1872 / 35 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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schrieben, also ich kann eintragen. Aber er kann das nicht so ohne zeiteres, er wird sich wohl hüten, auf eine solche unbeglaubigte Eingabe einzugehen, wenn er nicht eine sichere Kenntniß der Persönlich⸗ keit besitzt, und da er als lokaler Beamte den Verhältnissen und Per⸗ sonen näher steht als das Appellationsgericht, welches die beglaubi⸗ gende Person ernennen soll, so liegt eine größere Garantie und zu⸗ . eine größere Freiheit in diesem Verfahren; es kann jetzt eine ingabe bei dem Grundbuchbeamten abgegeben werden, wo gar keine Beglaubigung vorhanden ist. Ich bitte, aus diefen Gründen den ÄUn⸗— trag des Herrn Grafen von Krassow abzulehnen. . Für den 8 19 (47) des Entwurfs beantragte die Kom—

mission folgende Fassung: Der Grundbuchrichter ist nur verpflichtet, eine beantragte Ein⸗

tragung oder Löschung gi beanstanden, wenn die gesetzlichen Formen

der Anträge und Urkunden nicht erfüllt sind, oder wenn die nträge i den nach dem Gesetz vorzulegenden Urkunden im Widerspruch

ehen. . Hierzu brachte Herr Dr. Haelschner das Amendement ein,

66 der Worte »verpflichtet, nur dann berechtigt« zu e

tzen, welches der Antragsteller in kurzer Bemerkung unter—

stützte.

Der Regierungs⸗Kommissar Geh. Justiz⸗Rath Dr. Förster

erklärte darauf: Auf die Frage selb k gehe ich nicht mehr ein, ich will mich nur über das Amendement äußern, was so eben motivirt ist. Verstehe ich den Sinn . recht, so geht dasselbe dahin, dem Grundbuchrichter eine Fakultät zu der fraglichen Prüfung zu ertheilen; so wie man aber ein Recht nicht verpflichtet ist, auszuüben, so kann auch der Grundbuchrichter diese Prüfung unterlassen, und dadurch würde der Zustand hergestellt werden, welchen die Regierung für wünschenswerth hält. Aber ich muß . bemerken, daß das Gesetz nicht die Rechte, b,. die Pflichten der Beamten zu normiren hat, daß mithin as Amendement nicht ein korrekter legislativer Gedanke ist. Ich bitte, die Regierungsvorlage anzunehmen. . u demselben Paragraph bemerkte nach dem Grafen

. . der Regierungs⸗Kommissar Geh. Justiz⸗Rath

r. Förster:

Meine Herren! Nur zu einer kurzen Bemerkung glaube ich das Wort nehmen zu müssen. Ich habe früher bei den ausführlichen Aus— führungen über diese Fragen wie erholentlich mich bemüht, dem Hohen Hause klar zu machen, daß von einer Ausrottung des Legahttäͤts. prinzips mit Stumpf und Stiel nicht die Rede ist, sondern die Re e, hat es auf das richtige Maß zurückführen wollen. Di— Regierung findet das richtige Maß darin, daß die Legali— tätsprüfung sich beschränkt auf die Legitimation, auf die Prüfung der, Handlungsfähigkeit der Person, die Identität, und will die Ausschließung in Bezug auf die Prüfung der zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte. Nur darum handelt es sich, und ich bitte Sie, dies festzuhalten, es handelt sich nicht darum, daß man auch die Legitimgtionsprüfungen der Erben u. s. w. beseitigen wollte. Die sind ganz gewiß aufrecht erhalten worden. Dann ist exemplifizirt worden auf die Formulare, daß darin immer gesagt ist: »auf Grund des Veräußerungsgeschäftes von dem und dem.« Darauf muß ich erwidern, daß ; missionsbeschlüsse hineingekommen ist, weil darnach die Vorlage der Urkunde verlangt worden ist, aber es hat in der Regierungsvorlage ursprünglich nicht gelegen, Die Regierungsvorlage konnte ganz korrekt sagen: das Rechtsgeschäft brauche nicht geprüft zu werden.“ Aber auch selbst, wenn die Urkunde vor g e wird, so folgt nicht mit Nothwendigkeit eine Verpflichtung, die e , ,, inhaltlich zu prüfen, und ich bitte deshalb wiederholt, auf die Regierungsvorlage zurückzugehen.

