1872 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Haupt-⸗-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be— wirkten Verlossung von Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch= Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage (a. aufgeführten 331 Stück Serie J. 4 100 Thlr. und 262 * . gezogen worden. . Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins⸗

coupons Serie V. Nr. 4 bis S und Talons vom L. Juli . e

ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Hauptka der hen m m , ,,,. Eisenbahn hierselbst zu erheben. . .

Die in Rede stehenden Aktien werden auch bei den Stationskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz eingelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei, diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.

Die Interessenten haben sich wegen der be⸗ , ,,, Zahlungen an Eine jener Kassen zu wenden.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapitalbetrage gekürzt. . . .

Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritätsaktien auf. .

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Jüli des Jahres ihrer Verloosung auf— gehört hat.

Berlin, den 13. April 1872.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Hering.

A. Ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. April. Se. Majestät der Kaiser und König emp . heute den Prinzen August von Württemberg und den Feldmarschall Grafen von Wrangel, nahmen ua n Meldungen in Gegenwart des Komman⸗ danten, und hierauf die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kahinets entgegen. . ö.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin erschien vorgestern Abend auf einer Soirte bei dem Fürsten Radziwill und besuchte gestern das Augusta-Hospital.

Gestern i. bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt, unter Leitung des Ober⸗Kapellmeisters Taubert und Mitwirkung der Madame Destrẽ Artöoͤt und der Herrn Padilla, Marini und Bossi.

Ihre Majestät die verwittwete Königin ertheilte estern dem Herzog und der Herzogin von Ujest Audienz. Nach em Diner wurde der Generxal⸗(Lieutenant von Tresckow von

Ihrer Majestät zur Verabschiedung empfangen. ?

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl nahm, einer Depesche aus Konstantinopel zufolge, am 16. d. Mts. mit dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin bei dem Sultan im Palast Beglerbeg das Dejeuner ein. Gestern sollte zu Ehren der hohen Gäste große Revue über die Truppen der Garnison der Hauptstadt abgehalten werden.

In der Plenarsitzung des Bundes rgths am 16. d. M., in welcher der Staats⸗Minister Delbrück den Vorsitz führte, kamen folgende Gegenstände zur Berathung: I) Es wurde über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen, betreffend die öffent⸗ liche Gesundheitspflege und die Denaturirung von Vieh⸗ und Gewerbesalz, und eines Antrages Braunschweigs, betreffend die Kosten der Zollerhebung und Verwaltung, Beschluß gefaßt; 27) wurden Mittheilungen über die Dehn des Reichs⸗ tages, betreffend den . und Schiffahrtsvertrag mit Portugal, die Konsular⸗Konventionen mit Spanien, Italien und Nordamerika, entgegengenommen. 3) Die Ver⸗ ne,, nahm Kenntniß davon, daß Sachsen⸗Coburg-⸗Gotha von der Befugniß, die letztinstanzliche Entscheidung in Streit- . zwischen Armenverbänden eines und desselben Staates,

em Bundesamte für das Heimathwesen zu übertragen, Ge⸗ brauch gemacht habe. 4 wurde ein Ausschußbericht über den Etat der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen erstattet.

Der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der dem Bundesrathe zur Berathung vorliegende Entwurf einer Seemannsordnung, sowie der Entwurf des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung deutscher , ei⸗ schiffe zur Mitnghme , eute, sind in der Beilage d. Bl. abgedruckt, auf welche wir verweisen.

Die zwischen dem Deutschen Reich und der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Monarchie seit einiger Zeit schwe⸗ benden Post⸗Unterhandlungen sind nunmehr so weit gediehen, daß am 19. d. Mts. auf dem General⸗Postamte fiel elbst der . von Bevollmächtigten zum Abschlusse des neuen

ostvertrages stattfindet. Dieser Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich(llngarn wird den früheren Deutsch⸗ Oesterreichischen Postverein und die Verträge vom 23. November 1867 ersetzen. Aus München ist das General⸗ direktions⸗Mitglied Dr. Zimmermann, aus Stuttgart der 383 nd des Königlich württembergischen Postwesens, Direktor Hofacker, bereits hier angelangt. Das Eintreffen der öster⸗ reichischungarischen Bevollmächtigten wird noch im Laufe des Tages erwartet. 2

