83 706 707 Uebersicht der auf Grund des Gesetzes vom Einziehung und Verwaltung der sonstigen bisher mit de mene Herstellung neuer Eisenbahnlinien zu sichern, g enen Fassung. Da sich Niemand mehr 5. Juni 1871 für Elsa , en registrement verbundenen . 3 von 6 . um irt gu nse tte Beziehungen zwischen den s wurde die General-Diskussion geschlossen. erlassenen Gesetzgebung. Direktor der Zölle und indirekten Steuern mit dem Amtssitze elsaß⸗ lothringischen und den übrigen, besonders den te um 37 Uhr die Sitzung. J. ꝛ in Straßburg geführt. An dem Amtssitze jedes Bezirks⸗ benachbarten Eisenbahnen des Reichs einheitlich regeln zu können, J renhauses, Nach 8. 2 des Gesetzes vom 9. Juni 1871, betreffend Präsidenten besteht unter dessen Aufsicht eine Bezirks⸗Haupt⸗ bedurfte es der Einführung des Abschnitts VII. der Reichsver= S Wernigerode die Vereinigung von Elfaß und Lothringen mit kasse, welcher ein Landrentmeister vorsteht. Die Kontrole des fassung über das Eisenbahnwesen in Elsaß⸗Lothringen, welche dem Deut schen Reiche, tritt die Verfassung des Deutschen k Landeshaushalts durch . und Zeststellung burch Gesetz vom 11. Dezember 18.1 erfolgt ist. Durch Be— Jeeches in Elsgß- Lothringen am 1 Januar 1853 in Wirksam, er Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben wild für di anntmachung des Reichskanzlers vom X. Dezember 181 ist Verordnung des Kaisers mit Zustimmung des Jahre 1871 und 1872 von dem Rechnungshofe des Deutschen vpereits in Folge dieses Gesetzes das Betriebsreglement für die . r' und Regierungs⸗Rath ne Theile der Verfasfung schon Reiches geführt. — Die Ernennung der oberen Verwaltungs⸗ Eisenbahnen im Rorddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870, ächst die Inte rpella⸗ früher führt d Vis zum J. Januar 1553 steht beamten erfolgt durch den Kaiser. Die übrigen Verwaltungs beam⸗ welches durch Beschluß des Bundesrathes zuvor einzelne Ab⸗ tion des H zur Beantwortung, nach Art. ie Ausübung der Gesetzgebung dem ten werden theils durch den Reichskanzler, theils durch den Ober⸗ üilnderungen erfahren hat, unter der Bezeichnung Betriebsregle⸗ welche folgende Bundesrathes zu. In Gemäß⸗ Präsidenten, theils durch die unteren Verwaltungsbehörden be. ment für die Eisenbahnen Deutschlands« wie auf. die Eisen⸗ Liegt & in ihrer Absicht, zur Vorbeugung der bisherigen offen— m Gebiete des öffentlichen rufen. Die Vereidigung der Staats beamten ist durch das bahnen in Württemberg, Baden und Südhessen, so auch auf baren mgehungen der gesetzlichen Vorschriften in Betrsff der Kon⸗ thringen erlassen worden, Gesetz vom 20. September 1871 geregelt. — Durch das Gesetz diejenigen in Elsaß⸗Lothringen ausgedehnt worden. In Gemäß⸗ zessionirung; zun! Schankgewerbe und Kleinhandel mit Branntwein
* vom 11. Dezember 1871 si 81 ; ; zom X9. Dezem⸗ andere Bestinimungen zu erlassen namentlich anzuordnen, daß die Einrichtungen des Lan⸗ z 1 sind das Gesetz und die Vergrdnungen heit der Bekanntmachung den Reichstan lers von n chen err th schaft und zum Kleinhandel' mit
