2030 . 2031
. itige mächtigten den gebote il di ĩ a . . laufende Jahr die Zahl von 8 festangestellten d. J. eine Uebersicht des für die einzelnen . erforderlichen n , , 2 3533 r el kee r ei, keen e nr fn, 36 , , Un dn . an Halfskräften fur die Mitglied Raumes an die 2 einzusenden, c) den ihnen zuge⸗ versehen. Im Artstel 16 haben bei Nachlaßfällen für die Konsuln nicht so die etwa erforber iche . un d , , f ‚ . ö. e rn, mn, n 2 i. 6 n 6 6 2 41 6 5 den 12. mne, 3 . 4 ,, r. . 36 2 * ĩ ⸗ . 3. . ; 235. lienischen Vertrage, da die Verhaäͤltnisse in Amerika dies nicht gestat⸗ e, . . , , ,, 684 ö. fur den Dbre⸗ , , c. . r, ff 357 gez Canißt. gez. Boni acio de Blas. , b. in Eine gegenwärtigen Fassung ist der ß lich. ,, , n , , , n nr erer en e,, ,, m.. se, , , ,,,, ,. die seanhigene if ürlle er bes Reeichstan ler inte, fäl bas Hüiredu. witz... w St. Maiesiẽ sche Kaiser, 8 r ; w. = . Majestät der Deutsche Kagiser, König ven reußen im w n. in 6 96. . wie die Gehaltssätze für die 7) Das Reich übernimmt a) die Kosten der Geschäftsführung der Namen des Beutschen Reiches einerseits, und Se. Majestät der gong He n mn rm , une, 1 ö re, , uregu . en . ᷣ ? er 93 en Provinzialbehörden. Tentralkommission, b) die Kosten seiner Vertretung in Wi 3 die I. ven Jtalien andererseits, von dem Wunsche geleitet. die 1. Der Senat der Vereinigten Staaten hat der Konvention die ver 9 6 e . 5 .. . en ö. gaben fehlt es an f er a,,. durch die Theilnahme des Deutschen Reichs an der internationalen Rechte, Privilegien und Immunitäten der 0 fn lar tgen Agenten in fassungsmäßige Genchmigung bereits erthellt. 1 0 ift — z e Veröffentlichungen des Stgtistischen Antes sind Jury etwa entstehenden Kosten, sowie die etwaigen Kosten eines ge—⸗ ö den belderfeitigen Gebieten der vertragenden Theile festzustellen, haben 6 angezogenen Artikel 15 und 17 lauten: K , j ⸗ ; 1 attung und regelmäßigen allgemeinen Reini er ren Bevollm en ernannt; ĩ ĩ ̃ , ,,,, , Tan er elt en ffantzgiser, König von äMhighhn , , . 6j gtost? ber SBrucfach 26 n eee, 2 eckung der Herstel. Kosten der Auspackung, . und allgemeinen Beaufsichtigung Preußen; dem Lande seines Ablebens bekannte Erben oder von ihm ernannte y , n ö. a6 n m w. verwen J und daher vor der der Ausstellungsgüter, die Kosten ibrer Versicherung gegen Feuers. J Allerhöchst Ihren Geheimen Legations ⸗ Rath Bernhard Tesiamemsvollstrecker zu hinteriassen, so sollen die kompetenten Landes- ol ein Werren n n. ö . m . geschästs. lehr zwi , dibemdaherms ber ln un En alten were des Konig behörden den nächsten Konfularbeamten der Nation, welcher der Ver— sollen die nothi ag g ö nsatz e . . Wenn irgend a erpackens behufs Nücksendung e) die Platzmiethe. ö und . ffstorbene angehörte, von diesem Umstande alsbald in Kenntniß setzen, 69 z . eschäftsräunie fuͤr das Statistische Amt in dem Alle übrigen Kosten, insbesondere a) die Kosten für Hin⸗ und Se Majestät der König von Italien: damit die erforderliche Benachrichtigung den betheiligten Parteien un= 2 . aäude des Reichskanzler ⸗Amis nach dessen im Bau begriffenen Rücktransport der Güter, b) die Kosten für die Herstellung und den Alierhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevell. verzüglich übermittelt werde 1 ö. Verfügung gestellt werden. Ob