1872 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Antrag

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wohnten, eröffnete der Präsident Dr. Simson durch die Mit⸗ theilung der Kommissionswahlen. Hiernach sind gewählt für die Kommission zur Vorberathung des Reichsbeamten⸗ gesetzes: als Vorsitzender Abg. voön Unruh, dessen Stellver= treter Abg. von Bernuth, als Schriftführer die Abgg. Frhr. von Dörnberg und Boehmer (Annaberg); für die Kommission zur Vorberathung des Brausteuergesetzes: als Vorsitzen⸗ der Abg. Dr. Löwe, dessen Stellvertreter Abg. von Hennig, als Schriftführer die Abgg. Pogge (Schwerin und Buhl. Der Abg. Grumbrecht richket hierauf an die Vertreter des Bundes- n gs folgende Interpellation; In der ersten Legislaturperiode des Reichstages des Norddeut⸗ schen Bundes von 1869 ist einem an. folgenden Invalts: . Im Artikel 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes ist der Nr. 9 hinzuzufügen: »desgleichen folgende Anstalten für die Seeschiffahrt: die . Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstige Tagesmarken) und das Lootsenwesen.« die verfassungsmäßi e Zustimmung ertheilt. Auf eine Interpellation im Jahre 1870, ob der Bundesrath über das ihm mitgetheilte Gesetz Beschluß gefaßt habe, hat der Herr Präsident des Bundeskanzler Amts Ramens des Bundesraths erklärt, daß die Entscheidung noch nicht e, sei, daß aber zu deren Vorbereitung Verhandlungen mit den

etheiligten Staaten gepflogen werden. . Daher erlaube ich mir an den Bundesrath die Anfrage zu

richten:

Ib verselbe nach dem Resultate der stattgefundenen Erwägungen

beabsichtigt, die Vorlage eines die Kompetenz des Reichs auf die

Aufsicht und die Geseßgebung über die Schiffahrtszeichen und das Cootsenwesen ausdehnenden Gesetzes zu veranlassen. Der Staats⸗Minister Delbrück beantwortete die Interpella⸗

tion nach einem historischen Rückblick auf die über den Gegen⸗

stand gepflogenen Verhandlungen dahin, daß keine der Bundes⸗ regierungen die Initiative für einen Gesetzentwurf ergriffen

habe und daß alss der Bundesrath nicht in der Lage sei, dem Reichstage zur Zeit eine Vorlage zu machen. Der Abg. v. Freden, auf dessen Antrag das Haus beschloß, in eine BVesprechung über die Interpellation einzutreten, legte die Nothwen⸗ digkeit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung des Gegenstandes dar. Der Abg. Grumbrecht erklärte, daß er sich vorbehalte, selbst einen Gesetzentwurf in das Haus einzubringen, und daß er hoffe, daß der Bundesrath sich dem vorhandenen Bedürfnisse nicht verschließen werde. Der Abg. Mosle versprach dem An⸗

trage seine volle Unterstützung. Hiermit wurde die Diskussion

geschlo en. Der Abg. Dr. Elben begründete sodann seinen

Wer Rteichstag wolle beschließen; Im Anschluß an den Beschluß

des ee , Reichstages vom 3. April 1868 den Herrn Neichs⸗ kanzler aufzufordern dahin zu wirken, daß in Zukunft ein gleich

zeitiges Tagen von Landtagen mit dem Reichstage vermieden werde. Der Abg. Frhr. v. Hoverbeck beantragte, vor den Worten

