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nach der ,,, des Vereins Berliner Künstler in der
Kommandantenstraße. . . Ihre n n. und Königliche Hoheit die Kron⸗
prinzessin ertheilte der Schriftstellerin Frau Polko um
14M, Uhr Audienz. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen
lais ein Diner von 44 Gedecken statt. Um 7! Uhr begab a Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit ins Schaus iel⸗ 6 Und von da in das Palais zu Ihrer Majestät der Kai⸗
in⸗Königin. . ö den aus Montreux eingegangenen Privat nachrichten ist das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht (Vater) zufrieden ellend. Höchstderselbe macht täglich Spaziergänge in die Ur kürzlich einem militärischen Vortrage bei.
— Se. Majestät der Kaiser und König haben für die Ausstellung von Blumen und Früchten, welche der Verein der Gartenfreunde Berlins vom 13. bis 17. d. M. in der Reitbahn des Königlichen Kriegs ⸗Ministeriums zum Besten des vakerländischen Frauenvereins veranstaltet, als ersten Preis die erste goldene Medaille bewilligt, ebenso Ihre Majestät die Kaiferin⸗Königin als zweiten Preis einen elch itth eichenen Tisch, dessen Platte das Bild des Königlichen Palais darstellt.
— Der Bun des rath hielt gestern unter dem Vorsitze des Reichskanzlers eine Plenarsitzung ab. In derselben wur⸗ den: Vorlagen des Präsidiums, betreffend die Kosten für die zur Absperrung gegen die Rinderpest herangszogenen Eivil⸗ wächter, die Ausführung des Ausliefexungs vertrages zwischen Deutschland und Italien und die eingegangenen Aeußerungen der Bundesregierungen, betreffend das deutsche Meilenmaß, den betreffenden Ausschüssen überwiesen, und hierauf Ausschuß⸗ berichte entgegengenommen über den zu Paris am 14. Fe⸗ bruar er. Unkerzeichneten Postvertrag mit Frankreich und über die Etats: a) des Reichskanzler⸗Amts, b) des Rechnungshofes, e) des Reichs ⸗Oberhandelsgerichts, d) der Einnahmen an Zöl⸗ sen und Verbrauchssteuern, e) der Einnahmen an Wechsel— stempelsteuer, ) der Telegraphenverwaltung.
— In der gestrigen (2 ö des Reichstages theilte der Präsident pie n, mit, daß seit Montag 35 Mitglieder in das Haus eingetreten seien. Die Abtheilungen konstituirten sich in folgender Weise: I) Stephani Vorsitzender), v. Bernuth (Stellvertreter, v. Wedekind Schriftführer), Banks Stellver⸗ treter; 2 v. Denzin, Graf Maltzan, Lucius, v. Minnigerode⸗ 3) v. Frankenberg⸗Ludwigsdorff, v. Rönne, Eypsoldt / v. Dörn. berg; 4 Graf Münster, Miquel, Koch, v. Zedlitz; 5x FJürst zu Hohenlohe -Schillingsfürst, Runge, Wölfel, v. Davier; sh) Lamey, Löwe, Wolffsohn, Ludwig; 7) Lentz, Garnier, Websky, Westphal.
Der Reichskanzler zeigte dem Hause an, daß der wegen un⸗ gesetzlicher Wahlbeeinflussung bei der für ungültig erklärten Wahl des Abg. v. Schulenburg-Beetzendarf am 19 Oktober in Salzwedel in erster Instanz zu drei Wochen Gefängniß ver⸗ urtheilte Schulze Forblan in Folge seiner Berufung von dem Appellationsgericht in Magdeburg am 18. Januar d. J. frei⸗ gesprochen worden ist ; ;
Eine große Anzahl von Urlaubsgesuchen wurde sodann ohne Debatte bewilligt. 23
Der hierauf erfolgende Namensaufruf ergab die Anwesen— heit von 203 Mitgliedern; das Haus war also beschlußfähig, und beschloß nach dem Vorschlage des Präsidenten, in der nächsten Sitzung, Mittwoch 12 Uhr, die Wahl des Präsidiums vorzunehmen. . .
— In der heutigen vom Präsidenten Dr. Simson um um 127 Uhr eröffneten 6.) Plenarsitzung des Reichs⸗ tages wurde die Wahl der Präsidenten und der Schriftführer vollzogen. Bei der Wahl des ersten Präsidenten wurden 203 Stimmzettel abgegeben. Von diesen lauteten 193 auf den Ramen des Abg. Dr. Simson, der somit gewählt ist und die Wahl mit einigen Worten des Dankes annahm. Bei. Ecluß des Blattes ging das Haus zur Wahl des ersten Vize⸗Prä⸗ sidenten über.
— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen waren bis zum V2. März d. J. in. den Münzstätten des Deutschen Reiches in ö Stücken ßö,sß8 z 540 Mark ausgeprägt worden. In der Zeit vom 24. bis 30. 36 * sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 3,754, ark, in Hannover 4924499 Mark, in Frankfurt a. M. L679 gos Mark, in München SMM Mark, in Stuttgart W, 6M Mark und in Karlsruhe 276 000 Mark zusammen 6789, 469 Mark. Die 8 stellt sich daher bis 30. März d. J. auf 73 364,000 Mark.
mgegend und wohnte
— Seit unserer Mittheilung vom 11. v. M. sind dem Fürsten von Bismarck ferner zahlreiche Adressen aus sämmtlichen Provinzen der Preußischen Monarchie, den deut⸗ schen Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Oldenburg, er, ,, Reuß j. L, und den Staaten Großbritannien, Italien und der Sc welche die , ,, der Einsender mit dem Gesetze über die Schulaufsicht und mit den in der 29 Sitzung des Hauses der Abgeordneten von dem Fürsten geä sßerten rten aus⸗ drücken Die Orte, aus welchen diese Kundgebungen eingesandt worden, sind folgende: Provinz Preußen; Schwetz nebst anderen Städten und Ortschaften des r Kreises, Danzig, Pr. Stargardt, Carthaus und be⸗ nachbarte Orte, Tuchel, Thorn nebst anderen Städten und Ortschaften des Kreises Thorn, Flatow und henachharte Orte, die Orte der Danziger Nehrung — Provinz Branden- burg: Berlin, Potsdam, Neustadt Eberswalde, Freienwalde, Werneuchen, Bernau, Alt⸗Lewin, Groß⸗ und Klein⸗Barnim, Alt⸗Trebbin, Pankow bei Berlin, Liebenwalde, Biesenthal, Neu Lewin, Wegendorf, Buchholz, Wesendahl; — Provinz Pommern: Greifswald, Rügenwalde und benachbarte Srte, Zanow und benachbarte Orte, Wangerin;— rovinz Posen; Pinne, Rawicz“ Lobsens, Zduny, . und Umgegend, Margonin und Umgegend; — Provinz Schlesien: Breslau, Oppeln nebst anderen Stätten und Srtschaften des Kreises Oppeln, Warmbrunn, Freistadt und Umgegend, Neusalz a. O. und Umgegend, Beuthen a. O. und Umgegend, Neu städtel und Umgegend, Schlawa und age fe, Carolath a. O. und Umgegend, Groß- Glogau neßst anderen Städten ünd Ortschaften des Kreises Glogau, Reustadt nebst Städten und Ortschaften des . Nenstadt i. Schl, Frankenstein nebst anderen Orten des Kreises Frankenstein, Löwenberg nebst anderen Städten und Ortschaf⸗ ken des Kreises Löwenberg, Königshütte und man ,. Rei⸗ chenbach und benachbarte Orte, Gleiwitz, Grünber Greiffenberg, Freiburg, Militsch, Leobschütz, Hermsdorf, Giersdorf, Agneten ˖ orf, Voigtsdorf, Petersdorf, Wernersdorf b. Kaiserswaldau, Tannhausen, i nn. Altwaffer .Birschberg, Schonau, Briesnitz b. Wartha, Lähn u. Umg. — Provinz Sachsen: Gardelegen, . Hundisburg, Kehnert, Uetz, Sandfurth, Bertingen, Mahlwinkel, Cobbel, Zibberick, Ringfurth, Groß Rodensleben, Samswegen, Bleiche, Meseherg, Lindhorst, Hoetensleben, Althaldensleben, Eimersleben, Dahlenwarsleben, Olvenstedt, Hohenwarsleben, Ebendorf Meitzendorf, Hermsdorf, Rogaetz, Bülstringen; Provinz Schleswig-Holstin: Altona, Itzehoe, Klein⸗ Flottbek. — Provinz Hannover: Hameln, Ohrum, Gif⸗ horn, Hohenhameln; — Provinz Westfalen: Dortmund, Bielefeld, Herford; = Provinz Hessen⸗Nassau ; Höchst a. M., Geisenheim, Homburg, Bad Langenschwalbach, Idstein, Borken⸗ heim, Nied bei Höchst, Aumenau, Oberkaufungen, Krittel, Wolshagen; = Rheinprovinz: Waldbroel nebst anderen