1337 noch nicht, und doch mußte eine Entscheidung über diese 2000 Thlr., rung das Gesetz wäre in der Lage noch de d itglie J der Schul d der Rechte der Kirche an der s ̃ ; ; n eine venn nicht der Geistliche Mitglied des Schulvorstzn; Nechte des Staates an der Schule und der, gefällt werden — da habe ich mich i auf den Standpunkt des andern Fall porzu . aber das 9. 64 n. 96 ö , 95 6 der 5 Satz des . 24 / En möglichste Nücksicht Schule, um nichts Anderes, ins besondere nicht um eine Lösung des ö. Mannes und desjenigen Beamten, der . jeder Rich. Schlimmste Es sind Fälle aus der Rheinprovinz ken auf konfessionelle Derbe ltnis⸗ ei der Einrichtung der Schule genom. Jusammenhanges zwischen Kirche und Schule. . kung die Intercsfen seines Nessorts wahrnimmt, gestellt⸗ und die⸗ firk, und im andern Hause haben Sie dergleichen aus Posen men werde, nicht gehörig in Ausführung zu bringen. Auch diesen Ich habe im ögeordnetenhause mir gestattet, darauf hinzuweisen/ jenigen Gäschtepunkté geltend gemacht, die auch unter der Voraus. und Obherschleßen konstatiren hören, Ich, bin kärzlih nterrich Ua vermag ich nicht an erkennen. Der Art. spricht n diefer daß ss ja nicht mögüh fei angesicht der Verfa sungs urktinde die da setzung, das Gesct käme nicht zu Stande, mir diese 2/0909 Thlr. sscherten, tet worden, daß auch im Bezirk Stettin ein derartiger Fall vorge- Beziehung nichts Anderes aus als was Herr v. Ladenberg der von befiehlt, es , bei Gründung der Schule ie fr berücksichtigt wer⸗ und das andere Haus ist mir darin beigetreten. Ein Mehreres ist kommen ist; also aus dem ganzen Sigatsgebiete, aus allen seinen den Gegnern so oft aufgerufen wird, zu seiner Zeit klar ausgesprochen den die konfesstonellen Verhältnisse; die da befiehlt, es sei der religiöse nicht geschehen, am allerwenigsten ist ausgedrückt worden, daß dies Theilen. Meine Herren! nm Sie zu dem gegenwärtigen at bemerkte: Der Artikel sage nur es follen die konfessionellen Unterricht unter Gcitung der Kirche zu stellen, — daß ferner angesichts des Gesetz nicht für nothwendig gehalten würde. Jeitverhältnisse, zu dem, was der Herr Präsident des Staats- erhalk i möglichst berücksichtigt werden, das heiße wo die Kon ⸗ Umstandes / daß sehr bescheidene Summen nur zu Gebote chen, um Man hat welter gesagt; auch die sonstigen Mittel, selbst Ministeriums an anderer Stelle eindringlichst ausgesprochen hat—=— fesslon der Mehrheit der Kinder eine derartige Berücksichtigun verlange, dieles Gesetz überhaupt zur Ausführung zu bringen, Angesichts des wenn eine Entlassungsbefüugniß der Staatsregierung nicht zustände, ich denke, Sie werden dann nicht sagen, die Staatsregierung spreche und zwestens, wo die Interessen det Staates nicht im Wege sichen. Umstandet daß, möge man da und dort auch Urkheile über die Qua— reichen vollkomnien aus, Nun meing Herren, es ist ja blos von künftigen Gefahren und begründe Besorgnisse vor denselben; Meine Herren! Jener Satz des. Art. 24h glaube ich kann hiernach an. lifikation der, Geistlichen zu diesem Amte fällen, wis man wolle, — richtig, daß eine . den Reglerungen, — so lege — nein, die Königliche Staatsregierung spricht von gegenwartigen gezogen werden für die egründung der von mir eben behandelten doch immerhin die Sache so stehe daß man in ven allermeisten Fallen ich wenigstens die Bestimmumg aus — beiwohnt. 