Vork iss ad Reichstag beschlußunft s . z . Vorkommnisse, daß der Reichstag beschlußun ig gewesen ist möchte Der dem Bundesrathe zur Berathung vorli ende Stepaß dient. Außerhalb des Bundesgebiets erfolgt eine olche Wachdienst ich doch bitten, nicht auf das Konto dieses Ue . zu reiben wurf einer Seem anns 1 ö ung e ; ö. * —— . . ge . zu lick ar mn ö 9 .
und dadurch Denjenigen, die keine solche Entschuldigung haben für jule . ; z ; ; Erster Abschnitt. (Einleitende Bestimmungen. 3 gelegt wire, amm ů än, , e d e ih. 9. . mu, , , , . r r , . . . 1 , . 66 DOktobe FSF. 1. Be Ges- Bl. S; nwendung wel ᷣ = , ,,,, , , . ue . g ee. l bmneimgazedegnen unberhlin tzrmnäßige Anzahl der Fehlende , din n , , , r. is; länger, als zen Stunden läglib 2 nächsten Umgebung Berlins und dem Sitzungsorte des des Schiffes Schiffskapitän), sondern in Ermangelung oder in ˖ * den Schi nb das z 2 ö l di . beim Laden, Stauen und Löschen zu ar eiten derung desselben üg essen Ste lertteter, 66 n, 833 Bei Seege fahr endet bei der Besorgniß eines Schiff.
Reichstags, namentlich der preußischen Provinz Brandenburg ; 1 . rung erfolgt ist, auszuweisen angehörten, die ihrersells keinen Landtag und guch die Reise am FS. 3. Zur Schiff smannschaft⸗ werden auch die Schiffs offißiert ö 17. u Abmnntsterung besteht in der Verlautbarung der Be⸗ bruchs / sowie bei Gewalt und Angriff gegen Schiff oder Ladung hat z . mit dir oh des Schiffers gerechnet; desgleichen ist unter fn h des k es ñ kent des Schiffers ee der aus der Schiffmann alle befohlene Hülfe zur Exhaltung von Schi *
nächsten hatten aber vielleicht deshalb glaubten, den letzten Moment ; / di un e Is zum Cinschwen ken abwarten zu könn gn, während derjenige, der weiter w nn e nn,, e uli, w, nee den Benet Tln faded es Wang unn eigeriitz, zin eien and, robe inwilligung des
wegwohnt, doch vorsichtiger in d lsei ise ist. j f icht ver⸗ z * kann 23 , . 9. 3 ö . k 2 ein onen, welche ohne zur Schiffsmannschaft zu gehören auf . n J. . nr, , k. ten ss laune dicht clüß ai Bert blelbt, dar m , solchẽs paralleles Sißen zu verhüten, daß ich aber glaube, der Neichs. einem Schiffe ais Böaschinisten, Aufmpärter oder in anderen Eigenschafs = 6 Schiff liegt und nach Verlust des Schiffs . alen Er bleibt verbunden, bei Schiffbruch für
angestesst ind, haben, sofern nicht in Ansehung der Bestimmungen .. J, ire ne, ue enen rrerden kann. lengen sowic für Sicherste lung der Schiffstheile, der
hat
tag werde da nachsichtig sein, wo die Bedürfnisse der einzelnen Staaten ; mannsam des III. Abschnitts durch reg ein anderes bestimmt ist, dieselben See . Schiffer dem abzumustern˖ Ladung, den Anordnungen des Schiffers gemäß, nach b
esdabsolut fordern. und wo die Lokalitäten der Sitzungen des Fand . and. Rechte und. Pichten. welche, in ien. r in Aer hen den 96 ue n e, n die bisherigen Aiang. und Dien! R lorgen, und Hei der Bergung gegen Förtbezug der Heuer und der
tags fo beschaffen sind, daß ein gleichzeitiges Mitwirken doch nicht aus- 164
hlcses ffn dc gabe ang den Heittheitungen des prentzjschen zib. Schiffsmannschaft sesgeset in. Es macht hierbei keingnalficzschied', lime s Benden Bierften, w besche ngen, auf Bet. Beköstigung alf seisten
n eben ha uses dag e . ⸗ ob sie von dem Schiffer oder Rheder angenommen worden sind. verh z . Weit. z / ⸗ 3 i der ; d een nn g , gn, §. 4. Seemannzämter sind innerhalt des Bundesgehietẽ die en ug ö , gat ie ig , fie n neh r nel. e e geb
ieses auses in diesen Tagen stattfinden wird, daß der Nachtheil / wenn diese ; tsb ir . einem strenge aufrecht erhaltenen Prinzipe en sprechend größer un ,, und im Auslande 6 erh nr n escheinigung und das Zeugniß (6. 18) werden von Dieser Verpflichtung hat er gegen Zahlung der etwa erwachen
wäre / als aus der Verständigung der Mitglieder beider Versammlungem h . . i usteru sesindet, kosten . den Reise und Ver zumnmißkosten nachjukommen, auch wenn er le cher d, Te ber wan dlag 9 gem Die Errichtung der Musterungsbehörden innerhalb des Bundes. . . weichem die Abmusterung sta det kofie 1 in 6 n m , 3 Schiffs beendigt ist (. 9.
