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und Hessens, die am 6. November 18790 in Versailles in der Woh ] träglich zu einer andern Auslegung als Jener elangt. Meine Herr ie Reichsregierung dem deutschen gewiß die Jälle des J. Absatzes des Art. 8 von einer weit schwerer nung des Herrn Staats-⸗Ministers Delbrück zufammengetreten ist die 9 etwas Thatsächliches . Hause ni z on hen 6. j 6 g, e e n . in n a ae e , en enden Hir ng nde als die des zweiten . Oder war Proposition unterbreitet, dem Artikel 4 der Bundesverfassung einen bin es gewesen, der hier die Vorgaͤnge im Norddeutschen Reichstage a5 ch im Bundesrath zusammen von den Beboll⸗ nicht die Ausdehnung der ar m slel auf Presse und Vereins. BZusah des von mir erwähnen Inhalts betreffend Rompelenzerweite⸗ angeführt, der auf die schwerwie gende Acnerung des Herrn taats. nacht Bäcfailtes unkerhandell hatien, die Herren Stagt?! n. oder wäre nicht die Aud: nung dieser Zuständigkeit auf das ungen im ein zelnen Fall unter Wahrung der für Verfassungs⸗ Ministers Delbrück im Norddeutschen Reichstage ier fs auf sen, Jolly, von Freydorf Hof. 9 Gebiet des bürgerli er quf die Bildung der Lande; Rad tungen vorgeschrichenen Formen beizufügen. Dieser Zusat wurde smerisam gemacht hat, ser der Regierung das Necht ihger Aus. und ich. Sie Schluß protokolle wegen der daraüf s lüsse des Deutschen Reichs. dann aber schließlich nicht belgefügt deshalb, weil von anderer Seite legung verwahrt hat. Wenn nun das Hohe aus unter solchen vatrechte wurde 4 Denn der Verfassungs⸗ si anderen Bedeutun
in einem solchen Zusaß eine gat zu direkte lern zu Ümstaͤnden es bei der Stelle in dem Kommisstonsberichte einfach uß des deutschen Bund den Antrag gestellt, den stwerwaltung! sevie
Verfassungsänderungen erblickt wurde während ich persoͤnlich . hat, so glaube ich. kann der Regierung mit Recht ein achher der Bundesrath und de enehmigt haben, daß die f elbftändigkeit lege? mehr der Ansitcht mich zuneigte daß durch eine derartige orwurf nicht 6 werden und ich verwahre mich gegen die e iche Vestimmung aus den 2, , wosse, heraus in den Tezt rsten Abfae des Art. 18 Bestimmung einem gar 4 ungestümen Andrängen nach prinzi. Insinuation, welche die Presse, übrigens die national ⸗ liberale vorgn, en Fung aufgenommen werde, Das geschah Jahr nachdem st t halten nicht als piellen Aenderungen der erfassungsurkunde vie eicht vorgebeugt derbreitet hat, daß ich diefes Haus damals, wie man sich ausdrückte, Serr an im RNorddeutschen Reichstage erklärt hatte, daß nach 1 des 2. Absatze5.
Herden konnte. Jedenfalls hat die Erfahrung seit 181 gereist daß habe „im Dunkesn tappen lassen .. Dieses Haus kannte die Sach —— Ansicht unter Zustimmung des berechtigen Bundes staats die t dem Vertrags prinziy nicht blos oben, der Zweck der Weglassung jener Zufatzbestimmmung nicht erreicht lage, war auf den möglichen Streitpunkt gufmerksam geworden Zustimmüing nur der Band egraths- Bevollmächtigten verstanden sei ie deutsche Verfassung i
worden ist und daß der deutsche Reichstag bei seinen Vor chlägen zu — von mir aufmerksam gemachl worden, und wenn das Haus da⸗ nd da Auffassung nicht bekannt geworden sei. s ch in jedem einzelnen Falle Verfassungsänderun einer besonderen Einladung in ber Ver. mals eine materielle Entscheidung nicht gegeben hat, so war der Grund . n de von feiner Seite im Bundes rath Ganz abgesehen davon, daß , Weben ie, e hben n ie, eh e n,. ö e . rein r, e, he dl, eee ieee.