„vermieden werde« einzuschalten: „wo möglich durch Fest⸗

stellung eines bestinmten Anfangstermins für die ordentlichen Sessionen des Reichstages« Der Abg. Freitag erklärte, er

sehe in der Annahme des Antrages einen Ein riff in die Prä⸗ rogative der Einzelregierungen und beantragte, ie Aufforderung an den Reichskanzler dahin zu richten, „daß die Feststellung eines bestimmten Anfangstermins für die ordentlichen Sessionen des Reichstags herbeigeführt werde.« Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Wenn mehrere Zeitungen melden, daß der Vorsteher des Großherzoglich oldenburgischen statistischen Bureaus, Pr. Becker, bereits zum Direktor des statistischen Reichs⸗ burtaus ernannt sei, so ist darauf zu bemerken, daß die Er⸗ richtung der genannten Behörde selbst und daher auch die Er⸗ nennung der für dieselbe eventuell erforderlichen Beamten zunächst von den Beschlüssen des Reichstages über den vor⸗ gelegten Nachtragsetat pro 1872 abhängig bleibt.

Es wird uns bestätigt, daß alle Nachrichten über an⸗ gebliche Zurückhaltung deu ticher Kriegsgefangenen in Algerien unbegründet sind. Die sorgfältigsten Nachforschungen haben ergeben, daß in den Gefängnissen Algeriens nur solche Fremdenkegionäre deutscher Nationalität noch, detinirt sind, welche in Folge kriegsgerichtlicher, resp. gerichtlicher Verurthei⸗ lung Strafen verbüßen. In der Fremdenlegion dienen zur Zeit noch eine große Anzahl von Deutschen, welche sheils vor, theils nach Ausbruch des Krieges in die Legion eingetreten sind und nunmehr, ri Dienstes müde, ihre Entlassung wünschen. Die französische Regierung hat indeß mit Bestimmtheit in Abrede gestellt, daß die Einstellung Deutscher in die Fremdenlegion jemals im Wege des Zwanges erfolgt sei. Sie hat sich prinzipiell bereit erklärt, allen auf diplomatischem Wege befürworteten Anträgen auf Entlassung Deutscher aus der Legion im Falle diesseitiger Uebernahnie der Herbeischaffungskosten von Marseille ab zu entsprechen. Zahlreiche Entlassungen sind, nachdem die Sicher⸗ stellung dieser Kosten erfolgt ist, bereits erwirkt und andere stehen noch in Aussicht.

prinzen von Ratibor lautet:

Die Nacht ist ruhig gewesen. von Lan genbeck.

und Rönigs, Chef des reitenden Feldjäger⸗Corps sowie des

J. November 1803 geboren, trat derselbe 1321 aus dem Ka⸗

in das 7. Garde⸗Regiment zu Fuß, besuchte die Allgemeine

zum Flügel Adjutanten Königs Friedrich Wilhelm III. ernannt In dieser Vertrauensstellung bei drei Königen von Preußen stieg von Bonin in etwa 30 Jahren, zum General auf, bis er 1858 zum General- Lieutenant und General- Absutanten und 1863 zum kommandirenden, General

Als folcher und als General der Infanterie führte er im Kriege von 1866 sein Corps mit Auszeichnung: am Y. Juni stieß er bei Trautenau auf überlegene feindliche

Frieden wurde er zum kommandirenden General der preußi⸗ schen Truppen im Königreich Sachsen und zum Gouverneur von Dresden, am 17. August 1879 zum General-Gouverneur

nahm; nach Aufhebung des deutschen General Gouvernements Verhältniß als General- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers

Berlin zurück. 3. Die Beerdigung findet am 19. d, M, Vormittags 19 Uhr,

auf dem Invalidenkirchhofe statt.

Am 12. d. Mts. fand die letzte diesjährige Winterver⸗ sammlung der Militärischen Gesellschaft statt, welcher Ihre Königliche Hoheiten die n,. Adalbert und ÄUlexander, der General⸗Feldmarschall raf Moltke und eine seosl⸗. Anzahl von Offizieren beiwohnten. Der Direktor, General⸗ leutenant v. Ollech eröffnete die Sitzung mit der Mittheilung,

sigen in kameradschaftliche Verbindung gesetzt und ein gegen⸗ seitiger Austausch der im Druck bisher erschienenen Vorträge bereits stattgefunden habe. Auch in Zukunft soll, dem Mil. Wochenbl.« zufolge, ein derartiger Austausch der Vorträge beider, dieselben Zwecke verfolgenden Gesellschaften erfolgen.

