1872 / 93 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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4 2295 2294 und wird nur möglich werden, diesen Entwurf zum Gesetz zu erheben,

. . . x die Rothwendigkeit der Au wenn die soldatischen Anschauungen einerseits, die furistischen Anschauun! in Angriff zu nehmen. Als der Krieg zu einem glücklichen Ende ge. Denn mit wie heredten Worten auch ; m ander erseitz 3 =. -

an = bung der Todesstrafe im bürgerlichen Rechte damals bei dem deut⸗ 9 ] enug Selbstverläugnung gegen einander üben, um so

, . 535 e n , n kane worden ist, auch diejenigen, die mit . zu einem Einverständniß zu kommen. . dieses Ein rn mn

. ĩ tt ö . 46 . dem wärmsten Herzen dieser Aufhebung das Wort redeten, erkannten wird, dieser Entwurf zum Gesetz Deutschlands erhoben, dann wird

ĩ ĩ drücklich vereinbart, doch schon damals an, daß man die Todesstrafe auf dem Gebiete des damit ein außerordentlicher pofitischer Gewinn erreicht sein; denn,

i kleene n 3 w . 9 , . h ni 3 . 21 3 J in. 2 . ,

g 3 it ina? un ufige . ; den ist, zu erhöhen, so ist es da

finden, daß vielmehr Bayern zunächst seine Militärgesetzzebung intakt: daß sie * em ö f. 3 . 3 . . . behalten sollte, und ebenso wurde mit der württembergischen Krone kommen . sse/ . Jordan be denn geld dla n den gin . dieser Entwurf Gesetz wird, dann wird ein Zustand ufhõ

in dem Militärvertrage vereinbart, daß das württembergische Militär- wünschen könne. In dem Vorgange, 9 J 11 3 aufhören,

swege tikel 4 des Einführungsgesetzes zum deutschen Strafgesetzbuche die er. en Reiche besteht, wo beispielsweise bei einer

w ; . g n, 5 . Todesstrafe für . n gr e . unverkürzt vorbehalten, glaubten die . igen Wirthshausschlägerei in den Deutschen Reichslanden

1 a s das Militärstrafrecht im Deutschen Reiche ist verbündeten Regierungen die Gewähr dafür zu haben, daß Sie die a. othringen, an der vier Soldaten vier verschiedener Kontingente

* . 8. folgendes. Es gilt erstens in Preußen das Todesstrafe in dem Militärrecht nicht zum Gegenstande der Kontro= Theil genommen haben, diese Soldaten nach vier verschiedenen Rechten

somst Mu Es ü : ; ,. ; d je es abgeurtheilt werden, der Preuße nach de is S nen Anhängen; es gilt verse, mindestens nicht in dem Maße würden machen werden, wie . m preußischen , der Sachse ö mir gift Ern , nge. 9. * . 6 bei 9 6 . ang g nan: In dem Civll. Srrasgese buch . r J 2 . n n ilitãr. Straf- ühre ein anderes Beispiel an: ; 3 . . ̃ er Zustan ,, ,, 3 4 iebt es eine Reihe von Antragsverbrechen, die nur verfolgt werden mit den Rechts- Anschauungen, die wir sonst im Reiche haben nicht

. i ĩ 1. ? a a wohl verträglich ist, das glaube ich, wird keiner Ausfü ö ilitär⸗ das allerdings können, wenn der Beschädigte sich damit einverstanden erklärt eine De istz das wird keiner Ausführung bedürfen.

. de fe n e , funke s n Gn, Hin, 8e e n nn , a e T d,, , n. ö n nn ,,, , n=, . 1. ilitãr 1318 und ist. In dem Militär⸗Strafgesetzbuch finden Sie die breche: . ; ! wenn Sie ihm

n , nn ,, . 2 ß * ahl Denn der Entwurf meint, daß der, welcher ein militäri⸗ die Gewähr geben, daß er fortan, zu welchem Kontingent er auch ge⸗

. ,. begangen hat, bestraft werden müsse, hören mag, unter einem und demselben Rechte sieht, diefes Gefühl Baden gilt das preußische Militärrecht sodaß wir im Deutschen sches Verbrechen oder Vergehen . wird feine Starke und damit Fiel Säue *. ö . Reiche ein viersaches materielles Milltärrecht haben. Dieser unangesehen, ob der dadurch Verletzte die Bestrafung verlangt ö 3 26. Ver n reren . ,,. ) 3.

