beamte kann unter Bewilligung des gesetzlichen Wartegeldes einstweilig ] nach vorübergehendes Geschäft angenommen werden, erwerhen keinen . ;
in den Ruhestand versetzt werden wenn das von ihm verwaltete Amt Anspruch 2. eine Pension nach den Bestimmungen dieses Ges⸗ mittelbaren Staatsamte behufs der technischen Ausbildung in den gerückten Jahreszeit ihre Verträge brechen und sich heimlich davon
in dei emg Umbildung der Reichs behörden aufhört. Darüber, ob eine Dienstsiellung eine solche ist, daß sie die Zeit Prüfungsvorschriften ausdrücklich angeordnet ist. . machen. Meeist vergehen sechs bis acht Monate ehe der Kaufmann
8. B. Außer dem im 3. 26 bejcichneten Falle können durch und die Kräfte eines Beamten mür nebenbel in Anspruch ninint, Im Falle der Nr. 3 wird die Dienstzeit nach den fan die Be⸗ feine Wagren wieder zu Geld machen kann, ;
Kaiserliche Verfügung die nachbenannten Beamten, jederzeit mit Ge enischeidet mit Ausschluß des Rechtsweges die dem Beamten vor⸗ rechnung der Dienstzeit im Reichsdienste gegebenen Bestimmungen Die Preise auf der Messe zu Tashkend waren für Baumwolle
währung des r fen Wartegeldes einstweilig in den Ruhestand gesetzte Diensibehörde. berechnet. . . i Kaméelsladung von 6 Pud 7. Rubel, S0. Kopeten bei Einem
verfeßzt werden: — . §. 338. Wird außer den im S 35 bezeichneten Falle ein Beamter 46. Der Civil⸗Dienstzeit wird die Zeit des aktiven Militär- inkaufe von 40 Kameelladungen und darüber; für geringere Men der Reichskanzler, der Prãäsident des Reichskanzler ⸗ Amts die Direk⸗ vor Vollendung des zehnten Dienstjahres diensiunfähig und deshalb dienstes hinzugerechnet. Ln , Diss und 7ös0 Rubel. Für Seide wurde je nach der toren, Ilbtheilungs Chefs vortragenden Räthe und elatsmäßigen in den Ruhestand verfeßt, so kann demnfelben bei vorhandener Bedurftig. 47. Die Dienstzeit, welche vor den Beginn des achtzehnten Qualität pro ud die Summe von 216, 209 und 125,10 Rubel be⸗
Hülfsarbeiter im Reichskanzler Amte und in den einzelnen Ib teit durch Beschluß des Bundesraths eine Pension entweder auf gebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. . . Die übrigen Handelsartikel bestehen in grauen und karmin⸗ theilungen desselben, sowie im auswärtigen Amte und in den Mini⸗ bestimmte Zeit oder lebenslänglich bewilligt werden . Nur die in die Dauer eines Krieges fallende und, bei einem mo offen Baumwollengeweben von verschiedener Stärke, in Shirting⸗ sterien, die Milltär. und die Marine ⸗ Intendanten, die Ober ⸗Post⸗ 39. Canspruch auf Umjugskosten) Sat 6 n Ruhestand bilen oder Ersatz Truppentheile abgeleistete Militärdienstzeit kommt, Tüchern, Stearinlichten, verschiedenen Theesorten, in Zucker und ein
=äckleren. ois Hersthher r. Göcz zm enn it Tdh, eder be n gen ein teil sen Kun öfen feinen ishh. vunegs n 6. 1 * , vom Tage einer ,, . Sary⸗Su-Flusse und dem Balkasch See auf dem
Direktoren, die diplomatischen Agenten einschließlich der Berufs 1 ; e ; Konsuln. ichen Wohnsiz im Auslande] so sind demselben die Kosten des Um— naeordneten Mobilmachung, auf welche ein Krieg folgt, bis zum Wege na Akmolinsk liegt eine traurige Gegend, die sogenannte . Das w beträgt bei Gehältern bis zu 160 Thalern zuges nach dem innerhalb des Reichs von ihm gewählten Wohnorte . 8 der De eb ig chens l / 9 ö. .
