1872 / 35 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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der Pairs und der Mitglieder des Hauses der Gemeinen die Thronrede, welche wie folgt lautet:

Meine Lords und Herren! Ich bediene mich der Gelegenheit die mir Ihr Wiederzusammentritt für die Erledigung rr ,, e. Pflichten gewährt, um den Ausdruck meiner Dankbarkeit gegen den Allmächtigen für die Rettung meines lieben Sohnes, des Prinzen von Wales, aus der drohendsten Gefahr und meiner lebhaften Er— innerung an die tiefe und allgemeine Sympathie, die mein loyales Volk wahrend der Tage der Besorgniß und der 1 bekundete,

u erneuern. Es ist meine Absicht, daß am Dienstag, den 27 ds. im Einklange mit dem guten und geziemenden Gebrauch früherer Tage die einpfangene Wohlthat von Seiten der Nation durch eine Dankesfcier in der haupfstädtischen Kathedrale anerkannt werden soll. Mein Wunsch und meine Hoffnung ght dahin, dieser Feier anzuwohnen. Es sind Anweisungen ertheilt worden, für die. Mitglieder der beiden äuser des Parlaments die nöthige Akkomodation zu beschaffen. Die Sen lehr iber f ngen die ich von den auswärtigen Mächten erhalte, fahren fort, in jeder Bezichung befriedigend zu sein. ö. brauche wohl kaum zu versichern, daß meine Bestrebungen beständig auf die Erhaltung dieser freundschaftlichen Beziehungen gerichtet sind. Der in mehr als einer Weltgegend noch immer getriebene Sklaven⸗ handel fährt fort, die Aufmerksamkeit meiner Regierung auf sich zu iehen. In den Südsee⸗Inseln ist der Name des britischen Reichs ee durch die Eonnexiõn meiner Unterthanen mit diesem ahscheu= lichen Handel entehrt worden und in einer der Inseln hat die Er. moͤrdung eines muüsterhaften Prälaten neues Licht über einige seiner schädlichen Folgen verbreitet. Es wird Ihnen ein Gesetzentwurf zu dem Behufe vorgelegt werden, um die Aburtheilung dieser Art von Vergehen in . ien zu erleichtern, und in anderer Gestalt werden Änstrengungen gemacht werden, um die Mittel, gegen das Uebel zu wirken, zu vergrößern. . ö .

Zwischen meiner Regierung und der Regierung Frankreichs haben verschiedene Meinungsäußerungen betreffs des in 1850 abgeschlossenen Handelsvertrages stattge unden. Wegen einer Diver—

enz in den beziehungsweise gehegten Ansichten mit Bezug auf

. Werth der Schutzzollgesetze hat dieser Schriftwechsel keine Verstän⸗ digung behufs der Modifizirung dieser wichtigen Konvention herbei⸗ geführt. WUuf beiden Seiten ist jedoch einförmig der ernste Wunsch geäußert worden, daß Richts stattfinden soll, um die Cordiagslität, zie zwischen den beiden Nationen so lange vorherrschte, zu schwächen. Es werden Ihnen die auf diese Angelegenheit bezüglichen Schriftstücke vor⸗ gelegt werden. ö

Die Schiedsrichter, die in Verfolg des Washingtoner Vertrages zu dem Behufe ernannt wurden, um gewisse Forderungen) die soge⸗ nannten »Alabamas⸗Forderungen, zu regeln, haben in Genf ihre erste Sitzung gehalten. Den Schiedsrichtern sind von jeder Partei des Vertrgges Klageschriften (Cases) vorgelegt worden. Die in die⸗ fer Weise von den Vereinigten Staaten unterbreiteten Elaborate ent halten große Forderungen die, wie meinerseits erachtet wird, nicht in den Bereich der Schiedsrichter gehören. Ich habe veranlaßt, daß dieserhalb an die Regierung der Vereinigten Staaten eine freund⸗ schaftliche ,, gerichtet wurde. Der Deutsche Kaiser hat den Schiedssprüch in der San Juan Wa 6 Ubernommen, und die Elaborate der beiden Negierungen sind Sr. Kaiserlichen Majestät überreicht worden. Die Kommission in Waßhington ist ernannt worden und hat ihre Arbeiten begonnen. Die . des Vertrages, welche die Einwilligung des kana⸗ dischen Parlaments erfordern, harren auf dessen Zusammentritt.

