1872 / 69 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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entwur ĩ Wie würde nun die Sache zu stehen kom⸗

mit dazwischen liegenden Neuwahlen, über die Prinzipien des Gesctz . . vereinigt hat. . e. wenn die * hre Beschlüsse für dieses Jahr

orlage heute durch ür cheilerte? Glauben Sie ivirklich, daß die Staatsregierung in der Lage sein würde, im nächsten Jahre Ihnen eine Vorlage zu unter- breiten, die Ihren heutigen Beschlüssen oder den Beschküssen, die Sie neulich gefaßt haben, irgendwie nachkommen und daß sie doch dabei dir Hoffnung haben könnte, das mit dem anderen Hause nach zweimaligen Voten vereinbarte Gesct; mit Bestimmungen durchzuführen, die sie von Haus aus nicht für die richtigen hat halten können. Wenn jetzt die Reform scheitert, so ist die nothwen⸗ dige Folge die, daß die Anträge, die seitens des Herrenhauses in heren Jahren in Bezug auf Reform dieses Rechtsgebietes an die Staatsregierung immer dringender 3 worden sind zunächst als erledigt angesehen werden müssen und daß die Staatsregierung zu nächst nicht mehr in der Lage ist, mit neuen Vorlagen zu kommen. Den Weg aber kann sie gan gemi nicht beschreiten, den jetzt der Herr Graf zur Lippe wie . wie auch früher, vorgeschrieben hat, bloß Verbesferungen im Gebiete der Belastungen von Grundstücken vorzunehmen und die Theorie des Eigenthumerwerbs nach den land rechtlichen Vorschriften unverändert zu lassen. Denn ich kann nur immer und immer wiederholen, damit es nicht übersehen wird, die Staatsregierung muß die Ansicht haben, diese Reformen nicht bloß ü beschraͤnken auf das Gebiet des Landrechtsy sondern auch einzu⸗ ühren in die gemeinrechtlichen Provinzen, in denen sehr dringende Bedürfnisse vorhanden sind zur Einführung eines Grundbuchrechtes. Sie kann aber auch diese Unsicherheit der Theorie des Eigenthums= erwerbs selbst für die landrechtlichen Provinzen nicht für Saft erachten, wenn sie eine so frei ,. eine so frei gegebene Grund⸗ schuld schaffen wollen wie im Entwurfe geschehen und von allen Fak- toren bisher gebilligt worden ist. . Ich habe also zum Schluß nur den dringenden Wunsch der Koͤnig⸗ lichen Staatsregierung auszusprechen, daß Sie den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beitreten, mit dem die Königliche Staatsregierung sich geeinigt hat. e In der gestrigen Sitzung des , nn,. Abgeord⸗ neten nahm bei Fortsetzung der Diskussion über die reis ordnung zu §. 37: »Die mit dem Besitze gewisser Grund stücke verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwal⸗ tung des Schulzen⸗Richter⸗ Amts ist aufgehoben?, wozu der Abg. von Meyer (Arnswalde) den Zusa zeantragte: »Vor⸗ behalten bleibt jedoch die Festsetzung der Entschädigung, welche die Besitzer der bisher verpflichteten Grund ücke nach ihrer Wahl durch Kapitalszahlung oder Landabtretung den Berech⸗ figten zu gewähren haben, der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs- Rath Per sius, das Wort: Meine Herren! Die Gründe, welche die Staatsregierung ver— anlaßt haben, in dem vorliegenden Gesetzentwurfe nicht sowohl die

r die Aufhebung der mit gewissen Gütern ver- De ng J . 3 . chtung zz . ded r

Schulzenamtes vorzuschlagen, sind bereits in den Motiven der frühe⸗ ren Vorlage so ausführlich erörtert, daß ich auf die Einzelnheiten hier nicht noch einmal einzugehen brauche. Ich glaube, daß in den Mo-

tiven der früheren 6 auch die Bedenken, welche der geehrte Herr )

Vorredner gegen die Aufhebung der Lehnschulzen⸗Verpflichtung geltend en g gt ö bereits eingehend gewürdigt und . widerlegt worden ;

Was das Amendement des Herrn von Meyer betrifft, so beab⸗ sichtigt dasselbe, an die Stelle der Ablösung die Aufhebung zu setzen. Ich glaube, meine Herren, es wird dem Amendement nur eine prin⸗ ipielle Bedeutung beigemessen werden können, und der Herr Antrag⸗ eller hat ihm wohl selber eine andere Bedeutung nicht beimessen wollen, denn praktisch ausführbar erscheint mir dasselbe nicht. Dazu würde erforderlich sein, daß bestimmte Ablösungsgrundsätze festgestellt werden; folche vermisse ich aber in dem Amendement. Ich kann Sie deshalb Namens der Staatsregierung nur bitten, das Amendement des Herrn von Meyer abzulehnen und der Regierungsvorlage, welche Übereinstimmt mit den Beschlüssen der Kommission, Ihre Zustim= mung zu ertheilen. .

