1722
Bekanntmachung. Korrespondenzverkehr mit Indien, Japan 2c. via Brindisi. Gewöhnliche Briefe nach Ceylon, Singapore, Hong⸗ kong, Shanghai und Hokohama, welche auf Verlangen des Absenders über Brindisi und von Suez ab mit fran⸗ zösischen Schiffen Beförderung erhalten sollen, können von
jetzt ab frankirt oder unfrankirt abgesandt werden. Auch sind
nunmehr rekommandirte Briefe nach Ceylon und den ge⸗ nannten Orten auf obigem Wege zulässig. Das Porto beträgt: für fran kirte Briefe nach Ceylon ꝛc. 11, Groschen oder
39 Kreuzer, und zwar 4 Groschen oder 16 Kreuzer für je 15 Grammen und 6, Groschen oder 23 Kreuzer für je 77.
Grammen, 2. . für unfrankirte Briefe aus Ceylon ꝛc. 13 Groschen oder 47 Kreuzer und zwar 66 Groschen oder 24 Kreuzer fü je lH Grammen und 67 Groschen oder 23 Kreuzer für je 7 Grammen, — für rekom mandirte Briefe nach Ceylon 2c. A Groschen
oder 1 Gulden 15 Kreuzer und zwar 64 Groschen oder 2 Kreuzer
für je 15 Grammen, 13 Groschen oder 46 Kreuzer für je 73 Grammen und 3 Groschen oder 7 Kreuzer Rekommanda⸗ tions- Gebühr für den Brief
für Drucksachen unter Band nach und aus Ceylon ꝛc. 2 Groschen oder 7 Kreuzer für je 40 Grammen.
Rekommandirte Briefe und Drucksachen unter Band nach
Ceylon ꝛc. müssen vom Absender frankirt werden, Sendungen mit Waarenproben genießen keine Portovergünstigung.
Denselben Versendungsbedingungen und Portosätzen untsr⸗ liegt die Korrespondenz nach und von den französischen Besitzun gen in Ostindien, den Inseln Mauritius, Reunion und den Seychellen bei der Beförderung via Brindisi und mit französischen Schiffen.
Berlin, den 23. März 1872.
Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.
Zu Neu⸗Lewin im Negierungsbezirk Potsdam wird am 1. April e. eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste eröffnet (efr. S. 4 der Telegraphen⸗ Ordnung)
Stettin, den 21. März 1872.
Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
wan. mee
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Konsistorialrath und vortragenden Rath in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Hof⸗- und Domprediger Dr. Kögel den
Rang als Rath zweiter Klasse zu verleihen, Den Geheimen Regierungs⸗ und n, , ,. Rath in demselben Ministerium Dr. Stieve zum Geheimen Ober⸗
Regierungs⸗Rath; sowie .
Den Regierungs⸗Assessor von den Brincken zum Land⸗ rath des Kreises Allenstein zu ernennen; . 1. Den zeitigen 3 Goetz zu Königshütte, in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Oppeln getroffenen Wabl, als Bürgermeister der Stadt Oppeln für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen; und Dem Klempnermeister Julius Wilhelm Ferdinand Thielemann das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Klempner⸗ meisters zu verleihen.
Berlin, 25. März.
Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist am Sonnabend Nachmittag und ;
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen nebst den Prinzessinnen Marie und Elisabeth von Sachsen sind am Sonnabend Abend abgereist.
Se. Königliche Hoheit der Fürst zu Hohen⸗
zollern ⸗ . Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin zu Hohenzollꝛrn und Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg⸗
Rudolstadt sind heute früh abgereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der frühere Königliche Chaussee⸗Distrikts⸗Aufseher Gra⸗ venhoxrst zu Segeberg in Holstein, jetzt zu Rienburg in Han⸗ nover, ist zum Königlichen 8e Tul fs ernannt und dem⸗ selben die Kreis⸗Baumeisterstelle zu Otterndorf, Landdrostei⸗ Bezirks Stade, verliehen worden.
