,
die Haltung der Linken diesem Anerbieten gegenüber ist bisher noch nichts Genaues bekannt.
Belgien. Brüssel, 21. März. Der Sengt begann gestern . Berathung des Etats für das Justiz⸗Ministerium.
Hie Repräsentantenkammer bewilligte gestern mehrere Kredite und setzte dann die Berathung über den code de commerce fort.
Großbritannien und Irland. London, 29. März. Unter dem Vorsitz Ihrer Majestät der k fand gestern auf Windsor ein ge heim er Rath statt. — Vor dem Conseil wurde der Königin der Gesandte der Republik Bolivia vorgestellt, der sein Be , , überreichte. Hier⸗ auf empfing Ihre Majestät Lord Rorthbrook, der anläßlich seiner Ernennung zum General⸗Gouverneur von Indien der Königin seine Huldigung darbrachte. — Während des Conseils, bei dem außer der Königin der Marquis von Ripon (Prä⸗
sident des Staatsrathes), Viscount Sydney (Oberst⸗Kämmerer)
und der Marine⸗Minister Goeschen zugegen waren wurden
Lord Richard Grosvenor, der neue ß Lord Pol⸗
timore, der neue Schatzmeister des Ho es, sowie General Sir William Knollys als Mitglieder des geheimen Raths vereidigt, worauf dieselben an der Sitzung Theil nahmen. J — Die verwittwete Herzogin von Cam bridge ist gestern aus Deutschland nach Cambridge⸗Cottage, Kew, zurück⸗
kehrt. 7. 26. 21. März. Im Unterhause erklärte auf eine An⸗
rage Cochrane's Gladstone, dem auswärtigen Amte sei keine Bec. der französischen Regierung in Betreff der Internatio⸗ nale zugegangen.
ankreich. Paris, 20. März. Das Bien Public, das F behauptete, daß 36 gegen die Presse keines wegs vertagt werden würde, spricht sich heute dahin aus, daß basfelbe erst nach den Ferien, die am 28. ihren Anfan nehmen, zur Verhandlung konime, damit die Diskussion de Budgets beendet werden könne. Die römischen Petitionen
sollen ebenfalls erst nach Ostern zur Diskussion kommen. Die
Klerikalen wollen jedoch beantragen, daß die Kammer von Charfreitag bis Ostermontag einbegriffen ihre — sus⸗ pendirt und die Ferien erst am 8. April ihren nfang neh⸗ men, so daß sie noch die römischen Petitionen vornehmen kann.
= 21. März. (W. T. B. In der letzten Sitzung der Kom mission der Nationalversammlung zur Be⸗ rathung der Postkonvention mit dem Deutschen Reiche war. der Generalpostdireklor anwesend. Derselbe wies die Unmöglichkeit nach, daß Frankreich den bisherigen internen Tarif unverän⸗ dert aufrecht n,. Das Deutsche Reich würde übrigens dem neuen Uebereinkommen zufolge eine geringere Einnahme haben als Frankreich. Der Minister des Aeußern betonte, daß der vorgeschlagene Vertragsentwurf ,, oder auf den Abschluß einer Postkonvention mit dem Deutschen Reiche ver⸗ zichtet werden müsse.
Versailles, 21. März. In der Nationalversamm⸗ lung legte der Finanz -Minister Goulard eine Zusatzkonvention um deutsch⸗französischen Postvertrage vor, bezüglich deren die
ringlichkeit beschlossen wurde. , Das Kriegsgericht hat in der Untersuchung wegen
Niedermetzelung von Gensd armen in der Rue Haxo während
der Herrschaft der Ko]mmune Angeklagte zum ode, 3 zur Deportation nach einem befestigten Platze, 7 zu lebensläng⸗ licher Zwangsarbeit, die Uebrigen zu geringeren Strafen ver⸗ Uurtheilt.
Italien. Rom, 21. März. Ein Dekret der Regie runs verordnet, daß die dem heiligen Stuhle zugestandene fortdauernde Rente im Betrage von 3,725,009 Fres. mit Zins⸗
enuß vom 1. Januar 1871 ab abgesondert ins große Schuld⸗ uch einzutragen sei. Dieselbe ist von allen Abgaben befreit.
