1872 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

.

Dem Rechnungs- Rath Gos rin g, Fehelmen eppedigenden Sekretär im General⸗Au itoriat . 8 Cha ratter ad en,

Rechnungs⸗Rath;

Dem Kreis -Physikus Dr. Brachvogel zu Merseburg den . *

Charakter als Sanitäts⸗Rath; und . Dem Domainen⸗Polizei⸗Verwalter Casprzig zu Dar⸗

lehmen den Charakter als Dor nänen⸗Rath zu verleihen. Ju stiz Min ister lu nn. Der Advokat Kyll Il. in Cöln ist zum Anwalt bei dem

wc

. * * 2

evue, wo zur Feier des

Prinzen Adalbert, nach Schloß Beh ir re, 3 . . me Ballfestlichkeit stattfand, 180 Einladungen ergangen waren.

zu welcher etwa

33 *

Die vereini

dortigen Königlichen Appellationsgerichtshofe ernannt worden. Zoll und Steuerwesen und für Re

Mintsterium der geist lichen, Unterrichts

und Medizinal-Angelegenheiten.

, k ö Der Thierarzt erster Klasse Hellert zu Wolgast ist zum 1⸗Wollin, mit Anweisung

*

Kreis⸗Thierarzt des Kreises Use feines Wohnsttzes in Wolgaster Fähre, ernannt worden.

3.

er , , n , n 38 6

5 *

o ! enwärtige, der Bescheinigung in beglaubigter Abschrift

. alk. .

An sämmtliche Königliche N n . und Land⸗ drosteien und an das Königliche Polizei⸗ BPräͤsidium hier. .

Das 11. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter . Nr. 7265 das Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden und in den zum a ,, irke ale e d hen vormals Großherzoglich hes⸗ sischen Gebiet te n, Vom 15. Februar 1872; unter

Nr. 7966 das Gesetz, betreffend die Erweiterung der Pro⸗ vinzialverbände der Provinz Sachsen und der Rheinprovinz. Vom 24. Februar 1872; und unter .

Nr. 7967 die . betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen Erweitexung der Provinzialverbände der Pro⸗ vinz Sachsen und der Rheinprovinz. Vom 24. Februar 1872. Berlin, den 6. März 1872.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits-Comtoir.

2

kichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. März. Ihre Majestät die n , ,. war gestern zur Geburtstagsfeier im Schloß Bellevue bei dem Herzog und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin. Heute wohnte Ihre Majestät der liturgischen Andacht im Dome bei.

Zur Beglückwünschung Sr. Hoheit des Herzogs Wil⸗

helm von Mecklenburg⸗Schwerin begaben Sich gestern

Vormittag Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher sodann seine zweitägige Reise nach der Provinz ö . die Kronprinzefsin, sowie die übrigen hier anwesenden

derselben ist, die begonnene Restauration des a

* *

zu k

Ifen Eberh 3 9 1 Uhr eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Prä— t des Staats⸗Ministeriums Fürst Bismarck und die

La nn fre Graf . Roon, Graf v. Itzenplitz, Camphgusen

nd Dr. Fal Städte Görlitz resp. Erfurt durch . Berufung in das

Saus neu eingetreten feien. Dann trat das Hau . g zie Absict nfrage ob es ĩ , Goslar nicht weiter fortzuführen, und ob sie i, , nn, m tragen wird, daß dieses ehrwürdige Denkmal deutscher Baukunst und deutscher Geschichte erhalten werde ]]] ö . 3. Dr. 34 e e, 6 4 ; . 2 ̃ ie Königliche Staatsregierung ist bereit, die Interpellation na S Tagen zu ke, ne, g. all, . chon gethan haben, wenn in der Kürze der Zeit die Interpellation ist mir erst gestern ren gen = *6 33 lich gewesen wäre, die Details der augen blicklichen Sachlage festzustellnn.. ,,,, Damit war dieser Gegenstand er igt Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die Vereidigung folgen⸗ der neu eingetretener Mitglieder; der Herren Graf Finck von Finckenstein, Graf Moltke und Graf Franz zu Stolberg⸗Wer—⸗ I Den dritten Gegenstand der n n n, m J

gesordnung ein, deren erster Gegenstand die Verlesung der fol- * er eee, ehh fre h, 262 .

26 * . 2 .