Im weiteren Verlauf der gestrigen G) Sitzung des Reichstages betheiligten sich an der Debgtte über den Antrag Elben noch der Reichskanzler Fürst von Bismarck und die Abgg. Graf zu Eulenburg, Br. Löwe, Graf Kleist, von Mallinckrodt und Lasker. Dann wurde der Antrag nebst einer Reihe von Amendements der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen. Es folgte die erste Lesung des vom Abg. Schulze (Berlin) beantragten Gesetzentwurfs, betreffend die eivilrechtliche Stellung von Vereinen; an der längeren Debatte betheiligten sich die Abgg. Schulze (Berlin), von Keudell, Lasker, Reichen⸗ sperger r git und Dr. Löwe. Der Entwurf ging darauf an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.

In der heutigen 9. Sitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, von Stosch und Fäustle, der Präsident Dr. Friedberg, General⸗ Major von Stiehle, Oberst Fries und mehrere andere Bundes- kommissare beiwohnten, theilte der Präsident Dr. Simson dem Hause mit, daß den Etatsvorlagen eine Denkschrift, betr. die Erwerbung des Palastes Caffarelli in Rom für Dienstzwecke des Reichs nebst he e n ischen Abbildungen des Grund⸗ stücks, zur Vertheilung an die Mitglieder des Hauses beigefügt sei. Nachdem die Wahl des Abg. Dr. Forchhammer für

ültig erklärt worden, ging das . ur ersten Berathung des ilitär⸗Strafgesetzbuchs (S. S. 1549 d. Bl.) über, welche von dent Präsidenten Dr. Friedberg durch einen Rückblick auf die historische Entwicklung und eine Darlegung der Haupt⸗ grundzüge des Gesetzes eingeleitet wurde. Der Abg. Lasker erkannte die n. Vorzüge der Vorlage in formeller Be⸗ ziehung an, bekämpfte jedoch den Inhalt als ausschließlich den militärischen Anschauungen entsprechend; Aufgabe des Reichs⸗ tages werde es sein müssen, das Gesetz vom Standpunkte der bürgerlichen Gesellschaft zu amendiren. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Die erste Reichstag s⸗Soirte bei dem Reichskanzler und der Fürstin von Bismarck wird am Sonnabend, den 20. d. M. stattfinden, und sind die Einladungen zu derselben bereits ergangen.

Das heutige Bulletin über den Zustand des Erbprin⸗ zen von Ratibor lautet:

Berlin, 18. April: Das gestern bestandene leichte Abendfieber ist heute vollständig zurückgegangen. Die Eiterung in der Brusthöhle ist gut. Schlaf und Appetit sind befriedigend gewesen.

von Langen beck.

Anknüpfend an die Mittheilungen eines Rheinischen Blattes, durch welche leicht unberechtigte Hoffnungen erweckt werden könnten, machen wir im Interesse der Betheiligten darauf aufmerksam, daß Seitens der Abtheilung für das Invalidenwesen des Königlichen Kriegs -Ministeriums nach wie vor streng an dem gesetzlich iir nne Grundsatze festgehalten wird, wonach den hülfsbedürf⸗ tigen Eltern und Großeltern gebliebener 2c. Soldaten nur dann die im Reichsgesetze vom 27. Juni 1871 normirte Unterstützung zuerkannt werden kann, wenn Seitens der bezüglichen Eivil⸗ behörde pflichtmäßig bescheinigt wird, daß die Gebliebenen ze. die einzigen Ernährer ihrer Eltern resp. Großeltern ge⸗ wesen sind.

