1872 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Recht zur Anwendung gelangt. Soviel ich die ,, . kenne /

hat man dort dem deütschen Spruche: ⸗Doppelt genäht, hält besser⸗/

noch nie gehuldigt, und ich glaube auch aus guten Gründen. Ist es einmal möglich gewesen, über ein Gesetz hinwegzu ringen, dann nüßt es auch nichts, wenn man das Gesetz w giebt.

Was ist bas Facit von alldem? Die Ansicht, die ich af mn, mir erlaubt haben ist als richtig anerkannt, und soweit sie es nicht ist, wird sie es von Tan zu Tag mehr. —ĩ

Ist es aber eines Vorwurfs würdig, daß ich diese Ansicht über- haupt ausgesprochen habe? Fast scheint es mir / als wenn man mir

den Thatumstand zum Vorwurf machen wollte, daß ich diese meine Ansicht öffenllich bekannt habe. Wenn ich mich recht erinnere so hat ein Herr gesagt: »Wenn die Erklärung nicht wäre, so wäre keine Veranlassung 6. einem Gesebze--. .

ö. kann das nicht anders als für eine Art von Bedenken ledig=

lich über die Thatsache ansehen, daß ich die Erklärung abgegeben babe.

Wenn aber meine Rechtsansicht richtig ist, so ist ja damit, daß wir vor der Hand eine nn. Erklärung nicht abgeben, der betreffende n, , aus der Welt geschafft; er besteht doch und mit der- selben Wirkung. Die Ange a eit ist viel zu wichtig, als . Jemand ein Interesse daran hätte, daß Dunkelheit ,,, un daß nicht vielmehr Jedermann Interesse daran hätte, Klarheit in dieselbe zu bringen. Und meines Erachtens haben gerade Sie auf der rechten Seite des Hauses das größte Interesse daran.

Man hat uns einen Vorwurf daraus gemacht, daß wir uns zu der in Berlin von mir abgegebenen Erklärung nicht früher bekannt ätten. Durch die Debatten vom 18. Dezember die Ausschuß⸗ erathungen und die neuerliche Diskussion zieht sich der Vorwurf / daß die bayerische n, , ,, bei Berathung der Versailler Ver- traͤge eigentlich mit der wahren Meinung nicht herausgerückt sei.

Und . der Herr Vorredner, der alle diese Vorwürfe in einer Weise entkräftet hat, wie ich es meines Orts nicht besser zu thun im

Stande bin, hat mir einen Hieb versetzt, indem er bemerkte, ich hätte

die Erklärung des Herrn Dr Marquard Barth ruhig über mich er⸗ 66 lassen, ich hätte nicht widersprochen, und er ge selbst außer ande, bits zu erklären. Er vermuthet also irgend welche mysteriöse Motive, welche dieses Verhalten der Staatsregierung veranlaßt haben. Meine Herren! Ich glaube, in diesen Verdächtigungen liegt eigentlich des Pudels Kern. Bei den Verhandlungen, die dem Initiativantrag in weiteren Krelsen vorausgingen, bei der Einbringung desselben und bei der vorliegenden Debatte handelt es sich doch nur um ein Mittelchen zur Verdächtigung der Regierung, die gus anderen Grün- den unbequem geworden ist. Ich für meinen Theil * dergleichen Vorwürfe ruhig hin. Wir meine Herren, wir an diesem Tische sind für die blau⸗weißen Interessen seit langer Zeit eingetreten, eingetreten, wo die Vertretung dieser Interessen viel schwerer war als eine hübsche Rede in diesem Saale.

Hätten Sie die fünfwöchentlichen Verhandlungen in Versailles mitgemacht, hätten Sie nur alle die hitteren Stunden . . die ich und mein Kollege, der Herr . zu überstehen hatten, als es sich darum handelte, für Bayern in der damaligen politischen Konstellation zu retten, was möglich war, ich glaube, Sie würden unserer Thätigkeit ein anderes und gerechteres Prädikat bei⸗ legen, als es aus den Anspielungen sich ergiebt, von denen wir so mancherlei gehört haben. Und ganz ähnlich verhält es sich mit den Verhandlungen in Berlin. Da frage ich auch: Wer hat in jenen schwierigen Momenten die Rechte Bayerns vertreten? Haben Sie es gethan oder wir? Vielleicht wenden Sie ein: Wären Sie ganz weg⸗

eblieben von Versailles!

