1872 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

12, Uhr den Krie

trage.

Hoheiten des P Ballfestlichkeit statt,

gangen sind.

Der Reichskanzler hat folgenden Antrag an den Bun⸗ Staatsminister Dr.

desrath gerichtet:

Bei Gelegenheit der Unterzeichnun z am 13. Mai, 1869 zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Deven genseitigen Schutzes der Rechte pen Intentionen des Gesetzes stehen, aus den vom Vorredner

schweizerischen Eidgenossen ten dez rn usb schlsen entàwöckelten Gründen abzulehnen.

an literarischen

chaft we ssen un

S38

gs⸗Minister Grafen von Roon zum Vor⸗ Die von den liberalen Fraktionen des Hauses von Bonin

u. A.) vorgeschlagene Fassung des §. 1 lautet:

. ; lais rer Köni lichen »Unter Aufrebung aller in einzelnen Landestheilen entgegen⸗ . ö . . —ᷣ. 6 sin 6 eine ee n Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und

zu welcher 5 600 Einladungen er⸗

rivat ⸗Unterrichts und Erziehungs-Anstalten dem Staate zu.“ (Dem⸗ gemäß u. . w. wie in 8 1 der Vorlage.)

Der Abg. Wehrenpfennig bat, das Amendement Holtz als

überflüssig, een gli und verfassungswidrig abzulehnen. Der

alk erklärte sich mit dem Amendement

Bonin einverstanden, dag dasselbe eine sachliche Aenderung der

der Uebereinkunft, welche Vorlage nicht enthalte, dagegen hat er, die Anträge Holtz und ] ae, ge 8

die in einem prinzipiellen diametralen Gegensatze zu

worden ist, ist zugleich eine protokollarische Verabredung über die Aner⸗ Rach Ann ee eines Schlußantrages wurden hierauf mit

kennung der Rechtsfähigkeit der beiderseitigen Aktiengesellschaften . und es ist diese Verabredung am 3. Juli 1869 von dem rathe des Nerddeutschen Bundes genehmi bezüglichen Protokolls werden Aktiengesel

n geringer Majorität die Amendements Holtz und Devens ver—

worden. Zufolge 8. I8es worfen dagegen das Amendement Bonin, wie die Zählung ergab, aften oder anonyme Ge mit 188 ge

en 158 Stimmen und sodann mit dieser Modi⸗

. 9 sellschaften des Norddeutschen Bundes und der Schweiz gegenseitig fikation der 5 1 der Vorlage angenommen.

als zu Recht bestehend, insbesondere als zum Auftreten por Gericht Der §. . fern die Errichtung nach den Gesetzen des Die Ernennung der Lokal- und Kreis-⸗Schulinspektoren und die ültig erfolgt ist Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Stage allein.

esellschaften zum Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule ertheilte Diese Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben oder Ehrenamt verwalten,

ür befähigt anerkannt, ti andes, wo die Gesellschaft ihr Domizil hat, Dagegen entscheiden über die Zulassung solcher Gewerbe⸗ und Geschäftsbetriebe

lediglich die Landesgesetze.

der Vorlage lautet:

Verabredungen entsprechen dem in den Staaten des vormaligen Nord jederzeik widerruflich. . .

deutschen Bundes geltenden Recht dar se weit bekannt! denfenigen Diejenigen Personen welchen die bisherigen Vorschriften die

ausländischen Gesellschaften, welche im Lande ihres Domizils die Inspekltion Lber bie Vylteschnlen zugemie sen, i ven ö dies u

Rechte einer juristischen Person, beziehungsweise das jus standi in

Amit gegen die etwaigen bisherigen Dien sibezüge im Auftrage des

judicio besitzen, auch von den deutschen Gerichten die Nechtsperssnlich⸗ Staates fortzuführen oder auf Erfordern zu übernehmen.

keiten aktiv und passiv z Gewerbebetriebes der juristi Ordnung für den Norddeu

ich des werbe, Die Ääbgg, von Bonin und Gen. beantragten, den Absatz z,

12 4aU ö 3 j . die * 6. und Gen. den ganzen 5§. 2 zu streichen.

