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— 17. Februar. In dem Prozesse gegen die Mörder der Dominikaner von Arcueil . das Kriegs gericht heute das Urtheil gefällt. Fünf der Angeklagten sind zum Tode, sieben zur Deportation verurtheilt. —
— Rouher hat der heutigen Sitzung der Nationalver⸗
sammlung beigewohnt. ö
Spanien. Madrid, 15. Februar. Der Kaiser und die Kaiserin von Brasilien sind heut hier eingetroffen. Der König empfing dieselben 24 .
— 18. Februar. (W. T. B.) Das Ministerium hat seine Demissiton genommen, um durch seinen Rücktritt eine Lösung der Krisis zu erleichtern. Man nimmt an, der Köni werde Topete oder Serrano mit der Neubildung des Kabinet beauftragen.
talien. Rom, 18. Februar. Se. Königliche Höheit der Prinz Friedrich Carl von Preußen 1 heüte hier eingetroffen und hat mehrere Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein genommen. Der Prinz Humbert hatte Höchstdem⸗ selben seinen Adjutanten zur Begrüßung gesandt.
Numänien. Bukarest, 17. Februar. Die Regierung hat der Kammer die gestern vollzogene Unterzeichnung der rumänischen Eisenbahnkonven tion nf geg und einen Gesetzentwurf vorgelegt, den Bau einer festen Donaubrücke jzywischen Giurgewo und Rustschuk betreffend.
— Nach der e , der Eisenbahnkonvention
wurde . Minister-Prästdent E. Kostaki zum Kom⸗ missar ernannt, um in Berlin der Annullirung der früheren Strousbergschen Eisenbahnobligationen e ni .
— In der Kam mer wurde der Justiz⸗Minister Costa⸗Foru
eute interpellirt wegen der Purifikation, welche er im Per⸗ st
onale des Appellhofes aus Anlaß des in der n,,
über die Unruhen des 10. März v. J. erlassenen Urtheilsspruche vorgenommen. Ein beantragtes Tadelsvotum wurde mit 62 gegen 383 Stimmen verworfen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Februar. Um den ungenauen Nachrichten entgegenzutreten, welche in russischen und ausländischen Zeitungen über die Gefahr mit⸗ etheilt werden, die den Kaiser auf der Bärenjagd bedroht . wird im , , , , . folgender zuverlässiger Bericht über diesen Vorfall veröffentlicht: Am 416. Januar
kam auf der Treibjagd ein Bär aus dem Dickicht des Waldes auf die Schützenline zu. Als der Bär Se. Majestät den Kaiser erblickte, stürzte er mit einer solchen Schnelligkeit uf Allerhöchst⸗ denselben los, daß von Sr. Majestät nur zwei Schüsse hinter⸗ einander . werden konnten. Von diesen Schüssen traf einer in die linke Schulter des Thieres, wobei die Kugel auf der rechten Seite zwischen der achten und neunten Rippe wieder herauskam. . der Bär nach dem Schusse nieder⸗ stürzte, erhob er sich doch augenblicklich wieder und sprang
vorwärts. Se. Majestät der Kaiser trat, da keine Zeit mehr
war, ein zweites Gewehr zu ergreifen, kaltblütig einen Schritt links. Der Pikenier Nikongw gewann hierdurch eine bequeme Gelegenheit, den Bären auf seinen Jagdspieß zu nehmen, den er ihm in die Brust stieß. In derselben Zeit zerschmetterte der Unter⸗Jägermeister Jwangw, der rechts neben Sr. Majestät stand, den Schädel des Bären durch einen Schuß. Dieser Schuß und der Stoß mit dem Spieße erfolgten vollstandig serbien, und streckten den Bären todt zu den Füßen Sr. Ma⸗ jestät nieder.