84 habe Gefahren, weil die Keime vorhanden sind zu derartigen e en ehauptung. . auf sie und auf keine anderen Personen angewiesen sei = daß man Ihnen vorhin die Stelle vorgelesen; es ist richtig, daß Srdnungs. und weil die Keime 6 bereits zu soelchen Pflanzen entwickell haben. Lg rustö dann gesagt! es würden auch andere Nechtt verleßt,ů fage ich, unter diesen Umständen wahl wahrlich die Staatsregigrung strafen ausgesprechen werden können auf Grund des Disziplinar⸗ Ich meine, von der Bestreitung des Praktischen faktischen Bedürfnisses es würden verletzt die Nechte der Patrone, es wurde in Frage mit Unrecht beschuldigt, wenn man behauptet, Fe verlange die ren. gefehes bis zu sd Thir, es ist richtig, daß in einzelnen Fällen, we Je. ann, gan nicht mehr die Nede sein. an hat uns früher gestellt die fernere Dauer der gegenwärtigen Organe der Schulver. nung der Schule von der Kirche, Diese einung, die freilich mand sträflich gegen feine Pfüichten handelt, auch eine Zwangssträfe gesagt; so Feschränkt euch och auf einzelne Provinzen wo äitung inzbefondere die Schulbarstänꝑe. Meine, Herren! Äuch das bei den ersten Erörterungen über die Vorlage sehr wer. gegen ihn verbängt werden kann. Aber reichen denn diese Fälle, es ig ist. Verzeihen Sie, meine Herren, den KÄlusdruck, ist nicht richtig. Ich muß mich über den zweiten Absatz . L. weil er breite! war, hat aber, so scheint es mir! doch in den reichen diese Mittel wirklich aus? Ich muß auf eins schon es ght och wohl nicht an, einzelne Provinzen des Staates in ja ein so e nile! Moment ist, welches die General⸗Diskussion letzten Wochen auch im Lande einige Aenderung erfahren. Es wieder hinweisen; jene Fassung des Gesetzes geht dahin, Schilbelagerungszustand zu erklären. Es ist dies auch nicht auch Ihrer Kommission geleitet hat, mit Rothwendigkeit auslassen. war früher erhrtert worden, warum für das Geseß so wenig Petitionen daß in allen den spezieller vorgehobenen ällen die Ober. aushelfend, weil überall diese e nn nn vorkommen oder doch Es ist 6 allerdings gesagt, daß in Folge des Umstandes, daß dem n . aus dem Munde des Herrn Referenten haben Sie eh nn eordnetheit der Regierung eintrete. Unter diesen Fällen führt vorkommen können. Es ist auch nicht möglich, auf eine Konfession Staate die Aufsicht zustehe / alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden aß die Zahl sich bereits sehr erheblich vermehrt hat, und daß die Zah ich an; die Aufsicht über die Amt, und die moralische ührung der diese Maßregel zu beschränken, weil das einfach Unrecht sein Würde. und Beamten ö Auͤftrage des Stagtes handeln; aber es ist damit auch insbesendere auch der Geistlichen die in Betracht kommt, eine größere ehrer, aher nicht über den moralischen, den qußeramtlichen Wandel Das Gesctz muß allgemein sein und deshalb verlangt 6 Staats. nicht im Entferntesten gesagt, daß die Behörden, die gegenwärtig geworden ist. Mir liegen nach iner Suse nin gn sg ung bis heute der Geistlichen, über den ist wieder gehandelt in der Konsistorial.