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; i, Anhaltisch Gisentenm
Nachdem in den Generalversammlungen vom 28. April und 21. 306 1871 die Erhöhung des Stammaktien Kapitals ; 3 D. lionen Thaler beschlossen 636 und diese Aktien zur . , , i rden nd, werden die Herren ittion hre unserer
z
nh rordentlichen Generalversammlung
auf Freitag, den 5p. April J. Is, Nachmittags 4 Uhr im War esaal zweiter 33. i n mn j
Bahnhofes, As kan . rer eingeladen.
Zweck dieser General⸗Versammlung ist: ; auf Grund der e, . enden Bescheinigungen in Gemäßheit ö Artikels 20902 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 durch Beschluß . der Generalversammlungen vom il und 4. uni 1871 zu emittirende Aktienkapital von 3 Mil⸗ . . ändig i net und daß mindestens zehn Pro- zent auf je f 9 3 ezahlt si
Im ebrigen ersuchen vin die geehrten Aktionäre / gemäß der . immungen des §. 28 des Slate in den Tagen vom 2. bis
lpril or. Bo edi zwischen 9 und 12 2 66 Nachmittags
on, 3 und 6 Uhr ihre Stammaktien e. einem nach den ver⸗ chiedenen Kategorien kinn. A, B und C) geordne
unterschriebenen Verzei 36. e 39 der eh chafts⸗ öhaubtiaj⸗ am As kanischen Platz Nr. rselbst) , .
Die Aktien mit hn Verzeichnisse werden daselbst zurückbehalten und es wird da 3 M* eine Bescheinigung über die Stimmenzahl des Inhabers ausgeh ö. igt werden, welche als Einlaßkarte zur General ⸗ a , . ient.
Die Vertreter ee fr ge Aktionäre, welche itte feng a ßig Mit 2 der Gesellschaft sein müssen, haben ihre beglaubigten
nachten ebenfalls in den genannten Tagen in der Hauptkasse mer n n
ie deponirten Aktien werden vom 6. A ril er, ab in den oben
angegebenen Geschäftsstunden Wochentags in der Gesellschafts Haupt. 3 gegen Aushändigung der darüber ö Be a, . zurückgegeben. — ,. den 2. März 1872. Der , gta graih. V. v. Magnus.
' Gotthardbahn⸗Gesellschaft.
Die Direktion der Gotthardbahn hat als Publikationsorgane der Gotthardbahn⸗Gesellschaft für diejenigen Bekanntmachungen, welche an die Aktionäre und an die übrigen in den Generalversamm⸗
mmt: den Bund t das Luzerner y ö 2 . ö den . . , . . ie Berliner Börsenz u
ten, vom Dede. 1
in en Stinimberechtigten erlassen e ** en, folgende Zeitu Ke n gr, i e e n gh. ö das *
die re,, . den i , ourn J
Corriere enn g en FPungolo (Mailand) . n . 9 6 ö. ö di akolt das Dir stto und die e, . del Fopois Die . gelten . pie Einrückung in die vor- erwähnten Publi me der , . als =. g fie, . sind unter ali , ng fur alle , ten e m erhe lich und begründen den Eintritt 6 nach de . rschriften der Statuten mit den . forderungen verbundenen err e 3 62 der
Statuten). Luzern, den 15. Februar ,, . Ren ene der ö der Gotthardbahn,
ö ö . , , ,,, , da. rste i;, . 5 weizer. J ö . 1 Ban . Monats⸗ Aber sich pro in 1872 . Activa: Geprägtes Geld...... Thlr. 760452. 25 2. . und andere Kassen · Anwei⸗ 9 g ö . 832 ö. . , ,,, . ö 214164045. 4. 6. ardbe , w . 90 996. 10. — , , . ö 1 . 963 4 ctenbest nde J 425533. 1. — en in , , Rechnung 1339248. 24. 5. Gut n, Fabrik Dallwitz..... 168351. 3 9. , und Inventar.. 11000. — — Fasenea. ktienkapital...... . 2 3000909. — — Fenn im Umlauf .... ..... * . — — Depositen kapikalien= . W24esß5g. 6. 9 36 ,, . Rechnung / . von Staglskassen und Privaten 513701. 158. 1. Reservefondsss— .. 2 211251. 6. 10. Sonder hani den 5. März is2. e. Thüringische Bank. . leon Braunschwelgische Bank.
