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1654
n, ,. vom 23. Dezember 1871 der Münster Ensche ssenhahngesellschaft den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Münster über Burgsteinfurt zur preußischen 2 bei Glanerbrück, zum Anschlusse an die von dort nach Enschede er⸗
baute Bahn unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriations-
rechts zu gestatten n. Die vorgedachte Urkunde wird durch de Königlichen Regierung in Münster veröffentlicht werden. erlin, den 19. März 1872. . Der Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
Finanz ⸗Ministerium.
Der Hauptamts⸗Assistent Siebert ist zum Geheimen expe⸗
direnden Sekretär und Kalkulator ernannt.
21. ,, des Herrenhauses am Sonnabend, den 23. März 1872, Mittags 12 Uhr. . Tages ordnung. ;
1) Mündlicher Bericht der Justiz⸗Kommission über den . betreffend die Bekanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter. (Antrag der Kommission: das . wolle beschließen: dem ihr , n, in der vom
use der Abgeordneten beschlossenen. Redaktion die ver— Il n gh ige Zuüstinumung zu ertheilen,;,. 2) Mündlicher
ericht derselben Kommission über die Petition des Rechts- anwalts Sommer zu Grottkau, betreffend unrichtige Anwen⸗ dung des Sportelgesctzes vom 10. Mai 1851 in specie die Berech⸗ nung der Kosten für die Wiederincoursseßzung auf den Inhaber lautender Papiere. (Antrag der Kommission: das Herrenhaus wolle beschließen: die Petition der Staatsregierung zur Berück- sichigun zu überweisen) 3) Schlußberathung über den Gesetz⸗ ntwürf, betreffend den Ankauf der Taunusbahn, Da ng eines Beitrages zu den Baukosten einer Eisenbahn von Langels— heim nach Elausthal, sowie Herstellung des zweiten Geleises auf den Bahnstrecken von Bremen bis Geestemünde, von Hannover bis Kreiensen und von Schneidemühl über Konitz nach Dirschau und die Petition Nr. 74. (Antrag des Re⸗ ferenten: das Herrenhaus wolle beschließen? I) dem Gesetzent⸗ wurf in der Fassung, welche derselbe im Hause der Abgeord⸗ neten erhalten hat, die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen; ) die Petition Nr. 74 der Königlichen Staats regie⸗ rung zur Erwägung zu überweisen.)
Angekommen: Se. Durchlaucht der Reichskanzler, Fürst von Bismarck, aus dem Lauenburgischen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. März. Se. Maj jestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag um 11 Uhr zu Allerhöchstihrem Geburtsfeste die Glückwünsche der Hofstaaten, so wie der Commandeure der Leib⸗Regimenter und Leib⸗Compagnien und um 11 Uhr die der Mit⸗ glieder der Königlichen Familie und der in den letzten Tagen zahlreich hier eingetroffenen, an der Kaiserlichen Familientafel Theil nehmenden Fürstlichkeiten entgegen. Sodann empfingen Se. Majestät den Fürsten Boguslaw Radziwill und den Herzog von Ratibor, welche Se. Majestät heute Abend zu sehen verhindert sind, und um 12 Uhr die aktiven Staats⸗Minister. Die Familientafel fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin um 4 Uhr, die Marschallstafel im König⸗ lichen Schlosse statt. Abends 84 Uhr wird im Königlichen Palais eine mit dramatisch⸗ musikalischer Abendunterhaltung verbundene Soirée stattfinden, zu welcher zahlreiche Einladun⸗ gen ergangen sind und deren Schluß gegen 1 Uhr in Aussicht genommen ist.
Im Dom wurde bereits gestern zur Vorfeier des Allerhöch⸗ sten Geburtstages eine liturgische Andacht und in allen Kirchen heute Morgen Ggyttesdienst abgehalten.
Militärischerseits wurde der Festtag in herkömmlicher Weise begangen: bei der Reveille wurde von der Kuppel der Schloßkapelle von dem Musikcorps eines hiefigen Garde⸗Kaval⸗ lerie⸗ Regiments ein Choral geblasen. Um 10 Uhr begann der Gottesdienst in der Garnisonkirche und in der aher, St. Michgelskirche, bei welchem die Truppentheile der gesamm⸗ ten Garnison durch Deputationen vertreten waren. Um 12 Ahr fand an der Königswache für die Generalität und Offizier⸗ Corps die Parole⸗Ausgabe statt. Zu derselben Zeit wurden auf dem Königsplatz 191 Kanonenschüsse gelöst, wozu die Ge⸗ schütze vom Garde ⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment kommandirt waren.