⸗ regierung dasselbe als ein allgemeines. Die Staatsregierung thut bestehen, aufgehoben sein sollen; er heißt nur: , ., die betraut orgen an . ie an den Heren Präsidenten des Staats. Instruktion, und deshalb hat bei einzelnen Regierungen die Meinung das um sso lieber als sie sich vollktemmen bewußt ist, die Ueber. sind und die da handeln, haben von nun an ihr Mandat vom Staate Ministeriums und an mich gerichtet sind ich schalte ein, daß ein sbgewalkei, auf diefe Fälle heziehe sich das Necht der Hrdnungsstrafen Kugung hat. an dem Boden der Verfassung zu stehen und nichts Und nicht von der Kirche! oder sonst wo het Where dir Behörden Theil auch an dieses Hohe Häus gerichtet ist Chor Petitionen aus nicht? da könne ehen nur die gelstlich Vehörde eintreten. Ich halte Anderes zu verlangen als die Ausführung des Art. 23. Ich kann selbst werden in keiner Weise aufgehoben. Wie ist denn das auch den Provinzen Preußen Sch een osen, Sachsen, Westfalen. Rhein. . für falsch. Sie sehen aber, bestritten wird jenes Necht, und nur meine volle Me ereinstimmung mit demjenigen aussprecheng was möglich? Soll ich ehva verniögg des Satze im §. : »Der Minister Provinz. Hannover, Hessen zun Nafsfau, und zwar unterschrieben in enn gicht es Fälle, in welchen auch die Rückwirkung des Jebeng. vorhin Seitens des tzten Herrn, Nznet gesagt ist über die Bedeu⸗ ber geiftlichen Angelegenheiten wird mit der Ztunführung dieses Geseßeß Summa don rund Vihbo0, Namen nter diesen Namen befindet sich wandels überhaupt auf die Stellung als Schul- Inszektor eing sö tung des Artikels Ich theile die Ansichten dürchaus. Der Alrtikel Feaustvagte soll ich eiwa in Folge dieser Weisung iz Hhiecht haben, fo welt es kenntlich gewesen, die Zahl gon 63 Geistlichen, von mächtige ist, daß auch von diesem Gesichtspunkte aus eingeschritten giebt dem Staate Die unumschränkte Aufsicht; wie er sie im die auf Helen beruhenden Behörden zu befeitigen? Ich denke meine 3 Schulpatronen und beinahe bo0 Lehrern, Jowie über 9 werden muß / und auch eingeschrilten werden muß nicht mit Srdnungs. Einzelnen, mtwicken will, wie er sie in den einzelnen Fällen Herren, es wird Nicmand der Meinung sein. Wenn mir das Gesetz Kirchenvorstehern; und vor einer kleingn, eile ist mir strafen, sondern eingeschritten werden muß mit der Entlassung. Wenn zur Geltung bringen und den einzelnen Gestaltungen des nicht mit klaren Worten in die Hände giebt die Macht, da und dort wiederum ein Packet zu immender Erllärungen überbracht uns bestritten wird, daß wir ein solches Entlasfungsrecht haben so Lebens gegenüber, anwenden will; das bestimmt das Gesetz andern, fo bleibt es bej den jetzigen Zuständen, nd! auf ander worden und,. gerade giech die drei obersten Pelitionen gehen wiederum. können wir damit nicht durchkommen. Eine Regierung — und es dessen han jedes Mal in das verständige, rechtliche Er= We ist uns die Macht nicht gegeben, als in 8 2 Es bleiben also aus von Geistlichen. Sie haben heute gehört, wie ein Geistlicher ich ist das eine der Rheinprovinz — beginnt einen mir vor Kurzem vor— messen Fes Staates gelegt ist. Darum kann der Eklat, geleitet durch an und für sich, um an die altpreußischen Verhältnisse anzuknüpfen, glaube) er gehört der Provinz Hanngver an, ohne daß ich es jedoch , . Der cht damit, daß es scheine, als ob man spezielle das Geset die, Verhältnisse , die Aufsicht verschieden