1872 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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statistik die Statistiken über die im Zollverein gemeinschaftlichen Abgaben aufzustellen haben. Die gedachte Centralbehörde kann erst nach erfolgter Feststellung ihres Etats, also keinenfalls vor deni Beginn der nächsten Session des Reichstags, 3 Wirksamkeit beginnen., Für die Bearbeitung der monatlich und vierteljährlich aufzustellenden Handelsübersichten des Zoll—

vereins fehlt es daher . i an einer hierfür verantwort- lichen Behörde Um elner Stockung in der Veröffentlichung der in naäͤchfter Zeit schon anzufertigenden Uehersichlen vorzu⸗ beugen, hat der

auf den Antra

des k nach Anhörung des Aus⸗

schusses für Zoll- und Steuerwesen beschlossen: 1) die Bearbei⸗

tuͤng der monatlich und viertelsährlich aufzustellenden Handels. n gi nen k eilen dem Reichskanzler ⸗Amt u übertragen und demselben das Beamtenpersonal des Central⸗ ureaus des Zollverein zur K. u stellen, zu be. stimmen, daß mit dem 31. März d. J. da

Zollvereins seine Funktion einzustellen hat.

Das Staats. Mini sterium trat gestern zu einer Sitzung zusammen. 27 2

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Im weiteren Verlaufe der 63) Sitzung des Hauses der

Abgeordneten am 17. d. Mts. wurde der 8. 18 des Ober- Rechnungskammer⸗Gesetzes nach einer längeren Debatte, an wel⸗ cher sich noch wiederholt der Staats⸗Minister Camphausen, und als Regierungs⸗Kommissare der Geheime Ober- Finanz- Rath , . 9 Geheime Finanz⸗Rath Hoffmann betheiligten, in folgender Fassung angenommen:

a. nach en n, 1. Art. 106 der Verfassungs - Urkunde mit der allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres von der Staatsregierung dem Landtage vorzulegenden, von der Ober⸗ Rechnungskammer unter selbständiger, unbedingter Verantwortlichkeit aufzustellenden Bemerkungen müssen ergeben: . 1 ob die in der r eführten Beträge in Einnahme und Ausgabe mit denjenigen übereinstimmen , welche in den von der Ober⸗Rechnungskammer revidirten Kassenrechnungen in Einnahme und a, . ewiesen sind; 5 /

Mob und in wie welt bei der Vereinnahmung und Erhebung, bei der Verausgabung oder Verwendung von Staatsgeldern, oder bei der Erwerbung / Benutzung oder Veräußerung von Staatseigenthum Abweichungen von den Bestimmungen des gesetzlich festgestellten Staatshaughalts-Etats oder der von der Landesvertretung genehmigten Titel der Spezial-Etats (§5. 19) oder von den mit einzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen oder von den Bestimmungen

der auf die Staatseinnahmen und n , , oder auf die Er⸗ 6 h . oder Veräußerung von e

taatseigenthum bezüg- lichen Gesetze stattgefunden haben, insbesondere

3) zu welchen Etatsüberschreitungen im Sinne des Art. 194 der Verfassungs ⸗Urkunde (8. 199, sowie zu welchen außeretatsmäßigen Ausgaben die Genehmigung des Landtags noch nicht beigebracht ist. Mit den Bemerkungen ist ein Bericht zu verbinden, welcher die haupt⸗ fach lichsten' r gehn sffe ber Prüfung über icht ich usammnren faßt

Demnächst wurde die Debatte vertagt.

In der heutigen (34 Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und Camphausen, der Geh. Ober-Finanz⸗ Rath Wollny und einige andere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, wurde die Berathung des Gesetzentwurfs über die Ober⸗Rechnungskammer bortgeßtz . 19 der Kommis⸗ . lentsprechend dem §. 18 des Regierungs⸗Entwurfs) lautet:

Etats ⸗Ueberschreitungen im Sinne des Art. 104 der Verfassungs⸗ Urkunde sind alle Mehrausgaben, welche gegen die einzelnen Kapitel und Titel des nach Art. 99 a. a. O. festgestellten Staatshaushalts— Etats oder gegen die von der Landesvertretung genehmigten Titel der Spezialetats d,, . haben, soweit nicht einzelne Titel in den Etats als übertragbar ausdrücklich bezeichnet sind, und bei solchen die Mehrausgaben hei einem Titel durch Minderausgaben bei anderen ausgeglichen werden. Unter dem Titel eines Spezigletats ist im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen jede Position, welche einer selbständigen Bewilligung der Landes⸗ vertretung unterlegen hat. 2 .

