1872 / 69 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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preußischen Inf. Regt. Nr. 455 mit Penslon nebst Aussicht auf An⸗ . . ivildienst der Abschied bewilligt. Engisch, Pr. Lt. a. D, früher im Ingen. Corps, zuletzt als Eiappen / Telegraphen In spektor in Funktion gewesen, unter Verleihung des Charakters als Hauptm. die Erlaubniß um Tragen der Armee⸗Uniform extheilt. vd. Oelsnitz, Maj. a. D. früher Bats. Commdr. im 4 Nieder⸗ schles. Inf. Negt. Rr. Hl, zuletzt Etappen ⸗K‚ommandant in Frankreich, p. Waldheim, Maj. a. D. früher Bats. Commdr., im 1. Posen. Inf. Regt Nr. 13 zuletzt Effenbahn⸗ Etappen ⸗Kommandant in Sagan D. Bötticher, Maj. zur Dis / früher ctatsmäß. Stabsoffizier im Schlesw. Holstein. 2. Regt. Rr. 161 zulezt Kommandant des Etap⸗ pen Hauptortes V. Armee⸗Corꝑs in Chalons, Brinkmann, Maj. a. D früher Maj. u. Bats. Commdr. im 1. Westpreuß. Gren. Rg. Rr 6, zuleßt als Coemmdt. des 2. Bats, (Hirschberg ?, Niederschles. Landw. Regts. Nr. 47 in Funktion 365 v. Wedell, Maj. zur Disp., zuleßzt Bezirks ⸗Commwnr. des 2. Bats. Teltow) 7. Brandenb. Tandiv. Rgts. Rr. 6M u. während des Krieges 187071 als Commdr. des mobilen Landw. Bats. (Teltow) 3. kombin, Brandenb. Landw. Regts. Rr 2566 in Funktion gewesen, sämmtlich der Charakter als Ob. Lieut. verliehen. Den 12. März 1872. v. Steldern / S

. Regt. Nr. Jo als Pr. Lt. mit P

ä n gib nenn ge en, h,. osten) 3. Pos. Ldw. Rgts. Nr. a Lt. m. ĩ

ein, Sec. Tt. von der Inf. des 2. Bats. Bielefeld; 2. Westfäl. Ldw. Regts. Rr. 15, mit Pens, nebst Aussicht . e nn nn Eivildienst der Abschied bewilligt. Grundmann Sec. Lt. a. D. bisher Res. Off. des 4. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 67, zu der ih mittelst Allerh. Kabinetsordre vom B. Novhr. 1871 bewilligten Pens. die Aussicht auf Anstellung im Civildienst ertheilt. Tomitius, Pr. Lt. a. D. uletzt bei der Inf. des 1. Bats. (Rybnik 1. Oberschles. Ldw. Regts. u 22, der Ehärakter als Hauptni. verliehen.

Beamte der Militär ⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Den 4. h. 1872. Heggenberger, Zahlmeister vom 2. Nassau. Inf. 34 Nr. 538 Behuf Uebertritts in Kgl. Württemb.

Dlenste der Abschied bewilligt. Ben 5. März 1872. Vogel, Zahlm. vom 2. Bat. 8. Rhein. 9 Regts. Nr. 70, zum 1. Bat. dess. Regts. versetz. Weiß, Zahlm. spir. don der 5. Gensdarm. Brig. zum Zahlmstr. des 2. Bats. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr 79 Bubenheim, Zahlm. Aspir. Feldw. im 5. Rheln. Inf. Regmt. Nr. 29 zun Zablm. des 2. Bats. dieses Regts. ernannt. Grimm, Zahlm. Aspir, vom Ostpreuß. Pion. Bal Nr. 1, zum Zahlm. bei dem 1. Bat. Ost preuß. Füs. Regmts.

Nr. 33 ernannt.

nichtamtliches.

,,, arn. Wien, 18. März. Die Groß⸗ fürstin Rarie von Rußland ist am 16. d. M. mit dem Schnellzuge von Wien nach Italien gereist.

= Die Fürstin von Rumänien ist am 19. d. M von Bazias in Pesth eingetroffen und hat sich von dort nach Wien

begeben.