Kin ein einziges Wort zur Erwiederung auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. von Meyer; ich glaube, dieselben beruhen sämmtlich auf einer unrichtigen Voraussetzung. Der Herr Abgeordnete geht von der Annahme aus, daß die Lehnschulzen von Seiten der Geineinden dotirt wären, er spricht auf Grund dieser Voraussetzung von einer Beraubung der Gemeinden, die der Gesetzentwurf ihnen an ihrem Vermögen zufügen wolle. Meine Herren, diese Voraussetzung trifft nicht zu. Die Lehnschulzen sind nicht von Seiten der Gemeinden dotirt, sondern von Seiten des Landesherrn, der Grund, und Lehnsherren; in den einzelnen Fällen, wo ausnahmsweise eine solche Dotation von Seiten der Gemeinden stattgefunden hat, soll ihnen dieselbe nicht ent- zogen werden. .

Der §. 31 der Regierungsvorlage sagt ausdrücklich:

Grundstücke, Gerechtigkeiten und Einkünfte, welche den Schul⸗ zengulsbesizern erweislich von der Gemeinde selbst für die Amts verwaltung verliehen sind, fallen an die Gemeinde zurück

Ich weiß nicht, wie durch eine derartige Bestimmung die Rechte der Bauern irgendwie gekränkt werden; ich glaube, die Regierung hat die Rechte der Bauern im vollen Maße ehr .

Zu 88. 48 und 49, die Bildung der Amtsbezirke be⸗ treffend, nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem 4, v. Kardorff das Wort: .

Der Herr Vorredner hat mir Mangel an Zärtlichkeit für mein Kind vorgeworfen. ̃

Ich muß darauf bemerken, daß die Empfindungen, die man gegen

Kinder hegt, doch nicht wesentlich nach der Zärtlichkeit abzume nd. 39 laube nicht, daß die zärtlichsten . immer die e ie zãr unf Frauen immer die treusten sind.

Ich kann versichern, daß ich das hier in Rede ̃ ein lebensfähiges, au obilbun Sfähiges halte, dem ich die größte neigung zuwende und dessen Gedeihen mir außerordentlich am Herzen liegt. Wenn ich die Dringlichkeit des Gesetzes, den Wunsch, es zu Stande zu bringen, gerade in diesem Hause nicht immer betone, so liegt das einfach darin, daß ich das nicht nöthig habe; der Wunsch ist ja im ganzen Hause vorhanden, Vielleicht haben Sie noch 6 viel Geduld, um zu hören, y. ich mich in dieser Beziehung im Herrenhause aussprechen werde; Sie werden dann vielleicht einen bessetren Maßstab an meine Zärtlichkeit legen. .

In Beziehung auf den speziellen Punkt, von dem hier die Rede war bemerke ich nur: ich . gar keinen Ruhm darin, über.

aupt ein Gesetz unter meiner Mitivirkung zu Stande zu bringen, k den Ruhm, ein gutes 49 zu Stande zu bringen. ch werde mich deshalb auch nicht abhalten lassen, in einzelnen

unkten diejenigen Bedenken, die ich gegen die Beschlüsse der Kommission habe, hervorzuheben, weil das nicht blos mein Recht. fondern auch meine Pflicht ist. Die Folge davon ist noch nicht; d ich alles für unannehmbar erkläre, was dieser meiner besseren Auf. s ung widerspricht. In Bezug auf diesen Punkt bin ich der Ansicht, der Vorschlag der Regierung, indem er die Bildung der Amtt. bezirke mehr flüssig halten will, eine größere Garantie für die leichtere Ausführbarkeit des Gesetzes giebt. Ich halte die Regierungsvorlage ür besser als die Zahlenbestimmung des Kommisstonsvorschlages. ch werde bei der namentlichen Abstimmung für den Antrag Denzin immen, weil ich ihn für besser halte, aber keineswegs deshalb, weil ich einen andern Vorschlag für unannehmbar ansehe.

