ist der alleinige Inhaber der Hoheitsrechte, es giebt keinen andern soll, ein vermeintlich gerechteres als dasjenige, von dem die Gesetz⸗ . n . . . 767 außer ihm, welcher dergleichen Rechte im Staate auszuüben hätte. sebungen bisher ausgegangen waren. Nun, meine Herren, wenn es. Sätze beibehalten worden. Im Abgeordnetenhause wurde eine weit. mit seiner vollen oer en Krone begrüßt. Die Eiche ö in großen Diese Grundsätze sind vom höchsten Gerichtshof in voller Kon⸗ . um die Einführung eines Pri ips handelt, ist es doch nothwendig, , gehende Ermäßigung für wünschenswerth erachtet. Man faßte als Plänen gemalt und his in das kleinste Detail genau der Natur nach⸗ sequenz immer festgehalten irren,, — 6 aß man das Prinsip bei h darbietenden Gelegenheit gelten .. endliches Ziel in das Auge, daß eine Herabsetzung der Hypotheken ⸗ geahmt. ; 2 Nur aus einer sehr alten Zeit liegt ein vereinzeltes Erkenntniß des macht, nanientlich da, wo ein noch viel größerer Schade möglich ist kfosten auf die Hälfte der dermalen geltenden Sätze einzutreten haben Potsdam, 25. Januar. In der Litergrischen Gesellschaft im Ober Tribunals vor, was der entgegengesetzten 1 , 7 in rin vorliegenden Fall. Gerade mit Rücksicht hierg . werde, man wollte aber nicht sofort soweit gehen, sondern nahm nur Palast Barberini hielt am 12. d. M. der Hos-⸗Garten⸗Direktor Jühlke dem aber hat die von mir dargelegte Auffassung übeta n der echt ⸗ w tben der itrag im vorigen fahre im Abgeordnetenhause 53 ö Abstriche vor, die eine Verminderung theils um „theils um 3, im einen Vortrag über den »Garten in Beziehung pur Familie rechung er,, Preußen in seinem alten stüßzt , und wie sich annehmen läßt! zum Be chluß erhoben. M . Ganzen nahezu um 3 zur Folge hatten. Die Staatsregierung hatte seit und zum Hau sen. Im Folgenden geben wir, nach der »Voss. Z. */ mfange, in den neü erworbenen andestheilen galten andere Grund- ivollte hier den Anfang machen, um die weiteren Folgen daran. Jahren anerkannt / daß die Hypothekenkosten in ihrer gegenwärtigen Höhe einen Auszug aus diesem Vortrage. Die Gartenkunst wurde, gleich sätze und zwar sehr ahweichender Art. In Hannover, schloß sich die knüpfen, die e irchgreifend in allen de Beziehungen! t Frückend sind und daß es ein berechtigtes Verlangen sei, soweit es sichmit der der Architektür, als eine Kunst des öffentlichen Lebens bezeichnet, und Gesetzgebung der preußischen noch am meisten an. Eine Haftung des reformiren, wo irgend da . geltend machen kann. . Lage des Staatshaushalts vertrage, dieselben ö Sie war ihr die Aufgabe zugewiesen, die gegebenen Materiglien nach ästheti⸗ J . eine Ermäßi⸗ schen Ideen zu ordnen und zu verarbeiten. In Innigkeit und r e . f erwaltung gung e . Anträgen zuzustimmen. In dem gegenwärtigen Ent. Sinnigkeit solle sich des Menschen geistige Anlage zur Er⸗ immer auf einen höheren Beamten zurückführen konnte, Am wei hat, verschledene Zweige, in denen eine Haftung des Statt für si; wurf hat dr, e, ,. die Anträge, welch damals im Abe scheinting bringen, und erst, wenn er durch Kultur und Ar- testen nn man in Kurhessen! wo der Staat in, vollem Um i , seiner Beamten eristent werden könnte. Namentlich geordnetenhause zum Beschluß erhoben wurden, sich durchgängig zu beit den