1872 / 71 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober

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Folgen drei Beilagen

über das Staatsbu

1661

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Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Freitag den 22. Maͤrz.

1872.

Nichtamtliches. Dentsche s Reich.

Baden. Karlsruhe, 20. März. In der Ersten Kam⸗ mer wurden folgende Gesetzentwürfe und Budgets genehmigt: I) Gesetzentwurf, die Erbauung einer Eisenbahn von Müllheim nach Mülhausen betr. 2) Eisenbahnbau⸗Budget für 1872 und 1873 und die Nachweisungen für die Periode 1870 und 1971. 3) Die Budgets der Eisenbahnbetriebs⸗Verwaltung, Dampf⸗ schiffahrts Verwaltung, des umlaufenden Betriebsfonds dieser Verwaltungen und über den Antheil Badens am Neinertrag der Ww knen if ä hn 4) Voranschlag des allgemeinen Staatshaushaltes für 1872 und 1873. 5) Die außerordentlichen Budgets des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen, des Ministeriums des Innern, des Finanz⸗ und Handels⸗Ministexiums. 9 (wie bereits mit-

etheilt) die Gesetzvorschläge, die öffentliche Lehrwirksamkeit der Hug ben eines zeligiösen Ordens und die Abhaltung von Missionen durch Mitglieder religiöser Orden betreffend. Die

Sitzung wurde hierauf bis Abends 6 Uhr unterbrochen. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer

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wurde das Fingnzgesetz mit allen gegen eine Stimme an—

enommen; die übrigen Mitglieder der Rechten stimmten dem esetze unter dem ausdrücklichen Vorhehalte bei, daß sie damit keineswegs ihre Uebereinstimmung mit den Anschauungen und Hrundsätzen der Großherzoglichen Regierung kundgeben wollten. Vor Schluß der Sitzung gab der Präsident Kirsner noch eine Uebersicht über die Thätigkeit des Landtages, worauf Abg. Eckhard demselben im Nainen des Hauses den Dank für seine Geschäftsführung ausdrückte.

21. März. (W. T. B.) Heute wurde der Landtag

im Auftrage des Großherzogs dürch den Staats⸗Minister 6 eschlossen. Die Verabschiedungsrede wirft einen ĩ a hlich auf die Arbeiten des Landtages und erwähnt dabei auch den scharfen Meinungsgegensatz, welcher bei den bekannten Gesetzen über das Verhälkniß zwischen Staat und Kirche hervorgetreten sei. Gleichwohl gebe sich der Großherzog erne der Hoffnung 3 daß der von allen Seiten mit froher

nugthuung begrüßte Friede auf dem kirchlichen Gebiete er⸗ jalten bleiben werde. Die Regierung werde in Uebereinstim⸗ mung mit den Wünschen des Landtags bestrebt sein, unter strenger Aufrechterhaltung der Gesetze und der unveräußerlichen Rechte des Staates durch billige Schonung jeder inneren reli⸗ giösen Ueberzeugung, so viel an ihr liege, zu . jenes schönen Zieles beizutragen. Die Rede schließt mit den Worten: Der innigste Wunsch, mit welchem der Großherzog die Abge— ordneten bei ihrer Rückkehr in die Heimath begleite, sei der, daß das fröhliche Gedeihen des Landes, als eines kräftigen Gliedes des glorreich wiedererstandenen Deutschen Reichs dauere und stetig wachsen möge. . Hessen. Darm sta dt, 20. März. Die Erste Kammer gestern zum Zwecke der Berathung und Beschlußfassung get für 1872 und der Vorlage der Regie⸗ ung, die Aufbesserung der Gehalte der Beamten, zu einer Sitzung zusammen. Berathung und Abstimmung war eine summarische, also im Ganzen Zustimmung zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer. Dagegen wurde der einstimmige Be⸗ schluß der Zweiten Kammer, auch den Volksschullehrern ein Viertel des Gehalts aus Staatsmitteln pro 1872 auszubezahlen, einstimmig abgelehnt, weil die Regierung eine besondere Vor— lage versprochen habe.

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In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer

liefen folgende neue Vorlagen ein: I) eine Gesetzesvorlage, die Nevision des Eivildiener⸗Pensionsgesetzes betreffend; Y) Antrag der Abgeordneten Dumont und Dechsner auf Erhöhung der etsch be m; für Quartierleistung und ein Antrag derselben Abgeordneten auf Errichtung einer höheren Handelsschule zu Nainz. Die Kammer erkännte hierauf die Rechnung der Staatsrenten⸗Ablösungskasse von 1866 —68 mit einem reinen Passivstand von hh 12. Fi, und einem Besitz von hz38 Ji. als richtig an und ersuchte die Regierung, künftig in jeder Finanzperiode über die Lage, dieser Kasse Vor— lage zu machen. Die Kammer genehmigte sodann den 6 ntwurf, die Abänderung derjenigen AÄrtikel des Forststra gesetzes betreffend, bei welchen die darin angegebenen Maße in Melermaße umgeändert werden müssen. Den letzten Gegenstand bildete die Rückäußerung der Ersten Kammer, die Budget⸗