Orten des Kreises Waldbroel, Mühlheim a. Rh., Wesel, Rolandswerth, Schleiden, Wittlich — Königreich Bayern; Gemeinden des Kantons Göllheim, Wonnweiler, — Köni reich Sachsen: Löbau, Kronberg, Burgstädt, Hartmannsdorf, Ebersbach, Niesa, Sber⸗ und Rieder⸗Lunnersdorf, — Königreich Württem⸗ derg: Sinttzart, rg erz ogtham Zehen Mannheim; —Großberzoghum Hessen: Mainz, Offenbach 4. M., Lau⸗ terbach, Oppenheim a. R., Dittelsheim, Groß⸗Winterheim, Sauerschwabenheim, Leiselheim b. Worms; — Groß herzog⸗ thum Sldenburg: Nordenhamm ; — Herzogthum Sach⸗ sen-Astenburg: Schmölln; — Fürstent hum Reuß j 8. Blankenstein b. Lobenstein; Königreich Großbritannien: Jiverpool, — Königreich Italien: Cuneo; - Schweiz: Zürich. Unterzeichnet sind die Adressen theils von städti⸗ schen Behörden, Orts‘, Kirchen. und Schulvorständen, Vereinen und Gesellschaften, theils von Personen, welche den verschiedensten Ständen und Derr n nn, sowie den verschiedenen Konfessionen angehören. Viele dressen sind mit mehreren . Unterschriften versehen; die aus Städten und bedeutenderen Ortschaften eingegangenen sind auch meist von Bewohnern der benachbarten Orte unter schrieben. Besondere Erwähnun verdienen: die Adresse aus dem Kreise Oppeln, welche von 2109 Personen, meist Katholiken, unter⸗ zeichnet ist, die Adresse aus dem Kreise Schwetz mit ungefähr 1500 Unterschriften, die Adresse aus dem Kreise Freistadt i. Schl., welche 1526 Unterschriften trägt, die Adresse aus dem Kreise Groß Glogau mit 1763 Unter chriften, die Adressen der konser⸗ vativen Vereine der Stadtbezirke 41—= 44 (innerhalb der Lukas⸗ parochie) und 54 - 60 (innerhalb der Parochie zum heiligen Y zu Berlin. . *r n eine aus dem Kreise Neustadt i. Schl. e , , Adresse, welche über 1000 Unterschriften trägt, hat der Fürst
von Bismarck unter dem 23. v. Mts. nachstehende Antwort ertheilt:
Schweiz zugegangen,
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Berlin, den 23. März 1872.
Aus der von Ew. Hochwohlgeboren überreichten Adresse einer
en Zahl katholischer Einwohner des dortigen Kreises habe ich mit
onderer Freude ersehen, wie das inzwischen publizirte Schulaufsichts-
Jesetz auch innerhalb der katholischen Kirche eine Würdigung und
Auslegung findet, welche dem Verhalten der Königlichen Regierung der Kirche gegenüber . .
Wer behauptet, daß in Preußen das Volk des höchsten Gutes
der Religion beraubt, die Freiheit des Glaubens verschränkẽr und die
berechtigten Ansprüche der Kirche gefährdet wären, der verläumdet die
Regierung Sr. Majestät des Königs.
Ew. Hochwohlgeboren und Ihre Gesinnungsgenossen werden der Kirche und dem Staate gleichmäßig dienen, wenn Sie solchen verläum⸗ derischen Insinuationen mit der ganzen Kraft der Wahrheit und der eigenen Ueberzeugung entgegentreten.
von Bismarck.
An den Realschul⸗Direktor Herrn F. W. von Raczek, Hochwohlgeboren, zu Neustadt in Oberschlesien.
— An die Stelle des verstorbenen Ober⸗Tribunals⸗Raths Goltdammer ist die Redaktion des hier erscheinenden Archivs für gemeines deutsches und preußisches Strafrecht von dem Ober ⸗Tribunals⸗Rath Mager übernommen. Das kürzlich erschienene erste Heft enthält u. a. einen Aufsatz über die Systematik des deutschen Strafrechts.
— Der hiesige wissenschaftliche Kunst verein wird die Feier seines Stiftungsfestes am 22. d. M. begehen.