ehina unß
landes
der Königlichen Akademie der Kuünsle, Hertzber
48 a nnn ge ng, betreffend die der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Gesellschaft ertheilte landesherrliche Konzession 63 Bau und Betriebe einer Bahn von Hildesheim in der Richtung nach Braunschweig bis zur Landesgrenze, sowie einer Bahn von Grauhof nach Goslar.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kon= zessions⸗Urʒtunde vom 1. März d. J. der Hannover⸗Al k
ner Eischpghn Gescüschaft zum Bai und Vetrieße (iner Bahn *
von Hildesheim in der Richtung nach Braunschweig bis z Landesgrenze, sowie einer Bahn von Grauhof nach Goslar — unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechtes — die ee n. enehmigung zu ertheilen geruht. Die gedachte Allerhöchste Urkunde gelangt durch das Amts. blatt ür Hannover zur Veröffentlichung. Berlin, den 22. März 1872.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Graf v. Itzenplitz. Ministerium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. . . Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem
. Sommer⸗Semester 1872? mit dem 15. April er. be- ginnt. 4
Berlin, den 23 März 1872. . Der Rektor der hie siczn Königlichen Universität. o ve.
Akademie der Künste. . Bekanntmachung.
Mit dem 8. April e. beginnt an der Königlichen akademi⸗ . ochschule für ausübende Tonkunst hierselbst ein neuer
ursus. J. 6 Die Aufnahnie⸗Prüfung findet am 8. April, Morgens
16 6. im Gebäude der Anstalt, Königsplatz Nr. , statt. it dem neuen Semester tritt auch der Unterricht im Gesang hinzu.
Anmeldungen sind schriftlich portofrei an den Inspektor
eziehen sind. ; erlin, im März 1872. . Der Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für ausühende Tonkunst.
Professor Joachim.
raße Nr. 6, zu richten, durch welchen auch Programme zu
Angekommen: Se. gere, ü, . General ⸗Lieutenant
und kommandirende General des XIII. (Königlich württem⸗ bergischen) Armee⸗orps von Stülpnagel, von Stuttgart. Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach Pommern. Der Kammerherr und Generxal-⸗Intendantder Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Leipzig.
d
Das bevorstehende Studien · Semester unserer Universität nimmt mit dem 15. April er. seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hier⸗
durch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche
die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unaus— bleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mit zuwirken. In Ansehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund k Dürfktigkeitsatteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die , n, in 6 6 zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung, und 3 die Stundungs⸗ gesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person eingereicht werden müssen, und daß von denjenigen Studirenden welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem e, . des Verlustes . Berechtigung von dem erhaltenen Stundungsscheine innerhalb der ersten Woche nach dem gesetz⸗ lichen Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß. Bonn, den 21. März 1872. ö . Rektor und Senat der Rhein Friedrich Wil helms⸗Universität.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien ⸗Semester findet vom 8 bis zum 22 April inkl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver⸗
nd, einen Paß oder sonstige ausreichend vorstehend bezeichneten
rr . Tage eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, a
Universitãts·
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mögen. Behufs der Immatrikulation haben I) diejenigen Studiren - den / . , , , nnen, inso . sie Inländer d, ein vorschriftsm iges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer ein reichende Legitimations - Papiere, diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen außer den ꝛ neten Papieren noch ein vollständiges Abgangs— . von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen nlaͤnder, welche keine Maturitäts. . bestanden, beim Besuche er Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreife oder eine besondere Bildung 3 ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigent- ichen gelehrten Staatz oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des 8. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 nur nach vor= gängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts Kurato—⸗ riums ertheilter Erlgubniß immatrikulirt werden. Bonn, den 21. März 1872. . Die Immatrikulations ⸗Kommission.
Nnichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2765. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Flügel ⸗ Adjutanten Obersten von Lucadon, dann den Landgrafen Friedrich von Hessen, beide in Abschieds⸗Audienz, nahmen milltärische Mel⸗ dungen in Fegenwart des Kommandanten und hierauf den Vorkrag des Civil⸗Kabinets entgegen.