— Zur Revision der Lage dex Wolostgerichte ist eine Kommisston eingesetzt, welche laut Allerhöchsten Befehls vom
16.28. Dezember 1871 eine solche Reviston in allen Lokalitäten,
in denen dies für nothwendig und nützlich erachtet wird, aus⸗ r rn, in allen hierbei auftauchenden Fragen die Gutachten er zu den Wolostgerichten g und auch anderer Per⸗ sonen einzufordern und die Originalverhandlungen der Wolost⸗
gi und der Versammlungen der Friedensvermittler und?
riedensrichter, die sich auf die zu prüfende Frage beziehen, durchzusehen hat.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 14 Februar. In der Sitzung der Zweiten Kammer des Reichstages vom 19. 8. Mts. wurde über eine von dem Abg. Carlén ein⸗
ebrachte Motion berathen, welche eine vollständige Veränderun
in der Organisgtion des , vorschlägt. Danach so derselbe zwei Abtheilungen und jede dieser ein vollständiges Konseil bilden, von denen die eine, das Ministerkonseil, bestehend aus 6 bis 7 Mitgliedern, die eigentlichen Regierungsangelegen⸗
. besorgen und für die Führung derselben der Volkreprä⸗ entation verantwortlich sein würde, während die zweite, das Staatsrathskonseil, bestehend aus 5 Mitgliedern, sich mit den einkommenden Beschwerden ö beschäftigen hat. Zu diesen Ab⸗
theilungen sollen noch eine juridische Gesetzorbereitungskommisston
mit 3 und das höchste Tribunal mit 12 Mitgliedern kommen.
Der Abg. Sjöberg bemerkte zu dem Antrage, daß derselbe in der nächsten Zukunft nur geringe Aussichten hätte
̃ . e / angenom⸗ men zu werden, obgleich er anerkannte, daß derselb⸗ g n,.
merksamkeit verdiene. Derselbe gab auch Andeutungen über
e ger, weniger 1 reifende Veränderungen des Staats⸗ es, ĩ
rat die größere Aussichten auf Annahme hätten. Freih v. Sup fehr früher ,. fand die . beachtungswerth, aber 3 anches dagegen anzumerken, be⸗ hielt sich aber sein letztes Wort darüber noch vor. — Die Kosten für den letzten außerordentlichen Reichsta ö. 12. September bis zum 7. Oktober haben 75,748 * etragen. 31 — Ueber die Ausgaben für das Heerwesen Schwedens giebt „Stockholms Aftonpost« eine Uebersicht. Nach den Bud⸗ etten sind die Ausgaben für die Armee von ge 720 Rdl. k jg gestiegen. . 1873 sind im Budget im Ganzen 14862, 900 Rdl. au ge⸗ ührt. Das Budget der Seewehr ist von 3 8793033 Rdl. in 1861 auf 4988900 Rdl. in 1872 gestiegen und für 1873 wer⸗ den „168,300 Rdl. gefordert. Es kommen dann noch die Kosten
des Eintheilungswesens oder ea. 5, 108,567 Rdl. hinzu. Während
. die Gesammtausgabe für 1861 ungefähr 19 Millionen betragen hat, wird diejenige für 1873 nach dem Budgetentwürf ungefähr die Summe von 273 Millionen Rol, erreichen.
Dänemark. Kopenhagen, 14. Februar. Im Lands⸗ thing griff in der ersten Berathung des Stgatsbudgets (Ein⸗ lommensteuer) der konservative Abgeordnete Sehestedt⸗Juul die Volkshochschulen an, in denen Politik und Parteiwesen eine zu große Rolle spielen, Sehestedt Juul fand die Unter⸗ ützung von 14990 Rodl. für solche Schulen zu . und meinte, daß der Staat für diese Unterstützung jedenfalls das Recht erwerbe, die Schulen zu überwachen. Kö
— Im Folkething ist die Frage 4. Bewilligun einer extraordinären Einkommensteuer durch die Abgebung de nunmehr vorliegenden Ausschußgutachtens in ein neues Sta— dium getreten. Eine überwiegende Majorität des Ausschusses billigt die Steuer im Prinzip, den Umständen nach, selbst für zwei Jahre, will jedoch eine? n, der Gesammtfumme 2c. Die radikale Partei des Ausschusses hatte im Ausschusse eine Einnghme⸗ und Vermögenssteuer vorgeschlagen, nämlich 1 pCt. der Einnahme und 3 pCt. per Mille vom Vermögen, haben aber für diese doppelte Besteuerung der Besitzenden keine Zu—
stimmung gefunden und daher die Einkommensteuer über-
haupt widerrathen, da die 400, 0900 Rdl. betragende Unter—⸗ balance sich durch den Kassenbehalt odeg anderweitig decken lasse.