bunt denen des über die Amtskautionen der Reichsbeamten in Elsaß Lothringen der 8r ist auch das »Bahnpolizei⸗ Reglement für die Etsen⸗ Berechtigung zur , ; ö. Deutschen cht haben. Wir ting worden. . . . bahnen Deutschlands« in Elsaß Lothringen mit der Maßgabe 3 J . . geben nachstehe e Gesetz e bewirk. as die Forstverwaltung in Elsaß⸗Lothringen anbetrifft, so in Kraft getreten, daß die Bestimmungen des §. 2. über das Purjnißfrage abhängigen Konz cssion bedürfe⸗ len Organifatione , dem Gesetz vom 39. Dezember v. J, betr. die Einrich- Rormalprofil der letzten Nummer auf die Bahnstreke Zabern Nach kurzer Motivirung der Interpellation durch den Du Verwaltung des Innern, d ung er Jorstverwaltung, die Funktionen der obersten Forstbehörde Avricourt vorläufig keine Anwendung finden. — Behufs des Interpellanten erklärte der Minister des Innern, Graf zu hnt ist, ie di auf den Reichskanzler über, mit der ie . daß die ander⸗ vollständigen Ausbaues, der Verwaltung und des Betriebes der Dulenburg, daß die bisherige Auffassung der Staatsregierung 136. weit bestimmte gesetzliche Zuständigkeit anderer Behörden ge⸗ Reichs ⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen ist durch den Aller, Über die Schankwirthschäften kenn! Kehlechafte gewesen fei. In wahrt bleibt, und daß er befugt ist, seine Funktionen auf höchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers vom 9. Dezember 1871 der preußischen Verwaltung sei bisher der Grundsatz geltend ge⸗ untergeordnete Behörden zu übertragen. Die verantwortliche ine Behörde unter dem Namen Kaiserliche ener al⸗ Direktion wesen, daß Gastwirthschaften ee les zu Schantwirttschaften be Verwaltung der Forsten steht nach sz. bis 4 des elke; ber Elsenbahnen in Elsaß-Lothrin gen. An gösetzt worden, welche echtigt scien. iF Erlaubniß int ch irt hat hänge den Oberförstern, die Leitung und Kontrole des We td er vom Reichskanzler⸗Amt. unmittelbar ressortirt, in Straßburg mat ver Gastwirkthschaftsgerechtigkeit sammen. Aus einen betriebes den Forstmeistern, die oberste Leitung der Landes ⸗ ihren Sitz nimmt und in , . der ihr übertragenen Theil der Monarchte seien allerdings Klagen darüber laut Forstverwaltung dem Ober⸗Präsidenten zu, letzterem steht als Geschäfte alle Befugnisse un Pflichten einer öffentlichen Be⸗ geworden, daß die Schankwirthschaft auf dem Wege der Gast⸗ kechnischer Rath der Landforstmeister zur Seite. Die Einheit hörde hat. wirthschaften zugenommen habe; in anderen Provinzen sei der Verwaltung ist durch die Vereinigung der Forstmeister Die Organisation des Postwesens und des Telegraphen dies nicht der Fall. Er halbe deshalb Veranlassung genommen, eines Bezirks zu Forst-Direktionen gesichert. wesens in Elsaß Lothringen ist nach Maßgabe der bei der deut⸗ die Reglerungen aufzufordern, nach Darlegung der thatsächlichen Durch das Gesetz vom 14. Juli 1871, betreffend die Ein⸗ schen Post⸗ und Telegraphen verwaltung ö. Grundsätze erhaäͤltniffe ihn davon zu unterrichten, in welchen Maße sei richtung und Zuständigkeit der Bergbehörden, sind die letzteren erfolgt. Zur spexiellen Ausübung des Post⸗- und Telegraphen.