Von Seiten der städtischen Behörden, welche dem Gottes— dienste in der Nikolai⸗Kirche beiwohnten, war das Rathhaus
zember 18.1 der Münster Enschede.⸗ s klich geschmückt und i
das Amtsblatt der
Allerhöchsten
n.
laggt worden; von 12 —*1 . er⸗
mnten vom Thurm desselben Choräle und andere auf den Tag bezügliche Mu sikstücke.
Der Reichskanzler vereinigte zu Ehren des Allerhöchsten
Geburtstages das diplomatische Corps und die Räthe des
Auswärtigen Amts, sowie des Königlich preußischen Staats⸗
inisteriums zu einem Festmahle, und der Präsident des Reichskanzler. Amts, Staals⸗Minlster Delbrück, gab den Mit gliedern des Bundesrathes ein Fest⸗Diner. 1 In den verschiedenen Ministerien waren gleichfalls Fest⸗ mahle veranstaltet. . ö. .
Die Mitglieder der beiden Häuser des Landtages der Monarchie versammelten sich zu einem gemeinschaftlichen Diner in dem Arnimschen Saale, . -
Die Königliche Friedrich⸗Wilhelmé⸗Universität beging den r eburtstag Mittags 12 Uhr in ihrem großen Hörsagale in festlicher Weise; während die Königl. Akademie der Wissenschgften bereits gestern ihre öffentliche Sitzung zur Feier des heutigen Tages gehalten hatte. Der vorsitzende Sekretar, Herr Cur⸗ tius, hielt die er in welcher nachgewiesen wurde, wie die Aka⸗ demie der Wissenschaften, wenn auch fremdländischen Vorbildern nachgeahmt und aus undeutschen Elementen hervorgegangen, mit dem preußischen Staate verwachsen sei, sich mit ihm ent⸗ wickelt habe und als ein echt nationales Institut an der Feier des Allerhöchsten Geburtstags betheilige. Darauf berichtete der Vorsitzende über die wissenschaftlichen Unternehmungen der Akademie sowie über die von ihr , , Arbeiten. Zum Schlusse las Herr Haupt die Abhandlung von Herrn Drohsen über eine politische Huch vom Jahre 1743 aus dem Kabinet König Friedrichs II. 266 Auch in den Schulen fanden feierliche Akte statt, mit de⸗ nen theilweise die Entlassung der Abiturienten verbunden war. Im , ,, , wurde der Geburtstag Seiner Majestät durch eine Festversammlung der älteren Schüler ge⸗ eiert, in welcher Dr. Steinberg über Goethe's Wirksamkeit im
lsaß sprach, und dabei des an die Straßburger Universität berufenen Lehrers der Anstalt, Professor Laas, gedachte. Vor den jüngern Schülern hielt Herr Fähling die Ansprache.
Die Straßen der Residenz waren schon vom frühen Mor⸗ gen ab festlich beflaggt, und in allen Stadttheilen wurden Vorhereitungen zur Illumination getroffen.
In sämmtlichen Theatern fanden Festvorstellungen statt,
die mit Prologen eingeleitet und in denen theilweise Stücke
patriotischen Inhalts zur Aufführung gebracht wurden.
2 Majestät die verwittwete Königin empfing estern Mittag im Schlosse zu Charlottenburg den Besuch der r n en Herrschaften, der , ,. von Baden und des Erbprinzen von Baden, der Großherzogin von Sachsen⸗Weimar, des Herzogs und der Herzogin von Sachsen⸗ Altenburg nebst der Prinzessin Marie, des Großherzogs von Oldenburg, des Kronprinzen von Sachsen und anderer fürst⸗ licher Gäste und ertheilte alsdann, im Beisein des bayerischen Gesandten Frhrn. Pergler von eingetroffenen Bevollmächtigten zum Bundesrathe, Justizminister Dr. Fäustle und dessen Begleiter, dem Appellrath Dr. Stau⸗ dinger 6
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Grafen von Burg⸗ hauß und wohnte von 12 Uhr ab in Gemeinschaft mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Earl, Albrecht (Sohn), Adalbert, den Großherzögen von Baden, Sachsen⸗Weimar, Oldenburg, dem Kronprinzen von Sachsen und anderen hier anwesenden Fürstlichkeiten dem Schluß des Offizierkursus in. der Central⸗Turnanstalt bei und nahm alsdann mit der Be— gleitung die ganze Einrichtung der Anstalt in Augenschein. Um 5 Uhr Nachmittags begab Se. Kaiserliche und König⸗ liche . Sich zum Diner nach dem Königlichen Schlosse, war darauf bei der Aufführung des Wappenfestes im Tat⸗ tersall zugegen und besuchte um 109 Uhr die für die Theilneh⸗ mer an den Quadrillen gegebene Soirée bei Herrn und Frau von Romberg.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing Nachmittags 4 Uhr die Gräfin Stolberg, Gemahlin des Gber-Präsidenten Grafen Stolberg, und die Gräfin von Fürstenstein.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl ist, Nachrichten aus Palermo zufolge, am 290. d. M. nach Trapani abgereist.