ämm . No⸗ aß auch die Herren Antragsteller damals bei diesem Unterlassen ei ᷣ ie ie in gilles unterhandelt vember 1870 darin einverstanden und sie haben das auch ausge- materiellen Entscheidung sich beruhigt haben, 26 kann 1 6 , . 4 . ; ! enderun⸗
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d immung der Landesvertretungen sind;
sprochen, daß unter Verfassungsveränderungen auch Kompetenz- umhin als ein Uebersehen von ihrer Seite aufzufassen. Wenn die tet haben veränderungen zu verstehen seien, und sz haben die Gegner des eren Antragsteller damals die Ansicht garn 9 sie jeßt in . H g ee fh chungsgeschicht des Art. Id; von mir erwähnten Zusatzworschlages gegen ihn nur daß einge wender, feierlicher Weise eingeführt haben und vertreten, dann sollte o viel als ich. daß er Etwas festseßen würde was Fereits anerkannten Rechten man glauben, bätten sie dem use sagen müssen: Hier in dem ich H opember v. J. zur Sache im and was in Uebung sei im Rorddeutschen Bund, daß er etwas ber Kommiffsonsbericht findet sich beildufig eine Verwahrung des standi⸗ es kan ja Jener Zwischen⸗ lichen . . ; flüssiges aussprechen würde und deshalb a nn werden könne. schen Auslegungsrechts damit ist uns natürlich nicht geholfen, die fall ganz — meine persönliche D en, me ne Herren / dürften in vorliegendem Dies wurde schon gun Art. 4 der Bundesverfasfung damals verhan. Stände mihssen iht ustimmungsrecht, nicht ihr Auslegüngsrechk ver. ü ee, ch stattgehgbter Ver= Richt erst in der Redaktion der Reichs verfassung vom delt. Zum Art; 18 der Vundesperfassung wal der Konferenz vom wahren und sie inüssen einen ausdrücklichen Beschluß len. fassen. nehmung athes im Namen der ga sond on in den Schluß vretokzlklen wem 6. November 1870 der Vorschlag gemacht, daß Veränderungen der 35 glaube, die Herren hätten damals der Kammer sagen müssen, die Königlich t höchster Genehmigung le r , über Reservatrechte erklärt Verfassung als abgelehnt gelten sollen, wenn sie im Bundesrathe Kammer dürfe dem Vertrag überhaupt ihre Zustimmung nicht geben, Seiner Majest die Erklä Bun o sie stehen unter js Silmmien gegen 'sich haben. Dabei war, weil die Bevollmächtig. wenn nicht das Recht der württembergischen Stände guf Zustimmung Fa nach der si z ff ass unter der Herrsch erfassung ? len von Vapern an der Konferenz pom 6. Rrovgmbfz ud nicht zu er Aenderung in den enen ausdrücklich anerkannt Fon iglichen Stagtsregierun ter Z d meine s 9 da , n. Theil nahmen, da in ihren Unterhandlungen eine Stockung eingetre⸗ werde. Aber damals haben die Herren über den Punkt überhaupt berechtigten Bundesstaates ( eutschen Staaten vermöge sche Reich ein= len war, möglicher Weise auch fu denken an einen Bundesrath ohne , während sie eine Veranlassung dazu gehabt hätten durch u verstehen ist: die Zust immun getreten sind in eine neue s Bayern — an einen Bundesrath mit 52 Stimmen. Nie Erklärung / die ich damals gb gt een habe, daß nach der Ansicht aller . Bundesrath. — . ch habe mit jenem Vorschlage mich nicht einverstanden erklärt; Kontrahenten zu Kompetenzerweilerungen eine Zustimmung der Landes Meine Herreni Wir müssen die Frage betrachten als eine reine ich wollte nicht eine Mehrheit von 38 Stimmen, sondern nur ein vertretungen nicht erforderlich fei. Frellich wären vamals die ahischluß ver. Frage der Auslegung einen beslehenden gesetzlichen Bestimmung wobei Dreiviertels Mehrheit, eine Mehrheit von 39 Stimmen für befugt träge angenommen