1872 / 95 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ja, er kann es und sogar, wenn nur kein Aergerniß dadurch erregt Der Schlußsatz stimmt wörtlich mit dem obigen Citat überein. j . ů 155774 Thlr. hervor, und dieser Mehr⸗ wird. bald nach der einen, bald nach der anderen entscheiden. 14 . der nch n Seite (469) Note 17 fährt Laspeyres t Landtags- Angelegenheiten. enn rf ter r n l nas * 66 veranschlagt. Es 26 ) In Uebersetzung: Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es erlaubt, aber fort: Berlin, 22. April. In der e, n,. Sitzung des flärt fich das aus folgendem Umstande,. je den verehrten Herren vor einein Ertommunizirten sich zu erheben das ent zu entblößen, daß eine Ausschließung aus der rr er,. nicht etwa Hauses der Abgeordneten erwiderte auf bie Interpellation noch erinnerlich sein wird so haben wir, die Ermächtigung nachgesucht n Plaß zuů machen: Denn obgleich dieses Alles ein äußerliches blos die Zustimmung der Regierung erfordere, was um Fes Abg. Richter und erhalten, die am 31. Dezember 18371 ausstehenden Steuerkredite, rüßen ist, so scheint es doch nach der Gewohnheit nicht sowohl die der Rückwirkung au die bürger e Stellung willen . I Wieviel betr für das die im Laufe des Jahres 157 von Monat zu Monat eingehen, dazu Bedeutung eines freiwilligen, sondern eines nothwendigen Grüßens im §. 57 gl etzt i st, sondern daß sie ⸗wegen bloße? von dem ahr 185711 2) B noch im verwenden zu dürfen, um 5 Millionen eines uns früher gewährten zu haben, (Pastoralblatt) nicht um den Exkommunizirten zu ehren, gemeinen Glaubensbekenntniß abweichenden einungen über- Xi der Se f und Ka« Kredits zu annulliren und um den Mehrbetrag daz zu verwenden, jondern um ihn nicht zu entehren und ihn verachtet erscheinen zu haupt gar nicht nach 8; 55 soll eintreten können, ist mit der lenderstempels bezüglichen Gesetzentwurf Renten, die mit dem 20fachen Vetrage abgelöst werden dürfen, zur ö. Dies 6 namentlich, wenn der Exkommunizirte Dich zuerst katholischen Lehre unvereinbar. · der Staats Minister Tamphausen mi Ablöfung zu bringen. Bei jener Vorlage war der Termin vom grüßt, denn dann erscheinl der Gegengrüß erforderlich wegen des Die innere Berechtigung des S. 57 aber wird von Laspeyres Meine Herren! orredner hat iel Wännbtr Leih genannt, und wir haben uns naturlich für ven, ,,,. 6 h des . ausdrücklich anerkannt S. B . . nanverwallkung zur 3 pflchtel gehalten, alen edihtten Betrage senem Fonds, wie ich X. R. Th. II. Tit. 11. . . Soviel die innere Kirchenverfassung anbetrifft, wird für die Jahr 1571 befindet. J shn der Kürze haiber nennen will zuzuwꝛisen. Da urch sind jenem Fonds

. 8. 65. Die besonderen Recht. und, B ichten eines kathoölischen eigentlich geistliche Verwaltung, d. h, für alles das, was sich un reußen die Einrich ͤ hohere Beitäge zugefioffen, als wie bei der Gesetzesvorlage in Aus Priesters in AÄnsehung seiner geistlichen Amtsverrichtungen, 6 durch mittelbar auf Lehre und Kultus bezieht, das kanonische Recht als 9 er ff sicht genommen wären. Es war angenommen worden, diese Fonds die Vorschriften des kanonischen Rechts der protestantischen Geistlichen alleinige Norm angesehen. Nur insowweit wird eine Ausnahme ein- da die Fon e f, würden sich auf 111609 00 Thlr. belaufen, in Wirklichkeit haben sie aber durch die Konsistorial und. Kirchen rdnungen bestimmt, . kreten als derartige Verhältnisse unmittelbar der mittelbar zu. 2 Ablauf die J sich belaufen auf 1Höh Go Thlr. Run würde zwar der Mehrhetrag

