1872 / 44 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Seiten des Hauses genügend erörtert worden.

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Reservatrechten befaßt; ich glaube aber auch, , ist er ganz un⸗ nöthi in der Richtung t e

nach dem, was ich eben zu sagen mir

erlaubte, Deckung genug vorhanden. edenklich ist er in Bezug auf e

alle anber n gesetzgebersschen Akte des Reiches, auch in Vezug . Verfaffungsänderungen. Ich kann dem erh g . . stehen, es wünschenswerth wäre, wenn d 50 eiten würde, die

eseßgebung in einem etwas lgn gam gusgesn xochen hat, haben be⸗ mpfindungen g die r in der, Kinem Herzen gefunden. Aber, meine reits manchen Widerhräh darüber nicht, mit einem folchen Initiativ. =, täuschft Sie nicht erreichen, was Sie wollen, Sie werden Antrastz Eine erreichen, daß man auf die Stimme Baherns in Ber— sin nicht mehr hört. Wenn Pläne bestehen, wie sie der Central⸗ Regierung unterlegt werden, dann wird siʒe den Weg nach diesem Ziel fortgehen, sie wird dem Ziel zusteuern über unsere sechs Stim⸗ men hinweg, während von unseren sechs Stimmen, ich wieder⸗ hole es auf die , . daß wieder der Eine oder Andere es für angemessen hält, über unsere Ruhmredigkeit sich n, während von unseren sechs Stimmen jetzt wohl ein vernünftiger Ge—⸗ brauch auch in der eben besprochenen Richtung ö werden könnte. Wenn wir den Initiativantrag zum Gesetze erhoben haben, und die sechs Stimmen Bayerns in der Lage sind, in allen Fällen, in welchen ein Antrag auf Verfassungsänderung vorkömmt, mil »Nein« zu stim⸗ men werden Sie nicht das erreichen, was Sie erreichen wollen, daß die Verhandlung dort suspendirt wird, und daß man wartet, bis man in Bayern und in allen andern deutschen Staaten sich lui

. hat, sondern es liegt in der Natur der Dinge, dann wir ie Frage erhoben, ob es ohne die sechs Stimmen geht, und ich fürchte,

meine Herren, es wird Vieles ohne die sechs Stimmen gehen, was

mit ihnen nicht geht. . ö

Jedenfalls aber könnte der Antrag so, wie er liegt, sollte ich

meinen, unmöglich zum Beschlusse erhoben werden.

Ich will nicht weiter sprechen von der Fassung, in welcher es heißt: Kompetenz der 5 was ich auch nicht verstehe. Aber auf das Eine muß ich aufmerksam machen, ich verstehe auch nicht,

was heißt:; Verfassungsmäßige Landesrechte Bayerns,.“ Ich kann

fest hehaupten, in keinem Staatsrechts⸗Lehrbuche findet sich ein n. Ausdruck; man kann ungefähr errathen, was die Herren Antrgg⸗ steller mit diesem Ausdruck im Sinne gehabt haben, eine juristische Definition dieser Rechte aber ist meines Erachtens geradezu unmöglich. Ein verfassungsmäßiges Landesrecht Bayerns ist nicht blos das Recht der Kammer auf K an der Gesetzgebung, ein , . mäßiges Landesrecht in Bayern ist auch das Verordnungsrecht der Krone, 33 Alles, was Sie mit dem Namen „Recht eines Staates bezeichnen können, denn alle stehen unter der Garantie der Verfassung. Eines müssen Sie unter allen Umständen thun: die Fassung Ihres Antrages einer sehr genauen Prüfung unterziehen.