— Sie Fepu tirtenka mmer votirte unter Zustimmung der Regierung mit 229 gegen 170 Stimmen eine Tagesordnung, zufolge deren die Kammer die politische Haltung der Regierun nach den von derselben abgegebenen Erklärungen billigt un auf . Spezialberathung des Finanzgesetzes einzugehen be⸗
ließt. ö..
. hn Verlaufe der Budgetdebatte ergriff der Minister⸗ 1 Lanza das Wort, um die Mögli keit zu konstatiren,
aß in Rom zwei Gewalten nebeneinander bestehen können. Bezüglich der e eines Gesetzentwurfs üher die religiösen Körperschaften betonte der Minister, man müsse es dem Mi⸗ nisterium Überlassen, die Opportunität solcher Vorlagen zu be⸗ 3 zumal diese Frage eine besonders ruhige Prüfung erheische.
— (W. T. B.) Der Deutsche Botschafter Graf Arnim überreichte heute dem Papste sein Abberufungsschreiben.
Dänemark. Kopenhagen, 21. März. Die n n. den ten des Reichstages theilten heute offiziell mit, daß Schluß 23 Reichstages Sonnabend, den 2. d. M. stattfin⸗ den wird.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 22. März. In der gestrigen Sitzung des Hau⸗ ses der Abgeordneten antwortete der Minister des Innern Graf zu Eülenburg auf die Interpellation des Abg. von Schorlemer⸗Alst: K .
Herr Präsident! Die Interpellation ist mir vom Präsidium des Staats⸗Ministeriums erst eine halbe Stunde vor der Sitzung über⸗ sendet worden Wüßte ich eiwas über den Zusammenhang der darin berührten Thatsachen, so würde ich keinen Anstand nehmen, die In. terpellation sofort zu beantworten; es ist mir aber üher die Art und Weise, wie dieser Brief in die Oeffentlichkeit gelangt ist, absolut nichts bekannt. Ich werde deshalb Erkundigungen einziehen, diese Erkundi= gungen werden natürlich einige Zeit verlangen, und ich kann deshalb nichk zusichern, mich über die Interpellation vor dem Ablauf von acht Tagen zu erklären. ö J
— In der Diskussion über die Kreis ordnung nahm zu §. 97 (Vertretung der Landgemeinden) der 3 missar Geh. 4 Rath Persius nach dem Referenten Abg. v. Rauchhaupt das Wort; .
Meine Herren! Ich bitte im Ramen der Staatsregierung in Aeber= einstimmung mit der Minorität Ihrer Kommission der Regierungs⸗ vorlage vor dem omg fen ec , den Vorzug zu geben und die erstere anzunehmen. Wenn die ? egierungsvorlage die Vertretung der Gemeinden bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten nicht in die Hand gewählter Wahlmänner, sondern in die Hand, der Schulzen sder Schöffen legt, so liegt das Motiv hierfür in den Gedanken, daß diejenigen Männer, zu, denen die Gemeinde das Vertrauen gezeigt hat, daß sie die engeren kommunalen Angelegenheiten mit? Umsicht und Pflichttreue verwalten werden auch sicherlich
die größeste Garantie dafür bieten; bei der Vertretung
und Verwaltung der Kreis- Kommunal ⸗Angelegenheiten
die nämsichen Eigenschaften zu bewähren. Es ist zwar behauptet
worden, daß viele Gemeinden den Wunsch hegten, bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten nicht durch die Schulzen oder Schöffen ver treten zu werden. Es scheint mir aber, als ob dieser Wunsch nicht in einer nz klaren Anschauung der Verhältnisse begründet ist. Ich glaube, daß die Gemeinden, die diesen Wunsch haben, nur das gegen⸗
wärtig bestehende Rechtsverhältniß im Auge haben, wonach die
Schulzen und Schöffen nicht von der Gemeinde gewählt werden, son= dern der Regel Kach aus obrigkeitlicher Ernennung hervgr ehen. Dies egenwärtig bestehende Rechtsverhältniß, meine Herren, so aber durch 9 Bestimmungen der Kreisordnung beseitigt werden. Die Kreis ˖ ordnung überläßt die Wahl der . und Schöffen den Gemein⸗ den, welche die Wahl in geheimer Abstimmung vollziehen.
