der Angabe des senstandes der an deut · lich zu bezeichnen, i Gemälden und Zeichnungen auf der Rückseite, bei plastischen Werken an einer angemessenen sfichtbaren Stelle. =
§. 9. Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleich⸗ 6*
lautenden Anzeigen zu begleiten, wovon die eine mit, dem
Stempel der Akademie versehen als Empfa 2 zurũ gegelen wird, die andere aber für die öĩᷣ ung Katalogs dient. Bie e Anzeigen müssen außer Namen
und Vörnamen (Titel) des Künstlers zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen ünd bemerken,
ob und für welchen Preis das Kunstwerk verkäuflich, sowie für welchen Werth dasselbe gegen , , zu versichern ist. §. 10. Mehrere Kunstwerke kö
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nnen nur daͤnn unter Einer der Infanterie von
— Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Civil- an e nn und empfingen den General der Infanterie
von Werker
Um 5 Uhr fand , ,. lais ein größeres Diner
u 29. . rer Königlichen Hoheit der Großherzogin von aden statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der , ; ) Uhr 8 General hr militärische Mel⸗
.
Kronprinz empfing gestern Vormittag ur erder, nahm um 11
Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einem gemein ˖ . entgegen, ertheilte dem Grafen Krassow und Herrn von der
aftlichen Rahmen befindlich sind 4 ö * Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Werke ihrer Mitglieder und für diejenigen Künstler, die auf früheren Ausstellungen der Akademie eine goldene daille er⸗ worben haben, Kunstwerke von bedeutendem Gewicht der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger An⸗
rage und mit Genehmigung der Akademie auf Rechnung der teren eingesandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her und Rücktransports selbst zu tragen. .F. 12. Im Bureau der Ausstellung wird au n, . Auskunft erktheilt, auch in Beziehung auf den Verkauf der
Berlin, den 12. März 1872.
Direklorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Da eg e. O. F. Gruppe.
Finanz ⸗Ministeriu mn. Klasse 145. König⸗ 7 Thlr. 9
und 60610. 2 Gewinne zu 390 f hᷣ9 / 594 h. 153 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 2585. 5433. 15211. 7071. 27.170. 30861. 43,‚838. 50, S55. 68, 013. 70,141. Gig. S Sol und 3 ö -- . Berlin, den 13. März 1872. ö Königliche General-Lotterie⸗Direktion.
48. Plenar⸗-Sitzung des 2 der Abgeordneten den 14.
am Donnerstag, ärz 18972, Mittags 1 Uhr. agesordnung. 7 a , über den Gesetzentwurf, betreffend die . und die Befugnisse der a, , , . nach den Beschlüssen des er half. 2) Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Pfandleih⸗Anstalten zu Cassel, Fulda uͤnd Hanau. 3) Petitionen, welche, als zur Er⸗ örterung im Plenum nicht geeignet, zur Einsicht im Büreau niedergelegt sind. 9 Fortsetzung der Berathung des Zweiten Berichks der Kommission für das n, . über Petstionen. 3) Erster Bericht der Kommission für die Agrarverhältnisse über Petitionen. 6 Dritter Bericht der Kommission für Petitionen. I Vierter Bericht der Kommission für Petitionen. 89) Zwei⸗ ter Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über
Petitionen.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 26. Infanterie⸗Brigade, Girodz⸗ von Gau di, von Posen.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach dem Lauenburgischen.
Bene kessche Preisstiftung.,
Die philosophische Honorenfakultät hat in einer öffentlichen Sitzung am 11. März d. J. das Nesultat der ersten Preisbewerbung verkündet.
Die Aufgabe war: Eine kritische Geschichte der Prin- zipien der Rechanik. Eingegangen waren 3 Arbeiten.
