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die Arbeit eines Andern zu verhindern, bestraft wird, mit 37 D 34 Stimmen angenommen. Die Diskussion über das
setz hatte vier Tage gedauert. Mehrere Deputirte hatten die Gefahren der Arbeiterkoalitionen und die verderblichen Wirkun⸗ gen derselben in anderen Ländern, namentlich in Frankreich,
argethan.
Belgien. Brüssel, 19. März. Die Repräsentanten⸗ kamm er genehmigte vorgestern einen Kredit von 450,009 Fres.
für eine in der Ab Akademie. Dorthin
Kavallerie⸗ und die Unteroffizierschule verlegt werden. Gestern begann die Kammer die Diskusston über den vom Pfande handelnden Titel des code de commerce.
Großbritannien und Im Oberhause brachte gestern der Earl von Limerick die irische Miliz zur Sprache, was Lord Northbrook, den früheren Unter⸗Staatssekretär im Kriegs-Ministerium, zu der Erklärung veranlaßte, daß die Einberufung der irischen Miliz zu der Fahne
ahre von sehr befriedigenden Resuktaten begleitet etragen der Mannschaften sei ein gutes gewesen und von fenischen Gesinnungen habe man unter ihnen nicht das Mindeste verspürt. ohne Zweifel die etatsmä
im vorigen war. Das
— Der Army u Regierung zur Neub giums gutf ü kffen᷑.
— Ein Telegramm aus Melbourne vom 16. Februar
meldet, daß J. M.
Challis, das Eingebornendorf der Insel, wo Bischof Patteson ermordet worden, bombardirt und zerstört hat.
. — Von der Looshai⸗Expedition meldet General Bour— chier in einer Depesche vom 5. d. M., daß die unter seinem Befehle stehenden Trüppen den Rückmarsch angetreten haben. Der General hoffte am 6. d. M. Tipai Mußkch zu erreichen. Ein Theil der Truppen war bereits nach Cachar abmarschirt.
Die Looshai⸗Stämme den Tag.
Frankreich.
hatten, für aufgehoben — Die Truppen
bekommen, sich bereit zu halten, am Ende dieses Monats die Garnison zu wechseln. Das ist ein Wechsel, der übrigens alle
sechs Monate eintritt.
General Douay, welches gegenwärtig in den Baracken auf der Ebene von Villeneuve LCtang act wird die Forts und die Kasernen von Paris besetzen. Da
des General Clinchant,
treten. Die Unsicherheit, welche in mehreren Departements des Südens herrscht, veranlaßte das Kriegs-Ministerium, sich mit der Bildung eines Corps von mobiler Gendarmerie zu beschäf⸗
tigen, welches nach den von 1806 eingerichtet der versailler Armee,
Du Barrail, wird aufgelöst werden. mann, welche einen .
lich nach Marseille gesandt worden. aßte mehrere Regimenter Infanterie, von denen einige aus en Resten der vormaligen Kaiserlichen Garde gebildet waren, und zwar wesentlich aus den vormaligen Voltigeurs der Garbe
Die Kavallerie⸗Division
in mn, dene. trennen und die Regimenter derselben werden in
ene Garnisonen in die Provinz verlegt werden. Gestern Morgen ist eine Abtheilung von 70h Mann vom 58. Linien⸗ Regiment aus der Kaserne der Militärschule von Paris nach
verschie
Arles abgerückt.
