1872 / 76 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1818

6H unter Angabe des Zweckes und der zur Berathung ehenden einzelnen Gegenstände bekannt zu machen. Die letzte Be= kanntmachung muß vier Wochen vor dem Zusammentritt der Gene— ralversammlung stattfinden. ö . 65. Der Generalversammlung 6 die Beschlußfassung über den Geschäftsbericht der Direktion

und der Prüfungs⸗Kommission (6. 42), die Ertheilung der Decharge, die Feststellung der Bilanz und der zu vertheilenden Dividende. Werden die Rechnung und Bilanz nicht sofort genehmigt, so kann die Generalversammlung einen Ausschuß 3 Superrevision ernennen;

3 die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsraths;

.die Geltendmachung der Verantwortlichkeit der Mitglieder der Direktion und des Verwaltungsraths gegen die Gesellschaft;

die Entscheidung über Erhöhung des Grundkapitals, Aenderung der Statuten und Auflösung der Gesellschaft;

5) die Beschlußfassung über anderweite Vorlagen des Ver— waltungsrathes und der Direktion.

Die Generalversammlung hat nur über diejenigen Gegenstände e ßen: welche bei der Einberufung auf die Tagesordnung

e ö

4 welche von wenigstens 10 stimmberechtigten Aktionären

pätestens drei Wochen vor Zusammentritt der General versammlung bei dem Verwaltungsrath schriftlich eingereicht sind, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

* 66. Die Verhandlungen in den Generalversammlungen leitet der Vorsitzende des Verwaltungsraths, er bestimmt die Reihenfolge der zur Berathung stehenden Gegenstaͤnde und ernennt die Stimm zähler. Die Beschlüsse der Generalpersammlung werden in der Regel mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsttzenden. SEine Majoritat von zwei Drittheilen der vertretenen Stimmen ist erforderlich zum Beschlusse der Erhoͤhung des Grundkapitals, Ab⸗— änderung der Statuten und Auflösung der Gesellschaft.

Bei Beschlüssen über Aenderung der Statuten muß mindestens der zwanzigste Theil und bei Beschlüssen über Auflösung der Gesell⸗ . (S. 68) mindestens der vierte Theil der emittirten Aktien ver—

eten sein. ö

Anträge auf Aenderung der Statuten, welche nicht von dem Verwaltungsrath oder der Direktion, sondern von Aktionären einge bracht sind, müssen erst in einer Generglversammlung als zulässig er achtet werden, bevor in einer weiteren Versammlung über f definitiv beschlossen werden kann. .

Ueber die Verhandlungen der Generalversammlung ist durch einen Notar ein Protokoll aufzunehmen, welches die Zahl der vertretenen Aktien und Stimmen und das Resultat der Verhandlungen zu ent— halten hat, und von dem Vorsitzenden, den Stimmzählern, den an. wesenden Direktionsmitgliedern und zwei Mitgliedern des Verwal-

tungsraths zu unterzeichnen ist. Die Staatsregierung ist befugt,

S. 67. (Staats au . r Wahrnehmung ihres ussichtsrechtes über die Gesellschaft bestän⸗ ig oder für einzelne Fälle einen Kommissarius zu ernennen. Derselbe hat das Recht, jederzeit von den Kassen, Büchern, Rech- nungen und sonstigen Schriftstücken der n n. in deren Geschäfts⸗ lokal Einsicht zu nehmen, die Gesellschaftsorgane einschließlich der

Generalversammlung zu berufen und ihren Berathungen beizuwohnen. Sechster Abschnitt.

Auflösung und Liquidation. §. 683. Die Auflssung der

Gesellschaft muh, 6 von den durch das Gesetz 7

ällen, nur durch den Beschluß einer außerordentlichen, und zu diesem weck besonders einzuberufenden Generalversammlung statt.

In Gdieser Gencralve ammlung ist jeder Ju ne einer Aktie stimmberechtigt. Ueber die zu einer gültigen Beschlußfassung erforder⸗ liche ohe des vertretenen Grundkapitals so wie die nothwendige Stimmenmajorität enthält S. 66 die Festsetzung.

Ist das Grundkapital nicht in dem vorgeschriebenen Verhältniß vertreten, so wird eine neue Generalversammlung einberufen, in welcher demnächst mit einer Masorität von zwei Drittheil Stimmen des alsdann vertretenen Grundkapitals und gültig Beschluß gefaßt , min atem Auflss bes

ach erfolgtem Auflösungsbeschluß findet die Liquidation gemä der gesetz lichen Hern ln en 6h t ; n n, Siebenter Abschnitt.