dies thunlich sein Transport der Ausstellungsbehälter' c) die Kosten der Fundamen—⸗ mächtigten WMinister bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, . gedachte Konfularbeamte soll das Recht haben, perssönlich 2 8 , nach Fertigstellung des Gebäudes, also in der tirungen und ähnlichen besonderen Veranstaltungen, d) die Kosten für Könlge ven Preußen, Graf wen Laungv oder durch einen Beauftragten bei allen Amtshandlungen für die ab- 5 en Hälfte dieses Jahres übersehen. Erst dann wird es an der die Versicherung der Ausstellungsgüter während des Hin- und r , über die folgenden Artikel übereingefommen lind wesenden Erben oder Gläubiger aufzutreten, bis diese einen Bevoll⸗ ö. sein, über die Lokalfrage definitiv Beschluß zu fassen. Bis 2 transports, tragen die theilnehnienden Staaten beziehungsweise nach rt. 1. Die Bestimmungen des . dem Norddeutschen mächtigten ernannt haben. . e. die gegenwärtig vom Centralburegu des Zollvereins benutzten ihrer näheren Bestimmung die Aussteller. Bunde und Italien am 21 Dezember] ab e ig enen Konsular⸗· Jurallen Erbfällen sollen die Angehörigen eines jeden der kon. . . 96 ücksicht darauf nn daß die , Thätigkeit Einen detaillirten Voranschlag der aus der Ausführung dieser vertrages sollen auf die konsulgrischen Agenten des Deutschen Reiches trahstenden Theile in dem Gebiete des anderen Theiles nur diejenigen es Statistischen Amtes sich zunächst auf die Verkehrs und Einnahme Beschlüsse 14 ergehenden Kosten aufzustellen, ö zur ö. unmoglich, in Jtalien und guf die konfulgrischen Vgenten Italiens im Gebiete Abgaben entrichten, welche sie entrichten müßten wenn sie Angehörige e u
statistik beschränken wird. da die hierbei zur Erwägung kommenden Verhältni . ni =. bes Deutschen Keiches dergestalt Anwendung finden, daß die gedachten 8 zren, in welchem der Na ich befindet oder Das Centralbureau des Zollvereins hat auf , , des ständig übersehen . Die Pariser Ausstellun lch ang en, konfularischen Agenten alle Befugnisse haben und aller . m⸗ . ni g n m er n, 1 fe nr fe , , Bundesraths am 31. v. M. seine Funktignen eingestell. De Bear. an welcher der Norddeutsche Bund als Gesammtheit sic hetheiligte munitäten und Privilegien theilhaftig werden. . welche in dem Krk 17. In Betreff der Bezeichnung oder Etikettirung der wer,. der laufenden Zoll und e,, ee, d,, Uebersichten ist gewährt allerdings in nignchen Beziehungen einen Anhalt. E edachten Vertrage zu Gunsten der konsularischen lgenten der ver! Waaren oder deren Verpackung, der Muster und der Fabrik oder 1 . zur Errichtung des Statistischen Amtes) an das Reichs ⸗- kommt jedoch dabei in Betracht, daß die damals aufgewendeten 2. Theile stißulirt find. Es wird ferner verabredet daß alle Handelszeichen follen die Angehörigen Yeutschlands in den Pereinigten e, ne. übergegangen, dem auch das Beamtenpersonal des Cen- Kosten, im ungefähren Betrage von 230000 Thlrn. im vorliegenden in Lem gedachten Verrrage enthaltenen Stipulgtionen als in Gültig. Staaten von Amerika und die Amerikaner in Deutschland denselben tralbüreaus zur Verfügung gestellt ist. all zum Thest zwar außer Betracht bleiben müssen, well ste nicht feit und Rechtskraft zwischen dem Deutschen Reiche und Italien be.! Schuß, wie die Inländer, genießen.)