In die zur Vorlegung an den Landtag gelangenden Spezial⸗ Etats sind fortan, . in die Etats für das Jahr 1873, bei den Be⸗ soldungsfonds die Stellenzahl und die Gehaltssätze, welche für die Disposition über diese Fonds, unter Ausschluß der Verwen⸗ dung etwaiger Ersparnisse, maßgebend sind, a n,

Eine Nachweisung der Etgtsüberschreitungen und der außeretats-= mäßigen Einnahmen und Ausgaben ist jedesmal im nächsten Jahre, nachdem sie entstanden sind, den Häusern des Landtags zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. Die Erinnerüngen der . werden durch diese Genehmigung nicht berührt. . ; .

Die gesperrten Worte sind Zusätze der Kommission. Die Abgg. Dr. Goecke und Rickert beantrggten:

im zweiten Satze des ersten Absatzes statt der Worte »welche einer selbständigen Bewilligung der Landesvertretung unterlegen hat⸗

zu sebzen . . z „welche einer selbständigen Beschlußfassung der Landesvertretung

undesrath in der Sitzung vom 9. d. Mis.

Centralbureu des

Nachdem der Abg. Lasker als Referent die Kommissions⸗

das Wort und befürwortete die Streichung der von der Kom— mission beschlossenen Zusätze. Halte man es für nothwendig, den Ausdruck »Titel eines Spezialetats« zu definiren, so möge man die von dem Abg. Dr. Goecke vorgeschlagene Fassung wählen. Der Abg. Engelcken wünschte, daß auch dieses Amendement einer selbständigen Beschlußfassung der Landesvertretung unter= legen hat« fallen lassen. An der ä r , eiligten sich dann noch die Abgg. Richter, Dr. Reichensperger J. und v. Benda, worauf das an nach dem Schlußwort de Referenten zur Abstimmung . Der zum ersten Alinea von der Kommission beantragte Zusatz wurde in der vom Abg. Dr. Goecke vorgeschlagenen Form angenommen, ebenso wurde der en nnn des letzten Absatzes genehmigt, dagegen wurden die übtigen Abänderungsvorschläge der Kommission abgelehnt. Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des 5 21 über, nachdem §. 20 der Kommissionsvorlage (8. 19 des

egierungsentwurfs) ohne Debatte unverändert angenom⸗ men war. 3

Der Chef der Admiralität hat bestimmt, daß der in den

Adele den Namen Eider, der Dampfer Almas den Namen »Swine« und das bisherige Kauffahrteischiff „Alber tinen den Namen „Elben zu führen hat.

S. M. S. » Hertha ist am 23. Dezember pr. auf der Rhede von Manila und S. M. S. ö am 31. n Monats im Hafen von Melbourne (Australien) an⸗ gekommen. ,

Der franzöͤsische Milttãr · Bevollmãcht gte Rittmeister Prinz Ludwig von Polignac, und der Militär⸗Attache, Lieu⸗

sailles begeben.

Lauenburg. Ratzeburg, 172. Februar. Die Lauen⸗ , . Zeitung enthält folgende Berichtigung: In der am Mittwoch, den 14. d. M., gebrachten Mittheilung über den am 9. d. H. abgehaltenen 3 an dtag ist unter Anderem bemerkt worden, daß der Vertreter des Ii tel ür Lauenburg, Baron von Landsberg, ein Schreiben verlesen habe, welches ben Zeit= punkt der n, ,, Lauenburgs in die preußische Monarchie in nahe Aussicht stellt und gleich et die Aus scheidung des Donianiums zu Gunsten m, betont. Nach näherer Erkundigung über den Inhalt der Verhandlun⸗ gen auf dem genannten Landtage unterläßt die Redaktion nicht, jene Mitt ng. dahin zu berichtigen, daß der Baron von Landsherg die Einverleibungsfrage im Landtage mit keinem Worte berührt, sondern der Ritter⸗ und Landschaft

verwaltung an die Stände Mittheilung gemacht hat.

