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rechtswissenschaftlichen Ausbildung bedurften. Der Entwurf einer Verordnung über die Anstellungsbedingungen für Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher befindet sich in der Vorbereitung.
Behufs Herstellung einheitlicher Rechtsbeziehungen zu dem Deut⸗ schen Reiche ist durch Gesetz vom 11. Dezember 18.1 (Gesetzblatt Seite 376) die Wirksamkeit des Reichsgesetzes über die Gewährung der 6 me vom 21. Juni 1869 auf Elsaß ⸗Lothringen ausgedehnt worden.
Die Einführung des gemeinsamen Deutschen Handelsrechts ist aus gleicher Rücksicht angezeigt und wird ohne Schwierigkeit zu be— wirken sein. Entwürfe zu Einführungsgesetzen sind bereits aufgestellt und zur Vorlegung an den Bundesrath vorbereitet.
em Gebiete des Justizwesens gehört endlich noch an das Gesetz
vom 25. Februar 1872 über Dispensation von Ehehindernissen und
die Gültigkeit der bisher von Militärpersonen in Elsaß⸗Lothringen
, . priesterliche Trauung vollzogenen Ehen ((Gesetzblatt eite 149).
Innere Verwaltung. (Behörden der Staatsverwaltung.) Die Grundlage für die Einrichtung der inneren Staatsverwaltun ist durch das Gesetz vom 30. Dezember 1871 (Gesetzblatt 1872, Seite 1 gegeben, welches die territorialen Abgrenzungen, in welche das Land für die Verwaltung zu gliedern ist, feststellt, die Behörden ordnet, in deren Händen die Landesverwaltung gelegt werden soll und die Be⸗ fugnisse regelt, mit welchen diese Behörden auszurüsten sind.
Der Etat für die persönlichen und sächlichen Ausgaben des Ober- Präsidiums, der Bezirks -⸗Hauptkassen, der Kreisdirektionen und Polizei⸗ direktionen, der Kreis⸗Schulinspektoren, der Kantonal⸗Polizeikommissare und der Forstdirektionen im Jahre 1872 ist durch das Gesetz vom 23. Dezember 871 (Gesetzblatt Seite 420), derjenige für die Unter⸗ beamten der Wasserbauverwaltung durch das Gesetz vom 13. Ja⸗ nuar 1872 (Gesetzblatt Seite 0) festgestellt worden.
Ueber die Vereidigung der Beaniten hat das Gesetz vom 20. Sep⸗ tember 1871 (Gesetblatt Seite 339) Bestimmung getroffen. Die ihnen bei Dienstreisen zustehenden Tagegelder und Reisekosten sind durch das Gesetz vom 3. Februar 1872 (Gesetzblatt Seite 124) geregelt; auch ist durch Gesetz vom 11. Dezember 1871 (Gesetzblatt Seite 386) das die Kautionen der Bundesbeamten betreffende Geseßz vom 2. Juni 1869 eingeführt worden. Im Uebrigen ist die definitive Regelung der Rechtsverhältnisse der Beamten vorbehalten, bis der dem Reichs⸗ tage vorliegende auf die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten bezüg- liche Gesetzentwurf erledigt sein wird.
Auf Grund des §. 6 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871 sind dem geitigen Ober⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath von Möller, welcher die Leitung der Landesverwaltung schon Anfang Septem⸗ ber 1871 übernommen hat, ministerielle Befugnisse in dem durch die Bekanntmachung vom 29. Januar 1872 (Gesetzblatt Seite 122) näher begrenzten Umfange übertragen worden.
Die übrigen durch das erwähnte Gesetz eingesetzten Staatsver⸗ waltungsbehörden haben, nachdem die Beamten mit wenigen Aus- nahmen ernannt sind, ihre Wirksamkeit nach Maßgabe des Gesetzes begonnen. Nur bei den Bezirksräthen und dem Kaiserlichen Rath ist dies noch nicht der Fall, weil die in §5. 8 und 13 des gedachten Gesetzes vorbehaltenen Reglements noch nicht zum Abschluß haben gebracht werden können. Ebenso ist die im . 14 daselbst in Aussicht 6 Regelung der Befugnisse der Kreis Direktoren erst in Vor-
ereitung, und üben gegenwärtig die Kreié⸗Direktoren noch die ihnen während der Kriegszeit von den Präfekten delegirten Befugnisse aus. Ueber den Gebrauch der deutschen Sprache als amtlicher Ge— schäftssprache im Bereiche der Verwaltung ist durch das Gesctz vom 31. März d. J. (Gesetzblatt Seite 159) unter billiger Rücksichtnahme auf die franzoösisch redende Bevölkerung Anordnung erlassen.