Der Wunsch, in dem böhmischen Kurorte Marienbad ein Krankenpensionat zu gründen, in welchem Unbemittelten aus den gebildeten Ständen der Gebrauch der dortigen Heil⸗ quellen ermöglicht oder doch erleichtert werde, hat die Veran⸗ lassung zu einem in diesen Tagen in die Oeffentlichkeit treten⸗

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den Unternehmen gegeben, welches durch eine Lotterie die Kosten zur Gründung eines derartigen Krankenpensionates ür Eivil und Militär beschaffen, sowie außerdem einen

eil des Reinertrages zum Besten der Kaiser Wilhelm⸗ Stiftung und anderer wohlthätigen Anstalten verwenden will. Seine Majestät der Kaiser und König haben dem diesem Unternehmen vorstehenden Komite ein Aller⸗ höchstes Gnadengeschent von 1000 Thlr. zugesichert und gleich— n die Erlaubniß ertheilt, der zu gründenden Anstalt zum ndenken an König Friedrich Wilhelm IV. den Namen riedrich Wilhelm-⸗Stiftung beilegen zu dürfen. Die Lotterie wird bei 150,000 Loosen zu je 1 Thlr. 15009 Ge— winne enthalten, welche aus Geschenken fürstlicher Personen, aus solchen von Vereinen und Privatpersonen und aus Gegen ständen bestehen werden, die aus dem Erlöse der Lotterie selbst angeschafft werden sollen, und unter denen zur eit schon die Marmorbüsten Ihrer Majestäten des

aifers und der Kaiserin, so wie ein Bronze⸗Monu⸗

ment König Friedrich II. nach Rauch zu nennen sind. An Geschenken von Allerhöchster Seite sind zu beregtem Zwecke

Bereits eingegangen zwei Oelgemälde Landschaften von

Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, ein eben solches, ein Re— liefbild und ein Album für Photographien von Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin und acht Armleuchter von 3 Bronze von Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin von Oesterreich.

Die kürzlich in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe

haben nachstehenden Hirten brief erlassen: Pastorale des preußischen Episkopats.

Die unterzeichneten Oberhirten der katholischen Kirche in Preußen entbieten dem hochwürdigen 6 ihrer Diözesen Gruß und Segen im Herrn!

Das Gesetz vom 11. März d. J., welches die Beaufsichtigung der Schule, die von ihrem Ursprunge an in allen christlichen Ländern eine Tochter der Kirche war und bis in die neueste Zeit von der Kirche als eine Tochter geliebt und gepflegt wurde, dem Staate als ein ausschließliches Recht beigelegt hat, veranlaßt die am Grabe des heiligen Bonifacius versammelten unterzeichneten Oberhirten, nachstehende Worte an den hochwürdigen Klerus ihrer Diözesen zu richten.

Wir haben angesichts der vielfachen und schweren Bedenken, welche kirchlicherseits diesem Gesetze entgegenstehen, es nicht unterlassen gegen den betreffenden Gesetzentwurf, als er den beiden Häusern des Landtages zur Berathung und Beschlußfassung vorgelegt war, theils an diese hohen Versammlungen mgͤtivirte Vorstellungen zu xichten, theils aber, nachdem der Entwurf die err, . der Landes vertretung erhalten hatte, Se. Majestät unsern Kaiser und König durch , . gebeten, dem Gesetzentwurfe die Aller höchste Sanction nicht zu ertheilen. Wir haben endlich, nachdem diese dennoch ertheilt war, eine gemeinschaftliche Erklärung an das Königliche Staats⸗Ministerium gerichtet und demselben unsere Ueber⸗ zeugung ausgesprochen, daß durch das neue Gesetz wesentliche und un— verdußerliche Rechte der Kirche verletzt seien und dem Staate sowohl als der Kirche große Gefahren und Nachtheile bereitet würden.

Von solcher Ueberzeugung durchdrungen, waren wir nicht in der Lage, dem Gesetze unsere Zustimmung oder Billigun zuzuwenden. Weil jedoch unser bischöfliches Amt und die Liebe Cen uns drängt, Alles zu thun, was in unseren Kräften steht, um jene Gefahren und Nachtheile zu vermindern, und weil keine Macht der Erde uns ent— binden kann von der Sorge für die christliche Erziehung der uns vom göttlichen Heilande anvertrauten Kleinen, so sind wir entschlossen, auch zu Gunsten der nunmehr im Prinzip durch das neue Gesetz von ihrer Mutter, der Kirche, losgerissenen Volksschule nach wie vor die Pflichten des Hirtenamtes gegen dieselbe treu zu erfüllen, insofern und so lange es uns nicht unmöglich gemacht wird;...