Transitorische Bestimm ung en. §. 69. Bis zur Kon— stituirung . Gesellschaft werden deren Interessen durch . pro⸗ . chen Verwaltungsrath wahrgenommen. Derselbe besteht aus erren: 3 dem Kaufmann Friedrich Beyersdorf (Hausbesitzer) zu Breslau, Breslau, umnon, mn Rittergutsbesitzer Martin Elsner von Gronow auf Ka—⸗ I . 9 dem Rittergutsbesizer Gustav Friedländer zu Breslau, 5) dem Nittergutsbesitzer Stadtrath Heinrich Korn zu Breslau, 6) dem Wirklichen Geheimen Kriegs⸗ zu Breslau, 7) dem Geschäftsmitinhaber des Schlesischen Bankvereins August Moser zu Breslau ; em Justiz Rath Gustav von Wilmowski zu Breslau. er provisorische Verwaltungsrath ist berechtigt, sich bis auf die ahl von 15 Personen zu er gan en sowie auch fur Behinderungs⸗ lle gie ;. itglieder 7 97 . u ernennen. trathungen und Beschlußfassungen des provisorischen Ver- waltungsraths sind die im Statut in 5 n , n n m fest gesezten Normen analog anzuwenden. 70. Der provisorische Verwaltungsrath hat die Rechte, welche

jede

dem Kommerzien Rath Louis Eichborn (Hausbesitzer zu

ath a. D. Eduard Krienes

in dem Statut dem Verwaltungsrath zugetheilt sind und bis Einf gen der Direktion auch 9 3 22 Letzteren. 9

erselbe wird die landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der nach Maßgabe dieses Statuts zu emittirenden Pfand und Kredit. briefe nachsuchen und die Altienzeichnungen aufnehmen, sowie die

Direktion einsetzen. . .

§. 71 Den im §. 69 genannten Mitgliedern des , ,

Verwaltungsraths wird hiermit und zwar mit dem Recht der Sub. stitution Vollmacht ertheilt, in die Aenderungen, Zu und Modi fikationen des Statuts, welche von der Staatsregierung verlangt werden möchten, einzuwilligen und die deshalb erforderlichen Ur. kunden zu vollziehen, und zwar dergestalt, daß jede Erklärung und rkunde, wenn sie auch nur von dreien von ihnen resp. ihren . vollzogen wird, gültig für sämmtliche Aktionäre voll⸗ zogen ist.

5 Bis zur ersten ordentlichen General ⸗Versammlung bilden die Mitglieder des r e wg Verwaltungsraths den ersten Ver⸗ waltungsrath der Schlesischen Boden Kredit-Aktien⸗Bank.

n der auf das erste Bilanzjahr folgenden ordentlichen General. Versammlung erfolgt den nn die Wahl des Verwaltungsraths in Gemäßheit des §. 56.

Beilage 1. Inhaber- Interim sschein * Schlesische Boden Kredit ⸗Aktien⸗Bank.

Der Inhaber dieses Interimsscheins, auf welchen vierzig Prozent eingezahlt sind, erhält nach statutenmäßiger Vollzahlung die Aktie der Schlesischen Boden-Kredit⸗Aklien Bank Nr. über Zweihundert Thaler Preußisch Courant gegen Rückgabe dieses Interimsscheins und der damit ausgegebenen Diwidendenscheine.

Die weiteren Zahlungen werden auf diesen Inhaber ⸗Interims schein von der Direktion quittirt.

Breslau, den ten 18

Der Verwaltungsrat

(faesimilirte Unterschrift (L. S.) (facsimilirte Unterschriften eines Mitgliedes). von zwei Mitgliedern).

Eingetragen in das Interims⸗Register Fol.

Unterschrift des en , Hierauf sind weiter eingezahlt:

Die Direktion

Beilage 2. Schlesische Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank. Aktie A5 über Zweihundert Thaler Preußisch Courant.

Der Inhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages der=

selben an dem gesammten Eigenthum der Attiengesellschaft Schlesische Boden ⸗Kredit⸗Aktien Bank i e Gewinn und Verlust derselben nach Maßgabe des Statuts etheiligt. Breslau, den ten 18 Der Verwaltungsrath Die Direktion

lfacsimilirte Unterschrift (L. S.) (faesimilirte , , .

eines Mitgliedes.) von 2 Mitgliedern.)

Eingetragen in das Aktienregister Fol.

Unterschrift des Controleurs.)

Beila g . Sch lesische Boden ⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank.

Dividendenschein M zu der Aktie M zu dem Interimsschein M .

zahlbar . im Monat Mai 15 gemäß näherer Bekannt⸗ machung der Bank, bei deren Kasse oder den sonst bekannt gemachten Stellen. ten 18

(L. S.)