Boden bezwingt, gewinnt er sich eine Heimath; zum i ür die Sa n und Verschuldungen seiner Beamten chwebt es fen gh wohl vor, daß es eine Unbilligkeit ist, wenn ü eigen gemacht. Im Paragraph L tritt bei zwei ositionen allerdings Vollgefühle dessen aber, was er aus seiner Umgebung gemacht, ür verhaftet erklärt wurde, Allein seit deim Jahre 1867 ist die Staat nicht für die Versehen und Verschuldungen seiner Deposttaa·t.t ein etwas höherer Saß hervor, indessen ist diese Erhöhung nur schein, gelangt er nur im eigenen Hause, in der Familie, dem Aus⸗ e, in Preußen auch in dieser Hinsicht eine hgmogene. Die beamten haftet. Meine Herren! Defekte der Deposttalbeamten sind bar ein fön! Betrag ist hinzugefügt worden, als, ein besonderes gangs. und Mittelpunkt, seines Wirkens und Schaffens Der Acker Gesetzgebung vom September 1867 hat alle di ,. Bestimmungen vorgekommen und haben die Interessenten mitunter in erheblichem * Entgelt für die Auflassungserklärung, welches früher an einer wurde durch das Bedürfniß der Zukunftssicherung hervorgerufen; eingeführt, welche sich guf die Verfolgung von nsprüchen im Rechts. Maße geschädigt. Die Staatsregierung hat dann elegenheit genom- anderen Stelle vorgesehen war. Die Staatsregierung ist also zwischen ihn und das Haus stellt sich der Garten, der zur Vermeh⸗ wege beziehen; an erster Stelle also die n , , mn ,. men, was in Hannover nicht , aus anderen Mitteln den aden Wünschen durch eine Ermäßigung, die auf 3 rung des Heimathgefühles und der Innigkeit des Familienlebens dient, vom 4. Dezemher 1831, welche, die Grundsãätze des beigefügten die Beschädigten zu indemnisiren. 6 würde aber dieser Weg der veranschlagt werden kann, entgegengekommen und sie hatte indem er die Nalur verschönert und zur Heimath umgrenzt. Aufgabe Staatsministerial⸗ Berichts r n. und in diesem letzteren ist aus⸗ hn ah ng nicht der xichtige sein; es kann . al. 4 fich der Hoffnung hingeben zu. dürfen geglaubt, daß eine des Gärtners ist es daher, ihm dürch Harmonie und Farhenpracht e 2 I
drücklich ausgesprochen, es sei eine durchaus irrthümliche Ansicht, daß dings darum handeln ein anderes Prinzip in die Gesetzgebung er weitergehende Herabsetzng nicht würde begehrt werden. Dessen un— einen Stimmungsausdruück zu verleihen, daß er dem Bedürfnisse der ĩ . ö sind von der Kommission dieses Hohen Hauses weitere Herab⸗ Familie nach erhöhtem Naturgenuß entspreche und zur Sammlung
iskus sondern Gebiet geführt. Die zunächst in Betracht kommende Justt
Staats galt nur vermöge einer . m , . wie Nun, da werden wir in ein weites, . . aber in der damaligen Sitzung nicht im Stande, den au : ĩ
der Herr Vorredner ausführte, niemals guf, den
ein Anspruch gus den Folgen und Wirkungen des Altes eines Hoheits⸗- zuführen; und es wird eingeführt werden, sobald die Deposttalordnung, . ohen . . ; rechtes wider das Stagtsvermögen behufs der Entschädigung zulässig was nicht mehr in der Ferne liegen kann, zu , ,, gelangt, etzungen beschlossen worden und zwar in einem Umfange, daß bei⸗ und Erholung diene. Das gestattet Mannichfaltigkeit in Auswahl sei. „Aus 6 irrthümlichen Ansicht ist« — heißt es »beispiels⸗ in der Weise, daß man die Depositalordnung umgestaltet nach dem t pielsweise an einer Stelle dem Satze von ? Sgr. der Saß von und Anordnung der Pflanzen, wig im Styl, verlangt aber, daß weise das Verfahren der Gerichte hervorgegangen, die sich für kom. Muster der theinischen Depositenkasse. Der Staat wird Darlehns⸗ . 