— Ihre Majestät die Kgiserin-Königin war vor—
gestern in der 12. Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins
anwesend und verabschiedete sich hierauf von Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Sachsen bei deren Abreise.
Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin mit hrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem ottesdienste in der Garnisonkirche bei, woselbst auch die Ein⸗
segnung der Kadetten stattfand. — n Königlichen Palais fand h 2 der noch anwesenden Gäste ein größeres Diner statt. bends verabschiedete sich Se. Königliche Hoheit der Fürst zu ,, nebst dem Erbprinzen und der Erbprinzessin, nfantin von Portugal, von den Kaiserlichen Majestäten. —
den Kammerherrendienst haben für diese Woche übernommen die Königlichen Kammerherren Graf Häseler und Herr von
Prillwitz.
Heute besuchte Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin das Augusta⸗Hospital.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗
prinz nahm am Sonnabend Vormittag um 11 Uhr mili⸗
lärische Meldungen entgegen und empfing den Senator Curtius aus Lübeck. Um 2 Uhr besuchten yr Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Sachsen mit beiden Prinzessinnen Töchtern Ihre Kaiserlichen Hoheiten. Im 7 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der e mit dem Prinzen Wilhelm zum Wappenfest nach dem Tattersall.
Gestern Vormittag um 10 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz zur Einsegnung der Ka— detten nach der Garnison⸗Kirche, empfing den Obersten von Kalinowsky, Direktor der Schießschule, und ertheilte dem Ober⸗ stallmeister Sr. Majestät des Königs von Bayern, Grafen Holnstein, Audienz. ! ᷣ
— Se. n, en der Prinz Friedrich Carl ist, nach telegraphischer Meldung, in Tunis eingetroffen. Höchst⸗ derselbe gedenkt nach kurzem Aufenthalt die Reise von dort nach Aegypten fortzusetzen.
— Gestern Vormittag fand in der diesgzn Garnisonkirche die feierliche Ein segnung von ca. 60 Kadetten statt, welcher Ihre Fa es n die Kgiserin⸗Königin mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, den Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie simmtlichen hier anwesenden Fürstlichkeiten beiwoͤhnten.
— Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden empfing am Sonnabend Vormittag den Besuͤch des Prinzen Friedrich von Hessen und des Herzogs Wilhelm von Mecklenburg Schwerin, ertheilte Militärs und Notabilitäten der Kunst und Wissenschaft Audienz und begab sich sodann ins Königliche Palais zu seiner Geniahlin, bei Höchstwelcher die Generalin von Fischer mit den beiden Töchtern und der Heneral⸗Arzt Dr. 3 empfangen wurden. Mittags ver⸗ weilten die badischen Herrschaften im Kronprinzlichen 6 . die Kinder besuchten in Begleitung des r f. agner und des Dr. Meyer die Museen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen buchte am Sonnabend Vormittag das Atelier des Bildhauers Keil, verabschiedete Sich hierauf von den Kaiserlichen Majestäten,
den Mitgliedern der Königlichen Familie und den übrigen Fürstlichkeiten, begab Sich alsdann zur verwittweten in nach Charlottenburg, fuhr von dort aus direkt nach dem An⸗ a ef und reiste um 1 Uhr mit dem Gefolge nach
— Der Bundesrath und die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und fü iz⸗ wesen hielten heute 5 ab. ö z n m, n.
. Nach der letzten Notiz über die Ausprägung von e , n, , ,. waren bis zum 9. März d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Zwanzigmack⸗Stücken M04L 66h Mark zur Ausprägung gelangt. In der Zeit vom 10. bis 16. März d. J. sind erner in solchen Stücken geprägt in Berlin 43524,660 Mark, in Hannover 471,300 Mark, in Frankfurt a. M. 2, 128.380 Mark, in München 661 989 Mark, in Stuttgart 71,5900 Mark und in Karlsruhe 114,000 Mark, en n. O7 1-820 Mark. Die Gesammtausprägung stellt ich daher bis 16. März d. J. auf 55,913,480 Mark.