n aft. etre len, die fan göitgeer enn n,“, , tracht weden ellen artige Verttag wird ratiffnzirt, und die Ra
; eine erhebliche Erweiterun ; — n, ha. ; 2 ö ̃ : Reichskanzler ⸗Amts in Ansaß gebrachten Kosten der ß die für die Wiener Ausstellung zu e . tiflkalionsurkunden werden zu Berlin binnen einer Frist von drei k 6. Es r gd a , n. ö
w . 3 1 ae, . 4 . beiderseitigen Bevollmächtigten den welchen der Bundesrath dem Reichstage zur verfassungsmäßigen
Nachdem die Kaiserl. Königl. österreichisch, ungarische Regierung und Elsaß Lothri ili u Urkun —
. * ; 9. = ö 3e. 3663 s. . e, . . 44 ö — K 6 8 Vertrag ünterzeichnet und denselben mit ihren Siegeln se , , vorgelegt hat, wird burch folgende Denkschrift . g rie r den Reichshaushalts E . versehen. erläutert:
und der bildenden Künste stattfinden und am 1. ka ,,,, . z Higchen zu Berlin, den 7. (Eehhar 1872. Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Portugal ent-
. g 8 König. behrten bis jeßt der vertragsmäßigen Regelung. Die vor mehr als
Lau nay. einem Viertel jahrhundert 6 einzelnen deutschen Staaten und erträg
elligung der deutsch n Landwirthschaft, Industrle und Kunst an der anzunehmen ist, daß der Gesammühkostenbetrag ein Piel tugal abgeschloss insbesondere der preußisch portu⸗
aches dieser Der Abschluß dieser Uebereinkünfte, bemerken die Motiven, war Portugal abgeschlossenen e p . laß , in aht . . ngelegenheit des Reichs 8 Summe bilden 36 und 9. die Ausgaben ö Titels 2 ,. durch die i Ee Deutschen häliches bedingt. Es war noh. giestsche Handels ünd Schiffahrtsvertrag vom 20. Februar 18641. behandeln. Durch Beschluß des Bundesraths vöm 7. Dezember v. J. nach von einem Jahr in das andere übertragbar find, so erscheint die . wendig, die Rechte, welche die Konsular Konvention mit Italien vom hreußisch? Geseß - Sammlung S. 151 — tragen die handelspolitische wurde diese age . und zum Zweck der 2 und Be ⸗ Ausbringung dseser Abschlagssumme durch den Rachtragsetat für . II. Dezember 1868 (Bundesgesetzblatt 1869 Seite 115 und mit Spa Signatur der. Zeit, in welcher sie zu Stande gekommen sind. utachtung aller die Behandlung der Ausstellung betreffenden Fragen 1872 n g unc nien vom 2. Februar . (Bundesgesetzblatt Seite 99) den An Bie beiderfeltigen Schiffe waren nur in Ansehnng der eigent=
n
ie. Berufung einer aug sachüerstäin digen Vertretern der Bunzes. chörigen und den Konsuln des Norddeütschen Vundes in beiden Jän. sichen Schiffsabgaben den eigenen Schiffen ll nn gleichge⸗
regierungen bestehenden Kommission angeordnet. Diese Kommisston ; ] ᷣ ĩ t, in A der Ladungsabgaben war diese Gleichstellun h est ssi g es s — Die dem Reichstage ebenfalls vorgelegten, beziehungs— Leder rannten, auf dle Angehörigen und die Jonfuin des Heutschen d. . . de. 233 k .