§. 151. Dem Bischof gebührt die Aufsicht über die Amtsfüh ˖ rückwirken auf das . Leben überhaupt und r isson jener ff nicht lediglich dem Jahre 1871 zuzurechnen sein, aber wohl eine Quote rung, Lehre und Wandel der seinrr Diöces unterworfengn Geisllichin. auf, die bürgerliche Stellung des Einzelnen, wie dies baden en? Vetrag von ungefähr i Million. Man hat nämlich in

134. Die Rechte der Kirchenzucht gebühren mur dem Bischofe. 3. B. der Fall ist bei der Handhabung der Kirchen zucht g den früheren Jahren die Einnahmen) die im Januar des folgenden F. 126. Geistliche katholischer Religion, die sich in ihrer Amts. in ihrem Einflusse . die bürgerliche Ehre. Men ? Jahres, aifo in diesem Falle im Januar 19727 siattgefunden hgben— führung grober Vergehungen schuldig gemacht haben müssen nach dem . Seiten hin wird auch für Religionsübung die ne (dem Vorsahre zugerechnet, da wir das in Jolge der Gescfes, Erkenntniffe des gelstlichen Gerichts bestraft werden. weltliche n, Betracht komm en nde genom h vorlage diesmal unterlässen haben so tritt also bei den indirekten Daneben aber bestimmen 5 1) a . das obige Litat aus 6 Probabile ete. bamals mit der g Steuern, dei denjenigen, bei welchen der preußische Siaat eigentlich ä cbermögz diefes Kechts tann er die ihn untetgtotznzten Und die zusimmn ende Remer des Bischofs, wonach dieser Auf— er Landes vertretimg zu s fern lan davol didtgee high fur die ehen der Vermgltung füt sich zur ä und die Sieuer. Geistlichen durch gelstliche Bußühungen, durch kleine den Betrag fassung unbedenklich Folge aer et werden kann. erhielte. Wäre die gefellt worden, so würde ich bheträge seibst an das Reich gehen! ein Minderbetrag in runder 3. ö , , übersteigende Geldtußen, oder auch durch * Anders die evangelische Kirche: . meine Mittheilungen he agesordnung gemacht haben; Summe von etwa einer Million Thaler hervor, das würde also eine ie Bauer von Vier Wechen nicht übersteigends Gefaängnißstrafe Arsionsi Smalcald. F. III. No. 9. Majgrem illam excommu- da sie gestellt worden 6 habe ich diesen Wen nicht einschlagen mögen, zu Gunsten der indirelten Steuern noch mehr in Anrechnung zu an n. und zur Beobachtung ihrer Amtspflichten anhalten, nicgtionem! quam Papa ita nominat, nęn ni si qirilem poenam weil er möglicherweise hätte gemißdeutet werden können, bringen sein. . .

z 137. Langwieriges Gefängnis . 125) und andere körperliche esse ducqimus non pertinentem ad nos ministros eoclesiae. Nun, meine Herren, indem ich Ihnen näher darlege, wie das Hehen wir nun auf die dem preußischen Staat allein angehörigen Strafen ist weder der Bischof, noch ein geistliches Gericht zu ver⸗ Minor autem quam nominat Jera et Christiana est excommu- inan rcfultgt des Jahres 1871 sich gestaltet hat, glaube ich ganz indirekten Steuern über, so hat sich dabei gegen den Voranschlag bei hängen berechtigt,. . nigatio, qua manifestos ot gbstinatas peccatgres non admittit wii wenigstens daran erinnern zu sollen, daß bei, der Vorleßung der Mahlsteuer ein Mehrertrag, won 136 5696. Thlin, ergeben bei der

