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M. nn NHRerliner Homhbard-- Hank.
Pie Herren Aktionäre werden hierdurch auf Grund des §. 12 des Statuts aufgefordert, die letzte Hingahlung
mit 15 Prozent am 12. März cr. bei unserer Kasse, Friedrichstrasse 13845, hierselbst oder bei& K,.
Stücke zu leisten. Kerim, d. 5. Februar 1872.
wie Mirektion.
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3 H
Breslauer echsler⸗Bank.
Das Aktienkapital der Gesellschaft soll nach dem einstimmigen Beschluß der außerordentlichen General.
Versammlung vom 23. Januar er. von einer auf Drei Millionen Thaler erhöht werden.
Die Modalitäten der Ausführung dieses Besch lusses sind den Gesellschafts ⸗Vorständen überlassen und von
diesen wie folgt festgesetzt wor den: Nach
ĩ z w n ; 3 1 ĩ j ! kJ ö ö S. 6 des Statuts sind die ersten Aktienzeichner 9 ih re , nach Verhältniß ihrer Zeich. ni kt die andere Hälfte der zu emitti.
Es werden daher den ersten Aktienzeichnern auf je eine gezeichnete Aktie und jedem gegenwärtigen Inhaber
nungen die eine Hälfte, die jeweiligen Aktionäre nach Verhält z des A
renden Aktien al pari zu übernehmen berechtigt.
enbesitzes
einer alten Aktie je eine neue Aktie im Nennwerthe von 200 Thlr. zuertheilt.
Die Anmeldung des Bezugsrechtes muß bei Verlust desselben zu Gun en der gesellschaft unter glei iti. ** Deponirun einer Kaution von 10 pCt. des anzumeldenden . in 96 . ,. .
J vom 7. Februar bis spaäͤtestens 7. Maͤrz 1872 inklusive erfolgen und zwar seitens der er en Zeichner schriftlich nur 6 bei der Gauptkasse der GesellQschaft in Breslau, 1 Ring 28, J. Etage, 5 seitens der Aktien- Inhaber unter Praͤsenta tion der alten Aktien in Breslau bei der Gesellschaftskasse, in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft.
duplo auszufert
von tanten sofort wieder zurückgegeben wird.
on,, e, m . der alten Aktien zum Zwecke der Anmeldung des Bezugsrechtes sind denselben . denen das * mit Quittung über die geleistete Kaution versehen und als Bezugsschein gültig, den 6 .
ende, von den vorstehend bezeichneten Stellen zu beziehende Numm ernverzeichnisse beizufü
Ble gn ähm s er een Atekeng welche für dag ganze Gzschäftsiahr 18ö3 bie Elle Dwoidengz gie Bie alten des Nennwerthes derselben zuzüglich 4 Prozent Zinsen vom
Aktien erhalten, muß gegen baare Zahlung — 1. Januar or. ab und gegen Rückgabe der Bezugsscheine in der Zeit
ü, n hom 15 bis spätestens 31. Maͤrz 1872 inklusive, in Breslau bei der Sauptkasse der G m,. in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft
erfolgen. s (6 II)
Die deponirten Kautionen werden bei Abnahme der neuen Stu ce zurückgegeben.
Breslau, den 1. Februar 1872.
Der Aufsichtsrath der Breslauer Wechsler⸗Bank. . Siegmund Sachs. .
Verschiedene Bekanntmachungen.
Von Sonntag, den II. Potsdam Magdeburger und dem Berlin
eingelegt.
—
zug 6.
Stationen. Stationen.
ö
Berlin- Cots dam · Magdeburger Bahnhof Schöneberg
Berlin ⸗Lehrter Bahnhof ...... ...... . agg; Moabit nnn, . z
1 2
Niederschlesisch⸗Märkischer Bahnhof ...... ..... Niederschlesisch⸗Märkischer Anschluß ...... ..... ..... .....
= ö J
Billets für die II. und III. Wa
Preisen käuflich zu haben. Berlin, 9 5. Februar 19872.
, . Berlin⸗Poltsdam⸗Magdeburger Bahnhof . 3 *.
Königliche Direktion der Riederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Verdienstkreuzes
ebrugr d. J ab werden an jedem Sonntage auf der hiesigen Verbindungsbahn, von dem Berlin- Lare Bahnhof in beiden Richtungen Extra⸗Personenzüge 2. n 5 3 1
Personen /
Ank. Abf. u IM. u. R.
nd auf den im Fahrplan bezeichneten Stationen zu den gewöhnsschen
Dentscher Reichs⸗Anzeiger
Königlich Preustischer Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement betrãgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das diertetjahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile C Sgr. — —
Aue Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen sestellung an, für Gerlin die Expedition:
. Rr. Z. — — —
M 35.
Das Sachregister zu den im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger vom Januar bis Ende
Berlin, Freitag den 9. Februar, Abends.
1872.
Dezember 1871 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen ist soeben erschienen und zu dem Preis von S Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Blattes, Zietenplatz Nr. 3, außerhalb jedoch nur durch die Postämter
(ohne Preis⸗Erhöhung).