ͤ . obi ; ᷣ — Hungerwüste. In früheren Jahren pflegten die Karawanen der Kha⸗ ebensoviel als das Gehalt, bei höheren Gehältern drei Viertheile des zu gewähren. . §. 48. Für jeden Feldzug an welchem ein Beamter im Reichs- nate welche mit Baumwolle und Früchten beladen waren, diese Gehalts, jedoch nicht weniger als 150 Thaler. §. 40. (Betrag der Pension) Die Pension beträgt, wenn die eere, in der Kaiserlichen Marine oder in der Armee eines Bundes. Wüste nach Nolinsk⸗ Petropawlowsk und Troitsk zu durchziehen, * t Bei Feststellung der Jahres beträge der Wartegelder werden über⸗ Versckung in den Ruhestand nach vollendetem zehnten, jedoch vor ls der Art Theil — hat, daß er wirklich vor den Feind dagegen führt der Hauptweg durch Karaagatch in der Nähe von At- schießende Thalerbrüche aũf volle Thaler abgerundet. vollendetem elften Dienstjahre eintritt, ** / 3. und steigt von da ab mit kommen, oder in dienstlicher Stellung den mobilen Truppen in molinsk. Der Jahresbetrag des Wartegeldes kann 3000 Thlr. nicht über⸗ jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre um „ des in den 85. 4 6 Feld gefolgt oder auf einem zur Verwendung gegen den Feind Die Entfernung von Turkestan nach Akmolinsk beträgt ungefähr steigen. bis 43 bestimmten Diensteinkommens; . bbestimmien Schiffe oder Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine eingeschifft 609 Reilen, davon führen 185 Meilen durch die Wüste und 50 durch §—. 27. Die Zahlung des n . erfolgt im Voraus in der⸗ eber den Betrag von „o, dieses Einkommens hinaus findet gewesen ist, wird demselben zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit tief sandige Strecken. Die Entfernung von Atmolinsk bis Petro- selben Weise, in welcher bis dahin ie Zahlung des Gehaltes statt. eine Steigerung nicht statt. . — ein Jahr hinzugerechnet. . . . awlowsk beträgt ungefähr 20 Meilen und die von Tashkend nach cfunden hat. Die Gehaltszahlung hört auf und die Zahlung dess In dem im §. 35 erwähnten Falle beträgt die Pension stets n, Bh eine mnilitärische Unternehmung in dieser Beziehung als ein Atmelinsk erfordert für eine Karawane von Kameelen ungefähr Kam ide beginnt mit deim Abläufe des Viertel jahres welches auf im Falle des §. s höͤchstens M des vorbezeichneten Biensteinkommens. Jeldzug anzufehen ist, und in zie fern bei Kriegen Hon langerer . - 60 Tagemãrsche. den Wöönat folgt, in welchem dem Beamten die Entscheidung über Bel jeder Pension werden überschießende Thalerbrüche auf volle auer mehrere Kriegsjahre in Anrechnung kommen sollen. darüber feine einstweilige Verseßung in den Nuhestand der Zeitpunkt derseiben Thaler abgerundet. wird in jedem Falle durch den Kaiser Bestimmung getroffen. Für . und die Höhe des Wartegeldes bekannt gemacht worden ist. —ͤ s . Der . der e wird i von . 2 2. an ö, 1. bei den hierüber in den einzelnen Telegraphisehe Wittermnmmtgshberiehte v. II. April. 28. ie einstweilig in den Ruhestand versetzten Beamten sind le ezogene gesammte jensteinkommen, soweit es nicht zur Be— undesstaalen getroffenen Bestimmungen, . — m 2 . 42 . . J. Uübertra 6 streikung von Reyräsentatsonn: oder Dien staufwandskosten gewährt 5.49. Inzvieweit die Zeit eines estungsarrestes oder einer 1 Ort. ,, . , ne. Reichsamtes unter den gsegungen verpfüüchtet, unter denen wird, nach Maßgabe der folgenden näheren Bestimmungen zu runde Kriegsgefangenschaft angerechnet werden konne ist nach den für die AEG= . Himmeleansicht nach 5§. 23 ein Reichsbeamter die .. in in anderes Amt fich gelegt; ef nnr, er Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiser⸗ 7 Haparanda. 334, D. schwach. sneiter, gefallen lassen muß. ; I) Feststehende Dienstemolumente/ namentlich freie Dienstwohnung⸗ sichen Marine geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu bemessen. Christians, 333, WS W., s. stark. bedeckt. 29. Das Recht auf den Bezug des Wartegeldes hört auf: sowie die anflatt derselben gewährte Miethsentschädigung, Feuerungs⸗ §. 59. Den gesandtschaftlichen und den besoldeten Konsulats -* Hernõs and 333. SW., schwach. bedeckt, Schnee. 1) Wenn der Beamte im Reichsdienste mit einem dem früher von und Erleuchtungsmaterial, Naturalbezüge an Getreide, Winterfutter beamten welche in außereuropäischen Ländern eine längere als ein Petersburg 335. SW. , schwach. sehr bewölkt.) ihm bejogenen Diensteinkommen mindestens gleichen Diensteinkommen k. s. w. sowie der Ertrag von Dienstgrundstücken kommen nur in⸗ jã ai erwendung gefunden. haben, wird die daselbst zugebrachte * Stockholm. 