1872 / 93 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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In dustrie - Papiere.

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

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Berlin, Dru und Verlag der

Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

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Id were de nch ; Hefängnißstrafe verurthellt werden soll. Obgleich von Glad.

gleitern zu entkommen und ist e vwird, am 2. April in Reynosa eingetroffen. General Guerra soll mit seinen Insurgentenschaaren gegen Matamoras ab— marschirt sein, nachdem er in Camargo eine kleine Besatzung

2293 Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

.

nicht amtliches.

Desterreich⸗wngarn. Ofen, 16. April. Gestern und heute fand hier auf Anordnung des Kaisers die Prüfung des ö ronprinzen Ru dolph statt.

Großbritannien und Irland. London, 17. April. Die . Gefandtschaft ist mit dem gestern gelandeten Fostdampfer »Baltice in Liverpool angekommen. Dieselbe besteht aus Sr. Hoheit Habessima, Daimio von Hydu, und eben anderen vornehmen Japanern, und wird einen längeren Aufenthalt in Großbritannien nehmen, um sich mit den kom— merziellen Institutionen des Landes bekannt zu machen, und dann sich nach dem Kontinent begeben, um dort ihre Forschun⸗ gen fortzusetzen.

Zwei Deputgti onen unter Führung der Parlaments-

itglieder Charles Dilke und Harvey Lewis machten gestern dem Marquis von Ripon, Präsidenten des Geheimen Rathes, lhre Aufwartung, um ihn zu ersuchen, das Britiss Museum, owie andere Kunstgallerien dem

rwägung zu ziehen, erklärte indeß, eine definitive Antwort st nach einer Konsultation mit seinen Kollegen ertheilen zu

können, da die Angelegenheit keine Ressortfrage, sondern eine

Frage der öffentlichen Fare er nr,

18. April. In der heutigen Sitzung des Unterhau⸗

ses stellte in der Spezigldebatte über den Gesetzentwurf, be⸗ ffend die geheimen Wahlen, Leatham ein Amendement,

ch welchem jeder Wähler, der seinen Wahlzettel zeigt, zu

tone unterstützt, wurde das Amendement unter dem Beifall der nservgtiven mit 274 Stimmen gegen 246 verworfen. Glad ne erklärte, er werde die Bill durchführen.

Griechenland. Athen, 13. April. Die Königin

wird sich, nach einer Mittheilung der in Triest eingetroffenen - . im Verlaufe des Sommers nach St. Petersburg begeben.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 17. April. Die neuen Regeln über die H von Apotheken, welche am 10.22. Februar d. J. vom Minister des Innern

estätigt worden sind, werden in der »Polizei⸗Zeitung vom

16. April d. J. publizirt.

Schweden und Norwegen. Chxristiania, 15. April.

as Storthing hat in den drei letzten Sitzungen die Frage be⸗ athen wegen Abänderung des §. 92 im Grundgesetze dahin, ie darin enthaltene Bestimmung, daß die Beamten sich zur vangelisch⸗lutherischen Lehre bekennen sollen, aufzuheben. Das RNefultat der Berathungen in der vorgestrigen Sitzung war benso wie in den vorhergehenden Jahren die Verwerfung des Vorschlages, indem derselbe nicht die grundgesetzmäßige Stimmen⸗

mehrheit erhielt.

Amerika. Washington, 18. April. (W. T. B. Der usschuß des an fn ses für auswärtige Angelegenheiten eschä . sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Antrage,

nach welchem die bei dem Genfer Tribunal erhobenen indirek⸗

ten Ansprüche in der Alabamafrage zurückgezogen werden

ollen. Der Ausschuß ermächtigte den Vorsitzenden Banks, egen der Frage mit dem Staats⸗-Sekretär Fish in Berathung u treten und nächsten Dienstag über das Resultat derselben ericht zu erstgtten. .

Aus Mexiko wird über Matamoras den 29. März

gemeldet: »Ein Courier ist aus Camargo mit Nachrichten bis zum 27. eingetroffen und meldet, daß Zacatecas von den Insurgenten wieder eingenommen wurde und daß General Rocha, dessen Armee vom General Guerra geschlagen und zerstreut wurde, wahrscheinlich gefangen genommen werden wird. General Cor⸗ tina wurde nahe Baquiera im Staate Nueva Leona von seiner ODperationsbasis abgeschnitten, nachdem er einen . . n Be⸗

der Armee verloren hatte, doch gelang es ihm, mit ze er, wie nachträglich gemeldet

Freitag den 19. April —— ——— ——

nf Publikum an Sonntagen zu öffnen. Der Minister versprach, den Gegenstand in .

1872.

Der Gesandte der Republik Paraguay über⸗ reichte am 13. v. Mts. der Prinzessin⸗Regentin von Brasilien in Nis de Janeiro seine Kreditive. Seine Ansprache drückte den Dank seiner Regierung für die Mäßigung und das Wohlwollen aus, das Brasilien in den unlängst negociirten Verträgen Paraguay erwiesen habe. Die Friebens⸗, Schiff⸗ fahrts⸗ und Auslieferungsverträge wurden ratifizirt und aus⸗ ewechselt Danach garantirt Brasilien auf die Dauer von

nf e die Unabhängigkeit Paraguay 's und erhält betreffs er Kriegskosten von Paraguay nur eine Verbindlichkeits- anerkennung für dieselben, ohne Spezifikation der Summe, und ein Versprechen, dieselben zu bezahlen, wenn je es die finanziellen Hülfsquellen der Republik gestatten.