13 Sgr. substituirt worden ist / also r . Auch an andern Stellen geht die Er. Veberladung und Ueberfülle vermieden werde; der Garten soll petent hielten, eine Klage wider den Fiskus auf Ersatz erlitten schuldner der Beponenten, und was dann mit dem deponirten Gilde mäßigung über 50 pCt. hinaus, daher bin ich auch heut nicht in der age, sich an die Bedürfnisse und den Bildungszustand des Hguses Kriegsbeschädigungen anzunehmen und über den Anspruch zu ent⸗ Hi e it . er behält seine intakte Forderung. Auf dem t die ö. zer Staatsreglerung zu den Vorschlägen, der Kom- anschließen. Dabei wurde ein Ueberblick Über die Entwicklung *
scheiden. Allein fo wenig der Souverän in Ausühnng seiner Hoheits= ebiete usttz find aber noch andere Verlangen erhoben worden. 244 on aussprechen zu können. Als besonzers schwierige Punkte, der Gärten zu arzneilichen und endlich zu rein wissenschaftlick en inwi lhre und i , . welche einer Verständigung im Wege stehen könnten, habe ich zu be, Zwecken gegeben, wodurch sich immer mehr die Pflanzen aller
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rechte felbst von der Einwirkung irgend einer Gerichtsbarkeit abhängt, Es ist verlangt worden, daß der unschuldig Ver so wenig hat, derselbe die . ien, Gebrauchs seiner . in n he n n. erhalt. 36 zwar 6 9 ihm von den belreffenden eichnen die Unsate im F. 2 und im ersten Alinea des s. 3. Im 8.2 Klimate in dem engen Raum einer Gartenumfriedigung sammel: einem gerichtlichen Verfahren zu veran worten. . Beamten nur mit Schwierigkelten und nicht in vollem Umfange würde . ud den Sätzen, die sich in der Regierungsvorlage abstufen von 5 zu ten und auch in den Dienst der Schule traten; sie gewährten dabei Es wird demmachst weiter ausgeführt, daß der Rechtsweg bloß zu Theil werden können, unmittelbar vom Staate. Welches große Fund 10 Sgr., die von g, 5 und 5 Sgr. fubstitüirt. Der Satz von zugleich die Möglichkeit, die verschiedensten Formen zu ergreifen und in fiskalischen Angelegenheiten aber nicht da Platz greift, wo es sich Gebiet der Ansprüche würde sich in dieser einzigen Bezie . 10 Sgr. wan von der Regierung vorgeschlagen an Stelle des bis. zu kombiniren und sich die Nalur aus ihrem eigenen Reichthum so um K ell, und zwar weil hler ein ÄUnspruch gegen gegen den Staat erheben. Ansprüche die in . Zulssig herigen pon 15 Sgr. es söll nun dieset Satz von 1 Sgr. auf 5 Sgr. mzuschaffen, daß sie der Innigkeit des Familicnlebens volllommen den Staat überhaupt nicht geltend en g. werden kann. keit in keiner Weise würden anerkannt werden können vont ermäßigt werden; das geht noch unter die Hälfte. Dann ist im S. 3 ent preche Weiter wurde dann des Parks gedacht, als der Verwirklichung Wenn nun ge n der Antrag dahin abzielt; ein neues der , . die Gerechtigkeit üben soll und bei jedem ein= . der allgemein geltende Satz, daß für die Eintragung von Verände⸗ der durch die freie Phantasie in der Natur hervorgebrachten idealisirten Land⸗
