Rechnungskammer in gewissen Fällen eine Bemerkung zu machen hat. Es soll ihr ausdrücklich die Pflicht auferlegt werden, diejenigen außeretatsmäßigen Einnahmen zu bezeichnen, zu welchen die nachträg⸗ liche Genehmigung noch nicht beigebracht ist. Das hat sie doch nur zu thun, weil darin ein Mangel gefunden wird; sonst wüßte ich nicht, weshalb man das ausdrücklich in die Bemerkungen verweisen sollte.
Die 8 sagt nun, es giebt keine außeretatsmäßige Einnahmen, zu welchen die Genehmigung des Hauses noch nachträglich beizubringen ist. Ich meine, dann ist doch der Widerspruch 6 . ern »die Einnahmen oder« stehen bleiben, vollständig klar
egründet.
! — Dem Abg. Lasker, welcher u. A. bemerkte: Nicht alle Einnahmen beruhen auf Gesetzen, z. B. die Einnahmen aus Verkäufen von K und dergl. Diese letzteren bedürfen unzweifelhaft der Genehmigung des Landtags. Die Regierung habe dieses Recht auch stets anerkannt. Wenn der Finanz— Minister erkläre, die Einnahmen bedürfen der Genehmigun nicht, so sei dies ein ganz neuer Satz, der ein unbestrittene Verfgssungsrecht des Hauses verkümmere — erwiderte darauf der Finanz⸗Minister: H
Meine . Zu meinem großen Bedauern bin ich genöthigt, noch einige Worte hier auszusprechen. . Der Herr Abgeordnete hat mit der Bestimmtheit, mit der er sich auszudrücken fn ausgesprochen, daß heute 34 ersten Male ein unbestrittenes Recht der Landesvertretung durch meine, Acußerung verkümmert worden sei. Ich glaube, bisher wird das Abgeordneten haus nicht die , gemacht haben, daß gerade ich darauf Be⸗ dacht nähme, die Rechte der Landesvertretung zu beeinträchtigen, und ich hätte daher es wohl für billig erachtet, wenn der verehrte n Abgeordnete, ehe er einen solchen scharfen Ausspruch hat, sich doch die Möglichkeit vergegenwärtigt hätte, daß er mich vielleicht mißverstanden haben könnte. So viel ich weiß, habe ich des Ausdrucks »alle Einnahmen seien durch die Gesetze vor⸗ esehen, mich nicht bedient; nur einen Augenblick Geduld! — en ich mich dessen bedient haben, 9 will ich hinzufügen, daß nach meiner Auffassung selbstverständlich dazu gehört, voder durch Hand⸗ lungen, die den Gesetzen gemäß erfolgen«. Damit werde ich diejenigen Einnahmen, die auf Verkäufen beruhen, wohl in diese Kategorie ge⸗ bracht haben. Nun, meine Herren, entsteht die Frage: ob eine Ein⸗ nahme vorgekommen sei, weil die Staatsre ierung sich außerhalb ihres , ,,,, Rechtes bewegt habe. Diese Frage weise ich keinen Augenblick zurück. Ich bin nicht gemeint, in irgend einem Augenblick
der Landesvertretung das Recht zu bestreiten, diese Frage vor ihr Forum zu ziehen und ihren Ausspruch darüber zu thun. Ich bin aber auch der Ansicht, wenn die Worte »Einnahmen oder fehlen, daß dieses Recht nicht im Mindesten dadurch verkürzt werden wird. . ich die Regierung nur zu behüten suche, das ist, daß durch
Einschiebung der gedachten Worte eine ganz neue i is mit einem anz neuen Hintergrunde eingeführt werde, der in har he n eziehung nachher zu Schlüssen führen könnte, die nicht berechtigt sind.