Zu s§§5. 50-52, welche von dem nach dem Vorschlage der Kommission neu zu bildenden Amtsausschuß handeln, er—

klärte der Minister des Innern; ö

Die Stellung der Regierung zu dieser Frage ist ziemlich einfach. Wogegen die Regierung sich, so lange ich mich erinnern kann, erklärt hat, s die zwangsweise Zusammenlegung von Gemeinden. Auch im Jahre 163) hat die Regierung auf diesem Standpunkte enn, und Dasjenige, was der Herr Abg. Miquel darüber angeführt hat, ist, glaube ich, nicht ganz korrekt; auch in der damaligen zesetzgebung würde die Bildung von Sammtgemeinden immer nur in das Be— lieben der einzelnen Gemeinden gestellt und ein Zwang nicht ausge sprochen. Gegen einen solchen ; : heute noch auf das Entschiedenste erklären; allein gegen eine Vereint. ung von Gemeinden, mag man sie nun Sammtgemeinden ober . nennen, wenn sie aus Freiwilligkeit Lr, , kann ich weder aus gouvernementalen, noch aus konservativen Rücksichten mich erklären; es ist eben ein Akt der Selbstbestimmung der Ge— meinden, dessen Resultate vielleicht ganz gut ausfallen können. Der Zweifel daran, ob eine solche Institution werde lebendig werden, hat Sie Regierung abgehalten, eine auf Hervorrufung derselben zie lende Bestimmung cen in ihrem eigenen Entwurf in Vorschlag zu bringen. Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkte, daß ich glaube, es wird sehr langer Zeit bedürfen ehe die Institution lebendig werden wird, und darum halte ich die Bestimmung auch heute noch für nicht nothwendig, vielleicht sogar für n, ür schädlich aber auf keinen Fall, und da ein großer Theil dieser Versammlung einen entscheidend großen Werth auf diesen Vorschlag legt, so bin ich seitens der Regierung nicht in der Lage, mich gegen denselben zu er= klären. Ich glaube, es wird die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Gesetz nicht die Folge haben, daß die einzelnen Gemeinden durch den größeren Verband absorbirt werden, k ich glauben es wird so ziemlich Alles beim Alten bleiben. Ist diese Voraussetzung richtig / so könnte es sich fragen, ob Veranlassung vorliegt, die Amtsvertretung, oder sonstige Institutionen, die sich daran knüpfen, ins Leben zu rufen. bet Ehr nnt die gtüchchl auff Unnüäe Arbeit dahin trelben foll ben Vorschlag der Kommission nicht anzunehmen. Ich rechne zu diesen Arbeiten namentlich die Ausarbeitung von Statuten für jeden ein— zelnen Amtsbezirk; dem gegenüber müß ich aber bemerken, daß dit Vorschläge, wie sie in der Kommission formulirt sind, , einfach sind. Die Vertretung des Amtsbezirks ist in einfacher Weise konstruitt, wie sie theils in der Natur der Verhältnisse liegt, andererseits Wahl— verhandlungen und sonstige größere Demarchen nicht verlangt. Das giebt mir die Beruhigung, e e keine Beunruhigung hineinwerfen wird. Die größte Gefahr, der man sih bei der Annahme aussetzt, ist die, daß diese Bestimmungen viel eicht eine Zeit lang ein todter Buchstabe bleiben Aber mehrere an dere Paragraphen können möglicherweise dieses Schicksal auch tbeilen, ohne daß man gerade sagen kann, das wäre verwerflich. Meine Herren, ich habe keine Veranlassung, mich gegen die Amendements, die gestellt sind, auszusprechen.

Zu 5§. 55, die Amtsvorsteher betreffend, hatten die Abgg. Dr. Hänel und Miquel eine Reihe von Amendements gestellt, welche im Wesentlichen beantragten, die Amtsvorsteher nicht ernennen, sondern wählen zu lassen. Nachdem die Ab— geordneten diese Anträge zurückgezogen hatten, nahm der Abg. v. Mallinckrodt dieselben wieder auf. Hierüber erklärte der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg: .