ö Am 12. Januar hat die feierliche Audienz des K. und K. österreichisch ungarischen Ministerresidenten am japan ischen Hofe, v. Calice, bei dem Taicun von Japan stattgefunden, nachdem zuvor ein Allerhöchstes Schreiben des Kaisers von Oesterreich durch den Linienschiffskapitän R. v. Funck überbracht und die Details der Audienz in mündlicher Verabredung fest⸗ . worden waren. Noch an demselben Tage erfolgte der

ustausch der Ratifikationen sowie eine längere Konferenz über die Weltausstellung und Japans Betheiligung an derselben.

15. März. Das Haus der Abgeordneten nahm in seiner heutigen Sitzung ohne Debatte den Antrag an, ie Regierung aufzufordern, dieselbe möge sorgfältig die Kanzel überwachen und gegen jeden Mißbrauch derselben die Straf⸗ gesetze in Anwendung bringen. .

Pesth, 19. März. Die Fraktion der gemäßigten Linken der Lammer der Abgeordneten hat die Aufforderung an die Deakpartei gerichtet, einen Lompromiß bezüglich des Wahl⸗ gesetzentwurfes abzuschließen. Eine zu diesem Behufe von De— le 2 beider Parteien beschickte Konferenz ist heute zusammen⸗ getreten.

Belgien. Brüssel, 19. März. Der Senat ist gestern wieder zusammengetreten und beschäftigte sich mit Petitionen.

Die Repräfentanten-Kam mer setzt heut die Be— rathung über den Gesetzentwurf, die Auflösfung der Provinzial⸗ räthe betreffend, fort.

Großbritannien und Irland. London, 18. März. Ihre Majestät die Königin besuchte am 16. d, dem Todes⸗ fage ihrer Mutter, der Herzogin von Kent, in Begleitung der Königlichen Familie das Mausoleum der verstorbenen Herzogin in Frogmore. Heute wurde in Windsor der Geburtstag der Brinzessin Louise, Gemahlin des Marquis von Lorne, welche heute in das 25. Lebensjahr tritt, festlich begangen.

19. Mãrz. Heute wurde auf Windsor unter dem Vor der Königin ein geheimer Staatsrath gehalten. Ar 23 d. wird Ihre Majestät die Reise nach Baden antreten.

Der Deutsche Botschafter Graf Bernstorff und desse Gemahlin, die einige Tage zum Besuch Ihrer Majestät Schloß Windsor weilten, wurden am Sonnabend zur Köni lichen Tafel gezogen.

Der französische Botschafter, Herzog von Broglit gab am 16. im französischen Botschaftshotel ein Diner ; Ehren des Herzogs von Cambridge, bei welchem außer S Königlichen Hoheit der russische Botschafter, die Gesandter Däncmarks, Belgiens und Italiens, Lord Granville, d Marine⸗Minister, der Lordkanzler von Irland und anden Gäste erschienen waren. . ;

(W. T. B.] In der heutigen nn des Unter hauses richtete Horsman die Anfrage an die Regierun ob dieselbe die Zusicherung geben wolle, Vereinigten Staaten unterbreitete Vorschläge erst dann fin England als bindend angesehen werden sollen, wenn das Pa lament seine Meinung über dieselben ausgesprochen habe Gladstone erklärte, er könne diese Frage erst nach Rücksprach mit seinen Kollegen beantworten. Die Verweigerung eint sofortigen Beantwortung dieser Frage stehe jedoch in keinen Zusammenhange mit der Antwort auf die amerikanische Not welche morgen dem General Schenck zugehen solle.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung führte der Antra Charles Dilke s, daß über die Civilliste der Königin, die Au⸗ gaben für Hofchargen u. . w. Rechnung gelegt werden solll zu einer lebhaften Scene. Gladstone widersprach dem Antrag mit der ausbrücklichen Erklärung, daß die Königin wegen de n, , der Civilliste dem a lich sei, und daß die Ausgaben für die Hofhaltung jetzt vit geringer seien, als in . Zeit. Viele Mitglieder ve beiden Seiten des Hauses verließen den Saal. Als um 9 tz die Wiedereröffnung der Sitzung stattgefunden hatte, wuck der Antrag Charles Dilkes mit 276 gegen 2 Stimmen al

gelehnt.