Der dem Hause der n, ,. vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Jagd⸗ rechts auf fremdem Grund und Boden in den vor— mals Kurfürstlich hesseschen und Großherzoglich hessischen Landestheilen und in der Provinz Schles⸗ wig⸗Holstein, lautet: ?

Wir Wilhelm ꝛc. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des 23 der Monarchie, was folgt:

8 1 ie Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden, die Jagd⸗ . und Gegenleistungen, soweit solche in den ehemals Kurftrtstlich hessischen und roßherzoglich hessischen Landestheilen und in der Pro⸗ vinz Sog i e in noch bestehen, werden hiermit anfgehoben.

Bei Grundstücken, welche in Erbpacht Erbzins oder zu Erbfest⸗ rechten verliehen sind, geht, leichviel ob ein Dritter oder der Erb— verpächter, der Erbzinsherr, der Erbfestverleiher zur Ausübung der Jagd auf ihnen berechtigt war, die fern re Ausübung derselben auf den Erbpächter, Erbzinsmann oder Erbfestmann über. U

Die hbestehenden Jagd⸗Pachtverträge, soweit sie ein Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffen, treten außer Kraft.

Eine Trennung des Jagdrechts vom Grund und Boden als ding. liches Recht kann ferner nicht mehr stattfinden.

§. 2. Die Aufhebung der Jagddienste und Gegenleistungen ge⸗ schieht ohne Entschädigung. ö.

. Für das fiskalische Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden wird den Grundeigenthümern die Entschädigung erlaffen.

Den zur Jagd auf fremdem Grund und Boden berechtigten Ge⸗ meinden, Korporationen, Instituten, Standesherren, Gutsbesißern und anderen Privaten wird dus der Stagatskasse Entschädigung gewährt.

§. 3. Die vorgedachte Entschädigung besteht in den vormals kurhessischen und Großherzoglich hessischen Landestheilen in dem

dieser Passus in die Formulare erst durch die Kom

Kapitalbetrage von acht Silbergroschen sechs Pfenni en für jeden Hektar, in der Provinz ile e geil aber in .

ektar nach Maßgabe der diesem Gesetze beigefügten Nachweisung. 4. Die Ansprüche auf Entschädigung fürn den r 3. aufgehobenen Jagdrechte müssen bis zum J. Januar 1873 bci der Ne⸗ gierung, in deren Bezirk die benestihen Jagdreviere liegen, unter näherer Bezeichnung der Lage und des Flächeninhalts, sowie des zur r, n, . komnienden Entschädigungsfatzes schriftlich angemeldet verden.

den

Werden die Entschädigungs⸗Ansprüche in der vorgeschriebenen Weise und binnen der gesetzten Frist nicht angemeldet, 9 i. die Berechtigten derselben verlustig.

5. 5. Die Koppel⸗ und Mangiagdberechti ten theilen die Ent⸗ e,. ung nach 323 der ihnen an der Jag zuständig gewesenen

ntheile. Die Berechtigung zur hohen Jagd giebt nur, insoweit es

ich um Jagd in Wa . handelt, . auf Inti an der

tschädigung. Dieselbe fällt zur einen 3st an den zur hohen und zur anderen Hälfte an den zur niederen Jagd berechtigt Gewesenen.

S. 6. Die zum Schutze der auf den , Westsee⸗Inseln landesherrlich ö jonirten Vogelkojen zu treffenden Maßregeln, die Erneuerung der bestehenden und die Ertheilung neuer Konzessionen bleiben der Verordnung der Bezirksreglerung vorbchalten. .