: ine Sitzung abhalten kann, hervorgehen r ; könnte. Ich kann mir, wenn die Erleichterungen in tleten, . ö, steht den Landesreglerungen zu und erfolgt nach den Landet. 5 26. Verne fert . Schiffer die Ausstellung des Zeugnisses §. 35. Wird nach Antritt der Reise entdeckt, daß . der gi 5 ; uUniaugli
wie ich früher andeutete, es in der Macht der Parlamente selbst ᷣ ü bder enthalt dasselbe Beschuldigungen, deren Richtigkeit der mann dn den Bienste, zu welchem er sich verheuert ha liegen, sogar denken, daß in der Nähe gelegene Hauptstädte ein⸗ ,, z. ie en , . hat 29 Dm e 19 gitzteren das Scemanns⸗ ist, so ist der 3 befugt, den Schiffsmann;, mit Ausschluß des zelner Länder, ich will nicht bloß hier hinweisen auf Dessau, sondern bevor er sich über Kamen, Heimath, Alter und wenn er ö . amt
4 i * * 2 ö! en Sachverhalt zu untersuchen und das Ergebniß der Unter- Steuermanns, im Range herabzusetzen und seine Heuer verhältniß
auch auf Braunschweig, Schwerin und Dresden es möglich machten, 6, ; 1 — ; suchung dem Sch ffsmann zu bescheinigen mäßig zu verringern. in keiner Berfammlung, bei keiner wichtigen Debatte und Entschei. väterlichen Hernrgi inter not fen oder iin derss hi she len h . idem ge sorgte Abmusterung wird, vom Sermanndschnt in euch Earn Gchiffer von dieser Befugniß Gebrauch so hat er die nehmmigung bes Vaters oder Rermäinded un, ibernanme mor Spiffe. dem &a ah e ud 66 k Schiffsmannes und in der etroffene Anordnung, sobald es geschehen kann, dem , be⸗
d ie ĩ ĩ S . . gi ug if ih or ern : gr gh 3 . , e n,, , . und von demselben Musterrolle vermerit. ann! zu machen und in das Schiffssournal einzutragen. ich irgendwie die Sache leicht nehme, sondern ich werbe bereitwillig 5m Re n g, . enn , aftliche Geneh u zn 965 5. 723. Die Musterrolle ist nach Beendigung derjenigen Reise Bekanntmachung und der Eintragung tritt die Verringerung der 5
dem Wunsche, den voraussichtlich der Neichstag ausdrücken wird, ent. gi ; ; ; oder dersenigen Zeit, auf welche die als Musterrolle ausgefertigte An⸗ nicht in Wirksamkeit. sprechen, jederzeit mit den übrigen Bundesregierungem rechtzeitig in gilt. sofern. ihr Ine Einföräntung nich beigefügt isß amn, enehsn mn S. e, sich beziehi, dem Scemannganit vr irzs nen gerler ist in Ermangelung einer anderweitigen Ab⸗ e , ,, i ü . , n half gepteres übersendet dilselbe rede vom Zestpunkte der Anmusterung an zu . U §. 37. Die Heuer ist dem Schiffsmann, ofern keine andere Ver-
Verbindung treten über die Zeit, wann der Reichstag be— ; ahr ; welchem abgemuste rufen! werden soll und nach Wiöglichteit dahin wirken! daß vollendet hat, einem selbständigen Groß jährigen gleichgeachtet, insoweit h ant des Müuͤsterungshafens. l es fich um den Libschluß ven Senervertragfn und e. den selben . 6 der . 266 ern gg Aenderungen erfahrt, einbarung gekroffen ist erß nach Beendigung der Reise oder ö
nur solche Gruͤnde, welche ganz triftig und zwingend für die Ei t sti hervorgehenden Rechte und Pflichten handelt. Die landesgesetzlichen 1 ; ; ältni len, wenn . . , , , . r. ür en, über die ar r f vor Gericht , . en 2 : — a nnn, 60) , 3 . ö. ,, des Dienstverhältnisses zu . en rungen rechnen kann, dafür bürgt Ihnen das Zeugniß des Herrn Vor. hlerdurg nin bern, mannsamt angegangen werden kann bel demselben unter Darlegung Der Schiffmann kann jedoch bei Zwischenreisen in dem ersten 9 g noch die Frage betrifft, die das Amend ö. ,, 336 , . der e e die Musterung nachzuholen, oder, sofern auch Hafen, . . Ir. 84 6. 266 in , r. ö,