· Festehen der Gewerbe- Ordnung die Scha nkwirthschaften zugenom wie folgt, orgäanisirt worden. Als Bergbehörden fungiren die Verwaltungsdienstes sind in Straßburg ein Ober⸗Post irektion men außerdem habe er die Lon efsston von Gastwirthschaften Rr ierbeg ten das Ober- Bergamt und der Reichs lanzter. und eine e ge n gl , und in Meß eine Ober-Post- an dle Bedingung geknüpft, dieselbe nnr dann zu ertheilen wenn Letzterer bildet die oberste Bergbehörde und entscheidet in allen direktion in V irksamkeit getreten. Nach der Verordnung vom in der That Gahtwirthschaften errichtet werden sollen. Sobald unter die Sergge eke fallenden Angelegenheiten in letzter Instanz. 14. Oktober 187 ist der Abschnitt VIII. der Verfassun des Deutschen er einen ftatistischen Mlächwels erhalten habe, werde er an die 99 cht 1 , . Firengd ift. ermächtigt Reiches, betreffende d nd Telegraphenwesen am Ja. Prüfung dieser Frage gehen und dieselbe mit Zustimmung . , ö 6 , . . . P . nuar d. . in Elsa e n m , ber Reichsbehörden in dem 3 zu e, , e,, . Ber d 21 — ; der Interpellant es wünscht, Er wer e die Sache nicht au 3 t , . ö. Derggh ek gebung ins. wesen des Deutschen Reiche und das Gesetz über das Posttar⸗ 4. w verlieren und . scharf im Sinne der Hel cbung 3 6 ele 69 . r e nn 9 ri 18109, den wesen im Gebiete des Deutschen Reiches in Elsaß⸗Lothringen entscheiden. Damit war dieser Gegenstand erledigt. 3. te hi n Ruf ichtsbehs ö n di gn ö . . . eingeführt worden, — — Demmächft krat das Haus in den zweiten Punkt der Tages— Aufsicht 6 26 i. 1 h 9 Revierbeamten. Die Revier⸗ Was die materielle Steuerge e Cech ung gndet nit so sind ordnung ein; Fortsetzu ng der Berathun über den He⸗ ee, ,, ,,. 5 . gestandener B '. 9 . 2 in Gemäßheit des Geseßes Tom 17 Juli 1871, betreffend die fetzent wur, betreffend den Eigenthumser werb und denselben gehörigen ellten Beamten zu. . . ö? , au . Auf Grund dieses Gesetzes ist Einführung der deutschen Zell⸗ und Steuergesetz ee f, und pie dingliche Belastung der Grundstücke, Bergw erke ,, . , ,, ö ö. en Ber r erm, . ite hi Sb Verh der Vekanntma chung dee Reichskanzlers vom 2. Augufst 16M, rt ere, r dä d igen Gerechtigkeiten auf Grund des ,, ,, uten Cisaß Lolhringen bestelll worden. leber die Jef . das Vereins Zollges t rom hefe. , , . 1 die Perichls der ill. Könimmssin.. Nemo, nigen Bemerkungen wgiberlicher sat nnen hend, bien Hie denmghl't, lung der Vergreviere f durch Bekanntmachun 6 Fin. ͤ des Zuckers betreffend, vom 26. Juni 18637 — des Referenten, r. von Goßler, wurde die Spezialdebarte tier Pra sidenten beigege benen le in Kolleg um behus Wa n bal glerg vom J7. September v. J 3 endes b ö t z . betreffend die Einführun einer Abgabe von Sahz, und 2 der Vorlage eröffnet. — Dieselben lauten nach den nehmung der durch die Gesetze dem Staaätsrathe zugewiesenen ] Den Ver rebier . 2 6 26 4 2 krober 1867, — der am 38 Mar 176 bekannt ge; R de Cem mnffsion; . Verrichtungen soweil dieselben die Relurse gegen ent chez un gen . 2 23 mf hat r, . t 3 ö. 36 . machte Vereins⸗Zolltarif — und das Zolleartel vom 11. Mai Im F freiwi der Bez räthe in streitig Sachen Hetteffen C alcer , ,, 2 an L r no Oruiing ch. Il en e n . 64 j * 1833, soweit sie nicht durch die Verordnung des Kaiserlichen Gene⸗ : ö wegen Heißbrauches. in tirhliqen Angelegenheiten enticheidet ,,, a,, or öbuverneurs vom 3. Mai 13871 bereiks in Wirksamkeit 6er
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. , e . ; it dem Sitze des Revierbeamten in Straßburg, umfaßt die 3 , ,, .