ĩ blich und, man nicht, . . . ; 8 Deut a fee nen a n n, . 5 * di echtzu. x. Ein drittes Beispiel: Die Furcht vor pPersönlicher Gefahr ist unter der Trutz und der Schrecken seiner Feinde. stande, ben wir auf dem großen Gebiete des bürgerlichen Strafrechtes Umständen in dem Eivil Strafrecht ein Grund, nicht zu strafen; in

/ llt das Deutsche Strafgesetzbich allein und dem Militärrecht finden Sie diese Bestimmung nich t, weil wir uns Die 3. Kom mission zur Vorberathung der §8§. 61 6 und hee fich, . hier e e e ,, Strafgesetz, sagten, die erste, und, wenn Sie wollen, geringste Tugend des . DD 147 des Gesetzentwurfs, betreffend die He dhe mf der büchern besißen. Diesem bunten Zustande des Rechts ein Ende zu it die daß er Muth habe, und daß wir ein Privilegium für die Reichsbeagmten, besteht aus folgenden Abgeordneten: von Unruh machen, ist die Aufgabe des Ihnen vorliegenden Gefetzentwurfs, in, Furcht in einem Militärgesetze nun und nimmermehr geben . Magdeburg) Vorsttzender, von Bernuth, Stellvertreter des Vorsitzen⸗ sch dem derselbe wie das deutsche Strafgesetzbuch ein einiges Civil -Straf⸗ Wenn aber nach dem hier Angeführten der ., einerseits vie den, Freiherr von Dörnberg, Schriftführer, Pr. Boehme Annaberg), r ? ; recht eingeführt hat, so ein einiges Militärstrafrecht im Gebiete des strenger ist als das Civilstrafrecht auf denselben Gebieten, ö sst er ö. Stellvertreter des Schriftführers, Dr Wagner (Altenburg), von Wal Nationen hätten dazu beigetragen, efammten Deutschen Reichs einführen will. Die Grundlage für der andern Seite ein viel milderer und n,. so . . 28 daw-Reitzenstein, von Schöning, Kanngießer, Pr. Endemann, Hoelder, mit Enttäuschungen aus dem int iesen Entwurf ist ursprünglich in einem Entwurfe gegeben, vergleichen = nicht mit, dem Civilstrafrecht, 9 . 9 1. n Behringer, Dr. Reichensperger (CErefeld), Freiherr von Heereman, gegangen sei. An der Wiener Ausst der auf Veranlassung des preußischen Herrn Kriegsministers von Dentschland bestehenden Militsärgesetzs⸗ bungen, 2 2 Kloß (Verlin ö. an großes politisches teich und einem Manne aufgestellt worden ist, der gewiß als der bewährteste Beispiele hierfür will ich anführen, daß gewisse Straf ar 63 gan Die 4. Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, Entgegenkommen der ,, . Regierung T Fenner des deutschen Militärrechts gelten darf nämlich dem General! au dem Codes verschwunden sindz Sie finden . , ie betreffend Erhebung der Vrausteu er, besteht aus ngchstehenden Ab. Der Vortragende machte ann Mitthei· Auditeur der preußischen Armee. Der von diesem aufgestellte Ent.! Festungsbgugefangenschaft; Sie finden nicht mehr darin , , ö Pr Loemg Vorsitzender, von Hennig, Stellvertreter des lunggn über die für di Bauten wurf ist demnächst einer Prüfung Revision und Umarbeitung unter. während Sie andere Strafarten, auch wo sie beibehalten sind in . orsitzenden. Pogge Schwerin), Schriftführer, Uhden, Stellvertreter im Prater zu Wien. Diese großartigen Haupt⸗ zogen worden in einer Kommission, die zusammengesetzzs war aus Modalitäten und ihren Ausführungen gemildert finden. Sie werden des Schriftführers, Krieger , , Dernburg, von Waßzdorff, ss und dem Kunstaus- hohen Militärs, aus Militärjuristen aller erheblicheren Kontingente, namentlich diese Milderung bei einer Strafe finden, die ja dem 226 Sombart, von Lottner, Dr. Lieber Dr. Seelig, Grosman Kreis fass er im G und endlich aus pereußischen Civiljuristen. 293 der, wie ich . . nach 2243 ö n, n,, 9 Cöln), Erbgraf zu Solms⸗Laubach, IFrciherr von Zedliß Neukirch. igen ng wohl sagen darf, angestrengten viermonat⸗ lichen strengen Arrestes. 1 . . = lier . ae en ist 8 ö cht 2 . 