Das im Bureau des Königlichen Justiz-Ministeriums redigirte Jahrbuch der preußischen Gerichts verfassung ist für das Jahr 1872 soeben erschienen. Das Werk stimmt seinem Inhalte nach in dem vorliegenden ahr ganst mit dem letzt erschienenen größtentheils überein, jedoch sind alle Personal⸗

ihm behandelte Organisation der Gerichtsbehörden aller preu⸗

gabe des territorialen Umfangs der in den Bezirken ersterer befindlichen Städte, sowie die Zahl der Gerichts⸗ eingesessenen. Bei jedem Gericht sind auch die bei dem⸗ selben fungirenden richterlichen Beamten, die Beamten der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalte, Advokaten und Notare

Nanienregister reiht, enthält neben einer allgemeinen Uebersicht der Gerichtsbehörden auch ein Ortschaftsverzeichniß, welches

ihnen vorhandenen höheren Unterrichtsanstalten anführt.

Der im Bureau des Königlichen Ministeriums de Innern redigirte Adreß⸗Kalender für . Haupt⸗ und Residenzstädte Berlin und Pots soeben für das Jahr 1872 im Buchhandel erschienen. Derselbe beginnt mit einer Genealogie des Königlichen Hauses und giebt sodann eine Uebersicht des Königlichen Hofstaats, sowie der in Berlin befindlichen Behörden des Deutschen Reiches und des preußischen Staates; ferner der Gesellschaften, Vereine und Anstalten, der Aerzte, Apotheker und Gasthöfe. Eine ent⸗ sprechende Uebersicht giebt der JJ. Theil in dem Adreß⸗Kalender von Potsdam.

S. M. Fregatte Niobe« (Kadettenschiff), welche am 9g. März cr. Port Royal auf Jamaica verlassen hatte, ist am

138. März cr. in Havana angekommen, hat dort einen Thei

Das heutige Bulletin über das Befinden des Erb ⸗-

Berlin, 17. April. In Folge des Eintritts der Eiterung in der . Brusthöhle war im Laufe des gestrigen Tages eine leichte Fieber bewegung vorhanden, die indeß heute früh wieder Erne enn ist.

Am 16. April starb, hierselbst der Königliche General der Infanterie, General ⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers

3. Ostprenßischen Infanterie Regiments Rr. 41s und Präses der General- Ordens Kommission, Adolf von Bonin. Am

detten Corps als Seconde⸗Lieutenant in die Armee und zwar

Kriegsschule, und würde 1838, noch als Premier Lieutenant,

des J. Armee Corps in Königsberg ernannt wurde.

Kräfte, und bei Königgrätz trug er durch rechtzeitiges Ein. areifen mit zur Entscheidung der Schlacht bei. h dem

von Lothringen ernannt, als welcher er seinen Sitz in Nane) dafelbst trat der General von Bonin im März 1871 in sein

und Königs und in seine übrigen dienstlichen Stellungen in

vom Trauerhaüse aus, dem Königlichen Marstallgebäude,

daß die Militärische Gesellschaft in Munchen sich mit der hie⸗

veränderungen bis in die neueste Zeit registrirt. An die in

ßischen Provinzen schließt sich als besonderer Theil der Nachweis der die einzelnen Gerichtsbehörden bildenden Personen mit der An⸗

angegeben. Der dritte Theil, an welchen sich schließlich ein

sämmtliche Städte mit Gerichtsbehörden umfaßt, sowie die in

am ist

ihrer Kadetten gegen eine gleiche Anzahl Seekadetten von S. 1. S. » Gazelle. ug uh und sollte am 25. desselben Monats die Rückreise nach der Heimath antreten.