Den ersten Preis von 50 Thlrn. in Friedrichsdor erkannte die Fakultät der Arbeit zu mit dem Motte: Sil g a encore . que chose ete.,, die eine in jeder Beziehung befriedigende Lösun der Aufgabe bot. Die Eröffnung des versiegelten Couverts erga als Verfasser: Dr. E. Dühring, Dozenten an der Universität Berlin. Der zweite Preis von 200 Thlrn. in Friedrichsd' or ward der Arbest zuerkannt mit dem Motto: „Je tiefer man eindringt u. s. w.« Als Verfasser nannte sich in dem eröffneten Couvert: Prof. Dr. H. Klein in Dresden. :
Ein ausführlicher Bericht wird in den Nachrichten von der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften und der Georg⸗August⸗ AUniversität Nr. 9 abgedruckt werden.
Göttingen, 11. März 1872. G. Waitz, d. Z. Dekan.
und aus Baden Frtheilte ber e
Lanken aus Rügen und darauf dem Prediger Schiffmann Audienz.
— Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von ormittag dem Ober ⸗Ceremonien · meister Grafen Stillfried, dem Sberst Kämmerer Grafen Redern, dem Minister des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, der Frau von Türckbeim, dem Leibarzt Dr. von Gauer, bem kommandirenden General des XIV. Armee Corps von Werder Audienzen und begab Sich alsdann in das Kron⸗ prinzliche Palais. ö ; ö J K — Se. le, ,, Hoheit der Für st ke s e , empfing gestern Vormittag im dig ihn losse den Ober⸗ Seremonienmeisier Grafen Stillfried, den el cen Gesandten Baron von Nothomh und höhere Wihit rs, begrüßte hierauf die hier anwesen en der Königlichen Familie sowie Ihre Majestät die verwitwete Königin in Charlottenburg und empfing hierauf die Gegenbesuche.
= Der Bun des rath hielt heute eine Sitzung ab.
— In der heutigen 1 ung des Herrenhauses, welcher die Staats ⸗Minister Pr. Jalk und von Selchow und mehrere Regierungs ⸗ Kommissare beiwohnten und die vom Präsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg ⸗Wernigerode um 119. —— eröffnet wurde, trat das Haus nach geschäftlichen Mittheilungen sofort in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand derselben war die Verlesung der nachfolgenden Interpellation des Grafen zu Münster:
„ch erlaube mir an die Königliche Staatsregierung die Anfrege— ob es die Absicht derselben ist, die begonnene Restauration des alten Kaiserhauses zu Goslar noch weiter for fu ren und ob sie nicht dafür Sorge tragen wird, daß dieses ehrw rdige Denkmal deutscher Baukunst und deulscher Geschichte erhalten werde?“ .
Der Graf . begründete diese Interpellation, in- dem er die Versuche schilderte, die sowohl von der früheren hannoverschen Regierung, von der St t Goslar selbst, als
auch von der preußischen . gemacht wurden, um jenes
Denkmal, in dem während 209 Jahren 11 deutsche Kaiser re⸗ idirten und 25 Reichstage tagten, zu erhalten, und bat die egierung um Aufschluß über die Schritte, die sie zur Restau⸗ ration des Palastes zu thun gedenkt.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr, Falk beantwortete die Interpellation dahin, daß er erklärte, es liege in der Absicht der Regierung, in irgend einer Weise den Wün⸗ schen zu genügen, da sie sowohl ein Denkmal alter deutscher Kunst zu erhalten wünsche, als auch die Verträge aufrecht er⸗ halten wolle, welche die frühere hannoversche Regierung mit der Stadt Goslar abgeschlossen habe. Nur über das Wie? sei noch zu enischeiden, da darüber verschiedene Ansichten herrschen. Einmal könne man einen vollständigen Palast errichten. Dies würde aber nur ein modernes Gebäude auf altem Grunde sein, oder man könne die vorhandenen Reste freilegen und die Ruinen in dem gegenwärtigen Zustande erhalten, endlich könne man den Kaisersaal und die Palastkapelle zu einem architekto⸗ nischen Ganzen vereinigen und der Nachwelt erhalten. Gegen⸗ wärtig schweben über diese Angelegenheit noch Erörterungen in den verschiedenen Ministerien, und würde die Staatsregierung, wenn diese erledigt, dem Landtage eine entsprechende Vorlage machen. Damit war dieser Gegenstand erledigt.
Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Lern der Agrar⸗Kommission über die Petition von 307 Bürgern der Stadt Zell a. d. Mosel, wegen Berechtigung zur Benutzung von Rottland. Auf den Antrag der Kom⸗ mifsion wurde die Petition ohne Debatte durch Tagesordnung erledigt. .
Lr dritte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Agrar-⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausdehnung des Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deich wesen auf die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Hannover.
Kommission
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S. S. 4135, rg. 1871 d. Bl.) — Die Kommission hat Entwurf 2 Art. J. und vñ. abgeandert 1. 6 tragt, demselben mit diesen Modifikatihnen die ver-
, ,,
welcher eine volle Codifikation des nuar 1848 anstrebt. — Herr Dr. Zach Folse n den Gegenentwurf des Hrn. Malmros mit dem vorliegenden Bericht der Agrarkommission über den Regie⸗ rungsentwurf von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und ihn zur Prüfung und Berichterstatrung an die bezeichnete uverweisen. — Es erhob sich hierüber eine . ö. 6 welcher Herr Dr. Zachariae seinen Antrag Nachdem sodann der Referent Hr. Malmros sich mit we— 16 Werten über die endenz des Gesetzes ausgelgssen, trat da rr g die Generaldiskussion ein. An derselben bethei⸗ ne die Herren Graf Rittberg und Frhr. v. Bodelschwingh⸗ en,. — e
* wie . für die landwirthschaftlichen
gelegen heiken v. Selchow, und der Regierungskommissar, Geh. legierungs⸗Nath Marcard, worguf die Generaldiskuüssion ge- . wurde. — In der Spezialdiskussion wurden die Artikel bis VI. ohne Debatte angenommen. Ueber Artikel VII. erhob sich eine längere Diskussion, an welcher sich der ö. Herr Malmros, der Regiexungskommissar Geheimer
.
egierungs⸗Ratkh Marcard, so wie die Herren Hasselbach und
v. Kleist-Retzow betheiligten. Bei der Abstimmung lehnte bas Haus die von der Kommission zu Art. VII. . Be⸗ schlüsse ab und stellte den Artikel in der von dem A
hause beschlossenen n , ,,. her. Die Art. VIII. und L. gaben zu keiner Debatte anlassung, und nachdem der noch⸗ mals , . Antrag des Herrn Dr. Zacharige vom Hause abgelehnt war, wurde das Gesetz mit großer Majorität angenommen. — Den letzten Gegenstand der . ordnung bildete die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Todezerklärung von Personen, welche an dem in den Jahren 18597! geführten Kriege theilgengmmen haben. — Derselbe wurde ohne Diskussion nach den Beschlüssen des auses n , ,. angenommen. — Schluß der Sitzung z Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. .