Das Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Ver⸗ 3 den Königlich preußischen Staaten« Nr. Lent - hält u. A: Cirkular⸗Verfügung an die Königlichen Bezirks⸗ Verwaltungs⸗Behörden, die gan mn, und Veroffentlichung von Ortschafts⸗Verzeichnissen in den zum ;
betreffend das Rang ⸗Verhältniß der Telegraphen⸗Direktoren, vom 27. Dezember 1871. — , . Ordre, die Reihenfolge, in welcher die preußischen Orden 2c. zu tragen sind betreffend, vom 4. Dezember 1851 Eirfular Verfügung ah Kämmtliche! Konigiicht? rs vinzial ⸗Schulkollegien und an sämmtliche Königliche Regie⸗
rungen, die Nothwendigkeit der Impfung für aufzuneh⸗
mende Schüler betreffend, vom 31. Oktober 1871. — Bescheid an die er, e. Regierung zu N. und abschriftlich an sämmtliche König⸗ liche Regierungen, Landdrosteien und das Königliche Polizei⸗Präsidium zu Berlin, die Anwendung von Medizinal- Gewichten und Waagen innerhalb der Offizinen der Apotheker betreffend, vom 12. Januar 1872. — Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗Tribunals wonach die in den Steuergesetzen angedrohte Entziehung der Berechtigung zum Gewerbe⸗
974
Es soll hier die Vorschrift ertheilt werden, daß die Ober
Vereins der Stärke⸗, Stärkesyrup⸗ und
ollvereinsgebiet gehörenden Staaten betreffend, vom 7. November 1871. — Allerhöchster Erlaß,
w
1 , Tarifänderungen betreffend, vom 15. Dezember 1871. — gung des Königlichen Finanz . an die Aktienübertragungen betreffend, vom 24. Juni 1871. — Verfügung des . ber⸗Tribunals vom 30. Sktober 1871, wonach für die von Kindern unter 12 Jahren a Diebstähle an Holz und anderen Waldprodukten die in *. des Gesetzes vom 2. Juni 1852 GesetzSamml. S. . bezeichneten , . in Gem elt des 11 daselbst unmittelbar haften. — Cirkular⸗Erlaß an sämmtliche önigliche Universitäts-Kuratoren und Kuratorien, die Ressortverhält= nisse bei Zurückstellung der Theologen vom Militärdienst betreffend, vom 12. Okteber 1871. Cir d,, an sämmtliche Köͤnig⸗ liche Provinzial-Schulkollegien, die von Gymnasien und . ulen erster Ordnung beizubringenden n wife der Reife behufs Zulassung 8 1 etreffend, vom 28. Oktober 1871. — erfügung, die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst als Arzt, Pharmgzeut, beziehungsweise Unter⸗Roßarzt, vom 28 November 1871. Verfügung, die Feststellung der Minimalgrößen der Mobilmachungs⸗ Pferde nach dem vom 1. Januar 1872 ab gültigen Maß betreffend, vom 3 Dezember 1871. — Erlaß, den Tage len, für die mit den Subalternen 1. und 2. Klasse bei den Provinzialbehsörden in gleichem Range stehenden Beamten betreffend, vom 9. Dezemher 1871. — Ver- fügung, die Ergänzung des 8§. 154 2. der Militär-⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1808 betreffend, vom 6. Januar 1872. — Cirkular an sämmtliche Königliche Regierungen 2c, die Krankheit des Weinstocks betreffend, vom 13. Dezember 1871. .
Gewerbe und Handel.
Berlin 19 Februar. Am Sonnabend Vormittag fand in dem Saale des Englischen Hauses die 5. ee , ärkezucker⸗ abrikanten Deutschlands statt. Nach Erstattung des Rechen chafts⸗Berichtes trat die Versammlung in die Berathung der auf der gesordnung 1 technischen Fragen. Auf die erste derselben: Welche neueren Beobachtungen und Erfahrungen sind betreffs des technischen Betriebes bei der Kartoffelstärke⸗Fabrik gemacht? waren aus der Versammlung keine Mittheilungen zu machen, ebenso auch nicht a die zweite Frage, ob etwas Näheres bekannt sei über das verbesserte Siemens sche Sieb . Abscheidung der Stärke von der Faser. Die dritte Frage lautete; »Liegt es im Interesse unseres Ver- cins, die Ernennung von mindestens zwei Sachverständigen in Berlin für Stärkefabrikate beim Aeltesten⸗Kollegium hiesiger Kgufmannschaft zu beantragen?