Indem ich mich häuslichen Angelegenheiten zuwenden habe ich Sie Ju benachrichtigen, daß Irland mit . wenigen Ausnahmen von ernstlichen Verbrechen befreit war., Der Handel ist in diesem Theile des Vereinigten Königreichs thätig und der Fortschritt der land⸗ wirthschaftlichen Industrie bemerkensiverkhr Ich bin auch in der Lage, soweit die gegenwartige Erfahrung k zu der sicht⸗ rr , nnen n n in 3 schwerer Verbrechen wie gewohn⸗ heitsmäßiger Verbrecher in Großbritannien zu beglückwünschen.

Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Hauptetats für das kommende Jahr sind vorbereitet worden und werden Ihnen sofort vorge⸗ legt werden Ich hoffe, Sie werden dieselben den Verhaͤltnissen des Landes angemessen finden. Der Stand der Staatseinnahmen liefert günstige Anzeichen von dem Bedarf an Arbeitskräften und der allgemeinen Lage der Bevölkerung Anzeichen, die durch eine nicht unbeträchtliche Ab- nahme des Pauperismus ihre Bestätigung finden.

Meine Lords und Herren! Ihre Aufmerksamkeit wird auf mehrere 53 von anerkanntem nationalen Interesse gelenkt werden. Unter diefen werden sich Vorlagen für die Verbesserung des öffent— 3. Unterrichts in Schottland, für die Regelung der Bergwerks⸗ gesetze, für die Amendirung des sogenannten Schenk -⸗Konzessionswesens und mit Bezug auf die oberen Gerichts- und Appellhöfe befinden. Insbesondere wird Ihnen sofort eine Vorlage, welche die Einführung Jeheimer Abstimmummgen zum Hauptzweck hat, nebst einer Maßregel mit Bezug auf „corrupt praciugces« bei Parlamentswahlen vorge⸗ legt werden. Außer n, . Maßregeln, betreffs administrativer Verbesserungen für Irland werden gleichzeitig legislative Vorschristen, basirt auf den Rapport der Sanitätskommission, Ihrer Beachtung unterbreitet werden.

Ich bin überzeugt, meine Lords und Hexren, Sie werden wie⸗ der Ihren wohlbekannten Fleiß diesen legislatorischen Arbeiten die in Folge der zunehmenden Bedürfnisse der modernen Gesellschaft immer noch Ihre Thätigkeit zu erfordern scheinen, zuwenden. Meiner⸗ seits werde ich fortfahren, mich sowohl auf die göttliche Vorsehung, wie 69 die Loyglität meines Volkes und auf Ihre Energie un Weisheit zu verlassen, behufs Unterstützung der beständigen Anstren—⸗ gungen der Krone, die Pflichten des Reiches zu erfüllen, dessen Rechte aufrecht zu halten und dessen Ehre zu vertheidigen.

wurde die Thronrede für die Eröffnung

Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der Königin fand vorgestern auf Osborne ein Con seil statt, bei dem der Marquis von Ripon fahnden des Staatsrathes), der Earl von Kimberley (Minister fuͤr die Kolonien), Viscount Sydnen (Oberstkäm⸗ merer) und Herr Bruce (Minister des Innern) zu⸗

egen waren. Nachdem Herr Odo Russell, Ihrer 4 ötschafter beim Deutschen Reiche, sowie Sir James Weir Hogg als Mitglieder des Geheimen 5. vereidigt worden, es Parlaments end⸗

gültig festgestellt. gt. .

Der Prinz und die Pxinzessin von Wales gedenken am 15. d. Schloß Sandringham zu verlassen, um sich zunächst nach Windsor und von da nach Osborne zu einem Besuche der Königin zu begeben. Der Prinz setzt seine täg⸗

lichen Spaziergänge und Ausfahrten fort, und war während

der letzten Tage im Stande, in Begleitung seiner Gemahlin und seines Adjutanten auszureiten. Am 5. d nahm Se. Kgl. Hoheit zum ersten Male persönlich eine der ihm übersandten zahlreichen Glückwunschadressen entgegen, dieselbe rührte von der Geistlichkeit und der Pächterschaft seiner Besitzungen in Sandringham her.