8. 7. In der Provinz Schleswi Holstein treten zugleich mit diesem Gesche die Vorschriften des Jagdpolizei⸗Gesetzes vom 7. Marz 6 ,, , ,. Seite 165 mit Ausschluß der §§5. 18 und 26 in Kraft.

Die Kemmission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs,

betreffend Befreiungen von der Klassensteüer und die Au fhebun der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, hat nunmehr ihren Bericht (Referent Abg. von Brauchitsch) und die Redaktion des Entwurfs nach den von ihr gefaßten Be— schlüssen festgestellt. Der Gesetzentwurf lautet demgemäß in seinen entscheidenden Bestimmungen: S1. In allen inghl- und ,,,, Städten wird mit dem J. Januar 1873 die Klasfenstener an Stelle der Mahl. und Schlachtsteuer eingeführt. Die Forterhebung der Mahl- und Schlacht⸗ steuer ist auch als Gemeindesteuer unzulgffiß.

8s. 2. Allen nach den bestehenden Vorfchriften in der Unter ufe la./ Ih, 2. und 3. in der ersten Hauptklaffe der Klassensteuer (§. 9 des Gesetzes vom 1. Mai 187, zu besteuernden Personen (bis zu einem Steuersatze von 3 Thlr. jährlich! wird vom J. Juli 1872 4b bis zur anderweiten gesetzlichen Regelung ein Abschlag von 333 pCt. (in vier Monatsraten ährlich) gewährt. (Das r mee bezieht sich es Eisernen Kreuzes gewährte Vergünstigung.) 3. Vom 4. Januar 1873 ab erfolgt in Abänderung des Ge⸗ sees vom 1 Mai 1851 die Veranlagung auch in den beiden Unter⸗ stufen der ersten Stufe der Klassensteuer (§. gü. i. C.) nach Haushal⸗ tungen, so daß die Steuer monatlich beträgt: a) in der hr , la. -— 1 Sgr. 3 Pf, b) in der ,. Ib. 2 Sgr. 6 Pf. und ., für die H b, ,, , für den Einzelnsteuernden.

4. Die in Bezug . ie Klassenstener den ezirksregierungen ,, ,. Befugnisse und QAbliegenheiten werden für die Stadt Berlin der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin übertragen. J

S. 5. Der FJinanz⸗Minister ist ermächtigt, die direkten Staats—⸗ ir, soweit dieselben in monatlichen Raten zu entrichten find, nach einem Ermessen in dem auf den Monat der Fälligkeit folgenden nächsten oder zweiten Monat zugleich mit den für letzten fälligen Raten einziehen zu lassen. ö

auf die den Inhabern

Die Nr. 11 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preußen: Uebersicht der Verwendungen aus den zur usführung von Melio⸗ rationen und Deichbauten ausgesetzten Fonds des Ministeriums für die landwirthschaftlichen , , , Die Central⸗Landschafts⸗ Direktion in Berlin. Landwirthschaftliches aus Italien. Bearbeitet von Dr. Wolfgang Rawack. (Fortsetzung) Seneralversammlung des, deutschen Fischerei⸗Vereins. Aus den Regierungs Bezirken Münster, Minden Arnsberg, Düsseldorf, Schleswig und Sigmarin⸗ gen. Literatur: Besondere Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger. Verxmischtes: Wiener Weltausstellung. Ausstellung von Garten und Feldprodukten in Kopenhggen. Anfertigung einer Statue Albrecht Thaers. Bildung eines Gesammt⸗Vereins für Aberschlesien. Grün⸗ dung einer Milchversuchsstation. des schweizerischen alpwirthschaft⸗ lichen Vereins. Sitzung der Königlich schw eee, Landbau⸗Akademie am 15. Januar. Nachtheilige Folgen durch Grünfütterung des Bastardklee s bei Pferden. Preis⸗Verzeichnisse. Marktbericht. Vieh⸗ preise. Stärkepreise.

Verkehrs⸗Anstalten.

