1333 . Srste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗A,nzeiger. ü 58. Donnerstag den 7. Maͤrz. 1872.
in Wien 18. ammten dafür getroffenen Anordnungen. Da auf diese Weise J . . oe, , g, der Leitung der er Erfolg unserer Ausstellung leicht gefährdet werden kann, m nächsten Jahre wi — ;
a. U J so darf die Kommission die Erwartung aussprechen, daß alle aiserlich e 1 einmal K. Anmeldungen auch wirklich zur Aus— e nach dem 1 8 AW führung gebracht werden. er , fan, n, das Kulturleben der füh * ö Aus öffentlichen Fonds sollen bestritten Gegenwart und das Gesammtgebiet der Volkswirthschaft dar⸗ werden: ; ; tell. sollingtellüng ist fir unhset Vaterland. von oer Be . pee, 2 n, n, nationale Ehre, sondern auch an ! 9 Kosten der Versicherung . Hefahl . wichtige wirthschaftliche Interessen fordern zu einer lebhaften während des Transportes, Bethelligung auf. Das Deutsche Keich wird auf dieser Aus, die Kosten des Abladens, der Auspackung, sowie der stellung zum ersten Male als ein einheitliches Produktionsgebiet Aufstellung der Ausstellungsgüter, soweit diese von erscheinen. Dazu beizutragen, daß unsere Leistungsfähigkeit Amtswegen besorgt wird, ferner Hie Kosten der allge— dort zum vollen Ausdruck gelange, ist eine patriotische Pflicht, meinen Beaufsichtigung der Guter und ihrer Ver⸗ der sich Niemand entziehen on Die Erfolge, welche ich die sicherung gegen Feuersgefahr, die Kosten der Aufbe⸗ Deutschen Aussteller erringen, werden aber auch für die weitere wahrung der Kisten und Emballagen und des Ver⸗ Entwickelung unserer wirthschaftlichen Verhältnisse, namentlich packen Behufs Rücksendung, unserer Industrie und , andels, von günstiger Rück⸗ die Kosten der Herrichtung, Ausstattung und regel⸗ wirkung sein, und 1 muß auch das materielle Interesse mäßigen allgemeinen Reinigung sämmitlicher a Aus⸗ J , 285ba 6 gehabt, das Protektorat über die Deutsche Betheiligung zu die Kosten für die Bescha n der Tische und Gestelle, . übernehmen. Nach dem Beschlusse des Bundesrathes soll diese owie der verglasten Ausstellungsbehälter, soweit deren M * erner unter den Schutz und die Leitung des Reiches gestellt, Bin ng und Kosten in besonderen Fällen von der . . ** für die Wahrung der Interessen der Deutschen Aussteller unterzeichneten Kommission übernommen werden, ,, am Orte 9 . 2 er 1 durch Kom⸗ 16 3m . 23 ir den Ausstellungsraum zu entrichten I1I13bz 6 üssarien de eiches Sorge getragen en. en atzmiethe. err s m an Anordnung der ee. H e für Ha Auch für die Herstellung des Fußbodens und, einer ge— und öffentliche Ärbelten, für die landwirthschaftlichen gelegen schloffenen Decke in den AÄusstellungsöräumen und für die Ein ; eiten, und der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ kichtüng von Gartenanlagen in dem ane, gen Parke werden den Äußstellern Kosten nicht erwachsen. Die zum Betriebe von
iten ist nunmehr für Preußen und die ihm sich anschließenden taaten die unterzeichnete Kommission züsammengetreten, um Maschinen nothrven dige Vewe . gold ft wird ihnch unentgeit, lich zur Verfügung gestellt. ie 26 Kosten fallen ihnen
die näheren Vorbereitungen zu treffen. Die Kommission giebt . der , e ie. Anregungen überqll im ande bagezen zur Last. Burch die Ilebernghme mancher Ausgaben, . 6 nklang finden werden ünd zichtet hiermit an a. bei kihee, Aus stellungen die Betheiligten selbst getragen alle Vertreler der Landwirthschaft, der Gewerbe und der Kunst haben, ist ben Letzteren eine Celeichterung genhährkt die, wie die das Ersuchen, zu einer ehrenvollen Darstellung unserer natio— n , . Kommifsion hofft, zur Förderung der Betheiligung nalen Arbeit nach Kräften beitragen zu wollen. . . Der Ort der , nnn . auf Deutschem Boden. In Folge der Zuweisung von Räumen, welche an Umfang die auf früheren Welt⸗Ausstellungen uns gewährten übertreffen, unb den England und Frankreich dieses Mal zu 3 Räumen gleichstehen, werden die Erzeu nig unseres Vaterlandes u einer ausgiebigen und würdigen Harstellung gebracht wer— en können. Von den ene, er Ausstellung soll ein sehr erheblicher Theil aus Mitteln des Reiches, ein anderer aus der I e gedeckt werden. Durch alle diese Umstände wird die Betheiligung wesentlich erlei tert. R Das Programm und die ruppen⸗Eintheilung der Aus⸗ ellung, sowie ein Ain n aus dem amtlichen Reglement für 6 Belheiligung des Auslandes sind von der unterzeichneten Kommiffion bereits veröffentlicht und verbreitet worden. Außer ben darin enthaltenen Vorschriften werden die nachfolgenden Bestimmungen maßgebend sein und hiermit der genauen Be⸗ achtung empfohlen. — Hh Anmeldung. Die Anmeldung der Theilnghme hat bis sbätestens zum 15. April d. J. zu geschehen und ist nach dem als Anlage beigefügten Formular zu bewirken; das For⸗
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tw eren tie Die Staatskasse übernimmt keine Ga—⸗ rantie für Verluste oder Beschädigungen an Ausstellungsgütern während des Transportes oder während der Ausstellung. An= sprüche aus der von der Kommission besorgten Transport⸗ bersicherung werden den Beschädigten zur eigenen Verfolgung
abgetreten werden.