(Volkszählung und Statistik) Die Volkszählung hat in Elsaß—⸗ Lothringen gleichwie in ganz Deutschland und unter den gleichen Formen am J.. Dezember v. J. stattgefunden, ohne auf irgend er⸗ hebliche Schwierigkeiten zu stoßen. Die Gemeindebehörden und die Bevölkerung haben hierbei in den meisten Gemeinden mit Eifer und Verständniß mitgewirkt.
Die definitiven Resultate sind noch nicht festgestellt.
Sonstige statistische Arbeiten, insbesondere die Fortsetzung der von der französischen Regierung regelmäßig aufgestellten Tabellen über die Bewegung der Bevölkerung durch Geburten, Trauungen und Sterbefälle sind in Angriff genommen.
r,. , Die Gemeindeverwaltung ist seit dem Eintritt geordneter Zustände im Wesentlichen gemäß 6 vor⸗ gefundenen Gesetzen geführt worden.
Um zur Neuwahl der Gemeindevertretungen zu gelangen, welche am 6. und 7. August 1879 hätte erfolgen sollen, jedoch in den meisten Gemeinden ganz unterblieben, in den andern sehr unvollkommen ausgeführt war, wurde es nöthig, durch das transitorische Gesetz vom 6. Juli 1871 Gesetzblatt für Elsaß - Lothringen 1871 Seite 35) die Gültigkeit der im Jahre 1870 festgestellten Wahllisten für die Ge⸗ meinderathswahlen des Jahres 1872 anzuordnen. Auf Grund dieses Gesetzes haben die Wahlen im Juli und August 1871 stattgefunden. Nur in zwei Gemeinden ist durch allgemeine Wahlenthaltung die Wahl vereitelt worden. Die Gemeinderäthe sind in fast allen Ge—⸗ meinden konstituirt, und in den wenigen Fällen, wo solches noch nicht e en, auf legale Weise durch Spezialkommissionen nach Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Mai 1855 ersetzt.
. SJast alle Bürgermeister und Beigeordnete sind neu ernannt und
in den wenigen noch rückständigen Fällen fungiren die früheren Ge—
2 nach Maßgabe des Artikels 2, Absatz 6 des citirten ort.
Das Gesetz vom 24. Februar 1872 (Gesetzblatt für Elsaß ⸗Loth⸗
. e 1872, Seite 147), welches bestimmt isst, in außerordentlichen
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en die Verwaltung der Gemeinde ⸗Angelegenheiten gegenüber
. Bevölkerungen zu ermöglichen, hat noch keine Anwendung
efunden.
; Die Aufstellung der Gemeinderechnungen und Budgets, sowie deren Prüfung und Dechargirung, die Verwaltung der Gemeindegüter
und Waldungen, die Erhebung der direkten und indirekten Gemeinde- efälle erfolgt überall nach Ma ö be der bestehenden Geseße; nirgends nd in diesen Beziehungen
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des der Einlagekapitalien einzutreten. .
m den allerdringendsten Bedürfnissen der ärmeren Einleger Ge⸗ nüge leisten zu können, entschloß sich die deutsche Verwaltung, den Sparkassen à conto ihrer Guthaben an den französischen Staat Vor⸗ schüsse zu gewähren. 395 Laufe des Jahres 1871 wurden solche bis zur Höhe von etwa 4200 900 Franken geleistet.
Erst gegen Ende des Jahres, als die neue Finanzverwaltung im ganzen Lande hinlänglich geordnet und konsolidirt war, erschien es ebenso unbedenklich, wie durch das Bedürfniß geboten, im Hinblick auf die inzwischen durch die Friedensverträge sichergestellte Rückzah⸗ lung jener Guthaben durch Frankreich, die gesetzlich bestehende Ver⸗ pflichtung des Staats zur Verwahrung, Verzinsung und Rückzahlung der Einlage⸗Kapitalien bis zu anderweiter ge e licher Regelung wieder ins Leben treten zu lassen und den Landeskassen die Funktion der früheren Trésorsries gsnérales, resp. der caisse de déspöts et con- signations u übertragen.