128. In weltlichen Angelegenheiten der Geistlichen kann 6 ad sacramentum et gommunionem ecglesiae, done emendentur biefes Etats ich sowohl in diesem Hause, als wie in dem andern Schlachtsieuer von 4446600 Thlrn. und bei der Stempelsteuer ein der Bischof nur in fo weit eine Gerichts arkeit und ein, EKrlenntni et sceltke Vtent. Et ministri non debent confundere han eq Hause die lebhaftesten Angriffe erfahren habe, Caf die Voranschläge Wehrerlrag von lrgtdsoo0 bl; bei den übrigen Steuern geht es anmaßen, als ihm das Kecht dazu vom Staate ausdrücklich verliehen ciesĩasticam . Sen excommunicationem sum poenis civi- un hoch gegriffen feien. in und her; es haben unerhebliche Mehr, oder Mindereinnabmen worden. . libus. In Ue 3 Den vom Papst sogenannten großen Kirchen- 1 . * ter: Von uns nicht) c ng endes sie find ja von geringerer Bedeutung. Für alle indirekten

Vergl. das Notifikations Patent vem 23. September 1372: bann achten wir far eine rein bürgerliche Strafe, die uns Dienern Ben gerr Abg. Richter hat gileidings diesen Einwand nicht ße. Kääclnnesospohl die dem Reiche gls die Preußen Klein angehörigen

Es gflthñ die kanonischen Rechke, inso fern sie sich in Pro te der Kirche nicht ent Der sogengnnte kleine Kirchen bann ist der macht; natürlich von seinem Standpunkte aus muß er ja stels be. Jusammen hat sich nach dieser Berechnung ein Mehrertrag ergeben 3 liche, welcher offenkundige und hartnäckige Sünder strebt fein die Staatseinnahmen möglichst bor in Aubsicht zu nehmen, don göösß20 Thlr,, Dem Mehrertrag tritt noch hinzu eine .

ifcher Landesherrschaft unterworfenen Ländern anwen⸗ wahre und chri ͤ en lassen und der Landeshoheit in geistlichen Sachen nicht entgegen . Sakrament und zur kirchlichen Gemeinschaft nicht verstattet, so und die Ausgaben mag i niedrig In diesem Bestreben ist er aber Ersparnlß von 217000 Thlr. und gewährt demnach einen Ueber chuß

sind ange fie sich nicht bessern und ihren Missethaten absagen. Die Diener ; nenn der damaligen Vorlage in einen von 1155360 Thlr.

und die Re Instruktion vom 21. September 1773 §. 4 ber Kirche dürfen diese kirchliche Strafe 6 er fe un ain mit 14 ö damals . daß die Indem ich hier also darauf hinweise daß der Mehrertrag verhält Nr. 11 und bürgerlichen Strafen nicht vermengen. ntraden der Justizverwaltung bel weitem zu niedrig veranschlagt nißmäßig nicht am meisten den Steuern zufällt, würde ich auch Dir gislichtn Az mter und, ihr fn eist iche in Ber Herausgeber des Pastoralblattes für die Dibtgse Cem. eien, und in Zuther hn n bieden rr um izdidoh Thaler hinter noch darauf Finzghreile— haben, daß ja bei den Cinnahmen der Justiz 1 land ist der Kegens des Priesterseimninars zu Braunsberg, Professor bem Anschlage zurück. ncht ing das Sicnereleiment guch noch eine Rolle spielt, indem ga Pr. Hiper ; ö Bas Gesammtresultat, was wir im vorigen Jahre erzielt haben; in den Kosten zugleich Stempelbeträge ecken, und daß wir bei der 5 Der Artikel, welchen die Nr. 7 des Pastoralblattes enthält läßt fc in fanem kürzesten Ausdruge dahin, zusammen affen daß Justizperwaltung an, den, Einnahmen sogar einen Ausfall von ist derselbe, welcher bereits früher besprochen worden ist. Er enthält unsere Einnahmen betragen haben Ilg, hz, 524 Thaler, daß unsere 3d Thlr. gehabt haben. ö ö ö unter Anderem folgende Stellen; ulld en Rusgaben, un die Summe! die wir für, Neéstgusgaheh. zur grun, bent lch, wird es an der Zeit sein daß ich diejenigen 3e. Die Kirche befolgt in ihren Bestimmungen über die äußeren reservtten haben, für Fiestausgaben, die dem Jahre Kürflangehörch, waltungen herporhebe, denen, wir die außerordentlichen Ueberschüsse Folgen der Eztomnmunitꝗtihn nur i Cesete dern Vernunft und der betragen häben Abcbeh ss; Thalgr, und daß Rehe ein Urberschuß am me sten berdanßen. Da ist nun zu allererst zu nennen die Eisen⸗ pf bon Evangeslum vorgeschriebenen Sittlichkeit, Weiter ist aber auch enden i von gerd Ho Thaler. Picser UÜcberschuß hat sich er. babnverlvaltung. Als der Ligt für 15 vorgelegt wurde, bestand r Ki der Auffaz im Pastoralblatt Nr. 15 Jahrg. 191 nicht gegangen in geben, indem die Mehreinnahmen bel fümmtlichen Verwaltungen, ziemlich allgemein die Empfindung unser Voranschlag wäre , den Worten: »Die Gläubigen sind strenge verpflichtet, mit einem sol. Kenn davon die Mindereinnahmen abgezogen werden die unter an. hoch. In der Wirklichkeit; meine Herren, ist der Doran schlag nicht

