1872 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Kw— —— . d ,

1012

Hapital

10 Millionen Thaler,.

Erste Emission

21 Millionen Thaler mit vorerst

40 procent. Hinzahlung.

(a. 3 /I.)

ovinzial-Mechsler bank.

*

44.

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Richtamiliches.

Deutsches Reich.

Bayern. München, 17. Februar. Die in Nr. Z6 des R. u. St. A. bereits erwähnte Rede, welche der Staatk— Minister von Lutz in der Sitzung der Kammer der Ab— seordneten bei der Debatte über den Barth⸗Schüttingerschen

.

nitigtivantrag, betreffend die Reservatrechte, hielt, lautet nach

gem , , , Bericht:

PFoest übernommen ist ceime Million Thaler. Hir di Anmeldlumg zum erstem Oourse dispomnthel

n. MMilliomem Lhaler.

Aufsichtsrat: Herr Adolph Abel, in Firma S. Ahel r., Vorsitzender. 1 Justizrath Ahlemann, e g r, , e Heinric ein, in Firma Hein . ̃ 1 w Goldscumidt, in irma Berliner KHankinstitut:

schmitt & Co. Jullus Guttentag, in irma Ciehriüÿder Guttentag.

2

2 21

Tos. GdοOId-

* ; 21 Kaxyerisehe Handelshunk irn Mingchem, vertreten durch ihren Verwaltungs- . ö rath Herrn Baron Albert vom Reina ch in Erankfurt a. M.

lerr Simon Coppel,

Pelogirter des Aufsichtsrathes in den Vorstand der Provinzial - Nechslerbank zu

Hannover.

Pirectoren: Herr Max Cteim. e

Honls Vörwenherg. Moritz MHuczknt.

Artikel 2 der Statuten.

2 *

weck der Gesellschaft ist der Betrieb von Bank. und Finanz -Geschäͤften, sowie in— dustrickt . r. Art, insbesondere des reinen Wechslergeschaͤftes. Die Gesell⸗

s Recht, Zweigniederlassungen, Kommanditen und Agenturen im e . 1 3 , en welche das Bank, und Wech

rrichten und sich e n fn n , zu betheiligen. Auch bleibt es der Gesellschaft ne.

Bankinstitute und Bankhaͤuser als stille oder Kommanditgesellschaften bei

In⸗ und Aus⸗ slergeschaͤft be⸗ alten, bestehende en .

lassungen, Kommanditen und Agenturen aufzunehmen. Die Wirksamkeit der Gesellschaft kann

sich auf alle Verkehrs, und Handelsstaͤdte, mit Ausnahme von Berlin, richten.

eine Herren! Sie haben es schon oft gehört, bevor wir in die

. heutige Verhandlung eingetreten sind, und auch einer der Herren An- ragsteller hat es wieder sess tz An dem Initiativantrag und an un⸗ j

erer heutigen Debatte ist nichts schuld, als die Erklärung, die ich m Reichstage zu Berlin über die uns heute beschäftigende Frage bbgegehen habe. Einer der Herren Antragsteller hat bemerkt, der An und die Rechtfertigung für den Initiativantrag liege in jener Er— laͤrung. 4 Was ist denn, meine Herren, das Wesen jener Erklärung? Ich jabe lediglich eine Rechtsansicht geäußert. Eine Rechtsansicht kann ichtig sein oder nicht. Aber gleichviel ob das, was ich mir als das hestehende Recht zu bezeichnen erlaubt habe, richtig ist oder nicht, es giebt unter keinen Umständen einen Anlaß zu einem Vorwurfe gegen rgendwen. Denn es kann doch kein Verbrechen sein, sich zu dem, bas man als Wahrheit, zu dem, was man als das bestehende Rechte kannt hat, zu bekennen. Ist meine Ansicht richtig, so bleibt nichts brig, als sich das bestehende Recht und die Erklärungen, die es ins echte Licht zu setzen berufen waren, gefallen zu lassen, oder sich da⸗ ach umzusehen, wie man eine Aenderung des mißliebigen, aber gel⸗ enden Rechtes herbeizuführen im Stande sei. .

Ist aber die Ansicht, die ich geaußert habe, unrichtig, dann an.

