1872 / 36 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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an bezeichnet uns darunter die Instruktion, sich auf jedes ö. cn zu halten, indem man dabei von dem Prinzip ausgeht, daß nicht in Paris, sondern in Versailles die Dinge vorgehen werden. Das Londoner Komite fordert in Folge dessen das Pariser Komite auf, in Versailles Repräsentanten zu haben, welche es sofort über den in der Armee herrschenden

terrichten.« . 4 . i schweizerische Gesandte, Dr. Kern, war be⸗ kanntlich vom eidgenössischen Bundesrath beauftragt worden, dagegen zu protestiren, daß Gensdarmen 11 Kommunisten über die schwelzer Grenze gewiesen haben. Dieser Protest ist gestern amllich dem Grafen Remusat mit den Vemerken übermittelt worden, daß sämmtliche schweizer Grenzbehörden Weisung er⸗

halten hätten, in Zukunft derartigen Ueberweisungen die Passi⸗

der Grenze zu verweigern. . . Die n enn, welche mit der Prüfung des Gesetzes betreffs der Güter der Familie Orle ans betraut ist, hat be⸗ stimmit, daß dieselbe aüch die Summen, die man dem Staat noch auf die verkauften Güter schuldet. so wie die noch nicht bezahlten jährlichen Einkünfte der Aktien und Obligationen zurückerhält.

talien. Kom, 6. Februar. Der König ist nach 66 abgereist. ge Morgen empfing derselbe den Geschäfts⸗ träger der Republik San Salvador, Montauban, welcher sein

Beglaubigungsschreiben überreichte.

weden und Norwegen. Christiania, 5. Februar. 3 dem Storthing vorlie genden Regierun svorschlage, betreffend die Erbauung einer Eisenbahn auf Staa skosten von Stören über Röros nach Agmot im Amte dier er sollen zu diesem . 656 00 Spezies in den Jahren 1872473 benutzt werden und die von den Kommunen und Prxivatper⸗ sonen gezeichneten Beiträge zur Anlage der Staatskasse zu⸗ fließen; für den Beitrag des Staates hat derselbe das Recht, Attien zu bekommen. Das Geld soll durch eine Anleihe be⸗ schafft werden. In Verbindung mit dieser Angelegenheit hat die Regierung daher . en, eine Staatsanleihe von 14, Mill. Spezies zu 4 oder * pCt. jährlichen Zinsen und Abbezahlung in 30 —=50 Jahren zu contrahiren. Von der An⸗ leihe sollen außerdem die als Zuschuß zur Eisenbahn Chri⸗ iania⸗Drammen bewilligten 100000 Spezies bezahlt werden. erner hat die Regierung vorgeschlagen, verschiedene von den jetzigen Festungswerken abzutragen den Grund zu verkaufen Gm den Erlös neue Befestiaungsarbeiten vorzunehmen.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Fehruar. Der PPrrns

Johann, Bruder des Königs, ist heute von einer Reise in

Deutschland hierher zurückgekehrt. 3 ö In 2 . Sitzung des Folkething kam das Gesetz wegen ,, n der Kommune in Ribe zur zweiten Berathung. Während der Ausschuß das Gesetz zur Annahme in unveränderter Form empfohlen hatte, schlug der Abg. Kruse vor, die zinsfreie Anleihe von 45900 Rdl. auf 109,009 Rdl. u erhöhen, die Bewohner der Stadt bis auf Weiteres von m Bäu-Abgaben zu befreien und dem Staate die Ausführung der nothwendigen Schleusen- und Eisenbahnanlagen aufzuer— legen. Der Minister des Innern erklärte, daß er auf diese

weitgehenden Forderungen nicht eingehen könne, worauf der

Abg. Kruse seinen Aenderungsvorschlag zurückzog und das

Gefetz zur dritten Berathung uͤberwiesen wurde.

Amerika. Washington, 6. Februar (per Kabel). In einer heute stattgefundenen Labinets berathung kamen die Berichte aus London betreffs des Genfer Schiedsrichter⸗Ver—⸗ fahrens zur Sprache, und es heißt, daß einstimmig die Mei⸗ nung ausgedrückt wurde, bei der Position, welche die Vereinigte Staaten Regierung mit Bezug auf die Alabama⸗Forderungen eingenommen, zu beharren.