Auch kann nach Ansicht der Staatsregierung aus der Bestätigung
der Wahl der Gemeinde ⸗Vorsteher ein Bedenken gegen die Funktion derselben als Wahlmänner nicht hergeleitet werden. Denn die Be⸗ stätigung, meine Herren, wenn sie guͤch formell durch den Landrqth ausgesprochen wird, ist doch materiell an die Zustimmung des Kreis ausschusses gebunden, insofern der Landrath die Bestätigung nicht nach freiem Ermessen, sondern nur unter Zustimmung des Kreisausschusses verfagen darf. Der Kreisausschuß aber ist ein Organ, welches aus der Wahl des Kreistages hervorgeht, also ein kommungles Organ und nicht Staatsbehörde. Ich meine daher, daß in der Bestätigung der Schulzen und Schöffen in der That ein wesentliches Bedenken gegen
die Uebertragung der Funktion der Wahlmänner an dieselben micht
erblickt werden kann.
Endlich spricht für die Regierungsvorlage die Erwägung, daß der q
2 Wahlen schon jetzt sehr viele . und daß es des⸗ halb nicht angemessen erscheint, die Zahl der Wahlen noch zu ver- mehren. Ich fürchte, daß dadurch das Interesse für die neu zu schaf⸗ fenden Institulionen nicht erhöht, sondern nur vermindert werden werde. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, bitte ich Sie, die Regierungsvorlage anzunehmen. ö .
Nach dem Abg. Lasker erklärte der Minister des Innern Graf zu Eulenburg:
Meine Herren! Ich werde bei dieser Frage auch das Wort er⸗ greifen, weil sie einen Punkt betrifft, auf welchen die Versammlung einen großen Werth legt, die Regierung auch. Den Wunsch, den der 5 Abg. Lasker bei der Begründung seines Antrages, es bei dem
ommisslonsbeschluß bewenden zu lassen in den Vordergrund stellt, nämlich die Erregung der Theilnahme der Kreisbevölkerung für die Kreisangelegenheiten und in dolg essen für die Wahlen, den lasse ich gewiß vollständig gelten, der unsch wird auch von mir getheilt und ich glaube, von der Seite (rechts des Hauses auch. Allein ob diese Theilnahme auf diesem Wege herbeizuführen ist, oder ob sie ver⸗ schwinden würde, wenn dieser Weg nicht beliebt wird, das ist doch eine andere Frage, eine wesentlich praktische Frage und die möchte ich nicht so bestimmt bejahen, wie es der Herr Abg. asker gethan hat. Zunächst muß ich immer wieder darauf zurückkommen: die 8 von denen der Entwurf jetzt spricht, sind ja andere
Srtsschulzen, als die bisherigen waren; sie sind nicht mehr ernannt,
sie sind gewählt. Nun sehe ich in der That nicht ein, warum nicht in der Idee der ländlichen Bevölkerung, welche an die Wahl eines Schulzen Jeht, der Gedanke lebendig bleiben soll: er wird nicht blos gewählt von uns als Gemeindevorsteher, sondern auch als künftiger Wähler zu den Kreistagen. Wenn es darauf ankäme könnte ja der Landrath ihnen jedesmal sagen: denkt daran, daß der zu wählende Schulze
1663
künftiger Wähler zum Kreistag ist; die Leute würden dann im Be wußtsein der Sache bleiben. Der Gemeindevorsteher ist derjenige, der die Verhältnisse und . der Gemeinde am besten kennen muß. Wenn die Gemeinde zur Wahl schreitet, so wird sie dieselbe auf denjenigen lenken, dem sie Fähigkeit und Kenntniß der Verwal⸗ tung zutraut; er ist dann hinterher wirklich auch der geborne Wähler für den Kreistag.
Wenn der Herr Abg. v. Meyer durch seine Zustimmung zu den Behauptungen des Herrn Abg. Lasker zu erkennen giebt, daß die Ortsschulzen eigentlich auch im Kreistage Organe des Landraths seien, so möchte ich das in 2 Allgemeinheit nicht behaupten. Ich weiß aus vielen Kreisen, daß in Be . auf Kreistagsbeschlüsse, bei denen es sich um Geldfragen handelt, die Ortsschulzen eine sehr selbst=
andige Stellung auch dem Landrath gegenüber bewahren, und ich 1 ö ein, warum der Fer Abg. Lasker, der sonst Herrn von eyer seine Unterstütung beruft. . .