as no ie Frage betri e das Ame 3 ; ö ĩ i ur er Hälfte der bis da
9 ⸗ ndement des Herrn jegen oder den Verlust desselben glaubhaft machen. Daß dies ge. , e, . z n. . e n, ir, , kde bereits sechs Monate 9 der Anmusterun ust e
von Hoverbeck berührt, so wäre es auch da durchaus für den Ge⸗ ; schäftsbetrieb erwünscht, daß wir die Gewohnheit annähmen, mn, von dein Seemanntamt in dem neuen Serfahrtsbuch in die errolle und in die Seefahrtsbücher der betheiligten Schiffs , 1 ö. le, . ihrn ,,
Uu ciner bestimmten Zeit regelmäßig zusammen zu kom —. ; Laß 2 r Wird ein unperschuldete Veplust alsuptgit sana if r, 9 cih hr gen gesimmung äber die für die Musterungsverhand. Luszahlung ber Hälstz der seit der leßten Wuszahlung verdienten
diese Zeit nach den ünschen und Konvenienzen des 1. j ; Vermerke zugleich eine Bescheinigung des Seemannsamts über die ö ung der Musterrolle, ge erhcbenden Heuer zu fordern berechti
Reichstages als der und bev ᷣ * ; ; sferti . 4 , n n ,, bi,, , , n d de , er 3 ii gen, il der Maßgabe vorbehalten, daß F. 35. Ob und ef ar vor dem Antritt der Neise e . ö j in 1
sammiung bestimmt wird, daß man sich an kei ᷣ 2 ⸗ ;
64 .. sich an keine Hindernisse anderer Dienstzeit, infsiwelt der Schiffsmann sich hierüber genügend ausweist . m' Prittheile dem Schiffsnmiann, zu jwei Dritt⸗ za lungen auf die Heuer zu leisten oder Handgelder zu zahlen
baß man, fage ich, fich nicht an Hindernisfe anderer Regierungen er nach Inhalt seines Seefahrtsbuchs angemustert ist, a . . zun i ren us sicht die Bestimmung den . 1 ciner Vereinbarung der Ortsgebrauch des
. — en darf nicht von Neuem angemustert werd über di sur Erichigung diesgs Vorbehalts steht die Ben . : ü icht ei
kehrt, die etwa einen spät ; . . mustert werden, bevor er sich über die ; 838. n Schiffsleute müssen, wenn nicht ein 6. ö einen szaercf ile mm egit ais este fen, Beenind es findern nnch e br, den, ee, de, an,. , ren n s gärh a tn iß. §. 25. Die And e . öl laß 3. kr i e nn , baar oder
schen, sondern es diesen überläßt, sich mit ihren Landtagen . ; ; rn, n,, , , e,, . Gultigkeit des Heuervertrages ist durch schriftliche Abfassung nicht mittelst einer auf den Rheder ausgestellten, auf Sicht zahlbaren An⸗
gun nei , mn . K lichte ö Känn, nach dem Ermessen, dss Sernänngamts ein salcht Vermert bedingt weisung geleistet werden und im Sande für die Periode gehalten wird, welche 6 nicht heigetracht werden lg dient stctt de elben, sobald die Veendi;. . 1 23. Wenn bei dem Abschluß des Heuervertrages die Verein. §ę. 460. . Antritt der Reise hat der Schiffer ein Abrechnungs ˖ den Zufammentritt des Reichslages in der Regel die wünschens= gung des Qienstverhastnissc . andere rt glaupßhaft gemacht ist barun n böer dunn Betrag der Heuer nicht urch ausdrückliche Sstlärung buch anzulegen, in weiches alle auf die Heuer geleisteten Vorschüß⸗ 6 eee. 934 . . gehört über Ende Januar, rn, cemannzamt hierüber einzutragender Vermert im Ser. 3 . ist, so wird . Zwelfel diesenige Heuer als vereinbart an · und . . . , , en ge, ee mn. 4 fe ; : 21 2 — n em nfang Februgrs Saß würde jg auch ben Kondenien en der gierun n §. . i und Preis des Seefahrtsbuchs bestimmt der Bundes- cken, welgsz das Seer gun damtzũ de , rens nr, k ,, 16 zu quittiren. Auch ist jedem