26. em n gd er ramm aus New-York zufolge hat daselbst die englische Thronrede in Folge ihres gemä igten Tones eine gute Aufnahme gefunden. .

= 9. Februar. (W. T. B) Im Sena te stellte Edmund den Antrag, den Präsidenten aufzufordern, derselbe möge dem Senate Hesllhe lune machen über die angebliche Absicht Groß⸗ britanniens, den Washingtoner en, . zu widerrufen. Pat⸗ terson erblickte in den Aeußerungen Gla stone's im Unterhause eine Beleidigung der Vereinigten Staaten. Sherman empfahl, offizielle Berichte über die Angelegenheit abzuwarten, inzwischen aber ein würdiges Benehmen zu beobachten. Die weitere Be⸗ rathung des Antrags Comund s wurde vertagt. Das Ge— rücht, die Regierung der Vereinigten Stagten wolle Lin Maximum für die nach dem Washingtoner Vertrage zulässi⸗ gen Forderungen festsetzen, wird von amtlicher Seite als unbe⸗ gründet bezeichnet.

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Grunde

Neichsta as Angelegenheiten.

m 7. Oppelner Wahlbezirk (Pleß⸗Rybnich ist der geistliche Rath Mu sier mit 9146 gegen 85 Stinnmen, welche der Herzog von Ratibor erhalten hat, zum Mitgliede des Reichstags gewählt

worden.

andtags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, 10. Februar. In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses erklärte, bevor das Haus in die Tages ordnung eintrat, der Regierungskommissar Geh. Justiz⸗Rath Dr. Förster auf eine Anfrage des Herrn von Plötz :

Meine Herren! Ich bin ermächtigt, die Erklärung, die ich bereits die Ehre gehabt habe, in der achten Kommission dn, . zu wieder⸗ holen, daß es der Staatsregierung erwünscht erschein l wenn die achte Kommission die Berathung der ihr jetzt vorliegenden zrevinzialeinfüh= rungsgeseßze aussetzt bis dahin, wo durch die . des anderen Hauses oder durch die ,,,, . Beschlüsse beider Häuser klar gesehen wird? ob und inwieweit die Irre nal, einer Abände⸗ rung resp. Umänderung bedürfen oder 64 Zu diesem inneren

mm noch der äußere Grund, daß mir jetzt im Abgeord. netenhause die Vertretung der Königlichen Stagtsregierung in 2 auf die beiden Hauptgesetze obliegen und meine Thätigkeit also in solchem Grade in AÄnspruch Jenommen werden wird, daß mein Erscheinen in der Kommifsion nicht wird stattfinden können. Ich kann daher nur wiederholen, daß es der Wunsch der Königlichen Staatsregierung ist, einstweilen die Berathung dieser Gesetze auszusetzen.

In Betreff des Antrags des Grafen Münster, den Ge⸗ setzentwürf, betreffend die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden, won der Tagesordnung abzusetzen, äußerte der genannte Regierungskommissar:

Meine Herren! Der mir vor der Sitzung mitgetheilte Antrag des Herrn ar, zu Münster und Genossen hat zedenfalls das für sich, daß er anknüpft an die Intention der Staatsregierung, dieses Gesetz dem Hohen Hause zur n ,, m ö unterbreiten, weil es eine Konsequenz war derjenigen Vor chrift in dem Hauptgesez über den Eigenthumserwerb welche von der Vor⸗ legung der , ,, eschäfte abgestanden hat. Das Hohe Haus hat aber den gefaßt, daß Lie Veräußerungs Urkunde vorgelegt werden müsse, und die Kommission, die diesen Be⸗ schluß vorbereitet hatte, von der Ansicht ausgehend, daß dadurch das Hauptmotiv für dieses Geseß weggefallen sei, ist zu der Schlußfolge— rung gelangt, daß das Gesetz ab elehnt werden inüsse. Es steht in diefem Augenblick aber noch nicht fest⸗ ob dieser Beschluß i

anses über die Vorlage der Veräußerungsverträge der letzte Beschluß it ünd vie Percinigrung der heigzn Dane für haben wird. Es ist auch denkbar, daß noch ein Mittelweg gefunden werde, woraus sich die Annahme oder amendirte Annahme des Gesetzes ergeben würde. Diese Zweckmäßigkeitsgründe bewegen mich, Seitens der Königlichen Staatsregierung die Erklärung abzugeben, daß sie mit dem , des Herrn Grafen zu Münster einverstanden ist und es für wünschenswerth hält, daß jetzt durch Ablehnung des Gesetzes nicht präjudizirt wird.