Amerika. New⸗Horker Depeschen zufolge ist die Revo—⸗ lution in Mexiko im Wachsen begriffen. Dreißigtausend Insurgenten stehen unter Waffen und halten den größeren Theil der Staaten Puebla und Vera Cruz besetzt. Es verlautet, Juarez habe den Präsidenten Grant um Beistand angegangen. Von Porfixio Diaz ist keine Kunde eingelaufen. Feliz Diaz ist ge⸗ tödtet worden. — Ein Telegramm aus Havannah vom 15d. meldet, daß Carracas von den Insurgenten unter Guerra okkupirt wurde., Die Regierung konzentrirt nach Hinterlassung einer kleinen Garnison in St. Louis, Truppen in Aquasea— hentes. General Rocha marschirt in das Innere.
— Eine neue brasilignische Post meldet unterm 22. Januar, daß unter den Sklaven von 4 oder 5. Plantagen in Campinatz und Inudiatry eine Verschwörung entdeckt und vereitelt wurde. Unter den Mannschaften der in Pernam⸗— buco liegenden Schiffe richtet das gelbe Fieber Verheerungen an, in Folge dessen der Hafen für infizirt erklärt wurde. In Corrientes war eine Revolution ausgebrochen und der neue Gouverneur (Justo) ins Gefängniß geworfen worden. Die Hauptstadt befand sich im Besitz der Insurgenten und Er- Gou⸗— verneur Babiene organistrte eine Streitmacht zur Unterdrückung der Revolution. Ein Gerücht, daß auch Lopes Jordan Corrien tes invadirt habe, scheint der Begründung zu entbehren. Zwischen den Kriegführenben in Uruguay war in Buenos⸗Ahres ein Waffenstillstand unterzeichnet worden und Negotiationen für, den Abschluß eineg, definitiven Friedens im Gange. Präsident Battle hatte offiziell erklärt, daß die Grundlage des Friedens Anerkennung der Regierung von Montevideo und von den Blancos ggraäntirte freie Wahlen seien. Die Präsiden— tenwahl sollte am 15. Februar stattfinden.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 19. Februar. In der Sitzung des Hau ses der Abgeordneten am 17. d. M. , in der Diskussion über 88. 17, 18 des Gesetzentwurft, die Ober⸗Rechnungskammer
worüber ich in
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des Werks über die ostasiatische Expedition. Hierauf nahm der Finanz⸗Minister Camphausen das Wort:
Meine Herren! Der Herr Vorredner ist auf den gestern angereg⸗ ten Punkt wegen der Ausgabe, die für Herausgabe unh) ie , r. die ostasiatische Expedition geleistet worden ß zurückgekommen, es liegt mir doch daran, das Sachverhältniß in dieser iehung dem
ordnetenhause klar fen stellen. 34 ge den Wunsch, niemals eine Disposttion zu treffen, zu welcher ich nicht befugt wäre. Die
erausgabe jenes Werkes über die ostasiatische
betreffend, der Abg. Richter . u. A. der Herausgabe
edition ist zu ver⸗
schiedenen Malen zur Kenntniß des Abgeordnetenhauses gebracht wor⸗
en, niemals hat das Abgeordnetenhaus einen Beschlu ant der eine Willensmeinung kund gethan hat, daß man die Sisti—⸗ rung der desfallsigen Ausgaben wünsche. Die Herausgabe schreitet allmählig fort; wann der Zeitpunkt eintritt, wenn neue Lieferungen stattfinden und eine dahlun dafür geleistet werden muß, ist im Voraus nicht zu bestimmen. Sobald die Landes⸗ vertretung damit einverstanden sᷣ daß die Ausgabe überhaupt ge—⸗ leistet wird —, und ein Widerspruch, ich wiederhole es, ist