1872 / 92 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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und über die Beschwerde durch einen dem Angeschuldigten zu verkün⸗˖ 5 86. Die Verhängung einer in diesem Abschnitt oder du denden Bescheid zu entscheiden. sonstige . esezliche Bestimmungen angedrohten Sirafe wird dad Gegen den Bescheid kann der Angeschuldigte innerhalb einer nicht ausge 1 en, daß der S ldige aus Anlaß der ihn zur , Frist nach der Verkündung den Rekurs einlegen. Der gelegten That bereits dis ziplinarisch bestraft worden ist. Jedoch kann ekurs ist unter Angabe der etwaigen neuen zur Vertheidigung eine erlittene Dis bin haf fowohl in dem Strafbescheide des See⸗ dienenden Thatsachen oder Beweismittel bei dem Seemannsamt zu mannsamts (. 101) wie in dem 6 Strafurtheil auf die zu Protokoll oder schriftlich anzubringen. Ueber denselben ae,. die verhängende Strafe ganz oder thei weise angerechnet werden. dem Seemannbamt vorge 6 höhere Verwaltungsbehörde sofern V9. Der Sa er oder sonstige De e , welcher einem jedoch die Abmusterung im uslande erfolgt ist, die höhere Veribal· Schiffsmann ee, b, seine Disziplinargewalt gröblich mißbraucht, tungsbehörde welche dem Sermannsamt des Heimathshafens vor- wird mit Gelöstrafe bis zu dreihundert Thalern oder mit Gefängniß gefsczt ist. Gegen diese Entscheidung findet eine weitere Beschwerde bis zu einem Jahr bestraft. nicht statt. S598. Der Schiffer, welcher seine Der pfl, für die gehörige Die Vollstreckung der Strafe wird durch die Einlegung des Re⸗ Verproviantirung des Schiffes zu sorgen, vorsäßlich nicht * t kurses nicht aufgehalten. wird mit eff bestraft, neben welchem au Geldstrafe bis zu §ę. 84. Bei einer Widersetzlichkeit oder einer dem Schiffe drohen · fünfhundert Thalern, sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte den Gefahr ist der Schiffer zur Anwendung aller Mittel befugt, erkannt werden kann. . a , sind; um seinen Befehlen Gehorsam zu verschaffen. Hat der Schiffer die Erfüllung der Verpflichtun fahrlässiger Er darf gegen die Betheiligten die geeigneten Sicherungsmaßregeln Weise unterlassen, so ist, wenn in Folge dessen der . cha ergreifen und sie nöthigenfalls während der Neise fesseln die gebührende Kost nicht gewährt werden kann, au eldstrafe b Bei Vermeidung gleicher Maßregeln muß jeder chiffsmann dem zu zweihundert Thalern oder au Gefängniß bis zu Einem Jahre zu Schiffer auf Erfordern Beistand zur Abwendung oder Unterdrückung erkennen. 1 ö einer Widersetzlichkeit leisten. §. 59. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thaler oder mit Haft Im Auslande hat der Schiffer in dringenden Fällen die Kom= wird bestraft ein Schiffer, welcher mandanten der ihm zugänglichen Fahrzeuge der Kriegsmarine des I) den ihm in Ansehung der Musterung obliegenden Ver- Reichs um Beistand zur Aufrechthaltung der Disziplin anzugehen. pflichtungen nicht ng 6. 