— 10. März. von Wales sind heute Tage hierselbst verweilen
— Ein den enten Zeitungen zugefertigtes offizielles
Communiquẽe erklärt
brachte Nachricht von Unruhen in den französischen Be⸗ kungen von Cochinchi na für unbegründet und fügt hing aselbst volltommene Ruhe und Ordnung ej ie gegenwärtig dorthin abgesandten Truppen seien nur bestimmt, die dort stehende Garnison, deren Aufenthaltszeit abgelaufen sei, abzulösen; auch werde nicht beabsichtigt, die Zahl der fran⸗ zösischen Truppen in Cochinchina zu verniehren. 3 wolle. Mexiko einen Angriff zu machen.
aß
Versailles, 9. März. versammlung erklärt
Paris, 9. März. ciel veröffentlicht ein Präsidialdekret, durch welches die Steuer, die von der Negierung der nationalen Vertheidigung auf die Wohnungen derjenigen gelegt war, die sich aus Paris entfernt
Der Prinz und die Prinzessin
1406
tei La Eambre einzurichtende Militär⸗ soll die Militär., die Kriegs⸗=, die
Irland., London, 8. März.
Im nächsten Jahre werde das Corps ig Stärke haben.
nd Navy Gazetteg zufolge hat sich die ildung des Admiralitäts-⸗Kolle⸗
Schaluppe » Rosario c, Commodore
legen ein freundliches Benehmen an
Das »Journal offi⸗
erklärt wird. der Armee von Versailles haben Befehl
Das vierte Corps, kommandirt von
fünfte Corps, unter Befehl wird an die Stelle des vierten Eorps
Grundsätzen eines Kaiserlichen Gesetzes werden soll. Das dritte Armee⸗Corps
unter dem Befehle des Generals löst Die Brigade Mett eil dieses Corps bildete, ist kürz⸗- Diese Brigade um⸗
en des dritten Armee⸗Corps sollen sich
hier eingelroffen und werden einige
bezüglich des Rücktritts des Finanz⸗Ministers der leßtere, seine bei dem Prozesse Janvier's gesprochenen Worte seien schlecht wiedergegeben worden; er habe seine Entlassung genommen, weil er mit seinen Kollegen nicht in Üebereinstimmung gewesen sei, welche darauf bestanden hätten, 213 Millionen Francs von Janvier , , n. deren Verwendung ihm als Generalrath vollständig gerechtfertigt geschienen habe. Der Minister erinnerte daran, daß er den Schatz leer gefunden habe; er habe den Kredit wiederhergestellt. Casimir Perler rügte einige Irrthümer in der Finanzdoktrin Pouyer Quertier s, er erin⸗ nerte an die Thatsachen, welche die Verfolgung Janvier's nöthig ge⸗ macht, und machte schließlich dem Finanz Minister den Vorwurf, daß seine früheren Erklärungen über die Finanzoperationen Janvier's mit seinen späteren Auslassungen im Widerspruch ständen. Der Justiz⸗Minister Dufaure erklärte hierguf, die Regierung bedauere den Rücktritt des Finanz⸗Ministers, sie habe aber nicht den Glauben aufkommen lassen wollen, daß sie eine Praxis billige, welche alle finanziellen Regeln um⸗— stürzen würde. Die Nationalversammlung ging hierauf zur Tagesordnung über. — Die zur Prüfung des Lefranc schen Gesetzentwurfes niedergesetzte Kommission hält ihre Fassung des Art. 1 aufrecht, scheint aber einer Verständigung über den Art. 2 geneigt. .
Spanien. Madrid, 9. März. Wegen Ernennung des Wahlkomites von Madrid fand gestern Abend die Wa hl⸗ versammlung der tonstitutionellen Partei statt. 3 40090 Personen aller Klassen der Gesellschaft wohnten der⸗ selben bei. Es herrschte großer Enthusiasmus, und wurde als Programm der liberalen Partei die Konstitution von 18659 die Dynastie Amadeus J. und die Integrität des Landes, d. h. der Insel Cuba, proklamirt. — Der Herzog von la Torre und Candau hielten Ansprachen, welche mit großem Beifall auf⸗ enommen wurden. Die Versammlung endete mit enthusiastl⸗ 96 Vivats auf den König und die Konstitution.
— Die durch einige französische Zeitungen veröffentlichte Nachricht, daß in Spanien der Versuch einer Insurrektion gemacht worden sei, ist vollständig unbegründet.