Zum Beginne des Jahres 1872 ist dies überall mit gutem Er⸗ folge geschehen und wurde es zugleich durch die oben erwähnte Ab⸗ schlagszahlung von 19 Millionen Franken auf die Schuld Frankreichs möglich, für 1872 stärkere Vorschüsse auf die Guthaben der Spar⸗ kassen an Frankreich zur Verfügung zu stellen.
alieiwer waltung. Die gesetzlichen Verhältnisse des Polizei⸗
wesens sind durch die 88. 10 und 14 des Gesetzes über die Einrichtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871 hinsichtlich der Städte Straß⸗ burg, Metz und Mühlhausen geändert worden. Die Polizei ⸗Direktio⸗ nen an diesen drei Orten sind in voller Wirksamkeit. Die Polizeiverwaltung auf dem Lande welche nach dem Friedens⸗ schlusse und theilweise bis in die neueste Zeit noch ganz in der Hand der Kantonal⸗Polizei⸗Kommissäre gelegen, kehrt nach und nach in die Hand der Gemeindebehörde zurück. Die Zahl der Kantonal⸗Polizei⸗ Kommissäre ist seit einem halben Jahre bereits erheblich gemindert worden, nachdem eine Beschränkung ihrer Kompetenz auf eigentlich polizeiliche Gegenstände stattgefunden hat. Gegenwärtig sind — ab⸗ gesehen von den Polizei⸗Kommissären in den größeren Städten — noch über 70 vorhanden. .
Eine weitere successive , . bis zu dem Maße des ab⸗ solut Nothwendigen erfolgt, Schritt haltend mit der Zunahme der Ordnung und Sicherheit einerseits und mit dem vermehrten Ent⸗ rn, , und der erhöhten Dienstbeflissenheit der Gemeinde⸗
eamten andererseits. In beiden Beziehungen sind bereits namhafte Fortschritte gemacht.
(Gendarmerie. Bisher sind noch Gendarmen aus Preußen, Baden und Bayern nach er mn abkommandirt, die unter analoger Anwendung der Gesetze über die Einrichtung der Gendar⸗ merie in Preußen verwendet werden. Der Erlaß eines Gesetzes über die Einrichtung der Gendarmerie und einer Dienstinstruktion für die⸗ selbe ist vorbereitet Gefängnißwesen) Die r e, , ee, ,. bemüht gewesen, in den Anstalten Zucht und Ordnung, welche in Folge der auch dort⸗ hin gedrungenen Kriegsaufregung vielfach erschüttert waren, überall wieder herzustellen
Die inneren Einrichtungen der Anstalten sind auf deutschen Fuß hinübergeführt. Das System der früher in ausgebildetster Weise ein⸗ geführten General -Entreprisen, kraft deren ein Unternehmer zu einem gewissen Satze für Kopf und Tag die Verpflegung und Kleidung der , . sowie die Unterhaltung der gesammten Gefängnißeinrich⸗ tung übernahm, wogegen ihm die freie Ausnutzung der Arbeitskraft der Gefangenen überlassen wurde, ist soweit als thunlich beseitigt und der Verwaltung der Strafvollzug zurückgegeben. Insbesondere sind
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die Speisereglements den in deutschen Gefängnissen üblichen nachgebil⸗
det worden, da das nach den früheren Reglements Gewährte zur
Ernährung unzureichend war. In den Anstalten, in denen längere
Strafen verbüßt werden, ist deutscher Schulunterricht eingeführt. (Schluß folgt.)