— Im weiteren Verlaufe der Sitzung am 23. d. M. ging das Herrenhaus zum dritten Gegenstand der Tagesordnung über. Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf der Taunusbahn, Zahlung eines Beitrages zu den Baukosten einer Eisenbahnm von Langelsheim nach Clausthal, sowie Herstellung des zweiten Geleises auf den Bahnstrecken von Bremen bis Geestemünde, von Han⸗ nover bis Kreiensen und von Schneidemühl über Konitz nach Dirschau. Der Referent Herr Wilckens beantragte, dem Gesetz⸗ entwurf in der Fassung, welche derselbe im Hause der Abgeoroͤ— neten erhalten . die verfafssungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen, jedoch dem Absatz R des §. 1 nach dem Antrage des Grafen Münster folgende Fassung zu geben: »2) eine Sub vention im Betrage von 500,900 Thalern zum Bau einer Eisen— bahn von Langelsheim nach Clausthal nach näherer Maßgabe des beigedruckten Vertrages vom 28. Februar 1872 zu zahlen. « Nachdem sich der Handels-Minister für diese Aenderung aus—= gesprochen, ward die Vorlage in dieser Fassung angenommen und eine hierzu gehörige Petition der Staatsregierung zur Be⸗ rücksichtigung überwiesen. Schließlich bat der Minister des Innern noch um Beschleunigung der Berathung der Kreis= ordnungsvorlage in der Kommisston, worauf die Sitzung um 2 Uhr geschlossen wurde. Zur nächsten Sitzung wird der Prä⸗ sident einladen lassen.
— Nach dem Schlusse der Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten am Sonnabend begab sich das Präsidium des auses, sowie Deputirte aus allen Fraktionen in das Bureau
des Hauses, um dem Direktor desselben, Geheimen Kanzlei⸗ Rath Happel, der bekanntlich zum Direktor des Bureaus des Deutschen ö ernannt worden ist und in Folge dessen am 1. April d. J. aus seiner bisherigen Stellung aus⸗ scheidet, ein Ehrengeschenk des Hauses zu überreichen. Das Ge⸗ schenk besteht aus einem silbernen Thee und Kaffee⸗Service, dem die Widmung eingravirt ist: »Dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Happel zur Erinnerung an seine in fundzm gn ifi hei e Amts⸗ thätigkeit vom Hause der Abgeordneten. Der Präsident von Forckenbeck sprach dem scheidenden Jubilar Namens des Prä⸗ sidiums und des Hauses den Dank für seine aufopfernde Thätigkeit aus, worguf der Geh. Kanzlei⸗Rath Happel für die ihm zu Theil gewordene Auszeichnung tief ergriffen dankte.
— Der unter dem Protektorate Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl stehende Preußische Frauen⸗ und Jungfrauenverein hat heute Mittag im Gebäude des hiesigen Königlichen Justiz⸗Ministeriums eine Ge⸗ neralversammlung abgehalten, bei welcher die hohe Pro⸗ tektorin selbst den orsitz führte. Ihre , Hoheit wurde von dem Vorstandsmitgliede, Justiz⸗Rath 4. D. Gerloff, empfangen, und nach der von Hoöͤchstderselben ertheilten Erlaubniß der achte Jahresbericht des Vereins für 1871 von dem Genannten der Versammlung vorgelesen. Hierauf sprach Ihre Königliche e t den versammelten Mit⸗
liedern des Vereins Ihren Dank für die auch im verflossenen 6 in der früher geübten Weise und mit nicht geringerem rfolge fortgesetzte Thätigkeit aus, worauf der Justiz-Rath Gerloff in einigen Worten Ihrer Königlichen eg für . deren Theilnahme an den Bestrebungen des 8 ischen Frauen⸗ und Jungfrauen⸗Vereins den Dank der Versammlung aus⸗
drückte.
— S. M. Dampfkanonenboot »Delphin« ist am 23. d. M. von Pera nach dem Piraeus in See gegangen.
Bayern. München, 23. März. Die Kammer der Abgeordneten hat den Etgt des Ministeriums des Innern er⸗ ledigt bis zum Etat der Bezirksämter einschließlich. Der Etat