worden, mit der oder mit jener Auslegung der man nicht den Standpunkt einnehmen kann! daß man deshalb dem erklären, Verfassüngdänderungen im Bundesrathe zu beschließen und fraglichen Bestimmung der Schlußprotokolle. Auch war damals der Ergebniß der Auslegung sich nicht zu unterwerfen habe, weil bei dem diefer meiner Anschauung ist am folgenden Tage an maßgebender Standpunkt der Herren Antragsteller bezuglich der Reservatrechte ein n nekommen der Vestimmung man über die Auslegung sich nicht Stelle auch entsprochen worden. einigerinaßen anderer Damals wurde gesagt, diese Reservatrechte / die Ferltändigt habe. Die echtgansicht der Regierung habe ich mit Fol steller sich noch ni t befreunden su Bei den Erörterungen nun zum Art. 78, die sich hauptsächlich wollen gar nichts heißen die bedeuten gar nichts, die Rechte, welche die gendem in möglichster Kürze zu begründen. ich, wenigstens nicht den Ar um die Frage drehten wie die Mehrheit des Bundesrathes beschaffen, Regierung vor halten hat, die sind a e n, es handelt sich In Ermangelung einer ae adre ren Erklärung der Kontrahenten fassun hier an, . groß sie sein müsse, um Deng hinge nr me mne, beschließen zu um gar nichts weiter, als um den nackten Eintritt in den Norddeutschen . des Hd 3 des Art. 3 in der fraglichen Richtung trägen mi f 7 * 6 auch 39. einer Seite gefreht, wie es sich denn Bund. Meine Herren, ich habe eg mit einer gewissen Genugthuung in muß dieser Sinn festgestellt werden nach dem historischen, dem sprach verhalte mit, den jura singnlorum einzelner Bundesglieder. Der dem Antrgge, gefunden und von Mehreren aüssprechen gehört, daß die lichen und dem logischen Zusammenhang der fraglichen Verfassungs⸗ in Dung Staats ⸗Ninister Belbrück erllärte sofort, daß er es doch als ganz von der Regierung damals vorbehaltenen Rechte eine materielle Be. cl ng mit dem übrlaen In dart der Sic iA G cfo ss ums ie, nn. far alle selbstwerständlich erachten müffe, daß, iwenn heute einem Bundes. deutung für das Land allerdings haben. Uebrigens, ich muß das Nach dem histo rischen Zusammenhang har der jetzige 2. Absa ⸗ Art gliebe besondere Rechle, urg singulerum, eingeräumt werden diese noch an gn die württembergische Regierung hätte damals — ich des Art. J ursprünglich ur ein; protokollarische Erläuterun 8 un n, ander nicht morgen von einer Mehrheit ihm wieder genemmen werden kam am 18. Dezember 1879 von Berlin ur und am 19. Dezem⸗ kae gbrmerkung zum 1 der damals den einzigen Inhalt des stel 1 irklich für können, es bedürfe also einer Festseßung hierüber gar nicht. Es ber wurde der Kandtag eröffnet — die Zeit gar nicht hart, als Re ⸗ ar ki Ver 1. die . eord⸗· . . ; nr, , . . ie di liegende U und glaube ich! Darin Abgrã dentlich schwierig fein werde, zu bestimmen, waß denn Reservatrechte, über eine Frage, die man, unmittelbar von den n rde fg, nelrn von Ce ießli . Bun Feth gen j n. ; ; ; — en ̃ — seßlich von dem Wege der Vun was jura singulorum seien, daß es schwer sein werde, eine ent- . welchen man die Reservatrechte nicht . . ö . Abstimmung im Bun ö epi ,. , n, 3 sinben. Die Freunde des Gedankens niein, Syiels ußs hatte, für Alles] nur für keine praktische ansah. esratrh'* Es it nach unsereni Sa üirhalten nicht anzunehmen, daß 6 en dagegen es konne nichts schaden, 3 was man von allen Seiten über eine solche Fra sich eine bestimmte staatsrechtliche Auffassung di äuterung diefes J. Absaßes auch an den Weg To n als selbstverständlich