Prinzip in dir ee e einzuführen, so fragt es sich, ob dazu zeinen Ätt derselben sich würde fragen müssen, ob nicht eine Fteit rungen aller Art in Ruprfen il. und iI. nur die Hälfte der Sätze schaft; er soll die Fannste zum häufigen Naturgenuß einladen. Der Park 9. ügende, rechifertigende . aus Mangel der Beweise eine schwere Beschädigung des;
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ründe vorhanden sind. Ein solcher Grund des §. 2 genommen werden soll, für Cessienen dabin geängert worden, 1st eine Landschafksmalerei im kühnsten Maßstabe und wegen der immer
en . sst darin gefunden worden daß der Staat bei Ausübung seiner fiskalischen Vermögens nach sich ziehen würde. Fernere Beispiele . daß an die Stelle der Hälfte ein Viertel gesetzt ist. Diese heiden wachsenden Vervollkommmung, welche er entfaltet, eine Quelle fort⸗ Hoheitsrechte . durch die Personen der Beamten repräsentirt wird, f en n en 6 . 9. . anführen. 6 . Punkte habe ich als solche zu bezeichnen, denen die Königliche Staats- dauernden Vergnügens, Durch die Wahl der ae n de . Gräser, der daß der , gezwungen sei sich die Handlungen dieser Beamten . daß der einzelne Grundeigenthümer gezwungen werde, fin regierung nicht würde zustimmen können. Im Uebrigen glaube ich, Bäume und Sträucher in schöner Gruppixung und Umgrenzung gefallen zu lassen, daß ihm ein Widerstandsrecht gegen die Beamten Eigenthum in die ö des Richters zu legen und daß deswegen würde ein Entgegenkommen der Staatsregierung, wie sie es schon bei womöglich in Verbindung mit der Wasserfläche, werden, malerische nicht eingeräumt seis wie es doch ein. Correlät dieser Verpflichtung der Staat für die Konservation seines Eigenthums auftsmt . der Vorlage bethttigt hat und ferner zu bethätigen bestrebt sein wird, Kontraste verwsrklicht und kann auch hier die dichterische Einbildungs— sein nn, wenn der Staat nicht, für die Verschuldungen seined men müsse und bei den entstandenen S* en für die Ver⸗ keineswegs ausgeschlossen sein. . . kraft die Mutter der Verschönerungskunst werden. Auf den lebendi⸗ Begmten selbst als entschädigungspflichtig eintreten wolle. Indessen, gütung. Hier kann das Indiehandlegen nur shmbolisch ge⸗ Zu dem Vorschlage der Kommission, welcher eine erheb⸗ gen Wechsel der Jahreszeiten wurde hierbei mit hingewiesen, und meine Herren, ebenso wie der Einzelne sich den Akten des Hohelts⸗ meint sein. Ein anders Beispiel, wo ein werthvolles Ver-. liche Herabsetzung der! Sätze des Kostentarifs wünscht, nahm hervorgehoben. welche Reize auch darin hervortreten. Potsdams rechts, ausgeübt durch die Beamten unterwerfen muß mnie hierin fuͤr mögen lhatsächlich in die Hand eines untergeordneten Beghiken darauf derselbe leg herlin g Komnnssagr nochmals das Wort: Gärten und Parks überhaupt bieten zu dem allen eine unvergleich⸗ khn n Mang, sactftz eh s fd gut Cet anderen Selle h Z ng gelegt i tann ich zus iner andeten Ven altiig enen, fun . h glalbe noch fen Gn näher! rßrtern zu müssen weshalb che Tlustat keiner aber mehr als der Park des Prinzen 6 den Staal statt, fich bei Älusübung seiner Hoheitsrechte seiner der Schiffer, der in den Hafen ein aufen will, einen bestimmiten . . es sich richter gt bei hohen Objekten mit den Kösten weiter zu gehen, Sarl in Kl. Glienicke, darum ging der Schluß des Vortrags noch Beamten zu bedienen; er