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In der gestrigen (29.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten nahm bei Fortsetzung der Bergthung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Beaufsichtigung des Unterrichts und Erziehungswesens, . dem Abg. Strosser das Wort der Staats⸗Minister Dr. Falt:

Wie im Laufe der gestrigen Sitzung Seitens, wie ich mich zu erinnern glaube, sämmtlicher Redner, ist auch in der heutigen Sitzun von dem Herrn Abgeordneten der eben seine Rede geendigt hat, au die übergroße Zahl von Petitionen Bezug genommen worden, welche gegen diesen Gesetzentwurf eingereicht worden sind. Glauben Sie mir, meine Herren, wenn Jemand die Bedeutung dieser Thatsache zu würdigen die Pflicht hat, so ist es die Königliche Staatsregierung. Es ist in der That ein eigenthümlicher Umstand, daß niemals zuvor, so⸗ weit meine Erinnerungen reichen, eine Vorlage der Staatsregierung eine Anfechtung an hat in Immediatvorstellungen, in Petitionen an die beiden Häuser des Landtages, in der Presse, wie diese, und zwar eine Anfechtung die ,,,. * von Stellen von der höchsten Bedeutung und aus den zahlreichsten Kreisen, eine Anfechtung, die dadurch an Gewicht gewinnt, daß direkt und indirekt die schwersten Vorwürfe der Staatsregierung gemacht werden, und die deswegen die ernsteste Würdigung verdient, weil sie Fragen berührt, die dem Herzen unseres Volkes angehören: die religiösen. Die ,

at sich deshalb die Frage vorlegen müssen: welche Bedeutung ha . ie dieses Maaß von Gegenäußerungen? Ich sage von vornherein: ie Staatsregierung glaubt, sich durch dieses Maaß an ihren Bestre⸗ bungen nicht irre machen lassen zu dürfen; aber ernst sieht sie die Sache an, und ernst erwägt sie sie. .

Es bleibt zunächst ein auffallender Umstand, äußerlich genommen wenigstens, ga während ein so reiches Maaß e . ist, ein so dürftiges Maaß Unterstüͤtzung durch Aeußerungen in Petitionen

ewährt worden ist, fo dürftig, wenn ich den Bericht Ihrer Kommis⸗ . ansehe, daß ich bei einzelnen Punkten wirklich an das alte Wort erinnern möchte: man möge behütet bleiben vor gewissen

Freunden. Aber, meine Herren, worin liegt wohl die Ursache hiervon?

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Dürfen wir aus dieser 2 * folgern, daß in der That das ganze Land gegen uns steht? Ich meine nein! Und »⸗nein« deswegen, . weil ich einen Blick werfe auf die Vergangenheit und

lick werfe auf die Weise, wie das Petitionswesen bei uns in

meine einen

. 2. überhaupt im Großen und Ganzen angewendet orden ist.

Die Richtung geht immer gegen die Regierung, überall, wo etwas an der Verwaltung der Regierung zu tadeln ist und an— ugreifen, wo eine Vorlage nicht gefällt, da sehen wir die Menge der

ctitionen; zur . ist sie bisher eine sehr geringe gewesen,

und vielleicht aus einer sehr erklärlichen Ursache: man traut eben der Staatsregierung zu ein bedeutendes Maß von Kraft, bedeutsamer dann wenn sie Aussicht hat, sich zu stützen auf einen großen Theil der Männer, die in diesem Hause fitzen. Meine Herren! Aber die posttive Seite muß doch auch ins Auge gefaßt werden, und da sind es denn zwei Kategorien von Gegenäußerungen, die sich deutlich