Der Präsident des Ministerraths, Staats⸗Minister Graf

von Hegnenberg-Dux, nahm im Laufe der Debatte das

Wort, wie folgt: Meine Herren! Die rechtlichen und die staatsrechtlichen Momente, welche der gegenwärtige Initiativantrag darbietet, sind von beiden Hestatten Sie mir nur noch einige politische Bemerkungen. Es kemmt nicht darauf an, was die Herren Antragsteller mit diesem Initiativantrage gewollt oder nicht gewollt, welches der beab-= ichtigte Zweck derselben . ob er mit Recht oder Unrecht als reichs⸗ eindlich bezeichnet werde, es kommt darauf an, wie dieser Antrag in Deutschland aufgefaßt und empfunden wird. Täuschen Sie sich darüber nicht, in ganz Deutschland wird er als ein 8 aufgefaßt, dessen Spitze gegen das Reich und gegen die Reichsverfassung gewen⸗ det ist; und man wird in ihm nichts Anderes sehen als den Versuch, eine Schranke aufzubauen gegen diejenige Entwicklung der Reichsver⸗ fassung, ohne welche der gegenwärtige Zustand auf die Dauer unhalt⸗ bar ist. Unterstüßt wird diese Auffassung nicht unwesentlich durch die Eingangsrede ihres sehr verehrten Herrn Referenten, der sich dabei allerdings weniger auf den juristischen, als auf den staatsmän⸗ nischen Standpunkt gestellt hat. Er war deshalb auch weniger be—⸗ müht, die Zulässigkeit des Antrages zu begründen, vielmehr hat er entschieden plaidirt gegen die Verträge von e Tig fn und gegen die Reichsverfassung. Darin aber liegt gerade die politische Bedeutung, und ich darf es wohl sagen die politische . Die Neugestaltung Deutschlands ist auf faktischer Grundlage er⸗ wachsen; sie ist das Ergebniß eines schweren blutigen Krieges; noch unter den Waffen wurden die Verträge von Versailles abgeschlossen, und aus ihnen ging die Reichsverfassung hervor. Daß sie nicht unter solchen Umständen, wie die Minervg aus dem Haupte Jupiters, voll⸗ endet hervorgehen konnte, ist klar, sie bedarf unbedingt der Entwicke⸗ lung. Betrachten Sie das Gebäude, meine Herren, es stehen vor— läufig nur die Säulen und über ihnen das Dach, innen ist es noch unwohnlich. Der Organismus bewegt sich fieberhaft, die Räder knarren und ächzen, und so, wie die Dinge stehen, meine Herren, würde die Fortdauer auf die Länge unmöglich sein, es muß eine Entwickelung unseres deutschen Verfassungslebens eintreten. Wenn diese Entwickelung wirklich nicht durchführbar sein sollte, dann, meine Herren, dann sind nur zwei Dinge möglich, entweder der erneute Zer⸗ fall Deutschlands, oder der Einheitsstaat. Deutschland wird nicht zerfallen, und daß der Einheitsstgat nicht über uns hereinbreche, das scheint mir gerade die politische Aufgabe Bayerns zunächst zu sein, In einem Wan des bunt; meine Herren, gilt jedes Bundesmitglied gengu so viel, als es werth ist, und es ist genau so viel werth, als es leistet. Die Frage, was Bayern gilt, welche Stellung es ein- nehmen werde in Deutschland, diese Frage hängt ab von den Leistungen Bayerns für die Gesammtheit. . Ich frage Sie nun, meine Herren, welches wird dann die Stel⸗

lung Bayerns; m Sie diesen Antrag annehmen? Sie schaffen einen Konskt nublos umd Hahn ich einen Konflikt, für dessen Lz. i. Fein. Ministerium eine Veranireortung übernehmen kann. Sie

arakteristren Bayern als denjenigen Siagt, welcher allein sich der

Entwickelung der Reichsverfassung entgegenstellt, sie drängen ihn in die 3 . * 5 . 6 ichen R 2.

ir werden isolirt stehen im Deutschen Reich. enn wir die Antrag annehmen / so haben wir keinen Bundesgenossen; ich ee; darin allein liegt schon ein schweres Bedenken.