Frankreich. Paris, 19. März. (B. T. B) Da ournal „Bien publica bespricht die in den Zeitungen umla enden Gerüchte von angeblich gebildeten oder in der Bildur

ö neuen politischen Alliancen, betont dem gegenübe

das Bedürfniß Frankreichs nach Ruhe und einem lange wi

renden Frieden und erklärt als Programm der franzoͤsische

Republik von 1872: »Würde nach Außen, Festigkeit na nnen.« Auch andere Zeitungen äußern sich in ähnliche inne.

Numänien. Bukarest. 19. März. Die Kammer n . in ihrer heutigen Sitzung die Postkonvention m ußland.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Mär Der Gefundheitszustand des Königs hat sich in den letzte Tagen bedeutend gebessert, so daß Se, Majestät den Staat rathssitzungen im größeren Saale des Schlo ses hat beiwohn können. Bei der verwittweten Königin fand gestern, Veranlassung ihres Geburtstages, ein Diner statt, an welchen

der König, seiner Unpäßlichkeit wegen, jedoch nicht Theil nahm

Dänemark. Kopenhagen, 16 März. Aus Rom wir der » Berl. Tid.« gemeldet, daß der König und die Königi von Dänemark am 6. d. über Brindisi in Neapel ang kommen und im Hotel Victorig abgestiegen sind. Der Köm von Italien, welcher sich seit längerer Zeit in der Hauptsta Südstaliens aufgehalten hat, machte den hohen Reisenden a demselben Abend einen VBesuch, Am 9, hegaben sich die Man stäten nach Pompeji in Begleitung des Direktors der Musee Senator Fiorelli, bei welcher Gelegenheit einige Ausgrabunge vorgenommen wurden.

Amerika. Nach Berichten aus der Argentinische Konföderation hat am 6. Februar 3 Meilen von Curaz Quatia in Corrientes zwischen ungefähr 3000 Insurgenten un einer ebenso großen Anzahl legaler Truppen unter Babiẽne e Gefecht stattgefunden, in welchem erstere geschlagen, und iht gesammte Infanterie theils ehen fn genonimen, theils getobh worden wäre. Am 8. trat Babiene seinen Marsch auf ? Stadt Eorrientes an. Die Argentinische Regierun hat formell die Jurisdiktion über den Chaco, ohne dessen Grenz festzustellen, bernommen, und denselben unter den Befehl de Generals der argentinischen Truppen in Asuncion gestellt. Vil Occidental ist zur Hauptstadt erklärt worden.

Von den 38 gefangenen Theilnehmern an der F rer denmetzelei in Tandi!l! sind 14 zum Tode und 15 zu funfzch jähriger Zwangsarbeit verurtheilt worden.

Der Telegraph zwischen Buenos⸗Ayres und d Stillen Ocean wurde am 7. Februar bis Mendoza inaugurn

daß fernere da J

j en rlamente nicht verantwon tch

inlösen; ich glaube,

oder ein paar Metzen Korn dahin

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In Montevideo haben große Freudenfestlichkeiten Faltgefunden, weil der Friede unter den Bedingungen geschlossen norben, daß die Blancos die politischen Chefs der vier Depar⸗ ments zu ernennen haben. Oberst Fortunato Flores war, weil nr, , . egen die Regierung ausgestoßen, um die Unterzeichnung des Friedensvertrages zu verhindern, verhaftet vorden, und die Regierungs- Armee erhielt Befehl, sich der

uptstadt zu nähern, um Ruhestörungen seitens der aufge⸗ a Colorados vorzubeugen.