chen, welcher namentlich aüs der Kirche ausgeschlossen ist, aug sonst deren bei der Justiz verwaltung * döreehlelmehr, baß die allein crreicht er ist üͤberstiegen nvorzen, um hieb sc7 Thlr. bi keinen Ver ehr zu pflegen wag zieser im Vesuchen, Grüßen, te Mehrännahmen Überhaupt betragen haben 9e gs Thaler, Dieser Brutto; Mehrein nahme steht nun naturlich eine . ö. 1 kbedentun ületerrichs u. f. iw. bestehen . Es ist nicht gesagt, daß es von Seiten daß die ser Brutto Mehreinnahmen Mindereimnghmen gegenuber fichen Brutto. Mehrausgabe gegenüber. das versteht sich ja von ö. f rchiv für der Kirche verboten ist, mit namentli ommunizirten Verkehr zu von 1662676 Thaler, und daß darnach ein Rehreinnahmeguantum die Betricbstosten wachsen müssen xine Brutto Mehrausgabe von

Genehmigung, , 6. Striethorst

Gründen, noch in dem eingsseh gen ent. haben oßer zu verkehren, sondern Perkehr zu pflegen ein Ausdruck, 3e blilben i ven 7h43 Thaler. Sie entnehmen schon fofort aus 6 Thlr., immierhin aber hat, diese Verwaltung uns einen

hält die erste Beilage zu Nr. G der nicht ohne Abficht gewählt worden ist, um die sittliche Bezie di Saabe.⸗ Verwaltung erhebliche Erspar ˖ Korrespondenz aus Ken keen des Were, u , 6. in dem Worte . 2 9 . r, . . , Nach der jsen bahn ven a ltungz die schon den deutlichsten Be— rn e Begriff des Liebens, Theilnehmeng, der Gewohnhefeit. SGi Windercusgaben haben sich für die sämmtlichen Verwal. weis gellefert hat, wie Handel und. Verkehr sich . ,, Jahn n . des von offtziöser Seite in Aussicht gestellten Vor. Pp) Wenn eine Sünde beim Verkehr mit namentlich Ezkommun tungszweige au . Thlr. belaufen; ihnen stehen aber Mehr. gehoben haben, habe ich demnächst zu nennen die Bergwer nn gehen der Regierung gegen den Herrn Bischof von Ermland und zirten nicht ins Spiel kommt, ist derselbe gestattet. Die Sünde wird ausgaben gegenüber von 2Yad 666 Thlr. und es hat aher eine Minder tung. Die Bergwerls verꝛvaltung het un r re gn, ge . tcjenigen katholischen öschöft, welche sonst noch ftw, durch Ver, gebildet durch Paterig und Form , d. b. zu einer Sünde gehören Wee cecharrpt stattgefunden von tir Shir, und nach Rib. zum Betrage von 1s6oß e hirn; Cem Cheng? . n nun hängung des großen Kirchenbannes dis bürgerliche Ehre der (inmal bestinmmte Ümstände und Thatsachen, welche da Axzu ßere der rechnung eines Betrages an Mehraus ben bel dei eptrgordinären Mindergusgaben stattfinden können zum Ve ag von . 4 rn. Erksmmunisirten verlegen iwärden. dürfte es angebracht fein, eine Sünde konstituiren und dann der böse Wille, die böse Gesinnung; Verwal eine schließliche Ersparniß von 1313931 Thlr, Zu undd diese Verwaltung hat nun einen Mehrü chen nh lefer 6 Eäscheibung des Kön gschzz ögr; er dun er fcäfektke ge ge cben, die Seele der Sünde ist. Fehlt, die Form, die böse diefer der Hlehnnschus bel den Einnahmen gerechnt, den ich berests kzgn l Kilrn, in tunder Summe alss on 1 Millien fn nad