ö , ,, . Vorlage sehr nahe kommt, von konservativer

estanden wird, während hez en Personen des Auslandes die schen Bund vom 21. Juni 1869 die Landesgesetze verwelst. Die Abschließung gleichartiger A zwischen dem Deutichen Reiche einerseits un

glich italienische und die

Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.«

stellt sich als ein in ,,, der der e

rer außerdeutschen Staaten andererseits ist bereits mehr . 3 see ö. Rauchhaupt, von Brauchitsch) die folgende J affung es 8.

n ekommen. Die Köni

ische Regierung haben sich in ähnlichen Abreden mit Deut king erklärt, Und von deutschen Aktien⸗ u. s.

w. Gesellschaften ist Die Ernennung der Kreisschul⸗Inspektoren gebührt dem Staate.

chland

dar:

der Wun eäußert worden, durch möglichste Verallgemeinerung der Die Lokal-Schulinspektion der Volksschüle wird von dem Ortsgeist· a n, , . vor ben aus der Nichtanerkennung ihrer Rechts- lichen, welcher diesen 1 5 zu übernehmen nicht per—

ähigkeit durch ausländische Gerichte ihnen erwachsenden 6. zu . Gegen die Erfüllung dieses Wunsches dürfte ein

achtheilen . ist, im Auftrage de

taates wahrgenommen. Dieser uftrag kann durch Beschluß der Bezirksregierung, unter Bestäti⸗

edenken nicht obwalten. Die Herstellung des zwischen dem Nord.· gung des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, zurückgezogen deutschen Bunde und der Schweiz durch die oben erwähnte protokol⸗ und an andere gerignete Personen übertragen werden.“

larische Verabredun

erzielten Rechtszustandes wird auf gleichem Der Abg. von Bismarck (Flatow) motivirte seine Abstim⸗

Wege also ohne legislatorische Maßregeln, auch zwischen dem Deut! mung über 8.2 und das ganze Gesetz, in der er sich von seinen schen Heeiche und anderen auswärtigen Staaten sich erreichen lassen, unge, Freunden trenne müsse. Bei der Abstimmung

wenn, wie der Reichskanzler dies annehmen Praxis der süddeutschen Gerichte bezüglich der

uu dünfen. langt, die wurde der 8. 3 mit Ausnahme bes Absatzes 3, der dem An' heften nung der ehts. trage von Bonmns gemäß einstimmig abgelehnt wurde, in sei⸗

fähigkeit ausländischer Gesellschaften der innerhalb des vormaligen nen übrigen Thelen bsatz l,? und angenommen Vor.

Norddeutschen Bundes bestehenden entspricht.

Die Nothwendigkeit,

über die Eröffnung der auf solche Abrede zu richtenden Verhand⸗ angegangen war eine Abstimmung über den Antrag von

lungen in jedem einzelnen Falle einen Beschluß

es Bundesrathes Rauchhaupt, für den nur ein Theil der Rechten stimmte.

erbeizuführen, ließe sich zweckmäßig dadurch vermeiden, daß der Es erübrigte noch die Entscheidung über die von den Abgg.

undesrath die generelle Ermächtigung zu derarti en, vorbehaltlich der Genehmigung des 356 ertheilte. In

rund ö Gesetze

belgisches

nutzte Ermächtigung Reziprozität die Aner Ge d wren einzuräumen.

gen Unterhandlun⸗! von Bonin und Genossen beantragten erer en, isses in jedem einzelnen 9 3. Unberührt durch dieses Gesez bleibt die den g ; eht der Regierung auf und deren Srganen zustehende . an der Schulaufsicht, sowie ffranzösisches Gesetz vom 30. Mai 1857, Ärtikel 24 der Verfassungsurkun ö.

esetz vom 14. März 1853) die von ihr seitdem vielfach be— 8§. 4. Der Minister der geistlichen, Unkerrichts und Medizinal— us fremden Staaten unter, der Bedingung der Angélegenhcsten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. ennung der Rechtsfähigkeit ihrer Aktien- u. s. w. (Der Art. 24 ist in §. 3 durch ein Unter⸗Amendement von Bo—

Der Reichskanzler beehrt sich hiernach

Frankreich und Belgien

emeinden

e vom 31. Januar 1850.

nins der ursprünglichen Fassung des Antrages bekanntlich zugeführt

1 beantragen: der Bundesrath wolle sich mit dem Abschlusse solcher worden) ö. lebereinkommen mit auswärtigen Staaten, vorbehaltlich der Geneh— Der Abg. von Bonin motivirte das Amendement, welches migung des abgeschlossenen Uebereinkommens, allgemein einverstanden angenommen wurde, desgleichen die Einleitungsformel der

erklären.

Vorlage, in der sich dieselbe als Ausführung des Art. 23 der

Das Staats-Ministerium trat gestern zu einer Verf. bezeichnet. Die Anträge auf Streichung dieser Anfüh—

Sitzung zusammen.

Im Verlauf der vorgestri der Abgeordneten fand die Gesetzentwurf, betre und ,, statt.

