1872 / 62 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Als Auswanderungs- und Exportplatz liegt St dass schon jetzt für die nächsten Ke

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gegangen, und sind die an diese Reise geknüpft * erw . Mehrfracht macht, als man anfinglich annahm

Din mise hs tastete sls ns bat mes besonders Gunst dem Laterne .

Güter überlassen hat.

Das an emittirendo Rapital ist eingetheilt: in

Säanhbeskarinuiens- Hedling ung en.

der Verwaltung vertrags weise dis Docks in Swinemünde für Reparaturen der S ir

Grt.,

ustehenden Firmen zur Subakription.

1. Die Subskr war obern ann,, . . nen n, des * Snbekription ur Uebernahme von Thlr. 1, a8 0, 000 E renana. Cort. In 13, 8090 tnekhem àù 1090

Baltischen Lloyd,

Kteiuin Mwerssansscko Hanh fgenssffa fe sssen se esbckast.

zum Parti- Conrae findet gleichzeitig am

14., 15. und 16. Mär er.

nl unsern Buren: Berlin, llegesplalz oe 2. Charlottenburg, berhiierstr. I

in Breslau bei unsern Agenten Herren Czehr. Huber, c Co., in in Dres d Elol

Vereins

8 9

Kölnischen

nel H Ommissions-HEank, ger Verecinshanks, an , m , , m, m, n er ul. S bei Uhserm Agenten Herrn Kommerzien-Rath Car ene in Memel bei Herrn Alfred Scharffen ö 66 k in Eotsdam hei Herrn Heinrich ul tor. Riga bei Herren Mohr & Könnte, in Rostock hei der Rostocker Kanitt, in Stettin hei errn S. Ahel jr., nan me hei unserm Agenten Herrn August Horn, bei der Ritterschaftlielren Prirvatha bei Herren Scheller ce Hegner, . bei der Stettiner Vereinsbank, . in Thorn hei der Thorner Hreichit- Gesellschaft, G. Prore d Go.

e Bei der Subskription ist ei fon h en, . GGurs e, d. fr, n ö Kantion von 10 pot. des Nominalbetrages in haar oder in am Platz der Zeichnung

3. Bei Leberzeich . J 2 L. 2 22 2 2 . 866 . 8 . . verbũltnissmâssige een. statt, und wird das Resulta spätestens 3 Tage nach w, mn feinem hoch häher zu bestimmenden Termine muss die Abnahme d ĩ 2 der gestellten Baar-Kaution und gegen Rückgabe der ,, , n zom 1. Januar d. J. von welchem Fage ab sie dn der dies jaãhrigen Dividende pärtizipiren) mit 5 pot. p. A. zu Ver-

zinsen sind. ; S. 5. Die Termine für die weiteren Einzahlungen sind 182 . dürfen jedoch diess ehm i ö. mungen sind don den Beschlüssen des Verwaltungsrathes abhängig. Es ; ö ahlangen nur in Zwischenräumen von mind j selben die gleiche Vergünstigung wie die ersten 56 pCt., dass sie ie g. e

an der Hirn . ins verrechnung von 5 pCt. p. a. für as volle Jahr §. 6. Vollzablungen nebst Zinszahlung vom 1. Jmnunar er. ab, vor Verfall, sind gestattet. (a. 234 / 8)

S 5

k in Fommern,

Dem Friedensrichter, Justiz⸗Ra ;

Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit S bei der Ober⸗Rechnungskammer als Geheimer .

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dem außerordentlichen

er Militär ⸗Ersa Eehranstalten . ren. Vom 3. März 1872, und unter Nr. 801

Deutscher Neichs Anzeiger

Königlich Preusfischer Staats-Anzeiger.