Breslau, den Die Direktion. (Faesimile der Unterschriften . öh. Mitglieder.) Eingetragen in das Dividendenschein⸗Register Foi. (Faecsimilirte une ff res Controleurs.) eite. Dieser Schein ist nach dem 31. Dezember 18. ungültig und die n erhebende Dividende alsdann der Bank verfallen. Eine findet nicht statt. (8. 9 des Statuts). .

Beilage 4 Schlesische Boden⸗Kredit ⸗Aktien⸗Bank.

Talon zum Dividendenbogen der Aktie M Der Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Nückgabe nach 10 Jahren und vorgängiger Bekanntmachung der Bank Diwidenden⸗

scheine ir weitere zehn Jahre nehst einem neuen Talon, soweit nicht ein Widerspruch nach §. 9 alin. 4 . Statuts zu berücksichtigen ist.

verzinslich zu

vird von der Bank nach vor en giser Ausloosung und öffentlichem 8.

halbjährige

rtifikation verlorener oder vernichteter Dividendenscheine

1819 . zu

e es * unkündbar und wird von der Bank nach vorgängiger oosu

Aus werthes eingelöst.

Breslau, den ten . (L. S) Die Direktion.

(Faesimile der Unterschrift zweier Direktoren.) Eingetragen im Talonregister Fol. Unterschrift des Controleurs) ckseite. Abdruck des §. 9 alin. 4.

Beilage 5. M

Pfandbrief r

e Schlesischen Boden ⸗Kredit-⸗Aktien⸗Bank (konzessionirt laut a, vom ten 18..) er

Thaler... Prozent unter der im §. 34 des Statuts ver⸗

neten Sicherheit und Garantie. richt eee ferm sen zen des Inhabers unkündbar und

dennwerthes eingelöst.

mn, . durch Baarzahlung des Die Direktion.

reslau, den ten 1

Der Verwaltungsrath. . (Unterschrift if. (L. S.) Unterschrift zweier Direktoren.

Mitgliedes. Für 3 . §§. 27. 33. des Statuts ausgegebenen Pfand⸗

hrief ist die vorschriftsmäßige Sicherheit vorhanden. Breslau, den ten . ; Der Justitiar.

Unterschrift. Eingetragen im Pfandbrief ⸗Register Fol. , des Controleurs.) ückseite, ; Abdruck von §5. N. 33 34. 5§. 9. alin. 1 und 2.

e,, Schlesische Boden ˖ Kredit ⸗Aktien⸗Bank.

Zinscoupon AM....

um Pfandbriefe Serie Littera MW... . Thaler Silbergroschen Henn 8 Thaler Silbergroschen ennige (Buchstaben) prozentige Zinsen von .... Thalern, e. am bei der Bank zu Breslau und bei den bekannt gemachten

Stellen. Breslau, den

ten 18.. . (L. S)] Die Direktion. (Faesimile der Unterschriften zweier Direktoren.)

Eingetragen im Register Rol...

(Unterschrift des Controleurs.) Rückseit e. ; Dieser Coupon ist nach dem 31. Dezember 18. ungültig und

der darauf zu erhebende Zins der Gesellschaft verfallen. (§. 2) des

Etatuts. 6 Mortifikation verlorener oder vernichteter Zinscoupons findet

nicht statt. z 6 28 alin. 3, §. 9 alin. 2Z und 3 des Statuts.)

. Schlesische Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank. Talon zum Couponbogen des . , .

Serie Littera über ...... .... Thaler, verzinslich zu Prozent

Der Inhaber dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe neue . für die Jahre bis nebst einem neuen Talon howeit nicht ein Widerspruch nach §. 9 alin. 4, §. 28 alin. 3 des

Statuts zu berücksichtigen ist. . *.

Sslau; den ten —ᷣ L. S Die Direktion

Saffnmiß 9 Unterschriften zweier Direktoren.)

̃ en im Register Eol. .. , . (Unterschrift des Controleurs) n, ichteten Talons findet Eine Mortifikation verlorener oder vernichteten Talons finde nicht statt. (5. 9 iet 4. §. 28 alin. 3 des Statuts.)

Beilage 8. Serĩo Littera . n,, Kreditbrief

er Schlesischen Boden ⸗Kredit⸗Aktien Bank .

tom ess it laut , i vom ten

v

dieses Kreditbriefes

verzinslich zu neten Sicherheit und Garantie.

Prozent unter der im 5§. 37 des Statuts ver- neten Sicherheit und Garantie. Dieser Kreditbrief ist von Seiten

ug und öffentlichem Aufgebote durch Baarzahlung des Nenn⸗

Breslau, den ten 18..