Portugal. Lissabon, 7. März. Der Kaiser und die
Kaiserin von Brasilien sind gestern hier angekommen
und wurden am Bahnhofe von der Königlichen Familie em⸗
een. Sie werden sich am 13. d. M. nach Brasilien ein⸗ iffen.
Italien. Rom, 9. März. (W. T. B) Der König hat dem Prinzen Friedrich Carl für seine Neise nach Sizilien eine Fregatte zur Verfügung gestellt.
— Das Journal »Economistas kheilt mit, daß zwischen der französischen und , Regierung wegen Herstellung zweier internationaler ahnhöfe auf der Mont⸗ CLenisbg hn in Modane und Ventimiglia eine Konvention abgeschlossen sei.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. März. Der Reichstag hat die Berat ung des Finanzgesetzvorschlages fortgesetzt. Der vierte Haupttitel riegs⸗Ministerium) ist nach einer längeren Verhandlung von der Ersten Kammer angenom⸗ men worden. Der Ausschuß hatte in den meisten Punkten den Re ierungsvorschlag zur Annahme empfohlen. Hinsichtlich der An , , k wozu im vorigen Jahre 805320 Rdl. bewilligt wur en und von welcher Summe 400900 Rdl. in dem ersten , bezahlt werden sollten, wollte der Ausschuß nur 1590090 Rdl. für das , Finanz- jahr bewilligt wissen, aber die Kammer schloß sich dem Regie⸗ rungsvorschlage an, wonach der ganze Rest der Bewilligung im nächsten Jahre zur Auszahlung kommen soll. Außerdem nahm die Kammer den Vorschlag der Regierung wegen Er⸗ höhung der Bewilligung zu Felddienstübungen um gon Rdl.
an. Diese letzte Bewilligung ist dagegen in der Zweiten Kam— mer verworfen worden. ̃
Dänemark. Kopenhagen, 7. März. Das Lands
thing verweigerte den Uebergang zur zweiten Berathung des
. Hansen'schen Fäste⸗Gesetzentwurfs nit 32 gegen 10 Stimmen.
e vom »Courrier de la Frances ge⸗
che;
In der heutigen Sitzung der N⸗ational⸗
wird ergänzend berichtet: haber der Quiroga telegraphirt, daß er mit 17,
Im Fol kething gelangte der radlkale Gesetzvorschlag
des Abg. Berg, betreffend Abscha ung der Titel und Orden, zur ersten Berathung und wurde bie zweite Lesung beschlossen.
Amerika. Aus Mexiko über Matamoras, 19. Februar : General Trevisio, der Ober⸗Befehls⸗ Insurgenten im Norden e, ,. hat an General
ann gegen San otosi vorrücke und die Stadt n n ,
Sodann beabsichtigte er sofort auf die Hauptstadt
e auf die Interpellation Guiraud's
Von Monterey waren
re schwere Geschütze mit 350 Mann unterwegs, um den ö 82 bei Fenn. Angriff auf Mexiko zu unter-
1407
ützen. Quiroga wollte, sobald die Verstärkungen eingetroffen 9 . Am 21. Januar besiegten die Insurgenten unter General Marquez die Regierungstruppen unter Pas⸗ ueria und erbeuteten vier Kanonen, Munition und Gewehre.