Rom, 6. Februar Von der internationalen Telegraphen⸗ Konferenz sind mehrere Aenderungen des Tarifs für die Benutzung der englisch-indischen Telegraphenlinie beschlossen worden. Unter ihnen befindet sich die Bestimmung, daß der Satz von 100 Fres. für die ein⸗ fache Depesche auf der Tour über Konstantinopel unt 6 Fres. herab⸗

esetzt wird, während er auf der Tour durch Rußland keine Vermin⸗

. erfährt. Diese Verschiedenheit des Gebührensatzes hat ihren

Grund darin, daß die Ausgaben für die Anlage und die Unterhal⸗ tung der Telegraphenleitungen in der Türkei und auf dem betreffenden weiteren Wege durch Asien sich niedriger stellen, als auf dem Wege durch Rußland.

von 6 Silbergroschen bis einen Thaler zehn e n J

Also kein Grund vorliegt.

einem Umsatz von 250 Tonnen. Sbhitzig 122pfd. 65 Thlr., Sommer 128pfd. 75 Thlr. besetzt, bunt

Schäftslos. Auf Lieferung 13zpfd. Hunt pr. April. Mai 78

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Ercdlauktem- U NꝘenKHörse.

Kerim, 8. Eebruar. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, 9el, Petroleum und Spiritus auf grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren. und Produktenmakfer.)

Weizen pr, 1909 Kilogr. loco 68 84 Thlr. nach Qualität, gelber; pr. April-Mai 795 à S0 à 797 bez., Mai- Juni 73 à 85 4 79 bez., Juni - Juli So à S0 bez.

Roggen pr. 1090 Kilogr. loco 54 57 Thlr. nach Qual. ge— sordert; 55 - 565 Thlr. nach Qual. bez., pr. diesen Monat 54 bez., Februar-Mürz 54d bez., April Mai S5 à 55 à 55z bez., Mai- Juni 56 à 56z à 56 bez., Jquni-Juli 56. bez., Juli - August 5 57 gekündigt 1000 Otr. Kündigungspreis 5d. Thir. pr. 1 ogr.

Gerste 4. 1000 Kilogr. grosse 46-61 Thlr. nach Qual., kleine 46-61 Thlr. nach Qual.

Hafer pr. 1000 Kilogr. 1090 53 50 Thlr. nach Qual, pr. April Mai 47 ben; Mar-Juni 47z bez., Juni- Juli 485 483 bez.

Roggenmehl Rr. Gu. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. bez., Februar-März 8 Thlr. bez, April Mai 8 Thlr. 1 Sgr. bez., Mai- Juni 8 Thlr. 2 Sgr. bez, Juni Juli S Thlr. 3 Sgr. Gd.

EPrpsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 52 - 58 Thlr. nach Qua- lität. Futter waare 48 - 51 Thlr. nach Qualität. (

Rüböl pr. jo Kilogr. ohne Fass jsco 33 Thlr., pr. diesen Monat 285 à 265 à 287 bez., Februar-März 287 à Br à 283. bean, April Mai 23s à 283 Bz, Mai-Juni 23 à 287 bez., Sep- tember- Oktober 269 bez., November-Dezember ö 265 bez. Gekiünd. 106 Ctr. Kiündigungspr Bz Thlr. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 26 Thlr.

Petroleum rafsinirtes (Standard white) . 100 Kilogr. mit Hass in Posten von 50 Barrels (125 ir jioco 133 Thir, pr. diesen Monat 12 à 12 bez, Februar-Muärz 127 à 12 bez., März-April 127 à 123 bez., April-Mai 123 à 123 Bex.

Sbiritus pr. 160 Liter à 109) pCt. 10,000 pGt mit Fass * diesen Monat 23 Thlr. 19 à 17 Sgr. bez., Februar - März

3 Thlr. 19 à 17 Sgr. bez, April-Mai 23 Thlr. 29 à 25 Sgr. bez, Mal- Juni 256 Thlr. A 23 hir. z Sgr. bezt, Janis Jui 3 1hir' 5 Sgr. à 24 Thlr. à 24 Thlr. 2 Sgr. bez., zuli-August 23 Thir. 8 à 4 Sgr. bez., àugust-September 24 Thlr. 2 Sgr. à 24 Thir. bez, September - 9ktober 273 Thlr. 3 Sgr. à 22 Sgr. bez. Spiritus pr. 100 Liter à 100 pot. = 10, 006 pot. obne Fass

Thlr. 17 d 13 Sgr bez.