Mahr (dem Minister zurufend): Ja, das wäre das Gescheidteste gewesen!

Der Königliche Staats-Minister v. *

‚„Diesem Vorwurf gegenüber, glaube ich bedarf es keiner Recht. fertigung; ich könnte sagen: daß wir nach Versailles gegangen sind— wird die Geschichte rechtfertigen. Ich glaube aber, das hat die Geschichte schon gerecht er tr denn von Tag zu Tag hat sich die Ansicht mehr und mehr verbreitet, daß unsere Stellung außerhalb des Bundes absolut unmöglich gewesen wäre.

, meine Herren, ich bekenne mich zu der Ansicht: die Norddeulschen haben unser bedurftz aber wir auch ihrer.

Ich bin auch ruhig, was die Vorwürfe betrifft, die aus unserer angeblichen Haltung in der Debatte hergeleitet werden, soviel die Adresse ange, an welche diese Vorwürfe und diese Beschuldigungen eigentlich gerichtet sind.

Ich glaube, wirklich, meine Herren, daß Sie nicht die Absicht haben, uns ö überzeugen, daß wir ein Unrecht begangen hätten oder begehen wollten ich glaube nicht, daß das Ihre Meinung ist; ich

laube auch nicht, daß Sie hier in diesem Saale Proselyten für Ihre

einung machen wollen; ich glaube, daß das Publikum, an das diese Anschuldigungen gerichtet sind, sich anderswo befindet. Es muß ein⸗ . 6. werden: in der Hauptsache ist es das Landvolk, an welche Ihre Exklamationen gerichtet sind. Es verhält sich mit dieser Sache, über die ich heute spreche, ebenso wie mit andern, über die wir in , Hause schon gesprochen haben. Aber wenn Sie wie die Städter in ihrem Uebermuth es zu nennen pflegen, denn ich verwahre mich dagegen, daß ich es so nenne wenn Sie, sage ich, an die Dummheit des Landvolfes appelliren, dann irren und verrechnen Sie sich. Und warum? Jene Dummheit giebt es nicht. Unser Landvolk ist so begabt und , wie irgend eines, und, meine Herren, in dem Landvolk dämmert es bereits. Lassen Sie nur erst einmal die bereits beginnende Einsicht, daß sich nicht Alles so verhalten, wie Sie es dem Landvolk in den letzten Jahren immer vorgestellt haben etwas weiter sich verbreiten, ich bin über⸗ zeugt der Dämmerung folgt heller, lichter .

Wenn ich den Vorwurf höre, wir hätten die wahre Sachlage bei

recht an das Tageslicht herausgegangen, so muß 16. fra wie ist mir denn eigentlich? Entscheidet sich denn die Jrage, wa , des Recht ist, nach demjenigen, was irgend ein Minister als seine . erklärt oder was er iwiderspricht; Gewiß nicht! ie erf wird entschieden auf Grund von objektiven, ug

alb der Persönlichkeiten liegenden Dingen und T en. it zerträge sind eg, die e,, als entscheidendes Interpretgtionsmatt-˖ rial zur Hand stehen, und der Wortlaut der Verfassung. Nach diesem wird entschieden. Den Sinn der Verfassung kann jeder finden, der interpretiren kann. Run, meine Herren, ich wiederhole, wenn Sie sagen, wir hätten Ing allerlei Dinge vorgemacht, fühlen Sie nicht, daß Sie eine klägliche Rolle sich selbst beilegen, wenn Sie fig . unfähig erklären selbst richtig 9 interpretiren, und nun die Sache so darstellen, als hätten damals g welche für die Verträge gestimmt haben, einer unmotipirten und un. begründeten . er Verträge, dunklen Empfindungen und ähnlichen Dingen nachgestimmt?