in Bezug auf die Zeit der l ̃ übli ; zug auf 3 Verhandlung vollkonimen entsprechen. usfertigung selbst erfolgt kosten. und stempelfrei, eln gur at det Anznuser ung i e erlihn— Schiffsmann, ber es verlangt, noch ein befonderes Heuerhuch vom
ine Schwierigkeit. fi en fer ers Tei J 1 Eine Schwierigkeit liegt in der Lntfernung Dieses Zeitpunktes pon Das Seefahrtsbuch muß über die Militärverhältnisse des Inhabers enn sich Jemand be e bse fn i m. Schiffers zu übergeben und darin ebenfalls jede auf die Heuer des
dem Anfangstermine desjenigen Budgets, welches zunächst berathen früh schlossenen Heuervertrag ebunden werd uß. K ; ᷣ Au kunft geben,. . 56 istete Zahlung einzutragen. erden muß, Können irkt e dahii, tommsg, dar mrs dhe. 8.15. Ver Schiffer hat die Musterung (Anmusterung Nah. auf Erh un fir n ern ele n gn . let huster zn che bel e en sHunren etre nschaft sih währen der Rieise
Regierungen, — namentlich werde ich in dem Votum des Reichstags ung ein starkes Argument * abweichende preußische Wünsche 23 4. bein fi n. g 1 2 2
r nungsjahr auf den ersten Juli verlegen, so ist diesem Bedenken ab⸗ 28 ird ein Schiffsmann erst ; musterung, Abmusterung) der Schiffs §. 8. Wird ein Schiffsmann i 1 t ein sterung g) chiffsmannschaft nach Maßgabe der rolle geheuer, so gelten für ihn in Ermangelung anderer Vertrags⸗ vermindert und nicht wieder ergänzt ,, un, a , . 55
geholfen. Bleibt das aber ein Ideal der nicht der Finanzverwaltung ĩ ; gehen ghigen Cann zu denen ich mi ;. folgenden Bestimmungen (85. 1 bis 23) zu veranlassen. ̃ übrigen Schiffs. Anderes bedungen ist, die dadurch ersparte . ist gh . dann rk die 3 , . 5 a n e . Jeder Schiffsmann hat sich, wenn nicht ein unabwendbares . ö ., == 1 * . verbleibenden i len nach Verhältniß ihrer Heuer zü vertheilen. en? nn lt den Teske, wbänrsch is werther iß. Ee , . Hinderniß entgegensteht, zur Musterung zu stellen. . d 9 welche nach der Musterrolie den ubrigen Schiffsleuten Ein Anspruch auf die Vertheilung findet jedoch nicht statt, wenn die nenn eultch far bie berbündeten Re lerungen m! . s ö If. Die Änmusterung besteht in der Verlautbarung des mit . . 2 ⸗ . Verminderung der Mannschaft durch De ertion herbeigeführt ist und ilteren fir hend? welchen mit ** r fen sormhulirten. Win der Schiffsmannschaft enen nen Heuervertrages vor einem See⸗ . ang Verpflichtung des Schiffs mannes mit seinen Effekten die Effekten des descrtirten Schiffsmanns nicht an Bord zurückgeblie arbalt kun eig des Taunh'en der Beh öͤtecung hätte, und. die mannsanit. Sie muß für die innerhalb des Bundesgebiets liegenden si 8 Vord ein zufin den und Schiffsdienste zu ilelsten, beginnt / zvenn ben sind. ⸗ ; Regierungen würden gerne bereit sein, danach sich regelmäßig Schisfe Knte erleguigg der erg sbce ner, wr tf d , h ö . bedungen ist mil der Anmusterung, enn die Zahl der Mannschaft sich während der Reise um mehr grnden hien ehr Rel, Lenltn einem gan seste n. ermin schüng der Reise vor demjenigen Seemann amt, in dessen Bereiche 46 Gmn der Sa nn enn ben Dienstantritt länger als vierund. als ein Gechstef verringert! so muß der Schiffer dieselbe auf Verlan. gufůr anzuseßen halte ich für schwierig. Es kann sein, daß die Vor⸗ bas Schiff liegt! für andere Schiffe, sobald ein Seemannsamt an. ig Stunden verzögert ist der Schiffer zum Rücktritt von dem gen der verbleibenden Schiffsleute ergänzen, sofern die Umstände eine lagen für den Reichstag aus irgend welchen Gründen nicht rechtzeiti gegangen werden kann, erfolgen. 