Prinz Arthur wird am 12. d. aus , ,. zu⸗ rückerwartet. Gegen Ende nächsten Monats werden der Prin und die Prinzessin von Teck, und Ende dieses Monat die verwittwete . . von Cambridge von Deutschland nach London zurückkehren.

Der französische Botschafter am fielen Hofe, Herzog 3 ist von Versailles auf seinen Posten hierher zurückgekehrt. ö

Die offizielle ⸗' London Gazette« enthält einen Er—⸗ laß des Geheimen Raths, welcher den Erzbischof von Canterbury auffordert, für die am 27. Februar in der St. Pauls Kathe⸗ drale aus Anlaß der Genesung des Prinzen von Wales statt⸗ findende nationale Dankfeier ein Dankgebet abzufassen.

In New⸗Swindon starb am 4. d., H7 Jahre alt, der britische General W. Fergusson Beatson. Der Verstorbene erwarb sich während des Krimkrieges wesentliche Verdienste durch die erfolgreiche Organisation der Baschi⸗-Bozuks. Bis kurz vor seinem Tode bekleidete er ein wichtiges Kommando in Indien, und war nur zur Pflege seiner geschwächten Gesundheit nach England zurückgekehrt.

skine in Calcutta eingelaufene Depesche des Generals

Bourchier vom 3. ds, meldet, daß er sich Poiboy, dem festen

Platze der Looshai's, nähere. Er hatte eine Schlucht von 6006 Fuß Höhe überschritten. Weitere Feindseligkeiten hätten nicht stattgefunden, und er hoffte das Dorf am folgenden Tage zu erreichen.

8. Februar. In der ,, des Unter⸗ hauses brachte die Regierung den Gesetzentwurf über die ge⸗ heime Abstimmung ein. Die erste Lesung erfolgte ohne Debatte.

Frankreich. Paris, 7. Februar. Das Journal offieiel« bringt heute die Ernennung der neuen Minister. Das betreffende Dekret lautet: .

»Der Präsident der Republik dekretirt, nachdem er den Minister⸗ rath angehört: Art. J. Victor Lefranc, Mitglied der National-Ver⸗ sammlung und Ackerbau und Handels⸗Minister, ist an die Stelle des Herrn Casimir Perier, dessen Entlassung angenommen wird, zum

inister des Innern ernannt. Art. 2. Herr de Goulard, Mitglied der National⸗Versammlung, ist an die Stelle des Herrn Victor Lefranc, der zum Minister des Innern ernannt worden ist, zum Ackerbau⸗ und Handels⸗Minister ernannt. «

Das »Journal officiel« enthält noch folgende Note: „Se. Excellenz der Herr Graf Apponyi hat am 31. Janugr in die Hände des Präsidenten der Republik, die Briefe niedergelegt, welche ihn bei der französischen Regierung in der Eigenschaft eines Botschafters Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich, des Königs von Böhmen und des apostolischen Königs von Ungarn beglaubigenn. .

Dasselbe Blatt veröffentlicht Nachrichten aus Algerien. In der Provinz Algier nähert sich die mobile Kolonne von Djalfa Metlili. In der Provinz Constantine haben sich einige aufständische Chefs in den südlichen Gebirgen festgesetzt, wo die⸗ selben von den Truppen angegriffen werden sollen.

Amerika. New⸗Hork, 8. Februar. (W. T. B.) Die Journale besprechen den Stand der Alabamafrage. Die »Tri⸗ bune« spricht sich für Festhalten der amerikanischen Ansprüche aus und bemerkt, Großbritannien könne nicht das Vorrecht zuerkannt werden, die Denkschriften beider Parteien abzufassen. Die »Abendpost« erklärt, daß der Ausbruch eines ernsten Konfliktes ganz außer dem Bereich der Wahrscheinlichkeit liege. Das Blatt empfiehlt der Regierung, in der Angelegenheit ein festes, loyales Verhalten zu beobachten, dann werde Amerika gewiß aus den Verhandlungen mit einem großen moralischen Siege hervorgehen.

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Aus Toronto in Canada wird vom 6. Ze— bruar telegraphirt: »Die Regierung von Manitoba hat eine Resolution angenommen, welche die Einmischung Ontarxio's in

den Scott schen Mord verdammt. Der Premier⸗Minister er⸗ Verbrechen sei kein Mord und Riel sei ein Held.