3. e e , , . beibehalten worden; aber reiburg i. Br. 18. April, (W. T. B). Bei der statt⸗ der sich allerdings sehr erheblich von dem wenn ĩ mit ie r nrg gh und ih gdem t noch im Bundes. diesem Gesetze vergleichen, . werden Sie finden, daß le, , . abrikant Tritscheller rathe einer eingehenden Berathung te ohen worden ist, entstanden. Milderungen in der Art der Ausführung nachgelassen wor 2 3. ; Bei der Kevision des Entwurfs in der Kommission ging man Die Strafe der oustodia honesta, des Festungsgrreste . st er kern u vor Allem davon aus, das bestehende Militärrecht in denjenigen weitert; die Kreise, welche dieser custodia honesta , . en wer⸗ Kunst und Wissenschaft. der Peterskirche in Rom Lücken zu ergänzen, die der jüngste Krieg als Lücken hatte erkennen den können, sind größere geworden, als sie 6 . dem in 3 Der Verwaltungs rath der deutfchen! Sch il lerstif tung, tern). laffen; denn die deutschen Militärgesetzbücher, mit Ausnahme des jetzt geltenden Gesetze sind. ee. . . . e,, Vorort Weimar: Wilbelm Genast; Ober- Schu lrath Br. Laukhard in baycrischen, sind alle in einer Zeit l Friedens entstanden in denen einzeiner Bestimmungen Milderungen da fin 9 . . 6. 9. Weimar Provinzial ⸗Schulrath Bormann in Berlin. Hr? Braunfels die Erinnerungen an die Bedürfnisse, welche der Krieg in Bezug auf solche Milderungen für möglich higlten ohne . . eine 5 in 1. a. M. E. Duboe in Dresden, Dr. Wolfgang Müller das Militärrecht stellt, fast e. J, .. und es . . k Disziplin, dieses Lebensnervs jeder Armee, zu be⸗ z : *. ö. n , in Wien, hat den zwölften Jahres- ü Ausspruch eines unserer ersten Feldherren angeführt, der: ar. . . eri ür das Jahr 1871 über den Stand und die Wi ollen e n e. von erbe, , Militärgesetzßuche geurtheilt, es sei Es ist mir eine Gewissenspflicht, es an dig ,, Si fun veröffentlicht. An Gaben vertheilte sie , ,, eiten i tg erben i, we bee, ebene i Lehne i , ,, , ,n, , nn, , . unzulänglich. aner. r n. . ; iche Pensionen ni lr. S Sgr. 6 Pf. 1 ĩ ö dig n gin il ufa, war eine der Hauptaufgaben finden, hauptsächlich den militärischen Mitgliedern 2 ee. zu Y transitirende Penfionen fa J. 4 1 lu rf, des Entwurfes, eine Aufgabe, die um so leichter gelöst werden verdanken ist, denn sie waren es immer, . 6 ieser . an 43 Empfänger, 3) einmalige Bewilligungen mit 1160 Thlr. an konnte, well! an der Spitze der Kommission ein eben aus Auffgssung das Wort redeten, woa sie glaubten, diese .. . is Empfanger. Allißtr diesen Von Herde Gefemmtstiftunmnt. von dem Kriege zurückgekehrter, siegreicher General stand, außerdem den Anforderungen verbinden zu können, die an 86. 1 haltung iheilten Gaben haben noch! 3 Zwei stiftun gen mer , ng geen. eine Reihe von Generalen und höheren Offizieren) die gleichfalls alle des Geistes der Disziplin in der Armee 2 sind. Auch hierfur iau, Dresden, Frantfurt a. , chene Statten! Wen eben eist den schweren Krieg in wichtigen Stellungen mitgemacht will ich statt vieler nur eines Beispiels . . In 6 i an 56 Bewerber. 1576 Thlr. 12 Sgr. 19 Pf. und 1405 Fi. 31 halten, feine Mitglieder waren; überdies die Berichte der komman. ischen Necht und zufälligerweise gan . * ee. mne en W Kreuzer österreichischer Währung vertheilt. Die Stiftung ee. in . sie umlaufenden Gale direnden Generale, die eingezogen waren, als Material dienten, um 253 sich , ** 2 , 2 ; besteht cbt gus 23 Zweigftiftungen: Baden Seide berg Menn n. . J ö. den Strom der Bef da aushelfend und ergänzend einzuschreiten, wo der Krieg in den von Millstärpersonen, die ohne dienst ö. en e,. 