Staatsregierung richte ich die

Der Wortlaut des Gesetzes, wie er aus den Berathungen des Abgeordnetenhauses b g n, ist folgender:

Wir Wilhelm, von , 26. verordnen in Ausführung des Artikel 23 der Verfassungs ˖ Urkunde vom Zl. Januar 1 mit Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ tages für den Umfang der Monarchie, was folgt:

stehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat-Unterrichts⸗ und Erziehungs-⸗Anstalten dem Stagte zu. Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates.. S. 2. Die Ernennung der Lokal, und Kreis-Schul-Inspektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke i. dem Staate allein. Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule ertheilte Auf

ier widerruflich. Alle entgegenstehenden Bestimmungen f S. 3. Unberührt durch dieses Gesetz und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schulaufsicht, so— wie der Artikel 26 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. §. 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗

nd aufgehoben.

rkundlich 2c.

folgende Fassung zu geben:. . . Wir n ne. von Gottes Gnaden König von Preußen 26.

Umfang der Monarchie was folgt; 2641 21 S. 1. Die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat⸗Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten steht dem Staate zu. 6 , Demgemäß handeln die mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage des Staates. 56 §. 2. In der Regel haben die Superintendenten, Erzpriester und Dekane das Amt eines Kreis⸗-Schul⸗Inspektors zu verwalten. In besonderen Fällen können jedoch die vorgesezten Behörden auch einen anderen Geistlichen derselben Kirchengemeinschaft, insofern es nöthig ist, auch einen Nichtgeistlichen damit beauftragen. Die Loftal-Schul⸗Inspektion der Volksschule wird von dem Orts⸗ geistlichen im . des Staats wahrgenommen.

kann, sofern sie die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, durch Beschluß der vorgesetzten Behörde zurückgezogen und an andere Geist liche derselben Kirchengemeinschaft, sofern es nöthig ist, auch an Nicht— Geistliche übertragen werden.

S. 3. Unberührt durch dieses Gesez bleibt die den Schulvorständen unter der Aufsicht des Staates zustehende Leitung der Volksschulen und die Berechtigung des Patrons, beziehungsweise der Gerichtsobrig⸗

Höchsten Herrschaften, mit Ausnahme des leicht unpäßlichen

denselben.

nem Bericht für jeht

teuffeDl (Erossen) und

gesetzt.

der Bericht der IX. Kommission über das Schulaufsichtsgesetz

§. 1. Uater Aufhebung aller in einzelnen Jandestheilen entgegen

trag ist, sofern sie dies Amt als Neben- oder Ehrenamt verwalten,

leibt ie den Gemeinden

Angelegenheiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Dagegen beantragte die Kommission, dem Gesetzentwurfe

verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages für den

Der den Kreis- und den Lokalschul⸗Inspektoren ertheilte Auftrag mandirenden General des XIV

keit; des Ortsgeistlichen, sowie der Gemeinde und ihrer Organe zu

der Zweiten Kammer machte, wie bereit

1899,

n gleicher Weise bleibt die Leitung des religiösen Unterrichts in 3 7 irch die Organe der berre ender Religion esell·

8. 4 n den nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Der Referent, Herr v. Kleist⸗Retzow, erklärte, daß er sei⸗ für nichts hinzuzu . In der Generaldiskusston, zu welcher sich als Redner 10 für und 16 gegen die Vorlage der Kommission gemeldet haben, erhielt zu⸗ 6 Herr v. Wedell das Wort. Nach demselben sprachen noch bis zum Schluß des Blattes die Herren Graf Münster, r err von Man⸗ l asselbach für die , ,

vorlage, und die Herren Graf von Gahlen, von Waldgw⸗

Steinhövel und Graͤf Bninski gegen , für die An⸗

träge der Kommisston. Der Staats Minister Dr. Falk empfahl in än ee; Rede ö Annahme der Re ,, e in der

Jaffung, wie dieselbe von dem Hause der Abgeordneten ange=

nommen ist. ; . Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde §. 34 des Gesetzes, betreffend die

Penstonirung der unmittelbaren Staatsbeamten, in der Fassung

der Regierung angenommen. Ebenso wurde ohne Debatte der

Rest des Gesetzes erledigt und schließlich die ö fast

einstimmig angenommen. Demnächst trat das Haus in die

Generaldebatte über das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Gemeinheitstheilungs⸗ Ordnung vom 7. Juni 1821 auf die

Zusammenlegung bon Grundstücken, welche der gemeinschaft lichen Benutzung nicht , , (S. S. 38233. Jahrg. 1871

d. Bl) Nachdem der Staats Minister v. Selchow und die

Äbgg. Arndits, Br. Bähr Casseh, Reichensperger ee, und v. Teilt gesprochen hatten, wurde die Generaldehatte ge— schlossen und die Spezialdebatte auf Donnerstag 11 Uhr fest⸗

Mittelst Allerhöchster Ordre vom 5. d. M, ist bestimmt

worden, daß in Kiel eine Marine⸗Akgdemie für See⸗

Offiziere eingerichtet werden soll, der Ehef der Admiralität ist mit der weiteren Veranlassung auf Grund der Allerhöchst genehmigten Bestimmungen für die Organisation der Akademie

rpeauftragt worden.