3372 SSW., schw. bedeckt.“) wieder angestellt wird, 2 wenn der Beamte das deutsche Indigenat soweit zur Anrechnung, als deren Werth in den Besoldungs: Etats Dlenstzeit bei Verwendungen in Ost · und Mittel · A ien, Mittel und * Skudeenss - 336, SW. sehwach. bewõlkt. verliert, sS wenn der Beamte ohne Genehmigung des Reichskanzlers auf die Geldbefoldung des Beamten in Rechnung gestellt oder zu Süd Amerika bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung ebracht. Frederiksh. — WSW, mässig. einen Wohnsitz außerhalb der Bundesstaaten niinmt, 4 wenn der einem bestimmten Geldbetrage als anrechnungsfähig bezeichnet ist. Bei Verwendung von gesandtschaftlichen oder von esoldeten Helsingõr. = SSW. , schw. eamte des Bienstes entlassen wird. 2) Dienstemolumente, welche ihrer Natur nach steigend und Konsulatsbeamten in anderen außereuropäischen Ländern als den por⸗ 7 Moskau .. 332,2 Nindstille. 30. Das Recht 6 den Bezug des Wartegeldes ruht, wenn . sind, werden nach den in den Besoldungs ⸗Etats oder sonst bei bezeichneten, ist es dem Beschlusse des Bundesraths vorbehalten, dem 6 339,9 SN sehwach. und so lange der einstweilig in den ea and versetzte Beamte in erleihung des Rechts auf diese Emolumente deshalb getroffenen Vorstehenden entsprechende Bestimmungen zu treffen. — 4 SW. , mässig. olge einer Wiederanstellung oder Beschäftigung im Reichs⸗ , im , und in Ermangelung solcher i,, . nach ihrem 51. Mit Genehmigung des Bundegrathes kann nach Maßgabe * SW. s schw. aäts. oder im Kommunaldienste ein Diensteinkommen bezieht, in⸗ durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Kalenderjahre vor der Bestimmungen in ben S5. 44 bis 48 die Zeit angerechnet werden, 6 Danzig - · 330 ⸗ . soweit als der Betrag dieses neuen Biensteinkommens unter Hinzu⸗ dem Jahre, in welchem die Pension festgesetzs wird, zur Anrechnung während welcher ein Beamter Eutbus .. 35 ö SW. , mãssig. rechnung des Wartegeldes den Betrag des von dem Beamten vor der gebracht. . . ö 1 sei es im In⸗ oder Auslande als Sachwalter oder Notar Kieler Haf. ö SVW. , schw. einstwelligen Versetzung in den Ruhestand bejogenen Diensteinkommens 3). Blos zufällige Diensteinkünfte , wie widerrufliche Tantieme, fungirt im Gemeinde / Kirchen. oder Schuldienste oder im Dienste übersteigt. Finder die Beschäftigun des Beamten vorübergehend gegen Kommissionsgebühren, außerordentliche Remunerationen, Gratifi⸗ einer landesherrlichen Haus oder Hofverwaltung sich befunden oder . SHder eine anderweite Entschädigung statt, so wird dem⸗ kationen und dergleichen kommen nicht zur Berechnung. 2 im Dienste eines dem Reiche nicht angehörigen Staates ge— seiben das Wartegeld für die ersten sechs Monate dieser . Y Bei den servisberechtigten Militärbeamten wird der mittlerr standen hat, oder . . . Unverkuͤrgt, dagegen vom siebenten Rtonat ab nur zu dem nach n Stellen. beziehun gsweise Ehargen - (Personal -) Servis als Theil des 3M außerhalb des Dienstes des Reiches oder eines Bundes stagtes — Bestimmung zulässigen Betrage gewährt. Gehaltes betrachtet. praktisch beschäftigt gewesen ist, insofern und insoweit diese , . §. 31. Nach dem Tode eines einstweilig in den Ruhestand ver⸗ 5) Das gesammte zur Berechnung zu iehende Diensteinkommen ung vor Erlangung der Anstellung in einem Reichs ⸗ oder unmit seten Beamten erfolg die Gewährung des Gnadenquarlals vom 96 ern. darf den . ,, orn ech n derjenigen aren Staatsamte herkömmlich war. (Schluß folgt. ; ; ö iensteskategorie, zu welcher die Stelle gehörtz ni übersteigen. ; k— ö nach den in den 88.7 und 8 ent Ohne diese Beschränkung kommen jedoch solche Gehaltstheile oder — Dem Reichstage sind folgende Vorlagen zugefertigt worden: Besoldungszulagen, welche zur Ausgleichung eines von dem betreffen · . zwischen Beutschland und Frankreich; Uebersicht über die
ö. * 32. Entlaffung der auf Probe, Kündigung oder auf Widerruf S eseßgebung / sowie die Einrichtung und den Gang der Verwaltung
z ] den Beamten in früherer Stellung bezogenen Diensteinkommens dem⸗ ellten Beamten. Die Entlassung der auf Probe, auf Kündigung felben mit . ung n . sind zur . Anrechnung. in Elfaß · Lothringen.