Ich glaube, meine Herren, daß dasjenige, was der Regierungs⸗ Kommissarius vor mir gesagt hat, durchschlagend ist; aber einen Ge⸗ ,. möchte ich noch hervorheben, und das ist derjenige, den ich n der Kommission hervorgehoben habe. Ich fürchte von diesen Spezialwahlen zu Wahlmännern für den Kreistag eine Agitation in den Gemeinden, die sie von dem Wege abführt, die Kreisversamm- lung zu einer wirklich Er ide n mem nn zu machen. Ich fürchte daß damit ein Weg betreten wird, den der Herr Abg. Lasker selbst für einen falschen hält. Er hat neulich zu meiner großen Beruhigung und zu meiner Genugthuung gesagt: wir müssen alles Mögliche dazu thun, um von der Kreisvertretung und Provinzialvertretung das 1 de, ge. Element fern zu halten. Ich weiß nicht, ob er dabei den
usdruück »wirthschaftlich⸗ gebraucht hat, ich will ihn nur gebrauchen, um den Gegensatz gegen das spezifisch Politische auszudrücken. Ich würde es für ein großes Unglück halten, wenn wir irgend welche Wahlkörperschaft konstruirten, die den Kreis desjenigen, was ihre Auf⸗ gabe ist, verließe, um zugleich politische Wahlkörperschaft zu werden, und ich fürchte, daß, wenn man von dem bisherigen System der Verwendung der Schulzen zu Wahlmännern für den Kreistag — was setz ja einen andern Charakter dadurch bekommt, daß es gewählte Schulzen sind, — abginge, in der Bevölkerung jedesmal die Idee wachgerufen werden würde: Holla, jetzt handelt es sich um ganz be⸗ sondere Angelegenheiten, wer weiß, was auf den nächsten Kreistagen vorkommen wird, jetzt wollen wir uns zusammenthun und einen ganz besonderen Mann wählen, der dem Kreistage dat richtige Licht aufsteckt; und dann fällt die Wahl auf Leute, die vielleicht sonst alle möglichen Vorzüge haben nur nicht gerade diejenigen, die zu wirklichen Vertretern der Bevölkerung auf dem , ,. befähigen. Es ist dies eine Befürchtung, die nicht blos instinktmäßig bei mir auftaucht, sondern die ich häufig von sehr bewanderten Leuten habe aussprechen hören, die auch den lebhaften Wunsch haben, daß die Be⸗ völkerung sich an dem Kreistage betheiligen möge, die aber ebenfalls diesen Weg nicht für den richtigen halten. Ich möchte bitten, daß die Herren einen so großen Werth, wie der Herr Abg. Lasker, auf diese
age nicht legen. Ich will zu demselben Resultate kommen, wie der
err Abg. Lasker, ich will Kreisversammlungen haben, die der wirk— iche Ausdruck der Gesinnungen un , der Bevölkerung sind, ich glaube aber, wir kommen auf dem Wege der Regierung besser dahin, als auf dem Wege des Kommisstonsvorschlages.
— Zu 5 107 Wählbarkeit) bemerkte der Regierungs⸗ ,, eh. Regierungs⸗Rath Persius nach dem Abg. v. Gottberg:
Meine 31 Ich möchte im Namen der Staatsregierung mich dem Herrn Vorredner anschließen und Sie bitten, die Regierungs⸗ vorlage anzunehmen. Die Regierungsvorlage findet ihre rklärung in der k des Gedankens, daß einerseits das städtische Bür⸗ a und andererseits die nachbarlichen Verbände der landwirth— chaftlichen Berufsgenossen auf dem i ihre Vertretung finden sollen. Eine Beschränkung des passiven Wahlrechts hinsichtlich der einzelnen ländlichen Wahlverbände eintreten zu lassen, erschien nicht angezeigt, weil unter diesen eine Verschiedenheit der berechtigten In⸗ teressen im Großen und Ganzen nicht anerkannt werden kann, Diese besonderen Verbände sind nur verschiedene Formen der Vertretung in einer und derselben großen Gruppe. Meine Herren! Bei der Wichtig⸗ keit, welche Seitens der rechten Seite des Hauses auf die Annahme der Regierungsvorlage est wird, kann ich Namens der Staats regierung im . es Zustandekommens des Gesetzes nur die dringende Bitte an Sie xichten, der Regierungsvorlage vor den Kom⸗ misslonsbeschlüssen den Vorzug geben zu wollen.
