1872 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen. Berlin, 11. März.

Se. Majestät der König von Württemberg hat gestern Abend die Reise nach St. Petersburg fortgesetzt.

Gesetz, betreffend die Aufhebung der im Kreise Meisenheim geltenden Verordnungen über die General⸗Brandversicherungs⸗ Anstalt zu Cassel.

Vom 21. Februar 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: .

ging ger n,, Die nach dem , ,, vom 9.29. Mai 1833 mit Gesetzeskraft in der vormaligen Land⸗ grafschaft Hessen eingeführte und durch den §. 3 Nr. 2 der Verordnung vom 29. September 1867 (GesetzsSamml. S. 1534) für das Amt Meisenheim in Geltung erhaltene kurhessische Brandkassen Ordnung vom 27. April 1767, sowie die späteren gesetzlichen Bestimmungen in. Beziehung auf die General— Brandversicherungs-Anstalt für das Gebiet des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Landgräfliches Regierungsblatt von 1855 Nr. 7) treten für den Kreis Meisenheim mit dem 31. Dezember 1872 außer Kraft.

Mit demselben Tage erlöschen alle im Kreise Meisenheim

bei der General⸗Brandversicherungs⸗Anstalt zu Cassel bestehenden Versicherungen. .

,, unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Februar 1872.

(L. S.) Wilhelm. .

Fürst von Bismarck. Gr. v. Ro on. Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. Falk.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Kreis-Baumeister Wilhelm

Koppen zu Hanau ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor er—

nannt und demselben die Wege⸗Bau⸗Inspektor⸗Stelle in Berlin verliehen worden.

Ministerium der geist lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Beim Gymnasium in Mühlhausen ist die Beförderung des Lehrers Dr. Stier zum Ober⸗Lehrer genehmigt worden.

Das 12. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Nr. 7968 das . betreffend die Aufhebung der im Kreise Meisenheim geltenden Verordnungen über die General— e,, zu Cassel. Vom 21. Februar 1872, unter

Nr. 7969 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Januar 1872, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Templin, ,, Potsdam, für die Seitens desselben zu ühernehmende Aktien Chgussee von der Ruppiner Kreisgrenze bei Badingen über Zehdenick und Templin bis zur Einimün— dung in die Berlin⸗Prenzlauer Chaussee; unter

Nr. 7970 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Januar 1872 . betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte . den Bau und die Unterhaltung einer im Landkreise Königs zerg, Regie⸗ rungsbezirks gleichen Namens, im Anschlusse an die Königs⸗ berg- weider Chaussee von Aweiden nach Mahnsfeld führenden Kreisstraße; unter .

Nr. 7971 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis Obligationen des Könighberger Land— treises im Betrage von 109,000 Thalern IV. Emission. Vom 24. Janugr 1873, und unter

Nr. 797? die Bekanntmachung, betreffend die der Rhei⸗ nischen Eisenbahngesellschaft ertheilte landesherrliche Konzesslon für den Bau und Betrieb einer Verbindungsbahn zwischen der Neuß⸗-Dürener und Düren⸗Euskirchener Bahnlinie. Vom 2. März 1872. .

Berlin, den 11. März 1872. Königliches Gesetz-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.

.

Bekanntmachung.

Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen der preußischen Anleihen können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab

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Revisionstage, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit⸗ tog gegen Ablieferung der Coupons in Empfang genonimen werden.

Von den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. werden. diese Coupons vom 20. d. M. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, eingelöst werden.

Die Coupons müssen nach den einzelnen , gen und Appoints geordnet, und es muß ihnen ein, die Stück⸗ ahl und den Betrag der verschiedenen Appoints enthalten⸗ eh aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Wohnungsangabe versehenes Verzeichniß heigefügt sein. ꝛ; Berlin, den 9. März 1872. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Hering.

Abgereist: Se. Excellenz der General ⸗Feldmarschall von der Armee von Steinmetz nach Görlitz.

Nichtamtliches. Deutsches Nkeich.

Preußen. Berlin, 11. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Civil⸗ Kabinets 6 und empfingen den General der Infanterie und Genergl-Adjutanten von Bonin, den Regierungs-⸗Präsi= denten Grafen zu Eulenburg und den Hauptmann im 1. Garde⸗ Regiment und Militärbevollmächtiglen in Wien, Grafen Finckenstein. .

Ihre Majest ät die Kaiserin⸗Königin war vor⸗

bei dem Diner, das Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu Ehren Sr. Majestät des Königs von Württemberg gaben, anwesend, für welchen ebenfalls Abends nach der Oper eine Gesellschaft im Königlichen Palais stattfand.

, Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin-Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baben dem Gottesdienst im Bone bei und besuchte mit Höchst— derselben Ihre Majestät die verwittwwete Königin in Charlotten⸗ burg. Das Familiendiner fand im Königlichen Palais statt. Abends besuchte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin den König von Württemberg im Königlichen Schlosse, um Sich von Sr. Majestät zu verabschieden. ;

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am Sonnabend Vormittag um 16 Uhr zum Empfange der Großherzogin von Baden Königliche Hoheit nach dem Anhal⸗ tischen Bahnhof. Um 11 Uhr empfing Se. Kaiserliche Und Königliche Hoheit der Kronprinz den General der Infanterie Grafen von der Gröben, nahm militärische Meldungen ent⸗ gegen und ertheilte dem 83 W. Pourtales, dem Stadt⸗ Direktor Rasch aus Hannover und dem General der 3, . ö.

me G lhr fand im Kronprinzlichen Palais zu Ehren Sr. Majestät des Königs von , l Di uhr en Um 7* Uhr . Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit nach dem Hpernhause und nahm um 9; Uhr den Thee bei Ihren Majestäten. „Gestern Vormittag um 10 Uhr begab Sich Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz nach dem Dom, nahm um 115 Uhr militärische Meldungen entgegen, empsing den Geheimen Ober-Regierungs-Rath von Nathutus und den ,,, inf n zu Eulenburg. Um 5 Uhr wohnte Höchstderselbe dem Familiendiner bei Ihren Majestäten bei, besüchte darauf mit Sr. Masesfät den Könige von Württemberg die ,, nahm den Thee mit Sr. Maijestät dem Könige von Württemberg im Königlichen Schlosse d , n Se. Majestät bei Höchstdessen Abreife auf den Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing gestern um 47 Uhr die Frau von Bethmann⸗ Hollweg „die Gräfin Harrach, die Frau von Stockmar, die Gräfin Königsmark, die Frau von Schmidthals und die Prinzessin Croy.

Se. Majestät der König von Württemberg Ampfing vorgestern Mittag um 12 Uhr den Besuch S Maßsestät des Kaisers und Königs, fuhr darauf bei dem Reichs⸗ kanzler Fürsten von Bismarck, dein General ⸗Feldmarschall Grafen don Moltke und dem General Grafen von Roon vor und machte weitere Besuche bei den hiesigen Botschaftern, bei

täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen⸗

der Gemahlin Seines Gefandten am hiesigen Hofe und den

gestern in dem 10. . des Wissenschaftlichen Vereins und

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Gräfinnen von Benckendorff und von der Schulenburg. Nach— mittags hielt Seine Majestät Sich längere Zeit im zoblogischen Garten auf. Das Diner fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen ünd der Kronprinzessin statt; nach demselben besuchte Seine Majestät die Oper.

Gestern wohnte Se. Majestät dem Gottesdienst im Dome

bei, fuhr nach demselben noch beim Botschafter Großbritan⸗ niens und dem Herzoge von Ujest vor, besuchte darauf das Aquarium, nahm sodann das Diner bei Ihren Kaiserlichen Majestäten und . später das Opernhaus.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin . Abends zum Thee in das Königliche Schloß zu Sr. Majestät dem Könige von Württemberg, welcher Abends 11 Uhr mit Seinem Ge⸗ folge vonr Ostbahnhof aus die Reise nach St. Petersburg fort⸗

setzte.

Das Herrenhaus schritt im Verlauf seiner 16. Sitzung am 9. d. M. zur Berathung über das 3. Alinea des §. 18, welches bestimmt, der Etat müsse ergeben, zu welchen Etats— Ueberschreitungen im Sinne des Art. 1094 der Verfassungs— Urkunde, sowie zu welchen außeretatsmäßigen Ausgaben die Genehmigung des Landtags noch nicht beigebracht ist. Das Abgeordnetenhaus hat hierzu den Zusatz beschlossen: Mit den Bemerkungen ist ein Bericht . verbinden, welcher die haupt⸗

sächlichsten Ergebnisse der Prüfung übersichtlich zusammenfaßt.« Die Kommission des Herrenhauses beschloß diesen Punkt zu streichen. Nachdem der Finanz ⸗Minister Camphausen und Herr v. Kleist⸗Retzow hierüber gesprochen, schritt das Haus zur Abstimmung. Der Präsident ließ zuerst auf Antrag des Ober— Bürgermeisters Hasselbach über die Kommissionsvorlage des Alineg 3 §. 1 stimmen. Dieselbe erhielt die Majorität, der Präsident erklärte daher das Alinea 3 mit Weglassung des Zug des Abgeordnetenhauses für , , ,

linea 2 und 1 des Paragraphen ebenso wie §. 2 wurden in der Fassung, welche das Abgeordnetenhaus ihnen gegeben, angenommen. Ebenso die übrigen Paragraphen des Gesetzes mit dem Amendement v. Bernuth zu §. 5. Dasselbe bestimmt, da⸗ mit der Disziplinargerichtshof für die Beaniten der Ober-Rech— nungskammer beschlußfähig sei, werde die Theilnahme von . sieben Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten erfordert.