Sachsen. Dres den, 5. März. Die Erste Kammer

n , . Gegenwart der Staats Minister i. v. Friesen v. v. T

und bostitz⸗Wallwitz, der Geh. Räthe hümmel und Freiesleben und des Geh. Finanz-Raths Römisch ohne erheb⸗

liche Debatte und gemäß den Vorschlägen ihrer 2. Deputation die Budgets der allgemeinen Staatsbedürfnisse und des Ge— sammtministeriums nebst Dependenzen. Der 6 Martini

brachte bei dieser Gelegenheit den Antrag ein, daß zur Beseiti⸗

gung des alten Staatsarchivs Gebäudes und zur Erbauung nes neuen ein Postulat auf das außerordentliche Ausga be= budget noch in dieser Finanzperiode gesetzt werde. D ; Minister 366 v. Friesen erklärte, die Regierung werde die

er Finanz⸗

Angelegenheit in Erwägung ziehen, Eine nachträgliche Auf⸗

nahme einer solchen Posttion in das jetzige Budget halte er indessen nicht für zweckmäßig. 5 . ö. Königliche Dekret, die Erbauung einer Eisenbahn von Ehemni Nach 3 Debatte trat die Kammer einstimmig den An⸗ trägen der Deputation, rösp. den Beschlüssen der Zweiten

Hierauf debattirte die Kammer

er Aue nach Adorf; Referent v. Erdmannsdorff.

Kammer in dieser Eisenbahn⸗Angelegenheit bei. Die Zweite Kammer, der heute ein Nachtrag zum

Eisenbahndekret vorgelegt warde, trat in die w ,,

des Volksschulgesetzes ein. Es wurden die §§. 1 bis 5, welche

die Aufgabe der Volksschule, die Unterrichtsgegenstände, die

Arten der Volksschule, Schulpflichtigkeit, Obliegenheiten der Eltern und Erzieher, behandeln, in Wesentlichen nach den

Vorschlägen der Majorität der Deputation angenommen,

dabei der Antrag auf dreijährigen obligatoxischen Unterricht

in den Fortbildungsschulen ener igt. ein Gegenantrag auf e

nur zweijährige Dauer desselben verworfen, worauf die Be⸗

3 über §. 6 n, ,,,. des Konfessions⸗Verhält⸗

2 . begonnen, ihre Beendigung jedoch auf morgen vertagt erben d n n . 6

Württemberg. Stuttgart, 4. März. Der König

hat vorgestern den e d . von Werder, kom⸗

Armee Corps, zur Tafel ge⸗

Hen, zu welcher sämmtliche Generale geladen waren. Der eneral ist gestern Mittag wieder von hier abgereist.

5. März. In der nn Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte der Finanz⸗Minister einen Gesetzentwurf betreffs Au fbr ung der Gehalte der Geistlichen vor. Eine Anzahl von Abgeordneten brachte den Antrag ein, die Regie= rung möge im Bundesrathe für Gewährung von Diäten an die Reichstags⸗Abgeordneten wirken. .