y Nach dem Abg. Miquel fügte der Minister des Innern inz
u:
Meine Herren! Für e, e. Wahlkörperschaften halte ich es auch für theoretisch richtig, dieselben so gut zu konstruiren als 6 und ihnen dann zu überlassen, zu wählen, wen sie wollen. Anders liegt die Sache aber doch in Bezug auf wirthschaftliche Versamm⸗ lungen, in Bezug auf Provinzial⸗ und Kreisvertretungen. Schoen der Umstand, daß Sie die Wählerschaft abtheilen e ewissen Ständen, Interessen, oder wie Sie es sonst nennen wollen, schließt den Gedanken in sich, daß Sie die Versammlung, die aus der Wahl derselben her⸗ vorgeht, als ein Abbild dieser verschiedenen Stände Interessen
s. w. ansehen wollen. Daß die gus den Wählerschaften
. hervorgehenden Wahlen die einzelnen. Wählerschaften, repräsen⸗ tiren sollen, ist der Wille der e, ,. und die Absicht
derjenigen, welche die Gesetzgebung in dieser Art . Run muß ich zugeben, daß, in Bezug auf die ländlichen Ge⸗ meinden eine Art Mißtrauen die Regierung 9 . Vorschlage ge⸗ führt hat, nicht ein politisches Mißtrauen, aber ein sinanzielles Miß, trauen, und fo fehr wir Alle den Bauer in seinem Patriotismus
ehr selten als Autorikät gelten läßt, in diesem Punkte sich auf
und seinen Leistungen, soweit er denselben nicht entgehen kann, zu chätzen wissen, so großes Mißtrauen, glaube . haben wir och Alle an jede Art Freigebigkeit von seiner Seite. Jemand, der sich außerordentlich für das Zustandekommen dieser Kreisordnung interessirt, hat mir esagt, er lege auf diesen Punkt nach seiner Kenntniß der Verhältnisse einen ganz besonderen Werth; er war der Meinung, die Frage entscheide sich darnach: ob die Kreis- tagsmitglieder Diäten erhalten oder nicht? Bekommen die Kreistags⸗ mitglieder Diäten, so werden die Bauern Bauern wählen; bekommen sie keine Diäten, so werden sie sich bestimmen lassen, ihre Wahl auf , ,,. Einwohner der Stadt zu richten, in welcher der Kreistag seinen Sitz hat. Ich glaube, das ist ein sehr entscheidender Gesichts⸗ unkt. Möglich, daß das Resultat anders ist; hat aber die Befürch⸗ tung, welche ich ausgesprochen habe, einige Berechtigung, dann glaube ich, ist es bei der Stimmung, die der Herr 2 iquel schildert, besser, Sie geben uns in diesem Punkte nach. Sie sagen / für Sie selbst habe er nur eine theoretische Bedeutung. Lassen Sie uns ein recht praktisches Gesetz machen!
— Zu §. 112, die Kontributionsüberschüsse in der Kur⸗ und Neumark Brandenburg betreffend, äußerte der Regierungs⸗ Kommissar, Geh. Regierungs⸗Rath Persi us:
Meine Herren! Ich möchte doch bitten, den §. 95 der Regierungs- Vorlage anzunehmen. Ich glaube, daß, auch wenn der von der Kommission vorgeschlagene Zusatz angenommen wird, es nicht über- flüssig ist, die Bestimmung des §. 595 der Regierungsvorlage beizu⸗ behalten. Denn es können Zweifel darüber bestehen, ob die Kontri—= butions ⸗Ueberschußfonds,s in der Kur- und Neumark anzusehen sind als 9, des ganzen platten Landes der betreffenden Kreise, und o 6 demgemäß unter die von der Kommission vorge- schlagene Bestimmung fallen. Ich glaube, daß ein solches Eigenthums - recht nur wird in Anspruch genommen werden können von den so⸗ . kontribuablen Wirthen des platten Landes, zu denen die ; , . soweit sie nicht kontribuables Land haben nicht ge- hören, und daß daher ein Eigenthumsrecht an diesen Ueberschußfonds dem ganzen platten Lande nicht zugesprochen werden kann. Die Regierungsvorlage läßt diese Frage ihrerseits unentschieden, und möchte ich deshalb die Annahme derselhen empfehlen.