Die Galerien wurden geräumt, weil die Zuhörer dem Redner Beifall klatschten. Der Führer der Opposition hat das Vor⸗ gehen der Regierung getadelt und in der Provinz herrscht darüber intensive Aufregung.

Neichstags⸗Angelegenheiten. Der bisherige Direktor des Bureaus des Hauses der Ab- ordneten, Geheime Kanzlei⸗Rath Happel, ist zum Bureau⸗Direktor ür den Deutschen Reichstag ernannt worden.

. Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 9. Februar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm nach Vertagung der

eneraldiskussion über das . etz der Prä si⸗ dent des Staats⸗-Ministeriums, Fürst von Bi marck, zu fol⸗ gender ,. Bemerkung das Wort:

Der Herr Abg. Reichensperger hat heute, wie ich mit Bedauern vernommen habe, meine Abwesenheit, während er sprach, vermißt. Ich bin sehr dankbar für die Aufmerksamkeit und möchte gern ver-

üten, daß er darin etwa einen Beweis von minderem Werth finden önnte, den ich auf Anhörung seiner Rede legte. Ich bitte den Herrn Abgeordneten, zu . daß ich nach meinem Gesundheitszustande seit mehreren Jahren durch Kämpfe, an denen er nicht unbetheiligt gewesen ist, einigermaßen in meiner ,,, vermindert iworden bin, und daß ich nicht bei allen Gelegenheiten, wo mein Dienst mich hinführen sollte und wo ich gern sein würde, zugegen . kann. Hätte ich gewußt, daß der Herr Abg,; Reichensperger prechen würde, so würde ich ganz gewiß gekommen sein, obschon ich Laube, daß nach unserer 23jährigen gemeinschaftlichen parlamentarischen Thätigkeit der Herr Abgeordnete mir so sehr viel, was ich nicht schon wüßte, heut nicht mehr sagen kann, und ich ihm auch nicht. Ich kann mir lebhaft denken, was er gesagt haben wird doch muß ich sagen: von Zeit zu Zeit höre ich den Herrn Abgeordneten gern. . ch kann dasselbe leider nicht sagen von seinem Herrn Fraktions= genossen, der nach ihm gesprochen hat, weil ich bei diesem . eine 1 ausgebildete und durch eine gu gute Schule gegangene Geschicklich⸗ eit finde, die Worte, dir ich und andere gesprochen haben sich so zu⸗ 2. zu 5 wie es gerade für seine augenblicklichen Zwecke paßt, und diese Beispiele so häufig und so ineinander verwachsen sind, daß es wirklich schwer sein würde, den einzelnen unter ihnen nachzuspüren.

Ich erlaube mir hier nur eine Verwahrung einzulegen gegen die Stellung, die der Herr Abgeordnete mir, in einem gewissen Gegensatz u dem monarchischen Prinzip, zu dem Prinzip der Majoritätsherr⸗ g hat gehen wollen. Ich lasse ganz unentschieden, wohin dieser Pfeil zielt, den der Herr Abgeordnete schoß, aber ich kann ihm mit voller Ueberzeugung versichern er fällt machtlos ab, Ich habe meine langjährigen Froben im Dienst des monarchischen Pxinzips in . gegeben, dem Herrn Abgeordneten steht dies, wie ich hoffe, noch bevor.

Auf eine Erwiderung des Abgeordneten Dr. Windthorst entgegnete der Fürst von Bismarck:

Ich würde in die sachliche Diskussion von Neuem eingehen müssen, wenn ich die Deduktionen beantworten wollte, die der Herr Redner mir gegenüber gemacht hat; ich behalte mir das für ein ander Mal vor uͤnd beziehe mich einfach auf die stenographischen Berichte seiner Rede und meiner Aeußerungen, um konstatiren, daß er in seiner Aeußerung die k obschon ich überzeugt bin, daß er sie im . doch nicht Hi genau wiedergegeben hat.