unterscheiden lassen. Eine geht hervor aus dem Kreise kirchlicher

Organe und solcher Organe, die eng in Beziehung stehen zu der Kirche. Ich begreife diese Aeußerungen sehr wohl, wie ich ebenso be— griffen habe den Angriff verschiedener Männer namentlich , g. in diesem Hause, wennschon ich die Weise der Aeußerungen doch nicht ganz begreife. Bei der sachlichen Erörterung, die hier, wie ich doch glaube, ihre gute Statt hat, werde ich darauf zurückkommen. Aber,

meine Herren, es sind auch Hunderttausende von Gegenerklärungen

kommen aus anderen Kreisen. Ich makle nicht um Kreuze oder ichtkreuze; auch wenn ich die Kreuz- Unterschriften abziehe, ist die 35 groß ug um sie einer ernsten Würdigung u unterwerfen. kann aber zunächst nur der , ,. sein, daß im Großen

Und Ganzen in diesen Mengen der Anstoß gegeben ist indirekt durch

das Vorbild, direkt durch Anregung und Aufforderung aus den Kreisen,

die ich bereits erwähnte nämlich von Organen und Vertretern der Kirche. Ich glaube den Beweis leicht , zu können, und ich werde ihn auch bis zu einem gewissen Grade führen müssen. Die Zu— sammenstellun der Petitionen, der Petitionsbericht Ihrer Kommisston ist wohl ein Beweis dafür, namentlich auch die Konstatirung im

achtrage, daß es sich bandelt um Schemata, an die sich die Petitio- nen anschließen; die Presse konstatirt dergleichen auch. Auf die Gegen= petitionen lege ich geringes Gewicht, aber ein erhebliches Gewicht doch auf außerordentlich zahlreiche Nachrichten, die mir von persönlich be⸗ kannten und unbekannten Männern angesehener Stände, ich möchte sagen, aus allen Theilen der Monarchie nach und nach ug en gen sind. Ich mag in 66 Beziehung hervorheben, daß mir unter Anderm vorliegen aus Schlesien zwei . für dieses Haus und für das Herrenhaus, ein Formular zur Immediat-Eingabe an Die höchste Stelle, diejenigen, die sie ausstellten, sind der schlesische Frovinzialverein für innere Mission. Mir liegt vor der ö. eines

farrers aus der Provinz Hannover, dessen Name ich komme auf den Punkt noch zurück unter einer dieser Petitionen steht, und er erwähnt, indem er mir wiederum wie in dem anderen Falle das gedruckte Formular überreicht; daß es 15 Geistliche gewesen seien, die

tes , . hab; und er fährt fort:

on einer Animosität der Gemeinden gegen den Gesetzentwurf ist im Hannoverschen nichts zu spüren. Wo die Petitionen gegen das Gesetz aus den Gemeinden kommen, da sind sie, so weit ich sehe, reine Treibhauspflanzen. Aus den Anlagen sehen Sie, daß es den

Kirchenvorständen leicht gemacht wird, zu petitioniren, das gedruckte

i mer wird dem Prediger von Hermannsburg her in das Haus

eschickt. .