Weizenmehl No. 0 118 a 105, No. 0 u. 1 105 à 9 Roggen- mehl No. 0 a Sr, No. O u. 18 à 75 pr. 100 Kilogramm Brutto unverstenert inkl. Sack. .

Hen läin, 9. Februar. (Wochenbericht über Eisen, Kbhlen und Metalle von M. Locewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königl. Stadtoricht.) ;

g ee, die Umsätze in dieser Woche nicht so erheblich Waren, als in der Vorwoche, so bleibt die Stimmung dem Me- tallgeschüft immerhin sehr günstig, die Preise shwankten wohl auch hin und wieder, sind schliesslich aber sehr fest.

Roheisen: Auf den schottischen Märkten bissten Warrants 6. Pce. ber Tons ein, Verschiffungseisen hingegen ist wieder höher. . Preise unverändert: gute und beste Marken Schottisches Roheisen 60 à 62 Sgr., englisches 49 à 51 Sgr., Schlesisches Holzkohlen-Roheisen 6 à 627 Sgr., Koks-Rooheisen 537 à 54 Sgr. pro Ctr. loco Hütte.

Risenbahnschienen zum Verwalzen 23 à 25 Thlr., Walz- eisen begehrt 33 à 35 Thlr. und Schmiedesisen 4 4 45 Thlr. pro gtr. ab oberschlesische Werke. .

Kupfer fest, gute Sorten englisches und amerikanisches

loco

Kupfer 36 à 317 Thir. pro Gtr., einzeln thenrer.

Zinn unverändert, Bancazinn 503 à 51 Thlr., Prima-Lamm- zinn 503 à 51 Ihlr, einzeln theurer.

Zink fest, W. H. Giesches Erben in grösseren Posten

srt 4 85 Thlr., geringere schles. Marken S à 3s, Thir. pro Ctr. weniger.

Blei wie bisher, Tarnowitzer 6z Thlr., Clausthaler 65 Thlr. und sächsisches 65 Thlr. pro Ctr., einzeln höher.

Kohlen und Koks still, prima englische Nusskohlen bis 25. Thlr., Stückkohlen 246 bis 25 Thlr., Koks 19a 22 Thlr., west- fälischer Koks 18 à 22 Thlr. pro Last frei hier. J

HDarnztg;, 8. Februar. (Westpr. Ztg.) Weizen loco in fortgesetzt ruhiger Haltung und zu mühsam behaupteten Prei- Sen, verkauft; Käufer traten nur vereinzelt auf, da unsere Preise noch immer zu hoch stehen, zu grösseren Geschäften Selbst die sonst beliebten feinen

Waaren fanden wenig Anklang und schloss der Markt mit Bezahlt wurde für: blau-

1233 121pfd. 77 Thlr.. 125pfd. 777 Fbhlr., hellbunt 128 - 9pfd. IW, hir. 126ptd. 383 Fhir., Rochßunt giâsis öh S0 File. 128-9 128pfd. 81 Thlr., fein hochbunt 121pfd. S0 hlr., 126pfd. S0 Thir., weiss 131 - 2pfd. S25 Thlr. Reogulirungspreis für 123pf4. bunten lieferung fähigen 775 Thlr. Fermins J ge-

hlr. Br, 7775 G., pr. Mai. Juni 79 Thlr. Br., 795 Fhir. G. Roggen loco oline Begehr und in matter Tendenz. Es bodang: 120pfd. 593 Thlr. Regulirungs preis für 129pfd. lieternngs fähigen 50 Thir, inländ. 51 Thlr. Termine ebenfalls geschäftsilos., Auf Liefe' Tung 126pfd. pr. April - Mai 52 Lhlr. G., 52 Br., pr. Mai-Juni 523 Thlr. G., pr. Juni- Juli 535 Thlr. Br., 53 G. Gerste loco flau, grosse 109pfd. 413 Thlr. bez. Hafer geschäftslos.