9 ö Fünfter Abschnitt. en gn unn , 85. Ein 3) bei Verhandlungen, welche sich auf eine Musterung oder eine Schiffsmann , welcher nach Abschluß des Heuervertrages sich verborgen Eintragung in ein Secfahrtsbuch beziehen, wahre Thatsachen entstellt hält, um sich dem Antritt des Dienstes zu entziehen, wird mit Geld⸗ oder unterdrückt, oder falsche vorspiegelt, um ein Seemannsamt zu strafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft bestraft. e f! ; Wenn ein Schiffsmann, um sich der Fortsehung des Dienstes bei Todesfällen die Beschaffung und Uehergabe des vor= zu entziehen entläuft oder sich verborgen hält, so tritt Geldstrafe bis geschriebenen Nachweises unterläßt oder die ihm obliegende Fürsorge u 3 ert Thalern oder Gefängnißstrafe bis zu drei Mo⸗ j naten ein. Ein Schiffsmann, welcher mit der Heuer entläuft oder sich ver 773 ; . borgen hält, um fich dem übernommenen Dienste zu entziehen, wird §ę§. 78, & vorgeschriebenen Eintragungen in mit Gefaͤngniß bis zu Einem Jahre bestraft. . Die Vorschrift des §. 298 des Strafgesetzbuchs wird aufgehoben. ) S. 86. Ein Schiffs niann, welcher den wiederholten Befehlen des strafen vorschrift Schiffers oder eines anderen Vorgesetzten den schuldigen Gehorsam einem verweigert, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. ö §. 87. Wenn zwei oder mehrere zur Schiffsmannschaft gehörige l ri Personen dem Schiffer oder einem anderen Vorgesetzten den schuldi⸗ Volkslogis zug gen Gehorsam gemeinschaftlich verweigern, so tritt gegen jeden Be⸗ Durch die theiligten Gefängnißstrafe bis zu Einem Jahre ein. Der Rädels führer wird mit Gefängnißß bis zu drei Jahren bestraft. F. 88. Ein Schiff simann welcher vor . oder mehreren zur Schiffsmannschaft gehörigen Personen zum Ungehorsam gegen 6. gebiets . Schiffer oder gegen einen anderen Vorgeseßten auffordert, wird mit Die 9 beginnt in diesem Falle erst Geldstrafe bis a Einhundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu mit dem Tage an welchem das Schiff dem der Thäter zur Zeit der sechs Monaten bestraft. Dee hung angehörte, zuer cht . t 89. Ein Schiffsmann, welcher auf die vorbezeichnete Weise §. 151. In den Fällen des 8. 8 3. 99 estsetzung . auffordert, ist gleich dem Änstifter zu be rafen, wenn die erfolgt unter Angabe der Gründe u mmung der Dauer ufforderung die strafbare Handlung oder einen strafbaren Versuch der für den Fall des Unvermoͤgens an S afe tretenden derselben un Folge gehabt hat. . aft durch einen Bescheid, welcher dem Bes Ist die Aufforderung ohne . eblieben / so tritt Geldstrafe nwesenheit zu verkuͤnden, im Falle seiner bis zu zweihundert Thalern oder Gefängnißstrafe bis zu Einem ö J Jahre ein. . innerhalb einer zehn⸗