im Februar d. J. in Berlin getagt, und entsprechend ihren Vor- . b . hat der Bundesrath, or lin der Bewilligung der er· weise zu Madrid am 12. 86666. und zu Berlin am 7. Fe⸗ k e. enn geg . Vorhäfen — den Häfen zwischen Maas und Elbe — beschränkt. JIir⸗= orderlichen Kosten durch den Reichshaushalts. Etat, folgende Beschlüsse bruar d. J. . Uebereinkünfte mit Spanien folgen. Die an geh nn ng der, den Angehörigen ünd den Konsuln Betreff des Tarifs für die Einfuhr und Ausfuhr waren nur, aus. gefaßt: und Italien über die Ausdehnung der zwischen dem Italiens und Spaniens in Norddeutschland zugestandenen Rechte auf nahmsweise Belastungen des ge enseitigen Verkehrs ausgeschlossen; 1) Es wird eine Centralkommisston gebildet, welche für den Um. Rorddeutschen Bunde und den genannten Staaten ; Süddeutschland fetzte die nämliche Form voraus. Begünstigungen, welche der eine . n n en, . einräumen e /
fang des Reichs die Oberleitung der Ausstellungöangele enheiten über⸗ ö z 1 3. eines Handelsvertrages etwa 9 bestehenden Konsular⸗Verträge auf das Deutsche Die im Artikel ? des Vertrages vom 12. Januar d. J. verab nur ö in . nehmen können, wenn er entweder gleiche
nimmt, alle auf die Betheiligung der deutschen Stagten bezüglichen in ei ᷣ sst ö ; i ien Verlängert Verhandlungen mit den Kai 66 osterreichischen Behörden führt, e w. . in einer deutschen Uebersetzuüng resp. im deut . . . aüfttctionftis iß im Cinverffandniß mit k Vortheile oder Alequivalente gewährte, deren Feststellung sodann einem ö. n, n,, Geschäftsverkehr mit dem General Direktor der ö .. te: ö been een , n, ber n drr if 9. ohe m, 18611 wa usstellung tritt. on sular⸗Vertrag zwischen Deut 39 ; j er damals gältige portugiesische Tarif vom 2. März r 2 Die Regierungen der einzelnen Staaten werden ersucht, ent- . Majestät der e,. Kaiser 2. n. e, ,. Die am 11 e mn. j . 33 ,, dem Handel ungemein wenig günstig. Er unterwarf nicht blos die weder Kommisssonen zu bilden, welche für ihren Bereich die Be. Namen des Deutschen Reiches eimnerselts und E re der Kon Konsular-Konvention mil den r 9 65 en Einfuͤhr der fertigen Waaren, sondern auch die der Rohstoffe sehr theillgung an der Auͤsstellung organsstren, oder aber sich in dicser don Spanien andererseits von dem Wunsche geiestei die Befugni ꝛ von Ämerika ist dem Reichstage mit folgender enkschrift . Abgaben, zu weichen noch ein Zuschläg von 3 pet be immt Bezichung anderen Staaten anzuschließen. Diese Landeskommissionen Rechte, Privilegien und Immunitäten der kon unt ischen n n. vorgelegt worden: für die Tilgung der Noten der Bank von r, hinzutrat. Auch trelen mik der Centralkommisston in unmittelbaren Geschäftsverkehr. den beiderseitigen Gebieten der vortragenden Theile näher zu bestim= In Folge der sich stetig entwickelnden VerkehrsbGiechungen zwi. die Ausfuhr war durchweg mit Zöllen belastet. Eine Ermäßigung 3) Die Centralkommisslson soll aus neun Mitgliedern besteyen, men, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen schen Deütschland und den Vereinigten Staaten von Rmerika haben einzelner Zollsätze erfolgte erst durch das Königliche Dekret vom von denen den Vorfitzenden das Reich, zwei Mitglieder Preußen, und und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt und zwar: ; bie Geschaäfte der im Gebiete der letzteren angestellten . Kon. 18. Jlugust i852. Ferner wurde durch Königliches Dekret vom 31. ein Mitglied Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden Hessen und Se. Majestãt der Deutsche Kaiser/ Köni fuln mehr und mehr zugenommen. Damit ist das Bedürfniß, die Dezember 1852 zwar ein neuer mah ßer allgemeiner Zolltarif ver⸗ Rommifflson beruft die nöthigen Naßestät der Ofutsche Kaisez, König von Preußen ersönlichen und Amtsrechte derselben fr e ef sicher u fellen, Fffenklicht, deffen Uusführung seäter jedch wieder suspendirt— Auch
lsaß · Lothringen ernennen. Die 1 er e e, . Seinen außerordentlichen Sesandten und bevollmächtigten kühner geworden. Pieses Bedäürfniß machte sich namentlich den der allgemeine Tarif vom 23. Äugust 186, mit welchem eine libe.