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Landtags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. März. In der gestrigen Sitzung des Her⸗ renhau ses erklärte der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow in der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Ablösung der den geistlichen ꝛc. nstituten zustehenden Real⸗Berechtigungen, nachdem sich Herr don Kleist⸗Retzow geen die Vorlage ausgesprochen hae

Der leßte Herr Redner sowohl! als auch Herr von leist hat Sie gebeten, gegen das Gesetz zu stimmen, das ich die Ehre gehabt

be; Ihnen vorzulegen. Ich erlaube mir die Bitte, daß Sie für 9 Géesch stimmen wollen. Der Herr Referent hat in einer so schlagen⸗ den/ gründlichen und umfassenden Weise Ihnen das Votum Ihrer Agrar⸗ Tommission, welches dahin geht, das Gesetz anzunehmen, vorgetragen daß mir darüber zu sagen nur sehr wenig übrig bleibt. Der Herr Refe⸗ rent hat Ihnen aufs Deutlichste auseinandergesetzt, daß ein Bedürfniß r diesen Gesetzentwurf vorliegt; Ihre Agrarkommission hat die Be— ärfnißfrage einstimmig anerkannt, und im anderen Hause ist dieselbe chenso anerkannt worden. Wenn sich jetzt einzelne Stimmen erheben, hie das Bedürfniß in Frage stellen, dann müßten wir zur Wider⸗ segung solcher Ansichten in die Erörterung der Sache sehr weit zurück⸗

Sehen Sie sich gefallig um in den ganzen preußischen Landen; s sind alle Reallasten und zwar mit sehr viel niedrigeren Faktoren abgelöst. Die Zeitströmung und der. Moment für eine höhere Ab- sösung scheint ein günstiger zu sein; 6 hat nun, um eine soche zu ermöglichen, sich auf den Standpunkt gestellt: Was der Firche gebührt und was den milden Stiftungen zukennnt, darf niemals um eines Haares Breite gekürzt werden, und darum haben wir einen weit höheren Faktor zur Ablösung wählt, als bei allen früheren Ablösungen. Wir schlagen bnen vor, mit dem fachen Faktor diesen Instituten gegenüber ab— Sie können dies ambaßus ergreifen, denn da⸗

ich können wir den künftigen Generationen der Geistlichen und Silftsvorsteher, die wirklich unangenehmen, fast möchte ich sagen; cmutzigen Plackereien ersparen, mit denen sie jetzt ein Endchen Wurst zu prüfen haben, ob das Betref⸗ sende gut und preiswürdig oder annehmbar ist. Die Regierung schlägt Ihnen vor, mit dem 25fachen Faktor abzulösen; werden die Gegenstande der Abgabe dann richtig eingeschätzt und kann der Geist⸗ iche oder der Vorsteher des Instituks dann die Rentenbriefe, die er bekommt, in den Kasten legen, so ist er sicherer gestellt als bisher; er weiß, daß er am Schlusse eines jeden Halbjahres die Coupons der Ffandbriefe abschneiden kann und daß er dann erhält, was er gehabt hat. Der Cours der Papiere kümmert ihn dabei nicht; denn er bekommt . die Zinsen von dem vollen Nominalwerthe des deponirten apitals. ö

Von den mancherlei Einwendungen, die hier vorgetragen sind, ron den Bedenken gegen das Gesetz, die eigentlich schon von dem herrn Referenten Ihrer Keömmission vorgetragen und bereits wider⸗ int sind, möchte sch nur bei dem einen Gedanken, den Herr bon Jleist angeregt hat, einen Augenblick verweilen und ein kurzes Schlag⸗ licht darauf werfen. ̃ . .

Man fragt, ob es nicht richtiger sei / die hier in Rede ste henden Lasten in Land abzulösen? Ja meine Herren, es wäre gewiß recht zMöeckmäßig, in Land ablssen zu können, aber das ist absolut unmoͤg⸗ lich. Denken Sie, meine Herren, es giebt viele Gegenden, wo zu einer Kirche, und die? rediger werden ja meistentheils die Berechtigten scn, sehr vlel Ortschaften gehören. Es sind mir Kirchspiele bekannt bon 24, 36, 40 und mehr Drtschaften. Was soll der Geistliche, wenn Sie derartige Ablösungen einführen wollten mit einem halben Hektaren oder selbst mit einem ganzen Hektaren Land, den R in einem entlegenen Dorfe bekommt, anfangen? Geben Sie ihm Pfandbriefe, geben Sie ihm sichere Papiere; so wird er solche depo⸗ nien, und er hat das Seinige, aber eme so kleine Parzelle Land in tiner entfernten Gegend kann er nicht einmal beaufsichtigen, geschweige bewirthschaften. . ;