Das Kommando S. M. S. »Gazelles beabsichtigte am 26. 2 Havana zu verlassen, um nach Pensacola zu gehen.

S. M. Korvette Herthas hat am 10. März cr. die Nhede von Singapore verlassen und sich über Hongkong nach Jokohama begeben.

S. M. Brigg »Undine« ist am 15. und S. M. Brigg Mus quito« am 16. d. Mts. von Plymouth nach Kiel in See gegangen.

S M. Dampf ⸗Kanonenboot »Delphine ist am 14. d. M. in Konstantinopel angekommen.

S. M. Artillerieschiff Ren owns und S. M. Brigg Rover sind am 15. d. M. in Kiel in Dienst gestellt worden.

Aus der 5mm des Aeltestenkollegiums der Berliner Kaufmannschaft vom 15. d. M. ist Fol⸗ gendes hervorzuheben: In einer der früheren Sitzungen war beschlossen worden, die Mittel in umfassender Weise in Erwägung zu ziehen, welche theils die Börsenordnung, theils eine bei dem Handels⸗Ministerium zu beantragende Ab—

änderung der Börsenordnung der Aeltesten zu Gebote stelle,

um dem Andrang unbefugter Elemente zu den Börsenver⸗ sammlungen zu wehren und die Ordnung nachdrücklicher zu handhaben. In der gegenwärtigen Sitzung kam eine Reihe solcher Vorschläge zur Berathung, und sollen diejenigen, die in den Grenzen der Börsenordnung liegen, zu geeigneter Zeit in Vollzug gesetzt und die Genehmigung zu einigen dodifikationen der Börsenordnung nachgesucht werden.

Der Oberst und Commandeur des 6. Brandenburgi⸗ schen Infanterie⸗ Regiments Nr 52, Graf Finck von Fincken⸗ stein, ist mit in Folge seiner bei St. Privat erlittenen 6 Verwundung am 15. d. M. zu Frankfurt a. O. ge⸗ storben.

Bayern. München, 15. April. Der König hat, nach der »A. Z.“, dem Stiftspropst von Döllinger, welcher heute den Erinnerungstag an die ihm vor 59 Jahren ertheilte Priester⸗ weihe feiert, durch den Staats- Minister von Lutz das Ehren⸗ kreuz des Ludwigs⸗Ordens nebst einem huldvollen Handschreiben überreichen a,.

M 5önigin⸗Mutter begiebt sich am 17. d. Mts. mit ihrem Hofstaat nach Hohenschwangau.

16. April. Von der Zweiten Kammer ist hei der heutigen Bergthung des Etats die Position von 95 Millionen Gulden an Matrikularbeiträgen zu den Kosten für das Deutsche Reich ohne jede Debatte genehmigt worden.

Württemberg. Stuttgart, 16. April. Der König hat gestern den neu ernannten Rektor der Landesuniversität Prof. Dr. Mandry, sowie den Ober⸗Finanz-⸗Rath Mohn in Audienz empfangen. Vorgestern wurden die hier anwesen— den Standesherren zur Königlichen Tafel gezogen.

Der heutige Staat s-⸗Anz ei ger veröffentlicht das Königliche Vertagüngsreskript, welches als Motiv für die Ver— tagung der Ständeversammlung die Rücksicht auf die Verhand— lungen des Reichstags bezeichnet.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 18. April. Die Grofherzogin Marie von Mecklenburg Strelitz und die Herzogin Caroline verließen gestern Nachmittag Schwerin, um sich nach Frankfurt a. M zu begeben. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexandrine begleitete die hohen Gäste zum Bahnhof.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 16. April. Der Kaiser hat unterm 7. d. M. den Prinzen Leopold von Bayern zum Inhaber des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 13 ernannt.