ich mir die Sache auf einem noch viel einfacheren Wege zu erledigen: Iann weise man die Unrichtigkeit nach, und alles Weltere findet sich. Die Gewalt, wie sie den Mitgliedern einer Regierung namentlich der leineren Staaten, zur Seite steht, diese Gewalt, meine Hexren, ist für ch allein gar nicht geeignet, den Fortbestand einer unrichtigen Rechts . nsicht zu sichern und es dahin zu bringen, daß eine mit dem be— kehenden Rechte in Widerspruch stehende Änsicht auch praktische Gel⸗ ung erlange. Es sind zu viele Leute an der Sache betheiligt, die Desetz des Denkens sind zu sehr Allen gemeinschaftlich, als daß es inem Minister gelingen könnte, mit einer solchen unrichtigen Rechts- nschauung gegen die Interessen des Volkes länger zu be ehen. Ich meine, auch der böswilligste und muthwilligste Minister würde durch zi öffentliche Meinung sehr bald gengthigt fein, zu bekennen, daß er ch geirrt hat, und einer anderen Auffassung Naum zu geben. Diese Erwägungen alle, meine Herren, hätten es meines Erach— ens nicht blos gerechtfertigt, sondern in der That dazu genöthigt, daß ie Angelegenheit, mit der wir hier befaßt sind, ruhig behandelt werde. Bon einer ruhigen Behandlung kann man vielleicht, ich gebe das mit n, gin in den bisherigen Debatten sprechen; sie war aber icht vorhanden, ehe wir mit diesem Thema uns in diksem Hause zu eschäftigen begonnen haben. . . . 96 klang noch das Wort, das ich im Reichstage sprach, als ir bereits hinterbracht wurde, einer der Herren Abgeordneten aus em Centrum) einer der bedeutendsten Führer, habe sich, hoch erfreut ber meine Erklärung, geäußert: Nun werde es einen gründlichen äpektakel geben! Der Herr hat recht . eit, er hat in die Zukunft sehen; vielleicht hat er ein bischen die Zu unft machen helfen.

Hätte er auch unser Staatsrecht gekannt, ich glaube er würde sich pas vorsichtiger ausgedrückt haben. Der en n . Spektakel

Et sich alsbald erhoben und in allen Blättern i er wiedergeklungen. an hat nicht davon gesprochen, mit welchen Gründen Rechtsansicht gen Rechtsansicht gegenüberstehe? O nein! Es wurden alsbald alle denklichen Vorwürfe und Inkriminationen gegen diejenigen Re⸗ rungen erhoben, welche sich zu der von mir vertretenen Rechtsan— cht bekannten. . . .

Man warf ihnen vor. Nichts Geringeres als Absolutismus sei öl wonach sie zielten; Vergewaltigung der einzelnen Staaten sei

re Absicht, Verpreußung aller dern en Elemente, kurz, um es mit nem Worte zu sagen: Gewalt und Verrath an der Sache der ein— lnen Staaten, das sei das Schiboleth derjenigen Regierungen, welche h 9 der von mir gufgestellten Nechtzansicht bekemien.

Nun hat es mit diesem Spektakel eine eigene Bewandtniß. Wenn cht alle Zeichen trügen, ist hinter dieser absichtlichen Speftakelmacherei reits die Nemesis einher. Ich habe vorhin von einem Gemeingut r Gesetze des Denkens gesprochen. Dieses Gemeingut hat sich auch vorliegenden Falle beivährt. Wenn man Vorwürfe erheben will e man das gegen uns gethan, muß man andere,, besser fundirte hatsachen anzuführen im Stande sein, als diejenigen gewesen sind, it welchen, ehe wir zu dem Initiativantrage wir ten unsere An⸗ hten und Absichten het en ft worden sind. Da die erhobenen Be⸗ zuldigungen nicht auf Wahrheit beruhten, blieb gar nichts Anderes nig, als daß schlicßlich dem Spektakel das Fiasco folgt, und meines achtens ist das Fiasco bereits da. In einem Nachbarlande hat an den gleichen Spektakel hervorzurufch sich bemüht, das Rachbar⸗ dd ist darüber zur Tagesordnung übergegangen.

Dienstag den 20. Februar.

993 Er ste Beilage 3 zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1872.

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Das AUrtheil, welches von, der gandesvertretung des Nachbar— landes gefällt worden ist, bestätigt einfach die Richtigkeit der von mir vertretenen Rechtsanschauung, und ich begreife nicht, wie man en diesem Votum noch, wie soeben noch a. hat sagen können, ür eine Politik, wie sie den Anschauungen. des Herrn Vorredners entsprechen müßte, für eine solche Politik ließen sich jetzt Bundes⸗ genossen finden. Ich glaube, nicht in Süddeutschland, noch weniger aber anderswo und vollends nicht in Berlin, ließen iich für eine ich muß den Ausdruck n,, reichsseindliche Politik jetzt Bundesgenossen finden. Ich werde auf das Thema später noch mit wenigen Worten zurückkommen. .

taum hatte ich meine mehrerwähnte Aeußerung im Reichstage abgegeben, so wurde, wie gesagt, die Presse und die öffentliche Mei⸗

nung auf jede Weise gegen uns in Bewegung gesetzt.

Ich habe zu wiederholten Malen gelesen, die Streitfrage, welche jetzt auf das Tapet gebracht worden sei, müsse entschieden werden, aber niemals werde sie in dem Sinne entschieden werden, wie ich geglaubt habe, daß sie bereits entschieden sei. In den Artikeln, von denen ich eben gesprochen . ist es bis zur kühnsten Verhöhnung der von mir vertretenen Ansicht gekommen. Und jetzt, meine Herren, betrachten Sie einmal die Presse! Den Eindruck, den ich davon habe, kann ich nicht anders bezeichnen, als dahin: die Presse, die bisher mit Gründen gegen uns gekämpft hat, hat den Kampf eingestellt; von der Presse, die mit anderen Dingen als mit Gründen kämpft, spreche ich nicht. 3.