Wenn endlich von Herrn von Kleist geltend gemacht worden ist⸗ daß man immer darauf hinweise, jetzt in diesem Momente müsse man ablösen, später könnte es den berechtigten Kirchen und Instituten chlechter ergehen, so ist das ein Motiv, wie er selbst mit Recht bervor= cbt, auf welches die Regie ung sich nicht stüten wird. Die Re⸗ enn traut sich die Macht zu, zu jeder Zeit und zu jeder Stunde as Recht der Kirche und der milden Stiftungen, ja überhaupt jedes Recht schüßen zu können. Wenn aber die Börse, die Zeitströmung, wenn die Welt sagt , jetzt bekommst Du 25 Thaler für die Ablösung tiner Leistung, die j Thlr. werth ist, nimm sie an, es könnte eine Zeit kommen, wo Du nicht mehr den vollen Satz bekommst, so, glaube sch, kann die Regierung ein solches Wort ruhig mit anhören; sie denkt sich dabei das Ihrige.

Ich kann hier die Bitte nur wiederholen das Gesetz anzunehmen, wozu Ihre Agrar-Kommission Sie cin stimmig aufgefordert hat.

Zu der Resolution: die Regierung aufzufordern, dem

Landtage einen vorher dem Schlesischen Provinzial-Landtage zur Aeußerung vorgelegten Gesetz Entwurf, die gänzliche Auf⸗ hebung der Schlesischen Ufer; Ward⸗- und Hegungs⸗Ordnung vom 12. September 1763 betreffend, vorzulegen, erklärte darauf der Staatẽ⸗-Minister Graf von Itzenplitz:

Ich habe gegen die Resoiution im Allgemeinen ni denn ich fasse sie so auf, daß nur der Text der alten Uferordnung, der mangelhaft gefaßt ist, aus der Welt geschafft werden soll, wozu ich gern die Hand biete. Ich möchte aber nicht, daß man daran die Erwartung knüpft, daß alle die gewöhnlichen Leistungen an den Ufern, welche in dieser Beziehung auch andervärts e istiren und die auch den Adjazenten anderer Flüffe auferlegt sind, aufgehoben werden sollten. Ich fasse es so auf, daß in der That nichts anderes gemeint ist, als daß eine bessere Redaktion des Gesetzes eintrete und daß die Para- graphen des Allgemeinen Landrechts, die sich hier anschließen, vielleicht etwas deutlicher gefaßt werden. In dieser Beziehung habe ich nicht e,, . dagegen, sondern würde gern bereit sein, darauf hinzu⸗ wirken.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend den Eigenthumserwerb 2c, erklärte der Regierungs⸗Kom⸗ 5 Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Foerster, nach dem Grafen zu Lippe:

Meine Herren In keinem Momente der lang dauernden und vielseiti⸗ gen Dis kussionen über die Gesetzesvorlage bin ich so von dem Wunsche durchdrungen gewesen, daß die Worte die von dem Regierungstische an Sie gerichtet werden, eine Kraft der Ueberzeugung oder wenigstens der Aus⸗ gleichung haben möchten. Wenn ich aber von diesem Wunsche beseelt bin, so werden Sie es begreiflich sinden, daß ich auf die Einzelnheiten der Auseinandersetzung des Herrn Grafen zur Lippe nicht weiter ein- gehe, um so weniger, als das, was er zur Sache gesagt hat, nach imneiner aufmerksamen Verfolgung seiner Ausführung in keiner Weise irgend etwas Neues zu seiner früheren Ausführung oder zu dem, was im Hohen Hause über die Streitfrage verhandelt worden ist, beigebracht hat. Das, was er aber über die Gefahren des Gesetzes gesagt hat, bedarf meines Erachtens nicht einer besondern Widerlegung, weil es doch sehr in das Gebict der Phantaste oder der Uebertreibung gehört. Es wäre meine Sache gewesen, die Ausgleichungsmomente Ihnen im Einzelnen vorzuführen, wenn nicht in sehr dankenswerther Weise der * Referent Ihnen dargethan hätte, wie weit und in wie wichtiger