gestalten, ohne mit sich in die Schulvorstände vollkommen unberührt, und unter den Schulvor⸗ ö sagen will, feine frühere Ünterschrift inter ener Ce zenp jn . Thatfachen vermisfe, spezielle Fälle, und vermißt habe Widerspruch zu kommen ehne 3 man behaupten dürfte, die Auf- anden hat nach preußischer Schulordnun der Patron seinen Platz. ire e enn hat, wie init das in einem Briefe eines seiner Amts- n den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses. Deshalb findet sich sicht fel in dem einen Falle ein Solches und in dem andern etwas Es wird also in der Beziehung gar nicht angirk; er hat faktisch die brüder. von Mehrgren als sehr wahrscheinlich bezeichnet worden war. die Regierung veranlaßt, mir aus ihrer neuesten Erfahrung fünf Fälle Perschiedenes. Sie bleibt in dem einen wie in dem andern Falle Gewalt, freilich nicht 3 aus eigenem Rechte, sondern als Mitglied Ich will Sie nicht ermüden mit Verlesung derartiger Erklärungen. vorzutragen, von denen ich Ihnen einen mit Nothwendigkelt vortragen diefelbe, ihre Wirkung aber wird durch die konkreten Verhältnisse einer Behörde die da handelt im Auftrage des Staates; aber eine 6 viel sleht fest, die richtige Würdigung dieser Verhaltnisse im Lande 6 uni Ihnen zu zeigen, wohin es führen würde, wenn die Staats. Pestimmit. Ich glaube, ich würde die Seit des Hohen Hauses zu sehr Alterirung seiner materiellen Rechte ist nich. vorhanden. Es wird Hat begonnen und da . ich doch ineinen, daß es Sache dieses ien nicht das Entlassungsrecht haͤt; Ich stütze mich durchweg in Anspruch nehmen, wenn ich die ganze dnn m g, des mir nun gesfagt werden; Ja, so. zu argumenttren, das wäre nach der Hohen aufes sei, diese Aufklärung; zu vollenden und sie u en auf die Akten, die hier in meinen Händen sinde Artikels 23 auch nur in Umrissen Ihnen vorführen wollte; vielleicht Regierungs vorlage wohl Jerechtfertigt, aber wie die Sache liege, nach! in den emüthern zu festigen. Bei der Stellung dieses Hohen an ö Im Jahre 1869 und 1870, vor dein Kriege hat sich ein Pfarrer katho⸗ geschieht dies von anderer Seite; ich habe dies im Abgeordnetenhause dem das Gefetz aus dem Hause der Abgeordneten gekommen sei, sei im Staats körper bin ich überzeugt, daß, wenn sein Bonn de ehen ischer Konfessien gemüßigt gefunden seine Kanzel fast stets zu mißbrauchen geihan, und ich meine, ich bin dabei unwiderlegt 3 Es ist es anders und zwar wegen der Erwähnung der Genn ne. in §. 3. ausfällt, die Besrgni e wo nicht rein ,, Elemente ins Spie 2 vielen Richtungen; er hat — und dafürlliegen hier drei bis vier Zeugen t worden, der Artikel 23 stimme freilich mit . Allgemeinen Da habe ich zu bemerken, daß das argumentum e contrario, wie kommen, schwinden werden wie Nebel vor der Sonne. 3 ern vor — unter Anderem gesprochen in der Predigt von einem andrecht überein; aber er läßt auch in allen möglichen anderen sberhaupt bedenklich, hier nicht zutrifft, denn das Abgeordnetenhaus — Nach dem Herrn Kohleis nahm der Präsident des . arisirten — früher im Besitz eines Klosters befindlichen, jetz dem Gestaltungen ein Aufsichtsrecht übrig. Ich muß das verneinen; ist geleilet worden zu dieser Hervorhebung von einem besonderen 6 i steM md Furst o Sn Bien r* 39. W. . ,. Walde, daß der Staat denselben gestohlen habe, ich muß das zurückweisen = selbst auch, soweit s sich nicht um H ö E*erban der Bhck auf die städtischen Schuldepulationen. Staats⸗Ministeriums F . 