— Zu 88§. 125 und 126 (KLreisausschuß) erklärte derselbe Regierungs⸗Kommissar nach dem Abg. Lasker:
Meine Herren! enn ich auch das von dem Herrn Abgeordneten v. Denzin zu dem S. 125 gestellte Amendement Namens der Staats- regierung nicht zu befürworten vermag, so befinde ich mich doch in der Lage, Ihnen die Annahme des Amendements, welches derselbe Herr Abgeordnete zu dem S. 126 gestellt hat, zu empfehlen. Ich glaube, ein . noch besonders vorzuschreiben, wie der Herr ,,,, von Denzin dies will, daß mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kreisausschusses aus Angehörigen des platten Landes bestehen müsse, liegt in der That nicht vor; * meine, daß, da der Kreistag — wenigstens in der weit überwiegenden Mehrzahl der Kreise zu mindestens 3 aus Abgeordneten des platten Landes bestehen wird, die Majorität des Kreistages es schon ohnehin in der Hand haben wird, eine genügende Anzahl von Vertretern in den Kreisausschuß zu entsenden. Dagegen, meine Herren scheint es mir allerdings gerechtfertigt, nicht, wie 85 Kommission vorschlägt, dem Kreistage die w, n e n einen Syndikus anzustellen, wenn sich unter den Mitgliedern des Kreisausschusses keine zum höheren Richteramt befähigte Person befindet; es vielmehr dem freien Ermessen desselben zu überlassen, ob er einen Syndikus bestellen will oder nicht. Es ist denn doch der Kostenpunkt bei der Anstellung eines solchen Syndikus sehr wohl in Betracht zu ziehen und die Be⸗ deutung desselben nicht zu unterschätzen. Der Herr Berichterstatter hat zwar hingewiesen auf die zu diesem Behufe aus der Staats kasse den Kreisen zu 1 Beihülfe; ich glaube aber, meine Herren, daß diese Beihülfe unter Umständen doch wohl nicht so hoch ausfallen moͤchte, um die sehr erheblichen Kosten, welche aus der Anstellung eines besonderen Syndikus erwachsen, zu decken. Denn es dürfte in vielen Fällen nicht möglich sein, einen an Ort und Stelle woh— nenden Rechtsverständigen als Syndikus zu gewinnen, sondern es wird ein solcher angenommen werden müssen, der in einer andern Stadt des Kreises oder in einem andern . viel- leicht mehrere Meilen entfernt, wohnt und * den Sitzungen des Kreisausschusses jedes Mal in die Kreisstadt zu reisen hat. Ein solcher Syndikus wird nicht allein eine besondere Remunera⸗ tion, sondern auch erhebliche Diäten und Reisekosten in Anspruch nehmen. Dann ist aber auch die Frage, geeignete Persönlichkeiten 9 finden, in allen Fällen wohl nicht so leicht ju lösen, wie der Herr
erichterstatter annimmt. Es giebt eine nicht geringe Anzahl von Kreisstädten, in denen sich nur Ein Richter befindet; dieser Richter ist vollauf in Anspruch genommen durch seine Amtsgeschäfte und wird nicht Zeit und Lust ,., ich noch den anstrengenden Geschäften des Syndikus eines Kreisausschusses zu widmen. Es ist e, be⸗ merkt, daß jetzt für jeden Kreis ein besonderer Hypothekenrichter, Grundbuchbewahrer, angestellt werden, solle, und daß gerade dieser Richter eine geeignete Persönlichleit zur Wahrnehmung der. Obliegenheiten eines Kreis - Syndikus sein werde; ich weiß aber nicht, ob gerade ein Hypothekenrichter besonders qualifizirt ö das Amt eines Syndikus zu bekleiden, welches , . und insbesondere auch auf das Gebiet des öffentlichen
echts sich erstreckende Rechtskenntnisse erfordert; es würde nach meinem Dafürhalten ,, ein Mitglied einer ersten Abtheilung eines Gexrichtskollegii als Syndikus des Kreisausschusses vorzuziehen sein. Endlich vermag ich nicht abzusehen, meine Herren, weshalb Sie selbst in dem Falle den Kreisausschuß nöthigen wollen, einen Syndikus zu bestellen, wo der Vorsitzende desselben, wenn auch nicht die Qualifi- kation zum höheren Richteramt, aber doch zum höheren Verwaltungs⸗