— Am 8. d. M. wurden hierselbst in dem Saale des Stände⸗ hauses die Sitzungen des »Deutschen Landwirthschafs— rathes« unter dem — 1 des Präsidenten des landwirthschaft⸗ lichen Centralvereins der Mark Brandenburg und der Nieder⸗ Lausitz, Ritterschafts⸗Rathes v. Wedell⸗Malchow, eröffnet. — Die Tagesordnung der ersten und konstituirenden Versammlung des Landwirthschaftsrathes umfaßte vorzugsweise folgende Gegen⸗ stände: Konstituirung des deutschen Landwirthschaftsraths; Berathung und Feststellung des Statuts und der Geschäfts⸗ ordnun gun denselben; Wahl des Präsidiums, des General⸗ sekretärs und des Ausschusses; Erweiterung des Landwirth⸗ schaftsraths auf Elsaß⸗Lothringen; Feststellung der Zahl seiner Mitglieder; Gesetzentwurf wegen Erhebung der Brausteuer im Deutschen Reiche (mit Ausschluß von Bayern, Württem⸗ berg, Baden und Elsaß⸗Lothringen); Reform der deutschen Banken, insbesondere der Zettelbanken; die deutschen Handels⸗ verträge, insoweit sie das Interesse der Landwirthschaft be⸗ rühren; Raum⸗ oder Fabrikat⸗Spiritussteuer, Anträge von Mitgliedern des Landwirthschaftsrathes; Berathung über Zeit und Tagesordnung der nächsten Session des Landwirthschafts⸗ rathes. — In der ersten ö des Landwirthschaftsrathes wurden die ersten Gegenstände erledigt, mit Ausnahme der Berathung des letzten Paragraphen des Statuts, welche vertagt wurde. Zum Vorsitzenden wurde Herr v. Wedell⸗Malchow, als Stellvertreter die Herren Ministerial⸗Direktor von Wolfanger aus München und Graf zur Lippe⸗Weißenfeld durch Akklama⸗ tion gewählt. Alle drei Herren nahmen die Wahl an.
Sachsen. Dresden, 9. April. Wie das »Dresdner Journal« meldet, reisten der König und die Königin heute Morgen über Chemnitz, Eger, München, Insbruck nach Riva am Gardasee, um daselbst einen mehrwöchentlichen Aufenthalt zu nehmen. Zum Stellvertreter des Königs in den Regie⸗ rungsgeschäften ist der Kronprinz ernannt.
Württemberg. Stuttgart, 6. April. Fürst Hein⸗ rich XXII. Reuß, ältere Linie, ist zum Besuch der Königlichen Familie hier angekommen. .
Baden. Karlsruhe, 8. April. Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin Anna von Hessen, Prinzessin von Preußen, ist heute Nachmittag von Baden hier eingetroffen und von Ihren , Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin am Bahnhof empfangen worden; Se. Hoheit emahlin nach. Den errschaften zu Ehren fand im Großherzoglichen Schlosse
hessischen Familiendiner statt, nach welchem die Hohen Gäste um halb acht Uhr wieder nach Baden zurückkehrten.
der ö. von Hessen folgte seiner
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ 96 n, 8. April. Der Herzog ist heute nach Aachen zum Ge— rauche einer Badekur gereist.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 9. April. Das Reichs⸗ gesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom 1. April 1872, be⸗ treffend die Handhabung der Disziplinargewalt über Advokaten und Advokaturkandidaten, das Gesetz vom 1. April 1872, be⸗ treffend die Vollziehung von Freiheitsstrafen in Einzelhaft und die Bestellung von Strafvollzugs⸗Kommissionen; das Gesetz vom 1. April 1872, womit der §. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R. G. B. Nr. 63, über die Errichtung von Gewerbe⸗
gerichten abgeändert wird. Dasselbe lautet: »Wenn über An⸗
räge auf Errichtung einzelner Gewerbegerichte zu einer Zeit
u entscheiden ist, in welcher die im S§. 2 des Gesetzes vom
4. Mai 1869 vorgeschriebene Einholung des Gutachtens des a . nicht thunlich ist, kann das Gutachten des Landes- ausschusses das Gutachten des Landtages ersetzen«. Endlich fol⸗ gendes Gesetz vom 31. März 1872, enthaltend die Uebergangs- bestimmungen zur Sicherstellung des erhöhten Friedensstandes der 25 Kavallerie⸗Regimenter, welche fich aus den im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern ergänzen:
Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt:
. Bis zum 1. Oktober 1873 ist der Abgang auf den erhöhten Friedensstand, welcher sich bei den Kavallerie⸗Regimentern nach voll= ständiger Einberufung der verfügbaren Liniendienstpflichtigen noch er⸗ giebt, durch Heranziehung der entsprechenden Anzahl von Reserve⸗ männern dieser Regimenter zu decken.