Die Friedensunterhandlungen in Banda Oriental haben sich zerschlagen. Der Präsident Battle war durch Präsi⸗ dent omensoro ersetzt worden, der sich weigert, mik den Blanco 's Frieden zu schließen, in Folge dessen der Bürgerkrieg von Neuem beginnt.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 19. April. In der gestrigen Sitzung des e g g. . der Bevollmã tar . 8 rathe, L.

Präsident ried berg die erste Berathung des Entwurfs eines Militär⸗Strafgesetzbüchs mit folgenden No !

Der dem Hohen Hause vorgelegte Entwurf eines deutschen Militär⸗-Strafgeseßbuches ist dazu bestimmt, einen Beschluß zur Aus- führung zu bringen, den . der Norddeutsche Bund vor mehr denn zwei Jahren gefaßt hat. Die zwischen jenem Beschlusse und heute 6 e geraume Zeit, sowie der Umstand, daß der Hohe Reichstag selbst inzwischen ein a anderer geworden, indem Mitglieder aus Süddeutschland inzwischen hier ihren Platz eingenommen haben, die damals an dem Beschlusse noch keinen Theil nehmen konnten, werden es gerechtfertigt erscheinen lassen, wenn ich mit wenigen Worten zur Einleitung der bevorstehenden Berathungen einen kurzen Rückblick auf die geschichtliche Entwickelung, den diese Frage bisher genommen hat, werfe.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes bestimmte in Art. 62, daß bis zur, Durchführung der Militärorganisation die gesammte preußische Militärgesetzgebung in den , , eingeführt werden soll, demnächst aber eine , . dilitärgesetzgebung für Rorddeutschland zu schaffen sei. Auf Gründ dieser Hr gen im- mung wurde durch Verordnung vom 29. Dezember 1867 das in Preußen geltende Militär Strafgeseßbuch vom Jahre 1845 mit allen seinen ergän- un und abändernden Vorschriften in dem Gebiete des damaligen Nord

eutschen Bundes eingeführt. Die man darf wohl sagen, in Pausch und Bogen erfolgte provisorische Natur dieser Gesetzgebung brachte es von selbst mit, daß der Wunsch in dem Schooße der Reichstags= versammlung und im Schooße der verbündeten Regierungen entstehen mußte daß die , . der Verfassungsurkünde: em eigenes Militärgesetz für den Norddeutschen Bund zu schaffen, zur Aus- führung gebracht wurde und dieses bestimmte mehrere Mit- lieder des Norddeutschen Bundes, bei der Berathung des deutschen

trafgesetzbuches einen Antrag einzubringen, in welchem die verbün⸗ deten Regierungen an die Einlösung dieses verfassungsmäßigen Ver- sprechens erinnert wurden. Jener Amir der an in, gi. die Namen der Abgeordneten Lasker, von Bernuth und des Freiherrn von Hoverbeck trug, wurde in der Sitzung des 30 März 1876 im Norddeutschen Reichstage berathen. Ich führe dies Datum an, weil ich die hohe Versammlung daran erinnern will, daß die Berathung in einer Zeit geschah, in welcher der Entwurf, des Norddeutschen Strafgesetzbuches selbst in eine sehr gefährliche Krisis eingetreten war, indem die Frage über die Todesstrafe gerade damals ventilirt wurde und es sehr zweifelhaft gemacht hatte, ob es über- haupt möglich sein würde, den Entwurf des Norddeutschen , , wie er vorgelegt war, zum Gesetz zu erheben. Die Antwort, welche die verbündeten Regierungen auf den Antrag durch den Mund des preußischen Herrn Kriegs ⸗Ministers, als Bundes- bevollmächtigten; gaben, konnte darum zu jener Zeit auch nur eine bedingte sein, und es erklärte darum der Herr Bundesbevollmächtigte, daß wenn es gelingen sollte, den 6 vorliegenden Gesetzentwurf zum Gesetze zu erheben, die verbündeten Regierungen allerdings darauf Bedacht nehmen würden, auch die Verheißung der Verfassungsurkunde J erfüllen und ein Militärgeset zu schaffen; denn die verbündeten tegierungen erkannten die gegebenen Ausführungen als richtig an, daß es dann an der Zeit sein würde, die leitenden Grundfätze des Militär- Strafrechtes mit den leitenden Grundsätzen des EivilStraf⸗ rechtes in Einklang zu bringen. Das deutsche Strafgesetzbuch kam zu Stande, und es war nun der siithunh gekommen, an welchem die verbündeten Regierungen daran denken konnten, das Militär- recht in Angriff zu nehmen. Darüber brach der Krieg aus, und die

rten ein:

verbündeten Regierungen wurden von anderen Sorgen in Anspru genommen, als von der, die Reform eines Zweiges 9 gef erg

. zurückgelassen hatte. «

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