vorlage und zwar Hauptabtheilung 1X. betreffend. Hinsicht⸗ lich der bewilligten Summen trat die Erste Kammer in ihrer gestrigen Sitzung den Beschlüssen der Zweiten Kammer bei, während sie mehreren, von dieser Kammer Festellten Anträgen nicht zustimmte, Die Zweite Kammer beharrte heute bei ihren . ren Beschlüssen: 1) Bei den Besoldungen der Beamten die eta mäßigen Gehaltsbezüge sofort bei dem Eintritt in das Amt ungeschmälert eintreten zu lassen. Die Regierung zu er⸗ suchen, hinsichtlich der Äufbesserung bereits bestehender Pen⸗ . besonders der niederen Angestellten, alsbald

orlage zu machen. 3) Die Re ierung zu ersuchen, auch die Gehalte der Eisenbahnbeamten, Äktuariatsgehülfen und Volks— schullehrer noch in dieser Finanzperiode um 26 Prozent auf⸗ zubessern. Die Kammer beharrte ferner auf ihrem Ersuchen, betreffs Wiederherstellung der katholisch⸗theologlschen Fakultät an der Landes⸗Universität und ebenso auf allen weiteren von der Ersten Kammer abgelehnten Ersuchen.

Sach sen⸗Meiningen⸗ildburghausen. Das Regie⸗ rungsblatt enthält in Nr. 47 vom 20. d. das Gesetz vom 5. März 1872, betreffend die Behändigung (Bestellung) behörd⸗ licher Verfügungen und Ausfertigungen durch die , das Gesetz vom 2. März 1872, betreffend die Erhöhung des Dienst- einkommens der Volksschullehrer; das Gesetz vom 5. März 1872, betreffend die Abgaben für die Finanzpertode vom j. Ja⸗ nuar 1872 bis 31. Dezember 1874.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 20. März. Der Sonderlandtag hat heute die Berathung des revidirten Volksschulgesetzes durch Annahme des letzteren beendigt. Dabei wurde von der Versammlung das Prinzip der Unentgeltlichkeit des Unterrichtes abgelehnt, dagegen aber beschlossen, daß es der Gemeinde anheimgestellt werden solle, ob Schulgeld entrichtet werden müsse oder nicht. Bezüglich der Lehrerinnen nahm der Landtag die Vorlage der Regierung an, nach welcher jede Lehrerin an einer olksschule nach 1er rr Dienstzeit oder für 9 Fall der Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt bekom⸗ men soll.

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,n, n ,. Wien, 21. März. Der Kaiser ist von dem nach Gödöllös unternommenen Jagdausfluge am 18. d. M. Nachmittags wieder nach Pesth zurückgekehrt.

Das Reichsgesetz blatt enthält den Erlaß des Finanz⸗ Ministeriums vom 19. März 1872 , . Vereinigung der Kontrolamtszeichen mit den e nr punzen, ferner das Gesetz vom 13. März 1872, womit die Pen ionsfähigkeit der ren e g uschet, sowie deren Wittwen und Waisen einge⸗ ührt wird.

t Bei der heute stattfindenden Budgetdebatte im Herren⸗ hau se sprach sich Schmerling gegen Konzessionen an Dal⸗ matien und Galizien aus, welche mit dem Interesse des Reiches nicht vereinbar seien. Der Minister des Innern, von Lasser, erklärte hierauf, daß die Regierung niemals das Reichsinter⸗ esse einem politischen Vortheile opfern werde, während der

inister Unger den Standpunkt der Regierung dadurch kenn⸗ zeichnete, daß er die Dalmatien in Aussicht g, m Kon⸗ zessionen als gleichzeitig mit dem Interesse des Reiches zusam⸗ menfallend bezeichnete. Man könne, erklärte derselbe, der Re—

igrung keinen Vorwurf daraus machen, daß sie zwei ver⸗

,,, , Parteien in Dalmatien geschaffen. Die Regierung habe niemals den Standpunkt eingenommen, daß der galizische Ausgleich der Preis für die direkken Wahlen sein solle. Die Regierung betrachte den galizischen Ausgleich als eine Vormauer gegen den Föderalismus.

Das Herrenhaus nahm das Budget und das Finanzgesetz pro 1872 an, desgleichen den Gesetzentwurf, betreffend den Theuerungsbeitrag für Staatsbeamte. Hierauf wurde der bon der Regierung verlangte Kredit von einer halben Million Gulden zur Unterstützung des niederen Klerus bewilligt.

Pesth, 21. März. Die für heute Morgen anbergumt ge— wesene Konferenz der Ausgleichs komites is aufgeschoben worden. Wie verschiedene Blätter berichten, soll die Rechte ihre Bereitwilligkeit zur Beseitigung der Wahlgesetznovelle unter der Bedingung erklärt haben, daß die Linke in die geschäfts⸗ ordnungsmäßige Behandlung des Gesetzentwurfes wegen Ver⸗ längerung der Mandatsdauer auf 5 Jahre einwillige. Ueber