S8) zur Begehung einer nach den Ss. 873. 90. 9g. S3 9] strafßaren wird die Strafe von dem Seemannsamt 9 t. Die e

8. 85. Ein Schiffsmann / welcher dem Schiffer oder cinem anderen Zustellung ab auf gericht. Vorgesetzten durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Wider- en. Der Antrag ist bei dem Seemanns amt fland leistet, oder den Schiffer eder einen anderen Vorgesetzten thätlich P ngen.

angreift, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. H Sitz im Auslande,

§. 51. Dieselbe Strafbestimmung §. S0) findet auf den Schiffs mann Anwendung, welcher es unternimmt, den Schiffer oder einen anderen Vorgesetzten durch Gewalt oder durch i oder durch f. i eines solchen derjenige deu Verweigerung ber Dienste, zur Vornahme oder zur Unterlassung einer ff nach der Straffestsezung zuerst dienstlichen Verrichtung zu nöthigen. .

92. Wenn eine der in den 8 90, 91 bezeichneten Handlungen ** des Seemannsamtes ist in Betreff der Beitreibung von mehreren Schiffsleuten gemeinschaftlich begangen wird, so kann der Geldstrafe vorläufig vollstreckbar. - die Strafe bis auf das Doppelte des angedrohten Höchstbetrages er- 8 162. Begeht ein Schiffsmann, wa rend das So is sich auf höht werden. der See der im Uluslande befindet, ein Vergehen oder erbrechen,

Der Rädelsführer, sowie diejenigen, welche gegen den Schiffer so hat der Schiffer unter Zuziehung von Schi soffizieren und ande. oder gegen einen anderen Vorgesetzten Gewaltthätigkeiten verüben, ren laubhaften Personen alles dasjenige genau aufzuzeichnen, was werden mit Zuchthaus bis zu 65 Jahren bestraft; auch kann aut auf den Beweis der That und auf deren Bestrafung Einfluß haben kann. Zulässigkeit von olizeiaufsicht erkannt werden. Sind mildernde Insbesondere ist in den Fällen der Toödtung oder schweren Körper Amstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs derleßzung die Beschaffenheit der Wunden genau zu beschreiben, auch Monaten ein. ; zu vermerken, wie lange der Verletzte etwa noch gelebt hat, ob und

z 93. Der Versuch der in den §§. 90. 91. Q bezeichneten welche Heilmittel angewendet sind und welche Nahrung der Verletzte Han 4g ist strafbgr. zu sich ,. h .

5. 54. Ein Schiff smann, welcher solchen Befehlen des Schiffers §. I03. Der S nen der oder eines anderen Vorgesetzten den Gehorsam verweigert, welche sich sich einer mit chuldig macht, auf die Abwehr oder . die Unterdrückung einer in den §9. 90. 91. festzunchmen. en des 32. 3 bezeichneten Handlung beziehen, ist ebenso zu bestrafen, als wenn er diese Handlungen selbst begangen hätte.

§. 985. Mit Geldstrafe bis zu ang Thalern oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft ein Schiffsmann, welcher

I) bei Verhandlungen, die sich a die Ertheilung eines Seefahrts- sonderen Gründen die Uebernahme a buches, auf eine Eintragung in dasselbe oder auf eine Musterung be⸗ Ablieferung bei demjenigen Secemannsamt zu bewirken, bei welchem hen wahre Thatsachen entstellt oder unterdrückt oder falsche vor · es anderweit zuerst geschehen kann. piegelt, um ein Seemannsamt zu täuschen; In dringenden Fallen ist der Schiffer, wenn im Auslande ein

Mes unterläßt, sich gemäß §. 10 zur Musterung zu stellen Seem̃annsamt nicht rechtzeitig angegangen werden kann, ermächtigt,

I im Falle eines dem Bienstantritt entgegenstehenden Hinder. den Thäter der fremden Behörde . dessen Uebermittelung an die nisses unterläßt, sich hierüber gemäß §. 16 gegen das Scemannz amt zuständige Behörde des Heimathshafens zu übergeben. Hierven hat auszuweisen. er bei demjenigen Seemannsamt, bei welchem es zuerst geschehen

Durch die Bestimmung der Ziffer 1 wird die Vorschrift des kann, Anzeige zu machen. ; .

§. AI des Strafgesetzbuchs nicht berührt. Sechs ker Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.) J. 104.

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edes Seemannsamt ist verpflichtet, die gütliche Ausgleichung der zu §. 7. Das Seemannsamt im Bestimmungshafen hat, wen kiner Kenntniß gebrachten, zwischen dem Schiffer 2 dem S5 ff diese im Auslande liegt, für die , 8 i enn manne bestehenden Streitigkeiten t versuchen. Insbesondere hat das tigen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu sorgen, Seemannzamt, vor welchem die bmusterung des Schiffsmannes er⸗ §. 8. Der Mitgenommene haftet für die durch die Zurückbefoöͤr folgt, hinsichtlich solcher Streitigkeiten einen Güteversuch zu veranstalten. derung verursachten Aufwendungen.

5. 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Bie Vorschriften, welche den Rheder oder andere Nersonen zur Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestlmmung zuwider, so ist Erstattung solcher Aufwendungen verpflichten, werden durch dieses er nicht allein für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich, Gesetz nicht berührt. sondern er wird au erdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. § 8. Wer sich der Erfüllung einer ihm nach 87 obliegenden

Er kann in Fällen, die keinen Äufschub leiden, die vorläufige Verpflichtung entzieht. wird mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder Entscheidung des Scemannsamtes nachsuchen. Die Gelegenheit hierzu mit Haft bare , ür die Festsetzung der Strafe und für das wei- darf der 56 ohne dringenden Gründ nicht versagen. tere Verfahren kommen die im §. 101 der Seemannsordnung enthal

Jeder Thell hat die Entscheidung des Seemann amtes einstweilen tenen Vorschriften zur Anwendung.

u befolgen, vorbehaltlich der Sch gh. nach Beendigung der Reise ine chte vor der zuständigen Behörde geltend zu machen. .