4 Die Centralkommission hat: a) den dem Deutschen Reiche Minister bei Sr. Mafestät dem Könige von, Spanten, Behörden gegenüber geltend. Es kam kaum ein, unter Intervention ralere Hande: spolitik in Portugal beginnt, enthielt noch immer in ö i de deskommi ö Freiherrn Julius von Canit und Ballwitz, cht die Ge. S6ß Pofitionen protektionsstische Zollsaͤße und gewährte hauptsächlich rem nen Raum unter eie von den Landegtemsnissiongns werttt.! und Se. Majestät der König von Spanien 5 en ln ge wn, ene . 2 . ic r nur Pn ö. Verkehr 262 . als mit demselben für
jenen Produktionsgebiete zu vertheilen, H) den Ausstellungsplan fest- ; ur ir zustellen und dafür Sorge zu 4 derfelbe an Ort und Stelle e,, ra ,, , , Don hächen fuchte, so daͤß es ofl einer Dellaration der Regierung in iesenigsn Waaren, welche nach dem Gemwicht verzollt werden die
entsprechend ausgeführt werde, die Herrichtung und Ausstattung welche ; ; 19 . ö . nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen der Aitzsiellungs kaum zu leiten, ünd füt die Schränke und sonstigen NRegenftitigen Voll möchten übe 1 ö. 3 ö. 7 f
u 1873 eröffnet vorbehalten. Durch den Nacht ; werden sollte legten die Bundesregierungen sich die Frage vor, ob es 3333 Thlrn. n, . ? . 23 ö 1 2 non nicht dem 8696 * wie dem natienalen In . entspreche die Be⸗ laufenden Kosten Deckungsmittel zu gewinnen. Da ur le f . l. 53. eg
inaton bedurfte, um nur dem Konsul als solchen Anerkennung Anwendung des metrischen Geivichtssystems bei der Zollabfertigung ,. * nd deshalb mit . ,. der Vereinigten angeordnet wurde. Erst das Geseß vom 14. Februar 1871 führte eine
. ͤ U . ) ö. Ausstellungsbchälter Rormalien festzustellen d) für die Empfgng- ; rtitel übereingekom⸗ amn löer den Abschluß einer Konfular⸗Konvenlion Verhandlun! Ermäßigung der Zollfatze in größerem Umfange herbei. Durch das- nahme, . Auspackung, die Aufstellung die Ber lfssar lig ng die Ver men sind: ; en gepflogen, welche . dem am 11. Dezember v. J. unterzeichneten selbe wurden von den S66 . des allgemeinen Tarifs 185 packung und die Rücksendung der Ausstellungsgüter, einschließlich der Art. 1. Die Bestimmungen des zwischen dem Rorddeutschen Gn. eführt haben. Artikel für zollfrei erklärt, darunter die Mehrzahl der Den m h und Emballage und Behälter, * nöthigen Anstalten zu — 1 die Bunde und Spanien am 22. Februar 1870 abgeschlossenen Kon sular⸗ Derselbe enthäll im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie 256 Artikel, darunter , wie
ĩ Vertrages sollen auf dle konsularischen Agenten des Deut j tali Konvention vom 21. Dezember 1868. fabrikate und emische Produkte eiwaige Lnfertigung eines gemeinsamen deutschen Katalogs und Aus ges s f sularisch 9 schen Reichs die Beutsch-⸗Italienische Konsulgr-Konvention vom 1 ö. . für hie nicht besonders genannten Artikel