an Stelle des Staatsrathes der Bundesrath nach Vernehmung . . been mt Aus schlu 1 die waren, am 7. August 1897 in Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem . Stelle as Flncherckaesnbesen. Soweit die Verwaltungs. beben Dechartements des Elsaß mit Ausschluß des Kantons ; — ᷣ 2. ng eines Grundstücks erfolgt dadursh daß seines Ausschusses für Justizwesen. Soweit die Verwaltung ist Gesetz vom 17. Juli 18.1 auch das ruͤndbuchamt unter Vorlegung der Urkunde
, ,, . a . — ine . Nach dem Gesetz vom 4 Juli 187 betreffend den Betrieb l Wirksamkeit übertragen werden, zimmt dieselben der Ober⸗— räsident wahr. — e e, en, ,,, ,, . . . trieb 8. Juni 1834 mi einzelnen irksamkei ri 28 E bert, , men fed Berke sehl rte, d , , ichn Ferner ist die Liu chr ange ; keibe En elle in g ner er m , n Präsidenl. Unter seiner Leitung führt enn Steuer Direflor die Bank ist die letztere ermächtigt in , e, , e. an dazu eee re Wechselstemnpelsteuer vom 10, 3 j ald icfi ein ft ng beankenge abgege ßen: weit. Penbaltung der direkten Steuern ünd des, Katasterwesens des geeigneten Orten Comtoires Foömmanditen und Agenturen zu bom 14. Jull 1871 erfolgt. Zur Neüictungs Kommissar, Geh. Justiz Kath hr Förster, Berrrts. An Stelle des Prüͤsektur Rate tritt ine tone gialische Arichten, und 3 a zu betreihen, Fin die ß sind in dẽr Belanntmachüng dee Reichskanzlers 27. Jull erklärte sich er Gtdntsregierußg niit der Fgssung des Dchörde, welche, aus dem Bezirks Prähienten und den ihm ,, und den Geschästs betrieh r Preunßischen Bank ind ,, nähere Bestimmungen getroffen worden. I einverst dagegen, die Worte im s. 2. unter deigegebenen Rathen einschlieflich des Steuer -Direltors und E Hantkorknung vom 3. Rte er le bse Ges e , , Reichsstempelmarken und estempelten Blankets zur Entrichtung . der das Veräußerungsgeschäft« zu des Ober Forstmeisters besteht, Und den Namen Kaiserlicher 1566, der Erlaß pom 24. Oktober 1364 und das Gesetz vom dee ech selftempelsteuer, ] up gl Berfahren' bei Erstattung streichen. Vezickerath? führt. Der Verwaltung jede reifes steht in 21. September 1866 maßgebend. Die Hauptbank, sow'ghl al verdorbener Stenipeln nkets hat die Belannt— In der Diskussion. sprachen die Herrn Pr. Hinschius und „ eller Dor In Ken Stahitäsen Stra erg nd. ihre omteir ung em nian itz e bene. S. 4. des Gehe niachung des Reichskanzlers olgheest rn geregeit. Graf zu Bäinster, Wilgend uhr, gcharige gegen die Kom— ö, e Bezirks Präsident die Befugnisse des Kreis⸗Direk⸗ . ing fe gi er n led i , 36 Nach dein Gesez vom 13 53 ö mis ion be chli se Pr. Dernburg, Graf , für k n 6 Yo uf; . —ͤ 1871, sämmtli ĩ dernchräf zur Lippe die Verwerfung des Ganzen Ce. In Her Unterrichts verwaltung übt Ger Ober raden zie ie wen, und der Aufs rer galt g . e , ie J e gde, ung n e . ar en , , wh, anzu⸗ jenigen Befngnifse auß, welche nat dr eslchenden Gee fen kestz gend ,, a d tlichen in . schließen bal. Im Verlauf