Meine Herren! Ein paar Worte von meiner Seite werden nöthig sein nach der Erklärung des Herrn Abg. v. Mallinckrodt. Ich danke den Herren Abgg. Miquel und Hähnel, daß sie Namens der Fraktionen, welche das Amendement gestellt haben, dasselbe zurückgezogen haben. Die Regierung würde zu diesem Amendement eine bestimmt ableh—⸗ nende Stellung eingenommen haben, und die Befürchtungen, wesche

die Herren Antragsteller an die Konsequenzen davon knüpften, würden

chende Lind 8 U-

wang muß sich die Regierung auh

die , in die Bevölkerung

s gerechtfertigt sein. Ich betrachte es als eine wesentliche Er⸗ leichterung für das . landekommen des Gesetzes, wenn diese R ier im Sinne der Negierung oder der Kommission entschieden wird. ie nun * v. Mallinckrodt und seine politischen Freunde sich sachlich der Frage gegenüberstellen werden, das weiß ich nicht; will err v. Mallinckrodt, indem er das Amendement wiedergufnimmt, los beweisen, daß doch die große Majorität im Hause für die Ansicht der Regierung sei und alse gegen das Amendement des Herrn Miquel stimme] so könnte ich ja adh nichts dagegen sagen, formell nur das, daß ich darin keine große Höflichkeit gegen die . die das Amendement zurückziehen wollen, finden würde; will aber Herr v. Mallinckrodt für das Amendement stimmen, dann bitte ich, daß die Herren Antragsteller die Höflichkeit gegen die Regierung haben, den Zweck, den sie erreichen wollten, jetzt dadurch zu erreichen, daß sie egen das Amendement stimmen. Das scheint mir die einzige prak- . Konsequenz der Konnivenz zu sein, die sie an den Tag legen wollten.

Auf eine Erwiderung des Abg. v. Mallinckrodt entgegnete der Minister des Innern:

Ich werde ein paar Worte auf den Eingang der Rede des Herrn Vorredners erwidern müssen, nicht zur Aufklärung der Versammlung denn ich glaube die hat mich nicht mißverstanden aber viel⸗ leicht doch zur Aufklärung für das Publikum, welches unsere Ver⸗

andlungen liest. Wenn ich das Wort höflich gebraucht habe denn ich glaube, auf mich war doch die Replik gemünzt so ist mir im Traume nicht eingefallen, auf die Nothwendigkeit einer Höflichkeit, die bis zur Aufgabe von , , . ginge, anzuspielen, sondern ich habe, meine Herren, nur von einem Procedere gesprochen, und dieses Procedere in folgender ganz einfacher Vorausseßung. Ich habe ge— sagt: will der Herr von Mallinckrodt gegen das Amendement des R Miquel stimmen, dann ist es nicht höflich gegen den Herrn iquel, der es schon . ezogen hat, ihm noch diese Niederlage im Hause bereiten zu wollen Das war der Sinn, in dem ich das Wort »Höflichkeit« gebrauchte; ich habe dem Herrn von Mallinckrodt keine erniedrigen de Höflichkeit zumuthen wollen.

In der , des Hauses der Ab—= geordneten, in welcher die Spezial Diskussion uber die Kreis- ordnung fortgesetzt wurde, erklärte der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer n Per sius, zu §. 61, welcher dem Anitsvorsteher das Recht zum Erlaß von ' ,, w. nungen einräumt, und zu welchem der Abg. Reichensperger Olpe) folgende Zusatzbestimmung beantragt hatte: »Die ver⸗ indliche Kraft dieser Verordnungen ist auf die Dauer von 5 Jahren beschränkt. Die gegenwärtig bestehenden Polizei⸗ Strafverordnungen verlieren ihre verbindliche Kraft, wenn sie

nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Verkündigung dieses Ge⸗

886 von neuem beschlossen und verkündigt werden, nach dem Abg. von Brauchitsch:

Meine Herren! Ich möchte mich im Namen der Staatsregierung der Ansicht des geehrten Herrn Vorredners anschließen und in Ueber= einstimmung mit denselben Sie bitten, dem Amendement des Herrn Abg. Reichensperger Ihre Zustimmung nicht zu ertheilen. Ich lege auch meinerseits das entscheidende Gewicht darauf, daß durch das Amendement Reichensperger eine aktuelle Rechtsungleichheit zwischen den Städten und dem platten Lande geschaffen werden würde. Das Amendement bezieht sich nur auf das platte Land, die Polizeiverord- nungen die für die Städte bereits erlassen sind und in Zukunft noch werden erlassen werden, bleiben also von demselben unberührt. Ich glaube, daß in Folge dessen die Rechtsunsicherheit, welche das Amende⸗ ment beseiligen will, durch dasselbe nur würde vermehrt werden. Ich kann auch den Alus führungen des Herrn Abg. v. . nur in der Beziehung vollständig beipflichten, daß der Zweck, den . Amendement verfolgt, auch im Verwaltungswege sch erreichen lassen wird. Ich glaube, daß es sehr wohl thunlich ist, durch ministerielle Reglements eine rechtzeitige Republikation von solchen Polizeiverord⸗ nungen, die in Vergessenheit gerathen sind, anzuordnen, und ich darf die Bemerkung hinzufügen, daß derartige ministerielle Anordnungen bereits bestehen. Ich bin hiernach der Ansicht, daß in der That ein Bedürfniß zu dem Amendement Reichensperger nicht vorliegt.