8. 155. Im Inlande wird der Streit zwischen dem Schiffer und Gewerbe und Handel. dem 6 welcher nach der Anmusterung über den Antritt Dem dritten Bericht der Direktion der Norddeutschen ober die Fortsetzung des Dienstes entsteht, von dem Seemannsamt Grund⸗Kredit⸗Bank, Hypotheken ⸗Versicherungs Aktien- Gesell unker Vorbeball des RKechtsweges entschieden. Die Entscheidung des schaft in Berlin, entnehmen wir Folgendes. Angesichts der Entwicke Seemannzamtes ist vorläufig vollstreckbar. lung des Geschäfts hat der Verwaltungsrath n. v. J. den Beschluß

j 657 Die nach den Bestimmungen des IV. Abschnitts ver= gefaßt, das Aktienkapital auf das Dreifache des seitherigen Standes . en Geldbußen und die nach den Bestimmungen des . Ab zu bringen und demgemäß die Erhöhung desselben um eine Million chnitts festgesetzten oder erkannten Geldstrafen fließen der See Armen Thaler bestimmt. Ben zeitigen Aktiondren war in Gemäßheit der E und in ren mfg einer solchen der Hris - Armenkasse des Bestimmungen des Statuts das Vorzugsrecht vorbehalten. Von Hesmathshafens des Schiffes, welchem der Thäter zur Zeit der Be- diesem Bezugsrecht wurde insoweit Gebrgüch, gemacht, als von den un der strafbaren Handlung angehörte, zu insofern sie nicht im neu emittirten 5660 Stuck Aktien 2332 Stück in den Besitz der Be⸗

ge der Landesgesetzgebung zu anderen ähnlichen Zwecken bestimmt zugsberechtigten zum Tmissionscours von 105 pCt. übergingeng wäh⸗ werden. tend der Nest von 2668 Stück sofort nach Erlöschen des Bezugs- j0s. Ein Exemplar dieses Gesetzes, sowie der für das Schiff rechts von anderer Seite gezeichnet resp. fest übernommen wurde. über Kost und Logls geltenden Vorfchriften (56. 46 muß im Volks. Die noch fehlenden Raten im Betrage von 60 pCt. der neuen Aktien logis zur jederzeitigen insicht der Schiffsleute vorhanden sein. werden zwar in diesem Jahre noch ausgeschrieben, voraussichtlich aber

§. 165. ie Anwendung der §§. 10 bis 24 und der §5§. 48 bis erst Anfang 1873 fällig gestellt, so daß pro 1872 nur das volleingezahlte 52 auf kleinere Fahrzeuge Küstenfahrer u. s. w. kann durch Be⸗ Kapital von 900 666 Thlr. an den Geschäftsergebnissen betheil igt ist. stimmung der Landesregierungen im Verordnungs wege ausgeschlossen Anträge auf Hypotheken Versicherung gegen Subhastationsverlust werden. . resp. für pünktliche Kapital Rückzahlung und Zinszahlung an den

§. 1109. Dieses Geseß tritt mit dem , waren bis 31. Dezeniber 1877: eingereicht in Höhe Mit bemselben Tage tritt der vierte Titel des en Buchs des All. don Söährsid Tbir. lim Vergleich gegzn 1. Dezember 189; 667 dil46 gemeinen Deutschen Handelsgesetbuchs außer Kraft. Thaler), angenommen in Höhe von 21687871 Thlr. (1773 865 Thlr.)