Im Uebrigen ist kein Vorwurf ungerechtfertigter und weniger 2 als der, den man mir in Bezug auf die Dehatte gemacht hat. 34h will das hohe Haus nicht länger hinhalten mit Eroͤrterun.

en hserüber. Ich war auch dargüf vorbereitet, muß aber erklären

er Herr Vorredner hat in der Richtung 6 o entschieden geäußert, und seine Ansicht . Grund stenographischer und 5. Druck sachen so gründlich belegt, daß ich ihm hi Dank verpflichtet bin. Ic kann nur wiederholen, ich glaube mit Recht in Anspruch nehmen zu können, daß wir konsequent waren von der ersten bis zur letzten Er— klärung. Nur einzelne wenige , , . die in der Debatte noch 8 sind, will ich etwas näher ins Auge fassen.

s wird außerordentlich viel Lärm gemacht damit, daß ich gesagt hätte, ein ganzes an, Register von Sonderrechten stehe der 3 schen Regierung zur Seite und es könne nicht ohne unsere Zustim— mung gekürzt werden. Mit dem »Uns« ist im Ausschusse und in der offentlichen Debatte schon sehr viel herumgeworfen worden. Ich weiß wirklich nicht, ob es einem Juristen im Ernste einfallen dars aus einem solchen Worte darauf zu schließen, unter welchen Bedin. gungen die Regierung als berechtigt zur Abstimmung erscheine. Daß a n hne, um es einfach zu kennzeichnen, uns Bayerns. Daß

nd ni

allein. Ueber uns sind duch noch Leute, und neben uns sind auch noch Leute, und die trifft das »Ung« alle zusammen; wenn Sie die Sache so auffassen, dann haben wir nur noch M feen, wer vertritt denn dies »Unsa, und darauf antwortet die Reichsverfassung: daß stimmführende Bundesrathsmitglied im Bundesrath.

Das Minoritätsgutachten ist 4 an e nn worden al Beleg dafür, daß unsere Ansichten irrig seien. Nach meinem Dafür⸗

alten auch nicht mit gutem Grunde. Lesen Sie doch! Der Hern

orredn er hat die entscheidende Stelle verlesen. Sie findet sich auf Seite 118 der stenographischen Berichte. Dort sagt der Referent der Minorität, wie er dazu kam, anzunehmen, daß die bayerische Re= gierung . zu der Ansicht bekannt habe, daß die Kammer in Bezug auf Verfasfungsänderungen auch mitzusprechen habe. Es heißt dort ausdrücklich, die Regierung habe 3 für verantwortlich erklärt, und dann fährt er ö. vich verstehe das so und so«. Wenn unsere Aeußerung so gelautet hätte daß wir anerkennen wollten es komme auch rechtlich auf das Votum der bayerischen Kammer an, dann gäbe es nichts zu interpretiren, dann war kein Platz die Aeußerüng: ich verstehe das so und so dann hätte es heißen sollen: »die Aeußerung lautete sõ. Und wenn man nun den Vo wurf auch noch so leise andeutet, daß wir die Erklärung der Minn rität ruhig hingenommen hätten, dann möchte ich Sie bitten, sich einen Augenblick an die Vorfälle von damals zurückzuerinnern.

Viele, viele Tage lang war das Haus durch die Debatten über die Verträge ermüdet, bis zur Erschöpfung ermüdet Da habe ich noch das Vorl genommen in der kahn Stunde um Alles vorzutragen, was ich auf dem HSerzen hatte. Ich . wenn ich nicht irre, 13 Stunden über die Angelegen

eit gesprochen, und ich bin nicht so sehr für mich ein

enommen, daß es mir nicht moöͤglich gewesen wäre, zu erkennen, da ich bis zur Ermüdung des Feusf esprochen habe. Es ist mir viel fach bemerkt worden, ich hätte in der Angelegenheit Sie ohne Noth viel zu lange hingehalten. Was hätte aber idr müssen, wenn ich alle Einzelnheiten der Diskusston hätte aufgreifen und richti in sollen? Ich hätte Sie noch länger in Anspruch nehmen müssen. ;