der Debatte nahm der Regierungs= hinsichtlich der Anftellüng und Disziplin Ke Cehrer an ken in das Gesetz in möglichst wörtlichem Anschlusse an die Bestim PFäonmksar, Gch. Justiz Rath Dr Zorster nochmals das Wort, höheren Unterrichtsanstalten dem Unterrichts Minister und hin⸗ mungen der Bankordnung aufgenommen. um einen von ö Grafen zur Lippe der Regierung gemachten sichtlich der Aufsicht den Akademie⸗Rektoren und Inspektoren Die in Elsaß⸗ Lothringen befindlichen Eisenbahnen stehen Im Verlauf der estrigen Sitzung des errenhauses Vorwurf zurückzuweisen. ö ,, ö BDetres. e ois, nut, Erie, n, hen breu ßer n der ff erklärte auf eine, des allsige Aeußerung d Vorredners Bei Schluß des Blattes wurden die S§. I und 2 nach, den mentarschulwesens gehen die Befugnisse der Departements⸗- und in Baden in unmittelbarer Verbindung und sind für diese r nr Schulz. (Breslau) ber Regierungs ⸗ Kommissar Geh. Beschlüssen der Kommission unverändert angenommen, desgleichen Inspeltoren auf die Bezirks⸗Präsidenten über. — 36. insofern von maßgebender Bedeutung, als sie an der äußersten hi s Zoͤrster daß er nicht ermächtigt sel eine 5. 3 ohne Debatte. — Leitung und Ausführung Fer Strom., un Kanglbguten, Kesti chen Grenze dez Reiches für ingnche Nerkehrs richtungen Erklärung darüher abzugeben, ob die Slagtsregierung Alte r , Im weitern Verlguf der sstrigen Sitzung des Hauses eren unmittelbar. Vene ln dem. her Te enten bie lie gh een n fis, biken Im ftr Ten renten Saipflicht übernchmien woll füß dig fen Ichämt. der Ab cordngten schloß die GHincralbchatte nach der ere übertragen ist, wird demselben ein Bauverständiger bei⸗ deutschen Eisenbahnverkehrs bedarf daher die Einrichtung und e n ber Intereffenten welche durch die Schuld det das des Abg. Heise. An der Spezialdiskussion über S.] betheiligten ,,, , ,,,, Die Her a tun gucken er lothr ng chen n , de n ren 9 J dbuch führenden Beamten herbeigeführt werden, Dann ich die Staats- Minister Graf v. Itzenplit und Camphausen und Verwaltung der Zölle, Fer Verbrauchssteuern, des Enregistrements stimmung mit den übrigen Bahnen des Deutschen Reiches und n, noch Graf zur Lippe für die' Verwerfung der Vor⸗ 16 Abg. Haebler, von Venda, Zuͤckschwerdt, Neuburg Stade),
inschließlich der Hypothekenbewahrung, der Domanialnutzungen, des engsten Anschlusses an dieselben. Um die in dieser Rich⸗ län, herr Y. Klleist. Retow für die Anträge der Kommission Glaser Dr. Braun Walden burg ö . . f˖ von ᷣ . rndts. 1 wurde ange⸗
Saar⸗Union⸗Drülingen. Vereins ⸗Zollges
Geseßz über den fee ssichts beg mten vom schäft mündlich fie rer von dem einge⸗ aß
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des Stempelwesens einschließlich der Erbschaftssteuer, sowie die tung erforderliche Einwirkung für die in Aussich ub Prof. Br. Dernburg fur die Annahnie der von der Re. Zedlitz⸗Neukirch, Hammacher und
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