Pie Vorlegung des Gesetzentwurfs, betreffend die Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden in dem Kurfürstenthum Hessen ꝛe, leitete der Minister für die land⸗ wirthschaftlichen Angelegenheiten, v. Selchow, wie folgt ein:

eine Herren! Als ich vor Kurzem die Ehre hatte, Ihnen einen Gesetzentwurf wegen Ablöfung der Reallasten in Schleswig-Holstein vorzulegen, da würde hier von einer Seite behauptet: es wäre wohl angemessen gewesen, bei diesen Realablösungen auch gllichzeiti des Jagdrechtes auf fremdem Gründ und Boden k gedenken. Die Re⸗ gierung hat es nicht für angemessen erachten können, das Gesetz we— n Aufhebung des ,,,. auf fremdem Grund und Boden von em Schicksale des allgemeinen Ablösungsgesetzes der Reallasten in

Schleswig⸗Holstein abhängig zu machen, sie hat daher den Weg ein⸗ 6 ein besonderes Ablssungsgesetz für das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden zu entwerfen, und ich bin heute in der Lage, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 5. d. Mts. Ihnen den Gesetzentwurf wegen Aufhebung des Jagdrechts auf frem⸗ dem Grund und Boden in dem Kurfürstenthum Hessen den ehemals Großherzoglich hessischen Landestheilen und, in den ger: ogthümern k und Holstein zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor⸗ zulegen. Das Bedürfniß zu dieser Gesetzesvorlage liegt darin, daß in allen übrigen Landestheilen der Monarchie das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden seit langer Zeit beseitigt ist und daß es eine Ano⸗ malie sein würde, es fortbestehen zu lassen in so kleinen Landestheilen, wie die eben genannten. Das Gesetz selbst geht von dem Grundfatze aus, daß ein be— stehendes Recht Niemandem ohne Entschädigung entzogen werden darf. „Die Enischädigung, welche dem bisherigen Besitzer der Jagd ge⸗ währt werden soll, kann aber nicht wohl geleistet werden von den⸗ jenigen kleinen Grundbesitzern, die duürch dieses . das Jagdrecht bekommen werden, weil in allen übrigen Theilen der

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Monarchie f das Jagdrecht auf ihrem eigenen Grunde ohne Entgelt erhalten 9 en, und es nicht angemessen erscheinen kann, unsere neuen Landsleute anders zu behandeln, als das früher in den älteren Pro— vinzen geschehen ist, d. h. ihnen jetzt eine Last aufzuerlegen, die ihre Nachbarn in den älteren Landes 6 nicht getragen haben. Daher t dieses 9e von dem Grundsatze aus, daß der Staat die Ent- chädigung auf ö. nimmt. Derselbe Grundsatz ist bereits in Nassau befolgt und leicht durchgeführt worden. Soweit der Fiskus dabei betheiligt ist, hat er bereits auf jede Entschädigung Verzicht geleistet: soweit aber Private dabei in Betracht kommen, hat der Herr Finanz- Minister sich bereit erklärt, mit der Staatskasse einzutreten. Dieser Gegenstand wird kein erheblicher sein.

Die gegenwärtige Gesetzesvorlage schlägt nun denselben Weg ein, der früher, und zwar mit gutem Erfolge, im Herzogthum Nassau zur Ausführung gekommen ist, das heißt, ich habe für Schleswig- Holstein die Abschätäung des Jagdwerthes bereits ausführen 3 Die Landräthe und n e; unter Zuziehung von Lokal- und Sachkundigen haben ein jedes Grundstück angesehen und den Werth der Jagd auf demselben eingeschätzt. Das desfallsige Ta⸗ bleau liegt dem Entwurfe bei. Da sind wir zu dem Resultate ge—⸗ kommen, daß in Schleswig-Helstein der Kapitalwerth in sehr großen

wischenräumen, etwa pro Hektar von 2 Sgr. bis zu 1Thlr. ö Sgr. ich bewegt. In Hessen war früher bereits ein allgemeiner Satz ge— etzlich ausgesprochen, bei dem es sein Bewenden behalten hat.

Sie finden in dem Gesetze noch ferner die Bestimmung, daß

nach Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden ein Jagdpolizeigesetz sofort und gik eingeführt werden muß, um dürch die Ausübung der Jagd Seitens jedes kleinen Grund⸗ besitzers nicht dissolute Dult ond . Es wird Ihnen hier vorgeschlagen, das Jagdpolizeigeseãz welches in den älteren . 6 besteht, auch in Schleswig - Holstein einzuführen bis zur ion eines neuen allgemeinen ö . Das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs, den ich jetzt die Ehre haben in die Hände des Herrn Präsidenten niederzuh gen, . seinen Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung zur Ein⸗ ringung. t Was die Vorberathung betrifft, so wird es sich empfehlen, diese auch der , überweisen, welche das Gesetz über die Ablösung der Neallasten in Schleswig⸗Holstein zu berathen hat ich meine die Agrar ommission, welche verstärkt worden ist durch Mitglieder aus Schleswig⸗Holstein.