1 e befugt .. An prüche wegen etwaiger Mehrausgaben kKezenr ung estatten. iff la keln sde, denn ein, n deurch re n mr bislen . 12. Die Anmusterungsverhandlung wird vom Seemannsamt zun 6 5 de,, und wegen fonstiger aus der Verzögerung er ⸗ §. 42. In allen Jällen, in welchen ein Schiff, länger als zwei ker Fre gene Ker varlanhen qarischen Arbeiten, die n, den mngelnen als Musterrolle ausgefertigt. Dieselbe muß enthalten: Namen und . . , . werden pred ch nicht berührt. ahre auswärts verweilt tritt in Ermangelung einer anderweitigen Herten lasien, noch dadurch zu vermehren, daß man eine zweite Reicht; Ratsonasität des Schiffs Namen und Wehn get des Schiffers amen wachen; err wissmmann , welcher nach zer Anznmste tum dem ,,, ö lagssession in demfelben Jahre beruft, während man sonst vielleicht mit Wohnort und dien fliche Stellung jedes Schiff mann un die Ve. A taͤt oder der Fortseßung deg Dienstes sich entzieht, kann der eine Erhöhung der Heuer ein, wenn diefe nach Zeit bedungen ist. wee nene re glüßerden slrde ö, wenn ein Geer dar ber de,, . des Heuervertrages, einschließlich etwaiger besonderer 2 ) r Erfüllung feiner Pflicht durch das eemannsamt zwangs · Siese Erhöhung wird wie folgt bestimmt: a) der Schiffs junge . er öl ware e senllih, Beschräntung eincn dersen igen erabredungen. Insbesendere muß aus der Musterrolle erhellen ffe haften lunmng tritt mil Beginn des drilten Jabres in die in der Musterrolle be. 6 des . sein, ö. Sr. Majestät nach der deutschen ,, , . . ö ö ö . dee wa enden Fosten ge kr e ifm 6 r aan. ö . , . ö , 3 erfassung persönlich zustehen; ĩ ᷣ ; esrath be ; n 8 der Leichtmatrosen, und mi i , , , h feen, abez mm, Tun che e n bg immt. dien h e n n re, . . 4 behimmte Heuer der Vollmatrosen ein; b) der Leicht⸗
des Reichstages für sich hat, mag es Winters, mag es Herbstzeit sein, g ; ̃ — ! 13. Der Hafen, in welchem die Musterrolle ausgefertigt i n ö ĩ ö alt mit Beginn des Ritten Jahres die in der gefertigt ift leisten und zu jeder Zeil alle für Schiff und Ladung ihm übertragene 6 3 44 i . 9 un deer Wera en und mi. Be
werden die berblindeten Kegierungen und Se. Majestaͤt der Kaiser, gilt als Musterungshafen im Sinne dieses Gesetzes. K nm Twen tichte ö . ; 68 ginn des vierten Jahres ein Fünftel dere en mehr an Heuer;
1 sufteht ö. ö; 56 ' , ,, nd (ich 14. Wird ein Schiffsmann erst nach Anmusterung der übri ; 1 tu üll wohl an Bord des Schiffs
enn darüber ein = 32 n . ᷣ ohl an Bor 46 n. mir zur gr el nenn . , i , 7 e. . der Musterrolle ig. , und ö. . 136 . mn chr engen und auf für . ö e,, ,,,. i er . , , elt würde und ich würde Abweichungen nur dann befürworten, wenn J kan wander fomechi imtet gewöhnlichen ö i een. Jahres um eiñ ferneres Fünftel ihres ursprünglichen
besondere Gründe dafür vorliegen. , 463 Havarie. fe, darf s bar Tech bin 1 266
15. Bei jeder innerhalb des Bundesgebiets ' laubniß des Schiffers darf er das S zur Ab⸗ etrages. musterung oder Rachmusterung wird vom e ,,, mu *** n nnn, Is ihm eine solche Erlaubniß ertheilt, s o S. 43. Die aus dem Heuervertrage , . Forderungen und über die 7 des Dienstantritts ein Vermerk in das Seefahrts - 22. er zur fesigesetzten 3 wenn aber leine Zeit festgesetzt ist, noch eines Schiffsmannes, welcher auf einem als ve cho . anzusehen 2 buch jedes Schlffsmannes eingetragen, welcher zugleich als Ausgangs vor 8 Uhr ., zuruẽ jutehren. Schiffe sich befunden hat, werden faͤllig mit Ablauf der in den Ar-.
KJ ; ; ; ; — * . . 1 2 1 —— ö