Herr Dr 6 hat freilich auf die Hoffnung hingewiesen, das gegenwärtige Ministerium werde eine politische Aktion in der von ihm angedeuteten Richtung einzuleiten suchen.

Meine Herren! Wenn Sie diesen i,. annehmen, dann würde nach meinem Dafürhalten eine solche politische Aktion wenig . haben, und dann können wir erst recht das Lied singen, von dem Herr Dr. Jörg gesprochen hat, das aber meines Wissens weniger hier als anderwärts gesungen wird, aber dort lateinisch.

Welche Rolle sollen dann Ihre Vertreter im Bundesrathe spielen? Glauben Sie denn, daß es dann noch möglich ist, jene Stimmen um uns zu gruppiren, durch welche wir das von der Verfassung ermög- lichte Gegengewicht geltend machen können? Glauben Sie, daß jene nothwendigen 8 Stimmen demjenigen im Bundesrathe zufallen werden, welcher unter solchen Auspicien Bayern im Bundesrathe zu vertreten hat. Setzen Sie sich selbst an die Stelle, die Sie als Ab— 1 im Reichstage einnehmen werden, auch dort wird ihre

irtsamkeit eradesu unmoglich.

Meine Herren! Nicht hier ist der Platz, auf dem Sie die Rechte und die Selbständigkeit Bayerns sichern und erhalten können, in Berlin, ich wiederhole das, in Berlin ist der Kampfplatz. Was Sie dort leisten werden, das wird Ihnen die Selbständigkeit sichern.

Meine Herren! Die Mauer, die Sie hier aufführen, ich bin es überzeugt, diese Mauer wird Sie nicht schützen, und . wenn dies eine Zeit lang der Fall wäre, dann würden Sie politisch hinter ihr ersticken. Wenn sie umgeworfen wird, dann haben Sie den Einheits staat, dann ist es zu spaͤt! . .

Was der Geschichte Deutschlands in Wirklichkeit ins Gesicht en t, was dem Geiste, der deutschen Verfassung geradezu wider- pricht, was die Krone nicht will, was das Land nicht will, was Sie nicht wollen, was wir nicht wollen, was die Antragsteller nicht wollen, gerade das fördern Sie mit dlesem 2

Meine Herren! Er ist ein Schritt ins Lager des Einheitsstaates, und zu einem solchen Schritte hat die Regierung die Hand nie ge— boten und wird sie nicht bieten.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Oldenburg, 19. Februar. Bei der Wahl eines Abgeordne⸗ ten zum Deutschen Reichstage für den zweiten oldenburgi⸗ schen Wahlbezirk. (Varel) wurde der Ober ⸗Appellations⸗-Rath Becker mit 4975 Stinnmen gewählt. Der Gegenkandidat Dr. Ma Hirsch (Berlin) erhielt 2394 Stimmen.

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Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 20. Februar. In der gestrigen 34) Sitzung des , der Abgeordneten, in welcher die Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Einrichtung und die Befugnisse der Ober⸗Rechnungskammer, fortgesetzt wurde, nahm nach dem Abg. Lasker, der als Referent die Kommissionsvorschläge (8. 19 der Kommissionsvorlage. Vergl. S. 962 d. Bl.) moti⸗