bebe fh. in einem Protokoll zu konstatiren, und . bilden Und wir wußten damals auch gar nicht! wie dit . ef än bie Zustimmung der Lande sp ertretung * . ann gerade so / wie f fie machten sich auch anhei chig, eine , , , . entwerfen. Sie Übrigen Regierungen, wie insbesondere die ba erische Regierung, as der Fall wäre so mü te, glaube ich die ande g ist, v Abs. aben eine solche entworfen und dieselbe ist üergtgangen in das deren Unkerhandlungen in Versailles wir nicht . und deren . Bgedrückt haben und ganz ewiß 8. der te d lußprotokoll zu dem Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Verhandlungen mit dem bayerischen Landtage bevorstanden zu dem näre ihr Inhalt J in als eine von affen eiten 67 ĩ k Baden und Hessen vom I5. November 1879. Von einer n fraglichen Punkte sich vexhalten werden. . bin der An 9 daß ⸗ 2 6 ffv er stů ng. s der Landes vertretung en war, wo viel ich weiß, überhaupt wenn ich troßdem damals mich hervorgedrängt hätte mit meiner per als se 3 betrifft, so bildet nach nur geschehen nicht die Rede. Es war insbesondere auch nicht die Rede von der ⸗ sönlichen Melnung über die rage die Er nr e, cheiden wollten, s va ch lch en ; s 6 ghalb bier mi . z atz Tien dbetreffende Bestimmmung des Schiußprgtgtolls zwischen über die ich gar nicht gefragt war daß ich das nicht hätte rechtferti⸗ erem Dafitzh 6 des Vrann hein und Bier en Rorddeutschen Bund, Baden und Hessen vom 13. Nrbember am gen können. . 86 Erfolge / = 56st 1 6 ar nicht denkbar daß 23. November iso bergegangen ist in das Schlußprotokoll zwischen Peine Herren, der Vollständigkeit wegen komme ich noch mit ew n, f. l 8 ird , . 8 . Ichzeinig aher der Regie dem Nord dentschen Bund und Württemberg. n einigen Worten güf das, was den 2 in diesem Hause 5 ; gen gebraucht und . ö m gi im f Melne Herren! Bas e, aber die Frage verhandelt worden nachgefolgt ift in München. Der Ausschuß der bahrischen Abgeordmelen. sich b ben Bezichungen nach Außen häufig gleich; . dieses Recht der 9. n * e rf . 6 ea * i n ö. . nag unn, 3. ö e,, , . i , 61 . e r, ml brchierunz. 2 en. n seittenerm aßen . 96. Svperf n. 2 d a. 63 96 . Rovember beantragte, führ in dem Berichte ö — d mit lchem ̃ f 8 andes versa muß indeß, veranlaßt durch einige eußerungen des Herrn Abgeord⸗ unter Anderem als Grund für die Verwerfun, di befrem f in welchem Zusammenhange un mit welche satze n der neten von Hall, die er bei Cen dun des enten hon früher ge.! dende Lücke, daß nirgends in de en n, . lnen Falle das Wort Staat. ebraucht ist. so daß von b than hat, in K die Vorgänge in diesem Hause . e gestellt sei, 86 . ir r nher . 6 n * An vorli andell es sich um Beziehungen wer Einzein. graphen 8e und Dan Jallen bes 3. Absatzes das merkungen machen. ieses Haus hat einen ausdrücklichen Beschluß raths-Mitglieder lin den Fällen des Ark. 738. Abs. 1 und in den Staaten nn der in e n e zicht sein 2 . d der ständischen Über den Gegenstand nicht gesaßt; nur in dem Kommissionsbericht, Fällen des Schlußprotokolls über die Reservatrechte] an die Zustim. gegenü Reich. J sst der Bundesrat das Gegentheil sta ö Lordenllich inkon, der bekanntlich nicht gedruckt vorlag, sendern von dem Herrn mung der Jeseßgebenden Faktoren der Einzelländer gebunden sein einzige gie ma cn des Willens. Zustimmung onstitutionell Abgeordneten Hölder hier verlesen jwurde, fand sich eine Ver. sollen oder nicht. Diese Mehrheit war nicht so beruhigt, daß fie an, . ö Einz Es