3 ha Hin dug esetzt mir haben Leute gesagt, daß sie verfolgt würden, Artikel 24 der ,, handelt, gegenüber der Kirche. Es ist die Frage gewesen ob dies auf dem Hesetze beruhen, ob, die Ich, habe che ich dem vorporigen. . sie Holz aus diesem Walde stehlen, und da babe ich ihnen gesagtz sie Meine Herren! it warmen Worten beginnt Ihr Bericht Instruktion vom Jahre 1811 ein Geseß sei oder nicht. Ich würde Bninski, 24 die Wendung antwortete so 266 nur nicht erwischen lassen. Es ist dann von demselben Manne zu sprechen über die segensreiche Verbindung der Schulen mit der zweifellos der Meinung gewesen sein — und bis auf diesen Augen richtet hat, abgewartet, gere it n,. egen die Führung unseres Landes in den bittersten Kirche. Ich bin fern davon, derartige Punkte anzugreifen; aber ich blick bin ich es noch — daß, wenn auch der Satz nicht stände, doch Vertreter aus derselben g 3 härtesten Ausdrücken, unsere verbündeten Fürsten sind mit den kann auch hier, wie ich das schon an anderer Stelle that, nicht genug durch den zweiten Satz des §. 1 die Rechte vollkommen gewahrt seien nd richte ich mein 9 rigften Ausdrücken beschimpft worden. Und nun werden Sig betonen, daß es sich darum nicht mehr handelt, wieweit die Kirche in Verbindung mit dem §8 2. Aher da hier in der That eine Herrn Redner un y warum ist denn der Mann nicht strafrechtlich verfolgt worden? Rechte haben soll in der Schule; der en ist ausgetragen worden, Zweifel sfrage zu entscheiden war im Sinne der Staatsregierung a, . Herren, weil Se. Majestät der Kaiser die Gnade hatte, als die Verfassung gemacht wurde. Die Art. 23 und 9 sind der r ich dabei ein, denn die Staatsreglerung ist immer der Mei⸗ 34 . 66 1870 eine allgemeine Amnestie zu erlassen. Ich lese Abschluß jener Kampfe, und auf Grund der Verfassung soll dieser nung gewesen, man müsse die Verordnung von 1811 als Gesetz be ,. a , . vor, welches der Ober⸗Prokurator aus diesem Abschluß jetzt nach einer Nichtung in das w, ,. Leben übergeführt trachten — deswegen hat sie nichts gegen die Erwähnung eingewendet, gr ö aß . en betreffenden Herrn Bischof gerichtet hat, Er spricht werden. Aber wir sollten, meine ich, Angesichts dieser Thatsachen und deswegen meine ich, wird eine Basis für ein argumentum e un s Stellung. * aus, er (der Pfarrer) sei durch eine Reihe durchaus glaub— nicht den Kampf, der damals geführt worden ist, wieder erneuern und ontrario in keiner Weise vorhanden sein. Ich glaube also diese Be. zeugt, Fege des Gesetzes 3 . Zeugen , seine kirchliche Stellüng durch öffentliche hier in 6 Weise noch einmal schlagen. Wir haben den ge⸗ . sorgniß als berechtigt wiederum nicht anerkennen zü können. Man hat, jenige, iegt, erstreben wir . ar un seiner staatsfeindlichen Gesinnung, und noch dazu in höchst setzlichen Boden unter den Füßen; auf diesen stelle ich mich, und von wie ach heute der erste Redner au die traurige Einwirkung der durch ie Ueberzeugu ch lllen. Daraus, daß 9 . t ig, n er Form, dengel gemißbraucht und komproömittirt zu diesem aus sage ich: den Vorwurf, den der Bericht Ihrer Kommission das Gesetz entstehenden , . auf die Gemeinde hingewiesen m hat, n daß augenblicklich die a ö. ha 9 aß ihn nur die Ällerhöchtte Amnestie Ordre vom 3. Augüst uns macht, nämlich, daß das Recht der Kirche verletzt sei, kann ich J ben dem Geistlichen ein anderer Schul-⸗Inspekter timmung i as er gesprochen gat. vorherrscht. 