virte, der Staats⸗Minister Camphausen das Wort: * Meine Herren! Wir stehen gegenwärtig bei einer der wichtigsten Bestimmungen des ganzen Gesetzes, und ich muß mir erlauben, die Darlegung welche ich bereits bei der General⸗Diskussion über den Begriff der Etatsüberschreitungen gegeben habe und die Einwendun⸗ gen, die ich gegen den Beschluß Ihrer Kommission erhoben habe, etwas näher und ausführlicher zu begründen. Es ist neulich hier darauf Bezug genommen worden Seitens des Herrn Abg. Dr. Virchow, den ich zu meinem Bedauern nicht auf seinem Matze sehe, daß ja Fälle vorkommen könnten, wie dies z. B. bei dem Beschlusse hinsichtlich des Gymngsiums zu Gütersloh der Fall 1 wäre, daß das Haus seinen Willen kundgegeben habe und urch die Einrichtung des Etats, wie sie hier beabsichtigt wäre, und durch die beabsichtigte Definition der Etats⸗Ueberschreitungen in den Fall gebracht werden könnte, daß es nachher außer Stande sei, zu kontroliren, ob seinem kundgegebenen Willen entsprechend gehandelt worden sei oder nicht. Wäre damals nicht unmittelbar nach der Nede des Herrn Abg. Virchow der Schluß der Debatte eingetreten, so würde ich ihm sofort erwidert haben daß sich mit großer Leichtig⸗ keit innerhalb des Rahmens, den die Regierung vorgeschlagen hat, die Einrichtung treffen ließe, um diesem Wunsche zu entsprechen. Gerade dieses Beispiel hat mir nun aber Veranlassung gegeben, in dem konkreten Falle die Abstimmungsweise näher zu onstatiren, die in diesem Hause stattfindet, und daraus die Beläge u entnehmen, daß es absolut unmöglich sein würde, lediglich die jedesmalige Abstimmung zur Unterlage des Gesetzes zu machen. Ich darf wohl allgemein als bekannt voraussetzen, daß die Etats—= überschreitung die Bedeutung hat: die Regierung ist im einzelnen ge— gebenen Falle über die ihr ertheilte Befugniß hinausgegangen, und sie bedarf der ngchträglichen Genehmigung des Abgeordneten⸗ hauses, daß sie ihre Vollmacht in dem und dem Betrage überschrit⸗

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ten habe. Nehmen Sie nun den Etat des Kultus -Ministeriums und nehmen Sie zu diesem Etat die 4 die öh auf den eben e

berührten Gegenstand bezieht, Lit. L. S. 94 und L965 des diesjährigen Etats, da sinden Sie die Gymnasien . nach Provinzen, nach Vegierungsbezirken, Sie finden sie aufgezählt mit ihren einzelnen ahlen und Sie werden, wenn Sie der Nachweisung folgen, schließ- ch finden, daß für 4 Gymnasien Bedürfnißzuschüsse ausgeworfen sind, denen noch ein Dispositionsfonds und ein Fonds zu Verbesse—⸗ rungen der äußern Lage der Gymnasiallehrer hinzu funf ist, welche die Gesammtsumme von 563 8669 Thlr. 22 Sgr. 9 z bilden. Diese r ist in dem Spezial- Etat zerlegt für jedes einzelne mnastum.

Nun entsteht die Frage, was soll die Bedeutung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses an Die Abstimmung hat in den letzten drei Jahren zufälligerweise jedesmal gewechselt. In dem einen Jahre es war das Jahr 1870 da ist die Abstimmung gerichtet worden auf Titel 21; die Summe ist genannt worden, das Haus hat »jas eli damit war es abgemacht und die Gesammtsumme war be— willigt. Im vergangenen Jahre hat eine eingehende Dis— kussion stattgefunden; man hat die Zuschüsse in der Hauptsache bewilligt. Als man aber an das ,, zu Gütersloh kam, da hat das Haus beschlossen: diese Position setzen wir ab / wir bewilligen die Summe von 1060 Thalern nicht. In diesem Jahre ist die Abstimmungsweise nach Regierungsbezirken erfolgt. Naturlich