oder fonst auf Widerruf angestellten Beamten erfolgt durch diejenige H Wehn das nach den Senn! ; gen dieses Paragraphen Behörde, weiche die Anstellung verfügt hat, ermittelt? Einkommen eines Beamten . mehr pen ;
Dem auf Grund der Kündigun entlassenen Beamten ist in . ; ᷓ allen Jällen bis zum Ablaufe der Kündigungsfrist sein volles Dienst - n,. . dem Üüberschießenden Betrage nur die
einkommen zu gewähren. ; ö ; .
§. 33. Wiederanstellung ausgeschieden g Beamten) Zur Wieder. S 42. Ein Beamter welcher früher ein mit einem höheren
anstellung von Beamten, we che aus dem Reichsdienste freiwillig oder Diensteinkommen verbundenes Amt bekleidet und dieses Einkommen
unfreiwillig ausgeschieden sind, bedarf es der Genehmigung der obersten wenigstens ein Jahr bezogen hat, erhält, sofern der Eintritt oder die ĩ
Reichsbehorde. Versetzung in ein Amt von geringerem Diensteinkommen nicht ledig- ; ; S. 3. Pensionirung der Beamten. Anspruch auf Pension.) sich auf seinen im eigenen Interesse gestellten Antrag erfolgt oder aber * Handelsgericht 6 . en
Jeder Beamte, weicher sein Diensteinkommen aus der Rieichttasse be‘ als Strafe auf Grund des §. 79 gegen ihn 1 ist, bei seiner (* Thlr. Ausgaben
zieht, erhält aus der leßteren eine lebens längliche Pension, wenn er Versetzung in den Rubestand eine nach , . es früheren höheren . dem Etat pro 1873 auf M Etwas Schnee. Max. S, o. Min. O.. “ Gestern Abend
nach einer Dienstzeit von wenigstens zehn ahren in Folge eines Diensteinkommens unter Berücksichtigung der ge ammten Dienstzeit licht. *) Gestern Nachmit W. mässig. *) Gestern Nach-
e e rn ens oder 233 . r llsen e Fercchneie Pension. Ide soll die geammte, Pension das lekte h . * ö . ,, . .
sersigen. Kräfte zu der Erfüllung feintt imtspslichten dauernd Ifhött penfionsberchiig ie Dich fleintemmen nicht abersteigen, - ergficht, 3 Keif und Nebel. Gestern Regen. ) Nachts Reit.
ist und deshalb in den Ruhestand versetzt wird. . §. 43. Das mit Nebenämtern oder Nebengeschäften verbundene . Bei dem ie, , . dem Prãäsidenten des Reichskanzler ⸗ Einkommen begründet nur dann einen Anspruch auf Pension, wenn .
Amtes, dem Chef der Kaiserlichen Admiralität und dem Staats⸗ eine etatsmäßige Stelle als Nebenamt bleibend verliehen ist.
sekretär im ausw rtigen Amte 6 wenn sie aus dem Reichsdiensie §. 44. (Berechnung der Dienstzeit; Die Dienstzeit wird vom Handelsverkehr Produk tem- amd Wanrem-KErse.