— Der Reichskanzler hat dem Reichstage im Anschlusse an den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ein⸗ richtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, folgendes Verzeichniß der zur Revision durch die genannte Behörde an sich geeigneten, von derselben jedoch bisher ausgeschlossenen Rechnungen, dessen Beibrin⸗
ung m e otiven zu §. 12 des Gesetzentwurfs vorbehalten ist, zugefertigt:
s. 1 Aus dem Bereiche der Militär⸗Verwaltung: die Rechnungen der Garnisonschulen; 2 aus dem Bereiche der Marine⸗Verwaltung: die Rechnungen der Krankenkassen für die bei den Hafenbauten zu Wilhelmshaven und an der Kieler Bucht, sowie bei den Festungs⸗ bauten in Wilhelmshaven und Friedrichsort beschäftigten Arbeiter; 3) aus dem Bereiche der Post⸗Verwaltung: die Natural ⸗Rechnung des Postzeugamts über zurückgelieferte und anderweit verwendete
nventarlen Gegenstände und Utensilien, die Rechnung der
ber ⸗ Postkasse in Frankfurt am Main über die Bolz sche Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Wittwen und Waisen von Postbeamten im Distrikte des früheren Ober- Postamts zu Frankfurt a. M., die Rechnung der Ober⸗Postkasse in Frankfurt 4. M. über die Weidnersche Stiftung zur Unterstützung der jeweilig ältesten Wittwe von Ober Postamts⸗-Kassirern oder Sekretären des früheren Ober⸗ Postamts fahrender Posten in Frankfurt a. M., die Rechnung der Ober⸗Postkasse in Frankfurt . M. über die von Vrintssche Stiftung zur Unterstützung hülfsbedürftiger Postunterbeamten und deren An— gehörigen des früheren Ober⸗Postamts in Frankfurt a. M. die Rech- nung der Ober-Postkasse in Cassel über die von Wittofsche Post⸗ Armenkasse zur Unterstützung armer Postunterbeamten und Postillone, deren Wittwen und Waisen des Bezirks der früheren Kurfürstlich aer g Fürstlich Thurn und Taxisschen General⸗Post⸗Inspek⸗ ion in Cassel.
— Aus den dem Reichstage vorgelegten Spezigletats für das Jahr 1873 theilen wir folgende weitere Auszüge mit:
Die in dem Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 unter Kap. 6 angeseßten verschiedenen Einnahmen sind: Einnahmen laut Etat fi das Reichskanzler⸗Amt 180 Thlr., Ein⸗ nahmen laut Etat für das Bureau des Reichstages 322 Thlr. (4 322 Thlr.), Einnahmen bei dem Auswärtigen Amte, den Gesandtschaften und Konsulaten — laut Etat für das Auswärtige Amt 60380 Thlr. 4000 Thlr.), Eigene Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres laut Etat 745735 Thlr. ( 9735 Thlr.), Eigene Einnahmen der Ma⸗ rineverwaltung, laut Etat 243893 Thlr. (4 9030 77 Einnahmen bei dem Reichs ⸗Oberhandelsgerichte, laut Etat 8790 Thlr. (4 2110 Iblr.) ; Beitrag von Elsaß-Lothringen zu den Ausgaben: a) für das Reichsfanzler- Amt 291450 Thlr. (4 29459 Thlr.) b) für den Rech⸗= nungshof 8600 Thlr. (4 S600 Thlr.), c) für das Reichs⸗Oberhandels⸗ gericht 3309 Thlr. (4 3300 Thlr.); in Summa 210650 Thlr. 4 663547 Thlr.)
— In der ersten Sitzung der freien wirthschaftlichen Kom⸗ mission des Reichstages erfolgte die Neukonstituirung derselben durch die Wiederwahl des bisherigen Präsidiums, der Abgeordneten Lr. Birnbaum, von Wedell Malchow, Pfannebecker und Willmanns. Die Vereinigung zählt bereits über 70 Mitglieder.
— Der Abgeordnete Schulze hat den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die privatrechtliche Stellung von Vereinen, welcher von ihm bereits am 18. April v. J. eingebracht war, wegen des Schlusses der Sitzungen aber nicht mehr zur Berathung gelangen konnte, jetzt wieder eingebracht.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin. Die Freie Kommission des Herrenhauses für die Kreisordnung besteht aus den Herren: Graf v. Arnim⸗Boytzen⸗ burg, Dr. Baumstark, Graf Behr⸗Negendank, Beyer, Dr. Grimm, 5 elbach, Graf zu Münster, Fürst von Pleß, Graf von Rittberg,
raf von Schwerin, Dr. Tellkampf, Dr. Teßmann, Fürst zu Hohen-
lohe, Herzog von Ujest, Wilckens, Graf York von Wartenburg,
Dr. Zachariae.
Vereinsthätigkeit.