kann ein solches Recht nicht anders aus,. nehmen müß und das Schiff, dessen Sicherheit pon der größeren ober als bis zu hem Betrage! welcher, wie sich anerkennen läßt, genügen besonders auf diesen und seine Entstehnng aus ganz un mben als durch die Beamten und aus dieser inneren Nothwenbigkeit geringeren Geschicklichkeit Oder Gewissenhafti leit der Los en abhängt, würde, wenn nur die Mühewaltung der Behörden im einzelnen Falle Früchtbaren Sandschollen in. Der. hohe Belzer, selbst hat lann für ihn keine Verpflichtung entstehen für die Behandlungen 1 in den Hafen von ihm auf den Strand geführt wird soll dannn t in Betracht gezogen wird. Der Grund, ist der, daß bei kleinen dort in beinahe oi ahri gen Besitz (seit deni J. Mai 1824) mit. allbe= seiner Begmiten gerecht zu werden. Auch ein Widerstandsrecht würde der Staat, sollen die Steuerpflichtigen des ganzen Landes füt die Ent. Objckten wiederum weniger genommen wird, als womit die Leistung kanntem reichen Verständniß jeder malerischen Wirkung unablässig ge— den Einzelnen auf keine Weise einzuräumen sein. Es sind nur die ig ng des Schiffes haften? Noch zahlreichere Beispiele lassen sich effeltuirk werden kann. Ver gegenwärtigen Sie sich beispiels weiß, daß der ge schaffen und feine schwungvollen Konzeptionen sind in ihren Details beiden Fälle denkbgr;: entz weder weiß der Beschädigte , daß der Beamtze ais dein Gebiet, der Polizeiverwaltunmg anführen, da werden sie 1ingste Saß Sgr. betragen foll, womit die Veinühnrngen des Richters und von kechnischer Hand mit Hingebung und, Wu ausgeführt worden in ungerechter Weise handelt, und daß er Schaden, dadurch erleidet, am häusigsten i da wird der Beschadigte am ersten mit seinen zahlreicher anderer Beamten abgegolten n e. vielleicht auch noch se. daß dieser Park jchßt uͤndergleichlich schön erscheint. Die Indi. oder er weiß es nicht. Weiß er es nicht, so ist ihm ja zu eineni Ansprüchen auftreten, da wird ihm die Meinung am Ersten zur Seite. zweitläufige Abschriften, Portes ü. s. w.; da önnen 3 Sgr. unmög vidualität der Bodenformation auf kleinem Rgun , welche die Widerstande kein Anlaß erf es findet sich erst nachher nachdem stehen daß es da eh wäre, * zu indemnisiren. Ich erinnere hierbei lich ausreichen, und so ist es bei den meisten kleinen Objekten. Des nannig schen erben er einn gn var ber lten, die durch ab n die Handlung geübt, daß ein Schaden entstanden ist: ie e aber, an dle Verhandlungen des Juristentages, der ngch Annahme des halb wissen diefe von den größeren Qbiekten übertragen werden und und Cinienschönheit heitere Lanzschaft, die Ausdehnung der Wasser⸗ daß r gig , ihn verfahren wird, fe ist nicht der Widerstand, Prinzips einen Beschluß gefaßt hat, welcher vor Ziehung den Konse⸗- baß dies kein so großes Grävamen ist, möchte sich daraus ergehen, flächen, die Benutzung der Per ße ie und die Fülle der n, ondern die Veschmeröe der vörgeschriebene Weg in dem er seine An. guen zen inne hält. Hie ö wird ja auf den wenigsten Gebieten daß bei einer Eintragung von 1006 Thlrn die Kosten nur 43 Thlr. alen Schöge in erbindung mit den plastischen Formen der Flora prüche geltend zu machen hat; er hat die Remedur bei der vorgesetz Preußens von e, d,. Behörden geführt; in den meisten