; Und in völliger Uebereinstimmung hiermit befinden sich Briefe aus der Provinz Westfalen. Ich begreife auch diese Bewe⸗ gung, aber einen Theil der Bewegung begreife ich nicht, den muß ich hier auf das Allerernsteste zurückweisen, ich be—⸗ greife den Theil der Bewegung als berechtigt nicht das ist der Sinn meiner Worte; der Ausdruck beispielsweise, findet auf Seite 9 Ihres ersten Berichts, wonach Leute aus dem Kreise Pleschen, der Parochie Sobotka, hinweisen auf die »Umtriebe der Frei⸗ maurer, der sogenannten Liberalen und der Inter⸗ nationalen“, auf Seite 8, wo Mitglieder der Gemeinden zu Löwen und Wattenscheid darüber Klage führen und gegen den Ent⸗ wurf protestiren, weil er die Schule zum Werkzeug des Atheismus machen und in ihr Jünger der Revolution, der Internationglen und der Unsittlichkeit, rie hen lassen werden Diese Worte kommen nicht aus der Mitte der Ge⸗ meinden; das sind die Stichworte der Agitatoren und die Stichworte der unverantwortlichsten Agitation, weil die Worte un wahr sind. Man muß in der That glauben, was mir auch aus Westfalen geschrieben worden ist; daß man verbreitet ich sage nicht: aus Kreisen der Kirche Petitionen zur Unterschrift ich kann das platte Wort, was mir geschrieben worden ist, nicht nachsprechen; ich muß hoch—⸗ deutsch reden mit der Rede: »es sei jetzt gewollt, daß die Geistlichen in der Schule nicht mehr von Gott reden , Dann ist es freilich erklärlich, daß solche Worte, wie ich ie hier verlesen habe, aus Gemeinden in dies Haus kommen. Zu ver⸗ wundern ist das freilich nicht; es ist der Rehn, wie ich besorgen muß, doch aus andern Kreisen her. Wenn ich hier lesen muß, daß Männer wie der Erbdrost des Fürstenthums Münster, schreiben: »es handle sich um den Ruhm Preußens und seine Gerechtigkeit gegen das Religionsbekenntniß des Volkes, diese drohten vernichtet und nach französischem Muster der Forderung einer die Fundamen kalsätze des Thristenthums läugnenden Partei geopfert zu werden. Oder wenn ich lese aus der Feder eines Herrn von der Decken, es werde mit diesem Gesetzentwurf die Axt gelegt an die freie, selbständige Entwickelung der religiösen ,,. es handelt sich um den Untergang der Selbständigkeit des inneren Menschen und damit üm die Vernichtung alles