Ueber §8§. 66 und 67, die Kosten der Amtsverwal⸗ tung ꝛc. betreffend, nahm der , Camphausen, nachdem die Abgg. von Gottberg und von Kardorff gesprochen, das Wort:

Meine Herren! Der vorletzte Herr Redner sprach davon daß der Beschluß zu §. 67 der Kommissionsvorschläge in der Kommission ganz einstimmig gefaßt worden sei; er fügte dem eine Erläuterung hinzu, wie dieser Paragraph zu verstehen 6 und nahm insbesondere an, 2 die Regierung dadurch unbedingt die Verpflichtung übernehmen würde ein Gesetz vorzulegen, das die Kosten in dem angedeuteten Um⸗ fange / das heißt in dem pon dem Kommissionsvorschlage angedeuteten Um- fing: überwiese, dabei schien es mir, als ob der Herr Vorredner über

iesen Kommissionsvorschlag in seinen Aeußerungen bereits wesentlich hinausgegangen wäre. Der Herr Referent hat eine nähere Erläute⸗ rung zu diesem Paragraphen nicht gegeben. Ich will nicht leugnen, daß mir eine solche gerade bei diesem Paragraphen besonders will- kommen gewesen wäre und beinahe geradezu unentbehrlich erscheint. Verzeihen Sie, meine Herren, wenn ich äußere, 6 der Inhalt des Kommissionsvorschlags im §. 67 auf mich den Eindruck macht, als wenn ein Wechsel ausgestellt würde, bei dem der Zeit⸗

punkt der Zahlung unbekannt wäre, bei dem der Betrag der Zahlung

unbekannt wäre und bei dem auch noch zweifelhaft wäre, wer eigent- lich der Zahlungsempfänger sein soll. Diese Verpflichtung ist nun allerdings etwas sehr unbestimmten Inhalts, und es möchte der

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Staatsregierung beim besten Willen schwer fallen, einer so artikulirten Verpflichtung vollstãndi ich würde vielmehr befürch⸗ ten, daß, was auch in Zukunft geschehen möchte, bald die eine, bald die andere Seite des Hauses sich darüber beklagen möchte, daß die Staatsregierung den übernommenen Verpflichtungen nicht nachge- kommen wäre. Wenn ich mich an den Wortlaut des Vorschlags halte, wenn ich in 8 Auge fasse, daß der hier angedeutete Gedanke darauf beruht, daß die künftig Organisation der Kreisverwaltung eine Menge 8 in die Hände nehmen möchte, daß dadurch bei den Staatsbehörden das bisber vorhandene Personal verringert werden könnte, also ansehnliche Ersparnisse eintreten möchten, und daß diese Ersparnisse, anstatt sie den allgemeinen Staatsfonds zu Gute gehen zu lassen den Kommunalverbaͤnden überwiesen werden möchten, so würde offenbar dieser Gedanke mit demjenigen Vorschlage, den ja die Staatsregierung ihrerseits schon ursprünglich gemacht hat, in cinem sehr nahen kausalen , stehen. Es scheint mir un weifelhaft zu sein, daß für die Staatsregierung ein erhebliches

edenken nicht obwalten könnte eine dahin gerichtete Ver= pflichtung zu übernehmen. Wenn es die Meinung ist, hierüber hinaus= zugehen, wenn es die Meinung ist, mehr oder weniger große Fonds ich würde in diesem Augenblick ja nicht einmal im Stande sein, auch nur zu errathen, was damit gemeint ist, wenn es die Meinung wäre, mehr oder weniger große Fonds in Anspruch zu nehmen, dann würde wohl diese 2 zusammenfallen mit der Frage, die in diesem Hause ja schon mehrfach erörtert worden ist, ob nicht den 1 Provinzialfonds zu überweisen seien. In Bezug auf diese generelle Frage hat mein Kollege, der 32 Minister des Innern, vor einiger Zeit Anlaß genommen, die