Schließlich wurde das ganze Gesetz angenommen.

Es folgte, der Bericht über die met ee ee, und der städtischen Dei lchter er Stadt Hannover, das Herren⸗

haus möge auf verfassungsmäßigem Wege dahin wirken, daß der Stadt 1 ie r ihre Leistungen im 1 Kriege erstat⸗ tet werden. Graf v. d. Gröben berichtete über dieses Gesuch im Na—⸗ men der Finanzkommission, welche dasselbe durch Uebergang zur Tagesordnung ö. beseitigen hegntragt. Nachdem Herr Rasch und Graf Borries für, der Regierungs- Kommissar Regierungs-⸗Rath Scholz und die Herren Hasselbach und Theune gegen diesen Antrag gesprochen hatten, ging das Haus Über die Petition der Stadt Hannover zur Tagesordnung über. Schluß 33 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

Im weiteren Verlauf der vorgestrigen Sitzung des Haus 8 er Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf, betreff fend die Aufhebung der Art. III. und IV. der Ufer⸗ Ward⸗ und Hegungs-Ordnüng für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz, in der Fassung der Regierungsvorlage un—⸗ verändert angenommen; ebenso ünverändert wurden die Gesetz= entwürfe, betreffend den Betrieb der Damp fkessel, und hetreffend die Bekanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amts⸗ blätter (S. S. 413, Jahrgang 1871 dieses Blattes), genehmigt. Der Abg. Achenbach referlrte sodann über den von dem Abg. von Beuügheni und Genossen beantragten Gesetzentwurf über die . des 8. 235 des Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865. Die Vorlage, die durch die Kommission mehrfache Ab⸗ änderungen erfahren hat, bezweckt, die Umbildung der unter

errschaft der früheren Gesetze entstandenen Gewerkschaften in

ewerkschaften des neuen Rechtes, zu erleichtern. Nachdem der Regierungskommissar die Uebereinstimmung der Regierung mit der Kommissionsfassung erklärt hatte, wurde dieselbe ein⸗ timmig angenommen. ! , der heutigen (6) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordmeten, welcher am Ministertische der Geh. Sher Finanz . Wollnh, der Geheime Justiz⸗Rath Dr. Förster und einige andere Kommissare beiwohnten, berieth das Haus den Gesetzentwurf über den Eigenthümserwerb und Lie dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge— rechtigkeiten. (S. S. I] 95, Jahrg. 187! d. Bl). Der Abg. Reichensperger (Olpe) erkannte die Nothwendig— keit einer . der Hypothekengesetzgebung an, da die gegen wärtige Konkurrenz zweier Eigenthümer, des wirklichen und des fingirten, nicht länger aufrecht erhalten werden könne.

Die Zahl der aus den Städ

Diese Reform dürfe rot, nicht im Sinne der Vorlage vor-

enonmmen werden, da die bloße Umschreibung durch den rundhbuch⸗Beamten unmöglich Rechtsverhältniße schaffen könne. Man kehre dadurch zu den ältesten römischen Rechtsnormen zurück, die später als unhaltbar aufgegeben worden seien. Der Abg. v. Behr (Greifswald) erinnerte daran, daß die Grundsätze der Vor

lage bereits vier mal durch Beschlüsse des Hauses sanktio rt worde

seien, und bat, an diesen Beschlüssen festzuhalten. Der Abg Gottschewski belampfte die Vorlage, da er von derselben eine Vermehrung der Schwindelgeschäfte befürchtete, denen das Strafgesetzhuch schon jetzt nicht zu steuern vermöge. Der Re— stierungs⸗Kommissar Geheime e Dr. Förster ent⸗ wickelte eingehend das Prinzip der Vorlage, das keineswegs das xömische Kindheitsrecht, sondern altes deutsches Necht reproduzire, und wies die Besorgnisse der Gegner des Gesetzes als durchaus unbegründet zurück. Schwindelgeschäfte seien auͤch unter den jetzigen Zuständen unvermeidlich, die Gesetzgebung könne nicht au Rücksicht auf Leichtsinnige und Schwache die Als richtig erkannten Prinzipien aufgeben. Nachdem der

Referent Abg. Langerhans sich in gleichem Sinne ausgesprochen

und, die Wiederherstellung der vom Herrenhause modifizirten Regierungsvorlage empfohlen hatte, wurde die Generaldiskussion geschlossen. An der Spezialdiskussion über die 88. 1 und 2 betheiligten sich die Abgg. Winter und v. Rönne, worauf das Haus mit großer Majorität nach dem Antrage der Kommission die Regierungsvorlage in diesen beiden Paragraphen wieder⸗ herstellte. Bei Schluß des Blattes dauerte die Spezialbera⸗ thung fort.