Berlin, 15. April. Der Vorstand des Vaterländischen Frauen-Vereins bringt zur Kenntniß der Betheiligten, daß das am 12. August v. J. zu Würzburg, vereinbarte Statut eines Verban⸗ des der deutschen Frauen -Vereine die definitive Genehmigung aller in Würzburg vertreten gewesenen Vereine erhalten hat.
— Der König Wilhelm-Verein hat einen Rechenschafts⸗ bericht feiner Thätigkeit bis zum 31. Dezember 1871 erstattet, aus dem sich Folgendes ergiebt: Am 2. Januar 1863 hatte der Verein einen Vermögensbestand von 146,620 Thlr., im Jahre 1868 traten an Einnahmen 6443 Thlr. hinzu, 1869 6832 Thlr., 1870 267902 Thlr., 1871 1555357 Thlr. Die Ausgaben beliefen sich in den Jahren 1868, 1869 und 1870 an laufenden Unterstützungen für Leute aus dem Kriege 1866 auf resp. 7480 6634 und 7375 4 im Jahre 1870 ferner an Unterstüͤtzungen für Landwehrfrauen auf 49,961 Thlr., an
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Miethen auf 115.909 Thlr., im Jahre 1871 an Miethen auf 35,009 Thlr. für das vierte Quartal 1870 und auf 72500 Thlr. für das erste Quartal 1871 2. Es wurden mit sogenannten einmaligen Unter⸗ stüßungen vom 22. Juli 1870 bis zum Einzuge 1871 15,678 Frauen mit 21 401 Kindern Bedacht.
— Der Professor Maß hat eine Vorrichtung erfunden, durch welche den Einarmigen, gleichviel ob ihnen der rechte oder linke Arm fehlt, verschiedene Verrichtungen, welche Schreibern obliegen, ermöglicht werden. Das Centralkomite der deutschen Pflegevereine hat eine An- zahl solcher Apparate beschafft und vertheilt sie an Einarmige.
Statistische Nachrichten.
.Das Generalpostamt hat auch für das Jahr 1871 eine Sta⸗ tistik der deutschen Reichspostverwaltüng anfertigen lassen. Darnach hetrug die Zahl der Postanstalten 4027 gegen 4615 im Jahre 1370 unter welchen sich 713 mit Telegraphensiation befanden een ßb34 im Jahre 1870). Es kommen also 1871 je eine Postan⸗ alt auf 161 Quadratmeile. — An 2310 Orten waren 24703 Briefkasten 6 Benutzung für die Korrespondenten aufgestellt; das Gesammtpersonal umfaßte 1871: 15,56 Beamte, 20,174 Ünterbeamte, 12738 Posthalter, 5717. Postillone; die Posthaltereien unterhalten 152658 Postpferde, 13779 Postwagen. n 214 Orten befanden sich 241 Vostgrund tic Es wurden täglich 2007 Eisen⸗ bahnzüge zur 1 benutzt gegen 1I6 im Jahre 1870). Die Gesammtpostcourslänge auf den Eisenbahnen be—⸗ trug 2116, Meilen. Es bestanden 3393 Postcourse auf Land- straßen mit 797917 Meilen Courslänge, 109 Privat ⸗Dampsschiff⸗ gelegenheiten wurden zu Postverbindungen auf den Wasserstraßen be— nutz. Die Posten legten 1871. 13,326,165 Meilen zurück, darunter die Eisenbahnposten 602,152 Meilen, die Posten auf den Landstraßen 720237 Meilen, die Posten auf den Wasserstraßen 797776 Meilen. Bei Postanstalten im norddeutschen Postgebiete und in Elsaß Loth— ringen wurden 33233615352 Briefsendungen eingeliefert (gegen 2781476934 un J. 1870), darunter 263043570 Ortsbriefe. Im Ver- gleiche zum J. 1870 sind gestiegen: die Zahl der Ortsbriefsendungen um 2010 pCt., die der übrigen Briefsendungen um 19,3 pCt., die Zahl der frankirten Briefe um 17a pCt., die Zahl der unfrankirten Briefe hat sich um Is pCt. vermindert. — An Zeitungen sind durch die Vermittelung der Postanstalten 1 203,101. Exemplare (gegen 1I035219 im Jahre 1870) bezogen worden mit 202, 3655474 Nuüm⸗ mern. Die Zahl der nicht bestellbar gewesenen Briefe betru öls716, von denen 170968 oder (Clos pCt. definitiv unbestell bar geblieben sind. — An Packeten ohne Werthangabe und Briefen und Packeten mit Werthangabe an Adressaten im norddeut⸗ schen Postgebiete und in Elsaß Lothringen wurden 411309 023 Stück . 