9g giosen 3h ruhe, Mannheim, Offenburg) mit 3775 Gulden; Berlin mit amkeit fesseln werden. Für die d bisherigen Militärrechlen Deutschlands Lücken gezeigt hatten. Es von Amtswegen zu vernichten ö 6 ge . / 9 . Böb0 Thlrn. Breslau mit 581 Ihlrn.; Brünn mit 165 Gun 3 n n, , er einichten den Wenn 5 sentsprechen und angetrauten Frauen nicht als legitime , ann ,,, den österr. Eoln mit 4256 Thlrn.; Danzig mit Z0s0 Thlrn. Darm— P ich würde wäahrscheinlich auf wenig Billigung bei Ihnen rechnen Linder keine chelichen sind. Gegen mancherlei Be n 6 stadt mit 3790 Gulden, Sresden mit g Tölmn r n ran then dürfen, wenn ich es unternehmen wollte, den Ihnen vorliegenden Juristen, gegen mancherlei Kompetenzstrupel waren . e 9 1g J am Main mit 7133 Gulden; Graz mit 1616 Gulden östert, Häm— Entwurf schon jetzt in seinen Details zu 3 ,, vielmehr wird die mit raschem Schlage den Knoten durchhieben, indem sie . e 35 mit 2859 Thlrn j. Königsberg mit 1350 Thlrn.; Leipzig mit es wohl nur meine Aufgabe sein können, die leitenden Gedanken, stimmung aus den Geseßbüchern fortstrichen und ,. 6 . icher 4390 Thlrn., Lübeck mit 11443 Thirn. . Mainz mit 7165 Gulden; von denen man bei der Aufstellung des Entwurfes ausgegangen ist, Fortschritt sein wird falls wir dieses Gesetz be ,,, dieser 9. München mit C50 Gulden,; Nienburg mit i243 Thlrn., Närnberg . in ihren Haupt- und Grundzügen darzustellen. 3 saubere Fleck in der Gesetzgebung aus dem deutschen Recht verschwindet, mit 1909 Gulden; Offenbach mit 12230 Gulden; Salzburg mit Vorbereitungen. Da war es nun der oberste, und alle übrigen Rücksichten be! dann werden Sie dies weniger den Civil-Juristen als dem raschen 3010 Gulden österr.. Stuttgart mit 5560 Gulden; Wundt nnn herrschende Gedanke: das Militärrecht mit den leitenden Grundsätzen Zugreifen der Militärs zu verdanken hahen. ö des 13000 Thlrn.; Wien mit 44,160 Guiden österr. des bürgerlichen Rechtes, in Einklang zu bringen soweit dieses irgend Den hier gegebenen Andeutungen über die 538 8 * Stockholm, 13. April. Die Akademie der Wissenschaften thun lich schien. Ich betone ganz ausdrücklich das Wort »thunlich⸗ bestehenden Rechts durch diesen Gesetzentwurf gegenü i. ö. ich woh e eßt den Aufruf erlassen zur Einsammlung ee fin. Beiträge weil allerdings Üübcrall da, wo von militärischer Seite gesagt wurde, nicht die Mißdeutung fürchten, als ob die verbündeten , für die in ihrer Zusammenkunft am 14. Februar beschloffen Errichtung daß die besonderen Vedur niffe der Disciplin, die Lebensbedingungen, von der Ansicht ausgingen, der Ihnen vorgelegte 9 wurf ö einer Statue Carl von Linne's auf einem Platze zu Stockholm unter denen eine Ärmee bestehen und in ihrer Tächtigkeit erhalten werden ein so vollkommenes Wert, daß er gar nicht der Ver S um e⸗ am 10. Januar 1878, an welchem Tage sest dem Tode diefes Ge— fann, eine Gleichstellung mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechtes dürftig wäre; von dieser Auffassung sind e,, egierungen lehrten so0 Jahre verflossen sind. nicht! gesiattet, daß da überall von dem Versuche, das Militärrecht weit entfernt. Das Anerkenntniß nehme ich ez. . as 2 le. Gewerbe und Handel. dem bürgerlichen Strafrecht zu assimiliren, abgestanden wurde. Ich Anspruch, daß, wie mangelhaft es . sen ge ische 4 5 Berlin. Der Verein zur Beförd erung des Gewerbe⸗ . e n gen Mice ge T gc enn. , ., 6 ,, , sich auf . 3a, . ö e er elt am S8. April unter Vorsitz des Ministerial- 2 m Cor esta ist i S . ; entlich am so gene , irettors Moser eine Versammlung. Der Geh. Ober ⸗Regierungs ⸗Rath knapper Raum angewiesen, denn Sie finden in ihm die seiner Vorgänger stellt, ein Wert, das namen 9 J pr. Engel legte ein: Denkfchrift, ber. di ; . r af. nur bei *. Verbrechen. In dem vorliegenden Gesetzz werk vor sich hatte wie das bayerische Strafgesetzb uch, kann ja een ö . rm rf , , ,,, 6