ausscheiden, eingetretene Dienstun ähigkeit nicht Vorbedingung der Tage der ersten eidlichen Verpflichtung für den Reichsdienst an ge⸗ h keiten . ( ;
Pension. . ; rechnet. g kein Berlin, 10. April. (Amtliche Preisfeststellung §. 35. Ist die Dienstunfäͤhigkeit 8. 34 die Folge einer Krank ⸗ Kann jedoch ein Beamter nachweisen daß seine Vereidigung erst von Getreide, Mehl, Oel, Petrolsam und Spiritus aut
et Verwundung (der fonstigen Beschädigung, welche der Beamte nach feinen Eintritte in den Reichsdienst stattgefunden hat, so wird s run 468 S. 15 der KBörsenordnung, unter Zuziehang der ver-
i Ausübung des Dienstes oder gus we en nm g n f ohne bie Dienfizeit von dem letzteren Zeitpunkte an gerechnet. eideten Raaren. und Hroduktenmakler) .
eigene Verschuldung sich zugezogen hat / (o tritt pie ensionsberechti· F459.“ Bei Berechnung der Hienstzeit kommt auch die Zeit in ff des Marktes oder der Me Weizen pr 1035 Kijogr. loc 67 82 Ihlr nach qualität,
gung auch bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ein. Anrechnung, während welcher ein Beamter enn n Preisen und oft. auch dann gelb. Märker 773 hir, bez., gelber: Pr. April — Mai 785 à 79 §. 35. Die unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder der Kün⸗ LR unter Bezug von Wartegeld im , Ruhestande, oder q ene, in diefem Jahre in Tashkend Ber., Mai Juni , 3 77r bez, Juni Juli 77 3. 773. bez., Muli-
diqung angestellten Beamten haben einen Anspruch auf Pension 3 im Dienste eines Bundesstaats oder der Negierung eines zu edeutend. August 765 a 766 bez. Gekündigt 6000 Otr. Kündigungspreis
nach a5 Il dieses Befezes nur dann, wenn sie eine in den Be. einem Bundesstaate gehörenden Gebiets sich befunden hat, oder s 79 Thlr. pr. 1000 1 .
1
heiter, Reif. bewõlkt.
heiter.
Cõslin ..... 3: SW. , schw. trũbe.
Wes. Lehtt. ö nee., bewõlkt. Wilhelmsh. S., sehwach. zieml. heiter. Stettin.... VW., schwach. bedeckt. Grõningen 3 . SSV. schwach. wenig bewölkt. SS VW., schwach. wolkig.
SSVW., mãssig. — SW. , schwach. ganz bedeckt. l NW., s. schw. kemor Münster .. — SVW. , schw. heiter. Torgau... A. FO, s NW., schwach. bed., gest. eg. Breslau ... W., schwach. trübe, gest. Reg. SVW. , s. schw. heiter.
l⸗
OSO. , mässig. heiter.
NNVW., schw. halb heiter.)
NO., mässig. halb heiter.
NO., schwach. heiter.
SSVW., schw. leicht bewölkt. OSO., schw. trũbe.
Carlsruhe. NO., s. schw. heiter, Reif.
Paris 340 NO., schw. schön, trũbe.
St. Mathieu O., Schwach. wenig bewölkt.
Constantin. 336 NGO., mässig. bedeckt, Regen.
DD AXCC QQ — 1 1 –— *
soldungsetats aufgeführte Stelle bekleiden; es kann ihnen . wenn 3) als anstellungsberechtigte ehemalige Militärperson nur vor- f a,,, rl en weg g 3 . in. 33. * 8 * 3 8 23 96
eine solche Stelle nicht bekleiden, bei ihrer Verfeßung in den Ruhe⸗ läufig oder auf Probe im Civildienste des Neiches, eines Bundes⸗ ö,, , , . . *. A. e eine Pension bis auf Höhe ber durch diefes Geseß bestimmten staats, oder der Regierung eines zu einem Bundesstaate gehörenden In F 2 3 5er ber Juni. Juli 33 d 6t à 33] hege mn, nen ät S3 3 d 54 Sãße be ig werden. Gebiets beschäftigt werden ißt oder Kauf 3 535. ben., August,; September 336 234 bez. Gek. 4000 Ctr. 57. Reichs beamte, deren Zeit und Kräfte durch die ihnen äber. ein ratkische Beschäͤftigung außerhalb des Dienstes des Neige 6 in der Kün igungspr Ser rh dr, wee elf. — , ,. in . nenn, oder welche oder Ie. unh fan e hh, ö. und insoweit diese Be⸗- eng z fin W ch Orsk — 266 i ,, , 45 — 60 Thlr. nach Qual., ᷓ in sei / ichs = u können.“ 46 - 60 . 1 au ich nur auf eine bestimmte Zeit oder für ein seiner Natur ] schäftigung vor Erlangung der Anstellung in einem Reichs ⸗ oder un h ' ö. eee dr. bo Fogr. joco 42 5s Télr. nach Qualität
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