§. 1 orlage lautet:

er

rung (Devens, Holtz) wurden zurückgezogen. Darauf wurde das ganze Gesetz, d. h. die Vorlage der Staatsregierung mit

gen Eo) Sitzung des Hauses den Äenderungen von Bonims (nämlich Streichung des Ab⸗ Sptzialdiskussien über den fatzes 3 in §. 2 und Zufügung der Ss. 3 Und H in nament— ffend die Beaufsichtigung des Unterrichts⸗ .

er Abstimmung mit 197 gegen 171 Stimmen genehmigt. Wir Wilhelm ü. s. w. verordnen in Ausführung des Art. 23 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 mit Zustimmung der

Die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts und beiden Häufer des Landtages für den Umfang der Monarchie was n nn n, steht dem Staate zu. Demgemäß handeln alle folgt: ĩ

mit dieser Auf des Staates.

Nach dem Antrage der Ab S. 1 so gefaßt werden:

Kreis oder Lokal⸗Schul⸗Inspektore den Pflichten nicht erfüllen, können durch ihrer Stellung als Schul-Inspektoren enth. sie Geistliche sind, durch einen anderen Geistlichen derfelben Kon

ersetzt werden.

Der Antrag Devens stimmt mit dem vorigen im Wesent— . lichen überein, zerlegt aber den Inhalt desselben in zwei P raphen, deren erster zunächst nur ausspricht, daß reis⸗-Schulinspelktoren wegen mangelnder Pflichterfüllung durch ben Ark ht der Verla d, der zuständigen Bezirksregierun hoben werden können.« satzes handelt §. 2

amtes en

geordneten Holtz und Gen. soll und 66 iegen. und Beamten im Auftrage des Staates. . i g e n, 38 2. Die Ernennung der Lokal. und Kreis- Schulinspektoren un

göen umd m sen in . Der vom Stagte den Inspektoren der Volksschule ertheilte Auf

cht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage S. 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entge⸗

rivat⸗Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten dem Staate zu.

genstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen ö handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden

ie Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt dem Staate allein.

trag ist sofern sie dies Anit als Neben- oder Ehrenamt verwalten, ( widerruflich. . lle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

. 96 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den Gemeinden ola und und deren Srganen en Theilnahme an der Schulaussicht sowie

ungsurkunde vom 31. Januar 1856.

ihres Schul⸗ S. 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal. (Von der Modalität des Er⸗ Angelegenhesten wird mit ber . dieses Gesetzes beauftragt.

Gegen 33 Uhr vertagte sich das Haus bis Dienstag 11 Uhr.

Bernstorff, ist vorgestern Vormi

ite aus⸗

halten vor dem 3 übersenden zu a

bin, wie bisher, Deievise Meines Hausordens in der Liebe zu unserem Heldenkaiser und, dem gesammten deutschen Vaterlande zum Ausdruck bringen

von Preußen hat heute Italien München passirt.

X

Der deutsche Botschafter . Großbritannien, Graf ags nach London abgereist

Das in mehreren Blättern . Schreiben des Kardinals Antonelli an den Bi burg lautet folgendermaßen:? Erlauchtester und Ehrwürdigster Herr! In Beantwortung des Briefes, den Eure Gnaden am 23. No-

vember an den Heiligen Vater gerichtet haben, beeile ich mich, Ihnen kund zu geben, daß es nicht zweckmäßig erscheine, auf den in Ihrem

Briefe enthaltenen Erwägungen zu bestehen, um die in Betreff der Ernennung der Kantonal-⸗Pfarrer entstandenen Verwicklungen h lösen, und zwar aus dem Grunde, weil das Konkordat von 1801 dort von dem Augenblick an keine Kraft mehr hat, in welchem Elsaß ein Theil des Deutschen Reiches geworden ist. .

Indem ich Sie zugleich versichere, daß der heilige Stuhl nicht ermangeln wird, im geeigneten Augenblicke eine angemessene Verstän⸗ digung mit der , . Regierung in Betracht zu ziehen, habe ich das Vergnügen, die Versicherungen meiner ausgezeichneten Hochachtung zu wiederholen. . .

Euer bischöflichen Gnaden ergebener .

; Staatssekretär Antonelli. Rom, 3. Januar 1872. An den Herrn Bischof von Straßburg.

&. Der gestern, Sonntag, Abend von Cöln hier einge⸗

troffene Schnellzu J verspätete sich um 1 Stunde 5 Minuten. Die Ursache war k auf Bahnhof Hannover. Von Oschersleben bis Berlin wurde zur fahrplanmäßigen Zeit ein besonderer Schnellzug befördert.