Nun, meine Herren, können Sie mir sagen, das ist ein Them von solcher Wichtigkeit, daß wenigstens dies zu besprechen der Miß, werth gewesen sei. Ganz recht! Wenn keine anderen Aeußerun gen vorgelegen wären, durch die unsere Ansichten in dieser Frage fes

estellt k wären, dann wäre die Anwendung des Satzes: Gl acet, ubi loqui potuit et debuit, consentire videtur, auf um; erlaußt. So steht es aber nicht. Der Herr Vorredner hat schi gend nachgewiesen, daß die Königliche Staatsregierung ihre von d Ansicht des Herrn Dr. Marq. Barth divergirende Meinung unzupeh deutig und zu wiederholten Malen dargelegt habe, und zu alle Ueberflusse hatten sich damals der Herr Vorredner und del Herr Abgeordnete Greil alle erdenkliche Mühe gegeben, Ihng recht bestimmt und deutlich zu sagen, daß die Ansicht des Herrn Ab Dr. Marg. . in gie rege nicht richtig sei. Ja, wie oh wollen Sie denn, daß wir eine und dieselbe Erklärung abgeben?

Ich gehe zur Rechtsfrage über und werde Sie hier nicht lang aufhalten; Senn was in der Richtung zu sagen ist, ist bereits meh fach von anderen Rednern vorgebracht worden. Das Bundesrecht meines Erachtens in der That außer Streit. Es hat zwar der Hen

Referent und auch neuerdings der Herr Vorredner eine anden Deduktion geltend gemacht, ich gestehe aber, was die Aeußerungeh

der bestehenden Digkussion verheimlicht, wir seien gewissermaßen nicht

Vorredners betrifft w, h , , mne 3 richt

eine Unterscheidung von Verfassungsänderungen spricht, die auf dem JBesetzgebungs wege

nd scheid

erren auf der rechten Seite, vielmehr ganz.?

26 . Föd

Ansichter . wir alten. 1 daß ich nicht der

noch Übrig bleiben;

ißkrauenspota gegeben; . ein Mißtrauensvotum geben. Ich

wir *. Bayerns zu vertreten und daß wir

. haben, wissen wir.

18

t wir Minister allein, wie bemerkt worden ist, und nicht Si ; . . ö ich stünde / als wenn der Herr Fi eferent im Bundesrath wäre.

mungen, wie die vorliegende nur an die Schweiz, wo man . aus, sondern von andern Ste gen geht.

der Reich oer fe mg ist ausgesprochen, ant n Umfange, da

sagt, wie der Bundesrath aussieht. Es 1

daß ich gänzlich außer Stande bin , Her gentlich sie nul

78 Abs. EI der ganz allgemein ohne irgend

u verstehen. e man aus dem 8

ü erfolgen hätten, bei welchen die Stimmen so o zu zählen seien, 4 E man aus diesem Absatz eine Unter⸗

ng' herauslesen kann , das verstehe i⸗ * J r . e e Gründe betrifft, so will as den Herrn Referenten . 3 . ö .

den Altar der Vernunft wo selbst Philosophen schon dummes Zeug de ich mich nicht mit ugheit näher befass

und da möchte ich klärungen gehört /

err Ref ag

Nun, ich

aate leben, und daß

873 ir itsstaate leben. ; ; ,. r. . erent hat gefragt, was würde uns im Jahre 1873

Es haben uns schon Verschiedene aus dem Hause Sie werden nicht erwarten, daß wir uns habe das Vertrauen zu uns / die Fähigkeiten haben, um die den guten Willen Und deshalb nehme ich an, daß im Jahre 3 die Sache Bayerns im Bundesrath mit uns nicht schlechter

Meine Herren!