Bayern. München, 15. Februar. Heute Nachmitta fand im Saale Karls des Großen der Königl. Residenz Hof⸗ tafel statt, zu welcher zahlreiche Einladungen ergangen waren. Unter den Geladenen befanden sich sämmitliche hier komman⸗ dirende Generale, die Reichsräthe von Maurer, von Schrenck und von Aretin, sowie der zur Zeit auf Urlaub weilende Königl. Gesandte am Berliner f Frhr. v. Perglas. .

Das Militärverordnungsblatt Nr. 6 enthält die bereits erwähnte Verordnung über die vom 1. April JI. J. an in Wirksamkeit tretende Neuformation der bayerischen Armee: I) der Formation der Armee liegt zu Grunde: a) die Einthei⸗ lung des Heeres in stehendes Heer ünd Landwehr, P) die gesetz— liche Dauer der Militärdienstpflicht von 7 Jahren im stehenden Heere, wovon die ersten 3 Jahre zum ununterbrochenen aktiven Dienste, von 5 Jahren in der Landwehr, () eine Friedenspräsenz—⸗ stärke von 1 pCt. der Bevölkerung. 2 Der e durch spe zielle Berordnungen bleiben vorbehalten: a) das Ersatzwesen, b) die Organisation der Landwehrbehörden, () die Dienstverhältnisse der Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes (der Reserve und Landwehr), d) die , der einjährig rer,, e) die Vorschriften für den Dienst. ;

anntgabe dieser Verordnungen bleiben die bezüglichen bis— herigen Bestimmungen, insoweit solche nicht bereits modifizirt sind oder noch modifizirt werden, aufrecht erhalten. I) Dem⸗ gemäß verbleiben auch die Ersatzmannschaften vorläufig in ihrem bisherigen Dienstverhältniß, beziehungsweise die Ersatz— mannschgften 1. Klasse zur Disposition der betreffenden Truppen⸗ theile 4 Angehörige deutscherBundesstaaten, welche auf Grund . 17 Abs. 3 des wa m ge, durch Verziehen nach Bayern zur Re— serve, beziehungsweise Landwehr der bayerischen Armee über— treten, sind von den General⸗Kommandos beziehungsweise den

unterlegen hat und als Gegenstand einer solchen im Etat erkennbar gemacht worden ist.«

betreffenden Landwehrbehörden entsprechend einzutheilen, doch

vorschläge motivirt, nahm der Staats⸗Minister Camphausen

Artillerie- und das Genie⸗Corps-.

Bestt der Kaiserlichen Marine ,, Transportdampfer

tenant Graf Henri de la Ferronays, haben sich nach Ver

lediglich über die beabsichtigte Uebertragung der Domänen

Bis zur Be⸗

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at sich diese Eintheilung vorläufig nur auf solche Resere⸗ und Landwehrmannschaften zu erstrecken, welche zum aktiven Dienste bei der Fahne wirklich eingezogen waren. 5) Die etatsmäßige Friedensstärke bestimmt sich nach Maßgabe der jährlich bekannt gegeben werdenden Friedensetats. Von sonstigen Bestim— mungen ist zu erwähnen, daß die bisherigen Corpsverbände der Artillerie und der e ,n, , gelöst werden, daher das

ommando aufgehoben wird. Sachsen. Dresden, 17. Februar. Der König leidet seit einigen Tagen an einer leichten katarrhalischen u fe , befindet sich aber heute bereits wieder auf dem Wege der

Be 6 ;

Beide Kammern hielten heute Sitzungen. In der Ersten Kammer erstattete zunächst die 2. Deputation über die von dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden auf die Jahre 186, und 1868 abgelegten Rechnungen Bericht. Darauf genehmigte die Kammer einstimmig die Bewilligung von 300,909 Thlr. zum Bau eines 24 zu Dresden. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Staats-Minister von Nostitz⸗Wallwitz, es werde noch ein

ostulat an den Landtag kommen, bei welchem sich der letztere über die innere Einrichtung und die Zwecke, die das Kunst— Gewerbemuseum erfüllen solle, auszusprechen Gelegenheit haben werde. Ohne Debatte trat hierauf die Kammer der verän⸗ derten Fassung bei, welche die 1. Deputation dem Gesetzentwurf gegeben hatte, der sich mit einigen n , , . Bestim⸗ 2. beschäftigt. Zum Schluß der Sitzung folgten Petitions. erichte.