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Se. Majest ät der go nin haben Allergnädigst geruht: 221 zu den er Schleife und dem

Nevisor angestellten Rechnungs-Rath Freiherrn von Ayxz . Kronen⸗Orden 22 . zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen zur Anlegung des rofessor Dr, Droysen zu Göttingen verliehenen Ritterkreuzes des . schwedischen Nordstern⸗ Ordens; des dem Rittmeister a. D. Freiherrn Ludwig von Wöllwarth⸗Lauterburg zu Essingen im württembergischen Remsthale verliehenen r ,. erster Klasse des Königlich bayerischen Militär- Verdienstordens; des dem gerichtlichen Stadtyhysikus, Professor Dr. Lim an zu Berlin, 9, Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens, sowie des dem Dber-⸗Postrath Bauer zu Posen verliehenen Ritter⸗ ktreuzes des Großherzoglich mecklenburgif Hausordens der Wendischen Krone.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.. . Diejenigen deutschen Rheder, Ladungseigenthümer, Schiffer ind, Schiffsleute, welche sich annoch für berechtigt erachten, für die ihnen aus der Aufbringung von Schiffen verursach— ten Verluste auf Grund Art. J. S8. 1-5 des Reichsgesetzes vom 14. Juni 1871 (Reichsgesetzblatt S. 249) Entschädigung

Aus Reichsmitteln zu beanspruchen, haben ihre Liquidationen

bei Vermeidung des Verlustes ihrer Ansprüche bis zum 30. April ds. Is. einschließlich bei der unterzeichneten , , einzureichen. Berlin, den 11. März 1872. ; 4 Die Reichs⸗Liquidations⸗Kommission für Rhedereischäden. Schroeder.

Das 8. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter . . .

Nr. 798 die Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen ngestelltn Beamten. Vom 27. Februar 1872, unter

Nr. 799 die Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gülti⸗ ger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum ein⸗

ährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 3. März

72; unter

Nr. 800 die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gym asien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechi⸗ 1654 Nr. 20.

bezeichneten

chen Sprache dispensirten Schüler zu den im rr. r r rn, vom 26. März 1

rnennungen zu General⸗Konsuln und Konsuln

bes Deutschen Reichs.

Berlin, den 12. März 18722. Kaiserliches Post-Zeitungsamt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Polizei⸗Assessor Schorske in Breslau zum Polizei⸗Rath

ernennen; sowie

Lehrer an der Königlichen polytechnischen

1872.

Den bisherigen Stadtrath Bötticher zu Magdeburg, der von der dortigen Stadtverordneten ⸗Versammlung , Wahl e als besoldeten zweiten Bürgermeister Beigeord⸗ neten) der Sladt Magdeburg auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren, und 6

Den Rechtsanwalt Vennem ann zu Paderborn, der von der dortigen Stadtverordneten Versammlung getroffenen Wahl e ge⸗ mäß, als unhesoldeten Beigeordneten der Stadt Paderborn für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Gesetz, betreffend die ,, des Unterrichts und Erziehungswesens. Vom 11. März 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, in Ausführung des Artikels 23 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850, mit Zustimmung der beiden er ßtr des Landtages, für den Umfang der Monarchie, was

olgt: —̃ 3 . §. 1. Unter Aufhebung aller in einzelnen Landestheilen entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle öffentlichen und Privat⸗Unterrichts. und Erziehungs⸗Anstalten dem Staate zu. J

Demgemäß handeln alle mit dieser Aufsicht betrauten Be—⸗ hörden und Beamten im Auftrage des Staates. .

§. 2. Die Ernennung der Lokal- und Kreis⸗Schul⸗In⸗ spektoren und die Abgrenzung ihrer Aufsichtsbezirke gebührt

dem Staate allein.

Der vom Staate den Inspektoren der Volksschule ertheilte Auftrag ist, sofern sie dies Amt als Neben⸗ oder Ehrenamt ver⸗ walten, jederzeit widerruflich.

Alle e, , ,, Bestimmungen sind aufgehoben.

. 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleibt die den Ge⸗ meinden und deren Organen zustehende Theilnahme an der Schulaufsicht, sowie der Artikel 24 der Verfassungs-⸗Urkunde vom 31. Januar 1850. ö

§S. 4. Der Minister der geistlichen⸗, Unterrichts- und , ren wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 44 . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel. V

Gegeben Berlin, den 11. März 1872.

(L. 8.) Wilhelm.

Fürst von Bismarck. Gr. v. Ro on. Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk.

Berlin, 12. März.

Se. Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern i gestern Abend hier eingetroffen und im Königlichen 3. abgestiegen. ö

Ministe rium für Handel, Gewerbe und öffentlich

Arbeiten.

Der Architekt Dam ert zu Zürich ist in ven ge. chule zu Aachen ernannt worden.

Justi z⸗Ministerium.

Dem Nechtsanwalt und Notar Tölle in Lobsens ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Nakel gestgttet worden.