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deutschen Wesens; wenn ich ferner lese, und zwar geschrieben von den höchststehenden Männern, es sei der Eilwurf r n rn lich für die christliche Erziehung und Bildung der Jugend; er gefährde das , . und ewige Wohl oder die zeitliche und ewige Wohlfahrt der Menschenz wenn ich Männer, welche die eminente Begabung und den weiten Blick en wie der Herr Abg. Windthorst, wenn ich ihn sprechen höre in seiner drastischen und darum besonders verständlichen Weise, es handle sich um Hinaus⸗ werfung der Kirche aus der Schule, um die Konstruktion des heidnischen Staats, des Staats ohne Gott. 2 Solche Aeußerungen sind gefallen, meine Herren! Wenn ich dann wieder und immer wieder das Wort höre »Trennung der Kirche von der Schulen, dann begreife ich wohl, daß man zu solchen extremen Ansichten kommen kann, und dann empfinde ich Namens der Staatsregierung die Pflicht, zu thun, was denkbar ist, gegenüber der Thatsache, daß die Ge⸗ müther aufgeregt worden sind durch religiöse Fragen. Freilich, es giebt nicht Vieles, was man anwenden kann. Das einzige Mittel, was mir zunächst zu Gebote steht, ist, obwohl es gestern schon ge— schehen ist, hier wiederum klar zu stellen und nochmals klar zu stellen / um was es sich eigentlich handelt. Dadurch wird es vielleicht mög- lich, etwas den wallenden Nebel zu zerstreuen. Wir haben also zu fragen, was will denn das Gesetz-⸗ Das Ge⸗ 6 will die Anerkennung und für manche Gebiete die ziweifellose Klar⸗ ellung des Satzes daß alle Beamten und alle Behörden, die mitzu⸗ wirken haben bei der Schulaufsicht, dabei im Namen des Staates handeln. Es will, daß der Geistliche, der dabei thätig ist, sein Mandat vom Staate habe und anerkenne, daß er solches habe vom Staate und nicht von seiner Stellung in der Kirche. (Abg. Windthorst: »Nur!«) Wenn ich so allgemein spreche, so liegt das »Nur« aller⸗ dings darin, das »nur« und »allein s; in einem anderen Sinne muß ich ja nachher doch gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Windthorst erörtern. Es will der Entwurf, daß die Staatsregierung bei der Auswahl der Schulinspektoren un insbesondere bei der Auswahl der Inspektoren aus dem geistlichen Stande nicht mit Nothwendigkeit gebunden sei an 9 Be⸗ finn nn und die Wahl der kirchlichen Oberen. Das ist er Sinn des Entwurfs, und dazu braucht man, wie ich meine, allerdings ein Gesetz. Denn wenn auch die Staats regierung sich berechtigt gehalten hat und, wie ich meine, mlt gutem Grunde, nach landrechtlichen Bestimmungen schon einzu— treten mit Maßnahmen, die dieser Vorlage entsprechen so ist doch eine gestrige Ausführung vollkommen richtig, daß diese Ansicht nicht überall als richtig anerkannt wird, daß sie namentlich mit dem Ober ⸗Tri= bunal nicht so ohne Weiteres zugegeben wird von Denjenigen, um deren Entfernung es sich handelt und resp. von ihren Oberen. Und es ist ebenso unzweifelhaft und hierin 63 ich dem Herrn Abge— ordneten Strosser Recht daß nicht die Gesetzgebungen aller Theil des preußischen Staates so liegen, wie gestern von dieser Seite in Ce . wurde. Ich würde in der Lage sein, außer der preußischen chulordnung vom Jahre 1845 und außer der rheinischen Kirchen⸗ ordnung noch einige andere Gesetze für einzelne Theile zu nennen; es wird aber nicht darauf ankom]mmen, die Konstatirüng des Umstandes wird ausreichen. Deswegen ist der grade Weg des Gesetzes in Aus- sicht genommen. ö. . s ist in den Motiven gesagt, es handle sich nicht darum, rundsätzlich, und überall die Schul⸗Juspektorate den Beamten der irche, den Geistlichen, zu 2 Da wird nun in den Petitio⸗ nen gesagt und sachliche NUebereinstimmungen haben auch wohl tr hier stattgehabt diese Erklärung sei ,, sie sei ein inschläferungsmittel so steht an verschiedenen Stellen / man habe au sie nichts zu geben. Sind diese Behauptungen wohl xichtig? ch möchte Sie bitten, einmal die faktische Sachlage ins Auge zu . Sie wissen die Zahl der geistlichen Schul⸗Inspektoren ist eine außerordentlich große, und die Bezirke, die sie zu überwachen haben, sind häufig Er klein. Glauben Sie denn, daß die Zahl derjenigen Männer, die geeignet sind, an ihre Stelle zu treten eine so eminent große ist, daß sie überall in gehöriger. Menge gefunden werden in den kleinen, Bezirken und Kreisen der gegenwärtigen Wirksamkeit der Geistlichen? Ich meine, mit positiver Bestimmtheit sagen zu können: wenn auch an einzelnen Orten wohl, doch im Großen und Ganzen nein. Um eben die Sache gedeihlich zu pflegen, ist aus diesem Grunde allein schon die Staatsregierung gedrängt, es im Großen und Ganzen thatsächlich bei dem zu belassen, was gegenwärtig besteht prinzipiell ist es freilich anders. . - Und dann weiter. Der Etat, wirft 20090 Thlr. aus. Glauben Sir denn, daß es denkbar ist, mit einer solchen Summe und wären es wirklich 100000 Thlr. eine Menge Schulinspektoren anzustellen und auch nur in den , die Geistlichen zu ersetzen? Mögen Sie ferner als einen Ausdruck der Anschauung der Staatsregierung betrachten das so vielfach angefeindete, von mir noch weiter zu besprechende alinea⸗ 3 des ör 2, wobei man zweifellos doch den Gedanken, daß man diese Orgäne thatsäch nicht entbehren könne, gehabt, und ihn bereits auf das Allerhöchste zum Ausdruck gebracht hat. Es ist Ihnen von dem Herrn Abgeordneten Virchow gestern hervorgehoben worden, daß das von mehreren Herren aus dem Hause . Amendement zu §. 3 gleichfalls der Geistlichkeit, also den Srganen der Kirche, eine Mitwirkung bei, der Aufsicht der Schule gewährt, und ich darf sagen, die Staatsregierung wird dieses Amen⸗ dement nicht bekämpfen. Sehen Sie sammtliche Unterrichtsgeseßz Entwürfe an, die Ihnen die preußischen, Minister der verschiedensten Anschguungen gebracht haben? und Sie werden sich überzeugen, daß in der That die Geistlichkeit, die Kirche, überall und überall eine große, Rolle spielt. Freilich, wird der Herr Abg. Windthorst vielleicht sagen und er hat es gestern