=
Se. Ma jestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen e, ,,. Dekorationen zu ertheilen und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse de Königlich bayerischen Militär-Verdienst⸗-Ordens: dem Premier- Lieutenant, von Hebe vom 2. Badi⸗ schen Dragoner ⸗Regiment (Markgraf Maximilian) Nr. 21 des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts Ordens mit Kriegsdekorgtion dem Haupt- mann von Bülow vom Großen Generalstabe, kommandirt ur Botschaft in Paris; des Ritterkreuzes des Groß⸗ , , , die, Hausordens der Wendi⸗ chen Krone: dem Lieutenant zur 6 Knuth von der Seewehr; des . mecklenburg - st velitzschen ür Auszeichnung im Kriege: dem General⸗Major Baron von Kottwitz, Commandeur der 33. Infanterie⸗ Brigade, dem Premier- Lieutenant Von Man⸗ 666 vom 4. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 77 und
djutanten der 33. ü des Großkreuzes des Herzoglich sächfen -ernestinischen Hausordens: dem Fürsten von Pleß, Königlichen Kommissar und Militär⸗ Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege, der Schwerter zum Fürstlich lippischen Ehrenkreuz erster Klasse: dem Sbersten von Unger, Abtheilungs⸗Chef im Großen Generalstabe; der Fürstlich schaumburg - lippischen Medaille für Militär⸗Verdienst im Felde: dem Se⸗ conde⸗ Lieutenant von der Berswordt vom Kurmärkischen Dragoner⸗Regiment Nr. 14.
Deutsiches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen, Reiches den . Charles H. Meyer in Philadelphia zum Konsul des Deutschen Reiches daselbst zu ernennen geruht.
Se. Majestät der Kaiser und en haben im Namen des , . Reiches den bisherigen Verweser des Konsulats des Norddeutschen Bundes, Johann es Dieckmann u Kingston (Jamaica), zum Konsul des Deutschen Reiches da⸗ ibn zu ernennen geruht.
Bekanntmachung
die neuen Postmarken r fen,
Mit Bezug auf die wiederholt veröffentlichten früheren 3 macht das General⸗Postamt bei den vor⸗ liegenden Erfahrungen nochmals darauf gufmerksam, daß die Ende 1871 außer Geltung gekommenen Norddeutschen Frei⸗ marken, Franko⸗Couverts und gestempelten Streifbänder nur bis einschließlich 15. Febrügr d. J. bei den Deutschen Reichs⸗Postanstalten geen 6 , , umgetauscht wer⸗ den. Vom 16. Februar d. J. ab wer n die früheren Norddeutschen
Freimarken 2c. zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. Berlin, den 15. Januar 1872. 1 Kaiserliches General⸗Postamt. in Stephan.
Königreich Preußen.
Ministerium der geist lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der Departements⸗Thierarzt Jacoby zu Erfurt, ist unter , . solcher zugleich zum Veterinär⸗Assessor bei dem Mebizinal⸗ Kollegium der Provinz Sachsen ernannt worden. m evangelischen . zu Pyritz, ist der Lehrer Grade aus Kupfermuͤhl⸗Bredow, als Hülfslehrer an⸗ gestellt worden. .
Das landwirthschaftliche Museunm, Potsdamerstr. Nr. 24 ist bei Gelegenheit des landwirthschaftlichen Kon resses von Mon⸗ geg den 19. bis inkl. Freitag, den 23. d. Mt s, täglich von 8 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags unentgeltlich geöffnet.
Berlin, den 8. Februar 1872.
Die Verwaltung des Königlichen landwirthschaftlichen Museums.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Februar. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern um 11 Uhr militärische Meldungen entge⸗ gen. Um 2 Uhr begaben Sich beide Höchsten Herrschasten ur Gratulation zu Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin
riedrich Carl. Se. Kagiserliche Hoheit der Kronprinz erschien um 9Y / Uhr ö. dem Ball bei Ihren ö
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— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl, Höchstwelcher, wie bereits gemeldet, gestern Mittag Berlin verlassen hat, wird sich zunächst nach Innsbruck be⸗ eben, wo das Nachtlager genommen werden soll. In Höchst⸗ . Begleitung befinden sich die Adjutanten Mafor von Krosigk und Rittmeister von Normann, der Oberst von Ber⸗ nuth und der Rittmeister Graf von Wartensleben.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) hat für morgen Abend zu einer Ballfestlichkeit in Han⸗ nover zahlreiche Einladungen ergehen lassen.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen. .
— Nach dem Gesetz vom 14. Juni 1371, betr. den Er satz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen, soll für Schäden an Mobilien und Immobilien, welche im Laufe des letzten Krieges Seitens des französischen oder deutschen Heeres durch Beschießung in dem bisherigen Bundesgebiet oder in Elsaß⸗-Lothringen be⸗ legener Orte, oder durch Brandlegung zu militärischen Zwecken