In der vorgestrigen 490 Sitzung des Herren— hauses beantragte bei Berathung des Entwurfs einer Grund—⸗ K der Graf Krassow dem §. 33 die Worte hin⸗ zuzufügen: »die Beglaubigung kann auch durch andere zur Führung eines Amtssiegels befugte öffentliche Beamte erfolgen, welche damit vom zuständigen Appellationsgericht ausdrücklich beauftragt sind.«

Nach Befürwortung des Antrags seitens des Antragstellers nahm darauf das Wort der Regierungs⸗Kommissar Geh. Justiz⸗ Rath Dr. Förster;

Die Frage, die Herr Graf von Krassow angeregt hat, ist auch in der Kommission vollständig erwogen worden. Die Kommission hat sich nicht bewogen gefunden, nach dieser Nichtung die Regierungs⸗ vorlage zu amendiren, und ich kann nur wünschen, daß auch im Hohen Hause selbst jetzt das Amendement keinen Beifall findet.

Wenn Herr Graf Krassow sich auf Kollegen aus Neuvorpommern berufen hat, so bin ich zwar in diesem Augenblicke nicht mehr in der Lage, mich als Neuvorpommer darzustellen. Ich hin aber durch ein Jahrzehend Mitglied des k zu K Da habe ich allerdings die Erfahrung ge⸗ macht, daß bei einem Appellationsgerichts⸗Bezirk, der nur aus drei Kreisgerichts⸗Bezirken besteht, sehr leicht im Laufe einiger Jahre eine sehr umfassende Personalkenntniß gewonnen wird, welche allenfalls , ist, in Neuvorpommern eine derartige Befugniß dem

ppellationsgericht zu ertheilen, einzelne Personen, die das Amtssiegel

Lmana⸗

n. damit zu betrauen, daß sie derartige Bekräftigungen ausstellen

nnen.

. Nun frage ich aber die Herren, wie soll das Appellationsgericht

in Breslau, wie soll das Kainmergericht in der Mark. das thun, wo

sollen diese Gerichte die nöthige Kenntniß der Persönlichkeiten haben,

und zwar, wie Herr Graf von 2 gan; besonders hervorgehoben egen

hat, im Interesse der entlegenen en, wo Richter und Notare nur schwer hinkommen, gerade dahin reicht die Kenntniß der Appella⸗ tionsgerichte am wenigsten. Darin liegt nun die Unmöglichkeit der Aus⸗ führung. Es kommt aber noch ein anderes Moment hinzu, was viel bedeutender und wichtiger ist, als die relatin mehr oder weniger leicht zu erlangende Kenntniß von Personen. Nämlich, es ist gar nicht möglich, es ist durchaus ungerecht— fertigt, es würde chäd ich sein, wenn man solchen Personen, denen dieses Vertrauen übertragen wird, gestatten wollte, für die Mühe der Beglaubigung irgend welche Gebühren zu erheben. Sie müßten es vielmehr aus freiem Vertrauen thun, denn wie soll das kontrollirt werden, wenn hier und da Mißbrauch getrieben wird; das Beglaubi⸗ ungswesen würde im inneren Glauben verlieren. Ich glaube, daß die Kommission, indem sie von der Regierungs- Vorlage schon abge⸗ wichen ist und eine Erleichterung für die Form der Anträge geschaffen

hat, einen viel richtigeren Weg gegangen ist. Die Regierung hatte

ursprünglich Bedenken, den Weg zu gehen, den die Kommission ge—

an. ist; sie ist jetzt nicht in der Lage und hat keine Vergnlassung,

en Vorschlägen der Kommission zu widersprechen. Viel rich⸗ tiger ist es, die Sache auf die Kenntniß des einzelnen Grundbuchbeamten zu 6 daß derjenige, der den Antrag stellt, ihn auch geschrieben hat, daß von ihm der vorgelegte Antrag herrührt Der Grundbuchbeamte kann dann aus individueller Kenntniß sich die Ueberzeugung verschaffen, hier bin ich sicher, der Mann hat das ge⸗

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