= Im weiteren Verlauf der gestriggn Sitzung des Hauses der Abgeordneten ging das Haus zur Berathung des Entwurfs einer Grundbuchordnung über. Uher die ersten 28 Paragraphen ö sich keine Debatte. Zu §. 29 beantragte der Abg. v. Behr folgenden Zusatz:;
Soweit der Beschädigte nicht im Stande ist, Ersatz seines Schadens von den Grundbuch⸗Beamten zu erhalten, haftet ihm für denselben der Staat ⸗ ö t n f u hate m f
Nach längerer Debatte zwischen dem Staatsminister Camphausen und den Regierungs ⸗Kommissarien Geh. Ober- . Dr. Wollny und Geh. r, , Dr. Förster, sowie den Abgg. von Behr, Thomsen, Dr. Gneist, Lasker und Bahlmann wurde das Amendement von Behr und mit ihm §. 2) angenommen. — Zu S8. 33, welcher die notarielle Be⸗
laubigung von Anträgen 26 Einträgen oder Löschungen ordert, stellte der Abg. von Behr folgendes Amendement:
Die Beglaubigung von Antr 2 kann auch durch andere, zur Führung eines Amtssiegels befugte oͤffentliche Beamte erfolgen, welche — n dem zuständigen Appellationsgericht widerruflich beauf-
a 2
Nach kurzer Debatte lch dem Regierungs⸗Kommissar, Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Förster und den Abgg. von Behr und Lasker wurde das Amendement abgelehnt. S§. 50 der Kommissionsvorlage lautet:
Der Grundbuchrichter darf die Auflassungserklärung erst entgegen nehmen, wenn er nach Prüfung der Sache dafür hält, daß der so⸗
ortigen Eintragung des Eigenthums ein Hinderniß nicht entgegen⸗ eht. Die Eintragung des Eigenthumsüberganges muß sich unmittel⸗ r an die Auflassung anschließen. . . Abg. Schmidt (Sagan) beantragte als zweites Alinea einzufügen: . der Auflassungserklärung können die Betheiligten das Nechts⸗ in t, welches der Auflassung zu Grunde liegt, bezeichnen, und sind ieselben befugt eine Ausfertigung oder Abschrift der über das Rechts- geschäft errichkeken Urkunde zu den Akten zu geben..
Der Abg. Simon v. Zastrow beantragte, in diesem Amen⸗
dement statt der Worte können — bezeichnen« die Worte haben — zu bezeichnen. Der Regierungs⸗K’ommissar, Geh. . Dr. Förster, erklärte sich mit dem Amendement Schmidt ? . einverstanden, worauf dasselbe angenommen, age gen das Unter⸗Amendement Simon v. Zastrow abgelehnt wurde. . In Konsequenz des gestrigen Beschlusses, wonach vom hruñdbuchamie legalisirte au porteur lautende Zinsquittungs⸗ scheine ausgegeben werden können, beantragte der Abg. von Behr hinter §. I zwei neue Paragraphen einzufügen, welche da
sind Ric noch nicht . Zinsquittung e
eordneten⸗
nn hinsichtlich dieser Quittungsscheine regeln. Dieselben auten: . 94a. Mit dem zur Löschung vor . Grundschuldbrief noc k i. ne zu übergeben. Der E Berichtigung der fehlenden Zinsquittungsscheine erforderliche Be⸗ ag muß vor der Loͤschung gerichtl edergelegt werden. Die interlegung des fälligen Betrages geschieht durch den Schuldner. hen nicht fälligen Betrag kann der Gläubiger für seine Rechnung hinterlegen. Verweigert er dies, so ist der Schuldner den Betrag für eigeng Rechnung zu hinterlegen verpflichtet, und bexechtigt, denselben von dem zurlgzuzahlenden Kapital abzuziehen. 94h. Der Inhaber eines noch nicht verjährten Zinsquittungs - Scheines kann gen Aushändigung desselben den Betrag aus dem Depositorium in Empfang nehmen. Sechs Monate nach Ablauf der 1 für jede einzelne Zinsrate ist der Hinterleger berech⸗ tigt, die Rückgabe des entsprechenden Betrgges zu verlangen. en der Verjährung der Zinsraten gelten die Vorschriften des bürgerlichen echtes für Verjährung eingetragener 8. Ein Aufgebot der Zins quittungs Scheine findet nicht statt. . Nachdem der Abg. Lasker die Anträge begründet, und der Regierungs Kommissar sich mit denselben einverstanden erklärt atke, würden sie mit großer Masorität angenommen. — benso genehmigte das Haus eine n. kleiner Abänderungen, welche die Einführung der , . scheine in den folgenden at.
nter §. 124 wird in Folge dessen folgender §. 24a.