, , , , ge, cht ultimo Februar 1822. Kasfsen Bestanddꝛ ö 11270498. 17. 6. . e , ,. . 1026687. — —
a echselBestand ..... .... ..... ..... ö k 185. 4. 6. usw. Wechs sel⸗ . ö , . 15. — Dehitoren in Conto⸗Corrent (gegen Sig ii ö . 7. — Kreditoren in Conto-Corrent «.?... 5 I 091. 23. — Banknoten ⸗Lirkulation .. 2 * id. — —
— Braunschweig, den 2. Februar 185 Die Direktion. Urbich.
Benndorf.
* Generalbank für
Die definitiven, mit n . vers sehenen Due ri if gelt liegen bei uns lerer die
seiner 31 ausgegebenen Dispositions erlin, den 1. Maͤrz 1872.
cheine zum Umtausch bert 3
la. 59 / III)
Di e Direktion.
Bureau;
Unter den Linden ö.
1
M. 183 la. M77Ih
Ober · Itallon bis Livorno, Florenz und Angona und
KRædokor 3 Nanqhueh f un salson.
die Ius ol hrstos, nebst Reisor outen durch . die Sehweig und
Gesterreich. Mt 6 Karten und 277 Plänen. 5. Aufl 1870....... ...... ...... ... ..... ...... ... ...... ...... 146hjir 260 Sgr. Mittel- lItallon und Rom. Mit 3 Karten und 9 Plänen. 3. Aufl. 1872 ..... ...... ...... ...... .. ...... 1 Thlr. 20 36 Vnter - Ilallen und Sieillen, nebst Ausflügen nach den . n, m, Malta, geainien . Lion. Mit 7 Karten und
8 Plänen. 3. Aufl. 1872. k 2 , 1 Thlr. 20 Sgr.
Dritte Beilage
wer
n 1366
8 r . st e Beilage
zum Deuts chen Reih Ainet und Königlich Preußischen Staats Ameiger Mittwoch den 6. Maͤrz.
.
1872.
Dentsces eich.
ordnun betreffend die Kautionen der bei der Verwaltung der ehen 8 vier, in e mir n, n. n , . Beamten. Vom 27. Februar 1
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
Preußen iÜ. verordnen auf Grund der §§. 3,7 und 16 des Gesetzes . 3 Juni 2 betreffend die Rc lionen der Bundesbeamten
undes geseßzbl. S ah, na e , men mit dem Bundesrathe, * er des Seu , 6 ür 563 Lothringen, was folgt: ur Kautionsleistung sind die nachstehenden Begmtenklassen der 63 ,,, i. tg I) der Sauptkassen · Rendant, der zum ständigen V e er desselben bestlinmte Zaupkkassen . der H gin , rn . strer und die Haupttassen⸗Diener, ) die Verwalter von Statignskassen Güter. und epäckexpeditions⸗ ann und 22 ständige Assisten ten, n sich dieselben , n. a gif an der Ver einnahmung und Vergusgahung von Geld fi betheiligen haben 3) die Verwalter der Be ner ien = 5 und Nebendepots sowie der re gige lan e , fen, Depots, H die Packmeister bei den
n- und Güterzügen, Berge ,. g. den vorbezeichneben Beamkentlassen zu
eistenden .
