 4. Februar. Die Repräsentan⸗ tenkammer setzte vorgestern und gestern die Diskussion über das Budget des Ministeriums des Innern fort. Die Debatte bewegte sich hauptsächlich um den öffentlichen Unterricht. Der
Minister des Innern legte einen Gesetzentwurf vor, die Auf⸗
lösung der Provinzigl- und Kommunalräthe betreffend. Der Zeitpunkt der Auflösung und der Neuwahlen sollen durch
blattes« enthält u. A.: Bekanntmachungen, die Eintheilung
Königlichen Erlaß bestimmt werden.