Gebieten betragen und fich nach dem Amendement des Herrn Wilckens noch lassen darin ohne Mühe überall den Meister erkennen und verwirklichen ten Behörde nachzusuchen. , Von kommunalen Behörden, allerdings im. Auftrage des Staate. niedriger stellen würden. Es ist wiederholt, gesagt. worden; Lessings Missprußg. . r, . Handelle es sich nun gegenswättig darm ein besonders wirkt.! Vun fragt et sich Wo die kommunglen Behörden die Polizei hand ⸗ die Kosten in Hypothekensachen dürften die zin g bung nicht Wenn Kunst sich in Natur verwandelt,
samect Kredittnittel inzuflhten, inden man den Staal auflemmen haben, sell der Stziat da, haften oder die Kommune? Die Kom- Käberfteigen, die der Stadt selbst deswegen macht. Bei den So hat Natur ünd Kunst . . läßt für Versehen und Verschuldungen der Grundbuchs beamtten, so mung wird den Anspruch ablehnen, sie verwaltet ja nur Rechte e e gsnen Ermäßigungen namentlich aber nach 8. 3, liegt — Der Studienrath hr. Müller in Hankoher hat die von ihn könnte diese Rückficht unter Umständen 4 dahin fühten gb. bes Staates, kein eigenes Recht, und der Staat müßte daher dem di Gefahr auf der Land daß der Stagt nicht zu seinen Kosten und dem Lr. FJalte. ih Staatsgrchivar in Dresen, herausgegehene. weichend von dem allgemeinen Grundfatz eine spezielle Vorschrift für Beschädigten gerecht werden. ö kommt, und daß es mit den allergrößten chwwierigkeiten ver- Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte die mit dem diesen Fall zuzulassen. 2 . Daraus würde folgen, daß, wenn in dem entferntesten kleinen bunden sein würde, einen einmal zu niedrig festgestellten Tarif zu Schluß. des Jahres, 1859 sin sn peilen aufhörte, unterstüßt von den
Ailein irgend ein erhebliches Kreditmittel ist in dieser Haftung Winkel der untergeordnetste , der Nachtwächter sich mit erhöhen ist auch ohne nähere ö einleuchtend. Die Staats⸗ namhaftesten Historikern und, Alterthumsforschern . wieder nicht zu nden. Die Verschuldung und die Versehen der Beamten Mifsfethätern verabredet für ein Vergehen der Stgat dem Beschädig. reßierünng ist nicht in der Lage und kann duch flach den bisherigen gufgendnmen. Die fell e ist, dem Prospekt zufolge, nicht aus. werden besonders, nachdem das Verfahren erheblich vereinfacht ist, noch Ten gerecht werden müßte. Welche Anzahl von Fällen sich dargtis Einrichtungen nicht in der 29 sein, spezielle Berechnungen aufzu⸗ schileßlich für die Kreise der Gelehrten bestimmt, sonzern sie will vor⸗ ungleich seltener vorkommen alt jetzt wo sie nur zu den allerseltensten ergäbe, daß behauptet wird, die Polizei habe zwar nicht direktes Un ⸗ ellen, wie hoch gerade auf Heller und Pfennig der Kostentarif sich hie e das größere Publikum der Gebildeten überhaupt in ie Ausnahmefällen gehören. Es ist auch nicht bekannt Kerporden, daß recht gethan, ahei durnh ihne Unthätigkeit den Schaden herbeigeführt, ellen müßte, damit der Auswänd gedeckt werde; nach den bißherigen eutsche Kuiturgeschichte ein führen und, daher es, sich zur 26 irgend Jemand sich hätte abhalten lassen, Gelder auf Hypothek zu das wird der näheren e ihrn nicht bedürfen. 1. um dieser Erfahrungen ist aber die Angahmse berechtigt daß nur mit Mühe und machen. mit der Gründlichkeit und Wissenschaftlichkeit des ,.