Paragraphen nöthig gemacht ,
; , ,, des Eigenthümers ist dem Grund ⸗Schuldbrief ein Zins-Quittungsbogen beizulegen, auf welchen die einzelnen Zins- Quittungen für einen fünfjährigen Zeitraum mit dem Stempel des Grundbuch ⸗Anites versehen, i e sind. Auf dem Grund⸗Schuld⸗ brief ist zu vermerken, ob und . welche Zeit Zins⸗Quittungsscheine ertheilt sind. Nach Verbrauch der einzelnen Quittungsscheine ist der Inhaber des Grund- Schuldbriefes berechtigt, die Ertheilung eines neuen Zins- Quittun gsbogens nachzusuchen.« J Im Uebrigen würde die Grundbuch- Ordnung in der Teng ger Kommission durchweg unverändert genehmigt und end eie ,, e im Ganzen einstimmig angenommen. er der Grundbuchordnung beigefügte Kostentaxrif wurde, nach einer Erklärung des Staats- Ministers Camphausen, daß die Regierung gegen die von der Kommission beschlossenen erg se n en nicht ine, n r einstimmig genehmigt, ebenso wie die Vorlage, betreffend die Stempelabgaben für die
beim Grundbuchamt anzubringenden Anträge. Damit waren sämmitliche das Hypothekenwesen betreffende Vorlagen erledigt.
— Der Königlich sächsische Kriegs⸗Minister, General⸗Lieu-⸗ tenant v. Fabrice, hat sich nach Dresden zurllckiwegeben.
— Der Großherzoglich mecklenburgische Staats⸗Minister, Graf v. Bassewitz, ist gestern aus Schwerin hier eingetroffen.
Bayern. München, 11. März. Gestern Nachmittag fand in der St. Cajetans- Hofkirche die Todtenvigilie zur Gedächtnißfeier König Maxi milians II. statt. Der Feier wohnten außer dem Könige, der Königin⸗Mutter noch die Prinzen des Königlichen 6. und von der Familie des Herzogs Mar der Herzog Ludwig an. Von den König— lichen Staats⸗Ministern waren die Herren Graf Hegnen berg. Dur, v. Pfretzschner, Dr. Fäustle und v. Pfeufer anwesend, an die sich viele Beamte des Eivil⸗ und Militärstandes und städtischen Behörden anschlossen. — Auch dem heutigen Gottesdienst und Requiem wohnten der König, die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und das Staats⸗ Ministerium bei.
— 12. März. In der heutigen Sitzung der Kamm er der Abgeordneten erklärte der MinisterPräsident auf eine Anfrage des Abgeordneten Herz, was geschehen solle, wenn die Arbeiten der Kammer bis zum Zusammen⸗ tritt des; Reichstages nicht erledigt seien, die Regierung werde in diesem Falle die Kammern nicht vertagen, sondern die Etats⸗ arbeiten zu Ende führen lassen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung gelangte der Antrag des Abgeordneten Freytag, den Staatsbeamten die aktive Betheiligung an industriellen Unter-
nehmungen zu untersagen, zur . Der Justiz⸗ ei
minister Dr. Fäustle erkannte die Nothwendig eines neuen Disziplinargesetzes für die Staatsbeamten und der strengen Sen n desselben an, und es wurde in Folge dessen der
reytag'sche Antrag auf den Vorschlag des Antragstellers und mit Zustimmung des Ministers an eine besondere, aus 14 Mit⸗ gliedern bestehende Kommission verwiesen.
Sach sen. Dresden, 12. März. Die Erste Kammer berieth heute das Budet bes Kultus⸗Ministeriums. Dasselbe wurde nach den Vorschlägen der Deputation erledigt.
— Bei Beginn der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer veranlaßte zunächst die Frage, ob über das Volks- schulgesetz eine Abstimmung mittelst Namensaufrufs stattfinden solle, eine längere Debatte. Nachdem beschlossen worden war, daß, falls die Erste Kammer wesentlich abweichende Beschlüsse