— Zur Vorfeier des Allerhöchsten Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers und Königs fanden gestern Abend die Darstellungen des in der hiesigen Tattersall⸗Reitbahn unter Betheiligung von Damen und Herren der Hofgesellschaft vexanstal⸗ teten Wappenfestes statt, für dessen Ausführung Se. Kaiser⸗
Perglas dem aus München hier
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liche und Königliche Hoheit der Kronprinz das Protek— torat übernommen hatte. Gegen 7 Uhr hatte in der den Zwecke entsprechend geschick umgewandelten, von den bewährtesten Künstlern unter Leitung des Baumeister est ge⸗
jchmüickten Reithahn ein glänzendes Publikum an den i gs. seiten wie der rückwärtigen mit Tribuͤnen vers 33. Seite der Bahn
ch versammelt, während an deren vorderer Ihre,. Majestät die verwittwete Königin, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, (a alle übrigen Mit⸗ glieder der Königlichen Familie, sowie die hier zum Besuch an⸗ wesenden fremden Fürstlichkeiten Plaz genommen hatten. Um Uhr. i Ihre Kagiserlichen und Königlichen Ma jestäten, von der , , . durch Erheben derselben ehrfurchtsvoll und von dem Musikeorps der Garde ⸗Fuß⸗Artillerie durch Fanfaren begrüßt, welchen das »Heil Dir im Sieger— kranza sich anschloß. Se. Mgjestät hatten mit aug auf das Neiterfest die Uniform des Regiments der Gardes du Corps, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die des Kürassier⸗Regiments Königin (Pommersches) Nr. 2 angelegt. Das Fest, zu welchem der Hofmarschall und , Gans Edler zu Putlitz das Festgedicht, einen e zum Kaisertag «, gefertigt, und zu f einzelnen Abtheilungen der General⸗ Intendant der Königlichen Hofmusik, Graf Redern, und der Rlttmeister von Michaelis die begleitende Musik kom— it, hatten, stellte in fünf ,. Quadrillen eben so viele Entwickelungsphasen der brandenburgisch-preußischen Geschichte vom zwölften bis in den Beginn des laufenden Jahrhunderts dar. Drei Herolde mit dem Hohenzollernschen Wappenschilde, dem brandenburgischen und dem preußischen Adler geschmückt, verkündeten den Anfang des Festes, dessen erste Abtheilung ein Turnier auß der Zeit des Markgrafen Albrecht des Bären bildeté, das, von 16 Offizieren im Kostüm jener Zeit ausgeführt, ein treffliches Bild der damals üblichen kriege— rischen Kampfspiele, namentlich des Lanzenbrechens, gab. An diese erste Abtheilung schloß sich eine Dam eng uadrille aus der Zeit des Kurfürsten Joachim II., von 8 Damen und Herren in verschiedenen, geschmackvoll arrangirten Touren ausgeführt. Den Schluß der ersten Hälfte des Festes bildete dann ein Carousselreiten aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm in drei Abtheilungen, die ersten beiden von je 8, die letzte von 16 Herren vorgeführt, die erste derselben war ein Tourenreiten mit Hindernissen, die zweite ein Kopfrennen, die dritte ein Blumenrennen, ähnlich den Ringrennen jener Zeit. — Nach der Pause leiteten die Klänge des Hohenfriedberger Marsches ein Damenmanöver aus der Zeit König Friedrich II. ein, das, von 8S Damen und 16 Herren ausgeführt, den ganz besonderen Beifall der Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften hervorrief, und dem sich, von ihm schon durch den Unterschied der Kostüme charakteristisch unterschieden, ein von 16 Offizieren ausgeführtes Herren ma—⸗ növer aus der Zeit Köuig Friedrich Wilhelm III. anreihte. Den Schluß des ohne jeden Unfall verlaufenen Festabends bildete ein sinnig arrangirtes Tableau, welches das große preußische Wappen darstellte: voran ein Herold, erschien je ein Zug Be— waffneter aus jedem der vorgeführten Zeitabschnitte, die Ban— ner der Landestheile tragend, um welche unter der Regierung