Das Reichsgesetzblatt enthält u. A.: das Gesetz vom 30 März 1872, betreffend die weitere Prägung von ,,,, im Betrage von 715,121 Fl. 10 Kr.; das Gesetz vom 3. April 1872, betreffend die Anrechnung der an einer österreichischen technischen Hochschule zugebrachten Dienst⸗ eit beim Uebertritt an eine Universitäf; das Gesetz vom 3. April 1872, betreffend die Kostenbestreitung für die Hoch⸗ schule für Bodenkultur in Wien, die Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht vom 5. April 18773, betreffend die von Angehörigen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder außerhalb dieser Länder erworbenen Lehrbefähigungszeugnisse für Mittelschulen; das Gesetz vom 16. April i872, betreffend die Herstellung einer aus Sber-Steiermark nach Salzburg und Nord Tyrol führenden Tokomotiv-⸗ Eisenbahn, die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 10. April 1872 über die Gebühren bei der Mi⸗ sitärasststen; für Zwecke der Civilverwaltung; das Gesetz vom 17. März 1877, betreffend die Gehalte, die Quartiergelder und den Rang der Professoren an den vom Staate erhaltenen

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technischen Hochschulen, an der Handels⸗ und nautischen Aka⸗ demie zu Triest und an den übrigen vom Staate erhaltenen nautischen Schulen; das Gesetz vom I9. März 13872 zur Regelung der De üg des Lehrpersonals an den mit den staatlichen Lehrer⸗ Bildungsanstalten verbundenen, aus Staatsmitteln erhaltenen Uebungsschulen; das Gesetz vom 19. März 1872, durch welches die Bestimmungen des §. 36 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R. G. Bl. Nr. HX, betreffend die Bezüge des Lehrpersonals an den staatlichen Lehrer-Bildungsanstalten abgeändert werden; das Gesetz vom 19. März 1872, betreffend die Gehalte der Pro⸗ fesso ren an den theologischen Fakultäten.

Pesth, 15. April, Die heutige Sitzung des Oberhauses wurde vom Präsidenten Majlath mit einer die Wirksamkeit des Oherhauses resumirenden Rede geschlossen, in der er beson⸗ ders die Nothwendigkeit des Bestandes des Oberhauses betonte. Die heutige letzte Unterhaussitzung schloß in feier licher Weise. Nach Erledigung der Tagesordnung hielt Präsident Somssich eine einstündige Schlußrede, welche stellenweise lebhaftes Eljen hervorrief. Die letzten Parlaments- vorgänge bildeten den Haupigegenstand und die Bitte nach Einigteit das Hauptmoment der Rede, welche mit Eljens auf den König, die Königin und den Kronprinzen, sowie mit Segenswünschen für alle Brudernationen der ungarischen Krone und für das Vaterland schloß. Das ganze Haus erhob sich bei dem Schlusse und brachte bei Erwähnung des Kaisers und der Kaiserin ein dreimaliges lebhaftes Eljen aus.

Ofen, 16. April. (W. T. B) Der ungarische Reichs⸗

1 ag dat heute vom Könige mit nachfolgender Rede geschlossen orden: .

»Geehrte Herren Magnaten und Abgeordnete! Liehe Getreue! Als wir vor drei Jahren diesen Reichstag persönlich eröffneten und die Magnaten und , Ungarns freudig begrüßten lenkten wir Ihre Thätigkeit auf große und wichtige Aufgaben hin. Nachdenr der frühere Reichstag die Fragen des in der Schwebe gewesenen staatsrechtlichen Verhältnisses gelöst hatte, wurden die die beiden Hälsten der Monarchie , ,, betreffenden n , n. schon während 5 Jahre mit gehöriger Würdigung der wechselseitigen Inter⸗ essen im besten Einvernehmen und mit Erfolg erledigt. Dem gegen⸗ warten Reichstage wurde die Aufgabe zu Theil! mit Fortsetzung der Arbeiten die Regelung des geistigen und materiellen Wohles