§ 111. Wenn in anderen 8 auf Bestimmungen e, , abgelehnt in Höhe von 5sfs8348 Thir. (604281 Thlr.), unerledigt wird;, welche durch dieses Gese außer Kraft gesezt sind. so treien bie in Höhe von 66M. Thlr. wieder aufgehoben in Höhe von 304025 entsprechenden Bestimmungen des letzteren an die telle der ersteren. Thaler (46690 Thlr. Am 31, Dezember 1871 überstieg

ö ,, Se eg betreffend die , deutscher Kauf⸗ lahr nn gen waren noch in Kraft se Thlr. Die Grundstüͤcke, fahr e chf zur Mitnahme hülfsbedürftiger Seer auf welchen die zur Versicherung beantragten Hypotheken im Betrage leute, lautet: . von S502 s2l Thlr. haften, wurden von den Besitzern selbst au

§. 1. Jedes deutsche m,, ., welches von einem außer⸗ 161233395 Thlr. geschätzt, bag en von der Gesellschaft nur au deutschen Hafen nach einem deutschen afen ober nach einem Hafen 10419136 Thlr., Für den Vetrag von 2687 871 Thlr., der am des Kanals, Großbritanniens des Sundes oder des Kattegats oder 31. Dezember 1871 versiche ten Hypotheken haften Grun stückswerthe nach einem außerdeutschen Hafen der Nordsee oder der Ostsee bestimmt von 49 Thlr. nach den Schätzungen der Grundbesitzer und von ist ist verpflichtet, deutsche Seeleute, welche im Auslande sich in hülfs. 44126561 Thlr. nach den , , . der Gesellschaft; hiernach laufen 6 Zustande befinden, 36 ihrer Zurückbeförderung nach die versicherten Hypotheken unter zwei Drittel der Grundstückswerthe Deutschland auf schriftliche Anweisung des Seemanns-Amtes gegen auß. Nachdem bis 9 31. Dezember 1869 der Hypotheken. eine Entschädigung (S. 9) nach seinem ==, , . mitzunehmen Tilgungskasse Hypotheken chulden im Gesammtbetrage von 655754

In Ansehung ausländischer Seeleute, welche unmittelbar nach Thalern beigetreten, im Laufe des Jahres 1870 neu hinzugetreten einem̃ Dienste auf einem deutschen auffahrteischiffe außerhalb Deutsch⸗ 109, 915 Ihlr. dagegen ausgeschieden waren 59 100 Thlr. stellte sich lands sich in n, . Zustande befinden, liegt den nach deren am 51. Dezember 1850 der Gesammtbetra ber der Tilgungskasse Heimalslande bestimmten deutschen Kauffahrteischiffen eine gleiche Ver⸗ beigetretenen Hypothekenkapitallen auf 1616669 Thlr. Der Bestand pflichtung ob. der eingezahlten Amortisationsrgten inkl. Zins und Zinseszins be-

Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen kann der Schiffer vom sifferte sich am 31. Dezember 1870 auf 10493 Thlr. J Sgr. 10 Pf. Seemanns⸗ Amt zwangsweise angehalten werden. . Jahre 1871 sind neu hinzugetreten 31000 Thlr., dagegen wieder

8. 2. Bieten mehrere Schiffe Gelegenheit zur Mitnahme / so sind Zusgeschieden Röm628 Thlr. so daß der Gesammtbetrag der am die ü befsrdernden Seeleute durch das Stemannsamt nach Verhält. 31. Dezember 1871 der Amortisationskasse noch angehörigen Hypo- niß der Größe der Schiffe und der Zahl ihrer Mannschaften auf die thekenkapitalien sich auf S2l 941 Thlr. bezifferte, also gegen . einzelnen Schiffe zu vertheilen. . weniger j64söès Thlr. Der Bestand der bis dahin eingezahlten

3. Bie Mimnahmie kann verweigert werden; Amortisgtions raten erreichte intl. ins und Zinseszins die Summe J wenn und soweit an Bord kein angemessener Plaz für die von 14372 Thlr. Die niedrigsten Amortisationsraten betragen jähr Mitzünchmenden vorhanden ist; . lich pCt., die höͤchsten Jahresbeiträge hingegen 10 pt. der beigetre⸗