Seit unserer Mittheilung vom 7. d. M. sind dem Fürsten von Bismarck ferner zahlreiche Adressen aus den Pro— vinzen Preußen, Schlesien, Hannover, Brandenburg, Posen, Sachsen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz, Pommern, Wesffalen, dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Hessen⸗Darm⸗ stadt, dem Herzogthum Braunschweig und dem Herzog—⸗ thum Sachsen⸗Altenburg zugegangen, welche die Ueber— einstimmung der Einsender mit dem Gesetzentwurf über die Schulgufsicht und mit den in der 29. Sitzung des Hauses der Abgeordneten von dem Fürsten geaͤußerten orten ausdrücken. Die Orte, aus welchen diese Kundgebungen ein— gesandt worden, sind folgende: Provinz Preußen: Danzig, ,, . h ö. 8. / Dihzt elde 3 ö

* 9 * ł 9 ' k Ma ndigi l llęm fed. 41. n Nr Wi ö Urn brit, Ronopat, , . Schlesien: Liegnitz, Namslau, Reich⸗ thal u. ben. Orte, Städte und Ortschaften des Neisse⸗ Grott⸗ kauer 3 Lüben u. ben. Orte, Kotzenau, Striegau, Pleß, Altwasser, Dittmannsdorf, Reußendorf; Provinz Hannover: die Orte des Amts Calenberg, Gehrden, Drochtersen, Pewsum; Provinz Brandenburg: Rathenow, Birkenwalde, Bernstein i. N. M.; Provinz Posen: Neustadt a. W. Schön⸗ lanke, Janowitz; Provinz Sachsen: Neuhaldensleben, Eichenbar⸗ leben, Ochtmersleben, Mammendorf, Alvensleben, Donstedt, Ohrsleben, Bornstedt, Druxberg, Danimendorf b. Zörbig, Nord⸗

ermersleben, Wackersleben; Provinz Hessen⸗Nassau Iran ken⸗ erg, Rinteln, Allendorf; Rheinprovinz: Exefeld, St. Johann, Saarbrücken; Provinz Pommern: Colbitz, Provinz Westfglen Südhammer; Königreich Sachsen: Reichenau b. Zittau . Groß⸗ herzogthum Hessen⸗Darmstadt: n i m, Dien.

veig: Bräunschweig; Herzogthum Sachsen⸗ 9 Germ r i nn . Ortschaften des Neisse⸗Krott⸗ ahlkreises eingegangenen Adressen beträgt 41. Unter- zeichnet sind die Adressen theils von städtischen Behörden, Srtsvorständen, Vereinen und Gesellschaften, theils von Personen, welche den verschiedensten. Ständen und Be⸗ rufsklassen, so wie den verschiedenen Konfessionen ange⸗ hören. Viele Adressen sind mit mehreren hundert Unter⸗ schriften versehen, die aus Städten und bedeutenderen Ort⸗ schaften eingegangenen sind auch meist von Bewohnern der benachbarten Orte unterschrieben. Besonderer Erwähnung ver⸗ dient die Adreffe aus den Städten St. Johann und Saarbrücken, welche 1355 Unterschriften tragt sowie die Adresse aus der Stadt Liegnitz, welche nan wee. . dieser Stadt und

ö benachbarten Orte unterzeichnet ist. 1 . a . aus der 3 Dresden eingegangene Adress hat der Fürst von Bismarck unter dem 3. d. M. nachstehende

Antwort ertheilt: ö

66 ö Berlin, den 3. n. 1872. ͤ ö . * 126 91 Tov 3 j ö en

Die von Ew. Wohlgeboren, in „Verbindung mit einer groß Zahl namhafter und einflußreicher Männer, an mich gerichtete Adresse J. J. Dresden, den 22. Februar c. habe ich mit verbindlichem Danke empfangen. . . mir besonders erfreulich gewesen, daß die Haltung der zreußischen Regierung auch über die Grenzen Preußens hinaus ein o klares Verständniß und eine so patrigtische Würdigung gefunden hat, und die perfönliche Bedeutung der Herren Unterzeichner gewährt mir die Hoffnung, daß Preußen überall im Deutschen Reich die Zu⸗

kauer