wenigstens annähernd

sebt es Föderativgebilde, in welchen ähnliche Bestim⸗ e , ,,. Platz gegriffen haben. Ich erinnere jezt auch nicht von den Kantonen en aus an Kompetenzerweiterun⸗

. ines Erachtens sehr einfach. Im Art. ö Die Rechtsfrage liegt meine ch e hn, . 63. sz i t idung gemacht ist, dem Reiche, keine Unterscheidung g ' tun girh s ist ge ind die Vertreter der ein⸗

Es ist ganz deutlich gesagt, wer mit ureden hat, wenn i teh eich * . gemacht wird. Die undegrat d⸗ Beypollmächtigten sind, wie ich bereits früher wiederholt erklärt habe, die einzigen Srgane, durch welche die einzelnen Staaten als solche beim Reiche eine Thätigkeit äußern. Belege dafür bieten, um von Einzelnheiten zu sprechen, zwei Stellen der Verfassung. Vor allen die über das ersicherungsrecht. Wir, hatten unserer Einrichtungen wegen große Bedenken, ob Bayern eine Gesetzgebung des Reichs in Beziehung auf das Versicherungswesen, namentlich soweit es Im⸗ mobilien betrifft, gutheißen und hinnehmen könne. Es wurde diesem Bedenken nicht alle Bedeutung und aller Werth abgesprochen so daß man schließlich zwar nicht zum Ausschluß der Gesetzgebung des Reichs über das mimobiliarversicherungswesen für Bayern kam, aber doch dahin, daß man Bayern ür Bayern unter Umständen ein Veto zu⸗ estand. Dort findet sich in der betreffenden Stelle, obwohl es unzweideutig. um einen 2 der Gesetzgebung handelt? daß die, entscheidende Erklärung lediglich von ct Regierung und ihrem Willen abhängig gemacht ist, Un anders verhält es sich auch nicht mit der betreffenden Stelle über den Malzaufschlag, woselbst es heißt, daß die Besteuerung der Getrsnte der Gesetzgebung der einzelnen Staaten vorbehalten bleibe. Was dort ausdrücklich gesa an. ö ö 1 de r re n, sen implicite. Wenn die Geseßzgebung, z. B. recht,

. nicht Überwiesen ist, so steht dies ganz auf leichem Boden, als wenn dort gesagt wäre das Civilrecht bleibt . Gesetzgebung der einzelnen Staaten vorbehalten. Die Stelle ha omit mit der Frage, wie Aenderungen im Art. 4 und der Reichs

r

fönnen, nichts zu schaffen. Im Art. 78 Ab.]. nr n n, 2 66. ohne daß irgend eine

dem Reichstag und dem Bundesrath z

* e e eil ne wäre, ausgespro e. wie es mit ö

ltet ist; deutlich genug sa dieser Paragraph: » Ver⸗ . ö erfol 3 . 8604h 3 ie Ge sst, wie wir gehört haben, Sache des z i . nur ute Lender, Norm über die Stimmzählung hat man für nothwendig . 0 g 3. ö ö Genau so verhält es sich mi 1 i . mung nur um deswillen nicht gelten, weil hier der , 2 ird. will Sie damit nicht lange aufhalten, , , Wenn Bundesstaat⸗ f etwas Anderes bedeuten soll, als an allen anderen Stellen der Verfassung so müßten Sie hierfür ge gend. e 8 . ,, ö . fein. Solche giebt es aber nich und über . bung des Reichs die Rede ist, st era . 36 . Wr ngen; die Rede, überall in dem Gedanken, daß der Bundesstaat in seinen Rechten vertreten werde durch die

ö.

ihre Vo taa se echt nt cheide. Wi

d verfügen könnten, mit Empfindungen,

die ; anerkenne daß diese Empfindungen berechtigt un

ferner auf dag innere Staatsrecht. Im Mingritäts- , 6 n, daß die Frage wie die Bundesraths⸗ Mitglieder macht erhalten für ihre Abstimmungen, sich nach dem innern

diesen Punkt kein Wort verlieren, sondern einfach

diese Ansicht als richt . . daß unsere ichtig zugeben, kann aber denn doch nicht , .