Die Literatur, welche sich mit dieser Angelegenheit befaßt hat, ist vollständig auf meine Seite übergetreten und, was mehr ist, meine Herren, auch Sie sind, insoweit es 464 um die Frage handelt, was geltendes Recht ist, ganz auf meine Seite getreten.

Ich unterscheide, wie Sie aus dem eben Bemerkten entnehmen, zwischen der Frage, was gegenwärtig geltendes Recht ist, und der Frage, ob das geltende Recht genügt, ob es Ihnen entspricht, ob man versuchen soll, eine Aenderung herbeizuführen, und ob man dazu stark genug ist, endlich, welche Wege sich dazu empfehlen. Mich interessirt in diesem Augenblicke lediglich die erste Frage. Welches ist das geltende Recht? Hier ist, ich will Sie nicht allzulange mit dem Thema auf⸗ halten, meines Erachtens gestern auf das deutlichste anerkannt worden, daß sowohl dasjenige, was ich über Reichsrecht gesprochen habe, das Nichtige war, als daß ebenso, wie aus der ganzen Gestaltung des Antrags hervorgeht, auch dasjenige von Ihnen als richtig anerkannt wird, was ich über das Landesrecht behauptet habe.

Was das Reichsrecht betrifft, so habe ich früher mich zu der Ansicht bekannt, daß das von den Bundesraths-Mitgliedern im'Bun— desrath abgegebene Votum das Entscheidende sei. Baß Sie derselben Meinung sind, daß auch Sie der Ansicht huldigen, wenn durch Bundesraths⸗Beschluß ein Reichsgesetz zu Stande kam, so habe ein solches Reichsgesetz auch in Bayern Geltung, selbst wenn die bayerische Stimme in der Minorität war, so lange es sich nicht um einen Fall des Art. 78 Abs. 2 handelt, das habe ich früher im Gegensatze zu manchen eben gehörten Deduktionen aus Ihrem Initiativantrage und insbesondere aus dem dispositiven Theile desselben gefolgert. Denn wenn er einen andern Sinn haben soll, als den eben genannten, dann hätte irgendwie, vorausgesetzt, daß es in Ihrer Macht liegt, aus⸗ gesprochen werden müssen, daß ein so zu Stande gekommenes Hteschs⸗ gesetz in Bayern teine Geltung habe. Das haben Sie nicht ausgesprochen, sondern lediglich, wie soll ich sagen, durch Repressiv⸗ maßregeln abzuhelfen gesucht, mit deren Hülfe das Zustandekommen eines eilen Reichsgesetzes erschwert werden soll. Für die juristische

nterpretation liegt hierin die unzweideutigste Anerkennung meiner ? J t

Der Herr Referent hat / ich weiß nicht, durch meine Aeußerung vom 16. Dezember veranlaßt oder aus andern Motiven, in der That auch im Ausschusse einen Anlauf genommen, einer anderen Ansicht praktische Geltung zu verschaffen. Darüber, meine Herren, will ich Sie nicht mit längeren Deduktionen aufhalten, daß ein Saß in den Motiven, von denen der Herr Vorredner gesprochen hat, praktisch gar keine Bedeutung haben kann.

Der Herr Referent hat einen solchen Anlauf genommen, es ist aber ein öffentliches Geheimniß, daß er mit diesem Anlauf nicht durchgedrungen ist. Ich 96 das der richtigen Empfindung zuge⸗ schrieben, daß Sie einen folchen Saß aufzustellen nicht in der Lage ind. Nunmehr, wenn ich recht gehört habe, ist gestern auf die An⸗ rage des . Dr. Völk durch nicht . Zurufe ausdrücklich erklärt worden, die Herren seien der nsicht, daß, wenn ein Reichsgesetz zu Stande kommt, auch wenn es Verfassungsänderun⸗ n auch wenn es , statuirt, sei es mit Zu⸗ immung der bayerischen Bundesraths⸗Mitgiieder, sei es gegen die⸗ selbe, soferne nur die gesetzliche Mingrifät nicht vorhanden ist, ein solches Reichsgesetz auch in Bayern Geltung erlangt.

Habe ich damit recht gehört, so habe ich die bündigste und un ,, ,, der Richtigkeit 1 r, . welche ich mir über das Reichsrecht auszusprechen erlaubte.

Aehnlich verhält es sich auch mit dem inneren ö Wenn ich i Recht hätte mit meiner Anschauung, . Sie nicht ein neues . machen wollen, sondern dann müßten Sie einfach darauf dringen, daß das bestehende, gegen mich sprechende