Jalisco standen die Rebellen, 2009 Mann stark. General Maßana hat sich in Colina für die Revolution erklärt,
— Nachrichten vom 20. Februar melden: Die Generale Guerra und Naranja haben mit S000 Insurgenten am 16. d. Mts. San Luis Potost angegriffen und erobert. Die Regierungstruppen wurden in die Baracken getrieben und voll= ständig abgeschnltten. Eine Condukta mit anderthalb Millionen Dollars erreichte gestern in der Nähe von Camarga unter der Bedeckung von 566 Insurgenten die Grenze. Es ist dies die erste Baarsendung, welche seit dem Beginn der Revolution
(wor vier Monaten) angekommen ist.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
erlin, 11. März. In der Sitzung des Herren⸗
anf am 9. d. M. fand die Ehen rer susst'n über den
Gesetzentwurf, die Ober⸗Rechnungskammer betreffend,
statt. Die Regierung hatte in §. 2 vorgeschlagen, daß, um die
Stellung des Präsidenten oder eines Mitgliedes der Ober—
Rechnungskammer zu erlangen, der Betreffende vorher min—⸗
destens die Stellung eines Regierungs- oder Appellations=
erichtsrathes bekleidet haben müsse. Das Abgeordnetenhaus
ö diesen Passus, die Kommissionen des Herrenhauses schlugen
wiederum folgenden Passus vor: »Niemand kann die Stelle
eines Präsidenten, Direktors oder Mitgliedes der Ober⸗Rech= nungs kammer belleiden, der nicht die Qualifikation zu einem richterlichen oder höheren Verwaltungsamte erlangt hat.“ Der
Regierungskommissar, Geh. Ober Finanzrath Wollny, erklärte
hierüber bei Beginn der Spezialdiskussion. .
Die Regierungsvorlgge erhielt im 3. Alinea eine Bestimmung wonach Niemand die Stelle eines Präsidenten oder anderen Mit gliedes der Ober⸗Rechnungskammer sollte bekleiden dürfen, der nicht als Regierungs⸗ oder , , , , oder in einem anderen Amte von gleichem oder höherem Range angestellt gewesen ist.« Diese Bestimmung ist durch die Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten beseitigt worden. , . ö Kommission dieses Hohen Hauses ei in Vorschlag substituirt: ; .
. i, ne 1. 46 Stelle eines Präsidenten, Direktors oder Mitgliedes der Ober⸗Rechnungskammer bekleiden, der nicht die Qua⸗ sifikation zu einem richterlichen oder höheren Verwaltungsamte er— langt hat. z . .
ö lag der Regierung lag die Tendenz zu Grunde eine 3 zu . für die zweckmäßige Besetzung der Stellen der de ü cn, ne g gleemndhn es nn, nur Männer von erprobter Erfahrung und von derjenigen geschäftlichen Tüchtigkeit ernannt werden, wie sie ein so wichtiges Anit erfordert Deshalb hat sich die Krone . erklärt mit der Deschräntun des Kreises, inner⸗
alb dessen ihre Wahl sollte stattfinden dürfen. Nachdem das bgeordnetenhaus . Beschraͤnkung hat fallen lassen scheint kein genügender Grund vorzuliegen! wiederum eine Beschrän⸗ kung für das Ermessen der Krone dadurch einzuführen, daß eine besondere Qualifikation, wie sie in den Vorschlägen der
Kommifsion vorgesehen ist, bestimmt werden soll. Es darf als selbst-
verständlich angesehen werden, daß man zu einem Amt von der Be⸗
deutung wie das eines Mitgliedes der Ober⸗RNRechnungskammer nur solche Männer erwählen wird! zu denen man die herechtigte Erwar. tung hegen darf daß sie den Erfde eines solchen Amtes nach jeder Richtung entsprechen; ahn nf J. =
: ie sie genügend ist für da— eine —
. me, n,, ors, scheint kein Bedürfniß vorzuliegen.
Ich glaube, daß der Krone mit vollem Vertrauen die Auswahl inner.
alb des Kreises den überhaupt in Betracht kommenden Männern
berlasfen bleiben kann. Deshalb muß die Staatsregierung wünschen daß das Hohe Haus dem Beschluß der vereinigten Kommissionen nicht i a möge. ;
e,, Herrn v. Kleist⸗Retzow fügte der genannte Re—
ᷣ zkommissar noch hinzu: :
, 27 2 hin der Herr Vorredner gesagt hatz daß
für die höheren Beamtenstellungen durchgängig eine formelle Quali-
fikation vorgeschrieben wäre, so würde das Bedenken sehr gewichti fein, ob man bei den Mitgliedern der Ober⸗Rechnungskammer spezie eine Ausnahme machen dürfe. Das ist aber thatsächlich nicht richtig.