bis dahin niemals seitens des Hauses der Abgeordneten erhoben worden —, dann ist es an sich eine überaus gleichgültige, eine überaus unbe— deutende Frage, bei welchem Fonds in den Staatsausgaben die Aus- gabe wirklich geleistet wird. Hätte ich ahnen können, daß man auf einen so unbedeutenden . ein derartiges Gewicht legen würde, dann würde ich mich vielleicht entschlossen haben, in dem Staatshaus⸗ haltsetat pro 1872 eine Summe von 100060 Thalern zu dem Zweck ausbringen zu lassen, Ich zweifle nicht baran as Hohe Haus würde diesen Posten bewilligt haben. Ich will hier laut aussprechen, daß ich die Situation 6 an wenn im Laufe des Jahres 1872,
iesem Augenblicke absolut nichts weiß —, aber wenn im Laufe des Jahres 1872 ein weiterer Theil dieser Ausgabe vollendet werden sollte, dann glaube ich nicht Anstand nehmen zu dürfen, den entsprechenden Geldbetrag wie bisher auf das Hauptextragrdingrium anweisen zu lassen. Wenn das Hohe Haus mit dieser Ansicht nicht einverstanden ist, dann bitte ich dringend darum, daß aber nicht in Bemerkungen einzelner Mitglieder des Hauses, — die repräsentiren doch nicht die e, , desselben, — wenn dies nicht gebilligt wird, dann hitte ich, daß ein desfallsiger Be⸗ schluß gefaßt werde; wird er aber nicht gefaßt, dann möchte ich doch die dringende Bitte aussprechen, das schwere Amt, was man zu ver— . hat, Einem nicht durch solche Nergeleien noch mehr zu er⸗
weren.
Dann, meine Herren, hat der Herr Vorredner eine große Zahl von — , n , Einsprache erheben, daß die Bemerkungen zu dem Stgatshaushalts-Etat nicht möchten unberück— sichtigt bleihen, und daß Verstöße gegen diese Bemerkungen nicht möchten der Kenntniß der Landesvertretung vorenthalten bleiben. Da kann ich nun eben so offen als bestimmt antworten, daß nach der Ansicht der
Staatsregierung die Oher e kammer nicht allein berech⸗ tigt, sondern verpflichtet ist, einen Verst
; oß gigen eine Bemerkung, die in dem dispositiven Theil des Etats resp. des Spezialetats, wie das Gesetz hier vorzieht, erhoben wird, der Kenntniß des Landtages nicht vorzuenthalten und wenn Sie das, glauben weiter ausdrücken zu müssen gegen die Regie nn gs ven lag indem Sie die Worte »oder von den mit einzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen« aufnehmen, so würde ich von meinem Standpunkte aus dagegen gar kein Bedenken haben, das sehe ich als ,, an. Ich sehe
auch e,, von dem, was sonst auf diesem Gebiete ,, .
ist, namentlich Seitens des Herrn Abgeordneten von Wintzingerode, ebenfalls als selbstverständlich an. Der Differenzpunkt zwi— schen der Staatsregierung und den verschiedenen Rednern, die sich hier geltend gemacht haben, besteht meiner Meinung nach im Wesent⸗ lichen darin, daß die Staatsregierung es nicht für zweckmäßig haͤlt, die Ober⸗Nechnungskammer durch den §. 18 ausdrücklich anweisen zu lassen, alles das, was in ihren Augen als ein Verstoß gegen be— stimmte Vorschriften und Gesetze erscheint, in die Bemerkungen auf⸗ zunehmen. Ich gebe sofort zu, das dies ein er nt, ebiet ist und es überrascht mich nh aß in größeren Kreisen die Ansicht ver—⸗ breitet ist, man dürfe auf dieses Gebiet nicht verzichten.