« Die Versammlung hielt die Ernennung derartiger Sachverständiger im Interesse des Verkehrs mit Stärkefabrikaten am hiesigen Handelsplatze für dringend geboten und beauftragte das Komite des Vereins, bei dem Aeltesten⸗Kollegium die . chritte zu thun, um diesen Wunsch der General Versammlung zu realisiren — In Betreff der Frage, Wie werden nach den neuesten Erfahrungen die Abgänge der Kartoffelstärke⸗Fabrikation in der Landwirthschaft am besten verwerthet, entspann sich eine längere Diskussion, welche im Allgemeinen das Resultat ergab, daß immer noch die beste Verwerthung der Abgänge in der Landwirthschaft durch Verfütterung derselben an das Vieh erzielt werde und daß dieses Futter namentlich in Verbindung mit Lupinen . günstige Resultate ergeben habe. Das sogenannte Fruchtwasser, welches bei der Stärke- abrikation zurückbleibt; wurde auch als vorzügliche Düngung für iesen empfohlen. — Echließlich erfolgte die Neuwahl des Komites. Es wurden die Herren Amtmann Zwegk-Falkenberg, A. v. Bären- rung A. Fesca, Dr. Filly, Kette, E. Meyer, M. Sabersky, r. Scheibler wieder⸗ und v. Kriegsheim und Petrik neugewählt. — Die Aktien der Provinzial⸗Wechslerbank werden am nächsten Dienstag und Mittwoch durch die Berliner Wechsler⸗ bank an der hiesigen Börse eingeführt. Das Weitere ergiebt ein
in dem , . Oeffentlichen , . enthaltenes desfallsiges Inserat. — In
em Zeitraum vom 1. bis 15. Januar d. J. wurden in Berlin eingeführt; auf den Eisenbahnen: 1388885 Tonnen Stein kohlen, Braunkohlen und Koks, 229 Klaster Brennholz; — ausge . auf den Eisenbahnen: 17,681 Tonnen En hien Braun⸗ ohlen und Koks; — vom 16. bis 31. Januar 1872 einge lc. auf den Eisenbahnen: 139.3077 Tonnen Sleinkohlen, Braunkohlen und Koks, 2195 Klafter Brennholz; — ausgeführt: auf den Eisenbahnen:
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A. Zettelban ten. 170
(In Tausenden von Thalern.) — 6955
Verglichen mit Ende Dezember 1871.)
3006 — 543 239 *
108041 2501
B. Andere Banken.
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= w / 1 , ; 77 7 Dr ne, re, ee gere ,, 463 * — & ᷓ
deren Bilanzen regelmäßig im D. R. A. und K. Pr. St. A. veröffentlicht werden.
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Status der dentschen Banken Ende Januar 1823.)
17
11500 4 1466
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127735
ekaufter eigener Aktien.
betriebe durch das Einführungsgeset zum Strafgeseßbůuch nicht befeitigt 10814 Tonnen Steinkohlen, Brgunkohlen und Koks.
worden ist, vom 7. Dezember 36 1. — Allgemeine Verfügung ö. Dres den, 17. Februar. Der bei dem Bankhause Michel Kaskel sämmtliche Justiz⸗Behörden, betreffend die Anzeige der strafgericht⸗ aufgelegte Betrag für die Lauchhammer Werke ist bei der Eröff⸗ lichen Verfolgungen, welche gegen vorläufig entlassene Strafgefangene nung sofort gezeichnet worden. Stücke mit 1023 bezahlt.
eingeleitet werden, vom 23. Dezemher 1871. — Cirkulgr an die erk 21
sämmtlichen Königlichen Eisenbahn- Kommissarigte und Eisenbahn— Verkehrs ⸗Anstalten.
Kommissarien, an die sämmtlichen Königlichen Ober-Bergämter an Wien, 17. Februar. Die Einnahmen der Elisabethbahn die sämmtlichen Königlichen . und Landdrosteien, sowie (altes Neß) betrugen in der Woche vom g bis 14. Februgr 147,77 FI., an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin, und an die sämmtlichen König⸗ mithin gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Mehreinnahme lichen Eisenbahn-Direktionen, die Prüfung und n n nn zur von No 8 — Wocheneinnahme der neuen Linien 10,573 Fl., Mehr-
nbetriebnahme von solchen Lokomotiven, welche nicht auf den im einnahme S653 Fl.
etriebe befindlichen und dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisen⸗ London, 17. Februar. Nach hier eingetroffenen Nachrichten ist bahnen, sondern zum Eisenbahnbetriebe für industriell—e, bauliche und die Legung des Kabels zwifchen Porkorico und 6 bergbauliche Zwecke verwendet werden sollen, betreffend, vom 12. De⸗ vollendet. zember 171. — Bescheid an den Orts ⸗Vorstand zu K. und an die Königliche Regierung zu N., die Heranziehung der Adjazenten zu Hand⸗ und Spanndiensten zu den vom Staate zu unter⸗ haltenden Landstraßen betreffend, vom 2. Dezember 1871. — Allgemeine Vorschriften für die Markscheider im preußischen Staate, vom 71 Dezember 1871. — e, ,. der Kaiserlichen General ⸗Direktion der Telegraphen, die mit dem 1. Januar 1872 ein⸗
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