ö. wenn der Mitzunehmende bettlägerig krank oder mit einer tenen Kapltalien. Am 31. Dezember 1871 betrug der Bestand an vphilitischen oder einer son igen, die Gesundheit oder Sicherheit der für 3 Rechnung erworbenen Hypotheken 373 505 Thlr. 6 Sgr. gegen

nnschaft i,, ran heit behaftet ist, oder wegen eines Ilö5r 139 Thlr. ami. Dezember 1576, also Mehrbestand 58 366 Thlr. 6 Sgr Vergehens oder Verbrechens zurückbefoͤrdert werden soll; . m Jahre i871 wurden im Ganzen neu erworben Hypotheken im.

3) wenn und soweit die Zahl der Mitzunehmenden ein Viertheil etrage von 167146 Thlr., dagegen durch Cession weiter begeben im der Schiffsmannschaft übersteigt; . . Betrage von 108780 Thlr L so daß der Umsatz in Original ⸗Hypotheken

HY wenn die Mitnahme nicht mindestens 989 Tage vor dem die Summe von des Ehr. erreichte. Der am Jahresschluß 1871

eitpunkt verlangt wird, an welchem das Schiff zum Abgehen . Bestand an ö Hypotheken vertheilt sich auf 57 Grund⸗ ertig ist. . stücke im Werthe von 2320s Thlr., also im sechsfachen Werthe der

Die Entscheidung über den Grund der Weigerung steht dem betreffenden Hypothekenforderungen. Das Hypotheken ˖ Lombard Seemannsamt zu. geschbft hat gegen i57o eine Steigerung bis auf den doppelten Betrag

§. 4. Während der Reise erhält der Mitgenommene Kost und der damals Fewilligten Darlehen erfahren. Auf 119764 Thlr. Logis von Seiten des Schiffs. Er ist der Disziplinargewalt des Nominalwerth von Hypotheken wurden Wechsel, Darlehen in Höhe Schiffers unterworfen und hat, wenn er arbeitsfählg ist; nach dessen pon 63.454 Thlr. 25 26 also ca. 53 pCt. bewilligt. Der Verkehr Rnoldnung an den Schiffzarbeiten seiner früheren Stellung gemäß in Hypotheken- Depotscheinen Depositenscheinen, Sparscheinen und theilzunehmen. Depositen · Quittungen ist aus seiner amn gi en Bedeutung noch

5. Die Entschädigung (8. IM) beträgt, in Ermangelung der nicht hervorgetreten, dagegen ist der Absatz der geen n ther Vereinbarung über einen geringeren Saß, für jeden Tag des Aufent scheine estiegen. Bis zum 31. Dezember 1871 wurden Hypotheken⸗ halts an Bord: . Antheilscheine ꝛ. im Betrage von 401374 Thlr. ausgeferiigt; in

1) für einen Schiffer, einen Steuermann; einen Arzt, einen Wil vereinbarler Kündigungen von Seiten der Erwerber resp, der Maschinisten oder den Assistenten eines solchen, einen Proviant ˖ oder ank wegen ,,, ber betr. Hypotheken wurden davon wieder . knnkister F Thaler auf Segelschiffen und 2 Thaler auf Dampf. cingelsöst resp. beim Verkauf von Hrlginal. Hypgthelen in Zahlung an. chiffen; . enbmmen 71 355 Thlr. Somit blieb am 31. Dezember 1871 ein Y für jeden anderen Seemann einen halben Thaler auf Segel · estand von 230114 Thlr. im Umlauf gegen 90673 Thlr. am 31. De- schiffen und 1 Thaler auf Dampfschiffen. . 6 1856, also mehr 139 440 Thlr. Im Bankgeschäft erreichte

§. 6. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt im Bestim⸗ der Gefammtumsatz des Jahres 1871 die Höhe von 929 465 Thlr. ,, das Seemannsamt geen Auslieferung der wegen 29 Sgr. also den fie g achen 4. des im vorigen Jahr arbelten⸗ der Mitnahme ertheilten Anweisung (8. D. den Aktienkapitals. Die Bilanz ist in Nr. 89 d. . veroffentlicht,