5) Transport., Für den Transport der Aus stellungs⸗ üter auf den österreichischen Eisenbahn⸗ und Dampfschiffslinien ind von der Kaiserlich österreichischen Kommission Ermäßi⸗ ungen der Tarife in Aussicht 1 Auch Seitens der dies⸗ ngen Bahnverwaltungen sollen r, . der Fracht⸗
eitere Mittheilungen
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Die Ablieferung der zur Ausstellung zugelassenen Gegen⸗ stände erfolgt an bestimmten, im ganzen Lande vertheilten Empfangstellen, kann vom 1. Januar k. J. ab vor sich gehen und muß vor dem 15. März k. J. vollendet sein. Nähere Bestimmungen hierüber, sowie über ausnahmsweise Verhält- niste, welche eine abweichende Regelung verlangen, sind seiner Zeit zu erwarten.
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Berichtigungen. Gestern: Russ. Nicosai Gbisiga7.
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Redaction und Rendantur: Schwieg er.
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Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerel (R. v. Decker
Folgen drei Beilagen
mular wird, eh rig ausgefüllt, unter der auf der Rückseite befindlichen Adresse zurückerbeten.
Exemplare der Anmeldeformulare, des Programms und Reglements der Ausstellung sowie dieser Bekanntmachung werben von den Königlichen Regierungen und Landdrosteien, in Berlin auch von dem Königlichen Polizei⸗Präsidium, ferner von den Königlichen Ober⸗Bergämtern, den Königlichen Kunst— akademien, von den Handelskammern, kaufm nnischen Kor⸗ porationen, den ,, und gewerblichen Central⸗ pereinen auf Wunsch verabfolgt werden.
D Zulassung. Bis zum 15, Juli d. J. hofft die Kom—= mission -den Ausstellern mitzutheilen, inwieweit ihre Anmel⸗ dungen haben berücksichtigt werden können. .
Nach Maßgabe der Anmeldungen muß der Raum in der Ausstellung vertheilt und seine Einrichtung und Ausschmückung
en wieder eingehenden Gegenständen ist, die Festhaltung ihrer Identität vorgusgesetzt, Freiheit vom Eingangszolle ge⸗ setzlich zugesichert; die in dieser Hinsicht erforderlichen Anord⸗ nungen bleiben vorbehalten. sc Auspacken und Aufstellen. Das Abladen der Kolli, deren Beförderung an den Ort der Aufstellung, das Oeffnen und die Herausnahme der Gegenstände wird durch die Ausstellungs- Kommissarien bewirkt werden. Für die Auf stellung und Anordnung der Gegenstände im ,, . wird von ihnen, jedoch ohne Uebernahme einer Veran wortlichkeit, gleichfalls Sorge getragen werden, soweit die amtliche Besor⸗ ung dieser Geschäfte nicht ausdrücklich abgelehnt ist oder die HRussteller deren Besorgung nicht sich selbst oder ihren Bevoll⸗ mächtigten vorbehalten haben. Auch in den letzteren Fällen sind indeß die Anordnungen der Ausstellungs⸗Kommissarien zu beachten, finden die Aussteller oder gehörig legitimirte Bevoll⸗
angeordnet werden. Leer bleibende Plätze werden verwirkt,
gehen der deutschen Ausstellung verloren und stören die ge—
mächtigte derselben sich zu der ihnen bekannt gemachten Zeit