; 22 ; we ĩ ; s die bestehenden Gesetzbücher z . twurf kommt die Todesstrafe sehr viel reichlicher vor; denn, irre ich natur emäß leicht ein besseres werden) al l amerika, vor! Der . ö 16 9 der Zahl nicht, fo werden Sie die Todesstrafe 24mal in die⸗ darstellen. Darum eee . n . är er ne m ,., ö. Sinn ber . . . ö en 2 nn Regierungen nicht, daß an ,, werde angenommen werden. Denn es . 5 * nf . 8 s! i, , ö 36 Mühlen . eine P a/ 2 ; . ö ö ili tar! ie Preisaufgabe, betr. die Ursachen der in Mühlen vor⸗ wer. in der Natur des Gegenstandes, daß die Gegensätze der militärischen uf gabe⸗/ 6 ö ge ar nn gr , n er . Auffassung und der juristischen vielleicht mehr wie auf irgend einem kommenden Selbstentzndingen. Die Bezderböung wurde abgelehnt.

gegen die Zulässigkeit des Gesetzentwurfs wird hergeleitet werden. anderen Gebiete auf einander platzen müssen, und es ist nur möglich

86 um Prämiirung einer Ver⸗

an tzen⸗

er bestehenden Gesetze darüber mit ehabten Reichstagswahl für den 5. badischen Wahlkreis wurde der n . lnationalliberal) gewählt.

hält eine Höhe die 1

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