hat dadurch konstatirt werden sollen, ob gegen die Gymnasien in dem

und dem Regierungsbezirk eine . erhoben wird. Wir müssen aher in den ,,. zur Ober⸗Rechnungskammer ganz genau wissen, wie weit unsere Befugmß geht. Ich würde nun glauben, daß es die Meinung des Hohen Hut gewesen wärs wenn es der Staatsregierung möglich wird, in diesem Titel, der eine Summe von mehr als 3 Million umfaßt und der fi vertheilt auf einige Hundert Gymnasien, bei einem Gymnasium am Zusch ußbedarf 10 Thlr. zu ersparen, und wenn sie gleichzeitig in der Lage ist, bei einem andern dieser Gymnasien einen . von 19 Thlrn. mehr ausgeben n . daß da die Regierung dem Landtage nichts zur nachträglichen Genehmigung 2 hat, sondern daß sie sich vollständig innerhalb der ihr gezogenen Schranken bewegt hat. Es könnte aber auch und es müßte sogar wenn man lediglich das Amendement der Kommission zu Grunde legt, so argumentirt werden; es ist theils ausdrücklich, theils virtuellement jedes einzelne Gymnasium mit seinem Ansatz genehmigt worden, wenn nun eine Ersparniß , wird gut, das ist eine Sache für sich wenn aber eine Mehrausgabe auch nur bei dem einen oder andern dieser Gymnasien stattgefunden hat, da müßte die Staatsregierung für eine solche Mehrausgabe die nachträgliche , nachsüchen. Es könnte endlich angenommen werden, daß, wenn die Sache nach Re⸗ e, , . aufgerufen wird, dann wenigstens für die Zahl der vmnasien, die einem bestimmten Regierungsbezirk angehören, eine solche Uebertragung stattfinden darf. Ich meine, meine Herren, hier— aus ist nachgewiesen, daß der Vorschlag der Kommisston doch eine sehr bedenkliche Sache e Sie dürfen nicht übersehen, für die Staats- regierung handelt es sich dabei jedesmal darum, ob sie ihre Befugnisse überschritten habe und gewärtigen soll, daß der Landtag sagt: Rein, wir danken recht sehr; der Etatsansatz ist zu Unrecht überschritten; wir bitten uns den Ersatz des Geldes aus, was ohne unsere Zustim⸗ mung ausgegeben ist. Ich meine, meine Herren, Sie werden aus diesem . doch entnehmen; daß es im hohen Grade bedenklich sein würde, lediglich von dem Modus der Abstimmung die entschei⸗ dende Bedeutung der gesetzlichen Bestimmung abhängig zu machen. Das ist eine Selste. Eine andere Seite der Sache ist die, daß bisher auch in den von der Regierung vorgelegten Spezial-Etats durchaus noch nicht darauf Bedacht genommen worden ist, das Verhältniß zwischen Landtag und Regierung genau in einer sachgeimnäßen Weise festzusetzen. Wie Ihnen allen bekannt ist, ist ja der heutige faktische und gesetzliche Zu⸗ stand der, daß als eine Etatsüberschreitung Seitens der , , de, nur anerkannt wird eine Ueberschreitung der in dem Staatshaus—⸗ haltsetat, wie er durch die Gesetzgebung veröffentlicht worden ist, auf⸗ genommenen Titel, und daß Abweichungen gegen die Unterlagen des , , , , nicht als der nachträglichen Genehmigung des Landtags bedürftig angesehen werden, sobald nur die Abweichungen in Summa sich innerhalb der Grenzen bewegen, welche für die freie Disposition der Stagtsregierung durch die einzelnen Titel des gesetz⸗ lich veröffentlichten Staatshaushalt-⸗Etats . Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen ein Beispiel vorlege, wie zur Zeit einzelne Spezialetats in dieser Beziehung lauten. Der Spezial- etat des Ministeriums des Innern von . Jahre (Seite 8 des vorgelegten Etats des Ministeriums des Innern) hat unter Tit. 24,

der sich bezieht auf die Landgensd'armerie, an sonstigen Ausgaben

folgende Nummern: . ö

zu Schreibmateriglien und Bureaubedürfnissen 5445 Thlr.

2) Zur Selbstbeschaffung des Brennholzes für die in Berlin statio⸗ nirten Wachtmeister und Gensd'armen 144 Thlr.

3) Zu Schulgeld für die Kinder der in Berlin stationirten

ensd'armen 20 Thlr.