Eösäannshbhren.; die rultgetheist i im Wrchir für Rechtsfäůier von SIcsinnüng bas gigentliche Mesen der Sünde sa k‚hnn berhaupt von ani g habe lauf 74665 Thaler, stellt sich der gesammte dis⸗ ihn fen e r . ͤ .

Striethorst, T7. Vd. S. S5 F, wonach über die Rechtmäßigkeit oder Sünde nicht bie Reede sein. Wuf diesem, ebenfalls im natürlichen und I, s 26 Thaler. ; Unrechiima higkeit der Ausfchlietung von, iner kirchlichen Gemeinde göttlichen gt.. n, Hl ere, . die err en fe . e n, 41 pitrft nun ö nteresse sein, wenn ich darauf d. das Rr nine ft . 4 nk Her afang auf, recti ces Gehör nicht statifindet-. In den Grün! n welchen Rach den Kitztengsszen r, Wenteht nüt nament ich 9. hinm en rr hin dlesem giänzenden Refultate verhältnißmaäͤßig die . oranschlag

den für dies's Srlenntniß heißt ; tommunizirten gestattet ist. Diese Fälle sind enthalten in dem Vers: Steuern am wenigsten beigetragen Haben. ,, tdie wesentlichsten Punkte „freilich gebührt nach dös i. I des A. zn. die Entschfid ung tic, jox, humile, res ignorara, negesse. Steuern betrifft, e een sich die ganze Mehr. ch habe len hiermit die wesentli

über die Recht näßigteit der Ausschliecung dem Stagte, 3. He lso den Unter ütile ist zu verstehen jeder geistige oder leibliche Nutzen, J en ist, auf 136573 Thlr. dieser tritt ein, unt.

bam. Stgat, diefe halb angeordneten Behörden. Dies id aber den man sich öernünftz ger Krist aus dem enn hr lt elne min fig daß der erzieste Ueberschuß fich auf 19066

nicht die Gerichte. Benn abgesehen guch von der Vestimmung Srtommüunizirten versprechen kann. Schmalzgrueber gestützt auf eine ft. D ltat ist durchaus nicht ais ungünstig zu liche ern des folgenden 8. 57 worin das Wort Staate offenbar nicht auf die . von Kanonisten und Moralisten, sagt: Pl des geistigen en leßien Tagen in den Zeitungen nähere den bei der Gerichte bezogen werden . so werden die dem Staate nach den Rußens darf man cinem Eykommunizirten heilsame Rial schläge ke gelefen harten, die im Anfange des Pin die Zinsen un) 89. über die Kirchengefellschaften zukemmenden Rechte nach geben, vor ihm das Wort Gottes verkünden; ob des geistigen Nutzens vorigen Jahres sahrtzhasffen war, und da. wird, es sondeen wei die Finanzverwa