des Landeg zu fördern. Dieser Aufgabe entsprach der Reichs tag durch die Regelung des Gerichtswesens und der Verwaltung. Es wurden Gesetze über die Ausübung der richterlichen Gewalt und uͤber die Verantmwortlichkeit der Richter geschaffen. Hierdurch wird einerseits die a,, n n, . gewährleistet, andererseits den Mißbräuchen mit der richterlichen Gewalt vorgebeugt. Die Organi-= sirung der Gerichte erster Instanz, die Trennung der Justiz von der Administration werden die erwarteten Resultate herbeiführen, die öffentliche Sicherheit erhöhen, den Kredit befestigen. Die Regelung der Munizipien und Gemeinden da durch dieselbe, dem Geiste der , . des Landes entsprechend, die Administration auch in diesen auf den Grundsatz der Selbstverwaltung und der persönlichen Ver. antworlichkeit basirt wurde brachte die Staatsverwaltung und die Munizipal⸗ und Kommunalverwaltung in Harmonie und sichert auf diese Art die genaue Vollziehung der Gesetze. Durch die Gesetze über die Megelung der Verhältnisse, welche aus dem 1848 beseitigten Ur⸗ barigl Verbande zurückgeblieben waren, ferner durch die Gesetze über die Rodungen in Siebenbürgen, sowie über das Jagdrecht, wurde ein großer Fortschritt zur endgültigen . der Besitzverhältnisse er⸗ zielt. iese Gesetze, sowie jene über die Flußregelung Deichpolizei und Gewerbe, ferner die ne e, e, der von meiner Regierung ab⸗ gel cho ssenen Handelsverträge, licfern den Beweis / daß die Sorgfalt des Reichstages den Ansprüchen des öffentlichen Lebens gleichmäßig gerecht a werden bestrebt war, und während Sie auf diese Art die Förderung er öffentlichen Interessen und hierdurch die Hebung des Wohlstandes getreulich angesttebt haben, trachteten Sie danach, die bedeutend ge⸗ stiegenen öffentlichen Einnahmen zweckmäßig zu verwenden. Die Verbesserung des Gerichtswesens, die Entwickelung des öffentlichen Unterrichts und der Kultur die Ergänzung des Eisenbahnnetzes, die Umgestaltung des Franz-⸗Kanals, 6. die Hebung der Hauptstadt waren der Gegenstand ihrer Obsorge, und Sie votirten für diese wecke namhafte Beträge. Obwohl die Erhöhung der gemeinsamen zehrkraft unserer Monarchie größere Ausgahen beanspruchte, bewilligten Sie mit Bereitwilligkeit die Kosten, welche er-= forderlich waren zur Entfaltung der einen so schönen Aufschwun nehmenden Institution der Landwehr im großen Maßstabe. Es i ein erfreulicher Beweis des zunehmenden Wohlstandes, daß Sie all dieses ohne Erhöhung der Skeuerkosten und ohne Kontrahirung un⸗ produktiver Anleihen zu bewerkstelligen im Stande waren,. Die auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht. bereits ins Werk gesetzte ,,, Regelung der Wehrkraft gestattete uns theils die An⸗ ahnung theils die thatsächliche Inangriffnahme der Provinzialisirung der Milltärgrenze. Wir hoffen, daß der Zeitpunkt nicht mehr fern liegt, wo in unserem Reiche kein Bruchtheil der Bevölkerung mehr existiren wird, der die verfassungsmäßigen Rechte nicht in vollem aße genießen könnie. Wir müssen unserem Bedauern darüber Aus= druck geben, daß die gengue Feststellung des Wahlgesetzes und die Regelung der hauptstädtischen Verhältnisse nicht erfolgen, sowie auch mehrere andere ven unserer Regierung ein— gebrachte gemeinnüßige. Gesetzentwürfe, nicht unserer Sanktion unterbreitet werden konnten, da in der letzten Periode der Session des

Reichstages bei dem Berathungsmodus des Abgeordnetenhauses die

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