Für die Ministerial⸗Räthe besteht überall keine formelle Qualifikation,
cbensowenig fur die hohen und einflußreichen Stellungen der Ober-
Präßidenten, Regierungs-⸗Präsidenten und Ober- Regierungs. Näthe. Daß
die Wahl in allen diesen Kreisen nur auf erprobte Männer gerichtet wird,
ist wohl selbstverständlich, und es ist kein Grund vorhanden, weshalb das nicht auch gelten sollte für die Näthe der Qber⸗Rechnungs kammer, weshalb hier vielmehr eine formelle Qualifikation erfordert werden
, . für solche, die in gleichem Range stehen nicht verlangt
wird.
Se. Excellenz Graf zur Lippe bei⸗ Auch das Argument, was Se. Ex . 22 66
wäre die Versetzung könne zwangsweise geschehen in die Stellung
gebracht . daß nämlich in einem folgenden
zutreffend. An jener 5 vorgesehen, daß die Versetzung in ein ĩ n kann
— ka Mitglied der Ober- Nechnungs kammer
nicht befäße. Hat der Betreffende die richterliche Qualifikation, so
kann er an ein Richterkollegium versetzt werden oder in eine Regie⸗
welches eine formelle Qualifikation
rung; hat er die formelle Qualifikation zum Regierungsrath, so kann
er an ein Verwaltungskollegium versezt werden. Hat er keine von
diesen Qualifikationen, so bleiben noch genug Stellen, wohin eine 2 , . wie das die Stellen der Ministerialräthe
beweisen. . 5 Nach dem Herrn v. Bernuth nahm der Finanz⸗Minister
Camphausen das Work: . 2. Ihe — 56 Ich möchte glauben, daß die Bedeutung des An. trages der Kommission elwas überschäßt wird und auch die Frage überschätzt wird, ob die Bestimmung iwegen der Qualifikation in dem Gesetze Aufnahme findet oder nicht Daß die Regierung gegen den Antrag, den die Kommission gestellt hat, ihrerseits ein Bedenken nicht at, liegt klar vor, da die Regierung dem Vorschlage an die 2 dahin entgegengekommen ist, sich eine noch größere Beschränkung in der Auswahl der Personen gefallen zu lassen. Freilich hätte schon bei der ersten Einbringung des Gesetzentwurfs die e. entstehen können, ob es überhaupt einer solchen Beschrän—= kung bedürfe. . ir haben aber geglaubt, der Landesvertretung gegenüber den ute Ki an den 28 u legen, daß wir ausdrücklich das aus- prechen. Meine Herren! k mag diese Bestimmung in das Geseß Aufnahme finden oder nicht, faklisch wird doch darnach verfahren werden. . . kann mir nicht denken, daß irgend ein Präsident der Ober · Rech- , sich gemüßigt finden sollte, eine Person in Vorschlag zu brin⸗ gen zur Theilnahme an den Arbeiten der Ober⸗Nechnungskammer / welche nichk diejenige Qualifikation hätte, die im Absatz 3 der Regierungs= vorlage, oder gar nicht diejenige hätte, die im Vorschlage der Kom⸗ mission in Anspruch genommen wird. Ich meinerseits sehe die Sache daher mehr von den Standpunkte an, es mag nun eine solche Be⸗ stimmung in das Gesetz Aufnahme finden eder nicht, doch so ver= ahren wird; wie es dem Vorschlage 6 Ich halte daher die . einer solchen i,, nachdem das Abgeordnetenhaus ausgesprochen hat, wir legen auf Ertheilung einer solchen Garantie gar keinen Werth, für mindestens üherflüssig; und da es wünschens werth ist, hier in allen Punkten in Uebereinstimmung mit dem Ab- eordnetenhause zu sein, so würde ich es gern sehen, wenn der Vor— chlag der Kommission fallen gelassen würde. ö Die Kommission des Herrenhauses hatte in §. 