ben, aus dem Bedenken, daß der Nichter bei der Lintrggung ein Konsequenzen willen glaubte die Regierung an dem Grundsatze festt Roth, wenn nicht noch mit Ausfällen, durch den Tasif wie r sich auch Klarheit und Gefälligkeit der Form zu verbinden. 9. w
erfehen begehen könnte, in Folge dessen er mit seiner Forderung a zu inüssen prihgipiis obsta.— d. h. nicht den Prinzipien nach dem Amendement des Herrn Wilckens stellen würde, dis Kosten der Dir e lift (monatlich ein Heft 35 4 Bogen Sto) a 6 ch . später gefährdet werde. ; z 1. 6. ondern' den Anfangen stehe entgegen; sie darf hier nicht der ersten werden gedeckt werden, ich glaube deshalb, den Antrag stellen zu if Hofbuchdruckerei in Hannover (Kommission von Carl Meyer da⸗
. e. den Staat selbst würden bei der Seltenheit der Fälle wo Einführung eines Prinzips zistimmen wo, ein Bedürfniß am aller- därfen, dem Vorschlage der Kommission keine Folge zu n,, elbst) übernommen. ein Versehen oder eine Verschuldung eintreten könnte, wichtige finan⸗ wenigsten zu erkennen ist. Aus diesen Gründen kann ich nur die 1 2 ᷣ ö . ! r. e, dr,. 386 . — . 4 Bitte wiederholen, dem Amendement nicht zustimmen zu wollen. Lan dw irthschaft.
o . ; egen einiger Schutz gefunden, 1 6 er g. 6 . . 92e Minister für di n
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vpotheken Buchführers theils in der bewährten Integrität der Zugziz— tarif erklärte der Geh. Justiz NRath hr. Först er; ; H ig . ist ge n r e n bens ofsarlihsten endesherfngz deter ang Ter Fischzucht Ain alt zu lin in gen fur Beamten. Dasjenige Motiv, was die Regierung bestinnnt, dem An-. Ich wollte, nur Seilens Her, Wlaatsreßierung die rinnen . en gh t ö 33 k J nel. Die ** . . ung gestellt, um dieselben unter die anderwärts bestehenden trage entgegenzutreten, ist hauptsächlich in den Konsequenzen zu finden, abgehen, daß dieselbe Pen der Ani tgan C, a e ,. ir 4 9 ö 25 st⸗ dn fre Im Vordergrunde er⸗ Jis i l et namentlich der Provinz Schlesien, zu vertheilen welche die Einführung des Prinzips in einer Beziehung mit sich gn integriren der Theil der Grundbuch dnung ist, und daß mit in der Hagelsbergzr or bh ! Eichen vrch 9 land 5 ch a, belt ns her . schon a nge, r führen würde. Kk y Annahme oder Verwerfung der Gründbuch-Ordnung auch der Kosten— . ea ni, d rte mn, 86 ĩ ü . . ö̃ 3. 43 . 23 ine dem Minister j ereichte Denkschrift h rfferer
Der ert Vorrednet hat sich war dgegens gers ahrt daß men ait, mn e , n. if der ö ö ric 7 K 1. er, ige nn, 3 In e r lid 6 ein Gutachten aa ee n, Gelehrlen .
auf Konsequenzen zurückgehen dürfe, weil es sich hier nur darum * Ferner bemerkte zu dem Kostentarif der Regierungs⸗Kom⸗ . Ju h . Höhe ca. üt 6. n . . . t dieser Baum . eben sich einf immig für die in jener geäußerten Wünsche ausgebrochen. handelt, in einer bestimmten Beziehung positive Anordnungen zu missar Geheime Ober Finanz Rath Wollny: . * — unf . ; Hen. e h def igern, unserer . haben. Diese letzteren gingen namentlich darauf aus, eine möglichst treffen ,. r,, , * ihn zu . Ainträgen geführt hät, Als der Entwurf Tem Abgeordnetenhguse in dessen vorletter ul 6 Cens Vi, welche bereits vor dem ersten n reichlich bemessene Schonzeit als unerläßlich zu erbitten wenn dem ist nach wiederholter Betonung der, daß ein Prinzip eingeführt werden Sitzung vorlag, waren im Kostentarif die jetzt gesetzlich bestehenden. Ke ern g grünte und blühte, hat auch das zweite deutsche Kaiserreich gänzlichen Verfall der Lachsfischerei im Rheine vorgebeugt werden soll.