8 is a. . O inso fern als sie nicht dem Qberhaupte des Staates . die Illu einen Exkommunizirten um Rath bitten, wenn . a selb erscheinen, daß die Klassenstener ken, die ihr ertheist waren, keinen ,

ausdrüclich vorbehalten sind, von dem . Departement fein anderer da ist, der in gleicher Weise gut rathen könnte. Ob, des Khehlich hat zurkickhbieiben müssen. Denn kreten nun natürlich senn di dafür in dem Etat vorgesehen

jezt dem Königlichen Ministerium der geistlichen z Aigelegenheiten zeitlichen Nutzens darf man eincn Erkommunizirten Almosen dar⸗ dien beseren * Verhältniffe in der, zweiten Hälfte des Jahres Dies⸗ Ersper h hat sich ,. ang

verwaltet, außerdem aber stehen die Kirchengesellschaften einer reichen und von ihm empfangen, Pflichtmäßiges ihm leisten und von gegenuͤblr, aber immerhin ist, bei der dia senseenet gegen den im Serten, ind ehr gewichtig 66

jeden vom Staate aufgenommen n. Neligignspartei un ter der demfelben fordern«. (ls ecCl. de sent, xcom., 8. 183. Reifen- borgen Jahre schon fehr mäßig gehaltenen un ncht der Zunahme fen Fonds, theils indem e, 6 . s Direktion ihrer geislichen Qberen §5. II4 a. 4. O.) s8tuel jus gan. de sent. excom, Nr. I5I). Bei einem solchen Ver der Ber dlterung entsprechenden Voranschlag doch ein Ausfall von waltungen übertragen wor 965 . ö . ö Ramenilich gebühren die Rechte der Firchenzucht um welche es sich kehre mit ee mmm ifirten . sich der Wille des nl ihm Ver 143656 Thlr. eingetreten. Ich halte diesen kinsfall verhältnißmäßig gegebenen Ausgaben diese Ausgabe bereits mit enthalten ist,

ler handelt 3. bei den er,, . Glaubensgenossen dem tehrenden nicht auf etwas Böses, sondern auf etwas Gutes oder 'ischr ünßbedeulend. Ebenss it naturlich die Hewerbenßcutr nicht Cs bat. aber iZn Folge . in 3 . des

ischofe G. 124 4. a. O) und bei den Protestanlen den Konfistorien Rothwendiges, Lrlaubtes. Wenn auch in 36 Falle die Materie P rem früheren Aufschwunge wiederhergesiellt worden, und gs hat SFingnzminiseriun zorg h en, , . , Ion 3

gu 1435. Wenn überhaupt die S5. 35, 56 57 14 II. Titel 1 des der Sünde da 6 h. alle äußeren Momente, welche die Sünde die Mehreinnahme der direkten Steuern ihre Deckung nur ge noen abgeseßt werden k n pt el ind fin derne! np fen

: d.

gemeinen Landrechts nicht durch Artikel 15 erfassungsurkunde tui j ĩ e,, bahnabgabe, die 75 00 Thlr. gelungen / bei dem

. . wäre die dort garantirte Freiheit und Selbst. fonhstren, da i. e bel rn , ,, dernen de mn m, * *. d, *. rm 5 6 die * e , emachi erzielen. Während uns im Hauptextraordinarium 1 i / 8

ständigkeit der Kirche eine illusorische und würde ihr damit das Recht J 1 Thlr. 66 ob6 Thaler zur Verfügung ge ellt sind, ist es gelungen, nur bestritten, , , i w. der fe, oder Vereini *. ö deß öeheben dierilen Sleuern ein , ? 6 Thaler davon n verausgaben. Wir haben also 27 O0 bei

esteht, nämlich die Befugniß, unfügsame Mitglieder aus ihrer ng is. üssen Seitens der indi⸗ dem Hauptertraordinarium erspart. Auf diese Weise ist also bei den f iu entlassen. ö ; ; relten 4 ie et Gan n n, Täler ne he. * ere Ucber. allgemeinen Fonds eine Ersparniß von gb Ebb . eingetreten.

ehrüberschuß 6e, von 3.148.056 Thlr.