des betreffenden Fürsten das Markgrafthum, das Kurfürsten⸗
thum Brandenburg oder das Königreich Preußen vergrößert worden sind. Inmikten dieses Kreises der Wappenträger hielten u Roß die Ritter und Edeldamen, welche die vorerwähnten historischen Perioden dargestellt hatten, während die Mufit in die Volkshymne überging, bei deren Klängen der Hof wie alle Anwesenden sich erhoben. ;
Beide Kaiserliche Majestäten wohnten, wie alle anwesende Fürstlichkeiten, dem Feste bis zum Schlusse bei, und ließen Allerhöchstdieselben durch einen der Wappenherolde allen Mit⸗ wirkenden Allerhöchstihre volle Zufriedenheit für die nach jeder Richtung wohlgelungene Aufführung ausdrücken.
— Nach der vor Kurzem gebrachten Notiz über die Ausprä⸗ gung von Reichs goldmünzen waren bis zum 2. März d. J. in den ö des Deutschen Reiches in Zwanzigmark⸗ stücken 41, 946,60 Mark zur Ausprägung gelangt. In der Zeit vom 3. bis 9. März d. J. sind ferner in solchen Stücken ragt in Berlin 4729,80 Mark, in Hannover 1,012,460 Mark, in Frankfurt a. M. 108,990 Mark, in München 794360 Mark und in Carlsruhe 259000 Mark, zusammen 6895, 500 Mark. Die Gesammtausmünzung stellt sich daher
bis 9. März d. J. auf 47,941,660 Mark.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Spezialdebaätte über die Kreisordnung fortgesetzt, §. 102 lautet in der Fassung der Kommission:
Wählbar zum Wahlmann ist 1) im Wahlverbande der Städte jeder Einwohner der im Kreise belegenen Städte, welcher sich im
Besitz des Bürgerrechts befindet, in dem Wahlverbande der Land-
gemeinden jeder ländliche . sowie ein Jeder, welcher in
einer Versammlung der Verbände des flachen Landes als Gewerb- treibender oder als Stellvertreter ein Wahlrecht ausübt. Zum Mit- gliede des Kreistages ist jeder Kreisangehörige wählbar.
Für die Wählbarkeit zum Wahlmanne und zum Abgeordneten gelten die Grundsätze, welche der §. 93 für die Wahlberechtigung der größeren Grundbesißer und Gewerbetreibenden vorschreibt.
Der korrespondirende §. 87 der Regierungsvorlage lautet:
Wählbar zum Mitgliede des Kreistages und beziehungsweise zum Wahlmann ist; I) im Wahlverbande der Städte jeder Einwohner der im Kreise belegenen Städte, welcher sich im Ich des Bürger rechts befindet, in den Wahlverbänden der größeren Grundbesißtzer, sowie der Landgemeinden ein jeder ländliche Grundhesitzer, sowie ein , welcher in einer Versammlung dieser Verbände ein Wahlrecht ausübt. — . Die Wählbarkeit setzt die Erfüllung der in den 88. 78 und 79 für die Ausübung des Wahlrechts aufgestellten Bedingungen voraus.
Nach kurzer Diskussion zwischen dem Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg, dem Regierungs⸗Kommissar Geheimen
Regierungs⸗Rath Persius und den Abgg. von Gottberg und
Miquel wurde Alinea 1 des §. 87 der Regierung genehmigt; Alinea 2 dagegen abgelehnt und statt dessen das zweite Alinea des 8 102 der Kommission angenommen.
Alinea 1 des §. 113 lautet:
Der Landrath beruft die Kreistags-Abgeordneten zum Kreistage durch besondere Einladungsschreiben, unter Angabe der su verhandeln⸗ den Gegenstände, führt auf demselben den Vorsitz, leitet die Verhand⸗ lungen und handhabt die Ordnung in der Versammlung. In Be= hinderungsfällen übernimmt der dem Dienst ⸗ beziehungsweise Lebens- alter nach älteste anwesende Kreisdeputirte den Vorsizz.