*

2336, Br.. 237 Gd.

Erbsen loco Koch, nach Gual. 453 u. 477 Thlr., feine 49 Thlr. Hutter, 38. u. 4 Thlr. bez. Wicken loco mit 46, 4165, 48 Thlr. bez. Alles pr. Tonne von 200 Pfd. Zollgs wicht?“ Spiritus laco 23 Thlr. pr. 1090 Lit. à 100 , bez.

Eosen, & Februar. (Pos. Ztg.) Roggen (pr. 20 gentner)

6. HKebruar 52z, Febr. März 52z, Frühjabkr 53, April Mai 53,

ai. Juni 535. Spiritus (mit Kass) (pr. IG Liter 10.000 pCt. Tralles), gek. 6000 Guart, pr. Februar 222,9, März 23, April Mai 2314, Juni 235, Juli 24M, April - Mal im Verbande 25334.

Kresanm, S. Februar, Nachm. 1 Uhr 5z Min. (Lel Dep. des Staats Anzeigers) Spiritus pr. 1090 Liter à 106 pCt. Weizen, weisser 206 42 Sgr., gelber 2V6 234 Sgr. Roggen 157 163 Sgr. Gerste 138 151 Sgr. Hafer 130 136 Sgr. Bro 200 Zollpfrnd 06 Kilogr.

. , n . 8 Februar. (Magdeb. Ztg.) Weizen 75 dis 79 Thlr. Roggen 57 - 59 Thir. Gerste 55 535 Thlr. Hafer bo -= 53. Thlr. pr. 2000 Pfd.

Cölnn, S. EHebruar, Nachmittags 1 Uhr. (Wolffs Tel. Bur.) getreidemarkt. Wetter: Schön. Weizen weichend, hiesiger loco . 23, fremder loco 7.25, pr. März 7.24, pr. Mai 7.273,

r. Juli 8.3. Roggen niedriger, loco 6.753, pr. März 5. 13, pr. Mai

1835, pr. Juli 5.32. Rüböl unverändert, 10co 14Ʒ , Pr. Mai 1470, Pr. Oktober 13585, Leinöl loco 12855.

Mean haar g, 8 Februar, Nachm. [Wolffs TelI. Bur) Ge- treidem arkt., Weizen loco geschüftslos, auf Termine unverändert. Roggen l0co still, auf Termine matt. Weizen 6 Februar 127pid. Wo0 Pfd. in Mk. Beo. 162 Br., 160 G., pr.

ebruar- März 1237pfd. Woo Pfd. in Mk. Bco. I6z Br, I60 8 **. April- Mai 127ptfd. 200 Pfd. in Mark Banco 164 Br., i6s Gld, pr. Mai- Juni 1277pfd. 2000 Pfd. in Mark Banco 164 Br. 163 G14. 6 pr. Februar 113 Br., 112 G., pr. Februar-März 113 Br., 113. 3, be; pri Mai. ii Br, Iis ld, Pr. Mai- Juni 1143 Br; 1135 G. Hafer und Gerste flan. Eüböl still, loco und pr. Mai Dz pr. Oktober 265 Spiritus still, pr. Io Liter 106 pCt. pr. Februar und pr. Febr. - März 193, pr. April - Mai 207 preuss. Thaler. Kaffee fest, Umsatz 3005 S. Homingo pr. Magrethe-, schwimmend loco 3605 Sack. Eetroleum behauptet, Siandard White loco 113 Br., 11 G., pr. Febr. März 113 64 pr. August- Dezember 123 G64. Wetter: Milde.

renner, & Februar. (Wolff e Tel. Bar.) fest, Standard white loco 5.