un I für a) den e fen. Rendanten . . ) 1 den als ständigen , . des Rendanten a n auptka uchhalter und . gef, en ⸗Kassirer den resbetrag des e nn. Gehalts, * le Hauptkaf endiener en halben Jahresbetrag des pen , Gehalts; . a) die ere ee r. und diesenigen Verwalter von editions · Kassen, welche ihre Kassenbestaͤnde direkt an die auptkasse a ö jedoch ausschließlich der Verwalter von alte · ö din an g pelten Jahresbetrag des penstonsfähigen Gehalts, b) die enten 16 3 en Verwalter von Güterezpeditions⸗ . ihre ö nde ne n, an die tig, asse ablie⸗ 5. 3. ahresbetrag des penstonsfähigen Ge . 2 die bei den Stalionskassen, Güter oder Gepaäckegy ne, . en . ig ö den Assisten ken, sofern si . instruktionsmä e, nahmung und Verausgabung von Keldern zu bethe igen . den
alben r, .. des n , , . ehalts oder diätarischen
int nnn 6h 91 Verwalter v . stellen 30 bis 1090 Thaler; öh. 6 Verwalter der Betr K und der Werkstatlsmaterialien Depots den doppelten resbetrag des . 139 Gehalts, b) dle Verwalter der Betrie smaterialien ˖
zee e den halben a enn des pensions fähigen Gehalts; 4) für die Pa i g bei , onen⸗ und gie e den ,, 2 des i , en Gehalts. ha Denj 3 * e ih einn . en, älfte ihres ähi ahresgehalts 9 en rese . 6 e als Kauti ,, en haben, bei ihrer Anstellung he ur ö fie Bescha fung außer S der nd ann von der 1 ⸗-Direktion 3 6 ie 2 .
nicht weniger als 1 Thaler nat lch betragen. Die Seneral ⸗ Direltion bestimmt die Böhe der von den er lern von , zu bestellenden Kaution innerhalb der
2 unter 24. bezei . . 8 1. ,, 2 u wih chen Beamte lediglich in 36
einer mit Be 8 ö verbundenen Gehaltserhöhung verp et n 2 durch n der diese Dehalib erh ar ht inen Beträge gufgebracht werden. §. 5 — 33 Aufbewahrung der Kautionen sowie die Ansamm⸗ bar 6 . ewahrung der Heri ehr s geschieht bei der Eisen⸗ ahn Hau hn 6.5 . deneral · Dibellion der Reichs Eisenbahnen wird ermãch· tigt, den mit cinem höheren als dem halben Jahresbetrage des pen- n Gehalts kautionspflichtigen Beamten ⸗/ welchen die Verwaltung 26. 8, , en Stelle bei Erlaß dieser . en ist e. . der , . dur en . von mindestens 50 . e . zu gestatten / sofern =* . seselben außer Stande sind, rh. auf einmal zu er
Diese , nn ndet tene In en gung auf den auptka a ten, ia . äandigen Vertreter d endanten
nsions⸗
. ö n,
nung bereits ü ö. von 16
ren ö en · Buchha 2 . in, assen⸗Ka r. die als
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ö , 2 * 2 lter von e e re
Güterexpedienten / . 3.
rr . und pon W i nr, , he,
ei. . . r erschnt und ber
gedrucktem 3. iserlichen Insteg⸗ Gegeben Berlin, den
l. S)
Februar 1872. ö Wilhel m.
Färst von Bismarck.
Verein ⸗
e . 3 er einen
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was folgt:
Den
des 2364 Großherzogli
erpflich Grundstücks
Besitzer muß sich
die 3.
vom 13. Mai
abgaben an
2
24 Jahren vor
ist, sowie von . ane verans
worden, bei der
resbetra wenn, welche der Bere
Zeit ; ö n
schri n der S8.
ä, n,, n, , e d, ,,
6.
Von dem
abgaben und Gemeindedienste 36 ahnliche Sozietät sich ben chenden Lasten, J sogenannten 6j 6. . und Wasserfallzinsen, die im Titel ö
(Gesetz⸗Samml. für 1868 S. 249) für ablösbar erklärten gewerb⸗ lichen e n,, die der Ablösun
Kirchen, P alle a oder wechselseitigen Grundger ih der . der 56 Verp . i und Gegenleistungen zu ermitteln wobei in Ermangel ee ng .
86 6 h . en rg en zu berechnen / urchschnitte der Fruchtversteigerungen 2
Anbringung der .
Rentaͤmtern, Rechneiamte) des bhetref aben, wenn die zwei theuersten und d ahren außer Ansg
jährlich durch das Amtsblatt bekannt gemacht.
6. Der n, von Abgaben in Getreide, welches keinen all. gemeinen Marktpreis hat, oder in in einer besonderen Güglität nit
zu liefern ist⸗ 8m 2 . oͤpreis 98 5) . zu 8 a
a verstündigem va ang 3 den 1. 20 Jahren vor Erlaß dieses 66 e.