18 den Kreis, auf welchen sich die von der Ober⸗Rechnungskammer aufzustellenden, von der Staatsregierung mit der allgemeinen Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres dem Land⸗ tage vorzulegenden Bemerkungen zu beziehen haben, in dem Im- fange wieder hergestellt, wie ihn die Regierungsvorlage ursprüng⸗ lich gezogen hatte, und die ,, , desselben abgelehnt, welche das Abgeordnetenhaus beschlossen hat: »Ob Abweichungen von den Bestimmungen der auf die Stäats-Einnahmen und Staats— Ausgaben oder auf die Erwerbung, er, . oder Veräuße⸗ rung von Staatseigenthum bezüglichen Gesetze stattgefunden haben. Mit den Bemerkungen ist ein Bericht zu verbinden, welcher die hauptsächlichsten 2 der Prüfun übersicht⸗ lich zusammenfaßt.« Hierüber erklärte der Fi nanz⸗ ini ster: Meine Herren! Bei diesem Paragraphen handelt es sich um eine Abweichung von einiger e, ,,. Die Königliche Staatsregierung hat dem anderen Hause gegenüber den Zusatz-, den das Abgeor neten⸗ haus schließlich angenommien hat, bekämpft und hat ihre Bedenken geltend gemacht, ob es rathsam sein möchte in den Kreis der Be⸗ merkungen, zu deren Aufstellung die Ober-Rechnungskammer durch dieses Geseß verpflichtet werden soll, auch diejenigen Bestimmungen aufzunchmen, die sich auf vermeintliche Verletzungen wie Finanz- geseße beziehen, die eine Einwirkung üben auf die Bestimmungen der auf Staats Einnahmen und Staats Ausgaben, oder auf die Erwerbung Benußung oder Veräußerung von Staatseigenthum ,, Gesetze. Ich habe schon in dem anderen Hause erklärt, daß die Königliche Staatsregierung davon ausgeht, daß eine Abweichung von ie, unzweifelhaften Gesetze nach unseren Zuständen zu den Dingen gehört, die wir uns nicht als möglich denken und daß es sich daher nur um die Fälle handeln wird, wo in Bezug auf die Auslegung a. Gesetze eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Ober. Rechnung ammer und zwischen den Ressortchefs entstehtz wo dann durch die r, ,,. einer Bemerkung gleichsam an die Landesvertretung hinsichtlich der Auslegung des Gesetzes appellirt wird und die Meinung entstehen könnte, daß die Entscheidung der Landesvertretung unbedingt die Richtschnur für die Verwaltungsbehörde zu bilden habe, eine Auf⸗ faffung, die als berechtigt nicht anerkannt werden könnte. : Nachdem das Abgeordnetenhaus, dieser Bedenken ,. mit großer Majorität den Beschluß gefaßt hat, eine solche Bestimmung aufzunehmen, hat sich die Königliche Staatsregierung die Frage vorgelegt, ob wir . auf die Gefahr hin, daß dadurch das Zustande⸗ kommen des ganzen Gesetzes vereitelt werden könnte, bei den unsrer= seits geltend geinachten Bedenken stehen zu bleiben hätten. Wir haben uns diese Frage verneint, wir haben geglaubt, daß es zulässig sei, uns diesem Beschluß des Abgeordnetenhauses anzuschließen. ie der Herr Referent in dem Eingang seines Vortrages bemerkt hat, so ist eine wesentliche Aufgabe des 1 das der Landesvertretung vorgelegt ist, die Quelle des Mißtrauens zu schließen; und wir würden nach deim hohen Werth, der auf diesen Punkt gelegt worden ist—
i ichlers oder höheren Verwaltungsbeamten für welche das nr e g ge 6 gesetzliche Qualifikation besitzt ist hier nicht
ürchten müssen, ein Mißtrauen in dieser Beziehung hervorzurufen; =. cn. 6h doch zuleßt nur um mehr oder weniger untergeordnete