Gestatten Sie mir nur, mit einigen Worten noch hervorzuheben,
worauf sich die Ansicht der Staatsregierung stüßt. Wir haben
eine Einrichtung der Ober⸗Rechnungskammer gehabt mit einer Schärfe der Nevision, wie sie kein Land kennt, und diese Schärfe der Revision wünschen wir heizubehalten. Es ist nicht richtig was der Herr Vor— redner meinte, daß es keine Fälle gäbe, wo der Minister nicht zugleich dem Landtage verantwortlich würde, wenn die Ober⸗Rechnungskammer im Verwaltungswege ein Monitum zieht. Das muß namentlich ich, der Finanz⸗Minister, auf das entschiedenste bestreiten Die Ober⸗Rech⸗ nungskammer ist dernatürliche Verbündete des Finanz⸗Ministerz und der Finanz⸗Minister ist in gar vielen Fällen oder wenigstens in nicht seltenen Fällen in der Lage mit der Ober⸗-Rechnungskammer dahin zu wirken, daß ein einzelner Nessortchef innerhalb gewisser Grenzen sich halte, — Grenzen, die nicht seine . dem Landtage gegenüberschreiten, aber die wohl die ihm im Verwaltungswege gezogene Befugniß über⸗ schreiten, und da steht es nicht etwa so, daß man nun blos sagt⸗ der Monarch steht zwischen demi Minister, — nein, meine Herren, der Monarch wendet sich dafür auch an die kompetente Stelle, von der solche Fragen immer wiederum ins Auge gefaßt, und strenger ins Auge gefaßt werden, als wie das natürlich in einem anderen Ressort geschieht, und dann erfolgt die Allerhöchste Entscheidung. Wir gehen nun davon aus: bei uns in Preußen sehen wir Verletzungen der Gesetze, wenn sie klar erkannt werden und un⸗ weifelhaft sind, gleichsam als unmöglich an, und wir nehmen an, aß die Fälle, wo es sich um wirkliche oder vermeintliche Abwei⸗ chungen handelt, sich darauf reduziren werden, daß eine Meinungs—⸗
—
Verfassung d ir fun, P
verschiedenhei zwischen der Ober⸗NRechnungskammer und den Nessorts⸗ . bestehen man n einem solchen . hat 5. Artikel 45 der önig über diese Meinungsverschiedenheit zu be— er enn diese ö vermöge derjenigen Bemerkungen, die ur Entlastung der atsregierung bestimmt find, den Häͤusern es Landtages unterbreitet werden, dann kann — ich sage kann, nicht muß. = dann kann ie Tuffassung iutstchen, de in nf lchen Fällen die Ober⸗Rechnungskammer Recht und die Ressortchefs mnrecht hätten, und es kann sich daraus die Gefahr entwickeln, daß die Landesvertretung nur allzusehr geneigt sein möchte, ihrerselts zu unterstellen: die ,, n hat Recht und der Ressortchef hat Unrecht. Der n Abg. Virchow den ich in diesem Augenblicke nicht auf seinem a. sehe, hat, glaube ich, schon vorgestern mit großer Emphase aus den Bemerkungen der Ober⸗-Rechnungskammer zu der Rechnung von 1868 einen Paffus hervorgehoben, der ein irre= uläres — seiner Ansicht nach und auch nach der Ansicht der Ober- technungskammer irreguläres Verfahren im Ressort des Ministe⸗ rium des Auswärtigen rügt. Meine Herren, ich will dem Ministe⸗ rium des Auswärtigen nicht vorgreifen, welches ja seiner Zeit Rede und Antwort über diesen Punkt zu geben haben wird, aber ich be⸗ n . meinerseits, daß das auswärtige Ministerium so vollstandi bereit sein wird, den Verstoß als begründet anzuerkennen, der na der Meinung der Ober -Rechnungskammmer besteht.
Im Alebrigen glaube ich mich des tieferen Eingehens auf diese Frage enthalten zu können; ich kann nur den Wunsch wiederholen, aß das Hohe Haus sich den Veschluß der Kommission nicht in sei⸗ nem vollen Umfange aneignen möge.
— Ueber den Zusatz der Kommissson zu §. 17 Nr. 3 »Einnahme oder« bemerkte darauf der Staats⸗Minister Camphausen:
Dann wollte ich mir die Bemerkung gestatten, daß gegen die
Zusammenfassung von Nr. 3 und 4 meines Erachtens nichts zu er⸗
innern ist; aber es ist in der TLommissionsvorlage das Wort »Ein nahinen« eingeschoben, und es ist begehrt worden, daß die außeretats⸗ mäßigen Einnghmen zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt wer⸗ den sollen. Das widerspricht der bisherigen Praxis. Wir gehen davon gus, daß die Einnahmen einer nachträglichen Genehmigung hicht bedürfen. Mir scheint, daß hier ohne Noth eine Frage des Ver= fassungs rechts angeregt wird, und ich bitte Sie daher, die Worte Einnahmen oder« zu streichen, wenn Sie die ang der Kommis⸗ sion im Uebrigen vorziehen wollen, sonst aber bei Absatz 3 und 4 der Regierungsvorlage stehen zu bleiben.