. 5. Kammer fuhr in der Berathung des Budgets des Kultus⸗-Ministeriums fort, nachdem beim Regi⸗ strandenvortrag ein Antrag auf baldige Vorlegung einer Ab⸗ änderung des Jagdgesetzes dahin gestellt worden, daß die Schon⸗

zeit der Rebhühner auf die Zeit vom 1. Dezember bis zum

1. September des folgenden Jahres verlängert werde.

Baden. Karlsruhe, 17. Februar. Die Erste Kammer Ie, ,. in ihrer heutigen Sitzung den badisch⸗bayerischen isenbahnvertrag. Die Minister v Frehdorf und Dusch erkärten, beruhigende Zusicherungen aus München über den Bau der . Eisenbahn als Hauptbahn erhalten zu haben. ; Hessen. Darm stadt 17. Februar. Die Prinzessin Ludwig hat heute eine Deputation empfangen, welche die Glückwünsche der englischen Gemeinde dahier zur glücklichen Genesung des Prinzen von Wales darbrachte. Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 17. Februar. Das 3 für das Herzogthum , enthält den folgenden Dank⸗ 6 des Herzogs: 2 Hg g ud und Leid hat das Meininger Land jeder Zeit treu zu seinem Fürstenhause gestanden. Das hat sich jetzt von Neuem bewährt. Nie werde ich die herzliche Theilnahme vergessen, die mir von allen Seiten entgegen gebracht wird. Sie giebt mir und den Meini⸗ gen Kraft, das schwere Schicksal zu tragen, welches die Hand Gottes

mir zum zweiten Male auferlegt hat. . . Es ist mir Herzensbedürfniß und erachte ich es als meine Pflicht, meinen innigen Dank dafür hiermit auszusprechen. Meiningen, den 15. Februar 1872. 8 J eorga.

Oesterreich⸗ Ungarn. Pesth, 16. Februar. Das Amtsblatt veröffentlicht das folgende Allerhöchste Handschreiben: Lieber Bedekovich! Indem Ich Sie auf Ihr im Wege Meines n . Minister ⸗Präsidenten unterbreitetes Ansuchen Ihres . ens als Banus von Kroatien, Slavonien und Dalmatien in naden enthebe, verleihe Ich Ihnen als Anerkennung der treuen und eifrigsten Verdienste, welche Sie in dieser, sowie in Ihrer 5 ren Eigenschaft als Minister geleistet, Meinen Orden der Eisernen Krone Erster Klasse. Wien, den 13. Februar 1872.

Franz 63sr mm,

; Graf Melchior Lonyay m. p. In der Unterhaus sbanng beantwortete der Minister Tisza die Interpellation Bömches wegen des rumänischen Bahnanschlusses dahin, er werde diesbezüglich in keinen Ver⸗ trag eingehen, der dem ungarischen Interesse nicht entspricht. Auf die Interpellation Tanesies wegen Einführung der unga— rischen Sprache bei der ,,, aft antwortete der Minister Tisza, daß die n,. bestrebt ist, die unga⸗ tische Sprache in den Verkehrsdienst einzuführen. Auf der Tagesordnung stand die Bankfrage. Ghizi brachte folgenden Beschlußantrag ein: »Das Ministerium wird angewiesen, noch im Laufe der Session einen Gesetzentwurf üher Herstellung der Valuta und über die Errichtung einer selbständigen, ihre Noten allezeit gegen baar einlösenden Zettelbank mit genügen⸗ den Filialen einzubringen. Aus Rücksicht auf die Uebergangs—

Referendum mit 21 . I7 Stimmen angenommen. Gegen⸗

träger in Konstantinopel gerichteten Note erhal

schwierigkeiten soll das Privilegium dieser Bank möglichst kur sein und sodann soll die Bankfreiheit eingeführt werden.« 17. Februar. Im Unterhause wurde heut die Debatte über die fortgesetzt. Der Finanz ⸗Minister Kerkä⸗ polyi erklärte, er sei für eine ungarische Bank; Ungarn könne einer eigenen Bank für die Dauer nicht entrathen; allein vorerst müsse die Valuta d, , werden. Auf welche Art die Re⸗ erung dies bewerkstelligen wolle, darüber könne er jetzt keine Neinung abgeben, es hänge dies von dem Resultate der zu führenden Verhandlungen ab, und weil der Antrag Treforts in dieser Beziehung der Regierung vollkommen freie Hand läßt, empfehle er dessen Annahme. Die Diskussion wird am Montag fortgesetzt.