ö. r r 9. Februar. Am 5. d. M. wurde die Fahne es 2

Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 6 auf dem hiesigen Kasernenplatze mik dem neuen Fahnenbande dekorirt, welches ihr von dem Ehef des Bataillons, Herzog Ernst von

. Sachsen⸗Altenburg in Anerkennung des hraven Verhaltens

des Bataillons in dem letzten Feldzuge verliehen wor—

den ist. Nachdem die Fahnen-Sektion in der Mitte des Ba— taillons Aufstellung genommen, verlas der Commandeunr des— selben, Major v. Rauchhaupt, vor der Front des Bataillons

folgendes Schreiben des Herzo

8: U . 3 fle burg den 30. Januar 1872. Meinem lieben 2. Schlesischen Jäger Bataillon Nr. 6 freue Ich

Mich mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers und Königs zur Erinnerung an die hervorragenden Ereignisse der verflossenen beiden k in Frankreich in . Fahnenbande ein bleibendes

Zeichen der tiefgefühltesten Anerkennung 9 treues und tapferes Ver⸗ ? önnen. Ich habe die feste Meine braven Jäger, deren Chef zu sein Ich stolz

Ueberzeugung, d h o auch in alle Zukunft gepaart mit Tapferkeit die

werden. Fideliter et Constanter, das sei auch ferner die Parole! Ich

. grüße , . Mein geliebtes Bataillon und bleibe deffen wohl⸗ geneigter Chef

Ern st, Herzog von Sachsen⸗A1ltenburg. Hierauf fand die Befestigung des Fahnenbandes durch den

mmit der Uebergabe beauftragten Flügel- Adjutanten des Herzogs statt. Ein dreimaliges Hoch auf den erhabenen Chef und dem⸗ npnächst das Wiederabbringen der Fahne endete die militärische

Feier. -Das Fahnenband selbst trägt die Farben des Herzog⸗

lichen Hauses und zwar ponceauroth und grün, seine beiden

Enden führen in Silberstickerei die Data's und Namen aller

. Gefechte 2c, an denen das 2. Schlesische Jäger-Bataillon Nr. 5 im Feldzuge 1870 71 gegen Frankreich Theil genommen, und laufen in die Schwerter⸗Dekoration und silberne Quasten aus.

Bahern. München, 9 Februar. Der König hat heute mehrere Eivilbeamte in Audienz e,. und dem Prinzen Leopold aus Anlaß dessen Geburtstages einen Glück⸗

wunschbesuch abgestattet.

Se. Königliche . der Prin Friedrich Carl ormittag auf der Durchrelse nach

Sachsen. Dresden, 10. Februar. Der König und

die Königin besuchten am estrigen Abend den bei dem

Staats⸗ und , eneral⸗Lieutenant von Fabrice stattsndenden Ball, auf welchem lebende Bilder aus der heite— ren Märchenwelt und Qugdrillen in Kostümen zur Aufführung elangten. Ihre Majestäten verweilten bis zum . der haraktertänze, deren Reihe der Kronprinz und die Kron⸗

prinzessin, Prinz und Prinzessin Georg mit einer in Costümen 9

Aus der Zeit Ludwigs XIII. und der Königin Anna von Oesterreich von 12 Personen ausgeführten Mousquetaires⸗

QAuadrille ö Der Fürst Otto und Prinz Georg von

Schönburg-Waldenburg nebst Gemahlinnen, Prinz Günther

von Schwarzburg⸗Rudolstadt, ferner das diplomatische Corps, die obersten Hofchargen, bie Minister, die Präsidien der beiden Ständekammern, sowie die Spitzen der höchsten Civil- und

chof von Straß⸗

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Militärbehörden und viele andere distinguirte Persönlichkeiten 2 dem glänzenden Feste geladen.

. ürttemberg. Stuttgart, 9. Februar. Der König hat heute den zum Kommissär für die Wiener Weltausstellun

ernannten Präsidenten der Centralstelle für Gewerbe un Handel, von Steinbeis, in Audienz empfangen.

. Re gier un gehlatt Nr. 5 enthält das Gesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes, eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den k. Landesverein der Kasser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Invaliden; eine Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die Anzeigepflicht beim Ausbruche von ansteckenden Krankheiten unter Menschen und Thieren und eine Verfügung des Finanz Ministeriums, betreffend den Steuersatz für Grünmalz.

1143 Februar. (St. A. f. W) Der Direktor Dr. von Binder ist ien als Kommissär der württembergischen Regierung zu der Konferenz der Bundess chul komm ission nach Berlin abgereist.