66 iesmal vor der strafrechtlichen Verfolgung bewahrt habe. n nicht anerkennen. Ich weise ihn zurück ganz f wie i ⸗ s als zahllose Streitigkeiten. Ich kann mir Wir hören den rauheren gewöhnl ch aus anderem ich Ew. Hochwürden — fährt der Ober ⸗Proküratör fort — im Interesse der dies im Abgeordnckenhause gethan habe. Der Art. 24 a artige Fälle vorkommen mögen es wäre ja Runde, wenn er nach Allgemeinen verfolgt staatlichen Ordnung die fachentsprechende Verfügung und womöglich die nach 8. 3 der Vorlage in seiner Geltung verbleiben: ich muß an⸗ f nn man das nicht zugäbe. werden angebracht ist. ; schon vielfach erfehnle Verfetzung des Pfarrers ganz ergebenst anheimstelle, erkennen mit den gechrten Mitglledern Ihrer Kommission, daß die stlicher Schul Inspektor abgerufen Eg kann indessen nicht meine Absicht sein hier bei. Gelegenheit u. s. w. Und die Antwort war: 26 ich dem gedachten Pfarrer die Erwähnung des Art. 2 eine überflüssige war; denn es versteht si der weniger vorher schon dieses Geseßzes den oft in diesen oder anderen Räumen geführten Streit geeignet scheinende Zurechtweisung und Warnung durch mein Gene von selbst, daß mit dem Gesetze, welches den Art. 23 ausführt un ohne die allererheb⸗ über die Stellun ded n, Elements im preußischen Stagte in ,, . 6 ist , 3. ö Kö tt daß . der Art. 24 nicht een werden abberufen und der⸗ allen den Sr nig . ö. . i eh 6 ist, 6. ö den, und sie hat in einem reiben, welches kann. Aber, meine Herren, die Staatsregierun i Mei⸗ ir schelnt, daß das aufzunehmen. ie en darüber liegen . ꝛ ö ern, . ö 3 ae ber ist n, ö. der Schwebe und durch Reden wird er nicht geschlichtet
ergebe sich aus den Verhandlungen — hier sind sie — wie er die sollen, weil er zur Beschwichtigung der Gemüther diente, und zw ; i Kanzel zu Acußerungen, welche cinen auffallenden Mangel an loyaler nicht blos einer vielleicht irre 3 Masse, 6 guch der . der im Kommissionsbericht ge ihm beige geschlichtet werden. Um Leßteres zu erreichen, ist es für zie ,. Gesinnuͤng bekunden, sowie zu Schmähungen einzelner Gemeindemit. ger der kirchlichen Gewalten; denn, wenn ich nicht irre, findet sich in ebenen Petitionen, wo das zum Lehrer liche Staatsregierung vor allen Dingen Vedürfniß/ . die Er; glieder gemißbraucht habe, und es wird die Bitte . ihn iner Petition, der Bischöfe gesagt, als wolle das Gesch eingreifen in . als ein familienhaftes, wird, als ob lernung der deutschen Sprache in den polnischen dandesthei en 96 von feng jeßigen Pfarrstelle nf, Und diese Bitte lt die Rechte, die nach Ärt. t, der Kirche zustehen sollen, Es ist von der zwar fehr schön sei, und als nich nicht im breiteren und gesicherkeren Grundlagzn betrichen werde nicht. Ble am Theil in Foige anderer Würdigung der Thatsachen — abennals mir weiter zu betonen: Das 6es will nur den Art. 23 ausführen. höͤchsten Grade freuen müßte! f Art , mm Posen, sondern guch in Oberschlisien und Westpreußen. Der Herr