Schweiz. Bern, 16. Februar. Im Ständerath trat, nachdem die Interpellation Borel über den französischen Han⸗ , . erledigt worden, der Rath in ,, der Revisionsberathung auf die Frage des Volksreferendums ein.

17. Februar. Der Ständerath hat das fakultative

über dem obligatorischen erhielt dasselbe in einer zweiten AÄb⸗ stimmung 22 gegen 13 Stimmen; das Ständevotum wurde abgelehnt mit 22 gegen 13 Stimmen.

= Der Ständerath hat entgegen dem Beschluß des Na⸗ tionalraths in seiner heutigen Sitzung beschlossen, daß außer den Bundesgesetzen auch solche Buͤndesbeschlüsse, durch welche eine einmalige Ausgabe von mindestens 2 Millionen oder eine Jahres ausgabe von mindestens 190,000 Franes angeordnet wird, der Abstimmung durch das Volk unterliegen sollen.

Großbritannien und Irland. London, 17. Februar. Ihre Majestät die Königin gedenkt in Begleitung des 1 und der Prinzessin von Wales, sowie der übrigen

itglieder der Königlichen Familie am II. oder 22. ds. von Osborne nach Windsor zurückzukehren.

Der Kaiserlich deutsche Botschafter, Graf Bernstorff, traf nach mehrwöchentlicher Abwesenheit gestern imhiesigen Botschaftspalais wieder ein. .

Im Oberhause stellte vorgestern Lord Stanhope den bereits angekündigten Antrag auf Annahme eines Tadelsvotums gegen die Staatsregierung 1 der von ihr vorgenommenen Beförderung des ehemaligen General⸗Anwalts R Collier zu einem der Richter des Geheimen Rathes. Der Antrag wurde bei der Abstimmung mit 89 gegen 87 Stim⸗ men verworfen.

Im Unterhause beantragte in der vorgestrigen Sitzung nach Erledigung einiger Interpellationen von unwesentlichen In⸗ teresse der Chef des Unterrichtswesens die zweite Lesung des Gesetz⸗ entwurfes, betreffend die . geheimer Abstimmungen bei Parlamentswahlen (Ballot⸗Bill). Nach einer mehr als zweistündigen Diskussion gelangte die zweite Lesung mit 1099 gegen 51 Stimmen zur Annahme. Hierauf wurde auch der zweite Theil der Ballot⸗Bill, welche ünter dem Titel Amended Corrupt Prac- tices Bill« die Strafbestimmungen gegen unerlaubte Wahl— umtriebe, sowie die Errichtung eines permanenten Wahlgerichts— hofes, enthält, zum zweiten Male gelesen. Gegen Ende der 5. legte der Unter⸗Staatssekretär für die Kölonien einen Gesetzentwurf vor, welcher bezweckt, kriminelle Erzesse gegen Eingeborene der Inseln im Stillen Ocean zu verhindern und zu bestrafen. Derselbe passirte die erste Lesung.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses legte der Kriegs⸗Minister das Armeebudget auf den Tisch des Hauses nieder und beraumte den 22. d. M. für dessen Erörterung an. Nach Erwiderung einer Anfrage, betreffend die Alabamafrage, bildeten den nächsten Gegenstand der Erörterung eine Inter— ellation bezüglich des Handels mit chinesischen Kuli's. Nach⸗ em sodann eine Interpellation eingebracht worden, betreffend den me,. ustand der Geschworenengesetze, sowie einen über den JZustand der hölzernen Panzer⸗-Fre⸗ atten, gelangte Walpole's Gesetzentwurf, betreffend die Ein⸗ ührung öffentlicher Ankläger in England, nach kurzer Debatte, in welcher sich der Minister des Innern zu Gunsten der Vor⸗ hg äußerte, zur zweiten Lesung. Schließlich legte der Chef des Armengesetz Kollegiums (Local Government Board), das . zum besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit (Public Health Bil) vor.

Das Handelsamt hat, wie die offizielle »London Gazette« mittheilt, vom Auswärtigen Amt die Abschxift einer von der ottomanischen Regierung an den ö, . 3

en, welche an⸗

zeigt, daß die Station des Kriegsschiffes, an Bord dessen die

Firmans für die Beschiffung des Bosporus und der Darda—

nellen an die Schiffsherren verabfolgt werden, von Galata

oint . Gallipoli nach einem Orte vis-4vis ven Lampsacus verlegt worden ist.