5 ehung solcher Gegenstände deren Güte eine vers 6 ge gal ohh i urtund ich etwas Anderes bestimmt
Schätzung davon auszugehen, daß die Abgabe in der
mittleren Gute zu entrichten sei. Bei allen , . Abgaben und Leistungen, r. sich nach
dem e ten ,,
sein . is / wenn darüber
der. VBVei turalertrages bestehenden ,, ist der dem Zustgnde und der Wirth
Beim Getre n, C Werth der Naturalfrüchte bestimmt sich nach den Vor
6nigreich Pren ßen.
Gesetz, betreffend die Ablösung der ,, im Gebiete des Ne; gierungsbezirks Wiesbaden und in den zum gehörigen dern, fern lich he he Gebielstheilen.
Regierungsbezirke Cassel
Vom 15. ruar 1 Wir Wilhelm, von Got 3 6 ani von reußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie,
§S. 1. Im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden und in den um Reglerungshezirke Cassel gef if en vormals Großherzoglich hessi en Gebietstheilen 1 die 6 sung der auf . nen Grundstücken oder Gerechtigkeiten zur igen Abgaben und Leistungen K 23 , riften des gegenwärtigen Gesetzes sta estimmungen desselben unterliegen 3 diejenigen n n. en, welche auf bereits abgelösten / . 6. e, 6g haben und für welche der Fiskus au Grund atzes de 1848 can Abloͤsun 8. hessischen der Grundrenten betreffend, noch ö uñd verpflichtet al e n 2. Die Auseinandersetzun des jerechtĩgten als des Verpflichteten und erstreckt sich auf alle .
. nach diesem
mlich be⸗ eit noch haftenden oder Reallasten) nach
iskus zugestandenen Neal- 18 des nassauischen Gesetbzes om 24. Dezember ehnten e ind und des Artikels 2. des esezes vom 27. Juni 1836, die Ablõsun erfolgt sowohl au
esetze ablösbaren Berechtigungen ö.
. Besitzer eines berechtigten oder verpflichteten önnen nur antragen, die nach den
emeinschaftlich die Auseinanderseßzzung be- ntheilen zu berechnende ö .
sich dem wegen der Auseinandersetzung gefaßten B
schluß e der Mehrheit unterwerfen. ie Abloͤsbarkeit ist ohne Rücksicht auf frühere Willen zerklůrun· gen, Verjährung oder Judikate nach den Vorschriften des gegenwärti⸗ gen 86 . * u beurtheilen. icknahme einer e chern Provokation ist unzulässig. Piz . von der Anwendung dieses Gesetzes blei 8
eine Entwässerungs⸗
en mit , der Genieindelasten, Gemeinde wie der auf
des Geseßes vom 1I7. März nach 5§. I5 der Verordnung
7 (Gesetz ⸗Samml. 716) und nach 8. 13 der
Gemeinheitstheilun e, , vom 5. April 1869 ¶Gesetz⸗ Samml. S. h26) e . esten Holzabgaben sowie sämmtliche Holz ⸗ arren, . und Schulen, desgleichen
, dn n. igen Berechtigungen un st zunächst der jährliche Ge , der Leistungen
o ö
lere. in , n münee der §5. 5
3 ö letzten
6 ö enden Bezirkes stattge e zwei wohlfeilsten von a n
bleiben. Diese Durchschnittspreise werden all
ovokation bei
a6 allen en aturalabgaben und geistungen wird unter möglichster Beruͤcksichtigung der
ung einer ander
des Berechligken richten, ist 9. durch an . 6
dem zur Zeit d
bgaben und Teistungen nach
lösung ehre . Bedarfe des Berechtigten sachverständig . er-·
ehnten und anderen in Quoten des jeweilige en Na⸗ Betrag an Naturalfrüchte Dürchschnitte der Jahre beziehen kann af ort der pflichtigen sachverstaͤn z an bemessen. 7 ist dieser 3 ag in Körnern und in Stroh beson⸗
* im
5 und 6.
un r ren. zur
Rohertrage werden die Kosten in Abzug gebracht
. ne *