Baden. Karlsruhe, 4. März. In der e Sitzung

Vorlagen, betreffend die Erbauung neuer Eisenbahnlinien. Nach diesen Korlagen führte die Tagesordnung auf e,, i. betreffs der Rechnungsnachweisungen und des Budgets der Baban stglten. Die Rechnungnachweisungen wurden ge= nehmigt. Was das Budget betrifft, so hat die Regierung in Anbetracht der durch Aufhebung der Spielbank mit Ende Ok⸗ tober d. J. eintretenden Veränderungen mit der Stadt Baden Vereinbarung dahin getroffen, ,. des am Schlusse des Jahres 72 im Ganzen 1,600 006 Fi. betragenden Bad—= fonds ausschließlich für die Interessen des Kurorts Baden und auch von Badenweiler bestimmt sind, und das Ministe⸗ rium des Innern, wie hisher, die Verwendung für Ge— bäude, Anlagen und sämmtliche Kuranstalten an beiden Orten übernimmt. Was von den Einnahmen noch ührig bleibt, er⸗ hält die Stadtgemeinde Baden ae , zu ihren Auslagen für Erhöhung der Annehmlichkeiten des Kurorts. Zu letzterem Zwecke bringt die Stadt Baden selbst eine Summe auf, die ö. 1873 auf 70, 000 Fl. . Die Kommission bean⸗ tragte Genehmigung dieser Uebereinkunft. Weiter ist aus dem Bericht noch anzuführen, daß das Einnghmebudget für 1872 598546 Fl., beträgt, das für 18733 112,920 Fl, Dagegen be⸗ tragen die n , für 1872 743361 Fl., während dieselben für 1873 mit 1420920 Fl. beziffert sind. Das Budget wurde darauf nach den Kommissionsanträgen angenommen. Ein Bericht des Abg. Heydenreich über das Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Paragraphen des Kapitalsteuergesetzes (veranlaßt durch das Reichsgesetz vom 13. März 1870) bean⸗ tragte Genehmigung der Vorlage. Dieselbe wurde angenom⸗ men. Hierauf machte der Präsident den Vorschlag, die gestern mitgetheilten) Anträge und Gesetzesvorschläge bezüglich der Altkatholiken, a 2c. wegen vorgeschrittener Zeit des Landtags in den nächsten Tagen ohne gedruckten Bericht sofort im Plenum zu berathen. Derselbe wurde, nachdem einige klerikale Abgeordnete sich g. geäußert, ebenfalls angenom⸗ men. Hierauf wurde über eine Petition der Stadt Heidel—⸗ berg um Belassung des Kreisgerichts berathen. Der Antrag der Kommisston, welcher auf Ueberweisung der Petition an die Regierung zur Kenntnißnahme lautete, wurde schließlich

Handels Minister von Dusch vor Eintritt in die ö

genehmigt. 3 e. , . Darmstadt, 5. März. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 12 enthält: 1 eine Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Anwendung des neuen Flächenmaßes bei Aufnahme der Erwerbsurkunden, bei Führung der Mutationsverzeichnisse, bei Fortführung der Grundbücher und der Grundbuchskarten be⸗ treffend; 2) eine Bekanntmachung Großherzoglichen Ministe⸗ riums des Innern, die Errichtung einer Handelskammer zu Gießen betreffend; 3) eine Bekanntmachung Großherzoglicher Kommission für Postangelegenheit, Veränderungen im Post⸗ . in den Provinzen Oberhessen und Rheinhessen be⸗ reffend.

In der Zweiten Kammer wurde gestern die Be⸗ rathung über das Budget fortgesetzt, und zwar zuerst über die Positionen des Ober⸗Medlzinal Kollegiums der Landes-⸗Uni⸗ versität. Ein Antrag des Ausschusses: , , , die Wiederherstellung der katholisch'theologischen Fakultät an der Landes- Universität bewirkeng wurde ohne , an⸗ genommen. Nachdem bezüglich der Gymnasien die Forderungen der Regierung bewilligt waren, ging darauf die Berathung über auf die Schullehrer⸗Seminarien. *

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. März. Die heute ausgegebene Nr. 12 des »Regierun sblattes« für das Großherzogthum Sachsen enthält einen Gesetznachtrag zur Medizinal⸗Ordnung vom 1. Juli 1858.

Sach sen⸗ Altenburg. Altenburg, 4. März. In der . en Sitzung des Landtages brachte der Vortrag qus der . . Anträge betreffs Abänderung des Gesetzes über die Militärlasten und Revision der gewerbgesetzlichen Be⸗ timmungen über den Hausirhandel. Darauf wurde der Bericht

er Finanzkommission über den n. einer Novelle zu dem Gesetz über die Klassen. und klassifizirte Einkommensteuer und eine Petition, dieselbe Steuer betreffend, 7 3.

Elsaß⸗Lothringen. Neu⸗Breisach, 3. März. Au Befehl 6 Kriegs⸗Ministers haben die Festungswerke und Mili. tärgebäude nunmehr deut sche Benennu 1g in erhalten. Auch die Straßenschilder der Stadt werden mik deutschen Namen

versehen. ö

5 . a ; Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 5. März. Das Herren- haus genehmigte in seiner heutigen Sitzung das Nothwahl—

gemeldet, der

Faffung mit 72 gegen 1 Stimmen, mithin mit der erforderlichen

esetz unverändert in der voni Abgeordnetenhause beschlossenen , .

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