§. 2. Die Deckung des Abganges erfolgt in erster Reihe durch freiwillig sich meldende ,,,, ö. ? ;
Wird hierdurch der Abgang bei einem Regimente nicht gedeckt, so werden die Reservemänner des iin n Jahrganges dieses Regi⸗ ments nach der Losreihe einberufen, wobei jedoch solche, welche berents auf Grund der Bestimmungen des Wehrgesetzes vom 5. Dezember
1868 assentirt wurden, gegen ihren Willen zu dieser Dienstleistun nicht zurückbehalten werden können. ĩ stleistung
§. 3. Die Beibehaltung solcher einberufenen Reservemänner in
der aktiven Dienstleistung darf sich gegen den Willen der Betreffenden nicht über ein Jahr erstrecken.
§8. 4 Die auf Grund dieses Gesetzes von den freiwillig sich mel⸗ denden oder einberufenen Reservemännern in der aktiven Dienstleistung zugebrachte Zeit, ist denselben auf ihre Reservepflicht dreifach anzu⸗ rechnen und bleiben dieselben von der im §. 36 des Wehrgesetzes vom 5. Dezember 1868 bestimmten dreimaligen Waffenübung befreit.
; 3 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit und hat die im §. 4 festgesetzte Anrechnung der aktiven Dienstleistung auf die Reservedienstpflicht auch jenen Reservemännern zugutezukommen, welche seit dem 1. März 1871 bei den Kavallerie⸗ Regimentern in der aktiven Dienstleistung zurückbehalten und bereits aus dieser Dienstleistung wieder entlassen worden sind.
§. 6. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873 außer Wirksamkeit.
§. 7. Mein Landesvertheidigungs⸗Minister hat im Einvernehmen mit dem Reichs-⸗Kriegsminister die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verfügungen zu erlassen.
Ofen, am 31. März 1872.
Franz Joseph m. p. Auersperg m. p. Hor st m. p. Oberst.
— Die auf Grund einer von der ungarischen ag . bei Verhandlung des Heeresbudgets pro 1872 gefaßten Resolu⸗ tion zu berufende En quete⸗Kommission zur Prüfung des gesammten Ausrüstungswesens (Montur, Rüstung, Feld— geräthe, Bettensorten, ärztliche und Spitalsrequisiten) wird am 29. d. M. im , Der Reichs⸗Kriegsminister hat den Sektionschef GM. Alexander Benedek als Delegirten zur Kommission abgeordnet.
Pesth, 8. April. Nach bedeutungslosen Interpellationen beantragte Helfy in der heutigen Sitzung des Unterhauses, die Debatte über die Wahlnovelle morgen zu unterbrechen und dringende Gesetzentwürfe auf die Tagesordnung zu setzen oder, wenn die bisherige Tagesordnung aufrecht erhalten werden sollte, mögen dringende Vorlagen in den Abendsitzungen von 8 bis 10 Uhr erledigt werden. Die Indrucklegung wurde an⸗ geordnet. Um der Eisenbahn⸗ und der Finanzkommission die Erledigung der ihr . Arbeiten zu ermöglichen, ward auf Antrag Pulsky's beschlossen, heute und morgen die Abend⸗ itzungen ausfallen zu lassen. Sodann wurde die Debatte über ie Wahlnovelle fortgesetzt. Csanady wurde wegen unparlamen⸗ tarischer Ausdrücke zweimal zur Ordnung gerufen. Die Linke bestreitet, daß der Präsident berechtigt gewesen sei, den Redner zu unterbrechen und begann eine längere Debatte hierüber, die morgen fortgesetzt werden soll.
— 9. April. Beide Häuser des Reichstags be⸗ schlossen, anläßlich der Verlobung der Erzherzogin Gisela eine Gratulations-Deputation an die Kaiserlichen Majestäten zu entsenden. 3.
Belgien. Brüssel, 9. April. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Graf d' Aspremont⸗-Lynden, empfing heute den französischen Staatsrath Ozenne, welcher in Angelegenheit des belgisch-französischen Handels vertrages hier an⸗ wesend ist. Die von Frankreich vorgeschlagenen Abänderungen des genannten Vertrages sollen nur wenig erheblich sein und bee, e. einem Berathungs⸗Komite zur Prüfung unterbreitet werden.
— In der heutigen Sitzung der Repräsentanten⸗ kammer theilte der Minister des Auswärtigen auf eine Inter⸗ pellation die Note Frankreichs, betreffend die Kündigung des belgisch⸗französischen Handelsvertrages, sowie die Antwort Belgiens der Versammlung mit. Gleicheitig erklärte der Minister, daß Vorbesprechungen wegen Abänderung des Ver⸗ trages mit dem französischen Staatsrath Ozenne heute einge⸗
leitet seien.