Der Abg. von Denzin beantragte, hinter dem Wort » dem- selben, die Worte einzuschalten vmit vollem Stimmrechtes.
Nach kurzer Debatte zwischen den Abgg. Graf Schweinitz und Lasker wurde das Amendement abgelehnt und §. 113 un= verändert Jene e. .
125 und 126 lauten in der Fassung der Kommission:
er Kreisausschuß besteht aus dem Landrathe und 66 Mit⸗ gliedern, welche von der Kreisversammlung aus der Zahl der Kreis- angehörigen nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden. Die Wählbarkeit setzt die Erfüllung der Bedingungen vorgus, welche der §. 93 für die Wahlberechtigung der gräßeren Grundbesitzer und Ge— werbetreibenden vorschreibt. Heiftllch Kirchendiener und Elementar⸗
lehrer können nicht Mitglieder des Kreisausschusses sein; richterliche
Beamte, zu denen jedoch die technischen Mitglieder der Handels Ge⸗
werbe und ähnlicher Gerichte nicht zu zählen sind, nur mit Geneh—
migung des Justiz⸗Ministers. 5. 1236. Befindet sich im Kreisaus -= schusse kein Mitglled, welches die Befähigung zum höheren Richter -= amte besitzt, so muß der Kreistag einen Syndikus bestellen, welcher zum höheren Richteramte befähigt ist. Der Syndikus nimmt an den Sitzungen mit berathender Stimme Theil. .
Der Abg. v. Denzin beantragte, in §. 125 hinter den Worten »gewählt werden« einzuschalten: »Mindestens die Hälfte der Mitglieder muß aus Angehörigen des platten Landes bestehen?« und in §. 126 statt vmuß« zu setzen kann. Der Abg. Schellwitz beantragte, statt »des Justiz⸗Ministerss zu setzen »des vorgesetz⸗ ten Ministers. Nachdem der Regierungskommissar Geheime d, , e , Persius sich gegen den ersten und der Abg. Lasker gegen beide v. Denzin sche Anträge ausgesprochen hatten, würden diese beiden Amendements vom Hause abgelehnt, dagegen das Amendement Schellwitz angenommen und mit fe Modifikation die §§. 125 und 126.
§. 129 handelt von den Angelegenheiten, welche zum Wir⸗ kungskreise des Kreisausschusses gehören. Der Abgeordn. Dr. Virchow beantragte als Nr. 11 ein uf
Angelegenheiten der öoͤffentlichen ö I) die Ent⸗ scheidung über die zwangsweise Einführung von santtätspolizeilichen Einrichtungen in Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirken, so⸗ weit dieselben nicht durch Gesetze vorgeschrieben sind, 27) die Entschei⸗ dung über die Verpflichtung . Tragung der Kosten und über deren Vertheilung unter die Verpflichteten. Letzteren bleibt der ordentliche Rechtsweg vorbehalten.“ ; .
Nach Befürwortung durch den Antragsteller, durch den Regierungs⸗Kommissar Geh. a eng Persius und den Abg. v. Gottberg wurde der Antrag angenommen.
8. 131, welcher von den Obliegenheiten des Landraths ö. orsitzenden des Kreisausschusses handelt, lautet im dritten
ineg:
In allen Angelegenheiten, welche nicht dem im §. 134 ff. be⸗ i Verfahren unterliegen, kann der Landrath Namens des
usschusses Verfügungen erlassen. Vorstellungen gegen diese Verfü— gun ui , der kollegialischen Entscheidung des Kreis⸗ ausschusses.
Der Abg. Dr. Virchow beantragte, hinter den Worten »der Landrath« einzuschalten: »wenn der vorliegende Fall kei⸗ nen Aufschub zuläßt« und als zweiten Satz folgen zu lassen: »Es ist jedoch in solchen Fällen dem Kreisgusschusse bei seiner nächsten Zusammenkunft davon Kenntniß zu geben. Nach kurzer Debatte zwischen den Abgg. v. Rauchhaͤupt, v. Gottberg, Miquel und Lasker wurde das Amendement in seinem ersten
Theile — wie die Zählung ergab — mit 159 gegen 125