e r e, m, iht z mständen die Verpflichtun —ᷣ

Kammern zu versi ubere laffen Fes Votums der bayerischen anführen stellen bestehen. D nen ? weit gehe, wenn die Bundesrathsmitglieder ü

Ansichi J n nicht begründet wäre. Man hat zwe

. enger ihrt daß die Regierung unter

chern. n e r ; uͤnd doch müßten wir auf Beibringung: berhqu gar enn mit allgemeinen Erwägungen Dhschen Beleg. 2 . 9 6 bedeulcndẽ 5 die sich daran knüpfen, kann olt laut und affen wohl e rt 23 üsfen wir haben, die aber, die man hisher angeführt han gr absollut ungenügend. Die eine Stelle ist Tit. VII.

th und die Zustimmung der Stände des König= ines neües Gesetz, welches die Freiheit der enthum der Staatsangehörigen b trifft, er⸗· estehendes abgeändert, authentisch erlautert

rage nicht gelöst werden, so sehr ich wieder

ziehen, könnte Ihnen gen bleiben, denn dann

ng en Gesetz aufgestellt wird.

vermögen. streichen der daß Bayern

Die zweite Stelle i de oder Zusätze zu derfelben ohne

nnen. Diese Bestimmung daß im §. 78 den

entsprechen um pie ff un

te handelt. ö. Riesete a d, aber einmal diesen Satz zugegeben wie dies von

ten der Herren geschehen ist, die gestern den dedifilations Antzag 2 3 u welchem sich nunmehr auch die Herren An⸗ tragsteller angeschlossen haben, haben Sie den 34 zugegeben, daß ein auf Grund des J. 78 zu Stande gekommenes teichsgese auch in Bayern Geltung habe, so heißt das jg nichts Anderes 26. Es hat das Reich das Recht auf Grund des §. IS diejenigen Verfassungs⸗ Aenderungen gesetzlich zu beschließen, von denen er handelt. Dann kann aber nicht von ih X. J. 7 die Rede sein, denn dann ist die bayerische Verfassung bereits dahin abgeändert, daß das Reich auch eine Erweiterung oder Abänderung der ihm zugestandenen Befugnisse kann. .

ö Allem nach habe ich nur noch zu wiederholen es ist weder die Absicht der Staatsregierung, noch denkt sie an die Möglichkeit, ein absolutes Regiment zu führen, wenn sie die eben vertretene Rechtsansicht zu der ihrigen gemacht hat. Jemand aus Ihrer Mitte hat gesagt, die Stellung der Bundesraths Mitglieder ist so verant- wortlich und so schwer, wenn die von der Regierung vertre⸗ tene Ansicht Geltung hat daß man kaum Jemand dafür finden wird. Der Herr hat Recht, aber darin liegt auch das Heil und die Rettung. Wenn es so schwer ist, im Bundesrath zu stim⸗ men, wenn die Verantwortlichkeit so gro ist, so komme ich darauf zurück; Es wird keinen vernünftigen Tenschen geben, der es unter⸗ nimmt, . in Berlin zu verzichten, ohne sich der Zu- stimmung der , r versichert zu haben. Soviel bezüglich isher geltenden Rechtes. 3

ö . i Frage, ob, es zweckmäßig ist, an dem geltenden Rechte in Bayern etivas zu ändern, und den Initiativantrag in irgend welchem Theile und irgend welcher Gestalt zum Gesetze zu erheben, will ich mich näher nicht einlassen, dies mag ein anderer Kundigerer

H a,, noch über diesen Punkt und zwar lediglich

0 Jeußerungen, die ich am 16. Dezember gethan habe / nun⸗ 3 . i n, sind. Unschädlich glaube ich, ist für

Mitglieder des Dun deßrathe, . ö shun, daß wir mit der Ansicht bezüglich der e thelll n! , Landtags im Unrecht seien, beruft man

die Interessen Bayerns der Initiativantrag, soweit er sich mit den