Sach sen⸗WMeiningen⸗Hildburghausen. Meinin gen, II. Februar, Das Regierungsblätt für das Herzog⸗ thum Sachsen⸗Meiningen« vom gestrigen Tage meldet den bereits mitgetheilten Tod der Gemahlin des regierenden Herzogs, der erzogin Feodore Victorie de e Pauline Amalie Marie, gebornen Prinzessin von Höohen⸗ lohe⸗Langenburg, in dem Alter von 37 Jahren und 7 RMona— ten. Die Herzogin erlag in der Nacht vom 9g. zum 19. d. M., Uhr? . im Herzoglichen Residenzschlosse nach einem fast I4tägigen schweren Krankenlager dem Scharlachfteber. Sie hatte sich am 23. Oktober 1858 mit dem damaligen Erbprinzen, , . Herzog 66 von Sachsen⸗Meiningen und Hildburg—⸗ hausen vermählt, aus welcher Ehe die Prinzen Ernst und Fried⸗ rich, Herzöge von Sachsen, hervorgingen.

Anhalt. Dessau, 8. Febrüar. In der heutigen Abend⸗ Sitzung des Landtages wurde der Verfassungs⸗Gesetzentwurf, wie er aus der ersten Lesung a ng n war, mit 19 n 15 Stimmen angenommen. agegen stimmten die

itterschaft und vier Abgeordnete der liberalen Partei. Noch während der Sitzung wurde die höchste Entschließung des Herzogs eingeholt, und darauf theilte der landesherrliche Kommissar, Staats-Minister Dr. v. Larisch, der Versammlun mit, daß der Herzog sich entschlossen habe, den r e unn i, in der vom Landtage beschlossenen Amendirung unter der Be— dingung zu sanktioniren, daß der §. 3 in der ursprüng⸗ lichen Fassung der Regierungsvorlage wieder hergestellt werde, Nach dem Landtags ⸗Beschlusse war im §. 3 der Wahl⸗Census innerhalb der Wählerklaffe der höchst⸗ besteuerten Grundbesitzer von 7 Thlrn. auf 5 Thlr. herabge⸗ setzt worden. Der nun mit Herstellung der Regierungsvor⸗ lage in diesem Punkte dem Landtage noch einmal zur Annahme oder Ablehnung im Ganzen vorgelegte Se n gelangte , mit denselben 19 Stimmen (gegen 15, wie zu Anfang er Sitzung bei der zweiten Lesung, zur Annahme. Die Min glieder der Ritterschaft, deren Repräsentation als solcher nun aufhört, legten hiergegen Rechtsverwahrung mit Rechts⸗ vorbehalt ein. Die Sitzung wurde gegen 8 Uhr geschlossen, nachdem die nächste Sitzung vom Landschaftsunterditektor auf den 9. d. M. anberaunit worden war.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonder shausen, 9. Februar. Das neueste Stück der Gesetzsammlung bringt das mit dem Landtage vereinbarte Finanzgesetz für die Finanzperiode 1872 75. Nach demselben ist die Einnahme auf . 638,737 Thlr. und die Ausgabe auf j̃hrlich 634,334 Thlr. festgestellt. Von den direkten Steuern sind in Einnahme gebracht: die Grundsteuer mit 69,871 Thlr. (62,666 Thlr. von Liegenschaften, 7205 Thlr. von Gebäuden), die , mit 507590 Thlr.; die Forstverwaltung ergiebt 281,272 Thlr., die Domänenverwaltung 152,005 Thlr. Ein⸗ nahmen. Unter den Ausgaben sind zu erwähnen: Fürstliches Haus 154695 Thlr., Ministerium 38,622 Thlr., Matrikular⸗ 6 45,226 Thlr., Departement der Finanzen 185,313 Thlr., Kultus und Unterricht N,957 Thlr., Inneres 74,745 Thlr., Justiz 50,151 Thlr.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 109. Februar. Der Kaiser ist gestern Abends mit dem Erzherzoge Kronprinzen Rudolf . fer Erzherzogin Gisela von Salzburg in Wien ein getroffen. ö

Der im Abgeordnetenhause gestern vorgelegte Gesetz⸗ entwurf, die Wahlen 6 lautet: „Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich nach⸗ stehende Zusatzbestimmung zum §. 18 des Staatsgrundgeseßes vom 21. Dezember 1867 über die Reichsvertretung zu erlassen

»Wenn aus dem Landtage in den Reichsrath gewählte Abgeord⸗ nete während der ,, ihr Mandat als ,,, oder als Reichsraths⸗Abgeordnete niederlegen oder in Folge dauernder Ver⸗