Der Verwaltungsrath. Die Direktion.

(Unterschrift eines Mitglieds. (L. S.) (Unterschrift zweier Direktoren.)

Für diesen nach §8 36 des Statuts ausgegebenen Kreditbrief ist

die vorschriftsmäßige Deckung vorhanden und ist die gls Deckung dienende Anleihe mit Genehmigung der gesetzlichen Aufsichtsbehörde

kontrahirt.

18.. Der Justitiar. (Unterschrift.) Eingetragen im Kreditbriefs⸗Register Fol. (Unterschrift des Controleurs.) Rückseite. Abdruck von §§. 36 u. 37.

Breslau, den ten

Littera e

er Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank, konzessionirt durch Königlichen Erlaß vom

Die Schlesische Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank verschuldet dem Inhaber

Thaler Prozent unter der im §. 37 des Statuts verzeich⸗

Dieser Kreditbrief wird gemäß §. 366 des Statuts am ten 18... durch e n. des Nennwerthes eingelöͤst.

Breslau, den ten 1 . Der Verwaltungsrath. Die Direktion. (Unterschrift eines Mitgliedes.) (L. S.) Unterschrift zweier Direktoren. Für diesen nach §. 36 des Statuts ausgegebenen Kreditbrief i

diẽ vorschriftsmäßige Deckung vorhanden und ist die als Deckung dienende Anleihe mit Genehmigung der geseßlichen Aufsichtsbehörde

kontrahirt. ten 18..

Breslau, den Der Justitiar. (Unterschrift. Eingetragen im Kreditbriefsregister Fol. .. (Unterschrift des Controleurs.) Rücksei te. (Abdruck von §8§. 36 und 37.)

Statistische Nachrichten.

Ueber den Seeschiffsverkehr in Hamburg im J 1871 hat das dortige Bureau für Handelsstatistik eine Zusammenstellung gefertigt, welcher wir Folgendes entnehmen: .

Im Ganzen kamen im J. 1871 in a . Vergleich mit 18705 5439 (4144) Seeschiffe von 16258, 337 (926/576) Last à 4090 Pfd. oder durchschn. 231 (224) Last; davon waren 2458 (2195) Dampsschiffe 2981 (1949) Segelschiffe; 794 . kamen von transatlantischen Plätzen, 170 (134) von Portugal, Spanien, dem Mittelmeer der Levante 3248 (2617) von anderen europäischen, Gewässern, 613 (372) von deutschen Nord. und Ostseehäfen, 614 (372) von der Niederelbe und Helgoland; 3415 (2659) Schiffe (exkl. der Kohlenschiffe) waren beladen, 695 (994) Kohlenschiffe, 752 doll) in Ballast. Die ankommenden Schiffe waren mit 73,196 S56ösl41) Mann besetzt. .

Die in Hamburg im J. 1871 angekommenen 2458 , ohne die Kohlenschiffe) hatten 876 495 Last a 4009 Pfd.) und 535

ann Besatzung. Im Durchschnitt der Jahre 1866 1879 betrug die Zahl der ankommenden Dampfer nur 20639 mit 667.394 Last. Der Durchschnittsgehalt der ankomnienden Seedampfer ist von 1866 bis 1876 zu 1871 von 3277 auf 357 Last gestiegen. Von den W568 Dampfern kamen 1893 von 6797703 Last, und mit. 383329 Mann von Großbritannien, demnächst die meisten, aber doch nur ils aus Schweden und Norwegen. Der Dampfschiffahrts- verkehr besteht daher , . mit Großbritannien. Die 9 der von dort ankomnienden Dampfer hat sich wie folgt vermehrt: 1868: 1543 D. 1869: 1530, 18760: 1561, 18571 1893 D. Der“ Nationalität nach waren von den im Jahre 1871 ankommenden Dampfern 487 (208/674 L) hamburgische, 36 bremische, h er , 6 franzäsische, 1676 (605002 L) großbritannische, 0 niederländische S1 norwegische, 33 schwedische, 8 verschiedene.

Mit 6 und Cinders trafen im Jahre 1871 1272 Schiffe von 370 699 L. in Hamburg ein 6g 90M Sch. und 2364491 L. in 1870), darunter 236 großbritannische Sr iffe von 34,154 L. und 773 großbritannische Bampfer von 272361 E.

us Hamburg gingen im Jahre 1871 2456 ,,, von s74 485 L. ab, darunter 1552 (569,187 L.) beladene, 904 (305/298 8. in Ballast; 1019 Schiffe (371,423 C.) mit Ladung und 837 9 L.)

nach . Demnächst gingen die meisten Dampfer (107 mit

229295 L nach den Niederlanden