In dem festen Vertrauen, daß die gesammte Geistlichkeit unserer Diöcesen diese Gesinnung mit uns theilt, finden wir uns zu nach⸗ stehenden Anordnungen und Mahnungen veranlaßt:

I) Jeder Pfarrer hat die Lokal ⸗Inspektien über die Schulen seiner Pfarrei zu führen, ohne daß es ciner besonderen bischöflichen Ge⸗ nehmigung bedarf. . .

2 Dagegen ist eine solche Genehmigung nöthig, wenn es sich um Uebernahine der Kreisschulen - Inspektion oder einer Ortsschul⸗ Inspektion außer der eigenen Pfarrei handelt. .

Für die bereits fungirenden Schulinspektoren dieser Kategorie soll es einer solchen Genehmigung nicht bedürfen,. .

3) Für den Fall, daß an geistliche Schulinspektoren in Beziehung auf ihr Amt Anforderungen gestellt werden sollten, welche mit ihren priesterlichen oder kirchlichen Pflichten kollidiren, werden dieselben nicht ohne vorgängiges Benehmen mit dem Ordinariate ihr Schul⸗ amt niederlegen. . .

4) Auch wird von dem betreffenden Geistlichen Anzeige an die bischöfliche Behörde erfordert, sobald die ihm übertragene Schul⸗ inspeklion staatlicherseits widerrufen wird oder anderweitige bemerkens 2 Veränderungen im Bereiche seiner Amtswirksamkeit vorkom⸗ men sollten.

5) Zu Euch aber, theure Mitbrüder, haben wir das Vettrauen, daß Ihr fortan mit verdoppeltem Eifer den Religionsunterricht ertheilen und pflegen und in dem hochverdienstlichen Werke der e, . 6 . und gesammten Bildung der Jugend nicht er⸗ müden werdet.

6) Darum werdet Ihr den Lehrern, Euren Mitarbeitern, mit Ach= tung, Liebe und Theilnahme entgegenkonnnen und ihnen durch Euer

Wort, Euer Wirken und Euer Leben siets Vorbilder eines frommen gottgefälligen Wandels sein. . .

Schließlich ermahnen wir Euch, im Herzen geliebte Brüder, wer⸗ det in all den Trübsalen und Bedrängnissen dieser . Zeit nicht muthlos, bei den Verkennungen, Schmähungen und Kränkungen, die wir 2. so vielen Seiten erleiden, gedenket des apostolischen Mahn⸗ wortes:

. allen Dingen erweiset Euch als Diener Gottes, durch große Geduld in Trübsal und Nöthen, in Aengsten, in Schlägen, in e. nissen, in Aufruhr, in Mühen, in Nachtwachen, in Fasten, durch Keuschheit, mit Klugheit, mit Langmuth, mit Freudigkeit, mit dem heiligen Geiste, mit ungeheuchelter Liebe, mit dem Worte der Wahr⸗ heit, mit der Kraft Gottes durch die Waffen der Gerechtigkeit zur

Rechten und Linken, bei Ehre und Schmach, bei schlechtem und gutem

Rufe, als Verführer geachtet und doch wahrhaft, als bekannt und doch unbekannt wir sierben und siehe wir leben, als gezüchtigt und doch nicht getödtet, wie betrübt und doch immer freudig, wie arm und doch Viele bereichernd, wie nichtshabend und doch allesbesttzend.« II. Korinth. 6, 4.

Betet mit uns zu Gott dem Allmächtigen, daß er die Zeit der Heimsuchung abkürze, seiner Kirche stets opferwillige Prxiester, fromme Lehrer, getreue Arbeiter gebe, und uns alle aus den Tagen zeitlicher Trübsal eine friedfertige Frucht der Gerechtigkeit erwachsen lasse zum ewigen Leben.

Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi sei mit Euch Allen!

Gegeben zu Fulda, den 11. April 1872.

Paulus, Erzbischef von Cöln. Heinxich, Fürstbischof von Bres⸗ au. 4 Peter Joseph. Bischof von Limburg, R Chrisioph Lau— rentius, Bischof von Fulda. R Conrad, Bischof von Paderborn. Matthias, Bischof von Trier. 4 Lothar, Bischof von Leucia, i. P. Verweser der Erzdiscese Freiburg für Hohenzollern. Philippus, Bischof von Ermland. 4 Johann Bernhard Bischof von Münster. * Wilhelin, Bischof von Hildesheim. In Vertretung des Bischofs

von Kulm: Klingenberg, Generalvikar und Domkapitular.

Bayern. München, 16. April. In der gestrigen Sitzung der Reichsrgathskammer wurden die Nachweisun⸗ gen über die Staatseinnahmen und Staatsausgaben pro 1868 69 ,, genehmigt, der Antrag der Abgeordneten⸗ kammer auf Beseiligung der Salzsteuer wurde abgelehnt, den Wünschen der Kammer, der Abgeordneten betreffs des Expro⸗ priationsverfahrens theilweise beigetreten.

Die Kammer der Abgeordneten erledigte im wei⸗ teren Verlauf der trigen Sitzung den Pensions⸗Etat der Staatsdienerrelicten und die Staatseinnahmen aus besonderen Staatsgefällen nach den Ausschußanträgen, der Ausschußantrag auf . oder wesentliche Beschränkung des Hausirhandels wurde abgelehnt, verschiedene Eisenbahnbaugesuche der Staats⸗ regierung zur Berücksichtigung empfohlen.

I7. April. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf, betreffend einige un⸗ wesentliche Abänderungen an dem bgyerischen , . die in Folge der Din gere ng des Reichsstrafgesetzbuches not wendig sind, angenommen. Für den vom Ausschusse gestellten Antrag, nach Erlaß des zu erwartenden Reichs⸗Militärstraf⸗

esetzbuches die Regierung unter Vorbehalt der späteren Zu⸗ 5 des , zur vorläufigen Einführung in Bayern im Verordnungswege zu ermächtigen, sprachen sich nur 83, gegen denselben aber 44 Stimmen aus. Der Antrag ist also, weil er die erforderliche Zweidrittel⸗Majorität nicht er⸗ reichte, abgelehnt.

Württemberg. Stuttgart, 16. April. Der heute ausgegebene y k für Württemberg enthält das n n get für 1871 1873.

aden. Karlsruhe, 16. April. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute Morgen vom Murgthal hierher zurückgekehrt. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat sich heute Vormittag 10 Uhr nach Mannheim begeben. Nachmittags reiste der Großherzog gleichfalls nach Mannheim und wird mit ier Königlichen Hoheit die dortige Blumen⸗ ausstellung besichtigen.

Der heute erschienene »Staatsgnzeiger« Rr. 14 enthält u. A. eine Bekanntmachung des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: Die Besetzung der Notariatsbezirke betreffend, ferner des Mi⸗ nisteriums des Innern: Die Lotterie zur Gründung eines Krankenpensionakes für den Kurort Marienbad in Böhmen und zum Besten anderer wohlthätiger und gemeinnütziger An⸗ stalten betreffend, des Handels-Ministeriums; die r, , theilung der Wasser⸗ und Straßenbau⸗Inspektionen betreffend.

essen. Darmstadt, 16. April. Die heute ausgege⸗ bene Nr. 20 des Großherzoglichen Regierungsblatts enthält u. A. eine Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die f ür scen Dienstverhältnisse des Großher⸗ zoglichen Gendarmerie Corps betreffend, sowie eine Bekannt⸗ machung y, . Brandversicherungs⸗Kommission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes⸗ Brandversicherungs⸗Anstalt für 1871 betreffend. Sachsen⸗Eoburg⸗Gotha. Gotha, 17. April. Die

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