4 An Ausgaben, welche früher aus dem besonderen, zur Staats⸗ 5. eingezogenen Unterstützungsfonds des Gensd'armerie ⸗Corps bestritten worden sind, 2140 Thlr.

5 ushun zur Bestreitung der Kosten des Kasernements für die in der Stadt Hannover stationirten und durchreisenden Ober⸗ Wachtmeister und Gensd'armen 609 Thlr.

6) Ad Extraordinaria 12,203 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf.

Summa Titel 24 20552 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf.

Das bisherige Verhältniß ist nun, daß, wenn gegen diese Ge— sammtsumme eine Ueberschreitung stattgefunden ö. diese Ueberschrei⸗ tung der nachträglichen Genehmigung unterbreitet werden muß, wenn aber bei Schreibmaterialien eine kleine Ersparniß und bei einem an⸗

deren Posten eine entsprechende Mehrausgabe stattgefunden hat, dann eine Verhandlung mit dem Landtage nicht weiter nöthig ist. Nun ist es ja ganz klar, daß die Landesvertretung gar kein Interesse daran haben kann, ob für die Schulkinder der Gensd'armen 20 Thaler oder 21 Thaler ausgegeben werden, und daß es nicht die Meinung sein kann, man wolle die nachträgliche Entlastung der Staatsregierung in Anspruch genommen sehen, wenn eine solche kleine, bei anderen Ab- the n re, Ueberschreitung stattgefunden hat.

„Ich bin daher der Meinung, daß, wenn wir uns auch nur an die Spezial Etats halten woll n, iwie fie gegenwärtig vorliegen, viele Fälle vorhanden sind, wo wir uns sagen müssen, daß die Abgrenzung der Befugnisse zwischen der Staatsregterung und der Landesvertr tung unrichtig gegriffen werden würde, wenn wir uns an diese Ein. richtung anschlössen. Es ist daher meiner Ansicht nach absolut nothwendig, daß, bevor die Regierung den Etat pro 1873 aufstellt und der Landesvertretung vorlegt, durch alle Ressorts eine sachgemäße k Spezialetats erfolgen muß. Bei dieser Umgestaltung werden die a e, de, Platz greifen müssen, die ich schon neulich erwähnt haben der Gesichtspunkt auf der einen Seite, der Landesvertretung für diejenigen Gegenstände, auf welche sie mit Recht ein besonderes Gewicht 6 die Möglichkeit zu schaffen, um genau u kontrolliren, daß die Regierung nicht der von der Landesvertretung ausgesprochenen Willensmeinung entgegenhandelt, und für die Staatsregierung auf der anderen Seite der Gesichtspunkt, . die Befugnisse so abgegrenzt werden, um ein verstäͤndiges Han⸗ deln mögli ö machen, und um nicht mit völlig nußlosen Details die Zeit und die 3 sowohl der Landesvertretung als der Staats- regierung nutzlos in nspruch zu nehmen.

Ich bin nun nach dieser Darlegung der Ansicht, daß es eines Ti lebe zu der . der Negierung in der That nicht bedarf.