Anmtzterelam, 8 Febraar, Nachmittags 4 Uhr 30 Minuten. (Wolff's Tel. Bar.)

Get reidemarkt (Schlussbericht). pr. Mai 1985. Wetter: Schön.

Amn νrpern, S. Februar, Nachmitt. 2 Uhr 30 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.)

tetzr eidemarkt. Weizen weichend, dänischer 84 Roggen matt, französischer 22. Hafer geschäftslos, inländischer I6. Gerste vernachlässigt, französische 183.

Petrol um- M2TIRKI. (B6hlassbericht.) Raffinirtes, Lypse Reiss, loco 455 bez., 46 Br., pr. Februar 45 Br., pr. März 46 Br.“, pr. Septeniber 50 bez. ü. Br. Rubig.

Honmeclom; S. Februar, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Bei der heute begonnenen Wollauktion waren 113,159 Ballen zum Verkauf gestellt. Gebote sebr lebhaft. Australische Wollen gingen 10 Prozent, Cap - Wollen 8 Prozent höher ab, als bei der letzten Auktion.

Li verkE eck, 8. Februar, Vormitt. (Wolff's Tel. Bur.)

(Anfangsberidcht.,, Baumwolle: Muthmasslicher Umsatz 15, 600 Ballen. Stetig. Tagesimport 4000 B., davon 2000 Bali. amerikanische.

46 . 8 Februar, Vormitt. 10 Uhr 46 Min. (Wolff s

ol. Bur.)

Baum wolle: Muthmasslicher Umsatz 15, 000 Ball. Sehr gute Frage, Preise fest. Tagesimnport 3955 B., davon 2107 B. amerikanische, keine ostindisdhe. Schwimmende still. Orleans 115. Amerikanische aus irgend einem Hafen zu 113 Käufer.

Hlverrpacli, & Februar, Nachmitt (Wolff's Tel. Bur.)

Schlussbericht) Baumwolle: 15,000 B. Umsatz, davon

Petroleum

Roggen pr. März 191.

für Spekulation und Export 5000 Ballen. Ruhig.

AMiddling Orleans 113, middling Amerikanische 11, fair Dhollerah 8 à S3, middi. Dhollerah 7, middl. fair Dholleran 8, good middüng Dhollerah 73, Bengal 65 à 65, Nem fair Gomra S5 à Sa, good fair G0omra 93. Ferngarn 11z, Smyrna '. KEgyvtischs 113. .

Middling fair Dhollerah Märzlieferung 8ER, Orleans Jmanuar- Februar-März-Verschiffung, Schiff genannt, Ii.

KEiivwerpool, 8. Februar, Nachmittags. (Wolff's Tol. Bur.) (Offizielle Notirungen.) ;

Middl. Orleans 1143, middl. amerikanische 11 R, fair Dhol- lerak Sas, micidi. fair Bhellerah 8, good middi. Bhosicran R, middl. Hhollerah 7, Bengal 65, new fair Qomra Sz, good fair OQomra 95, Pernam 11x, Smyrna Sz, Egyptische 113.

kee rann, 8. Februar, Nachmittaks. (Wwolff's Tel. Bur.) Froduktenmar kt. Rühl ruhig, pr. Febraar 105.50, pr. Märæè April 105.50, pr. Mai- Juni 10450. Mehl pr. Februar 7875, pr. März April 78 75, pr. Mai- August 7650. Spiritus pr. Fe- bruar 55 25.

Fœonels- dWτMAMW ACI , Bässe.

Hreskam, S. Rebrnar, Nachm. 1 Uhr 52 Min. (Tel. Dep. ges Staats-Anzeigers.) Schles, 3proz. Pfandbriefe S7). 6 do. Rentenbriefe 965 Br. Oesterr. Banknoten S9 S9 bez. Russische Banknoten S833 bez. u. G. Oberschlesische Stamm- aktien Lit. A. u. C. 224 Br. Oder- Ufer- Bahn Stammaktien