Feise die Beschlüsse des andern Hauses im Verein mit der Regierung Ihen een entgegengekom men und sich Ihnen angeschlossen haben. Allerdings sind noch im ersten Abschnitt haupfsächlich zwei große Fragen im Streite und über diese ist eine Vereinigung bis zu diesem Augenblick noch nicht herbeigeführt. Aber was die eine betrifft, die Vorlegun der Urkunde bei der Auflassung, so muß ich doch wiederholt darau hinweisen wie es bereits in der ersten Plenatverhandlung geschehen ist, daß die Staatsregierung gerade bei diesem Punkte ganz genau den

Intentionen nachgegangen ist, die dag Serrenhaus im Jahre 1857 nachgewiesen und borgeschrieken hat. Es hat aus ri lich im Jahre

1857 das Herrenhaus die Ansicht geäußert, daß sowohl bei Eigen⸗ thumsuͤbergang als bei Belastungen der Grundstücke mit Schulden es für den Grundbuchrichter genügen soll, wenn ihm nur die Einwilli⸗ ung in die Eigenthumsumschreibung oder die Belastung mit Schul⸗ en ausgesprochen wird, ohne daß es auf eine Offenlegung des Ver— e, n,, oder der Verschuldungsgeschäfte irgend ankommen dürfe. enn also jetzt das Hohe Haus, indem es die obligatorische Vorlegung der Rechtsgeschäfte verlangt, bei diesem Beschlusse stehen bleibt, so muß konstatirt werden daß dabei eine merkbare Abweichung von den eigenen früheren Ansichten des Hauses statt⸗ gefunden hat; und daß die Königliche Staats ⸗Regierung optima side handelt hat, wenn sie sich verlassen hat auf die frühere Ansicht es Hauses und nach dieser Richtung hin eine Reform ˖ Vorlage gemacht hat. . ; ö Was den zweiten Punkt betrifft, die Abänderung des Grund⸗ satzes im §. 25 im X. Titel des Landrechtes, so ist schon früher dar—⸗ auf aufmerksam gemacht worden, und es bedarf in der That der wei⸗ teren Ausführung nicht mehr, daß das Hohe 2. in seinen desfall- sigen Beschlüffen in Bezug auf die Bedeutung des älteren Titels e, dem zwar jünger titulirten aber einge⸗ tragenen Eigenthümer denselben , . beseitigt und eine m neue Theorie eingeführt hat. Mit dieser neuen Theorie aber ist ie Staatsregierung der Ansicht, kann sie das Gesetz in das Gemeine Recht nicht einführen, und biese neue Theorie ist auch nicht eine in das System des Landrechts hineinpassende und in vieler Beziehung verwirrende. Sie verwirrt die Theorie des Landrechts, indem wenn Sie einmal angenommen haben, daß die Eintragung das Moment sein soll, welches das Eigenthum überträgt und nicht die Tradition, Sie nicht, was Sie mit der einen Hand der Tradition an ihrer Be— deutung genommen haben, ihr mit der andern Hand wieder geben dürfen, indem Sie die an den älter titulirten Besitzer erfolgte Tra⸗ ditien mit größerer Kraft ausrüsten, als die Eintragung. Sie ver⸗ wirren auch' die Theorie von dem pollständigen Besitz im 7 Titel des Landrechts; denn der vollständige Besitzer hat nur gegen Dritte alle Rechte des Eigenthümers, aber nicht gegen den Eigenthümer— Sie aber nehmen dem Eigenthümer, der eingetragen ist, das Recht, und geben es dem vollständigen Besitzer, jo daß sein Recht stärker ist, als das des eingetragenen Eigenthümers. Was daraus für Konsequenzen hervorgehen, hak der Staatsregierung nicht verborgen bleiben können, und sie hat sich des pegen in keiner Weise irgend inem Vorwurf ausgesctzt, als ob sie mit cinem Eigensinn auf ihrem Schein bestehe, und aus Rechthaberei Ihren Beschiüssen nicht entgegenkomme. Es konimt hinzu— daß die Staatsregierung sich mit dem andern Hause nicht blos einmal, sondern zweimal, und zwar

chts zu erinnern,