abgeschlagen, uͤnd jetzt schwebt zum dritten Male zwischen der Regie. Insoweit beseitigt es allerdings den Vorbehalt des Art. 112, aber . muß doch sagen, ideal ist der Zu Graf Bninski ift der Meinung gewesen daß dies in ausreichendem Er enn demselben Herrn Bischof wegen desselben Mannes eine 1 ö.. , n, was der Art. 112 aufrecht erhält; ist er nicht so, wle er gemacht. wi 8 er E 4 , . hi. * ö . — . er läßt vor allen Dingen bestehen dasjenige, was den Ver= ; i Überall befolgt würden, daun wäre es n 4a ern. Run, meine Herren] ist es denn denkbar daß wenn auch hältnissen entspricht, ohe * Art. 1346 hehandelt. ö * 46 . r an nn. un aber doch auch nech nicht wahrschein ich denn die jetzt bestehenden wirklich die kirchliche Milde dahin reicht, einen PMignn, dem dies nach⸗ die Sache steht ja doch so: »Bis jetzt hatten die kirch- kommen. Also der jetzige Zustand führt auch Gesetze geben eine Zwiespaͤltigkeit der Vorze ten des Schulaufsehers⸗ gewiesen ist, in feinem Amte zu lassen, daß der Staat ihn in seinem lichen Organe und damit die Kirche selbst nicht bloß in Bezug au sich wie sie von dem neuen besorgt werden. die Hierarchie geht nach oben auseinander, Aher dem Gesetze äußerlich Schulamte belgffen kann? Ich glaube, daß inan diese Frage unbedingt zie igefa, sondern überhaupt das Ganze der Aufsicht de Pon konfesstonslosen Schulen ist gesprochen worden. In dem Bericht zu genügen, ist außererdentlich leicht: Schulinspeltoren die ihre Auf. . . Es geht nicht, es ist nicht möglich. Solche Fälle fordern Schulunterrichts in Händen. Das Gesetz trägt nun, abgesehen pon wird fogar hervorgehoben, daß der Entiburf zu Freikirchen hinausführe, gabe ernst nehmen üherzeugen sich z. B. daß die polnisch gebornen 3 klare und zweifellose Necht des Staates damit er sich selbst wahre, der in Art. 24 ß religißsen Seite, die Aufsicht auf den Staat Ich . daß das doch Behauptungen f, ie einen Beweis nicht Kinder in den höheren Klassen das Wenige, was bei, der amit er schütz⸗ die Allerhöchste Person, damit er schütze seine eigenen über, läßt aber diese religiöse Seite, wie sie besteht, unberührt. Ich erlangt haben denen ich darum hier nicht entgegenzutreten brauche. . verlangt. wird, vorlesen und dabei von keinem 5r ane und Mitbürger vor Vexunglimpfungen, und sein eigenes 89 also mit ganzem Rechte sagen zu können daß in der Aber das Wort „Trennung der Kirche von der Schule« ist gefallen. Worte dessen, was sie zu lesen scheinen, wissen, was es bedeutet son⸗ An chen vor Herabwürdigung, Er muß eintreten können gegen der⸗ hat keine Verletzung der Rechte der Kirche vorliegt, die der Art. Meine Herren! Es handelt sch bei diesem Geseßze nicht um Trennung der dern es ist ihnen ad hoo zur Prüfung beigebracht. Die Vorgesetzten artig Leute, und um deswüllen verlangt die Königliche Staatsregie⸗ derselben gewährt; es ist davon keine Rede. Es ist zwar gesagtz es Schule von der Kirche, sondern um eine genauere Abgrenzung der! dieser Lehrer, welche polnische Kinder zu unterrichten haben, sind bei
mir hier auch vorliegt, gegen denselben Herrn Bischof ausgeführt, es nung gewesen, der Aufnahme dieses Satzes nicht widersprechen i ; ö . . nd dann komm lg ob Fer Nüstand, werden, er wird auf dem Wege der Geseßgebung und der Aufklärung