Nach dem Abg. Lasker, welcher darauf hinwies, daß Art. 99 der Verfassung die etatsmäßige Bewilligung für Ein⸗ nahmen und Ausgaben vorschreibe; sei diese nicht erfolgt, so müsse für diese außeretatsmäßigen Einnahmen die nachträg— liche Genehmigung des Landtages eingeholt werden: die Fassung der Kommisston entspreche also durchaus nur der bisherigen ,, erklärte der Finanz⸗Minister:
Meine Herren! Ich bin zu meinem Bedauern gensthigt, Ihnen ausführlicher noch als es vorher geschehen ist, den Beweis zu führen, daß Ihre Kommission sich in einem Irrthum befunden hat. Der Irrthum tritt am klarsten und unzweideutigsten hervor, wenn ich mir gestatte, auf Seite 35 des Kommissionsberichtes folgenden Passus zu verlesen; es wird also gesagt: ;
Es wurde jedoch auf den Art. 99 der Verf. Urk. verwiesen, welcher für die Einnahmen wie für die Ausgaben die etatsmäßige Be⸗ willigung vorschreibt.
Das ist ja in gewissem Sinne richtig, insofern auf den Etat ver= fafssungsmäßig der Voranschlag der Einnahmen gebracht werden muß und der Landtag durch seine Zustimmung zu dem Etatsgesetz diesen Voranschlag als einen richtigen anerkannt; in der strengeren Auffassung des Wortes »Bewilligung« ist aber dieser Satz unrichtig, in Preußen werden die Einnahmen nicht bewilligt, sondern die Einnahmen be⸗ e. auf Gesetzen und finden unabhängig von der Etats⸗Bewilligunng statt. Dann wird aber fortgefahren: 2
Ist diese nicht vorher erfolgt, so müsse die Regierung die Ge⸗ nehmigung nachholen; damit dem Verfassungsrecht genügt werde.
Ich halte das nicht für richtig. Weiter: .
Hiergegen spreche auch nicht die Praxis, denn die Regierung unterbreite die außeretatsmäßigen Einnahmen in der allgemeinen Rechnung der Genehmigung des Landtages. 1
Das ist geradezu unrichtig; das ist seit dem Bestehen der Ver— fassung niemals . Man hat dabei gan die Uebersicht gedacht, die dem Landtage vorgelegt wird. Diese Uebersicht trägt folgende Ueberschrift: »Uebersicht von den Stagtseinnahmen, und Aus⸗
aben mit dem Nachweise von den Etatsüberschreitungen und en der nachträglichen Genehmigung bedürfenden extraordinären Ausgaben.«“ Bestimmter kann doch wohl nicht ausgesprochen werden, daß die nachträgliche ,, nur hinsichtlich der außeretatsmäßigen Ausgaben und der Etatsüberschreitungen nachgesucht wird. Ein anderes Verfahren hat überhaupt nicht . den, der Antrag der Regierung will nichts weiter, als die Aufrecht⸗ erhaltung der g
Sollte ein Anspruch in der Beziehung erhoben werden, so wird dem= selben durch die Fassung der Negierung in keiner Weise präjudizirt, während dagegen dürch die Fassung, welche die Kommission vorschlägt, ein staatsrechtlicher Anspruch nach entgegengesetzter Seite hin aufge— stellt wird, der von der Regierung nicht anerkannt werden kann.
— Nach dem Abg. Dr. Nasse, welcher erklärte, daß alle
außeretatsmäßigen Einnahmen der nachträglichen Genehmigung
bedürfen, nahm der Finanz⸗Minister nochmals das Wort: Meine Herren, mir scheint, daß die Begriffe in dieser Frage
immer unklarer werden.
axis; er entscheidet im Uebrigen diese Frage nicht.
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