nsichten der Staatsregierung hier ausfuhrlich darzulegen. Es ist das geschehen in der Sitzung vom 9. Januar d. J. und es wird ja noch wohl in Aller Erinnerung sein, in welchem Sinne er sich da⸗ mals ausgesprochen hatte. Ich würde von meinem Standpunkte aus nur hinzufügen können, daß meiner Ueberzeugung nach die Staats- r. , , , . in der Lage sein wird, dem erwünschten Zustande⸗ ommen der organischen Gesetze, die wir für unser Land in's Auge 8 haben zunächst also die Kreisordnung auch mit den

inanzen des Landes, . es von allen Seiten gewünscht und von der Regierung als entsprechend anerkannt wird zu Hülfe zu kommen. Wir erfreuen uns gegenwärtig, Gott sei Dank, einer güͤnstigen Fi= nanzlage, die den Staat in die Lage bringt, für die von der Landes- vertretung und von der Regierung übereinstimmend gewünschten Zwecke kräftig die Mittel zu bieten.

- Landwirtbschaft.

Berlin/ 20. März. Das Landes ⸗Oekonomie⸗ Kollegium

7 bei seiner weiteren Berathung der Frage wegen Hebung der ferdezucht den Antrag der Kommission: 4 der Pferde ucht Vereine wo solche, aus landwirthschaftlichen Vereinen gebildet, ch lediglich der Förderung der Landes ⸗Pferdezucht mit allen Mitteln und Kräften gewidmet haben, debattirt und dabei den Antrag des Geheimen Regierungs ⸗Naths von Salviati: »über den Antrag als nach Lage der Verhältnisse gegenstandlos zur Tagesordnung hinweg— zugehen⸗ angenommrn. Der ge w if saer he Verwendung von Prämien, vorzugsweise auf die heranwachsenden bildungsfähigen Generationen, die Mutterstuten der Zukunft wurde, nachdem auf Antrag des Herrn von Schorlemer die Worte: »die Mutterstuten der Zukunft gestrichen waren, genehmigt, ebenso der Antrag des Centralausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen 63 , zu Celle: »erhebliche Bei⸗ hülfen zur Prämiirung von jährigen 3 und von Zuchtfüllen

ion:

Der Antrag der Kommis den Herrn Minister

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u bewilligen fir die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, dahin zu

wirken, und sich bei dem Herrn Reichs ⸗Kriegs⸗Minister dafür zu ver⸗ wenden daß beim Ankauf der Armeeremonten der Durchschnittspreis angemessen erhöht werden fand seine Erledigung durch Annahme des olgenden Antrags des Grafen von Wintzingerode: »In Erwägung, der Herr Kriegs ⸗Minister am besten in der Lage ist, zu ermessen, ob die Erzeugung von Remoniten wirklich abnimmt und dann selbst zur Erhöhung der Ankaufspreise schreiten muß, über den Kommissionsantrag zur Tagesordnung überzugehen. Neben dem Kom⸗ missions⸗Antrag: »den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu bitten, für die Prämiirung von Hengsten in den Händen von Privaten, welche die Qualifikation eines Landbeschälers haben und zum Decken öffentlich ausgeboten werden, einen angemesse⸗ nen Fonds durch Erhöhung des allgemeinen Prämienfonds auf den Etat bringen zu wollen, wurde der Antrag des Central-⸗Ausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen Geselsschaft . Celle: » Beihülfen zur Prämiirung von und 2 jährigen Hengstfüllen zu bewilligen, und soweit die gegenwärtig zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen den Geldmittel eine solche Mehr, beziehungsweise Neubewilligung nicht gestatten sollten, die geeigneten Schritte zu thun, um entsprechen⸗ dere größere Geldmittel für diese Zwecke bewilligt zu erhalten« zur Debatte gestellt. Zu dem Kommissionsantrag stellte Herr von Na- thusius⸗Königsborn das Amendement, die Worte »die Qualifikation eines Landbeschälers haben und« zu streichen. In dieser amendirten Fassung wurde der Kommissionsantrag und ebenfalls der Antrag des Centralausschusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Celle angenommen. Auch fand der Kommissionsantrag: »Den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, die bereits in Quedlinburg bestehende und andere sich etwa bildende Fahr- schulen zur Dressur von Wagen und Reitpferden, sowie zur sach⸗ emäßen Ausbildung von Kutschern, Reitknechten und Stallwärtern, obald sie sich in ihrer Thätigkeit bewährt haben, auf eine an— gemessene Weise zu unterstützen« die Zustimmung des Kollegiums, nachdem der Herr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen= heiten seiner Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hatte, die Anstalt in