enn aber ein Zusatz beliebt werden sollte, dann finde ich in demjenigen Vorschlage, den der Abg. Dr. Goecke u. Genossen gemacht haben, einen Ausdruck, der die Auslegung zuläßt, daß er mit der Auffassung der Regierung ziemlich genau übereinstimmt. Ich frage mich nämlich: was hat der Herr Antragsteller sagen wollen mit seinem Amendement? Er bedient sch der Ausdrucksweise: »welcher einer selbständigen Be⸗ schlußfassung der Landesvertretung unterlegen hat und als Gegenstand einer solchen im Etat erkennbar gemacht worden ist.“ Hält man sich blos an diese Ausdrucksweise, die mit Präteriten agirt, dann kann man über die Bedeutung des Antrages zweifelhaft sein und es als möglich , , . daß es auch auf die der Diskussion bereits unter- legenen Etats Anwendung finden solle. Ich kann aber nur annehmen, m. diese Auffassung nicht gegründet sein würde, daß der Antrag⸗ steller sich sagen wird und daß er auch wünscht, nur das ausdrücken zu wollen daß es sich um die künftig zu dem Etat pro 1873 zu fassenden Beschlüsse handelt, und daß bei Genehmigung des Etats ro 1873 also davon ausgegangen wird, die Landesvertretung und se Staatsregierung werden miteinander darüber verhandeln, was als Titel des Spezialetats bezeichnet werden soll und sie werden darüber verhandeln, daß, eine einzelne Ausnahme beim Spezial—⸗ etat oder wie man das nennen will ein besonderer Beschluß zum Spezialetat dur gegenseitiges Einvernehmen in den Etat aufgenommen werden kann. Dann würde dies jeden . also nur den Charakter der dispositiven in den Etat durch Zu— immung der Staatsregierung aufgenommenen Bemerkungen haben und wenn ich in dieser Weise den Antrag der Herren Dr. Goecke und Genossen richtig aufgefaßt habe, dann würde ich die Annahme des— selben zwar nicht für nöthig, aber auch nicht für schädlich halten.

Was die übrigen Absätze des §. 19 betrifft, so habe ich mich über den Punkt wegen der Ersparnisse bereits in der Generaldiskussion sehr entschieden ausgesprochen, es ist nicht nöthig, daß ich auf die damals ausgeführten Gründe nochmals zurückgehe. Ich habe nur 95 dringende Bitte auszusprechen, daß dieser ae, abgelehnt werden möge.

Was den Absatz 3 betrifft, so sehe ich mit dem Herrn Referenten den Wegfall der Worte »Einnahme und« als eine Konsequenz zu dem bereits e n Beschlusse zum §. 18 an und, was die Schluß⸗ worte betrifft, »die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genehmigung nicht berührt,« so erkenne ich an, daß dadurch bestehendes Recht nur kodifizirt wird und daß die Regierung dagegen keine Einwendungen haben kann.

Nach dem Abg. Dr. Reichensperger (Coblenz) fügte der Fin anz⸗Minister noch hinzu: Meine Herren! Die Aeußerung des Herrn Vorredners nöthigt mich, auf diese Frage doch noch etwas näher einzugehen. Ich . daß er bei seinen Einwendungen gegen die Verwendung der Erspar⸗— nisse einen Zustand ins Auge gefaßt hat, von dem ich hoffe, daß er u den überwundenen ehen mag. Es ist durchaus nicht die Absicht er Regierung und darf nicht die Absicht der Regierung sein, die etats⸗ mäßigen Stellen zu dem Zwecke unbesetzt zu lassen, um über die Gehalts⸗ beträge nach ihrem Belieben verfügen zu können; das würde ich für einen ungesunden Zustand halten. Ich glaube auch es wird sich nicht behaupten lassen, daß das häufig geschehen ist. Was die Regierung in dieser Beziehung will, ist umgekehrt eine wohlwollende Absicht gegen den Beamtenstand und die Möglichkeit, die besondere Tüchtigkeit auch an⸗ erkennen zu können. Würde der Vorschlag der Kommission angenom⸗ men, dann würde, um einmal beispielsweisch die Sache zu erläutern, wenn in einem Ministerium 6 oder 12 Stellen (die Zahl ist gleich— gültig) vorhanden sind und es nicht gelingt, die geeigneten Männer rechtzeitig heranzuziehen, wenn solche Stellen eine Zeit lang durch eine ge⸗ ringere Anzahl von Personen oder durch Hülfsarbeiter verwaltet werden müssen, die Regierung vollständig außer Stande sein, die erhöhten Anstren ungen der anderen Beamten dadurch anzuerkennen und zu belohnen, daß ie von derjenigen Summe, die die Landesvertretung für die Besorgung der Geschäfte bewilligt hat, eine ersparte Summe für die Belohnung