37 3465544 im Jahre 1870 eingeliefert; der deklarirte Werth erselben betrug 30158333233 Thlr. Es wurden 9983849 Post- anweisungen aufgeliefert auf welche 117571711 Thlr. eingezablt waren (gegen 95 5331 Stück mit 114,115,449 Thlr. im Jahre 1870); auf 1723, 320 Postvorschußsendungen wurden 11228760 Thlr. Vor- schuß erhoben. Der Gesammtgeldverkehr ist 1871 ermittelt worden durch 26,476,443 Postsendungen im Gesammtbetrage von 3, 144,282,996 TIhlrn. Durch Expressen wurden 861,264 Postsendungen bestellt, 37415563595 Freimarken und Francocouverts . . zum Nennwerthe von 13473, 943 Thlrn. 27 Sgr 2 Pf. Der Gesammtüberschuß der Verwaltung betrug 3,469 251 Thlr. gegen 2,158,297 Thlr. im Jahre 1879. Die Einnahme an Porto und, Franco per Tag variirte wischen 52.668 Thlrn. im Monat März und 65,407 Thlrn. im
tonat Dezember.
t Gewerbe und Handel.
Leipzig 11. April. (Dresd. Journ.) Trotzdem daß das beim 354 der gegen waͤrtigen Ost er me] se eingetretene Regenwetter dem Geschäfte in garen Ledern hemmend in den Weg trat und das⸗— selbe für mehrere Stunden gänzlich unterbrach, so waren am Dienstag Abend doch meist alle Lager ziemlich geräumt und es blieb nur in Aberledern die stark zugeführt, ein Theil als unverkauft zurück. Die Preise stellten sich folgendermaßen: Luxemburger und St. Vither holten 52 —–55 Thlr., Malmedyer 53 — 55 Thlr. Siegener 53 bis 55 Thlr., Eschweger je nach Qualität 52 — 54 –-57 Thlr., Vache⸗ leder 54-58-60 - 62 Thlr., Wildbrandsohlleder sehr gesucht, in guter schlanker Waare und guter Gerbung 50 52 Thlr. Kern m dl ohlleder 41-149 — 53 Thlr. pr. Centner, Blankleder, in Frimawagre 177 bis 185 Ngr/ mittlere Sorte 15— 17 Ngr., Fahlleder 15— 18— 290 Ngr. Kipsfahlleder etwas gedrückt, brachten in guter Waare 18 —21 Ngr. mittlere Sorte 14 15 Ngr., schadhafte 18— 13 Ngr., braune Kalb⸗ leder in guter Nachfrage und wenigem Platz, Primawaare 35 bis 40 Ngr., mittlere Sorte 28 — 32 Ngr., schwarze Kalbfelle 32 bis 35 Ngr. Gerger 3941 Ngr., auch höher, Noßleder schwarz 25 Ngr. per Pfund. Für Weißleder bezahlte man, Primawaare 36 42 Thlr., Ila. 30-36 Thlr., mittlere Sorte 25— 30. Thlr. Sämischleder ging um einige Thaler höher um als letzte Michaelismesse und fand, da die Zufuhr darin nur eine mäßige, trotz der hohen Preise, schnelle Abnahme Braune Schafleder 3— 6 Thlr. pr. Decher; große Schürzen wurden auch mit 7— 7 Thlr. bezahlt und, da auch darin wenig zu⸗ geführtz rasch umgesetzt. — Ueber das Tuchgeschäft läßt sich heute noch nichts Bestimmt s sagen, da das Regenwetter die Käufer nicht geneigt machte, in den Markt zu gehen.
Verkehrs⸗Anstalten. Rostock, 1 April. Der Germanische Lloyd hat dieser Tage den ersten Nachtrag (März) zu seinem Register für 1872 heraus . Es sind darnach seit Beginn des Jahres 156 Schiffe ver-
chiedener Flaggen registrirt. Vertreter resp. Besichtiger hat das In⸗ titut an 4 neuen Plätzen gewonnen.