ellungsber ts zu keiten, sowie in Betreff der Betheiligung des Deut⸗ in Spanien und auf die konsulgrischen Agenten Spaniens im Gebiete jes gilt namentlich von den Artikeln 1-9 und 11 — 16, welche sich die Ausfuhrzölle er . : i . , . die 6 Bestim⸗ des Deutschen Reichs dergestalt Anwendung finden, daß die gedachten Die h h l gh 66 resp. 13 - 19 des e g en fen Vertrages, eine Ermäßigung. Das Gesetz ist ferner insofern von Bedeutung mungen zu erlassen fr die Interessen der deutschen Aussteller gegen konsulgrischen Agenten alle Befugnisse haben und aller Rechte, Im= um Thell wörtlich, anschließen. Die Klau sel der meist k als durch dasselbe die gn n, ermächtigt wurde, die Tarifsätze ad über dem General. Direktor der Ausstellung zu vertreten. munitäten und e, . theilhaftig werden sollen, welche in dem Nation, welche sich im DeutschItallenischen Vertrage in einem beson⸗ valorem bei denjenigen Artikeln in sixirte Sele umzuwandeln, bei
s) Zur Verireinng des Reichs an Ort und Stelle werden von gedachten Vertrage zu Gunsten der konsularischen Agenten der vertra⸗ deren Artikel (19) findet, ist in Tem Artikel Z des Deutsch⸗Amerika⸗ welchen diese e, , . zu ermöglichen sei. Das neueste Gesetz dem Reschskanzler Mitglieder der Centralkommission und im Falle enden Theile stipulirt sind. Es wird ferner verabredet, daß alle in nischen Vertrages eingerückt und 36 in einer Faffung, welche die vom 17. Dezember 1870 durch welches Abänderungen des Zolltarifs
ĩ andi ssari dem gedachten Vertrage enthaltenen Stipulationen als in Gültigkei ünfti jwilegien beschränkt, sondern auch vorgenommen wurden, hat hauptsächlich den Zweck dem Verkehr der J ,, . . n g. 6 3 ist weiter das portugiesischen Kolonien mit dem Mutterlande Erleichterungen zu
. 2) di und Rechtskraft zwischen dem Dentschen Reiche und Spani = ᷣ . 6) Die Landeskommissionen haben 2) die Aufforderungen zur sch ch panien be bereits gewährte umfa 3. k Vertrage, auf die Eigen⸗ gewähren. Dasselbe enthält jedoch auch für einzelne ö nament⸗
Bethelligung an der Ausstellung zu erlassen und unter Berücksich= trachtet werden sollen. Gewicht nicht, wie im die Eige ewähr r au sigung der vom Bundesrathe zu fassenden Beschlüsse die heilnahme⸗ Art. 2. Der gegenwärtige Vertrag wird ratifizirt und die Rati⸗ n ne Hin n un, sondern auf die Nicht ⸗Staalsangehsri keit im lich für Zucker und Kaffee, Ermäßigungen der Zollsäße des allge⸗ Bedingungen zu veröffentlichen, HM die Anmeldungen entgegenzunch— fikations Urkunden werden zu Madrid binnen einer Frist von zwei Lande der Refidenz gelegt. Dies erschien im deutschen Interesse meinen Tarifs.
men, zu sichten und demnächst und zwar spätestens bis zum 20. April! Monaten ausgewechselt werden.