bezeichnet denn tutionell Ilten des 4. Abs Herren! Nach , ee ene dige nne, f, ,, , i ,, ,,. ö ke, dl, ,, r, ; Hegenstande eines Antrages an ie Zustimmung der Einzel- et. Die heit er⸗ 96. beß . das Haus nicht gemacht war. 86 ist, daß in diesem Hause klärte eine 1 e n. ,. * n n g 9 u . ches, der Absatz 6 ö. E der w n, auch nicht n, . worden ist. Nun, meine Vundesrathsbeschlüffe zu den konstitutionellen Rechten der Einzelländer k 364 Zerren, finde ich zwischen einer e mah ung des ständischen Zu. für erforderlich und weil diest iel beantrage fie die Verwerfung des Herren, den log ischen Deer mn , betrifft so gef Vampf, “ der zum ersten Fim mungs rechts und des ständischen Auslzg üngsrechts Doch Vertrags. Die Minderheit des bayerischen Ausschusses welche nachher 1'Albfsätze des Art, 8 der ichs verfaffung von Kom. Ic . des 2. einen Unterschied — einen Unterschied, den allerdings der Herr Ab für ihren Antrag auf Annahme des Vertrags die Mehrheit in der p Ber erste Absaz redet von lusdehnungen der = h inz ri ; ordnete von Hall bei der n feines Antrages nicht gefun⸗ Jammer gewann, war der Ansicht, daß die Frage, in wie weit die f fachliche Gebiete gegenüber allen Bundesglie, g ⸗ di des er nm fondern zu meinen personlichen zingünften gänzlich verrvischt hat. Regierung eines Einzelstagtes bei Ausübung der den Einzelstaaten ö z e Gn d ddchnungen der Zuständigteit . d Wenn ich meine Herren, mein Zustinmmungsrecht verwahre, so im Bunde 6 Rechte an die Mitwirkung der Volksvertretung f äßig schon der Reichszustandigleit unter worsen 1d diefelbe Frage öehaupte ich, daß ich ein Recht der Zustimmung habe; wenn ich aber gebunden sei, dem inneren Staatsrechte des betr-⸗ Staates angehöre find gegenüber von einem o Beziehungen kt des Herrn. Abg mein Ausle gungsrecht wahrer dann sage ich noch nicht, daß ich ünd der baperische Stgats-Minister von Luß hat damals en. das e eplionell gestellten Bundes gliedern. erst , , . zum ersten Absaße unwi ein Recht der Zustimmung habe, sondern ich wahre mir nur die Be innere Staatsrecht gestatte allerdings eine gesetzliche Regelung der nn die Herren Abgeordneten ö. s ne Herren, der Herr Abgeordnete von Aalen fugniß, wenn der Fall eintreten wird ein Recht in AÄnspruch zu neh. Instruktion des bayerischen Vertreters im Künd ara he berein, — die Zustimmung der Lande eziehungen doch in etwas men, oder auch — nicht in Anspruch zu nehmen. Wer sein Daß die Verträge vom November 1879, obwohl sie eine sehr Warum soll sie nothwendig sein des ra sein. Der * Abgeordnete Zustimmungsrecht vermahrt, hat,? der kann es dem Nit wesenlliche Kompetenzveränderung, eine Kompetenzerweiterung auf RNothwendig war hier, wo 3 sich nicht von (inem gemeinsamen In. s fur die Gefährlichkeit betheiligten, der damals . verübeln, wenn er hinterdrein das die Gebiete der Preffe und des Vereinswesens enthielten, den Landes, ereffe aller Bundes lieder sondern von dem Interesse 6 weniger A angeführl aß je nach der Aus. dd ne . ; J m / it⸗ orden find, und daß diese Landesver ä . QNusschli ̃ jorlsirung im Bunde — ö ; j ĩ er württem⸗ betheiligte, der fein Auslegungsrecht gleichfalls verwayrt hat, nach⸗ das preußische w , E. dabei sich 56 , . . nh er n angeführt worden, daß doch ganz 66 durch eine Abstimmung im Bundesrath
der Herren!
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wurde gegen die Anregung ferner 5 gemacht, daß es außeror- gierung sich schlüssig zu machen über eine Frage, wie